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ThemaOrdnungsgeld und Austritte20 Beträge
RubrikÖffentlichkeitsarbeit
 
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW825814
Datum18.12.2016 12:449024 x gelesen
In meinen Augen; Typisch deutsch...im schlechtesten Sinn

Auszug aus rundblick-unna.de
Weil die Freiwilligen nach dem letzten Osterfeuer den abgebrannten Holzstapel länger als verordnet liegen ließen, verpasste die Stadt dem Löschgruppenleiter zuerst ein Bußgeld und dann noch eine Pfändung.() Die Wehrkameraden im Westen sollen über das Vorgehen der Stadt derart aufgebracht sein, dass Austritte ziemlich wahrscheinlich sind. In welchem Umfang, ist vollkommen unabsehbar.


http://rundblick-unna.de/osterfeuerreste-zu-spaet-weggeraeumt-stadt-froendenberg-bringt-mit-bussgeld-freiwilligenwehr-gegen-sich-auf/

"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
Innenminister de Maizière
"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorDarr8e H8., hamburg / Hamburg825824
Datum18.12.2016 17:254913 x gelesen
Moin,

hier eine unglückliche Gemenge-Lage, einerseits zwischen Pflichtaufgabe Brandschutz durch Ehrenamtliche, und andererseits "österlichen Brauchtumspflege" durch die selbigen.

Das muss man dann auch entsprechend getrennt betrachten.
Denn hier wird ja wohl nicht die Gemeinde als Träger des Brandschutzes der Veranstalter des Ostefeuers sein, sondern der Personenkreis der Mitglieder der Wehr.

Und wenn es da nun mal allgemeine und bindende Bestimmungen bzgl. "Osterfeuer-Reste" gibt (übrigens unabhängig von deren Sinnhaftigkeit), warum sollten diese dann nicht für alle gelten?

Mangelnde Förderung/Anerkennung des Ehrenamtes wird ja oft genug zu recht bemängelt, aber der schlichte Umkehr-Schluß wie "ich bin Ehren-amtler, also gewährt mir gefälligst Sonderbehandlung bei Bedarf", so pauschal kann auch nicht richtig sein.

Wobei hier in diesem Einzelfall kommt's mir auch ein wenig "über's Ziel hinaus geschossen" vor, denn auch hier hätte ich eigentlich erwartet 1.) Entsorgung anmahnen, 2.) eine 2. Mahnung mit Androhung Bußgeld.
Und wenn dann immer noch nicht reagiert wird, ja dann haben auch die Ehrenamtlichen selber Schuld.
Steht dort nur leider nix weiter zum tatsächlichem detaillierten Ablauf.

Grüße
Hansi.

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AutorThor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg825827
Datum18.12.2016 21:434003 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Thomas M.Weil die Freiwilligen nach dem letzten Osterfeuer den abgebrannten Holzstapel länger als verordnet liegen ließen, verpasste die Stadt dem Löschgruppenleiter zuerst ein Bußgeld und dann noch eine Pfändung.() Die Wehrkameraden im Westen sollen über das Vorgehen der Stadt derart aufgebracht sein, dass Austritte ziemlich wahrscheinlich sind. In welchem Umfang, ist vollkommen unabsehbar.

Ich vermute mal, das Osterfeuer wurde nicht von der Feuerwehr als Einrichtung der Gemeinde/ Stadt durchgeführt, sondern von einem Feuerwehr- oder sonstigen Verein, der sich (mit Genehmigung der Stadt?) der Geräte und Immobilien der Stadt für dieses Vorhaben bedient, und dessen Mitglieder gleichzeitig Mitglieder in der Freiwilligen Feuerwehr (als Einrichtung der Stadt) sind.
Warum sollte für diesen Verein ein anderes Recht wie für alle anderen Vereine und Firmen gelten. Bei einem Osterfeuer gibt es Auflagen, und an die ist sich zu halten. Wenn jemand Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr (als Institution der Stadt) ist, gelten für Ihn dieselben Regeln und Gesetze wie für andere Menschen auch.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 825828
Datum18.12.2016 22:363792 x gelesen
Hallo!

Und genau das ist wieder einer der vielen Gründen warum unsere Feuerwehr hier bei solchen Aktionen nicht als Veranstalter auftritt.

Hier wird das Osterfeuer vom Kulturverein veranstaltet. Die Feuerwehr übernimmt nur den Brandschutz; für den Rest ist der Verein zuständig. Damit sind wir außen vor wenn der Kulturverein gegen irgendwelche Auflagen verstößt.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg825846
Datum19.12.2016 18:223049 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Thorsten H.Ich vermute mal, das Osterfeuer wurde nicht von der Feuerwehr als Einrichtung der Gemeinde/
Stadt durchgeführt, sondern von einem Feuerwehr- oder sonstigen Verein

hin und wieder ist das so verquirlt das man die beiden Bereiche gar nicht sauber trennen kann.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern825858
Datum20.12.2016 08:51   3100 x gelesen
Die juristische Betrachtungsweise ist zwar formal richtig. Aber politisch unklug und in den Auswirkungen potentiell verheerend.

Man hätte die Entfernung der Überreste des Osterfeuers auch anders lösen können wenn die Stadtverwaltung es gewollt (!) hätte. Doch genau das war wohl nicht der Fall. Ich habe das ungute Gefühl man wollte hier Exempel statuieren.

So manchen Stadtverwaltung empfehle ich mal den Spruch "cui bono" (=> wem nützt es ) sich in Erinnerung zu rufen bevor Verwaltungen über's Ziel hinausschießen.

Die Stadtverwaltung mag formell im Recht sein. Doch die ist auch für die Pflichtaufgabe Feuerwehr auf die Freiwilligen angewiesen. Wenn sie zu viele Freiwillige mit diesem Vorgehen zum Austritt aus der FF veranlasst hat sie ein viel größeres Problem als mit den Überresten vom Osterfeuer....

Hergott nochmal : "Hirn einschalten". Dass sollte in so mancher Amtsstube die erste Handlung des Tages sein.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorThor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg825859
Datum20.12.2016 09:102589 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Volker L.Die Stadtverwaltung mag formell im Recht sein. Doch die ist auch für die Pflichtaufgabe Feuerwehr auf die Freiwilligen angewiesen. Wenn sie zu viele Freiwillige mit diesem Vorgehen zum Austritt aus der FF veranlasst hat sie ein viel größeres Problem als mit den Überresten vom Osterfeuer....
Das mag sein. Aber die Frage ist dann, in welchem Selbstverständnis üben die FA ihr Hobby aus?
Wenn es Regeln/ Vorschriften gibt müssen sich alle daran halten, auch wenn sie gleichzeitig ehrenamtlich tätig sind. Wenn es ein Problem mit dem Abräumen des Osterfeuers gibt, hätte man das bestimmt auch vorher besprechen können. Die Argumentation mit den Glutresten halte ich in dem Fall übrigens für sehr weit hergeholt.
Ich vermute eher, hier gibt es ein generelles Problem im Zusammenspiel zwischen Feuerwehr (Einrichtung der Gemeinde) und Verein und Gemeinde, was dann zu diesen Schwierigkeiten geführt hat.
Ich bin dagegen, Feuerwehrleuten für eine (Vereins-) Tätigkeit ausserhalb der Einrichtung Feuerwehr Sonderrechte gegenüber anderen Vereinen zu geben. Oder ich muss die Sonderrechte allen Vereinen geben, in denen FA (oder andere Ehrenamtliche in BOS) tätig sind.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken825860
Datum20.12.2016 09:112421 x gelesen
Hi,

also ich finde 'Gleiches Recht für Alle' (gibt's sicher auch als lateinischen Rechtsgrundsatz) ist durchaus auch ein berechtigtes Argument.
Oft wird in solchen Fällen in der Öffentlichkeit 'Wir sind die Guten, die Ehrenamtlichen, daher dürft ihr es bei uns nicht so genau nehme" wahrgenommen. Wie will man dann dem Obst und Gartenbauverein klarmachen, dass er nach seinem Osterfeuer zeitnah aufräumen muss.
Weiter steckt hinter so einer 'rigorosen' Verfolgung eines Delikts oft EIN 'aufmerksamer' Bürger, der die Verwaltung unter Druck setze ('Wir mussten / Ich musste aber im letzten Jahr.... ). Da muss der Grund gar nicht in der aktuellen Geschichte liegen, sondern da reicht es schon wenn vor Jahren sein Auto mal aufgeschrieben wurde, weil es in einer Feuerwehranfahrtszone stand..

Tomy

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP825861
Datum20.12.2016 09:182737 x gelesen
Geschrieben von Volker L.und in den Auswirkungen potentiell verheerendDer betroffene Ortsteil hat 265 Einwohner. Das lässt zumindest Vermutungen zu, wie "potentiell verheerend" Auswirkungen tatsächlich sein könnten.
Ich glaube, da steckt mehr dahinter, da muss vorher schon was im Argen gelegen haben. Sonst würden sich beide Seiten wohl nicht so dämlich anstellen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMark8us 8K., Straßgiech / Bayern825910
Datum21.12.2016 21:342127 x gelesen
Auf jeden Fall eine interesannte Fortsetzung

http://rundblick-unna.de/bussgeld-fuer-froendenberger-feuerwehr-mix-aus-skandal-und-kleinstadt-provinzposse/

Geschrieben von rundblick-unna.de Damit war aber mitnichten dieses unselige Osterfeuerbußgeld für die ordnungsversessenen Ordnungswächter erledigt: Mahnung Nummer 2 bekam zu ihrer größten Verblüffung die Nachbarlöschgruppe in Langschede. Die wussten nun überhaupt nicht, was sie damit anfangen sollten, beschreibt Altendorfer Löschgruppenführer die verwirrte Reaktion seiner Wehrkollegen im Westen.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg825911
Datum21.12.2016 21:571987 x gelesen
hallo,

Der Chef im Rathaus, Bürgermeister Friedrich-Wilhelm Rebbe, soll am Wochenende auf dem Christkindlmarkt von einer Bürgerin aus Altendorf gefragt worden sein: Was er denn als Chef der Stadt (und das Ehrenamt so gern und häufig Lobender) zu tun gedenke? Rebbe habe versichert, er werde das Gespräch suchen, so bald sein enger Terminkalender es zulasse. Eventuell finde sich erst im neuen Jahr ein Termin.

aha - der enge Terminkalender

so was haben viele Feuerwehrleute auch. Aber wenns brennt kommen die trotz Termine im Terminkalender ...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW825933
Datum22.12.2016 10:241775 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.aha - der enge Terminkalender
Möglich das auch hier wieder die Bedeutung vom EhrenAMT, durch die politisch gewollte Vermischung mit dem bürgerschaftlichem Engagement, im Rathauskopf seine Wertigkeit komplett verloren hat.


Nur wenn das so stimmt wie geschrieben und ich habe Bauchschmerzen dabei da ich den folgenden Schritt bis jetzt immer als "Kindergarten" angesehen habe;
Hier sollten alle ehrenamtlichen Kräfte der FW dem Rathaus klar machen was ehrenamtliche Feuerwehr ist , also was es bedeutet wenn niemand dieses Amt freiwillig für die Stadt ausübt!

Hier wurde das Ehrenamt nicht nur mit Füßen getreten, hier hat man mind. zwei ehrenamtliche Führungskräfte in den Rücken getreten....und das mit Anlauf.
Es ist notwendig bei Null neu zu beginnen, alten Müll vom Tisch zu räumen (was Personen ausdrücklich einschließt), für mich persönlich muß die Zusammenarbeit grundlegend neu geordnet werden.

"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
Innenminister de Maizière
"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern825934
Datum22.12.2016 10:321655 x gelesen
Das finde ich nicht akzeptabel. Der Bürgermeister soll gefälligst kurzfristig einen termin freimachen. Oder haben wir als Feuerwehrleute "mit Rücksicht auf unseren terminkalender" auch schon mal einen Einsatz abgelehnt.

Frei nach dem Motto: wie wäre es am 29.Juni 2017 mit ihrem Zimmerbrand ? Da hätten wir Alle zwischen 14:30 und 15:15 Zeit

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg825939
Datum22.12.2016 10:571678 x gelesen
Das bezieht sich jetzt nicht direkt auf deinen Beitrag.

Ich frag mich gerade ob in der Verordnung/Anordnung steht "Gilt für alle nur nicht für die Feuerwehr" Wenn nicht gilt dies auch für die FW. Ich sehe auch keinen Grund warum der Bürgermeister ein Gespräch suchen sollte, maximal um bei der Feuerwehr klar zustellen, dass Vorgaben auch für die Feuerwehr gelten.

Ich finde es immer wieder faszinierend wenn da mit Ehrenamtskeule geschwungen wird. Als nächstes kommt dann der Sportverein, der Brauchtumsverein und Natrschutzverein an, sind ja auch alle ehrenamtlich.

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern825941
Datum22.12.2016 11:201618 x gelesen
Ja auch der Brauchtumsverein ist ehrenamtlich aktiv. Er unterscheidet sich in seiner Außenwirkung, im Umfang des Risikos bei der Ausübung des Vereinszweckes, bei der "Rüstzeit für Brauchtumseinsätze" sehr erheblich von der Feuerwehr.
Ebenso stellt die Feuerwehr eine Pflichtaufgabe der Gemeinde dar - was weder beim Brauchtumsverein, beim Sportverein oder beim Naturschutzverein der Fall ist.

Deswegen ist Ehrenamt in der Realität nicht gleich Ehrenamt. Und deswegen bin ich durchaus der Meinung, dass hier mit etwas unterschiedlichen Meßlatten gearbeitet warden darf.

Und ich bleibe bei meiner Einschätzung, das hier über das Ziel massiv hinaus geschossen wurde und das es eventuell irgendeinen im Hintergrund schwelenden Konflikt geben könnte.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg825943
Datum22.12.2016 11:371554 x gelesen
Da Ehrenamt bei der Feuerwehr ist genauso freiwillig wie jedes andere und auch diese haben sich nun mal an geltendes Recht zu halten.
Bis zu eine möglichen Pfändung kommt es auch in einer Behörde nicht innerhalb von zwei Tagen, da kommen vorher einig Briefe, da muss also jemand massiv gepennt oder nicht gewollt haben.
Im zweiten Artikel steht dann auch das Mahnungen kamen und das er gar nicht darauf reagiert hat. Also selber zu Eskalation beigetragen.

Und das die Zeitung mehr als ein halbes Jahr danach drüber berichtet sagt auch schon einiges aus.....


Ein Osterfeuer dürfte auch kaum in die Aufgaben der Feuerwehr fallen, sonder ist Brauchtumspflege ;).

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP825944
Datum22.12.2016 11:421568 x gelesen
Die Darstellung bestärkt mich trotz allem in der Ansicht, dass sich dort beide Seiten dämlich anstellen. Dass die städtische Einrichtung Feuerwehr dort Veranstalter gewesen sein soll, mag ich nicht glauben, aber selbst wenn es so wäre, würde das bedeuten dass die Stadt ihre eigenen Verordnungen nicht einhält. Das würde, wenns nicht gerade die Feuerwehr betreffen würde, wahrscheinlich hier auch ganz anders gewertet werden.
Außerdem würde ich eine Argumentation dass die Ehrenamtler einfach vorher keine Zeit hatten oder nehmen konnten, um aufzuräumen, deutlich glaubwürdiger finden wie die Nummer mit den Glutnestern. Was sind denn das für Osterfeuer, die erst nach 14 Tagen keine Glutnester mehr aufweisen?
Und wenn die verbliebenen 9 Leute dort bald keine Feuerwehr mehr bilden, liegt das auch nicht am Austritt von Nr. 10. Das lässt sicht dann nur wunderbar vorschieben.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorThor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg825946
Datum22.12.2016 12:121610 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Volker L.Deswegen ist Ehrenamt in der Realität nicht gleich Ehrenamt. Und deswegen bin ich durchaus der Meinung, dass hier mit etwas unterschiedlichen Meßlatten gearbeitet warden darf.
Da gebe ich Dir voll und ganz recht. Ich bin auch der Meinung, dass aktive ehrenamtliche Einsatzkräfte von BOS nicht gleich zu stellen sind mit anderen Ehrenamtlichen, so lange es um die Ausübung der Tätigkeiten geht. Zumindest für FA gibt es da ja glaube ich auch in allen Bundesländern klare gesetzliche Regelungen.
Allerdings sehe ich nicht, dass ein Feuerwehrangehöriger in Angelegen des Privat-, Geschäfts- oder Vereinslebens, die nichts mit der Pflichtaufgabe "Feuerwehr" der Gemeinde zu tun haben, Sonderrechte haben darf. Er darf (und sollte) natürlich gewisse Vergünstigungen / Sonderrechte haben, die allerdings dann vorher so explizit festgelegt werden. Eine Grundsätzliches Recht von FA in irgendwelchen Fragen besser behandelt zu werden als der Rest der Republik sehe ich nicht.

Geschrieben von Volker L.Und ich bleibe bei meiner Einschätzung, das hier über das Ziel massiv hinaus geschossen wurde und das es eventuell irgendeinen im Hintergrund schwelenden Konflikt geben könnte.
Ich denke auch die Massnahmen sind übers Ziel hinausgeschossen. Das hier ein Konflikt existiert, sehe ich auch daran, dass das erste Bussgeld ignoriert wurde. Wenn man es tatsächlich für ein Versehen gehalten hätte, hätte man ja direkt danach ein Gespräch mit dem Verantwortlichen suchen können.
Ich gehe aber auch weiterhin davon aus, dass das Osterfeuer nicht von der Feuerwehr als Institution der Gemeinde im Auftrag der Gemeinde durchgeführt wurde. Dies ist in den Artikeln vermutlich missverständlich dargestell oder wurde der Presse evtl. auch mit abscht missvertständlich mitgeteilt. Ansonsten könnte ich mir ein Ordnungsgeld/ Bussgeld gegen eine privatperson nicht vorstellen.

Ich bin auf jeden Fall gespannt, ob man da noch mehr Details erfährt.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW825947
Datum22.12.2016 12:571613 x gelesen
Geschrieben von Thorsten H.ch gehe aber auch weiterhin davon aus, dass das Osterfeuer nicht von der Feuerwehr als Institution der Gemeinde im Auftrag der Gemeinde durchgeführt wurde. Dies ist in den Artikeln vermutlich missverständlich dargestell oder wurde der Presse evtl. auch mit abscht missvertständlich mitgeteilt.


Mahnung Nummer 2 bekam zu ihrer größten Verblüffung die Nachbarlöschgruppe in Langschede.

Also muß das Osterfeuer Städtisch gewesen sein und wurde wie vom zuvor Beklagten gesagt durch die FW ausgeführt.
...ansonsten schreibe ich meine jeweil 2. Mahnungen auch mal an....irgend wen.

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AutorFlor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg825954
Datum22.12.2016 16:111752 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Tobias H.Ein Osterfeuer dürfte auch kaum in die Aufgaben der Feuerwehr fallen [...]
Deine Vermutung stimmt so pauschal einfach nicht:
Justiz-Portal Hamburg:
[...] Die Veranstaltung eines Osterfeuers liegt als kulturelles und soziales Ereignis in dem hoheitlichen Aufgabenkreis, der den Freiwilligen Feuerwehren Hamburgs per Gesetz übertragen worden ist.[...]

Beste Grüße

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 18.12.2016 12:44 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 18.12.2016 17:25 Darr7e H7., hamburg
 18.12.2016 21:43 Thor7ste7n B7., Bammental
 18.12.2016 22:36 Jako7b T7., Bischheim
 19.12.2016 18:22 Jürg7en 7M., Weinstadt
 20.12.2016 08:51 Volk7er 7L., Erlangen
 20.12.2016 09:10 Thor7ste7n B7., Bammental
 20.12.2016 09:11 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 20.12.2016 09:18 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 21.12.2016 21:34 Mark7us 7K., Straßgiech
 21.12.2016 21:57 Jürg7en 7M., Weinstadt
 22.12.2016 10:24 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 22.12.2016 10:32 Volk7er 7L., Erlangen
 22.12.2016 11:42 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 22.12.2016 10:57 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
 22.12.2016 11:20 Volk7er 7L., Erlangen
 22.12.2016 11:37 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
 22.12.2016 16:11 Flor7ian7 O.7, Hamburg
 22.12.2016 12:12 Thor7ste7n B7., Bammental
 22.12.2016 12:57 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
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