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Thema | Parken in Feuerwehrzufahrt: ......und schon ist das Auto weg! | 1 Betrag | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 824498 | |||
Datum | 30.10.2016 23:29 | 2868 x gelesen | |||
hallo, mal was Juristisches das uns Feuerwehrs indirekt betrifft: Leitssatz des Verwaltungsgerichts München: Kraftfahrzeuge, die in einem als Feuerwehranfahrtszone ausgewiesenen Halteverbotsbereich geparkt sind, dürfen sofort, ohne Einhaltung einer Wartezeit, und ohne dass es auf eine konkrete Behinderung ankommt, abgeschleppt werden. Parken in Feuerwehrzufahrt: "......und schon ist das Auto weg!" MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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