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ThemaNicht bestimmungsgemäßer Gebrauch von tragbaren Leitern der Feuerwehr31 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorStep8han8 E.8, Metzingen / BW825894
Datum21.12.2016 13:5711019 x gelesen
Hallo zusammen,
immer wieder findet man das verschiedene Handhabungen von tragbaren Leitern der Feuerwehr nicht dem bestimmungsgemäßen Gebraucht entsprechen sollen. Wo steht, was man mit einer tragbaren Leiter (Steck- oder Schiebleiter) machen darf?
Kann mir jemand Beispiele und eine Begründung für einen nicht bestimmungsgemäßen Gebraucht nennen? Idealer weiße mit Bilder.
Darf / kann ich eine Steckleiter 3-4 teilig zu zweit stellen?
Darf ich eine Leiter flacher als 65° Aufrichtewinkel stellen?

Danke im Voraus und eine schöne Weihnachtszeit

Grüße aus dem wilden Süden

Stephan

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg825896
Datum21.12.2016 14:466851 x gelesen
Erste Anlaufstelle ist die Benutzerinformation des Herstellers (muss vorhanden sein).
Weitere Anlaufstellen sind die Informationen der Unfallversicherer und die Feuerwehrdienstvorschriften (als Gefährdungsbeurteilung), ggf. auch die ehem. KatS-DV.
Damit hast du die Vorgaben, wie es RICHTIG gemacht wird.

Von diesen Vorgaben darfst du nur dann abweichen, wenn das Schutzziel auf eine andere Weise sichergestellt ist. Sprich, im Schadenfall muss dies nachweisbar sein.
vgl. z.B. diese Mitteilung der KUVB

Grüße
Udo Burkhard
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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg825897
Datum21.12.2016 15:086433 x gelesen
Guten Tag

Einige Aspekte der Thematik wurde auch hier schon erwähnt:

-> FW-Forum: " PKW-Leiterhebel ".

Wobei ich -allerdings ohne Quellenangabe !- gehört habe, dass der Leiterhebel auch nicht den " bestimmungsgemäßer Gebrauch von tragb. Leitern " darstellen würde ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg825902
Datum21.12.2016 16:225856 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D. ... dass der Leiterhebel auch nicht den " bestimmungsgemäßer Gebrauch von tragb. Leitern " darstellen würde ?
Letzten Endes ist das eine Frage, die IMHO nur der Leiterhersteller beantworten kann.

Es wäre somit IMHO in Zusammenarbeit mit Herstellern und ggf. Sachkundigen zu prüfen, ob die Vorgaben in der FwDV 10 (und den Ausbildungsunterlagen des THW) noch dem Stand der Technik und der Unfallverhütung entsprechen.

Da FwDV sowie THW-DV nach der DGUV -Vorschrift 1 i.V.m. der DGUV Regel 1 (Abschnitt 2.2.5) den Status einer Gefährdungebeurteilung haben, müssten IMHO eigentlich alle DV dieser Überprüfung regelmäßig unterzogen werden, nicht wenige sind 10 Jahre und älter.

Grüße
Udo Burkhard
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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW825904
Datum21.12.2016 16:405523 x gelesen
Geschrieben von Stephan E.Wo steht, was man mit einer tragbaren Leiter (Steck- oder Schiebleiter) machen darf?

Mal ganz platt würde ich sagen in der FwDV10.
Jede abweichende Nutzung sollte gut begründet werden können, genau so wie immer wenn etwas anders genutzt wird als in der Beschaffung geplant war.

Geschrieben von Stephan E.Darf / kann ich
Ob du etwas kannst musst du selber entscheiden, wenn du es genehmigt haben willst...viel Glück und noch mehr Zeit, wir werden es in der nächsten "FwDV-Norm" lesen.

"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
Innenminister de Maizière
"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorStep8han8 E.8, Metzingen / BW825907
Datum21.12.2016 18:105266 x gelesen
In der FwDV 10 steht z.B. unter Punkt:

2 Anwendung
Tragbare Leitern können eingesetzt werden als
Rettungsweg
Angriffsweg
Hilfsgerät

allerdings finde ich in der FwDV 10 keinen Hinweis, wie ich die Leiter als Hilfsgerät einsetzen kann / darf.

Sehen wir uns mal die Nutzuing von Leitern außerhalb D an, die machen z.T. noch vielandere Dinge, die bei uns meistens Kopfschütteln auslösen.
Ich glaube auch, dass viele Werte einfach noch von früher kommen, zu der Zeit, wo Holzleitern noch aktuell waren.

In den Nutzungsbedingungen vonm Hersteller steht auch nur drin, dass der der eine Leiter der Feuerwehr benutzt nach FwDV 10 ausgebildet sein muss. Also stellt er die FwDV 10 über seine Nutzungsbedingungen.

Ich steh auf dem Standpunkt, wenn ich es dem Gerät zutraue und es nicht ausdrücklich untersagt ist, ist es erlaubt.

Oder?

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW825909
Datum21.12.2016 19:454937 x gelesen
Geschrieben von Stephan E.allerdings finde ich in der FwDV 10 keinen Hinweis, wie ich die Leiter als Hilfsgerät einsetzen kann / darf.

Wäre ja auch blöd wenn da jetzt einer ein"Berliner Telefonbuch" schreiben würde nur um dann viele Mail´s zu bekommen wo noch mal X-tausende von möglichen Anwendungen genannt werden.

Alles jenseits der FwDV 10 muß der EL selber bewerten und dementsprechend entscheiden.

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AutorPhil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland825912
Datum21.12.2016 22:004720 x gelesen
Hallo,

meinst du damit nur den Gebrauch in der Feuerwehr, oder auch z.B. den Gebrauch von Steckleiterteilen beim THW ?

Denn der Gebrauch beim THW unterscheidet sich hier doch schon etwas :

- Leiterhebel
- Schiefeebene (mit unterbauen)
- als Behelfsanschlagpunkt für PSA ( Leiter am Haus angestellt, und dann mittels Bandschlinge das Rollgliss befestigt zum Ablassen von Personen in den Kellerschacht)
- Grabenbrücke ( mit unterbauen und einer Holzbohle als Belag)

Gruß Philip

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AutorPete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg825916
Datum22.12.2016 06:404399 x gelesen
Der Standartumgang richtet sich nach den Unfallverhütungsvorschriften. Z.B. Berufsgenossenschaft.

oder DGUV Deutsche gesetzliche Unfallversicherung Information 208-016

Dort steht alles was zum Thema Leitern gehört.

Leiterhebel usw. sind durch diese UVV én nicht abgedeckt.

Werden in der Praxis aber erolgreich eingesetzt.

Auch die Anwendung als Auffangbehälter mit Steckleiterteilen und Plane steht in keiner Vorschrift

mfg Peter

wie immer meine private Meinung

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 825917
Datum22.12.2016 07:084187 x gelesen
Geschrieben von Peter L. oder DGUV Deutsche gesetzliche Unfallversicherung Information 208-016

Diese richtet sich in erster Linie an Unternehmen. Und dann wieder die Frage wie weit das auf BOS überhaupt anwendbar ist.

In wie fern stellt die Verwendung gemäß (auch zurückgezogener ) Dienstvorschriften den Stand der Technik da?

Interessante Zusammenfassung

Daraus zitiert

nullLeitern dürfen nur gemäß ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung benutzt werden. Eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung ist unzulässig. (Kapitel 4 Seite 7)

Die Steckleiter kann außerdem als Hilfsmittel, z.B. als Bockleiter oder Schlauchbrücke eingesetzt werden. (Kap 7 S 41)

Geschrieben von Peter L.Auch die Anwendung als Auffangbehälter mit Steckleiterteilen und Plane steht in keiner Vorschrift

Es gibt aber auch keine Quelle in der ein explizites Verbot steht..

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

"As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 825918
Datum22.12.2016 07:114240 x gelesen
Geschrieben von Stephan E.Darf / kann ich eine Steckleiter 3-4 teilig zu zweit stellen?

Probier es doch. M.E. scheitert das an der Physik.

Geschrieben von Stephan E.Darf ich eine Leiter flacher als 65° Aufrichtewinkel stellen?

Stellen darft du alles. Die Frage ist ob es bestiegen werden darf. Und was du alternativ machst wenn du dort wo du hin willst nicht anders hin kommst.

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg825920
Datum22.12.2016 08:174162 x gelesen
Geschrieben von Florian B.Diese richtet sich in erster Linie an Unternehmen. Und dann wieder die Frage wie weit das auf BOS überhaupt anwendbar ist. Diese Frage stellt sich nicht, eine Organisation mit Versicherten nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 bis 13 SGB VII bzw. § 125 Abs. 1 gilt im Sinne des Gesetzes als Unternehmen.

DGUV Informationen enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen und die z. B. für bestimmte Branchen, Tätigkeiten, Zielgruppen konkrete praxisgeeignete Arbeitsschutzmaßnahmen vorstellen.
Das DGUV Regelwerk gibt dem Unternehmer eine Orientierungshilfe, die ihm die Erfüllung seiner Pflichten im Arbeitsschutz erleichtert. Anders als eine Vorschrift muss er das Regelwerk im Einzelfall aber nicht zwingend befolgen. Er darf in eigener Verantwortung auch Maßnahmen auswählen, die er zur Erfüllung seiner Pflichten für geeignet hält und die den gleichen Stand der Sicherheit gewährleisten. Beachtet der Unternehmer die im Regelwerk aufgeführten Maßnahmen, kann er davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren getroffen hat (Vermutungswirkung).

Geschrieben von Florian B.In wie fern stellt die Verwendung gemäß (auch zurückgezogener ) Dienstvorschriften den Stand der Technik da? vergleiche dazu DGUV Regel 1, Abschnitt 2.2.5:
Bei den Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz (z. B. Freiwilligen Feuerwehren, THW, Rettungsdiensten) entsprechen die nach dem spezifischen Vorschriften- und Regelwerk der Unfallversicherungsträger für diese Betriebsart und den Dienstvorschriften zu ergreifenden Maßnahmen in der Regel den Maßnahmen, die infolge einer Gefährdungsbeurteilung zu ergreifen wären. Ihre Beachtung erfüllt daher im Allgemeinen die Gleichwertigkeit im Sinne des § 3 Abs. 5 der DGUV Vorschrift 1.
Aus diesem Grund hatte ich ja bereits schon weiter oben geschrieben, das IMHO eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung dieser Dienstvorschriften auf den aktuellen Stand der Technik und Unfallverhütung erfolgen sollte / muss.
(Beim THW funktioniert das, so wie ich das überblicke ... ;) )

Grüße
Udo Burkhard
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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen825922
Datum22.12.2016 08:584039 x gelesen
Geschrieben von Florian B.
Probier es doch. M.E. scheitert das an der Physik.


Zumindest dreiteilig funktioniert ohne Probleme, vierteilig hab ich noch nicht ausprobiert. Zweiteilig geht auch sehr gut ganz alleine. Die Technik der amerikanischen Feuerwehren was das Stellen von tragbaren, ggff. ausziehbaren Leitern angeht, funktioniert auch mit deutschen Steckleitern.

Stellen einer tragbaren Leiter alleine (entspricht nicht ausgezogen ca. 2 Steckleiterteilen)


stellen einer tragbaren Leiter zu zweit (entspricht etwa einer dreiteiligen Steckleiter)

Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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Autorwern8er 8n., reischach / bayern825926
Datum22.12.2016 09:453915 x gelesen
Hallo Florian

Geschrieben von Florian B.Probier es doch. M.E. scheitert das an der Physik.

Gut, wenn man die Körperkraft des FM mit Physik bezeichnet.

Dreiteilig ist für zwei gleichgesinnte wie mich (ca. 100 kg, nicht untrainiert) kein Problem.
Wenn man herzhaft zupackt schafft man auch noch vierteilig. Kommt auch auf den Untergrund und die äußeren Umstände an.
Alu geht natürlich leichter als Holz.

Du wirst im Mittel FM (SB) haben, die haben auch zu viert ein Problem mit der vierteiligen.


mkg

WErner

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AutorStep8han8 E.8, Metzingen / BW825928
Datum22.12.2016 09:553932 x gelesen
Also bislang konnte ich noch kein unbestimmungsgemäßer Gebrauch aus den Beiträgen entnehemen.

Ist das evtl. ein Mythos?

Gibt es einen unbestimmungsgemäßen Gebrauch überhaupt?

Wie der, dass ich immer die 3 Sprossen Überstand haben muss?

Grüße

Stephan

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg825929
Datum22.12.2016 10:163815 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Stephan E.

Gibt es einen unbestimmungsgemäßen Gebrauch überhaupt?

Zumindest im Zusammenhang mit dem Aufrichten von Kfz mittels Steckleiterm benutzt die KUVB in dieser Information den Begriff " Nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch von tragbaren Leitern der Feuerwehr ":

Aufgrund dieser Ergebnisse und der Tatsache, dass das Aufrichten bzw. Umlegen von Fahrzeugen auch bei Steckleitern einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der Leitern darstellt ,



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

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AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern825930
Datum22.12.2016 10:173796 x gelesen
Geschrieben von Florian B.Probier es doch. M.E. scheitert das an der Physik.

Im Grundlehrgang in MUC haben wir die Steckleiter bis 3 Teile immer zu 2. vorgenommen, bei 4 Teilen gabs einen dritten Mann (GF oder Ma) wenn kein Widerlager zum aufrichten vorhanden war. Meist konnte die Hausmauer dafür genutzt werden.

MfG
Adrian

Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen.

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AutorStep8han8 E.8, Metzingen / BW825932
Datum22.12.2016 10:233873 x gelesen
Ja,
das Schreiben kenn ich auch.
Aber wurde hier die Leiter nicht als Hilfsgerät eingesetzt?

Grüße

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg825945
Datum22.12.2016 11:494107 x gelesen
Geschrieben von Stephan E.Gibt es einen unbestimmungsgemäßen Gebrauch überhaupt?
Ja.
Der Begriff bestimmungsgemäße Verwendung ist ein rechtlicher Begriff und wird in Streitfällen folgendermaßen verstanden:
"Bestimmungsgemäße Verwendung" ist die Benutzung von Geräten, Schutzsystemen und Vorrichtungen unter Beachtung aller Herstellerangaben, die für den sicheren Betrieb notwendig sind.

Der Hersteller eines Produktes hat die von dem Produkt ausgehenden Gesundheitsrisiken für den Nutzer vorausschauend in der Planung zu ermitteln und zu beurteilen. Dabei hat er nicht nur die bestimmungsgemäße Verwendung, sondern auch jede vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung sowie alle Faktoren zu berücksichtigen, die zu Unfällen oder Erkrankungen führen können. Der Umfang dieser Risikobeurteilung ergibt sich aus den einschlägigen EU-Bestimmungen / Richtlinien. Je nach Produktkategorie reicht dazu die obligatorische Bedienungsanleitung aus.

Einfach gesagt: "Bestimmungsgemäße Verwendung" ist das, was der Hersteller in seiner Benutzerinformation reingeschrieben hat.
Jede andere Verwendung ist somit "nicht bestimmungsgemäß".

Das heisst also, bezogen auf diesen Thread:

alle Verwendungsmöglichkeiten, die der Hersteller in seinen Unterlagen beschreibt
= bestimmungsgemäß

davon abweichende Verwendung z.B. nach FwDV oder vergleichbaren offiziellen Unterlagen
= nicht bestimmungsgemäß, aber zulässig (aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung)

davon abweichende Verwendung mit konkreter Gefährdungsbeurteilung für diesen Einsatzfall
= nicht bestimmungsgemäß aber zulässig
(Anm.: diese Gefährdungsbeurteilung kann nur in Zusammenarbeit mit Fachkräften, z.B. des Herstellers, erfolgen)

davon abweichende Verwendung ohne Gefährdungsbeurteilung für diesen Einsatzfall
= nicht bestimmungsgemäß und nicht zulässig

Eigentlich ganz einfach, oder? :)

Grüße
Udo Burkhard
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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW825949
Datum22.12.2016 14:143720 x gelesen
Geschrieben von Udo B.davon abweichende Verwendung mit konkreter Gefährdungsbeurteilung für diesen Einsatzfall
= nicht bestimmungsgemäß aber zulässig
(Anm.: diese Gefährdungsbeurteilung kann nur in Zusammenarbeit mit Fachkräften, z.B. des Herstellers, erfolgen)


Sehe ich nicht so, also im Bezug auf die Anmerkung womit das dann auch der Letzt Punkt wäre.
Denn zB eine Bockleiter als Kabelbrücke für uns zu nutzen sehe ich als Problemlos an und für diese Entscheidung brauche keine externe Fachkraft.

"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg825951
Datum22.12.2016 15:293585 x gelesen
Hallo Forum, Hallo Thomas,

Geschrieben von Thomas M.eine Bockleiter als Kabelbrücke für uns zu nutzen sehe ich als Problemlos anHiermit hast Du eine Gefährtungsbeurteilung, wenn auch nicht Dokumentiert, durchgeführt. Daher alles in Ordnung.

Gruß
Michael

Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg825952
Datum22.12.2016 15:383625 x gelesen
Hallo Stephan,

Geschrieben von Stephan E.Gibt es einen unbestimmungsgemäßen Gebrauch überhaupt?
Ich finde es auf die Schnelle nicht. War aber schon öfters Thema im Forum. Die 7- oder 8- teilige Steckleiter die einmal in Köln eingesetzt wurde. Ich kann mich auch an einen Bericht im Brandschutz erinnern. Dieser Einsatz war bestimmt nicht bestimmungsgemäß. Aber wer Rettet hat Recht!
Ausnahme: Es passiert etwas, dann hätte man es früher wissen können.

Gruß
Michael

Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP825953
Datum22.12.2016 15:453722 x gelesen
'Suche Foto 8 teilige Steckleiter' von Hubert K.

Irgendwo auf meinem anderen Rechner müsste das Bild noch schlummern, muss nachher mal schauen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorStep8han8 E.8, Metzingen / BW825955
Datum22.12.2016 18:523568 x gelesen
Aber wer sagt, dass die Steckleiter nur 4-Teile haben darf.
Und Warum?
Es zeigt sich doch, das es anders geht. Nur weil eine DIN /EN /Norm / FwDV dann sagt na dann gibt es noch Schiebleitern? Abgesehen gibt es die ach nicht auf jedem Fzg.

Weiß jemand, ob irgendwann einmal eine durch einen Gerätewart geprüfte Leiter zusammengebrochen ist?
Ich spreche nicht von umfallen oder so, sondern durch Versagen von Verbindungsteilen.
Bitte nicht auf den Vorfall in Bayern mit der Multi-Leiter und Auto drehen eingehen!

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AutorMark8us 8K., Straßgiech / Bayern825956
Datum22.12.2016 19:473519 x gelesen
AFAIK ist an der SFS Würzburg letztes Jahr eine Leiter beim besteigen gebrochen (wo genau kann ich nicht sagen).

So wurde es uns zumindest von einer Lehrkraft erzählt.

Leiter war wenige Wochen zuvor geprüft worden.

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg825957
Datum22.12.2016 22:033413 x gelesen
Hallo Stephan,

Geschrieben von Stephan E.Aber wer sagt, dass die Steckleiter nur 4-Teile haben darf.Du weis genauso gut wie ich, dass die Steckleiter im Normalfall auf max. 4 Leiterteile ausgelegt, geprüft und auch auf Festigkeit berechnet wurde. Die gesamte Vorschriftenlage bei der FW geht max. von der 4- teiligen Steckleiter aus.
Geschrieben von Stephan E.dann sagt na dann gibt es noch SchiebleiternDie, im angeführten Fall, wegen der beengten Verhältnisse nicht eingesetzt werden konnte. Die 8- teilige Steckleiter wurde durch unterbauen aufgestellt.

Geschrieben von Stephan E.sondern durch Versagen von Verbindungsteilen.Ich glaube nicht das im besagten Fall die Verbindungsteile der Schwachpunkt waren. Eher ist dann die Spannweite kritisch.

Gruß
Michael

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg825958
Datum22.12.2016 22:123596 x gelesen
Hallo Forum, hallo Stephan,

Geschrieben von Stephan E.Darf / kann ich eine Steckleiter 3-4 teilig zu zweit stellen?Wer rettet hat recht. Wer fragt nach dem erfolgreichen Einsatz wie die Leiter gestellt wurde? Anders sieht es aus wenn der Einsatz dadurch misslungen ist.

Geschrieben von Stephan E.Darf ich eine Leiter flacher als 65° Aufrichtewinkel stellen?Nach meiner Meinung: Ja, wenn es nicht anders geht. Man muss sich aber darüber im Klaren sein: Die Leiter wird jetzt in einem Bereich eingesetzt, für den sie Statisch nicht ausgelegt wurde. Macht wahrscheinlich bei einem 60- 70 kg Menschen wenig aus. Es kann aber bei mir mit meinen knapp 100 kg schon ganz anders aussehen.

Gruß
Michael

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg825961
Datum23.12.2016 08:523373 x gelesen
Geschrieben von Michael B.Die Leiter wird jetzt in einem Bereich eingesetzt, für den sie Statisch nicht ausgelegt wurde. Jein.
Man müsste jetzt mal in die einschlägigen Normen reinsehen, wie hoch der Sicherheitsfaktor sein muss.
Bei gewerblich genutzen Metallleitern liegt er bei 1,75 (aus der DGUV Information), also nicht allzu viel ...

Der Fall aus Köln mit der 8-teiligen Steckleiter ist mir auch bekannt, IMHO hatten die Kollegen einfach nur Glück, das es (noch) passte; denn in einem Einsatz wird kaum jemand in der Lage sein, mit Taschenrechner oder Rechenschieber oder gar im Kopf die verbeibende Restsicherheit zu berechnen und zu beurteilen.

Grüße
Udo Burkhard
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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP825962
Datum23.12.2016 09:153511 x gelesen
Geschrieben von Udo B. Der Fall aus Köln mit der 8-teiligen Steckleiter ist mir auch bekannt, IMHO hatten die Kollegen einfach nur Glück, das es (noch) passte; denn in einem Einsatz wird kaum jemand in der Lage sein, mit Taschenrechner oder Rechenschieber oder gar im Kopf die verbeibende Restsicherheit zu berechnen und zu beurteilen.Was man auf einem Bild dazu gut erkennen kann, ist die Biegung der Leiter. Man sieht zwar nicht, ob noch weitere Leute auf den oberen Teilen der Leiter sind, aber einer ist ca. auf Höhe des Übergangs zwischen dritten und vierten Leiterteil zu sehen. Das erste Teil steht vom Winkel augenscheinlich noch relativ normal, das vierte könnte man schon mit einer Hakenleiter verwechseln. Senkrecht an der Wand. Vertrauenserweckend sieht anders aus.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW825985
Datum24.12.2016 11:043064 x gelesen
Wenn ich mal aus diesem Forum Zitieren darf würde ich mir weniger Sorgen machen:
Geschrieben von Feuerwehrforum 1.
Zwei zusammen gesteckte Steckleiterteile parallel an die Räder gelegt als Wiederlager und dann die zweiten Steckleiterteile im rechten Winkel an der Räderleiter angelegt (T-Form). Den Mehrzweckzug am Ende der Leiter angeschlagen und die Haken in den Fensterausschnitt der Tür gehängt und angezogen.

link

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg825999
Datum25.12.2016 10:142741 x gelesen
naja ... ob es sinnvoll ist, bei dieser Thematik eine ganz spezielle und selten praktizierte Vorgehensweise aus den frühen siebziger Jahren als Positivbeispiel anzuführen, wage ich zu bezweifeln.

Grüße
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xxx

 21.12.2016 13:57 Step7han7 E.7, Metzingen
 21.12.2016 14:46 Udo 7B., Aichhalden
 21.12.2016 15:08 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 21.12.2016 16:22 Udo 7B., Aichhalden
 21.12.2016 16:40 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 21.12.2016 18:10 Step7han7 E.7, Metzingen
 21.12.2016 19:45 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 21.12.2016 22:00 Phil7ip 7K., Saarbrücken
 22.12.2016 06:40 Pete7r L7., Trochtelfingen
 22.12.2016 07:08 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 22.12.2016 08:17 Udo 7B., Aichhalden
 22.12.2016 07:11 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 22.12.2016 08:58 Dani7el 7H., Schriesheim
 22.12.2016 09:45 wern7er 7n., reischach
 22.12.2016 10:17 Adri7an 7R., Utting
 22.12.2016 09:55 Step7han7 E.7, Metzingen
 22.12.2016 10:16 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 22.12.2016 10:23 Step7han7 E.7, Metzingen
 22.12.2016 11:49 Udo 7B., Aichhalden
 22.12.2016 14:14 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 22.12.2016 15:29 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 22.12.2016 15:38 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 22.12.2016 15:45 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 22.12.2016 18:52 Step7han7 E.7, Metzingen
 22.12.2016 19:47 Mark7us 7K., Straßgiech
 22.12.2016 22:03 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 22.12.2016 22:12 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 23.12.2016 08:52 Udo 7B., Aichhalden
 23.12.2016 09:15 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 24.12.2016 11:04 Hara7ld 7S., Köln
 25.12.2016 10:14 Udo 7B., Aichhalden
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