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ThemaDashcam6 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorThom8as 8M., Freising / 826141
Datum30.12.2016 12:244157 x gelesen
Hallo zusammen,

durch immer vermehrten Einsatz von Dashcam´s/GoPro Videos in Einsatzfahrzeugen zur Dokumentation der Einsatzfahrt oder ähnlichem, hat sich mir heute die Frage eröffnet wie der Einsatz einer solchen Dashcam im Privat-PKW von Feuerwehrdienstleistenden auf der Anfahrt zum Feuerwehrhaus, nach einer offiziellen Alarmierung, verhält?!
Obwohl wir als freiwillige Einsatzkräfte ein Sonderrecht auf der Anfahrt genießen, ist dies mit gebührender Vorsicht einzusetzen (wenn überhaupt), da uns ja bekanntlich die Verkehrsteilnehmer schlecht (Einsatz von nicht beleuchteten Dachaufsetzern) bis kaum als solcher erkennen und die Fahrt zu einer gefährlichen Strecke werden kann.

Nach dem Ansbacher Urteil vom 12. August 2014 hat das BayLDA wohl den Einsatz von Dashcam´s im öffentlichen Verkehrsraum untersagt, wogegen wieder viele gerichtliche Rechtssprechungen dem Kläger Recht stimmten, quasi ein Zwiespalt?

Mir stellt sich die Frage, wie sich der Einsatz der Dascam für Feuerwehrdienstleistende, regelt und ob diese eventuell NUR zur Aufzeichnung der Fahrt zum Feuerwehrhaus diese doch verwenden dürften?

Hat hier jemand eine Rechtssprechung oder Information für mich?!

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg826142
Datum30.12.2016 12:462550 x gelesen
hallo,

die Verwendung von Dashcams wird doch eher vom Datenschutz- bzw. Persönlichkeitsrecht geregelt. Die Sonderrechte die Einsatzkräfte haben gelten doch nur für die StVO.

Ich denke das deshalb die Feuerwehr bei der Nutzung von Dashcams sich nicht auf die Sonderrechte berufen kann. Das dürfte für Einsatzkräfte auf der Fahrt zum Gerätehaus und auch für Dashcams in Einsatzfahrzeugen die mit Sonderrechten auf dem Weg zum Einsatz sind gelten.

Bin gespannt wann die Nutzung von Dashcams durch Feuerwehrs auch mal vor Gericht landet ...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW826148
Datum30.12.2016 18:091796 x gelesen
Ich gehe davon aus, dass eine Dashcam zur beweissicheren Dokumentation des eigenen Fehlverhaltens brauchbar ist.

(aber möglicherweise habe ich die Frage auch nicht verstanden...)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP826150
Datum30.12.2016 19:35   1614 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.Obwohl wir als freiwillige Einsatzkräfte ein Sonderrecht auf der Anfahrt genießen, ist dies mit gebührender Vorsicht einzusetzen (wenn überhaupt), da uns ja bekanntlich die Verkehrsteilnehmer schlecht (Einsatz von nicht beleuchteten Dachaufsetzern) bis kaum als solcher erkennen und die Fahrt zu einer gefährlichen Strecke werden kann.
Vielleicht versteh ich die Frage auch falsch, aber für mich liest sich das so, als wenn die Dashcam als Hilfsmittel für die Fälle gesehen wird, in denen ein Feuerwehrangehöriger das mit seinen sagenumwobenen Sonderrechten mal wieder ordentlich versaubeutelt hat.
Die anderen Verkehrsteilnehmer werden durch unsere Sonderrechte gar nicht tangiert, ergo müssen sie diese auch in keinster Weise erkennen. Und wenn eine Strecke durch die Sonderrechte gefährlicher wird, läuft gewaltig was verkehrt. Das muss man nicht filmen, um sich hinterher rauszureden, das muss man vorher kapieren, und dann entsprechend fahren.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW826154
Datum30.12.2016 20:071515 x gelesen
Geschrieben von Henning K.ch gehe davon aus, dass eine Dashcam zur beweissicheren Dokumentation des eigenen Fehlverhaltens brauchbar ist.


Ich fände es ja besser wenn, so vorhanden, das Datenmaterial grundsätzlich zur Klärung bei Problemfällen genutzt wird.
Allerdings kann ich entgegen dem TO keine zwingende Verbindung zum Privat PKW eines FFler herstellen, sollten die jetzt neu ausgegeben worden sein würde mich das doch wundern, denn dann hätte der Fred eine echte Daseinsberechtigung.

"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
Innenminister de Maizière
"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen826166
Datum31.12.2016 02:321346 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Vielleicht versteh ich die Frage auch falsch, aber für mich liest sich das so, als wenn die Dashcam als Hilfsmittel für die Fälle gesehen wird, in denen ein Feuerwehrangehöriger das mit seinen sagenumwobenen Sonderrechten mal wieder ordentlich versaubeutelt hat.
Die anderen Verkehrsteilnehmer werden durch unsere Sonderrechte gar nicht tangiert, ergo müssen sie diese auch in keinster Weise erkennen. Und wenn eine Strecke durch die Sonderrechte gefährlicher wird, läuft gewaltig was verkehrt. Das muss man nicht filmen, um sich hinterher rauszureden, das muss man vorher kapieren, und dann entsprechend fahren.


Richtig. Und sollte es zu einem Unfall kommen, muß die Polizei die Kamera direkt beschlagnahmen und die Aufnahmen zur Beweissicherung sicherstellen. Vielleicht ändert sich dann bei der Fahr- und Denkweise mal etwas.

Heinrich

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 30.12.2016 12:24 Thom7as 7M., Freising
 30.12.2016 12:46 Jürg7en 7M., Weinstadt
 30.12.2016 18:09 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 30.12.2016 20:07 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 30.12.2016 19:35 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 31.12.2016 02:32 Hein7ric7h B7., Osnabrück
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