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Thema | Türöffnung durch Stützpunktfeuerwehren? - war: Update über Werkzeuge ... | 31 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 824753 | |||
Datum | 09.11.2016 19:53 | 8179 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Josef M. Je länger ich mich damit befasse, desto mehr bin ich der Meinung dass Türöffnung abseits der gewaltsamen Techniken im Brandeinsatz Spezialistensache ist und es sich auszahlt, ein kleines Team richtig gut auszubilden statt alle ein bisschen... diese Entwicklung wird es auch in anderen Bereichen geben. Z.B. TH bei Verkehrsunfälle. Es wird immer komplexer. Da muss man drauf reagieren. Irgendwann ist da dann der Punkt erreicht wo man in der Fläche dies nicht mehr sicher erreicht. Dazu kommt die starke Zunahme solcher Einsätze. Türöffnungen könnten in bestimmten Gebieten durch Einheiten die sich darauf spezialisiert haben auch überörtlich übernommen werden. Dann kommt halt in solchen Fällen die Nachbarwehr. Die örtliche Feuerwehr braucht da dann nicht alarmiert werden. Aber das wäre ja eine zu grosse "Revolution" :-( MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 824755 | |||
Datum | 10.11.2016 08:23 | 5654 x gelesen | |||
Guten Morgen Geschrieben von Jürgen M. diese Entwicklung wird es auch in anderen Bereichen geben. Z.B. TH bei Verkehrsunfälle. Diese Entwicklung ging leider durch die massenhafte Verbreitung von FW-Fahrzeuge mit hydr. Rettungsgerät in der Fläche in den letzten Jahrzehnten in eine andere Richtung. Während früher wenige FW über spezielles Rettungsgerät und auch über genügend Einsatzerfahrung/Ausbildung bei VU hatverfügten, wergeln in manchen Landstrichen manche weniger gut für dieses Einsatzgeschehen ausgestattete und ausgebildete Feuerwehren nicht immer professionell bei Verkehrsunfällen herum. Aber diese Diskussion hatten wir hier schon vor Jahren geführt. Türöffnungen könnten in bestimmten Gebieten durch Einheiten die sich darauf spezialisiert haben auch überörtlich übernommen werden. Hier würden sich ( gerade werktagsüber ) schwerpunktmäßig HA-Wachen eignen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8B., Waiblingen / BW | 824757 | |||
Datum | 10.11.2016 09:18 | 5076 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Dann kommt halt in solchen Fällen die Nachbarwehr. Die örtliche Feuerwehr braucht da dann nicht alarmiert werden. Das wird wohl bei uns schon so gemacht. Aus Feuerwehrkreisen erfuhr ich von einem Einsatz (Tür öffnen) bei dem nur die Wehr der Kernstadt alarmiert wurde. Wenn man sich das anschaut hat sowohl die örtliche Feuerwehr ein Haligan Tool und noch anderes Werkzeug um eine Tür zu öffnen. Die direkte Nachbarwehr im Dorf 2km weit weg haben komplettes Gerät um auch bei VU's Menschen aus den Fahrzeugen zu schneiden. Die Leitstelle alarmierte aber (vermutlich gemäß AAO) die Wehr der Kernstadt, die mit SoSi ca. 10 Minuten Anfahrtsweg hat (+ die Zeit zwischen Ausrücken und Alarm). Bei einer bewusstlosen Person oder Kreislaufstillstand ist das sehr viel Zeit die verloren geht. Ich will da nicht näher die AAO diskutieren. Aber nur eine spezielle Wehr bereit zu halten die dann Türen öffnet ist nicht überall praktikablel aufgrund der Anfahrt. Man müsste zeitgleich mit den Spezialisten auch die örtliche Wehr alarmieren, die dann schonmal versuchen kann die Tür zu öffnen. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 824758 | |||
Datum | 10.11.2016 09:38 | 4829 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Sebastian B. Die Leitstelle alarmierte aber (vermutlich gemäß AAO) die Wehr der Kernstadt, die mit SoSi ca. 10 Minuten Anfahrtsweg hat (+ die Zeit zwischen Ausrücken und Alarm). Bei einer bewusstlosen Person oder Kreislaufstillstand ist das sehr viel Zeit die verloren geht. Wie zeitkritisch sind "klassischen" Türöffnungseinsätze? mal provkant geschrieben: Solche Situationen werden doch erst relativ spät bemerkt. Da dürfte es dann nicht mehr auf die Minuten die eine entferntere Stützpunktfeuerwehr benötigt ankommen? Dies dürfte bei der überwiegenden Mehrzahl dieser Einsätze zutreffen. Falls es aus dem Meldebild ergibt das es doch wirklich zeitkritisch ist kann die örtliche Feuerwehr dann doch parallel dazualarmiert werden. Das Netz solcher Stützpunktfeuerwehren die sich u.A. auf Türöffnungen spezialisiert haben darf natürlich nicht zu weitmaschig sein. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 824760 | |||
Datum | 10.11.2016 09:46 | 4691 x gelesen | |||
hallo, mal eine ergänzende Frage dazu: wie sind bei den Berufsfeuerwehren die Ausrückeordnungen bei Türöffnungen gestaltet: - nur ein KEF - ein HLF oder - ein Löschzug? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Dani8el 8S., Pasewalk / M-V | 824761 | |||
Datum | 10.11.2016 09:54 | 4461 x gelesen | |||
Moin Sebastian! Ich denke mal hier geht es eher um die zerstörungsfreie bzw. -arme Türnotöffnung, also nichts für ein Haligan. In der Regel ist es doch so, Oma Müller wurde ein paar Tage nicht gesehen, jemand informiert die Pol oder den RD und die fordern uns zur Unterstützung an. Dazu kommt dann natürlich die Frage ob aus z.B. der Lageerkundung Infos hervorgehen das von einem akuten Notstand ausgegangen werden muß der dann das etwas rabiatere Öffnen rechtfertigt. Zusätzlich ist es natürlich von Vorteil eine Notöffnung so durchzuführen das danach die Verschlusssicherheit mit wenig Aufwand gewährleistet ist. Und wenn man das alles in Summe sieht machen speziell ausgebildete und ausgerüstete Einheiten wieder Sinn. MkG Daniel Alles wie immer meine persönliche Meinung | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Bürstadt / Hessen | 824762 | |||
Datum | 10.11.2016 10:04 | 4504 x gelesen | |||
Huhu, Soweit ich weiß bei der BF Mannheim: HLF-T (Zweites HLF der jeweiligen Wache) Ich schreibe grundsätzlich als Privatperson. | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 824763 | |||
Datum | 10.11.2016 10:05 | 4555 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.wie sind bei den Berufsfeuerwehren die Ausrückeordnungen bei Türöffnungen gestaltet: Für eine größere BF im Süden Deutschlands: Kranke Person in Wohnung: ELW, DL, RTW (BF), RTW (HiOrg) Türöffnung: HLF Das KlAF kann ebenfalls wenn nötig Türen öffnen. MfG Adrian Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen. | |||||
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Autor | Jens8 C.8, Remscheid / NRW | 824765 | |||
Datum | 10.11.2016 10:25 | 4503 x gelesen | |||
Bei uns: ELW1 (für die Verantwortung) HLF DL (könnte ja durchs Fenster besser gehen, die Gruppe rückt aber eh fast immer zusammen aus) RTW und NEF nachher ggfs. KLAF (GW-L1), wenn es nicht "zerstörungsarm" zu machen war. Gruß, Jens | |||||
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Autor | Dani8el 8D., Schechingen / Baden-Württemberg | 824768 | |||
Datum | 10.11.2016 10:55 | 4426 x gelesen | |||
Eine weitere BF im Süden: - ELW - HLF-B ("kein" Türöffnungsmaterial verlastet - abgesehen von Fallengleitern, Fensteröffner, Spiralöffnern,...) - KEF-T (Zusatzbeladung Türöffnung) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8N., Neureut / Baden-Württemberg | 824770 | |||
Datum | 10.11.2016 11:19 | 4393 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.wie sind bei den Berufsfeuerwehren die Ausrückeordnungen bei Türöffnungen gestaltet: Hier in KA: HLF 1 der BF DL der BF in entsprechenden Stadtgebieten zusätzlich: LF/HLF der FF wenn vorhanden DL der FF Da ich weder Leitender Branddirektor noch Kommandant bin ist alles was ich hier schreibe meine private Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Kay 8S., Seester / Schleswig-Holstein | 824772 | |||
Datum | 10.11.2016 11:40 | 4598 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Wie zeitkritisch sind "klassischen" Türöffnungseinsätze? Gegenfrage: Wenn es sich nicht um einen zeitkritischen Einsatz handelt, warum rückt dann die Feuerwehr an und nicht der Schlüsseldienst? Aus meiner persönlichen Erfahrung heraus würde ich sagen, dass bei einer Alarmierung der Feuerwehr zur Türöffnung doch eigentlich immer von einem zeitkritischen Einsatz ausgegangen werden muss. Oftmals war es bei uns der Nachbar, der einen Hilferuf durch Tür oder Wand gehört hat, jemand hat durch ein Fenster eine Person auf dem Boden liegen sehen, in einem Fall hat sogar der Patient selbst nach einem Sturz noch den Notruf gewählt und berichtet, dass er es nicht mehr bis zur Tür schafft... Wird eine hilflose Person in einer Wohnung vermutet, dann muss ich doch grundsätzlich von einem zeitkritischen Notfall ausgehen, bis das Gegenteil bewiesen ist - also entweder eine leere Wohnung vorgefunden wurde, die vermutete HiloPe noch vor der Türöffnung plötzlich selbst an der Einsatzstelle auftaucht oder in der Wohnung nur noch der Tod der Person festgestellt worden ist. Für alles andere, nicht zeitkritische bleibt wie gesagt der Schlüsseldienst... Die Frage wäre dann natürlich, ob der Einsatz der Feuerwehr gerechtfertigt ist, nur weil eine Person mehrere Tage lang nicht mehr gesehen wurde und es sonst keine weiteren Anzeichen für einen Notfall gibt. Zeitkritisch (Feuerwehr) oder nicht (Schlüsseldienst)? | |||||
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Autor | Andr8eas8 F.8, Gusterath / Rheinland-Pfalz | 824773 | |||
Datum | 10.11.2016 11:51 | 4372 x gelesen | |||
Hallo, ich gehe auch in die Richtung das eine Türöffnung zum klassischen Einsatzgebiet einer Feuerwehr gehört. Die Frage ist halt ob dies immer Zerstörungsfrei durch die Haustür erfolgen muss. Wir können in unserem Bereich eine starke Zunahme solcher Einsätze sehen. Obwohl wir eher im ländlichen Bereich liegen haben unsere Feuerwehren in Ortschaftschaften >1000Ew mindestens jährlich Türöffnungen. Das liegt deutlich über der Anzahl von Wohnungsbränden. Ich gehe auch von aus das sich dies noch steigern wird. Zum einen wird der Hausnotruf immer verbreiteter, mehr Menschen leben alleine und auch hat der Nachbar immer seltener einen Schlüssel. | |||||
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Autor | Dani8el 8S., Pasewalk / M-V | 824774 | |||
Datum | 10.11.2016 12:28 | 4354 x gelesen | |||
Gegenfrage ;) Ist es nicht Sache der Pol wen sie zur Amtshilfe anfordert? Und was wäre wenn der Schlüsseldienst mit seinen Mitteln nicht weiter kommt? Tragebare Leiter die ins 2. oder 3. OG reicht oder gar eine DLK haben die in der Regel auch nicht dabei. Wenn wir anrücken können wir es erst einmal auf die sanfte Tour versuchen und haben zur Not noch Plan B und C in Reserve. MkG Daniel Alles wie immer meine persönliche Meinung | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 824776 | |||
Datum | 10.11.2016 13:50 | 4140 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel S.Ist es nicht Sache der Pol wen sie zur Amtshilfe anfordert? Eine Türöffnung dürfte in den seltensten Fällen eine Amtshilfe für die Polizei sein. Und in vielen dieser Fälle werde ich dem freundlichen Beamten aus der Deckung heraus erklären, wie er unser Werkzeug einzusetzen hat. Audiatur et altera pars. | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 824777 | |||
Datum | 10.11.2016 14:02 | 4012 x gelesen | |||
Sehr oft HLF & DL mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Dani8el 8S., Pasewalk / M-V | 824778 | |||
Datum | 10.11.2016 14:05 | 4078 x gelesen | |||
Moin Adolf! Ja komisch ausgedrückt. Wenn dann fahren wir natürlich zur Unterstützung für den RD. Mir ging es auch eher darum das wir eher bei unklaren Lagen zum Einsatz kommen und dann verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung haben um in eine Wohnung rein zu kommen. Eben mehr Möglichkeiten als der Schlüsseldienst. Und je nach Region ist auch eher fraglich wie "zeitnah" dieser an der E-Stelle verfügbar ist. Mit der Pol bin ich da eher etwas ins Schleudern gekommen da die Anwesenheit selbiger mitunter ja erforderlich ist um z.B. rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. MkG Daniel Alles wie immer meine persönliche Meinung | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 824780 | |||
Datum | 10.11.2016 14:34 | 4046 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel S.Mit der Pol bin ich da eher etwas ins Schleudern gekommen da die Anwesenheit selbiger mitunter ja erforderlich ist um z.B. rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Das sehe ich auch anders. Geschrieben von BayFwG §24 2) 1Feuerwehrleute und andere Hilfskräfte dürfen Sachen entfernen, die den Einsatz Eine Notfalltüröffnung wird dadurch meines Erachtens auch ohne Anwesenheit der (hier noch) grünen Fraktion abgedeckt. Und auch bei Angelegenheiten, bei denen nur Sachschäden abgewandt werden müssen, werde ich im Zweifel nicht auf die Polizei warten. Audiatur et altera pars. | |||||
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Autor | Tim 8K., Berlin / Berlin | 824783 | |||
Datum | 10.11.2016 16:06 | 3948 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.wie sind bei den Berufsfeuerwehren die Ausrückeordnungen bei Türöffnungen gestaltet: In Berlin fährt zu Unfällen in Wohnungen eine Staffel mit einem LHF, entsprechendes und vielfältiges Material für viele Zerstörungs(-freie)-stufen ist verlastet. Sollte eine Türöffnung aus weniger eiligen Gründen erforderlich sein, dann kann das auch ein KLEF mit 1:1 übernehmen. Fräswerkzeug haben nur die KLEF verlastet. Allerdings öffnen wir hier tatsächlich nur und bauen keine neuen Zylinder ein oder sägen neue Türblätter zurecht. Mein Beitrag, meine Meinung. | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 824787 | |||
Datum | 10.11.2016 18:30 | 3882 x gelesen | |||
Früher ( bis vor ca. 3-4 Jahren ) das als GW- Haus bezeichnete KLAF. Derzeit das jeweilige HLF mit 1:3 Besatzung. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 824788 | |||
Datum | 10.11.2016 18:32 | 3648 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Daniel S. Ja komisch ausgedrückt. Wenn dann fahren wir natürlich zur Unterstützung für den RD.Auch das nicht. Wir arbeiten aus eigener Zuständigkeit heraus auf Basis unseres Feuerwehrgesetzes. Ohne deins jetzt gelesen zu haben, steht da sicherlich auch sowas wie "Befreiung von Menschen aus Notlagen" o.ä. drin, und genau das ist die Person hinter der Tür. Gruß, Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 824789 | |||
Datum | 10.11.2016 18:41 | 3710 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Jürgen M. Wie zeitkritisch sind "klassischen" Türöffnungseinsätze?Naja, sie werden hier mit mindestens (H)LF, RTW, NEF, DLK beschickt, die allesamt mit SoSi anreisen. Ich würde also sagen, die sind zeitkritisch. Geschrieben von Jürgen M. Solche Situationen werden doch erst relativ spät bemerkt. Da dürfte es dann nicht mehr auf die Minuten die eine entferntere Stützpunktfeuerwehr benötigt ankommen?Es wird sehr, sehr selten auf Minuten ankommen. Wie bei sehr, sehr vielen anderen Lagen, die wir mit Reklame beschicken, auch. Bei denen kämen wir aber nicht auf die Idee, "Spezialeinheiten Gerümpelbrand" oder so zu bilden. Geschrieben von Jürgen M. Dies dürfte bei der überwiegenden Mehrzahl dieser Einsätze zutreffen. Falls es aus dem Meldebild ergibt das es doch wirklich zeitkritisch ist kann die örtliche Feuerwehr dann doch parallel dazualarmiert werden.Auf Basis welcher Aussage soll ein Disponent dann wie entscheiden (und gegenüber dem wütenden FA, der sich wahlweise als "zu viel alarmiert" oder als "fälschlich missachtet" sieht argumentieren)? Alles was von "Hallo, mir gehts es schlecht...rumpelklatsch" abweicht ist erstmal ziemlich unklar. Wird dann trotzdem konsequent mit obiger Einsatzmittelkette beschickt. Ich habe gerade kürzlich eine Tür mittels Halligan öffnen lassen, nachdem das Knackrohr nicht fasste und die erste Ziehfix-Schraube abriss. Die 3-5 Minuten für diese Versuche waren es mir wert zu probieren, aber dann wars eben auch mal genug. Tat zweimal kurz weh (erst mir in der Seele, dann der futschneuen Tür), aber stellte sich nachher als absolut richtige Maßnahme heraus. Daher m.E.: Sauber erkunden, max. 5 Min "tüfteln", dann mit Gewalt. Gruß, Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel) | |||||
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Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 824790 | |||
Datum | 10.11.2016 19:54 | 3807 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.wie sind bei den Berufsfeuerwehren die Ausrückeordnungen bei Türöffnungen gestaltet...? Also 2003 in HH gab es von der BF einen eigenen selbstständigen Trupp mit RW, der das gesamte Stadtgebiet versorgte, wenn zeitunkritische Wohnungsöffnungen anstanden. Diese 3 Beamte waren den gesamten Tag unterwegs. Mich würde interessieren, ob das immer noch so geregelt ist. In München gab es in den 80ern einen Türöffnungs-Zug, bestehend aus KdoW, LF, DLK und RTW mit immerhin insges. 15 Kräften, auch hier wäre es interessant, zu erfahren, ob die Software des ELR die Zusammenstellung der Einsatzkräfte und -fahrzeuge individuell zusammenstellt (untersch. Alarm-Stichworte?) oder immer noch eine ähnlich große Truppe rausschickt... | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 824792 | |||
Datum | 10.11.2016 23:17 | 3723 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg E. J.In München gab es in den 80ern einen Türöffnungs-Zug, bestehend aus KdoW, LF, DLK und RTW mit immerhin insges. 15 Kräften, auch hier wäre es interessant, zu erfahren, ob die Software des ELR die Zusammenstellung der Einsatzkräfte und -fahrzeuge individuell zusammenstellt (untersch. Alarm-Stichworte?) oder immer noch eine ähnlich große Truppe rausschickt... ELW, DL, RTW (BF) und wenn verfügbar RTW (HiOrg) (1/0/5 bzw. 1/0/7) werden hier umgangssprachlich "Leichenzug" genannt. Dieser rückt pro Wache meist mehrmals täglich aus. Dabei wird er wie alle anderen Einsatzmittelketten wachunabhängig aus den verfügbaren Einsatzmitteln zusammengesetzt. Auf eine reine Türöffnung ohne vermuteten Personenschaden z.B. wegen Essen auf dem Herd fährt nur ein HLF (1/5). MfG Adrian Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen. | |||||
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Autor | Jose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland | 824793 | |||
Datum | 10.11.2016 23:21 | 3554 x gelesen | |||
Guten Abend! Geschrieben von Jürgen M. Wie zeitkritisch sind "klassischen" Türöffnungseinsätze? Da das aus meiner Sicht eine der zentralen Fragen bei den rechtlichen Aspekten des Themas ist mische ich mich hier nochmal ein. Ich bitte mir nachzuhalten dass ich die Situation nicht im Detail exakt für alle Bundesländer wiedergeben kann und grundsätzlich auch kein gelernter Jurist bin... Wer darf Türen öffnen: -Feuerwehr, Polizei, jedermann in einer Gefahrensituation zum Helfen. -Die Feuerwehr hat die umfassendsten Zutrittsrechte um ihre Aufgaben zu erfüllen, darf also nicht nur das Schadensobjekt selbst sondern auch entsprechendes drum herum betreten, sofern es zum Erfüllen der Aufgabe erforderlich ist. -Die Feuerwehr muss also definitiv nicht das Eintreffen der Polizei abwarten, um eine Tür zu öffnen sondern könnte sogar wegen einer verzögerten zeitkritischen Hilfeleistung belangt werden, wenn sie die Möglichkeit und die Veranlassung hat und nicht umgehend tätig wird. -Die Polizei darf normalerweise nur in das Schadensobjekt selbst, kann dieses aber unter dem Gummiparagraphen im Polizeigesetz aller Länder nach Bedarf ausweiten (Die Polizei handelt nach pflichtgemäßen Ermessen). -Jedermann darf nach dem Prinzip der Geschäftsführung ohne Auftrag helfen, siehe hierzu § 677 bis 687 BGB. Einen guten Einblick dazu gibt es Hier. -Der Rettungsdienst darf per formulierten gesetzlichen Auftrag üblicherweise keinen Zugang schaffen, kann das ganze aber ebenfalls wieder über die Geschäftsführung ohne Auftrag abwickeln wenn entsprechende Rahmenbedingungen dafür vorliegen. Wann darf eine Türöffnung durch die Feuerwehr durchgeführt werden? -Ein rechtfertigender Notstand wird vermutet (Rauchwarnmelder piepst)oder liegt vor (Die Flammen schlagen schon aus dem Dach). -Ein gewerblicher Dritter kann die erforderliche Leistung nicht oder nicht schnell genug durchführen. Das ist extrem wichtig: Üblicherweise in den Kommunalselbstverwaltungsgesetzen der Länder steht, dass die Gemeinde nur Geschäfte durchführen darf, wenn diese nicht oder nicht schnell genug durch "zivile" Dienstleister oder Handwerker durchgeführt werden können. Dieser Maßgabe ist natürlich auch die Feuerwehr als Einrichtung der Gemeinde unterstellt. Das heißt im Umkehrschluss: Eine Türöffnung, zu der die Feuerwehr ohne Sondersignal fährt, gibt es nicht, da sie nicht zeitkritisch und damit keine Aufgabe der Feuerwehr ist. Dafür gibt es Schlüsseldienste, denen die Feuerwehr nicht die Arbeit wegnehmen darf. Wie wird die Tür geöffnet / der Zugang geschaffen? -Wieder gemäß der Geschäftsführung ohne Auftrag, nämlich so wie es das tatsächliche oder mutmaßliche Interesse des Bewohners / Besitzers erfordern, also in vernünftiger Abwägung zwischen vermuteter oder realer Gefahr, Schadenspotential aus der Verzögerung und Schadenspotential durch das schnelle, gewaltsame Vorgehen. Ich hoffe dass dies zumindest ein bisschen mehr Übersicht in die Rechtsdebatte bringt. Gruß aus dem Saarland Jo | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 824795 | |||
Datum | 11.11.2016 00:04 | 3600 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef M.-Ein rechtfertigender Notstand wird vermutet (Rauchwarnmelder piepst)oder liegt vor (Die Flammen schlagen schon aus dem Dach). Hier hast du "originäre Feuerwehraufgabe" aber unwesentlich flchsa geschrieben ;-) | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 824819 | |||
Datum | 11.11.2016 21:24 | 3253 x gelesen | |||
Hi, zwei RTW? Einmal Eigensicherung, einmal 'Leiche'? | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 824821 | |||
Datum | 11.11.2016 21:48 | 3221 x gelesen | |||
Geschrieben von Neumann T.zwei RTW? Einmal Eigensicherung, einmal 'Leiche'? So in der Art. Der RTW (BF) ist nicht Bestandteil des Regelrettungsdienses nach BayRDG, deswegen noch einmal HiOrg dazu. Der RTW (BF) ist dabei dennoch sinnvoll. Mitarbeiter der Hilfsorganisationen sind nicht immer begeistert wenn sie von der DL in eine Wohnung im 5. OG einsteigen sollen weil die gut verrammelte Wohnungstür noch etwas Zuwendung braucht. ;-) MfG Adrian Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen. | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 824826 | |||
Datum | 12.11.2016 09:02 | 3771 x gelesen | |||
Hi, ist der FW-RTW dann 'normgerecht' besetzt? Falls ja, dann ist ja anzunehmen, dass auch andere anwesende Angehörige der BF RettAss sind, daher gäbe es jetzt (bis auf den Notarzt) auch bei nur einem RTW vor Ort nicht unbedingt die Notwendigkeit des 'Fensterlns' für die HiOrg Mitarbeiter. Tomy | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 824828 | |||
Datum | 12.11.2016 12:57 | 3282 x gelesen | |||
Servus, ja der RTW ist immer regulär besetzt. ELW: Zugführer sind selten RA, der Maschinist bleibt am Funk. DL: Der Leitermaschinist sollte bei seiner DL bleiben, bleibt noch ein Mann. Dieser ist meist auch "nur" RS. Möglich ist es sicherlich auch ohne RTW, ich persöhnlich sehe aber schon eine deutliche Qualitätssteigerung. MfG Adrian Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen. | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 824833 | |||
Datum | 12.11.2016 21:32 | 3417 x gelesen | |||
Es hat sich hier als Sinnvoll erwiesen wenn WAL ( B- Dienst ) und WAF ( C- Dienst) ORGL sind. RA ist Standart. Dies ist meine Meinung. | |||||
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