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ThemaUrlaub in Schichten17 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorHolg8er 8S., Münster / NRW826450
Datum08.01.2017 22:419177 x gelesen
Hallo
Wieviele Schichten Urlaub bekommt Ihr eigentlich im Jahr???
Bei uns sollen es ab 2017 12 Schichten Urlaub sein .Es muss auch an Feiertagen usw. Urlaub genommen werden .
Bis letztes Jahr wurde noch in Tagen (30 pro Jahr ) gerechnet
Gruß Holger

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW826452
Datum09.01.2017 06:536349 x gelesen
30 Tage X 8Std. = 240Std.
12 X 24h Schicht = 288Std.

Habe ich einen Denkfehler?

"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
Innenminister de Maizière
"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorBach8 R.8, Weitolshausen / Hessen826453
Datum09.01.2017 08:036056 x gelesen
Siehe Urlaubsverordnung NRW - FrUrlV NRW, § 23 (1) Urlaub beim Abweichen von der Fünf-Tage-Woche.

Ist die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit regelmäßig oder dienstplanmäßig im Durchschnitt des Urlaubsjahres auf weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche verteilt, vermindert sich der Urlaub für jeden zusätzlichen arbeitsfreien Tag im Urlaubsjahr um ein zweihundertsechzigstel des Urlaubs nach § 18; die zusätzlichen arbeitsfreien Tage werden ohne Rücksicht auf gesetzliche Feiertage ermittelt.

Grµß Rüdiger

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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW826455
Datum09.01.2017 09:145702 x gelesen
Geschrieben von Bach R.Ist die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit regelmäßig oder dienstplanmäßig im Durchschnitt des Urlaubsjahres auf weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche verteilt, vermindert sich der Urlaub für jeden zusätzlichen arbeitsfreien Tag im Urlaubsjahr um ein zweihundertsechzigstel des Urlaubs nach § 18; die zusätzlichen arbeitsfreien Tage werden ohne Rücksicht auf gesetzliche Feiertage ermittelt. Heißt auf deutsch ????

Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorRaim8und8 A.8, Weiterstadt / Hessen826456
Datum09.01.2017 09:175783 x gelesen
Moin,

wir haben 14 Schichten im System 24/48. Durch Mehrarbeit (RDF usw.) kann man dann noch etwa 1-2 Schichten Zeitausgleich im Jahr dazurechnen.

LG

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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW826462
Datum09.01.2017 15:384969 x gelesen
Wir haben verschieden Schichten, abhängig vom Bedarf. Das Ganze verteilt auf 2 Wachabteilungen.
Jeder hat 32 Tage Urlaub und nimmt den an Wochentagen, unabhängig welche Wachabteilung im Dienst ist. Wochenenden und Feiertage kann kein Urlaub abgebucht werden. Also von Samstag bis darauf folgende Woche Sonntag sind 5 Tage. Liegt beispielsweise am Donnerstag ein Feiertag, dann nur 4 Tage Urlaub.
Und man kann nicht aus einer 24 Stunden Schicht kommen und in Urlaub gehen. Der erste Tag nach der Schicht ist automatisch frei. Also wer Dienstag eine 24 Stunden Schicht hat und Mittwochmorgen Feierabend, der kann frühestens am Donnertags Urlaub nehmen. Mittwoch ist schon frei.

Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorChri8sti8an 8Z., Warendorf / NRW826463
Datum09.01.2017 15:584883 x gelesen
30 Tage Urlaub in einer 5 Tage Woche entsprechen
6 Wochen Urlaub

- 6 Wochen bei 2 x 24h Dienst pro Woche
> 6x2= 12 Schichten (in einer 48h Woche)

bisher

- 6 Wochen bei 2,3333 x 24h Dienst pro Woche
> 6x2,3333= 14 Schichten (in einer 56h Woche)

Gruß
Christian

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AutorDirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen826468
Datum09.01.2017 16:544846 x gelesen
Hallo,


verstehe die Frage nicht ganz.........gibt es keine Dienstvereinbarung? Keine Urlaubsverordnung? Welches Schichtsystem? Wie werden die Freischcichten berechnet? So kann Dir das niemand beantworten.........


Gruss Dirk

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AutorHolg8er 8S., Münster / NRW826469
Datum09.01.2017 18:054771 x gelesen
Hallound DANKE schon mal für die Rückmeldungen
Wir haben eine 54 Stundenwoche bei 3 Dienstgruppen im 24h Dienst dann 2Tage frei und jede 8te Schicht eine sogenannte Freischicht die ist aber Sicher frei.
Wir finden eben das 12 Schichten etwas wenig ist .
Wie ist es mit dem Ausgleich für Dienst an Feiertagen der wird bei uns zwar durch Stunden auf einem Zeitkonto geführt und kann bei ausreichender Dienststärke genommen werden aber nicht sicher ist und auch angeordnet werden wenn die Sollstärke überschritten wird (Zwangsdienstfrei)
Es gibt eine Dienstvereinbarung von deren Rechtmäßigkeit ich nicht überzeugt bin.
In der AZV NRW steht zu Feiertagen

"(2) Für gesetzliche Feiertage, die auf einen Werktag fallen, vermindert sich die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit nach Absatz 1 jeweils um ein Fünftel, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Beamtin oder der Beamte an dem Feiertag tatsächlich Dienst zu leisten hat."

Sind also bei ca. 10 Feiertagen ca. 96 h also ca. 4 Schichten !!!

Müsste es dann nicht zusätzliche Urlaubstage geben oder man keine Urlaubsschicht nehmen wenn es auf einen Feiertag fällt.
So war die Regelung bisher als der Urlaub noch in Tagen geführt wurde und nicht in Schichten

Kennt jemand einen Anwalt der sich mit der Materie auskennt???
Leider habe ich als Kombamitglied von deren Rechtsabteilung auf mehrere Mails keine Antwort erhalten.

Gruß Holger

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AutorJuli8an 8H., Dortmund / NRW826471
Datum09.01.2017 20:124764 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thomas M.30 Tage X 8Std. = 240Std.
12 X 24h Schicht = 288Std.

Habe ich einen Denkfehler?


Ja hast du.

Aktuell arbeitet die Dienststelle des Threaderstellers mit einer 5 Tage Woche. Das heißt bei einer Wochenarbeitszeit von 48h eine tägliche Sollarbeitszeit von 9,6h.

30 Tage x 9,6 Std. = 288 Std.
12 x 24h Schicht = 288 Std.

Von daher passen 12 Schichten schon, allerdings in der 48h Woche.

Grüße,

Julian

Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die meines Dienstherren.

"Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
Thomas Morus

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AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen826473
Datum09.01.2017 22:174622 x gelesen
Geschrieben von Holger S.Kennt jemand einen Anwalt der sich mit der Materie auskennt???

Katja Radnai geb. Midunsky hier aus dem Forum??

BR Jens

Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

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AutorSven8 W.8, Meerbusch / NRW826556
Datum11.01.2017 18:303873 x gelesen
Hallo Holger,


Geschrieben von Holger S.Leider habe ich als Kombamitglied von deren Rechtsabteilung auf mehrere Mails keine Antwort erhalten.

...tja.

werd Besser hier Mitglied. Da wird Dir geholfen

Grüße, Sven

Alles meine private Meinung....und natürlich hat diese Meinung nichts mit meinem Arbeitgeber zu tun....schließlich habe ich jetzt nur mal laut gedacht.

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AutorRola8nd 8S., Rostock / M-V826765
Datum18.01.2017 08:314043 x gelesen
Hallo Holger!

30 Tage Grundurlaub gelten bei einer reinen 5 Tage Woche von Montag bis Freitag, also entsprechend 6 Wochen inkl. Wochenenden.
Umgerechnet auf eine 7 Tage Woche bei 48 Stunden pro Woche Höchstarbeitszeit unabhängig vom Schichtsystem ergibt das somit 42 zu verplanende Urlaubstage pro Kalenderjahr von Montag bis Sonntag, also ebenfalls 6 Wochen. Werksfeiertage sind dabei ebenfalls als Urlaubstage zu planen, da es für diese im 24-Stunden-Schichtdienst einen pauschalen Freizeitausgleich von 4 Dienstschichten im Kalenderjahr (4x 24h=96h) gibt/geben sollte.
Eine Umrechnung in Dienstschichten wäre mit der Anwendung von 42 Urlaubstagen pro Kalenderjahr überflüssig.
Ich gehe mal davon aus, dass Du Deinen Dienst in einem 24h-Schichtdienstmodell leistest, also Dein Schichtplan in 3 Wochen 7 Diensttage ausweist, von denen Du einen frei erhalten musst, damit Du keine Mehrarbeit erbringst.
Rechnerisch sind somit 6 Dienstschichten in 3 Wochen mit Urlaub zu planen, das ganze 12x ergibt 6 Wochen Urlaub.
Im Schichtplan ist es nicht so einfach, denn hier müssen anhand der Schichtfolge ja 7 Dienstschichten Urlaub in 3 Wochen eingetragen werden, also wären es dann 14 Dienstschichten für 6 Wochen Urlaub.
Hier ist die Frage, wie berücksichtigt Eure elektronische Arbeitszeiterfassung die Dienst-/Urlaubszeit?
Meistens bekommt man das nur mit Ausprobieren raus, ob die Arbeitszeit-/Urlaubsberechnung im System korrekt hinterlegt ist/sind.
Plane einmal mit 6 DS Urlaub und einer Freischicht 3 Wochen Urlaub und schaue auf Dein Arbeitszeitsaldo und anschließend mit 7 DS Urlaub und kontrolliere!
Wie schon geschrieben, ich finde die Lösung mit 42 planbaren Urlaubstagen am Einfachsten. Dazu 4 DS pauschalen Freizeitausgleich für Werksfeiertage und Wochenenden.

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AutorDirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen826790
Datum19.01.2017 11:313696 x gelesen
Hallo,


gibt es denn keine Dienstvereinbarung dazu bei Euch ? Ich kann Deine Frage immernoch nicht beantworten.......


Dirk

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AutorHolg8er 8S., Münster / NRW827054
Datum28.01.2017 08:273554 x gelesen
Hallo Dirk
Ja es gibt eine Dienstvereinbarung mit der aber viele unzufrieden sind.

Wir haben wie gesagt eine 48 Stunden Woche
24 h Dienst 48 frei und jede 8te Schicht eine sogenannte Freischicht
12 Schichten Urlaub
Ausgleich für Dienst an Feiertagen usw. erfolgt über ein Stundenkonto
Diese Stunden /Schichten können als "Dienstfrei" individuell genommen werden ,wenn es die "Stärke "erlaubt", sind also nicht "sicher" und werden evtl. auch angeordnet wenn die Stärke zu hoch ist.
Müsste es nicht zusätzliche Schichten Urlaub geben für Dienst an Feiertagen usw???

Gruß Holger

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AutorRola8nd 8S., Rostock / M-V827077
Datum29.01.2017 11:193438 x gelesen
Hallo Holger,

für Euch als feuerwehrtechnische Beamte in NRW gilt entsprechend AZVO-Feu

§ 2
Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Schichtdienst

(1) Die regelmäßige Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes, die in Schichten Dienst leisten, beträgt unter Berücksichtigung des Bereitschaftsdienstes wöchentlich einschließlich Mehrarbeitsstunden im Jahresdurchschnitt 48 Stunden. Dabei beträgt der Anteil des Bereitschaftsdienstes 19 Stunden.

(2) Für gesetzliche Feiertage, die auf einen Werktag fallen, vermindert sich die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit nach Absatz 1 jeweils um ein Fünftel, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Beamtin oder der Beamte an dem Feiertag tatsächlich Dienst zu leisten hat.

(3) Die Beamtinnen und Beamten sind verpflichtet, über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus Dienst zu leisten, wenn zwingende dienstliche Gründe dies erfordern.

(4) Bei Ermittlung der im Jahresdurchschnitt geleisteten Arbeitszeit bleiben Zeiten des Erholungsurlaubs und der Dienstunfähigkeit unberücksichtigt.

In Absatz 2 sind Eure Feiertagsstunden geregelt. Da die Werksfeiertage in jedem Jahr unterschiedlich fallen und dadurch auch deren Anzahl variiert, hat man in NRW keine pauschale Regelung erlasen.
Somit ist zunächst die Erfassung auf einem gesonderten Konto korrekt.
Dies dient einfach nur der Feststellung, wie viele Stunden die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden im Jahr gemindert (1/5 von 48h = 9h36min pro Werkfeiertag) werden muss.
Das heißt, je Werkfeiertag des Jahres, der auf einen Montag bis Freitag fällt, auch der 24. und 31.12., sind 9h36min auf diesem Konto zu erfassen.
Jedoch Achtung! Ist man an einem Werkfeiertag krank geschrieben, verliert man die Stundengutschrift für diesen Tag!!!

Nun kann man in einer Dienstvereinbarung festlegen, wie diese Stunden verrechnet/gewährt werden sollen.
Rechtlich richtig: Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit in der Woche, in der der Werkfeiertag liegt.
Praktisch gerade in der Arbeitszeiterfassung schwer umsetzbar.
Besser: Zusammengefasste Stunden in Dienstschichten frei geben. Diese zählen zwar nicht wie Urlaub, sind aber planbar wie dienstfrei, mit dem Unterschied, dass eben an diesem Tag, wenn frei keine Sollarbeitszeit entsteht, somit die 24 Stunden der Dienstschicht als Wochenarbeitszeit angerechnet sind.
Ich mag diese Lösung in Stunden nicht!
Leider ist diese bei uns für die 12-Stunden-Dienstleister aber auch anzuwenden.

Für den 24-Stunden-Wachdienst hat M-V in der AZVO-MV eine pauschale Lösung eingearbeitet, 4 Dienstschichten pro Kalenderjahr als pauschalen Ausgleich.
Da es keine weiteren Einschränkungen gibt, ist selbst längere Krankheit völlig unerheblich. Bist Du dann mindestens 4 Tage im Kalenderjahr gesund, erhältst Du eben an genau diesen vier Tagen diesen Feiertagsausgleich.
Das ist zwar irgendwo ungerecht gegenüber den Kollegen, die ganzjährig Dienst geleistet haben, aber egal.
Es ist nicht Aufgabe eines Personalrates Regelungen in Dienstvereinbarungen zu treffen, die zum Nachteil für den einzelnen Beamten werden können!

Leider lässt Eure AZVO auch keinen Spielraum für andere Lösungen zu.
Hier kann vielleicht eine Änderung über eine Gewerkschaft durch Druck auf die Politik mit dem Ziel einer Änderung der AZVO herbeigeführt werden.

Zu Eurem Erholungsurlaubsanspruch such` ich noch was.

Gruß Roland

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AutorRola8nd 8S., Rostock / M-V827079
Datum29.01.2017 12:133363 x gelesen
Und nochmal: Hallo!

Bezüglich Eures Urlaubs schau mal hier:

http://openjur.de/u/673893.html

Wenn man die Begründung dort so liest, ist das Ansinnen des Oberbrandmeisters mit seinem dienstlichen Hintergrund überhaupt nicht verstanden worden.
Auch wenn die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden auf 2x 24 oder 4x 12 zusammengefasst/geteilt wird, arbeitet der feuerwehrtechnische Beamte durch die jeweilige Schichtfolge dennoch an allen Wochentagen, irgendwie!
Auch bei einer Umrechnung in Dienstschichten müssen am Ende rechnerisch irgendwo 6 ganze Urlaubswochen rauskommen.

Genau deshalb bin ich gegen eine Umrechnung des Urlaubsanspruches in Dienstschichten.
Grundsätzlich ist die Sollarbeitszeit von 48 Stunden auf alle 7 Tage der Woche zu verteilen, da man ja auch an allen 7 Tagen der Woche zum Dienst in der Feuerwehr herangezogen werden kann.
Somit arbeitet ein jeder Feuerwehrbeamter in der 48 Stunden Woche in einer 7-Tages-Woche!
Somit ist es wesentlich leichter seinen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen in einer 5-Tage-Woche auf eine 7-Tage-Woche umzurechnen! Nämlich dann genau 42 Tage von Montag bis Sonntag.
Plant der Beamte nun seinen Urlaub über seinen Dienstplan mit 24-Stunden-Schichten ist durch die Dienststelle eine Anzahl X an Dienstschichten zu bestimmen, die mit U zu planen sind. Der Rest auf dienstfreie Tage, und mindestens einmal im Kalenderjahr 14 zusammenhängende Tage!
Das funktioniert bei uns sehr gut.

Nochmal zurück zu den pauschalen AZVO-Tagen (in M-V 4 DS/Kalenderjahr).
Diese sind auch hier kein Urlaub, sondern können auch nur geplant und genommen werden, wenn die Urlaubsquote für den entsprechenden Tag noch nicht ausgeschöpft ist. Bei AZV geplantem Dienstfrei bist Du hier aber schon der Allerletzte der noch zum Dienst geholt wird, als absoluter Notnagel. Es passiert trotzdem oft genug. ;-)

Gruß Roland

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 08.01.2017 22:41 Holg7er 7S., Münster
 09.01.2017 06:53 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 09.01.2017 20:12 Juli7an 7H., Dortmund
 09.01.2017 08:03 Bach7 R.7, Weitolshausen
 09.01.2017 09:14 Hube7rt 7K., Erkelenz
 09.01.2017 09:17 Raim7und7 A.7, Weiterstadt
 09.01.2017 15:38 Hube7rt 7K., Erkelenz
 09.01.2017 15:58 Chri7sti7an 7Z., Warendorf
 09.01.2017 16:54 Dirk7 R.7, Wiesbaden
 09.01.2017 18:05 Holg7er 7S., Münster
 09.01.2017 22:17 Jens7 N.7, Ohorn
 11.01.2017 18:30 Sven7 W.7, Meerbusch
 18.01.2017 08:31 Rola7nd 7S., Rostock
 19.01.2017 11:31 Dirk7 R.7, Wiesbaden
 28.01.2017 08:27 Holg7er 7S., Münster
 29.01.2017 11:19 Rola7nd 7S., Rostock
 29.01.2017 12:13 Rola7nd 7S., Rostock
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