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ThemaBelehrung von Kraftfahrern §35 / §38 StVO8 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorDani8el 8H., Hiddenhausen / 827782
Datum21.02.2017 18:573575 x gelesen
Hallo zusammen,

dass jedes Mitglied der Feuerwehr, egal ob BF/FF oder WF an der jährlichen Belehrung teilnehmen soll/muss ist ja nichts neues.

Meine Frage bezieht sich aber konkret darauf, wer solche Belehrungen durchführen darf !?

Gibt es hier gesetzliche Vorgaben, ob dies z.B. die Polizei machen kann/muss ?

Oder darf dies z.B. auch der Zugführer seiner Einheit ?


schöne Grüße,
Daniel

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg827783
Datum21.02.2017 19:142373 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Daniel H.dass jedes Mitglied der Feuerwehr, egal ob BF/FF oder WF an der jährlichen Belehrung teilnehmen soll/muss ist ja nichts neues.
wo ist das wie geregelt?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorDani8el 8H., Berlin / 827784
Datum21.02.2017 19:162349 x gelesen
zumindest in NRW soll es seitens des Innenministeriums einen Erlass dazu geben.

Persönlich gefunden habe ich ihn allerdings auch noch nicht.

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW827785
Datum21.02.2017 19:272252 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.
wo ist das wie geregelt?


Wir machen das seit ein paar Jahren und die Teilnahme inkl. Kontrolle der Fahrerlaubnis wird mit der jeweiligen Unterschrift festgehalten.
Ich finde das gut, die Jungen bekommen eine Einführung und -so mein Eindruck- werden die Fragen von Jahr zu Jahr anspruchsvoller.

"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
Innenminister de Maizière
"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)827786
Datum21.02.2017 19:53   2294 x gelesen
Zumindest ist geregelt, wie man sich im Forum anmeldet und bewegt. Und wenn auf der Visitenkarte von Dani de V. aus H. ein Dani H aus B. steht, dann sollte auch er belehrt werden :-)

Grüßla, FP

Trotzdem ist die Fahrerbelehrung ein niteressantes Thema, wäre schön, wenn die Spezialistin zu diesem Thema ein paar klare Worte an die Forums-Gemeinde richten könnte.

Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Hilpoltstein
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW827788
Datum21.02.2017 20:322268 x gelesen
Geschrieben von Daniel H.zumindest in NRW soll es seitens des Innenministeriums einen Erlass dazu geben.

Persönlich gefunden habe ich ihn allerdings auch noch nicht.


So wirklich schwer zu finden ist der "Blaulicht-Erlass NRW" eigentlich nicht ;-)

Die Fortbildungspflicht ist in Nummer 2.5 festgeschrieben.

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg827795
Datum22.02.2017 08:581773 x gelesen
Geschrieben von Daniel H.Meine Frage bezieht sich aber konkret darauf, wer solche Belehrungen durchführen darf !?
Grundsätzlich nur von einer Person, die über die notwendigen fachlichen Kenntnisse verfügt und vom Unternehmer oder seinem Beauftragten (also Bürgermeister, Wehrführer) mit der Durchführung ausdrücklich beauftragt wurde.
Gerade bei diesem Thema sollte die Auswahl sehr sorgfältig erfolgen, um die Verbreitung von "Halbwahrheiten" zu vermeiden.
Polizeibeamte können diese Anforderungen erfüllen (auch wenn ich persönlich schon das Gegenteil erlebt habe, leider.)

Grüße
Udo Burkhard
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schau mal rein:
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt
twitter.com/HSE_volunteer

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP827805
Datum22.02.2017 10:591657 x gelesen
Geschrieben von Udo B.die notwendigen fachlichen Kenntnisse Welche sind das?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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 21.02.2017 18:57 Dani7el 7H., Hiddenhausen
 21.02.2017 19:14 Jürg7en 7M., Weinstadt
 21.02.2017 19:16 Dani7el 7H., Berlin
 21.02.2017 20:32 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 21.02.2017 19:27 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 21.02.2017 19:53 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 22.02.2017 08:58 Udo 7B., Aichhalden
 22.02.2017 10:59 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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