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ThemaVorstieg mit Y-Schlinge (Klettersteigset)11 Beträge
RubrikTechn. Hilfeleistung
Infos:
  • LFS BaWü: Lernunterlage Absturzsicherung
  •  
    AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern824444
    Datum28.10.2016 20:486630 x gelesen
    Servus,

    ich habe gerade die durchaus gut gemachte Lehrunterlage Absturzsicherung der LFS BW Stand 02/15 in der Hand.

    Unter Punkt 8 wird auf die Y-Schlinge eingegangen, besser bekannt als "Klettersteig-Set".

    Hier bin ich über folgenden Satz gestolpert:

    Achtung:
    Die Selbstsicherung darf nur zur Eigensicherung eingesetzt werden. Ein Vorstieg einzig mit der Selbstsicherung ist verboten!



    Diese Aussage wundert mich doch gewaltig. Wozu dann ein Bandfalldämpfer und die Y-Ausführung wenn ich eh nur das dynamische Seil nutzen darf? Warum dann auch noch der ausführliche Hinweis über die Kurzschlussgefahr beim Bandfalldämpfer?

    Für mich gehört der Vorstieg mit Klettersteigset zum Kompetenzpaket welches ein Nutzer des GS-Absturzsicherung beherrschen sollte.


    Wie wird das im Rest der Republik gelehrt?

    MfG
    Adrian

    Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen.

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    AutorHerb8ert8 S.8, Ubstadt-Weiher / Baden Württemberg824447
    Datum28.10.2016 21:364448 x gelesen
    Hallo Zusammen

    ich sehe das genau so das vorsteigen mit Klettersteig set sollte man beherschen. mit freundlichen grüßen aus dem Badischen.

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    AutorHans8 Ch8ris8tia8n S8., Herten / NRW824453
    Datum28.10.2016 23:574392 x gelesen
    Hallo,

    kann es sein, dass ein Vorstieg alleine mit Klettersteigset ohne Zwischensicherung (Seil?) gemeint ist? Ich finde man kann das so lesen.

    Grüße,

    Christian

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    AutorMich8ael8 T.8, Prümzurlay / Rheinland-Pfalz824455
    Datum29.10.2016 02:354711 x gelesen
    Hallo,

    erstmal zu
    Geschrieben von Adrian R.Wie wird das im Rest der Republik gelehrt?
    Für RLP kann ich sagen, dass dies der Lehrmeinung der LFKS entspricht. Das wird (bzw. wurde bei mir) auf dem Multiplikatorlehrgang auch immer wieder sehr eindringlich betont. Kernaussage:Das dürfen nur Höhenretter und das seid ihr alle nicht!

    Geschrieben von Adrian R.Wozu dann ein Bandfalldämpfer und die Y-Ausführung wenn ich eh nur das dynamische Seil nutzen darf?
    Das ist eine interessante Frage, die sich in der Form aber recht einfach beantworten lässt: Das Teil ist einfach aus der Historie heraus da, weil der Gerätesatz 2007 nunmal so genormt wurde. In der Zwischenzeit ist man ja zu dem Schluss gekommen, dass das scheinbar doch keine so gute Idee war und hat es in der aktuellen Norm ja auch korrigiert (zumindest mal im Ansatz versucht). Noch interessanter wäre aber jetzt die Frage warum man das damals noch gut fand und heute nicht mehr.
    Ja, mit dem Teil könnte man einiges schneller machen als mit Dynamikseil und Zwischensicherungen. Es gibt jedoch sehr viele "abers".
    Zum einen haben die im Normalfall beschafften y-Schlingen meist zu kleine Rohrhakenkarabiner verbaut. Die 90 mm Öffnungsweite sind in sehr vielen Fällen einfach zu wenig. Erst bei 150 mm kann man an den meisten Strukturen, die man so in freier Wildbahn findet etwas mit den Teilen anfangen. Wenn man dann mal eine Struktur hat, in die man die Karabiner wirklich sicher einhängen kann (was selbst mit wirklich großen Karabinern seltener vorkommt als man denkt, da eine Fehlbelastung des Karabiners in vielen Strukturen sehr wahrscheinlich ist und da sehr schnell sehr Problematisch wird. vgl. diverse Videos), muss man auch noch genug Sturzraum (je nach Modell gerne auch mal 5 m) haben. Und dann wäre da noch dieses leidige Thema der Rettung nach einem Sturz, die ja auch noch möglich sein muss. Spätestens da wird es dann mit dem restlichen Material des Gerätesatzes Absturzsicherung, ja sogar mit einem zusätzlichen Gerätesatz Auf-Abseilgerät knapp und etwas kniffliger. Wenn man jetzt die Situationen zusammenzählt, in denen all diese "abers" ausreichend berücksichtigt und die daraus entstehenden Probleme gelöst sind, kann man über den Satz
    Geschrieben von Adrian R.Für mich gehört der Vorstieg mit Klettersteigset zum Kompetenzpaket welches ein Nutzer des GS-Absturzsicherung beherrschen sollte. wunderbar Streiten. Denn das sind, insbesondere wenn jetzt der Zeitgewinn auch noch entscheidend sein soll, nicht besonders viele.
    Deshalb würde ich die Behauptung dieses Verbotes mal als nicht ganz korrekte Formulierung für "Ihr dürftet das zwar unter ganz bestimmten Umständen machen, aber lasst es lieber. Ihr habt mit dem Dynamikseil ein viel sichereres System, was Ihr in allen Fällen, wo die y-Schlinge mit Bandfalldämpfer funktionieren würde auch nehmen könnt. Steckt eure Zeit lieber darein das sicher und schnell zu beherrschen als euch Gedanken über all die Probleme der y-Schlinge zu machen." ansehen, die dann meistens ihren Zweck etwas einfacher und schneller erfüllt als die Langform.

    soweit..

    Schöne Grüße
    Michael

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    AutorOliv8er 8B., Köln / NRW824469
    Datum29.10.2016 15:214012 x gelesen
    Hallo!

    "verboten".

    Diese Anordnung zur Unterlassung kann innerhalb der Feuerwehr i.d.r. nur durch den Leiter der Feuerwehr ausgesprochen werden. Höherwertige Rechtsnormen oder Gesetzte brechen dies natürlich.

    Sofern die Auffassung des Verfasser der Lehrunterlage, z.B. per Erlass des Ministers, in eine solche Rechtsstellung gehoben worden ist könnte das tatsächlich (in BW) als "verboten" anzusehen sein.

    Im Zweifelsfall zählt die Angabe in einer Gebrauchsanleitung des Herstellers mehr als die Meinung gewisser Personengruppen. Im Bereich PSAgA ist die Gebrauchsanleitung des Herstellers i.d.R. auch Bestandteil der Zusallung und demnach auch inhaltlich geprüft. In einem Vergleich wird die Gebrauchsanleitung vermutlich standhalten oder zumindest den Anwender exkulpieren.

    Beim Kreis der Verfasser habe ich keinen Hersteller, Prüfstelle oder Ministerium ableiten können der ein "Verbot" aussprechen könnte bei dessen Missachtung es wirklich wirklich Ärger geben könnte (sofern man die Gebrauchsanleitungen, Dienstvorschriften und z.B. DGUV Regeln 112-198, 112-199 oder Merkblatt T012 und deren mitgeltenden Unterlagen beachtet).

    Hunderte Feuerwehren setzten tätglich PSA und andere Gegenstände entgegen der Gebrauchsanleitung ein - das kann man tatsächlich auch als nicht zulässig bezeichnen - stört auch niemanden. Viele weil sie nie die Gebrauchsanleitung gesehen haben.

    Es gibt in Deutschland vermutlich tausende Feuerwehrangehörige die ihr Leben einer Sache anvertrauen dessen Gebrauchsanleitung sie nie gelesen haben. Das zeugt von sicherem Auftreten der Ausbilder oder dem was in Lehrunterlagen steht :-O

    Die Unterlage ist gut gemacht und die Fachkompetenz möchte ich nicht in Zweifel ziehen, mich stören nur die "verboten" die hier und da auftrauchen.

    Grüße
    Olli

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    AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern824471
    Datum29.10.2016 16:593671 x gelesen
    Danke für das Feedback.

    Geschrieben von Michael T.Das dürfen nur Höhenretter und das seid ihr alle nicht!


    Ja, den Satz habe ich schon öfter gehört, z.B. bei der Begleitung von Patienten in der Schleifkorbtrage (rein aus medizinischen Gründen, keine aktive Seilarbeit).

    Interessanterweise kommt es da auch stark drauf an welchen Höhenretter man fragt. Junge neigen eher dazu alles zu verbieten, ältere sehen solche einfachen Dinge nicht so kritisch.

    Ich sehe das ähnlich wie bei der Notfallkompetenz des RA: Die angewendeten Maßnahmen müssen notwendig sein, beherrscht werden, und auch bei ungeplanten "Nebenwirkungen" (z.B. Sturz des Retters) darf nicht gleich Ratlosigkeit einsetzen.



    Wenn man dann mal eine ....... wunderbar Streiten. Denn das sind, insbesondere wenn jetzt der Zeitgewinn auch noch entscheidend sein soll, nicht besonders viele.

    Den genannten Punkten stimme ich voll zu. Fehlbelastung, Sturzraum und Rettung aus dem System müssen natürlich geschult werden. Es gibt aber durchaus ein paar Anwendungsfälle wo der Einsatz schnell, sinnvoll und vom Risiko her vertretbar ist.
    Als Paradebeispiel seien Leitern mit Steigschutzläufer genannt. Wir werden in den seltensten Fällen das passende Gerät dabeihaben, mit dem Klettersteigset kann eine solche Leiter schnell und sicher bestiegen werden.


    Geschrieben von Michael T."Ihr dürftet das zwar unter ganz bestimmten Umständen machen, aber lasst es lieber. Ihr habt mit dem Dynamikseil ein viel sichereres System, was Ihr in allen Fällen, wo die y-Schlinge mit Bandfalldämpfer funktionieren würde auch nehmen könnt. Steckt eure Zeit lieber darein das sicher und schnell zu beherrschen als euch Gedanken über all die Probleme der y-Schlinge zu machen."

    Wie immer bei der Feuerwehr: Einsatz- und Leistungsgrenzen beachten. Ein Verbot dagegen hat immer so etwas entgültiges.

    MfG
    Adrian

    Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen.

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    AutorMich8ael8 K.8, Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg824475
    Datum29.10.2016 18:274021 x gelesen
    Geschrieben von Adrian R.Ja, den Satz habe ich schon öfter gehört

    So pauschalisierte Aussagen sind meist falsch oder werden zumindest der Realität nicht gerecht, manchmal ist man es aber halt auch leider leid Leuten Dinge zu erklären die recht komplex sind wenn diese es eh nicht hören wollen, da kommt dann vllt. auch das Wort "verbot" her, aber wer liest sich schon eine lange Gefährdungsanalyse durch die zu dem Schluss kommt das etwas nicht geht. Das Wort verboten ist einfach verständlicher

    Ich halte nichts von solchen, speziell dieser Aussage, und bin erst 28 ;-), Gerne ERHT mit Begleitung und bei entsprechendem Aufbau auch ohne SRHT Ausbildung, aber dann eben richitg.

    Y-Bandfalldämpfer haben die genannten Nachteile, bei nur unwesentlichem Zeitvorteil im Vergleich zum Vorstieg mit Seil und Bandschlingen. Fakt ist, das eine Rettung mit nur einem an der Einsatzstelle befindlichen GS ASS unmöglich ist und bei mehreren Set eine ziemliche Bastelei oder total unkontrolliert, d.h. wenn ich an den Gestürzten mit der DLK nicht rankomme, bleibt mir eigentlich nur die Höhenrettung.

    Leitern mit Steigschutzläufer sind geplante Anlagen, die auch entsprechend behandelt werden können, die Benutzter sind geschult und es gibt ein Rettungskonzept, wenn die Feuerwehr darin eingebunden ist kann organisatorisch Notwendiges veranlasst werden und z.B. passende Läufer vorgehalten werden, nicht bei der Feuerwehr sondern beim Betreiber die sind dann vor ort und auch geprüft. Ggf. gleich mit dem passenden Gurt, so mancher ASS Gurt verträgt sich nur suboptimal mit manchem Läufer.
    Mir gefällt der Y-BFD alleine im Set nicht, mit einem zweiten Gurt sieht das schon anders aus. Besser gefällt mir das neue Halteseil, mit dem sich der Vorsteiger (mit Seil) kurzsichern und positionieren kann, was aber auch Ausbildung erfordert. Ich hätte auch gerne ein Einheitliches Set, einheitliche Ausbildung (verbindliche Knoten), einheitliche Einsatzgrenzen...

    Das Wort verbot ist quatsch, tausende Menschen arbeiten täglich mich diesem System, aber eben unter anderen Voraussetzungen und so funktioniert Ausbildung im Katastrophenschutz doch schon immer, was vom Gefährdungspotential so hoch eingeschätz wird das es nur in speziellen Ausnahmen sicher und sinnvoll eingesetzt werden kann, wird gerne "verboten", häufig auch nur gerüchteweise...

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen824476
    Datum29.10.2016 19:263847 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Adrian R.Ja, den Satz habe ich schon öfter gehört, z.B. bei der Begleitung von Patienten in der Schleifkorbtrage (rein aus medizinischen Gründen, keine aktive Seilarbeit).

    Was meinst Du denn in dem Fall mit "keine aktive Seilarbeit"? Passives Ablassen?

    Geschrieben von Adrian R.Interessanterweise kommt es da auch stark drauf an welchen Höhenretter man fragt. Junge neigen eher dazu alles zu verbieten, ältere sehen solche einfachen Dinge nicht so kritisch.

    Naja, ich denke mit 38 und als Ausbilder Höhenrettung bin ich kein Junger mehr. Aber ehrlich, es hat schon seinen Grund warum der Grundlehrgang Höhenrettung 80h dauert, jedes Jahr mindestens 72h Ausbildung/Einsatz gefordert werden, der Ausbilderlehrgang nochmal 80h dauert und wir dafür dann auch alle drei Jahre wieder 24h Fortbildung machen müssen. Was für Vorgaben gibt es bei der Abstuzsicherung für Einsatzkräfte und Ausbilder/Multiplikatoren? Die FwDV 1 schliesst für Einsatzkräfte in der Absturzicherung ein freies Hängen im Seil aus. Da könnte man schon jede Diskussion im Keim ersticken. Aber: Wenn der Patient eine dauerhafte medizinische Betreuung während des Auf- oder Abseilens benötigt, warum nicht einen Mitarbeiter des RDs als Begleitung vorsehen wenn man schon keine Höhenrettungsgruppe alarmiert?

    Geschrieben von Adrian R.Ich sehe das ähnlich wie bei der Notfallkompetenz des RA: Die angewendeten Maßnahmen müssen notwendig sein, beherrscht werden, und auch bei ungeplanten "Nebenwirkungen" (z.B. Sturz des Retters) darf nicht gleich Ratlosigkeit einsetzen.


    Und da fängt es an: Werden die notwendigen Maßnahmen und Gerätschaften denn wirklich von den Absturzsicherern und vor allem deren Ausbildern beherrscht, wenn es sich dabei nicht um ausgebildete Höhenretter handelt? Ich habe schon bei genügend Absturzsicherungsgruppen Übungen und auch Einsätze gesehen, bei denen weder die entsprechenden Maßnahmen beherrscht wurden, noch die eingesetzten Geräte auch wirklich wie es der Hersteller vorschreibt verwendet wurden. Da hab ich mir schon öfter mal den Mund verbrannt. "Ist ja bisher immer gut gegangen!" "Dafür muss man kein Höhenretter sein!", etc..
    Wieder zur Notkompetenz des RA: Unwissenheit, Ungeübtheit und Überheblichkeit schützen den RA nicht wenn er Maßnahmen ergriffen hat, die dann zu weiterem Schaden geführt haben.

    Geschrieben von Adrian R.Den genannten Punkten stimme ich voll zu. Fehlbelastung, Sturzraum und Rettung aus dem System müssen natürlich geschult werden. Es gibt aber durchaus ein paar Anwendungsfälle wo der Einsatz schnell, sinnvoll und vom Risiko her vertretbar ist.
    Als Paradebeispiel seien Leitern mit Steigschutzläufer genannt. Wir werden in den seltensten Fällen das passende Gerät dabeihaben, mit dem Klettersteigset kann eine solche Leiter schnell und sicher bestiegen werden.


    Rettung aus dem System wird wo bei der Absturzsicherung ausgebildet? Schauen wir uns nochmal den von Dir genannten Fall in den Bandfalldämpfer ohne dynamische sSicherungsseil an und gehen wir einfach mal davon aus, dass bei der Abstuzsicherung der betreffenden Feuerwehr nicht nur Haltegurte, sondern Sitzgurte mit Last- und Sicherungsösen verwendet werden:

    Jetzt hängt der Kollege da, 3-4m unterhalb seines Festpunktes. Jetzt muss erstmal ein weiterer Absturzsicherer einen Vorstieg machen, komplett mit allen Zwischensicherungen und mit einer dynamischen Sicherung. Die braucht er, auch wenn dieser auch wieder nur mit Y-Schlinge, Rohrhaken und Bandfalldämpfer vorgeht, sowieso, denn der Abgestürzte braucht ja eine Sicherung beim Ablassen. Dazu muss er auch noch den Gerätesatz Auf- und Abseilen mitnehmen. Je nach Ort und Örtlichkeit der Absturzstelle reicht da auch nicht mal ein einzelner Retter aus. Und der braucht auch wieder ein eigenes System, es soll ja schnell gehen. Hat man dann die Absturzstelle erreicht, seine Standplatzsicherung, den Gerätesatz Auf- und Abseilen, aufgebaut steht man vor einem Problem: Ist der Abgestürzte wach, ansprechbar und kann sich selbst in den Gerätesatz einhängen und sein notwendiges Sicherungsseil am Gurt befestigen? Ha, dann brauche ich ja plötzlich noch eine dritte Person um das Sicherungsseil am HMS zusammen mit einem Retter zu bedienen. Oder baut der Retter noch eine Seilbremse in Form einer Prusik oder eines Kreuzklemmknotens ein? Ist der Gurt beschädigt und der zu Rettende braucht ein Rettungsdreieck? Wie kommt er da rein? Kann der Abgestürzte von einer Person am Gerätesatz Auf- und Abseilen von einer Person alleine angehoben werden, damit er sich aus der Eigensicherung aushängen kann? Oder verfügt er über ein Rettungsmesser zum Durchschneiden des Bandfalldämpfers?
    Oder ist der Kamerad vielleicht bewusstlos? Na dann ist es ja noch blöder... Dann muss ja ein Retter zu ihm abgelassen werden. Ist das nach FwDV 1 überhaupt zulässig? Wurde das korrekt geübt und weiss der Retter denn was er jetzt zu machen hat? Auf jeden Fall braucht man dann schon nochmal neben dem Retter mindestens mal drei Personen oben an der Austrittstelle. Einer am Gerätesatz (muss ja nicht unbedingt beide Kamerden anheben, wenn der Retter ein Messer hat um den Bandfalldämpfer durchzuschneiden) und zwei an der HMS-Sicherung, an der dann auch ein doppelter HMS eingelegt sein muss, da ja zwei Personen abgelassen werden sollen. Wenn der Retter dann den abgestürzten Kameraden erreicht hat, weiss er denn wie er jetzt das Rettungsdreieck am hängenden Patienten anlegt und alles umbauen muss, damit der Patient im anderen System übernommen werden kann?

    Wo liegt denn jetzt der Vorteil des Vorstiegs nur mit der Y-Schlinge und Rohrhaken ohne Dynamikseil, wenn der Kamerad in den Bandfalldämpfer stürzt, im Gegensatz zum Vorstieg mit Eigensicherung und dynamischem Sicherhungsseil? Im ersten Fall dauert die Rettung durch Absturzsicherer sehr lange, im zweiten Fall kann ich den abgestürzten Kameraden einfach ablassen. Zumindest wenn er seinen Bandfalldämpfer durchtrennen kann, wenn er im straffen Dynamikseil hängt. Kann er das nicht, dann muss zwar immer noch ein weiterer FA einen Vorstieg zur Absturzstelle machen und dort den Bandfalldämpfer durchtrennen, aber das wird deutlich weniger Zeit in Anspruch nehmen als der Vorstieg mehrerer notwendiger Personen, dem Aufbau des Gerätesatzes Auf- und Abseilen und der Übernahme des Patienten in das System mit einer der beiden oben genannten Möglichkeiten.

    Frage: Ist das wirklich gut? Sind das noch Maßnahmen der Absturzsicherung wenn es an die Rettung aus dem Bandfalldämpfer geht und der Kamerad kein Sicherungsseil hat? Ist der Ausbildungs- und Ausstattungsstand wirklich auf einem für solche Aktionen ausreichendem Level?

    Sind die Retter Höhenretter und haben das notwendige Equipment dabei, dann geht die Rettung sehr schnell. Vorstieg einer Person bis zum Pat., Aufbau einer Abfahrstrecke Anwenden der Grundvariante "Retten aus dem Seil" mit passivem Ablassen. Geht auch aktiv, dann etwas unübersichtlicher für den Retter, aber ist auch okay. Bei der passiven Variante werden zwei weitere Retter benötigt die Last- und Sicherungsseil bedienen. So eine Rettung ist unser täglich Brot, da muss man nicht viel überlegen

    Geschrieben von Adrian R.Den genannten Punkten stimme ich voll zu. Fehlbelastung, Sturzraum und Rettung aus dem System müssen natürlich geschult werden. Es gibt aber durchaus ein paar Anwendungsfälle wo der Einsatz schnell, sinnvoll und vom Risiko her vertretbar ist.
    Als Paradebeispiel seien Leitern mit Steigschutzläufer genannt. Wir werden in den seltensten Fällen das passende Gerät dabeihaben, mit dem Klettersteigset kann eine solche Leiter schnell und sicher bestiegen werden.


    Wenn der Kamerad, der die Leiter besteigt, stürzt und dabei nicht bewusstlos oder nicht so verletzt ist, dass er noch selbst tätig werden kann, dann ist das doch auch kein Problem. Dann steigt er einfach wieder auf die Leiter. Genauso ist es doch auch bei dem FA, der mit dem richtigen Steigschutzläufer steigt, wenn er noch tätig werden kann, dann steigt er wieder auf die Leiter und nimmt den Steigschutzläufer wieder mit. Ist er jedoch nicht mehr in der Lage selbst zu steigen, dann ist es im einen wie im anderen Fall blöd. Da kommt dann wieder der Ausbildungsstand und die Ausstattung der Absturzsicherer zum Tragen. Wobei dieser Fall einfacher zu handeln ist als der Sturz am Bandfalldämpfer ins Leere.

    Geschrieben von Adrian R.Wie immer bei der Feuerwehr: Einsatz- und Leistungsgrenzen beachten. Ein Verbot dagegen hat immer so etwas entgültiges.

    Aber oft ist so ein Verbot die sicherste Möglichkeit Unfälle durch Selbstüberschätzung zu verhindern. Es ist noch immer alles gut gegangen, heisst es ja immer bei solchen Kameraden. Aber was wenn es mal nicht gut geht?

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern824478
    Datum29.10.2016 22:373800 x gelesen
    Danke für die umfassende Antwort.

    Was meinst Du denn in dem Fall mit "keine aktive Seilarbeit"? Passives Ablassen?

    Keine Bedienung von Abseilgeräten, Seilklemmen, Flaschenzügen, Sicherungswechsel etc. wärend dem Auf/Abseilvorgang. Der im Seil hängende Retter kann sich voll auf den Patienten konzentrieren, denglisch: "geringe Taskload"


    Geschrieben von Daniel H.Aber ehrlich, es hat schon seinen Grund warum der Grundlehrgang Höhenrettung 80h dauert, jedes Jahr mindestens 72h Ausbildung/Einsatz gefordert werden, der Ausbilderlehrgang nochmal 80h dauert und wir dafür dann auch alle drei Jahre wieder 24h Fortbildung machen müssen.

    Natürlich:

    - Hohe Stressbelastung des Retters durch gleichzeitige Aufgaben, z.B. Patientenbetreuung und Seilarbeiten ohne Fehlertoleranz
    - Mechanisch und organisatiorsch komplexe Aufbauten wie z.B. Schrägseilbahnen
    - Große Höhen (deutlich über 30m)
    - Aufbauten komplett lagespezifisch, nicht vorkonfektioniert wie z.B. GS Auf- und Abseilgerät
    - Meist weitergehende Aufgaben, z.B. Hubschrauber, Seilbahnanlagen

    In Anbetracht dieses Spektrums können schon 72h wenig sein.


    Was für Vorgaben gibt es bei der Abstuzsicherung für Einsatzkräfte und Ausbilder/Multiplikatoren?

    Die Absturzsicherung ist materialmäßig recht konsistent, jedoch ist von "Ja, haben wir" bis zu "Natürlich üben wir das regelmäßig" alles anzutreffen.

    Einfache Rettung aus Höhen und Tiefen (ERHT) dagegen kann quer durch Deutschland recht unterschiedlich ausfallen, wird oft als Stiefkind der Absturzsicherung behandelt. SRHT ist dann wieder recht konsistent.

    In anderen Einheiten z.B. in der Fließwasserrettung werden ebenfalls komplexe Seilaufbauten genutzt.

    Ein Levelsystem mit Einheitlichen vorgaben zu Kompetenzen und Fortbildungsdauer wäre bestimmt nicht schlecht. Level 1: Absturzsicherung, Level 2: ERHT, Level 3: SRTH.


    Die FwDV 1 schliesst für Einsatzkräfte in der Absturzicherung ein freies Hängen im Seil aus.

    Die Gretchenfrage: Unter was fällt dann der Gerätesatz Auf- und Abseilgerät? Oder die Selbstrettungsübungen im Schlauchturm?


    Ich habe schon bei genügend Absturzsicherungsgruppen Übungen und auch Einsätze gesehen, bei denen weder die entsprechenden Maßnahmen beherrscht wurden, noch die eingesetzten Geräte auch wirklich wie es der Hersteller vorschreibt verwendet wurden.

    Zustimmung. Youtube und Google zeigen "schöne" Beispiele. Ob man hier gerade Männerspielplatz oder doch qualifizierte Ausbildung betreibt liegt aber in der eigenen Verantwortung.


    Rettung aus dem System wird wo bei der Absturzsicherung ausgebildet?

    In meinen Augen ein wichtiger Teil. Nicht Plan B oder C, aber ein erster Rettungsplan muss existieren. Im Atemschutzeinsatz normal, wieso sollte es hier ander sein? Im Zweifelsfall erfolgt die Nachalarmierung der Höhenretter zumindest zum Eigenschutz.


    Zu deinem Beispiel: Extremfall. Einsatzgrenzen und Ausbildungsstand abschätzen, wenn Rettung nicht einfach möglich direkt die Höhenrettung zum Eigenschutz. Ich sehe die Y-Schlinge eher dort wo andernfalls einfach ohne Absturzsicherung gearbeitet würde. Mit dem GS-AuAG sind sichere Rettungsaktionen durchaus möglich. Was passiert eigendlich wenn nach einem Sturz das dynamische Seil blockiert? In den Unfallberichten des DAV ist das relativ häufig vertreten. Risiken die wir in Einsatz und Übung eingehen.

    Wir wissen alle wie oft gerade in der Absturzsicherung das passiert was eigendlich nicht sein darf, sowohl vom Faktor Mensch als auch Zufall.


    Sind die Retter Höhenretter und haben das notwendige Equipment dabei, dann geht die Rettung sehr schnell. Vorstieg einer Person bis zum Pat., Aufbau einer Abfahrstrecke Anwenden der Grundvariante "Retten aus dem Seil" mit passivem Ablassen. Geht auch aktiv, dann etwas unübersichtlicher für den Retter, aber ist auch okay. Bei der passiven Variante werden zwei weitere Retter benötigt die Last- und Sicherungsseil bedienen. So eine Rettung ist unser täglich Brot, da muss man nicht viel überlegen

    Genau deswegen werden wir euch auch immer hinzuziehen wenn es kritischer wird. Bis zum Eintreffen vergehen im ländlichen Bereich aber gerne 30 Minuten, je nach Wetterlage (Hubschrauber, Verkehr) auch mehr.
    Frusthandlungen weil das Eintreffen zu lange dauert beinhalten in meinen Augen jedoch das allergrößte Risiko.


    Wenn der Kamerad, der die Leiter besteigt, stürzt und dabei nicht bewusstlos oder nicht so verletzt ist, dass er noch selbst tätig werden kann, dann ist das doch auch kein Problem. Dann steigt er einfach wieder auf die Leiter. Genauso ist es doch auch bei dem FA, der mit dem richtigen Steigschutzläufer steigt, wenn er noch tätig werden kann, dann steigt er wieder auf die Leiter und nimmt den Steigschutzläufer wieder mit. Ist er jedoch nicht mehr in der Lage selbst zu steigen, dann ist es im einen wie im anderen Fall blöd. Da kommt dann wieder der Ausbildungsstand und die Ausstattung der Absturzsicherer zum Tragen. Wobei dieser Fall einfacher zu handeln ist als der Sturz am Bandfalldämpfer ins Leere.

    Hier sind wir bei den Situationen die ich durch eine geübte ERHT-Mannschaft für zumutbar halte. Der Retter steigt am Patienten vorbei, befestigt zwei unabhängige Sicherungspunkte, verbindet GS-A und GS-AuAG mit dem Patienten. Die Bedienmannschaft steht dabei sicher auf dem Boden und lässt den Patienten auf Kommando ab.


    Aber oft ist so ein Verbot die sicherste Möglichkeit Unfälle durch Selbstüberschätzung zu verhindern. Es ist noch immer alles gut gegangen, heisst es ja immer bei solchen Kameraden. Aber was wenn es mal nicht gut geht?

    Ich denke hier kommt auch ein wenig das Gefährdungsbewusstsein dazu. Es heist ja auch nicht "Nimm mal schnell den PA und geh in das Gebäude". Genauso müssen wir die Absturzsicherung angehen, dann sehe ich da wenig Probleme.

    MfG
    Adrian

    Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen.

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    AutorHerb8ert8 S.8, Ubstadt-Weiher / Baden Württemberg824479
    Datum29.10.2016 23:253470 x gelesen
    hallo da stimme ich voll und ganz zu mich stöhren auch nur die Verbote, die hier und da auftauchen.
    gruß aus dem badischen

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen824481
    Datum30.10.2016 08:383326 x gelesen
    Geschrieben von Herbert S. hallo da stimme ich voll und ganz zu mich stöhren auch nur die Verbote, die hier und da auftauchen.


    Welche denn genau?

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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     28.10.2016 20:48 Adri7an 7R., Utting
     28.10.2016 21:36 Herb7ert7 S.7, Ubstadt-Weiher
     28.10.2016 23:57 ., Herten
     29.10.2016 02:35 Mich7ael7 T.7, Prümzurlay
     29.10.2016 16:59 Adri7an 7R., Utting
     29.10.2016 18:27 Mich7ael7 K.7, Neuhausen a.d.F.
     29.10.2016 19:26 Dani7el 7H., Schriesheim
     29.10.2016 22:37 Adri7an 7R., Utting
     29.10.2016 15:21 Oliv7er 7B., Köln
     29.10.2016 23:25 Herb7ert7 S.7, Ubstadt-Weiher
     30.10.2016 08:38 Dani7el 7H., Schriesheim
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