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ThemaVerkehrsregelung an Rettungswachen17 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorJörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW827890
Datum25.02.2017 12:223613 x gelesen
Gericht räumt Rettungsdienst die Straße frei

[...]Auf der angrenzenden Straße hatten parkende Autos und der Gegenverkehr laut Gericht Rettungswagen behindert, was zu Verzögerungen von bis zu 60 Sekunden führte. Das Bezirksamt hatte straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen abgelehnt und das damit begründet, dass die Verzögerungen nur unwesentlich seien.[...]aber:
[...]Gericht: Eine Minute Verzögerung nicht unerheblich[...]
[...]In Berlin muss ein Rettungswagen in acht Minuten ab Alarmierung bei dem Hilfsbedürftigen sein. Daher sei auch eine Verzögerung von nur einer Minute nicht unerheblich.
und deshalb:
[...]Das Gericht verpflichtete das Bezirksamt nun dazu, mittels Anordnungen für ein besseres Durchkommen der Rettungswagen zu sorgen. Die konkrete Umsetzung liegt laut Urteil im Ermessen der Behörde.[...]

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg827891
Datum25.02.2017 12:302226 x gelesen
hallo,

Es ist traurig das ein Gericht der Verwaltung "in den Hintern" treten muss.

bei bis zu 60 Sekunden sollte doch der gesunde Menschenverstand die nun vom Gericht geforderte Massnahmen von Amts wegen schon durchführen lassen :-(

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorJörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW827898
Datum25.02.2017 15:202110 x gelesen
Leider sitzen die Verwaltungsbeamten oft auf einem hohen Ross :-(
Es ist zwar "nur" eine Minute, aber die entspricht bei einer Hilfsfrist von 8 Minuten immerhin 12,5% der Zeit bzw. im Reanimationsfall 10% geringere Überlebenschance!
In diesem engen Zeitfenster kann eine Minute i. d. R. auch nicht mehr eingeholt werden.

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW827911
Datum25.02.2017 20:201902 x gelesen
Ist doch eigentlich ganz einfach:
Die Verwaltung erachtet eine Minute für nicht wichtig ergo mehr Rettungswachen braucht das Land ;-)

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP827913
Datum25.02.2017 21:521772 x gelesen
Aber das ist doch wieder anderes Amt/ Abteilung ;-)

Dies ist meine Meinung.

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AutorJörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW827915
Datum25.02.2017 22:531774 x gelesen
Geschrieben von Harald S.Die Verwaltung erachtet eine Minute für nicht wichtig ergo mehr Rettungswachen braucht das Land ;-)
Jaaa, eine vor und die zweite hinter der Engstelle :-))

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AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW827917
Datum25.02.2017 23:431915 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.bei bis zu 60 Sekunden sollte doch der gesunde Menschenverstand die nun vom Gericht geforderte Massnahmen von Amts wegen schon durchführen lassen :-(

Luxusprobleme. Hier beträgt die Hilfsfrist 15 Minuten, ob 8 oder 9 Minuten nach Alarmierung ist hier völlig unrelevant bzw. alles im grünen Bereich.

Gruß, Stefan

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW827966
Datum01.03.2017 10:331035 x gelesen
Ich ziehe meine Aussage wider zurück,

Nachdem ich mir das noch mal durchgelesen habe, bin ich zum Schluss gekommen, das die Verwaltung hier nach dem GMV Recht hat. Ich habe das jetzt so verstanden, das eine Private Organisiation eine Rettungswache eröffnet hat und nun Platz auf der Straße frei klagt. Meiner Meinung hätte ein Zu- und Abfahrtkonzept in die Baugenehmigung gehört.
Selbst wenn an diesem Standort halt vorher schon nicht Zeitkritische Fahrten gestartet sind, ist die Abfahrt im Rettungsdienst Teil des (vorher zu erstellenden) Konzeptes.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg827968
Datum01.03.2017 10:40950 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Harald S.Ich habe das jetzt so verstanden, das eine Private Organisiation eine Rettungswache eröffnet hat und nun Platz auf der Straße frei klagt. Meiner Meinung hätte ein Zu- und Abfahrtkonzept in die Baugenehmigung gehört.
und die Erteilung der Baugenehmigung ist aber doch Sache der Verwaltung. Dann hat die da schon geschlafen.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW827970
Datum01.03.2017 10:47934 x gelesen
Die Verwaltung prüft bei Baugenehmigungen nur noch die Grundsätzlichen Sachen. Das ist Aufgabe des Bauherren. Zumindest in NRW hat eine bestimmte Partei doch den Bürokratiewahn beklagt und auf die Selbstverantwortung der Bauherren gepocht.
Was haben wir davon:
Ein kaputtes Stadtarchiv
Bauherren die nach Jahren ihre Neubauten abreißen mussten
Noch mehr Verwaltungsvorschriften

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / 827973
Datum01.03.2017 10:54928 x gelesen
Moin,

warum siehst du das so?

Es ist Grundsätzlich doch Sache des Antragsstellers, seinen Antrag fertig und vollumfänglich zu stellen.

Gruß

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg827975
Datum01.03.2017 11:05903 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Martin D.Es ist Grundsätzlich doch Sache des Antragsstellers, seinen Antrag fertig und vollumfänglich zu stellen.
und es ist Sache der Genehmigungsbehörde zu prüfen ob der Antrag so i.O. ist und ob es nicht noch weitere Auflagen usw. gibt.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / 827976
Datum01.03.2017 11:19851 x gelesen
Moin,

Muss die Behörde wissen, dass dort eine Verkehrsregelung erforderlich ist?

Gruß

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP827977
Datum01.03.2017 11:23900 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M. bei bis zu 60 Sekunden sollte doch der gesunde Menschenverstand die nun vom Gericht geforderte Massnahmen von Amts wegen schon durchführen lassen :-(Das Gericht hat allerdings gar keine konkreten Maßnahmen gefordert. Und nun?
Ich warte auf die Veröffentlichung des Volltextes, denn was die Medien aus Gerichts-Pressemeldungen so veranstalten, ist auch nicht immer unbedingt glücklich. Wenn ich in manchen Artikeln zu diesem Urteil z.B. lese, dass eine HiOrg neben bestimmter Parkraumgestaltung auch gleich rettungswagenfreundliche Einbahnstraßenregelungen verlangen darf, liest sich das ja erstmal wunderbar, die gute BOS hat die böse Verwaltung besiegt, aber wie weit solls denn gehen? HiOrg will Einbahnstraße, um X Sekunden zu gewinnen, wieviele Sekunden darf sich denn die Anfahrt von Feuerwehr oder Polizei (oder einfach Otto Normalmensch, der will ja heute auch alles mitbestimmen) dadurch verlängern? Oder noch fieser: HiOrg A will straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen in ihrem aktuellen Einsatzbereich, die die Eintreffzeiten des potentiellen Mitbewerbers HiOrg B von dessen Standort aus in diesem Bereich verlängern.
Alles nicht so einfach...

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg827978
Datum01.03.2017 11:33872 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Martin D.Muss die Behörde wissen, dass dort eine Verkehrsregelung erforderlich ist?
wenn nicht die wer dann?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / 827999
Datum01.03.2017 15:54784 x gelesen
Moin,

der Antragssteller (Der ja nicht unbedingt der Nutzer sein muss (z.B. PPP - Modell usw.) In so fern sollte der, der dort bauen will, auch klar definieren, was er da baut.

Eine "Rettungswache" von der aus die Krankentransporter losjuckenl brauch sicherlich keine Alarmausfahrt....

Gruß

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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW828001
Datum01.03.2017 16:03825 x gelesen
Geschrieben von Martin D.Eine "Rettungswache" von der aus die Krankentransporter losjuckenl brauch sicherlich keine Alarmausfahrt....
Geschrieben von http://www.feuerwehr.de/news.php?id=12029 Die Klägerin ist eine Hilfsorganisation der Notfallrettung. Sie betreibt in Berlin-Friedenau eine Rettungswache. Dort sind u.a. ein Notfallrettungswagen und ein Intensivtransportwagen stationiert, die unmittelbar der Disposition der Berliner Feuerwehr unterstehen.

Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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 25.02.2017 12:22 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
 25.02.2017 12:30 Jürg7en 7M., Weinstadt
 25.02.2017 15:20 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
 25.02.2017 20:20 Hara7ld 7S., Köln
 25.02.2017 21:52 Volk7er 7C., Trier
 25.02.2017 22:53 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
 01.03.2017 10:33 Hara7ld 7S., Köln
 01.03.2017 10:40 Jürg7en 7M., Weinstadt
 01.03.2017 10:47 Hara7ld 7S., Köln
 01.03.2017 10:54 Mart7in 7D., Dinslaken
 01.03.2017 11:05 Jürg7en 7M., Weinstadt
 01.03.2017 11:19 Mart7in 7D., Dinslaken
 01.03.2017 11:33 Jürg7en 7M., Weinstadt
 01.03.2017 15:54 Mart7in 7D., Dinslaken
 01.03.2017 16:03 Hube7rt 7K., Erkelenz
 25.02.2017 23:43 Stef7an 7H., Karlsruhe
 01.03.2017 11:23 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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