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Thema | Gerätewart ohne Einsatzdienst? - war: Mal wieder Tagesalarmsicherheit | 15 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 828322 | |||
Datum | 13.03.2017 14:42 | 3999 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Bernhard D. Mag vielleicht nicht immer das Optimum sein, aber wie der Name sagt, soll er Geräte warten. Und wenn er das gut macht und den anderen feuerwehrdienstleistenden Gerätewarten ihre Arbeit abnimmt, während sie Einsätze fahren auch nicht so schlecht. aber gerade diese Stelle in einer Verwaltung ist doch prädestiniert um sie mit einer Person die auch Einsatzdienst leistet zu besetzen. Gibt es da keine (arbeits-) rechtlichen Möglichkeiten diese Stelle mit dem Einsatzdienst rechtssicher zu verknüpfen? Ansonsten sollte dieser Angestellte dann innerhalb der Stadt auf eine andere Position wechseln und damit Platz machen für jemanden der Einsatzdienst machen kann und auch will. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 828334 | |||
Datum | 13.03.2017 18:57 | 2036 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Gibt es da keine (arbeits-) rechtlichen Möglichkeiten diese Stelle mit dem Einsatzdienst rechtssicher zu verknüpfen? In den meisten Bundesländern dürfte diese Frage ziemlich einfach zu beantworten sein: Wenn man eine Funktion für den Einsatzdienst haben will, muss man eine Planstelle für einen feuerwehrtechnischen Beamten einrichten. Der Kunstgriff mit dem einsatzbereiten Gerätewart ist schön, so lange sich alle einig sind. Mehr aber auch nicht. | |||||
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Autor | Raou8l K8., Wuppertal / NRW | 828336 | |||
Datum | 13.03.2017 19:16 | 1975 x gelesen | |||
Hallo, wobei hier die Frage erlaubt seien muss ob es denn wirklich immer Beamte und somit Leute mit B Ausbildung seien müssen!? Leute mit einer F Ausbildung als Angestellte dürften da doch oftmals eine Alternative seien, wenn es denn vom Gesetzgeber so vorgesehen wäre... -Dies ist lediglich meine Persönliche Meinung und nicht die meiner FF !- | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 828337 | |||
Datum | 13.03.2017 19:18 | 1807 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Raoul K. wenn es denn vom Gesetzgeber so vorgesehen wäre. Bin mir ziemlich sicher, dass er da durchaus seine Gründe hat, dies nicht zu tun. Gruß | |||||
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Autor | Raou8l K8., Wuppertal / NRW | 828338 | |||
Datum | 13.03.2017 19:27 | 1877 x gelesen | |||
Und welche ? Wenn man sich die insgesamt Entwicklung der letzten Jahre ansieht und dann nach an die Zukunft denkt kommt die Erkenntnis das wir immer weniger Leute haben. Wie will ich diesem begegnen? Insbesondere in Schlafstädten bzw auf dem Land habe ich tagsüber Probleme. Warum benötige ich hier wo bis jetzt eine FF mit F Ausbildung reicht auf einmal Leute mit B Ausbildung wenn die Tagsüber das Loch stopfen sollen das in meiner Personaldecke klafft ?! Es ändert sich nichts am Gefährdungspotential und an der Ausrüstung. Solange ich nicht eine reine HA Wache mit einem zumindest rudimentären Löschzug bzw einen 24h Dienst leisten will und muss sehe ich um ehrlich zu seien die Notwendigkeit der B Ausbildung nicht! -Dies ist lediglich meine Persönliche Meinung und nicht die meiner FF !- | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 828355 | |||
Datum | 13.03.2017 22:14 | 1722 x gelesen | |||
Hallo Jürgen, Geschrieben von Jürgen M. aber gerade diese Stelle in einer Verwaltung ist doch prädestiniert um sie mit einer Person die auch Einsatzdienst leistet zu besetzen.Richtig! Geschrieben von Jürgen M. Gibt es da keine (arbeits-) rechtlichen Möglichkeiten diese Stelle mit dem Einsatzdienst rechtssicher zu verknüpfen?Die Frage ist: Was will man erreichen? Die Freiwilligen bei der Gerätepflege entlasten, dann tut es auch kein FW- Diener. Oder will ich Personal für den Einsatzdienst bis Trupp- Stärke, dann wäre einer der mit ausrückt sinnvoll. Geschrieben von Jürgen M. Ansonsten sollte dieser Angestellte dann innerhalb der Stadt auf eine andere Position wechseln und damit Platz machen für jemanden der Einsatzdienst machen kann und auch will.Hier kann ich aber auch Kräfte Diskriminieren. Der Gerätewart kann aus Gesundheitlichen Gründen keinen Einsatzdienst mehr machen. War und ist aber gerne bei der FW. Soll die Gemeinde ihn nun Versetzen weil er nicht mehr Ausrücken kann? Ich glaube dann wäre, mit Recht, das Geschrei hier sehr groß! Wie immer eine Frage der Abwägung. Eine Einzelfall Entscheidung. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 828357 | |||
Datum | 13.03.2017 22:38 | 1611 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.In den meisten Bundesländern dürfte diese Frage ziemlich einfach zu beantworten sein: Sicher, dass das in den meisten Ländern so ist? Hier jedenfalls nicht, ich halte die NRW-Regelung auch für ausgemachten Unsinn. Ein Hand voll Gerätewarte sind ja keine BF. Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 828358 | |||
Datum | 14.03.2017 05:59 | 1556 x gelesen | |||
Moin, weil je nachdem wie man das gesetzlich regelt, spitzfindige Beamte und Berater der Verwaltungen die Lücken suchen, um Stellen bei der BF bzw. FF mit HAK entsprechend besetzen zu können. "Komm, der Fahrer des Löschfahrzeuges braucht doch keine B-Ausbildung.... da reicht auch die FF-Ausbildung... oder?" In dem Moment wo diese Regelung aufgeweicht wird, wird man auch bohren um die Kostenersparniss durch zu bekommen. So lange Verwaltungen bei der Einstellung z.B. für den Baubetriebshof oder den Kommunen angegliederten Unternehmen FFler nicht vorrangig bzw. "gesondert" behandeln und man diesen Mitarbeitern in der Folge nicht die Chance gibt am Einsatzdienst teil zu nehmen, ist das Jammern der Gemeinden für mich in weiten Teilen Scheinheilig. Gruß | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 828362 | |||
Datum | 14.03.2017 09:58 | 1239 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Henning K. Der Kunstgriff mit dem einsatzbereiten Gerätewart ist schön, so lange sich alle einig sind. Mehr aber auch nicht. Ist doch einfach eine Frage der Arbeitsplatzbeschreibung. Ein LKW-Fahrer muss seinen Arbeitsplatz auch wechseln wenn er nicht mehr fahrtauglich ist. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 828363 | |||
Datum | 14.03.2017 10:04 | 1209 x gelesen | |||
Moin, es ist schon eine ganze Weile her, da war dies ich meine genau in diesem Forum hier schon Thema. Und da wurde es von der rechtlichen Seite geklärt, dass es sehr schwierig wird, die Stellenbeschreibung so zu verfassen, dass die Feuerwehrdiensttauglichkeit Stellengebunden ist. Und anders gesagt: Je nach dem wie der Kollege seine Arbeit macht, ist mir als AG die Diensttauglichkeit auch gar nicht so wichtig. Gruß | |||||
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Autor | Dirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen | 828365 | |||
Datum | 14.03.2017 10:18 | 1209 x gelesen | |||
Die Problematik stellt sich bei fast jeder BF ,,was wenn untauglich"?. Wenn solche Stellen,dann aber bitte mit B Qualifikationen und entsprechender Besoldung und nicht ,,Tagesalarm BFler" zu den weitaus schlechteren Bedingungen. Meine pers. MEinung Dirk | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 828366 | |||
Datum | 14.03.2017 10:23 | 1254 x gelesen | |||
Moin, je größer die BF um so eher findet man ja durchaus Posten, wo Kollegen die auf Grund von Krankheit usw. nicht mehr voll Diensttauglich sind, unter zu bringen sind. Wenn ich mir unsere HAW so anschaue, dann wird das sehr schnell sehr schwer dort Stellen zu finden. Kannst ja schlecht 10 Mann die Atemschutzwerkstatt stellen. Gruß | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 828389 | |||
Datum | 14.03.2017 18:25 | 1129 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Ist doch einfach eine Frage der Arbeitsplatzbeschreibung. In einem Bundesland, in dem hauptamtliche Kräfte zu Beamten zu ernennen sind, kannst du nicht einfach den Einsatzdienst in die Arbeitsplatzbeschreibung aufnehmen. Geschrieben von Jürgen M. Ein LKW-Fahrer muss seinen Arbeitsplatz auch wechseln wenn er nicht mehr fahrtauglich ist. Nicht, wenn er als Schreibkraft eingestellt wurde... | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 828399 | |||
Datum | 15.03.2017 00:21 | 995 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Gibt es da keine (arbeits-) rechtlichen Möglichkeiten diese Stelle mit dem Einsatzdienst rechtssicher zu verknüpfen? Das dürfte letztlich eine Frage des jeweiligen Arbeitsvertrages sein. Ich kenne Verträge, da ist der Einsatzdienst nicht explizit enthalten... da rücken die "hauptamtlichen Gerätewarte" dann als reguläre Mitglieder der FFW aus, und zwar ausgestempelt. | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 828400 | |||
Datum | 15.03.2017 06:08 | 978 x gelesen | |||
Moin, was dann über die Verwaltung aus meiner Sicht einiges aussagt..... Aber scheint ja zu funktionieren. Gruß | |||||
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