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Thema | Bezahlung von Ausbildern | 11 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Jan 8R., Hahnheim / RLP | 826379 | |||
Datum | 04.01.2017 21:41 | 5432 x gelesen | |||
Hallo Zusammen, wir sind zwar nur eine kleine Einheiten, aber wir bilden uns auch regelmäßig weiter. Halt der ganz normale Untericht was man so mit einem TSF-W eben üben kann und ein bischen Theorie dazu. Ich könnte mir jetzt aber vorstellen, den Ausbildern für die Unterrichtseinheiten in unserer örtlichen Wehr auch einen kleinen Betrag der Aufwandsentschädigung zukommen zu lassen. Ähnlich wie es ja schon bei den Kreisausbildern auf Kreisebene stattfindet. Mich würde mal Interessieren ob das schon jemand macht? Und mit welcher Erfahrung. grüße Jan | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 826380 | |||
Datum | 04.01.2017 22:03 | 3578 x gelesen | |||
Die Funktion "Ausbilder in Gemeinden" ist in der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung ausdrücklich vorgesehen, mit Stundensatz analog Kreisausbilder. Erfahrungen habe ich jetzt aus dem Stehgreif keine parat, allerdings kann ich mir das schon vorstellen, insbesondere seitdem die TM2-Ausbildung zunehmend vernünftig organisiert wird. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 826398 | |||
Datum | 05.01.2017 21:03 | 2337 x gelesen | |||
Für die Gestaltung der normalen Übungsdienste innerhalb einer Einheit sehe ich das kritisch. Wenn es um konkrete Lehrgänge geht ist das was anderes. | |||||
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Autor | Jan 8R., Hahnheim / RLP | 826402 | |||
Datum | 06.01.2017 07:46 | 2040 x gelesen | |||
Hallo Henning, Warum siehst du das für die normalen Übungsdienste kritisch? Was ist denn der unterschied zwischen einem Übungsdienst und einem Lehrgang? grüße Jan | |||||
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Autor | Jan 8R., Hahnheim / RLP | 826403 | |||
Datum | 06.01.2017 07:51 | 2044 x gelesen | |||
Hallo Sebastian "die Ausbilder in Gemeinden und kreisfreien Städten mit Aufgaben, die mit denen der Kreisausbilder vergleichbar sind" (FeuerwEntschV RP) Stellt sich halt die Frage, wie hier definiert wird was vergleichbar ist. Ich persönlich finde die Differenzierung und Klassifizierung von Kreisausbildern ua. nicht mehr Zeitgemäß. Das hört sich so an als ob in der Örtlichen einheit nicht ausgebildet wird. grüße Jan | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 826404 | |||
Datum | 06.01.2017 09:01 | 1839 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan R.Warum siehst du das für die normalen Übungsdienste kritisch? In der Einheit und für die Einheit gibt es üblicherweise verschiedene Leute, die verschiedene Dinge tun die über das Minimum hinaus gehen. Da sollte man nicht die einen bezahlen und die anderen nicht. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 826405 | |||
Datum | 06.01.2017 09:22 | 1881 x gelesen | |||
Nach der DV 2 bilden die örtlichen Einheiten überwiegend ja auch nicht aus, sondern fort ;-) Regelfall gerade in kleineren Einheiten dürfte dann sein, dass diese Fortbildung nahezu ausschließlich von den Wehrführern geleistet wird, denn 1. kriegen die ja eh Geld, 2. sind sie eben Boss, und 3. haben sie zumindest mal den GF absolviert, wo alibimäßig 3h Ausbilden im Lehrplan standen. Natürlich gibt es auch Fälle, in denen andere Kameraden in der regelmäßigen Aus-/Fortbildung mithelfen. Für diese Fälle muss die Wehr/Kommune sich dann eben überlegen, ob und wie sie die dafür entschädigt. Und dass es dabei keine klare Definition von "vergleichbar" (mit Kreisausbildern) in der Entschädigungsverordnung gibt, finde ich sogar gut, denn wie würde diese denn aussehen? Meine Glaskugel sagt, dass mind. der Lehrgang "Ausbilder" absolviert sein müsste, und damit fallen viele brauchbare Kameraden schon gleich wieder raus. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 826409 | |||
Datum | 06.01.2017 09:52 | 1913 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Jan R. den Ausbildern für die Unterrichtseinheiten in unserer örtlichen Wehr auch einen kleinen Betrag der Aufwandsentschädigung zukommen zu lassen. In unserer FF wird die örtliche Ausbildung i.d.R. von den Unterführern ( GF + ZF ) durchgeführt, diese erhalten, geregelt durch eine örtliche Feuerwehr-Entschädigungssatzung, eine jährliche Entschädigung. Deshalb braucht man sie m.E. nicht nochmals extra für ihre pflichtgemäße Ausbildertätigkeit besonders entschädigen. Führen spezielle Ausbildungsinhalte andere FW-Angehörige, die nicht GF oder ZF sind, durch, so machen sie dies bisher gerne unentgeldlich. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Jan 8R., Hahnheim / RLP | 826420 | |||
Datum | 06.01.2017 22:45 | 1395 x gelesen | |||
Ja Klar, den Wehrführer sollte man da mal aussen vor lassen. Aber es ist doch bestimmt jetzt auch schon so, dass der nicht immer alles selbst machen. Weiter ist doch die Ausbildung in der örtlichen Einheit eine wichtige Säule der Feuerwehrausbildung. Stellt euch mal vor, das würde wegfallen. Also warum soll man das nicht auch entsprechend honorieren? Weiter bekommen wir es ja auch geregelt, dass die Ausbilder beim 1. Hilfelehrgang, dem Kettensägenlehrgang und weitere auch entlohnt werden. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 826428 | |||
Datum | 07.01.2017 12:19 | 1254 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan R.Also warum soll man das nicht auch entsprechend honorieren?Ich verstehe gerade das Problem nicht so ganz. Die Rechtsgrundlage, um auch unregelmäßig auf Ortsebene ausbildenden Leuten eine kleine Entschädigung zahlen zu können, wenn man eben will. Will man aber eine Rechtsgrundlage, nach der man das zwingend zahlen muss, wird dabei mit Sicherheit nicht das gewünschte Ergebnis bei rauskommen. Geschrieben von Jan R. Weiter bekommen wir es ja auch geregelt, dass die Ausbilder beim 1. Hilfelehrgang, dem Kettensägenlehrgang und weitere auch entlohnt werden.Externe Ausbilder, oder Mitglieder der eigenen Wehr? Machen die Ausbilder das einmal bei einer Ortswehr, oder reisen die durch die Verbandsgemeinde? Wieviel Aufwand entsteht denen dadurch? Welche Qualifikation haben die? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Jan 8R., Hahnheim / RLP | 826431 | |||
Datum | 07.01.2017 14:01 | 1244 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Die Rechtsgrundlage, um auch unregelmäßig auf Ortsebene ausbildenden Leuten eine kleine Entschädigung zahlen zu können, wenn man eben will. da ist ja das Problem. Mir wurde mitgeteilt, dass das eben nicht für "unregelmäßig auf Ortsebene ausbildenden Leute" gilt und das unsere VG das sowieso nicht machen würde | |||||
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