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Thema | Belehrung von Kraftfahrern §35 / §38 StVO | 8 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Dani8el 8H., Hiddenhausen / | 827782 | |||
Datum | 21.02.2017 18:57 | 3575 x gelesen | |||
Hallo zusammen, dass jedes Mitglied der Feuerwehr, egal ob BF/FF oder WF an der jährlichen Belehrung teilnehmen soll/muss ist ja nichts neues. Meine Frage bezieht sich aber konkret darauf, wer solche Belehrungen durchführen darf !? Gibt es hier gesetzliche Vorgaben, ob dies z.B. die Polizei machen kann/muss ? Oder darf dies z.B. auch der Zugführer seiner Einheit ? schöne Grüße, Daniel | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 827783 | |||
Datum | 21.02.2017 19:14 | 2373 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Daniel H. dass jedes Mitglied der Feuerwehr, egal ob BF/FF oder WF an der jährlichen Belehrung teilnehmen soll/muss ist ja nichts neues. wo ist das wie geregelt? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Berlin / | 827784 | |||
Datum | 21.02.2017 19:16 | 2349 x gelesen | |||
zumindest in NRW soll es seitens des Innenministeriums einen Erlass dazu geben. Persönlich gefunden habe ich ihn allerdings auch noch nicht. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 827785 | |||
Datum | 21.02.2017 19:27 | 2252 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.
Wir machen das seit ein paar Jahren und die Teilnahme inkl. Kontrolle der Fahrerlaubnis wird mit der jeweiligen Unterschrift festgehalten. Ich finde das gut, die Jungen bekommen eine Einführung und -so mein Eindruck- werden die Fragen von Jahr zu Jahr anspruchsvoller. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 827786 | |||
Datum | 21.02.2017 19:53 | 2294 x gelesen | |||
Zumindest ist geregelt, wie man sich im Forum anmeldet und bewegt. Und wenn auf der Visitenkarte von Dani de V. aus H. ein Dani H aus B. steht, dann sollte auch er belehrt werden :-) Grüßla, FP Trotzdem ist die Fahrerbelehrung ein niteressantes Thema, wäre schön, wenn die Spezialistin zu diesem Thema ein paar klare Worte an die Forums-Gemeinde richten könnte. Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 827788 | |||
Datum | 21.02.2017 20:32 | 2268 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel H.zumindest in NRW soll es seitens des Innenministeriums einen Erlass dazu geben. So wirklich schwer zu finden ist der "Blaulicht-Erlass NRW" eigentlich nicht ;-) Die Fortbildungspflicht ist in Nummer 2.5 festgeschrieben. | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 827795 | |||
Datum | 22.02.2017 08:58 | 1773 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel H.Meine Frage bezieht sich aber konkret darauf, wer solche Belehrungen durchführen darf !? Grundsätzlich nur von einer Person, die über die notwendigen fachlichen Kenntnisse verfügt und vom Unternehmer oder seinem Beauftragten (also Bürgermeister, Wehrführer) mit der Durchführung ausdrücklich beauftragt wurde. Gerade bei diesem Thema sollte die Auswahl sehr sorgfältig erfolgen, um die Verbreitung von "Halbwahrheiten" zu vermeiden. Polizeibeamte können diese Anforderungen erfüllen (auch wenn ich persönlich schon das Gegenteil erlebt habe, leider.) Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 827805 | |||
Datum | 22.02.2017 10:59 | 1657 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo B.die notwendigen fachlichen KenntnisseWelche sind das? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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