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ThemaProzess gegen Pressefotograf - war: ohne Worte - oder: Eingriff in die Pressefreiheit?6 Beträge
RubrikÖffentlichkeitsarbeit
 
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg824339
Datum25.10.2016 08:265122 x gelesen
Guten Morgen

Aktuell zum Thema:

-> SWR " Prozess gegen Pressefotograf vertagt "

Ein Pressefotograf aus Waldenburg (Hohenlohekreis) soll Mitte Juni Bilder auf einem privaten Anwesen in Schwäbisch Hall gemacht haben, weil es dort einen Schwelbrand gab. Als diese Bilder online gingen, erstattete die Hauseigentümerin, eine Polizeibeamtin, Anzeige. Der Mann soll gegen den sogenannten Paparazzi-Paragrafen verstoßen haben. Dadurch sei der höchstpersönliche Lebensbereich eines Menschen durch Bildaufnahmen verletzt. Die Folge: Der Pressefotograf soll jetzt 2.700 Euro Strafe zahlen. [...]Verteidiger Nik Sakellariou aber beharrte: "Mir geht es darum, dass die Öffentlichkeit informiert wird. Die Presse macht doch nicht irgendwie Selbstbefriedigung. Sie macht die Berichterstattung über Katastrophen, über Unfälle, um die restliche Allgemeinheit zu warnen. Damit solche Unglücksfälle nicht passieren. Es ist eine Dienstleistung der Presse an der Öffentlichkeit. Ich habe diesen Fall durchgesprochen mit erfahrenen Richtern vom Oberlandesgericht, auch vom Bundesgerichtshof. Die sind erschüttert.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorJörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW824351
Datum25.10.2016 15:232957 x gelesen
Aus dem SWR-Bericht Prozess gegen Pressefotograf vertagt

Der Fall ist in der Tat besonders - denn vor Ort hatte die Hausbesitzerin den Fotografen nach eigener Aussage gar nicht bemerkt. Erst als die Bilder auf der Seite einer lokalen Zeitung online gingen, bekam sie etwas davon mit. Offenbar war die Frau auch auf einem der Bilder zu sehen und zu erkennen. Daraufhin erstattete sie Anzeige.

Ich verstehe nicht, wieso unter diesen Umständen der Fotograf belangt werden soll, da ihm ja nicht verboten wurde, zu fotografieren. Wenn sich jemand etwas zu Schulden kommen hat lassen, dann doch die Redaktion der Zeitung, die die Bilder nicht nachbearbeitet (unkenntlich) gemacht hat...

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü824356
Datum25.10.2016 17:042464 x gelesen
Geschrieben von Jörg E. J.Ich verstehe nicht, wieso unter diesen Umständen der Fotograf belangt werden soll, da ihm ja nicht verboten wurde,


Geschrieben vom SWR
" Ein Pressefotograf aus Waldenburg (Hohenlohekreis) soll Mitte Juni Bilder auf einem privaten Anwesen "



Findest Du den/deinen Fehler? Er hat, ohne Einwilligung/Genehmigung da nichts zu suchen.....

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg824357
Datum25.10.2016 17:212729 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Andreas R.Findest Du den/deinen Fehler? Er hat, ohne Einwilligung/Genehmigung da nichts zu suchen.....
richtig

aber der SWR schreibt: Der Mann soll im Juni auf einem privaten Grundstück gegen den Willen der Eigentümerin Bilder von einem Schwelbrand gemacht haben.

...

Der Mann soll gegen den sogenannten Paparazzi-Paragrafen verstoßen haben. Dadurch sei der höchstpersönliche Lebensbereich eines Menschen durch Bildaufnahmen verletzt. Die Folge: Der Pressefotograf soll jetzt 2.700 Euro Strafe

Zwischen Fotos auf Privatgelände und Fotos vom höchstpersönlichen Lebensbereich gibt es juristisch schon ein Unterschied.

Ich gehe davon aus das der Photograph die Dame nicht leicht bekleidet in ihrem Schlafzimmer photographiert hat. Das er während oder nach dem Brand durch die Brandwohnung spaziert ist kann ich mir auch nicht vorstellen.

Eher das er vom Hof / Garten aus das Gebäude bzw. das Brandgeschehen photographiert hat. Dann kann man ihm - wie du schon richtig bemerkt hast - das Grundstück ohne Genehmigung betreten.

Ich würde das also eher als Hausfriedensbruch einstufen.

Der § 201a - "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" dürfte da nicht greifen. Und wenn dann gibt es da Ausnahmen für die Presse.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg824508
Datum31.10.2016 11:382287 x gelesen
hallo,

Der Prozess am Amtsgericht Schwäbisch Hall wurde heute fortgesetzt. Der Angeklagte war nicht anwesend. Dem Gericht lag ein amtsärztliches Attest vor. Er ist momentan nicht verhandlungsfähig.

Die Staatsanwaltschaft hatte einen Strafbefehl in Höhe von 2700 Euro erlassen. Den hat der Photograph nicht akzeptiert. Daher ist die Sache nun beim Amtsgericht gelandet.

Beim ersten Termin letzte Woche hat das Gericht vorgeschlagen die Sache einzustellen. Die Verteidigung forderte eine Einstellung ohne Geldauflage. Die Staatsanwaltschaft wollte eine Geldauflage.

Das muss jetzt an einem neuen Termin noch entschieden werden.

Wenn das Gericht von sich aus eine Einstellung vorschlägt dürfte an dem Vorwurf der Verletzung des höchstpersönliche Lebensbereiches eines Menschen nicht allzu viel dran. sein.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW824524
Datum31.10.2016 17:152193 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Wenn das Gericht von sich aus eine Einstellung vorschlägt...

könnte auch kein oder ein bestimmtes Interesse vorliegen.

"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
Innenminister de Maizière
"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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 30.06.2015 19:06 Jürg7en 7M., Weinstadt ohne Worte - oder: Eingriff in die Pressefreiheit?
 25.10.2016 08:26 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 25.10.2016 15:23 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
 25.10.2016 17:04 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 25.10.2016 17:21 Jürg7en 7M., Weinstadt
 31.10.2016 11:38 Jürg7en 7M., Weinstadt
 31.10.2016 17:15 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
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