Thema | Fahrverhalten anderer Verkehrsteilnehmer bei Sondersignalfahrt | 14 Beträge |
Rubrik | Unfallverhütung |
|
Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 826602 |
Datum | 12.01.2017 16:20 | 3884 x gelesen |
Dashcam Feuerwehr Apeldoorn (NL)
Ein weiteres Beispiel für unvorherzusehende Reaktionen geschockter Verkehrsteilnehmer... :-( Beitrag bewerten |
|
|
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 826606 |
Datum | 12.01.2017 17:39 | 2232 x gelesen |
Geschrieben von Jörg E. J.unvorherzusehende Reaktionen
Gab es denn eine Reaktion, sieht das nicht aus als wenn das KFZ einfach stehen bleibt?
"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
Innenminister de Maizière
"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark
Beitrag bewerten |
|
|
Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 826608 |
Datum | 12.01.2017 18:19 | 2090 x gelesen |
Geschrieben von Thomas M.Gab es denn eine Reaktion, sieht das nicht aus als wenn das KFZ einfach stehen bleibt?
Soweit ich informiert bin, war die Einsatzfahrt damit beendet, Blöd nur, dass das Fahrzeug schon auf Anfahrt zu einem verunglückten Feuerwehrfahrzeug war... :-( Beitrag bewerten |
|
|
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 826611 |
Datum | 12.01.2017 20:50 | 1959 x gelesen |
Dachte ich auch zuerst, aber wenn man das Video in Vollbild sieht (und sich vorher durch den FB-Übersetzer hat inspirieren lassen), kann man in den letzten Sekunden erkennen, dass der PKW tatsächlich zurückgesetzt hat.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
Beitrag bewerten |
|
|
Autor | Uli 8W., Sulz-Hopfau / Baden-Württemberg | 826620 |
Datum | 13.01.2017 00:30 | 1773 x gelesen |
...ein Fehlverhalten gab es hier auch.
Wer hier welche Anteile an "Schuld" hatte wird noch zu klären sein.
Den Verletzten auf jeden Fall noch gute Besserung!
Gruß aus dem (heute windigen) Nordschwarzwald
Uli
Meine Beiträge geben meine Sicht der Dinge und meine Meinung wieder. Deshalb schreib auch ich hier und nicht ein anderer :-)
Beitrag bewerten |
|
|
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 826623 |
Datum | 13.01.2017 05:00 | 1648 x gelesen |
Geschrieben von Sebastian K. kann man in den letzten Sekunden erkennen, dass der PKW tatsächlich zurückgesetzt hat.
Stimmt, man sieht auch kurz die Rückfahrleuchten.
"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
Innenminister de Maizière
"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark
Beitrag bewerten |
|
|
Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 826638 |
Datum | 13.01.2017 11:13 | 1437 x gelesen |
Geschrieben von Sebastian K.kann man in den letzten Sekunden erkennen, dass der PKW tatsächlich zurückgesetzt hat.
Die Rückfahrscheinwerfer sind deutlich zu erkennen. Der MA reagiert ja auch richtig, indem er bis zum Stillstand abbremst, durch das Zurücksetzen des PKWs kommt es allerdings dennoch zur Kollision. Sicher kein großer Schaden, aber damit ist der Einsatz erstmal beendet. Leider das zweite Fahrzeug in Apeldoorn an einem Tag! :-(
Natürlich könnte ich mir vorstellen, dass die Kollegen am liebsten weiterfahren würden, weil sie ja ihren Kameraden im anderen umgestürzten Feuerwehrfahrzeug helfen wollen - ich weiß auch nicht, wie die Rechtslage bei Bagatellschäden während einer dringenden Einsatzfahrt in Holland sind, aber hier in D müsste zumindest der MA als Fahrer am Unfallort verbleiben, um die Formalitäten zu erledigen und ein weiteres Fahrzeug den ursprünglichen Einsatz abarbeiten. Beitrag bewerten |
|
|
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 826645 |
Datum | 13.01.2017 11:55 | 1334 x gelesen |
Geschrieben von Jörg E. J.in D müsste zumindest der MA als Fahrer am Unfallort verbleiben, um die Formalitäten zu erledigen und ein weiteres Fahrzeug den ursprünglichen Einsatz abarbeiten. Wieso?
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
Beitrag bewerten |
|
|
Autor | Kai 8W., Doberlug-Kirchhain / | 826646 |
Datum | 13.01.2017 12:11 | 1277 x gelesen |
Die Probleme sind überall gleich. Viele Autofahrer wissen schlicht nicht, wie sie sich richtig verhalten sollen. Nicht selten kommt es dabei zu hektischen Reaktionen. Oder de Feuerwehr muss sich per Hand Platz schaffen wie hier auf der Autobahn Beitrag bewerten |
|
|
Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 826648 |
Datum | 13.01.2017 12:34 | 1225 x gelesen |
Weil ein Schaden entstanden ist und die Schuldfrage versicherungsrechtlich nicht eindeutig ist, wenn der Unfallgegner seine Schuld nicht vollumfänglich eingesteht. Außerdem vergeht wertvolle Zeit allein für den Austausch der Personalien. Beitrag bewerten |
|
|
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 826651 |
Datum | 13.01.2017 13:01 | 1210 x gelesen |
Und den Schaden willst du ohne jede Abwägung generell höher werten als die (möglichen) Folgen durch die Verzögerung des Einsatzes?
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
Beitrag bewerten |
|
|
Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 826652 |
Datum | 13.01.2017 13:06 | 1151 x gelesen |
Geschrieben von Jörg E. J.aber hier in D müsste zumindest der MA als Fahrer am Unfallort verbleiben, um die Formalitäten zu erledigen
Geschrieben von §142 StGB
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat
Ich denke, dass es hier ausreichend ist, eine einzelne Einsatzkraft abzustellen, welche die Formalitäten klärt. Das muss nicht der MA sein.
Audiatur et altera pars.
Beitrag bewerten |
|
|
Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 826653 |
Datum | 13.01.2017 13:49 | 1062 x gelesen |
Hallo Sebastian,
ist das eine Frage die man pauschal beantworten kann? Halte ich für schwierig. War ich das 5te LF, dass auf dem Weg zum BMA war und schon Kräfte vor Ort sind, halte ich es für eher schwierig das Verlassen der Unfallstelle zu rechtfertigen.
Ist es allerdings das 1. Fahrzeug das zu einem Feuer mit Gefahr für Menschenleben unterwegs ist, kann ich mir durchaus vorstellen, dass ein Verlassen der Unfallstelle nach Prüfen der Unversehrheit der Unfallbeteiligten durchaus zu Verständniss führen kann.
Gruß Beitrag bewerten |
|
|
Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 826656 |
Datum | 13.01.2017 13:57 | 1263 x gelesen |
Eventuell kann sich ein Einsatzfahrzeug hierauf berufen:
§142 StGB
(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.
(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).
Aber dieser Absatz im §142 StGB begründet, warum der Fahrer an der Unfallstelle verbleiben muss und nicht ein Kamerad:
(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann. Beitrag bewerten |
|
|