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ThemaDGUV Information 205-008 Sicherheit im Feuerwehrhaus Version 12/201629 Beträge
RubrikUnfallverhütung
Infos:
  • PDF Broschüre
  •  
    AutorJens8 W.8, Stein / Bayern825630
    Datum09.12.2016 08:279571 x gelesen
    Unter http://publikationen.dguv.de/ ist die Broschüre aktualisiert (Dezember 2016) veröffentlicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Jens

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    AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern825650
    Datum10.12.2016 07:255790 x gelesen
    Servus,

    hat jemand einen Einblick was sich grob geändert hat?

    MfG
    Adrian

    Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen.

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg825657
    Datum10.12.2016 12:175457 x gelesen
    Wohl in erster Linie, so wie ich das sehe, nur redaktionelle Änderungen.

    Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
    www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt
    twitter.com/HSE_volunteer

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    AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern825677
    Datum11.12.2016 15:145626 x gelesen
    Eine bedeutende Änderung:

    Übungstürme für die Durchführung von Abseilübungen müssen entsprechend eingerichtet sein. Dazu gehört z. B., dass Anschlagpunkte redundant, also einer für das Seil zum Abseilen und ein weiterer für das Sicherungsseil vorhanden sind. Da auch Umlenkungen berücksichtigt werden müssen, sind Anschlagmöglichkeiten als Einzelanschlagpunkte für Selbstrettungsübungen mit Feuerwehrleine z. B. dann geeignet, wenn die Tragfähigkeit nach den technischen Baubestimmungen für eine Kraf von 14 kN nachgewiesen ist. Im Bereich des Anschlagpunktes ist ein Hinweis auf dessen Belastbarkeit anzubringen. Werden auch Übungen für Höhensicherungsgruppen vorgesehen, sind Anschlagpunkte für eine Kraftinleitung von 25 kN erforderlich.

    Die Angaben zu Belastbarkeit und Kennzeichnung der Anschlagpunkte ist neu und für den Übungsbetrieb ziemlich interessant.

    MfG
    Adrian

    Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen.

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    AutorHans8 Ch8ris8tia8n S8., Herten / NRW825680
    Datum11.12.2016 19:295495 x gelesen
    Hallo,

    ui, da kann es dann spannende Diskussionen geben. Anschlagpunkte nach EN 795, die dauerhaft am Gebäude verbleiben sind seit einer Weile definitiv nicht mehr durch die PSA-Richtlinie 89/686/EWG abgedeckt (und auch nicht durch die kommende EU PSA-Verordnung (EU) 2016/425). Sie sind Bauprodukte nach der EU-Bauprodukteverordnung (EU) 305/2011. Leider fehlt es unter der Bauproduktenverordnung zurzeit an geeigneten harmonisierten Normen (und soweit mein letzter Stand auch an Europ. Techn. Assessments (ETA)), so dass diese Produkte in nationales Recht fallen und dabei keine CE-Kennzeichnung bekommen (dürfen). In Deutschland bedeutet das, dass der Hersteller des Anschlagspunkts eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassug (abZ) vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) benötigt (mit Ü-Zeichen). Klingt komplizierter als es ist, man sollte aber vor der Bestellung mal danach fragen, denn wenn die Dinger mal eingebaut sind, wird es aufwendig eine fehlende Zulassung zu heilen.

    Grüße,

    Christian

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW825689
    Datum12.12.2016 09:054980 x gelesen
    Geschrieben von Hans Christian S.Klingt komplizierter als es ist, man sollte aber vor der Bestellung mal danach fragen, denn wenn die Dinger mal eingebaut sind, wird es aufwendig eine fehlende Zulassung zu heilen.

    Streiche aufwendig und ersetze durch unmöglich. Ich hatte mal mit der DIBt wegen fehlender Zulassung für ein Produkt zu tun und eine Aussage war: Gesundbeten hilft nicht.

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW825691
    Datum12.12.2016 11:565131 x gelesen
    Geschrieben von Thomas E.Geschrieben von Hans Christian S."Klingt komplizierter als es ist, man sollte aber vor der Bestellung mal danach fragen, denn wenn die Dinger mal eingebaut sind, wird es aufwendig eine fehlende Zulassung zu heilen."

    Streiche aufwendig und ersetze durch unmöglich. Ich hatte mal mit der DIBt wegen fehlender Zulassung für ein Produkt zu tun und eine Aussage war: Gesundbeten hilft nicht.


    Hüstel... würde es helfen, wenn das normativ geregelt würde, z.B. über die DIN für Feuerwehrhäuser?

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW825696
    Datum12.12.2016 13:224526 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich C.Hüstel... würde es helfen, wenn das normativ geregelt würde, z.B. über die DIN für Feuerwehrhäuser?

    Kann durchaus sein, aber bei meinem Produkt gign es darum das der Herstellungsprozess überwacht wird. Und da gibt es kein Gesundbeten. :-)

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW825702
    Datum12.12.2016 17:174581 x gelesen
    Geschrieben von Thomas E.Kann durchaus sein, aber bei meinem Produkt gign es darum das der Herstellungsprozess überwacht wird.

    aber genau das könnte man ja in einen Ergänzungsteil schreiben...

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW825704
    Datum12.12.2016 19:124495 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich C.aber genau das könnte man ja in einen Ergänzungsteil schreiben

    Das geht bei drucktragenden Teilen halt nicht. Da fehlt dann einfach die Dokumentation und die kann man nachträglich nicht mehr erstellen.
    Wobei es bei den Tanks um die es ging, och Papierkrieg war. Weil sie hatten ja eine Abnahme zum Transport von Diesel und Benzin, aber eben nicht als Lagertank.

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorHans8 Ch8ris8tia8n S8., Herten / NRW825711
    Datum12.12.2016 22:224313 x gelesen
    Hallo,

    da hilft nur eine unter der EU-Bauproduktenverordnung harmonisierte Norm, die ist in Arbeit. Dauert aber. Ansonsten hilft nur der Gang zum DIBt inkl. Überwachung der Produktion.

    Grüße,

    Christian

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW825722
    Datum13.12.2016 13:034531 x gelesen
    Geschrieben von Thomas E.Das geht bei drucktragenden Teilen halt nicht. Da fehlt dann einfach die Dokumentation und die kann man nachträglich nicht mehr erstellen.

    aber man kann doch beim Neubau das dort entsprechend fordern... ?

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP826088
    Datum28.12.2016 20:003913 x gelesen
    In der Ausgabe von 2008 war in FW-Häusern ohne Notstromversorgung musste eine Fremdeinspeisung vorgesehen werden. Das ist jetzt eine Kann-Regel.
    In meinen Augen ein Schritt zurück.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW826089
    Datum28.12.2016 20:223964 x gelesen
    Geschrieben von Volker C.In der Ausgabe von 2008 war in FW-Häusern ohne Notstromversorgung musste eine Fremdeinspeisung vorgesehen werden. Das ist jetzt eine Kann-Regel.
    In meinen Augen ein Schritt zurück.


    sollte das so sein, dann sehe ich das leider auch so!

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW826090
    Datum28.12.2016 22:023698 x gelesen
    Warum ein Schritt zurück? Ab einer bestimmten Größe gebe ich euch recht, aber insbesondere bei kleinen Gerätehäusern mit geringem Bedarf ist es doch deutlich billiger eine Einspeisung und eine Stellmöglichkeit für ein Mobiles Aggregat zu schaffen. Die Aggregate stehen sich schließlich kaputt. Ein fest verbautes ist teurer, lässt sich nur mit Aufwand tauschen, und nur eingeschränkt umdisponieren. Die Wartung ist auch aufwändiger und die Vorschriften/ Prüfungen auch.

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP826094
    Datum28.12.2016 23:113653 x gelesen
    In der aktuellen Version ist aber nichts verbindlich gefordert.
    In der alten war eine Lösung verbindlich. Über die Art geht es ja auch nicht.
    ( Bei uns haben alle Gerätehäuser Einspeisemöglichkeiten, jedoch müssen jetzt wohl neue Aggregate beschafft werden. )

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW826096
    Datum29.12.2016 08:453583 x gelesen
    Geschrieben von Harald S.Warum ein Schritt zurück? Ab einer bestimmten Größe gebe ich euch recht, aber insbesondere bei kleinen Gerätehäusern mit geringem Bedarf ist es doch deutlich billiger eine Einspeisung und eine Stellmöglichkeit für ein Mobiles Aggregat zu schaffen.

    genau darum geht es doch...
    Ist die Einspeisung aber nicht baulich vorbereitet, kann und darf das nur eine Elektrofachkraft und es dauert viel länger!
    Z.B. sowas: http://www.mennekes.de/uploads/media/Notstrom_01.pdf

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP826098
    Datum29.12.2016 10:34   3411 x gelesen
    Geschrieben von Harald S.aber insbesondere bei kleinen Gerätehäusern mit geringem Bedarf ist es doch deutlich billiger eine Einspeisung und eine Stellmöglichkeit für ein Mobiles Aggregat zu schaffen. Oder einfach mal ganz darauf zu verzichten. Wenn ich mir anschaue, was heutzutage schon an kleinsten Gerätehäusern mit Notstromeinspeisung veranstaltet wird, fass ich mir manchmal an den Kopf. Ein Stellplatz Größe 1, das realistisch notwendigste an Nebenräumen und Einrichtungen/Geräten drumherum, sprich: Nichts wo Notstrom überhaupt einen echten Mehrwert bringt, wird für teures Geld oder mit Eigenleistung umgestrickt, damit man irgendwo ein Aggregat daran hängen kann, damit im Ernstfall zwei Lampen und ein Kühlschrank weiterlaufen. Ob es dafür schon ein Aggregat gibt, oder ob das dann hinterher damit begründet überhaupt erst angeschafft wird, ist die nächste Frage. Und 200m weiter steht im Extremfall dann das schmucke Dorfgemeinschaftsgebäude, mit Platz und Infrastruktur für die zeitweise Unterbringung und Belustigung von mindestens der halben Dorfbevölkerung, aber da ist bei Stromausfall dummerweise überhaupt nichts nutzbar.
    Beim Thema Stromausfall ist nach meiner Ansicht ein wenig der Vorsorgeextremismus ausgebrochen. Zuerst hat man bei der Frage, wieviel Ersatzversorgung tatsächlich sein muss, immer mehr ausgeblendet wie kriegsentscheidend der Ausfall eines xbeliebigen Stromverbrauchers im Gerätehaus objektiv betrachtet ist, mittlerweile blenden die ersten schon aus, ob es solche Verbraucher überhaupt bei ihnen gibt.
    Das elektrische Rolltor vom TSF stromlos zu öffnen dauert ja mal ne halbe Minute länger (und sollte grausamerweise auch beübt sein), das ganze Voreinsatzchaos im Schein der normmindestvorgegebenen Beleuchtungsgeräte könnte ja einen blauen Fleck am Knie von Otto Feuerwehrheld geben, und die GUV sagt ja... Da bin ich ganz froh, wenn sie es jetzt nicht mehr so direkt sagt.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz826100
    Datum29.12.2016 11:053245 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Wenn ich mir anschaue, was heutzutage schon an kleinsten Gerätehäusern mit Notstromeinspeisung veranstaltet wird, fass ich mir manchmal an den Kopf. Ein Stellplatz Größe 1, das realistisch notwendigste an Nebenräumen und Einrichtungen/Geräten drumherum, sprich: Nichts wo Notstrom überhaupt einen echten Mehrwert bringt, wird für teures Geld oder mit Eigenleistung umgestrickt, damit man irgendwo ein Aggregat daran hängen kann, damit im Ernstfall zwei Lampen und ein Kühlschrank weiterlaufen. Ob es dafür schon ein Aggregat gibt, oder ob das dann hinterher damit begründet überhaupt erst angeschafft wird, ist die nächste Frage. Und 200m weiter steht im Extremfall dann das schmucke Dorfgemeinschaftsgebäude, mit Platz und Infrastruktur für die zeitweise Unterbringung und Belustigung von mindestens der halben Dorfbevölkerung, aber da ist bei Stromausfall dummerweise überhaupt nichts nutzbar.
    Könnte das vielleicht daran liegen, dass sich ausser den Feuerwehrern niemand überhaupt Gedanken macht, wie eine Versorgung der Bevölkerung mit dem Nötigsten (warme Unterkunft, Gesundheitsfürsorge, Alarmierung der Rettungsdienste...) aussehen könnte? Vielleicht ist eine Einspeisung am Dorfgemeinschaftshaus lokal die sinnvollste Lösung, aber wer kümmert sich darum, dass die technischen Voraussetzungen geschaffen werden? Wer schließt die Tür auf und schaltet das Aggregat an, wenn es wirklich soweit ist?

    Bei der Planung dieses Einsatzszenarios stehen sich die Feuerwehren logischerweise zunächst einmal selbst am nächsten. In ihren Gerätehäusern agieren sie oft als Hausherren und niemand redet ihnen rein, solange es nichts kostet. Im Gemeindesaal dagegen ist die Gemeinde für Planung, Einrichtung, Anschaffung und Unterhalt der Anlagen verantwortlich, wobei das Bewusstsein für kleine und größere Katastrophen nicht immer sehr ausgeprägt ist.

    Was fehlt ist ein Konzept, das für das Szenario Stromausfall über längere Zeiträume die Gemeinden in die Pflicht nimmt, für ihre Bevölkerung Anlaufpunkte zu schaffen und Schaden von ihr abzuwenden. Ob nun das Gemeindehaus, die Grundschule oder das Feuerwehrgerätehaus entsprechend ausgestattet wird, ist zunächst einmal zweitrangig. Zusätzlich muss sichergestellt werden, dass die Notfallkonzepte auch aktiviert werden, wobei wir gerade bei kleinen Gemeinden wieder bei der Feuerwehr landen, die Alarmierungsmöglichkeiten und Manpower zur Verfügung stellen kann.

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW826101
    Datum29.12.2016 11:123224 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich C.Z.B. sowas: http://www.mennekes.de/uploads/media/Notstrom_01.pdf
    wobei das Ding völlig
    - überteuert
    - völlig Überdimensioniert
    - Meiner Meinung nach gefährlich
    ist.

    Ich bin immer noch für die Steckerlösung.

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg826103
    Datum29.12.2016 11:223317 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Oliver S.

    Was fehlt ist ein Konzept, das für das Szenario Stromausfall über längere Zeiträume die Gemeinden in die Pflicht nimmt, für ihre Bevölkerung Anlaufpunkte zu schaffen und Schaden von ihr abzuwenden. Ob nun das Gemeindehaus, die Grundschule oder das Feuerwehrgerätehaus entsprechend ausgestattet wird, ist zunächst einmal zweitrangig. Zusätzlich muss sichergestellt werden, dass die Notfallkonzepte auch aktiviert werden, wobei wir gerade bei kleinen Gemeinden wieder bei der Feuerwehr landen, die Alarmierungsmöglichkeiten und Manpower zur Verfügung stellen kann.

    In Moment ist die Thematik in Schwetzingen im Rahmen der " Kommunalen Bevölkerungshilfe " aktuell, diverse Planungen wurden u.a. vom Gemeinderat in den letzten Sitzungen besprochen, genehmigt und Mittel eingeplant. Es sollen u.a. das Rathaus eine statonäre Notstromversorgung bekommen und weitere mobile NEAs z.B. zur Einspeisungen in Sporthallen etc. als Aufenthaltsmöglichkeit für die Bevölkerung beschafft werden. Das FW-Gerätehaus ist schon seit 1992 mit einem Notstromgenerator ausgestattet.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP826105
    Datum29.12.2016 11:263252 x gelesen
    Geschrieben von Oliver S.Was fehlt ist ein Konzept, das für das Szenario Stromausfall über längere Zeiträume die Gemeinden in die Pflicht nimmt, für ihre Bevölkerung Anlaufpunkte zu schaffen und Schaden von ihr abzuwenden. Ähm, ja, nein, sowas hat ja selbst RLP schon seit 10 Jahren. Bürgerhäuser und Sporthallen werden direkt in Punkt 1.2 als mögliche wichtige Objekte genannt.
    An Konzepten mangelt es eigentlich in der heutigen Zeit in nahezu keinem Bereich mehr, wo die Menschheit immer stolpert ist dann die Umsetzung. Insofern müssen sich einige Feuerwehren, die sich schon über Stromausfallszenarien Gedanken gemacht haben, fragen, ob es auch die richtigen Gedanken in der richtigen Reihenfolge waren.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz826106
    Datum29.12.2016 11:403189 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.An Konzepten mangelt es eigentlich in der heutigen Zeit in nahezu keinem Bereich mehr
    Ups, mea culpa, das Papier kannte ich noch nicht. Wenn ich da so rein schaue, sind wir mit unserem eigenen Konzept (das möglicherweise auf diesem Papier basiert) ganz gut dabei.
    Ich fürchte, wenn es zu einem entsprechend großflächigen Ausfall kommt, wird man feststellen, dass die Umsetzung oft sehr mangelhaft geschehen ist. Das Jammern wird groß sein und in plötzlichen Aktionismus umschlagen...

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW826107
    Datum29.12.2016 11:423327 x gelesen
    Geschrieben von Harald S.wobei das Ding völlig
    - überteuert
    - völlig Überdimensioniert
    - Meiner Meinung nach gefährlich
    ist.

    Ich bin immer noch für die Steckerlösung.



    Das ist nur ein Beispiel - und es ist fertig lieferbar.
    Kann man auch anders darstellen, ob das dann besser/billiger wird, liegt u.a. in der Leistungsfähigkeit der damit beauftragten Elektriker.
    Eine reine Steckerlösung ist m.E. NICHT ausreichend, weil es eine zwingende Netztrennung geben muss. (Und Du willst mir/uns bestimmt nicht verkaufen, dass eine Kabel mit Stecker in 2 verschiedene Dosen besser/billiger ist, als ein Netzwahlschalter mit Nullstellung...)

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW826111
    Datum29.12.2016 13:193271 x gelesen
    Es gibt 2 Steckerlösungen:

    A Eine Unterverteilung Notstrom wird über einen CEE 16A Stecker versorgt. Im Fall des Falles wird der Stecker aus der Steckdose gezogen und in den Aggregat gesteckt.
    B Nach einer sicheren Trennung der Elektroinstallation vom Versorgungsnetz wird in die vorhandene Installation über einen Verbotenes Kabel mit 2 Steckern eingespeist.

    Variante A ist so weit OK, Variante B nur etwas für die versierte und erfahrene Fachkraft.

    Fachkraft ist übrigens nicht mehr jeder, der irgendwann mal gelernt oder Studiert hat.

    Bei allen Varianten würde ich allerdings immer eine VDE0100 Messung machen. Ich bin da aber ein Hasenfuß.

    Was ich bisher nicht raus gefunden habe, gibt es bei diesen Schaltern einen weiteren vorgeschriebenen Prüfintervall? Ich meine abseits von den 1 Jahr für die Thermografie, 5 Jahre wegen Ortsfeste Anlage?

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern826113
    Datum29.12.2016 15:193170 x gelesen
    Geschrieben von Harald S.wobei das Ding völlig
    - überteuert
    - völlig Überdimensioniert
    - Meiner Meinung nach gefährlich


    Das mit dem gefährlich erkläre mir als Laien mal bitte .........



    Geschrieben von Harald S.
    Ich bin immer noch für die Steckerlösung.


    Zu der mir jeder Fachmann sagt: Nicht so einfach machbar bzw. zulässig.


    Gruß
    Christian

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW826123
    Datum29.12.2016 19:233087 x gelesen
    Geschrieben von Harald S.Es gibt 2 Steckerlösungen:

    A Eine Unterverteilung Notstrom wird über einen CEE 16A Stecker versorgt. Im Fall des Falles wird der Stecker aus der Steckdose gezogen und in den Aggregat gesteckt.
    B Nach einer sicheren Trennung der Elektroinstallation vom Versorgungsnetz wird in die vorhandene Installation über einen Verbotenes Kabel mit 2 Steckern eingespeist.


    Die von dir als gefährlich abgelehnte Fertig-Lösung ist dann aber die dritte Variante :

    Es gibt einen Umschalter, mit dem man die betreffenden Teile der Installation vom Netz trennen und auf einen fest angebrachten Stecker (!) schalten kann. Hier kann man dann die Kupplung eines ganz regulären Kabels aufstecken, dessen Stecker im Aggregat steckt.

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW826124
    Datum29.12.2016 19:423200 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Die von dir als gefährlich abgelehnte Fertig-Lösung ist dann aber die dritte Variante :


    v.a. ist die von mehreren Verbänden faktisch empfohlen bzw. frei gegeben...

    Die anderen Varianten bergen weit mehr Risiken!

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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     09.12.2016 08:27 Jens7 W.7, Stein
     10.12.2016 07:25 Adri7an 7R., Utting
     10.12.2016 12:17 Udo 7B., Aichhalden
     11.12.2016 15:14 Adri7an 7R., Utting
     11.12.2016 19:29 ., Herten
     12.12.2016 09:05 Thom7as 7E., Nettetal
     12.12.2016 11:56 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     12.12.2016 13:22 Thom7as 7E., Nettetal
     12.12.2016 17:17 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     12.12.2016 19:12 Thom7as 7E., Nettetal
     13.12.2016 13:03 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     12.12.2016 22:22 ., Herten
     28.12.2016 20:00 Volk7er 7C., Trier
     28.12.2016 20:22 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     28.12.2016 22:02 Hara7ld 7S., Köln
     28.12.2016 23:11 Volk7er 7C., Trier
     29.12.2016 08:45 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     29.12.2016 11:12 Hara7ld 7S., Köln
     29.12.2016 11:42 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     29.12.2016 13:19 Hara7ld 7S., Köln
     29.12.2016 19:23 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     29.12.2016 19:42 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     29.12.2016 15:19 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     29.12.2016 10:34 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     29.12.2016 11:05 Oliv7er 7S., Neidenbach
     29.12.2016 11:22 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     29.12.2016 11:26 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     29.12.2016 11:40 Oliv7er 7S., Neidenbach
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