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Thema | Verkehrsregelung an Rettungswachen | 17 Beträge | |||
Rubrik | Rettungsdienst | ||||
Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 827890 | |||
Datum | 25.02.2017 12:22 | 3613 x gelesen | |||
Gericht räumt Rettungsdienst die Straße frei[...]Auf der angrenzenden Straße hatten parkende Autos und der Gegenverkehr laut Gericht Rettungswagen behindert, was zu Verzögerungen von bis zu 60 Sekunden führte. Das Bezirksamt hatte straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen abgelehnt und das damit begründet, dass die Verzögerungen nur unwesentlich seien.[...]aber: [...]Gericht: Eine Minute Verzögerung nicht unerheblich[...]und deshalb: [...]Das Gericht verpflichtete das Bezirksamt nun dazu, mittels Anordnungen für ein besseres Durchkommen der Rettungswagen zu sorgen. Die konkrete Umsetzung liegt laut Urteil im Ermessen der Behörde.[...] | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 827891 | |||
Datum | 25.02.2017 12:30 | 2226 x gelesen | |||
hallo, Es ist traurig das ein Gericht der Verwaltung "in den Hintern" treten muss. bei bis zu 60 Sekunden sollte doch der gesunde Menschenverstand die nun vom Gericht geforderte Massnahmen von Amts wegen schon durchführen lassen :-( MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 827898 | |||
Datum | 25.02.2017 15:20 | 2110 x gelesen | |||
Leider sitzen die Verwaltungsbeamten oft auf einem hohen Ross :-( Es ist zwar "nur" eine Minute, aber die entspricht bei einer Hilfsfrist von 8 Minuten immerhin 12,5% der Zeit bzw. im Reanimationsfall 10% geringere Überlebenschance! In diesem engen Zeitfenster kann eine Minute i. d. R. auch nicht mehr eingeholt werden. | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 827911 | |||
Datum | 25.02.2017 20:20 | 1902 x gelesen | |||
Ist doch eigentlich ganz einfach: Die Verwaltung erachtet eine Minute für nicht wichtig ergo mehr Rettungswachen braucht das Land ;-) | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 827913 | |||
Datum | 25.02.2017 21:52 | 1772 x gelesen | |||
Aber das ist doch wieder anderes Amt/ Abteilung ;-) Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 827915 | |||
Datum | 25.02.2017 22:53 | 1774 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald S.Die Verwaltung erachtet eine Minute für nicht wichtig ergo mehr Rettungswachen braucht das Land ;-) Jaaa, eine vor und die zweite hinter der Engstelle :-)) | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 827917 | |||
Datum | 25.02.2017 23:43 | 1915 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.bei bis zu 60 Sekunden sollte doch der gesunde Menschenverstand die nun vom Gericht geforderte Massnahmen von Amts wegen schon durchführen lassen :-( Luxusprobleme. Hier beträgt die Hilfsfrist 15 Minuten, ob 8 oder 9 Minuten nach Alarmierung ist hier völlig unrelevant bzw. alles im grünen Bereich. Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 827966 | |||
Datum | 01.03.2017 10:33 | 1035 x gelesen | |||
Ich ziehe meine Aussage wider zurück, Nachdem ich mir das noch mal durchgelesen habe, bin ich zum Schluss gekommen, das die Verwaltung hier nach dem GMV Recht hat. Ich habe das jetzt so verstanden, das eine Private Organisiation eine Rettungswache eröffnet hat und nun Platz auf der Straße frei klagt. Meiner Meinung hätte ein Zu- und Abfahrtkonzept in die Baugenehmigung gehört. Selbst wenn an diesem Standort halt vorher schon nicht Zeitkritische Fahrten gestartet sind, ist die Abfahrt im Rettungsdienst Teil des (vorher zu erstellenden) Konzeptes. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 827968 | |||
Datum | 01.03.2017 10:40 | 950 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Harald S. Ich habe das jetzt so verstanden, das eine Private Organisiation eine Rettungswache eröffnet hat und nun Platz auf der Straße frei klagt. Meiner Meinung hätte ein Zu- und Abfahrtkonzept in die Baugenehmigung gehört. und die Erteilung der Baugenehmigung ist aber doch Sache der Verwaltung. Dann hat die da schon geschlafen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 827970 | |||
Datum | 01.03.2017 10:47 | 934 x gelesen | |||
Die Verwaltung prüft bei Baugenehmigungen nur noch die Grundsätzlichen Sachen. Das ist Aufgabe des Bauherren. Zumindest in NRW hat eine bestimmte Partei doch den Bürokratiewahn beklagt und auf die Selbstverantwortung der Bauherren gepocht. Was haben wir davon: Ein kaputtes Stadtarchiv Bauherren die nach Jahren ihre Neubauten abreißen mussten Noch mehr Verwaltungsvorschriften | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 827973 | |||
Datum | 01.03.2017 10:54 | 928 x gelesen | |||
Moin, warum siehst du das so? Es ist Grundsätzlich doch Sache des Antragsstellers, seinen Antrag fertig und vollumfänglich zu stellen. Gruß | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 827975 | |||
Datum | 01.03.2017 11:05 | 903 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Martin D. Es ist Grundsätzlich doch Sache des Antragsstellers, seinen Antrag fertig und vollumfänglich zu stellen. und es ist Sache der Genehmigungsbehörde zu prüfen ob der Antrag so i.O. ist und ob es nicht noch weitere Auflagen usw. gibt. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 827976 | |||
Datum | 01.03.2017 11:19 | 851 x gelesen | |||
Moin, Muss die Behörde wissen, dass dort eine Verkehrsregelung erforderlich ist? Gruß | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 827977 | |||
Datum | 01.03.2017 11:23 | 900 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.bei bis zu 60 Sekunden sollte doch der gesunde Menschenverstand die nun vom Gericht geforderte Massnahmen von Amts wegen schon durchführen lassen :-(Das Gericht hat allerdings gar keine konkreten Maßnahmen gefordert. Und nun? Ich warte auf die Veröffentlichung des Volltextes, denn was die Medien aus Gerichts-Pressemeldungen so veranstalten, ist auch nicht immer unbedingt glücklich. Wenn ich in manchen Artikeln zu diesem Urteil z.B. lese, dass eine HiOrg neben bestimmter Parkraumgestaltung auch gleich rettungswagenfreundliche Einbahnstraßenregelungen verlangen darf, liest sich das ja erstmal wunderbar, die gute BOS hat die böse Verwaltung besiegt, aber wie weit solls denn gehen? HiOrg will Einbahnstraße, um X Sekunden zu gewinnen, wieviele Sekunden darf sich denn die Anfahrt von Feuerwehr oder Polizei (oder einfach Otto Normalmensch, der will ja heute auch alles mitbestimmen) dadurch verlängern? Oder noch fieser: HiOrg A will straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen in ihrem aktuellen Einsatzbereich, die die Eintreffzeiten des potentiellen Mitbewerbers HiOrg B von dessen Standort aus in diesem Bereich verlängern. Alles nicht so einfach... "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 827978 | |||
Datum | 01.03.2017 11:33 | 872 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Martin D. Muss die Behörde wissen, dass dort eine Verkehrsregelung erforderlich ist? wenn nicht die wer dann? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 827999 | |||
Datum | 01.03.2017 15:54 | 784 x gelesen | |||
Moin, der Antragssteller (Der ja nicht unbedingt der Nutzer sein muss (z.B. PPP - Modell usw.) In so fern sollte der, der dort bauen will, auch klar definieren, was er da baut. Eine "Rettungswache" von der aus die Krankentransporter losjuckenl brauch sicherlich keine Alarmausfahrt.... Gruß | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 828001 | |||
Datum | 01.03.2017 16:03 | 825 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin D.Eine "Rettungswache" von der aus die Krankentransporter losjuckenl brauch sicherlich keine Alarmausfahrt.... Geschrieben von http://www.feuerwehr.de/news.php?id=12029 Die Klägerin ist eine Hilfsorganisation der Notfallrettung. Sie betreibt in Berlin-Friedenau eine Rettungswache. Dort sind u.a. ein Notfallrettungswagen und ein Intensivtransportwagen stationiert, die unmittelbar der Disposition der Berliner Feuerwehr unterstehen. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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