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ThemaRecht auf Ausbildung24 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen828552
Datum20.03.2017 14:264826 x gelesen
Hallo allerseits,


gibt es ein generelleres Recht auf Ausbildung / Fortbildung ähnlich wie "Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht gemäß Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948" in der FF oder ist dies mit den ominösen 40 Std / Jahr abgegolten?

Konkret hier die Fragen wenn keine Lehrgänge auf Kreisebene dort absolvieren kann weil alles vorhanden und entsprechende Voraussetzungen hat, kann man dann durchaus bei Befähigung von Lehrgängen wie z.B. GF / ZF oder Verbandsführer auf der Landesfeuerwehrschule ausgeschlossen werden bzw. kann dieses durch Ortsbrandmeister und/oder Bürgermeister verneint werden?

Nächstes Problem wenn entsprechende Lehrgänge auf Kreisebene noch zu absolvieren sind bzw. absolviert werden könnten, ist auch hier ein "Nein" durch o.a. Personen berechtigt, wenn z.B. zuviele Atemschutzgeräteträger (kann man m.E. nie genug haben) in einer Feuerwehr wären und der Atemschutzgeräteträgerlehrgang der einzige Lehrgang wäre der diesen Kameraden noch fehlen würde bzw. der einzige wäre den sie erstmal absolvieren könnten?

Danke für eure aufschlussreichen Antworten!


MkG

Lars

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW828554
Datum20.03.2017 14:412779 x gelesen
Geschrieben von Lars B.kann dieses durch Ortsbrandmeister und/oder Bürgermeister verneint werden? Ja

Geschrieben von Lars B.ist auch hier ein "Nein" durch o.a. Personen berechtigt
Ob es berechtigt ist kann man von hier aus nicht entscheiden, jedoch kannst du dir deinen §26 ganz tief in die Tasche stecken.
Hört sich böse an, ist in diesem Zusammenhang aber auch nicht nett gemeint.

Ein wichtiger Teil der Ausbildung und damit die Einsatzmöglichkeit für einen FM/SB ist seine körperliche und geistige Eignung.
Ein wichtiger Punkt, denn wenn das Vertrauen in eine Person fehlt möchte auch ich ihn, zB in kritischen Situationen, nicht an meiner Seite haben.

Es kann natürlich auch sein das schlicht und ergreifend gemobbt wird, dann sollte man ein offenes Gespräch suchen oder anstreben die Führung auszutauschen, was wohl mehr Sinn macht ; Die FW wechseln.
Ist blöd aber alles andere wird kaum Erfolg haben, denn Gründe kann die Führung immer .... finden.

"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
Innenminister de Maizière
"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen828555
Datum20.03.2017 14:542505 x gelesen
Ok, gut die Ausführungen bezügl. "geistigen" Eignungen kann man ja immer irgendwie in Frage stellen, bzw. kann BGM / Ortsbrandmeister/Stadtbrandmeister immer irgendwie darstellen wenn er keine weiteren Lehrgänge genehmigen will ,von daher ok,

Allerdings rein auf das finanzielle bezogen, kam vor kurzen naja sagen wir mal kurze Durchsage , das es in einer Gemeindefeuerwehr unserer Landgemeinde "zu viele " AGT gibt und sich diese Gemeinde mit der Ausbildung zurückhalten solle...., Maßgabe war ist alle Positionen 3 fach zu besetzen, also bei LF 10(8)/6 eben 4 Atemschutzgeräte verlastet, also max. 12 AGT .... nur was nützt mir 12 AGT zu haben, wenn 4-6 von denen unter der Woche ggf. auf Montage und nicht greifbar, und der Rest in Wechselschicht unterwegs ist, da mache ich mir doch eher eine Freude von sagen wir 25 Kameraden 19 zu haben die eben auch unter Atemschutz gehen könnten,bin ich doch viel flexibler bzw. kann u.U. meine Tagesalarmbereitschaft bzw. deren Schlagkraft erhöhen?!

MkG

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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen828558
Datum20.03.2017 15:122083 x gelesen
Hallo Thomas,

Die Frage der geistigen Eignung stellt sich hier eher weniger m.E., denn wenn ein Kamerad geistig nicht geeignet wäre, dann wäre er zum einen nicht in einer Einsatzabteilung sondern ggf. nur förderndes Mitglied der FW und hätte u.U. nicht die erforderlichen sagen wir Vorausbildungen / Lehrgänge erfolgreich abschließen können.

Die Frage ist ja, wie kann ich eine geistige Eignung feststellen/beurteilen bzw. wer darf diese bescheinigen ?Der OrtsBM? Der Bürgermeister? Oder doch eher ein ausgebildeteter Arbeitsmediziner ähnlich einer MPU wie im Fahrerlaubnisrecht?


Gut der § 26 war nur als Allgemeines Recht auf Bildung angeführt und der Hintergrund der Frage ob er ggf. auch bei der FW anzuwenden wäre, schließlich steht ja auch u.a. bei uns im ThBKG gerade Satz 2 wäre hier hervorzuheben:

§ 3
Aufgaben der Gemeinden im Brandschutz und in der
Allgemeinen Hilfe

(1) Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im
Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe (§ 1 Abs. 1 Nr. 1
und 2, § 2 Abs. 1 Nr. 1)
1. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr
aufzustellen, mit den erforderlichen baulichen
Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung
auszustatten und zu unterhalten,

2. für die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen
zu sorgen


Deshalb die Frage ob dann nicht weitestgehend ein Verstoß gegen dieses Gesetz vorliegen würde?

MKG

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP828559
Datum20.03.2017 15:132366 x gelesen
Finanziell ist "Unterhalt" eines aktiven AGT durchaus eine Summe, die sich in Flächengemeinden schon bemerkbar machen kann. Ich würde es trotzdem reichlich dämlich finden, mit Verweis auf die Kosten jemandem die Ausbildung zu verwehren, auch wenn die dreifache Besetzung schon erreicht wäre. Ich würde es allerdings dann doch schon gut finden, wenn man bei der Anzahl der AGT auf solche Dinge achtet wie z.B. (Tages)verfügbarkeit und zu erwartende Einsatzerfahrung. Anders ausgedrückt: Für das gleiche Geld kann ich einen AGT regelmäßig zur G26.3 schicken, oder aber einen anderen halbwegs regelmäßig heißausbilden. Bei 19 Geräteträgern bei 4 Geräten sehen Übungshäufigkeit und Erfahrung der einzelnen Geräteträger wie aus?
Berücksichtigen könnte man auch die Nachbarwehren, bringen die regelmäßig mehr Geräte als Träger mit ist die sinnvolle Anzahl Träger in dem einen Standort wieder anders zu bewerten.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorRola8nd 8K., Reute / Baden-Württemberg828560
Datum20.03.2017 15:212166 x gelesen
Hallo Lars,
ich kenne Eure Gegebenheiten vor Ort nicht.
Aber eine Aussage dass 12 AGTs bei 4 ATS-Plätzen reicht ist natürlich erstmal Quatsch. AGTs kann man eigentlich nicht genug haben. Auch wenn mein nur eine Ortsteilswehr ist. Es gibt genügend Gründe warum einzelne FA im Alarmfall nicht anwesend sein können. Dazu kann es auch EInsätze geben bei denen, auf Grund des Ausmaßes auch Trupps ausgetauscht werden müssen.
Bei uns muss, bei geistiger und körperlicher Verfassung, eigentlich jeder auf den Lehrgang.
Ist ja auch eine Voraussetzung in der Feuerwehr Karriere weiter steigen zu können (Ausnahmen bestätigen die Regel)
Zwingen kannst Du Deine Führung dazu nicht. Liegt im Ermessen des Kommandanten. Er wird auch in die Verantwortung genommen. Hier hilft nur ein offenes Gespräch mit dem Ortsbrandmeister oder mit dem Stadtbrandmeister. Wenn der Stadtbrandmeister Eure Gemeindewehr nur als notwendiges Übel (auf Grund der Hilfeleistungsfrist) sieht, dann wirst Du hier auch gegen eine Mauer laufen.
Da hilft vielleicht wirklich nur der Wechsel. Kannst Du auch in die Kernwehr wechseln?
Ich kenne solche Situationen von Städten mit Ortsteilwehren wenn es um das Thema Fahrzeugbeschaffung geht. Aber auch hier hat man inzwischen erkannt das man die "Kleinen" braucht um genügend personal zu haben. Wenn es um das Thema Atemschutz geht ist mir so ein Thema noch nie begegnet.

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW828561
Datum20.03.2017 15:331987 x gelesen
Geschrieben von Lars B. naja sagen wir mal kurze Durchsage , das es in einer Gemeindefeuerwehr unserer Landgemeinde "zu viele " AGT gibt und sich diese Gemeinde mit der Ausbildung zurückhalten solle....

Ist blöd , macht aber Sinn.
Und wenn ich mir vorstelle das wir demnächst nur noch F/B V haben um die Kiste hinten voll zu bekommen ......besser nicht ;)

"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
Innenminister de Maizière
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frei n.Bmark

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW828563
Datum20.03.2017 15:541937 x gelesen
Geschrieben von Lars B.Die Frage der geistigen Eignung stellt sich hier eher weniger m.E., denn wenn ein Kamerad geistig nicht geeignet wäre, dann wäre er zum einen nicht in einer Einsatzabteilung sondern ggf. nur förderndes Mitglied der FW und hätte u.U. nicht die erforderlichen sagen wir Vorausbildungen / Lehrgänge erfolgreich abschließen können.

Wenn ein FM wie ein kopfloses Huhn in der Einsatzstelle rum rennt sehe ich die Eignung als ATG durch aus kritisch.
Solchen Kameraden muss man einfach die Zeit geben ruhiger und damit überlegter handeln zu können.
Absichtlich schreibe ich nicht über junge Kameraden, denn auch alte Hasen können , zB durch private Krisen, alles im Kopf haben nur keinen klaren Gedanken für den Einsatz.

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AutorFeli8x H8., Hannover / Niedersachsen828564
Datum20.03.2017 15:582009 x gelesen
Hallo Lars!
Geschrieben von Lars B.Die Frage der geistigen Eignung stellt sich hier eher weniger m.E., denn wenn ein Kamerad geistig nicht geeignet wäre, dann wäre er zum einen nicht in einer Einsatzabteilung
Doch! Die geistigen "Anforderunge" an jemanden, der "ins Feuer gehen möchte" sind ganz andere als an jemanden, der "nur" Schläuche rollen soll und vielleicht noch ein bisschen den Verteiler bedient. Für letzteres reicht die "Vorausbildung" vor dem AGT völlig aus, sie "beweist" aber nicht, dass jemand auch "zu Höherem berufen" ist. Versteh mich bitte nicht falsch, diese Tätigkeiten sind extrem wichtig, ja geradezu das "Rückrat" einer jeden Brandeinsatzsstelle. Nichtdestotrotz muss nicht jeder FA AGT werden.
Auch um als Führungskraft "zugelassen" zu werden braucht es neben den fachlichen Fähigkeiten insbesondere noch ein hohes Maß an "sozialer Kompetenz" und "Akzeptanz in der Mannschaft". Diese kann aber der Ortsbrandmeister (hoffentlich) am Besten beurteilen. Kommt er zu dem Schluss, dass das nicht "passt", dann muss er der betreffenden Person den Lehrgangsplatz gewissermaßen sogar verwehren, um nicht wertvolle Ressourcen an jemanden abzutreten, der sie hinterher nicht ausnutzen könnte (denn ein GF ohne Rückhalt in der Mannschaft wird ziemlich sicher nicht lange als solcher eingesezt...).

Wenn du übrigens mit deinem §26 argumentierst: Dem Recht nach Ausbildung ist die Gemeinde mit dem TMI&II ziemlich sicher bereits nachgekommen... Für die Ausbildung der Feuerwehrangehörigen hat sie da prinzipiell auch gesorgt. Denn nirgendwo steht "... hat für die Spezialausbildung aller Feuerwehrangehörigen zu sorgen..,", und letztenendes ist der AGT auch nichts anderes als eine Spezialausbildung, nur eben eine, die möglichst viele Feuerwehrangehörige genossen haben sollten.

Gruß
Felix

Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!

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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen828567
Datum20.03.2017 17:481920 x gelesen
Hallo Roland,

nein geht nicht um mich persönlich sondern einfach nur um die (rechtliche) Frage einer versagten Ausbildung bzw. einer Aussage bezüglich Weiterbildungen/Ausbildungen/Fortbildungen von Kameraden der FF im Allgemeinen.

Wie gesagt es wurde bei einer JHV angesprochen, das eben in einem Ort x zu viele AGT gibt , in anderen Orten evtl. 2-3 zu wenig und dieser Ort sich mit der Ausbildung zurückhalten solle und ein anderer Kamerad aus Ort x eben gern noch die Ausbildung zum Verbandsführer machen wollte, vielleicht mit dem Hintergrund evtl. im Bereich der Gemeinde mit 10 Ortsfeuerwehren den Ortsbrandmeister machen zu dürfen/zu können.

Für mich wie gesagt habe ich eher das Problem o.a. AGT-Problematik, das sich ja nicht nur freiwillige Kameraden für den Lehrgang/Ausbildung finden müssen, sondern ja auch entsprechend taugliche, was nützen mir im Ort A zwar 5 interessierte die das auch gern machen würden, wo davon bei der G 26.3 3 Kameraden als nicht tauglich befunden werden und von den anderen 2 habe ich nur einen quasi in der Tagesverfügbarkeit,den anderen ggf. nur am Wochenende, dann laufe ich ggf. über 3-4 Jahre oder länger einem Ausbildungsstau hinterher und 2 Orte weiter finden sich eben entsprechende Anzahl an Kameraden..

MkG

Lars

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / 828568
Datum20.03.2017 17:561896 x gelesen
Moin,

komische Diskussion.

Also ich verstehe das jetzt so Gemeinde X hat ein Überschuss an AGT und Gemeinde Y und Z haben zu wenig. Nun will man in den Gemeinden Y und Z aufholen und bittet Gemeinde X erst einmal kürzer zu treten, um die Plätze für die anderen Gemeinden vorzuhalten?

Falsch oder richtig?

Gruß

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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen828574
Datum21.03.2017 08:201533 x gelesen
Hallo Martin

Jein,

in den von dir angesprochenen Gemeinden Y und Z gibt es zu wenig AGT(aus welchen Gründen auch immer, das wird der OrtsBM bzw. BGM nicht weiter hinterfragt,sondern nur auf seiner Jahresstatistik entnommen haben) zumindest sollten hier laut OrtsBM / BGM Kameraden ausgebildet werden (die ja derzeit scheinbar nicht vorhanden bzw. tauglich) und im Ort X , wo ein recht junges Durchschnittsalter mit motivierten FA zu finden ist und die Kameraden quasi den Sprechfunker-, Truppführer- und Maschinistenlehrgang zumeist absolviert haben, diese sollen , so habe ich das verstanden,quasi auf die Warteliste und ggf. erst in ein paar Jahren wenn evtl. die älteren FA aus Ort X nicht mehr unter Atemschutz gehen ausgebildet werden.... also möglichst das Level der AGT in allen Ortsfeuerwehren bei ca. 12 Kameraden liegt.

Die Kosten wären ja in etwa die gleichen ,ob nun 5 Ortsfeuerwehren mit je 12 AGT alle paar Jahre zur G 26.3 aufschlagen müssen(zumal ja nicht alle AGT einer Ortsfeuerwehr im gleichen Jahr mit der Folgeuntersuchung dran sind) oder ich in einer Ortswehr nun 16 habe in der andern 8 und in der nächsten wieder 22, bei der anderen halt 12 usw. die Gesamtkosten würden ja unterm Strich die gleichen bleiben und man ja heute nicht mehr sagen kann in unserer schnelllebigen Zeit, das ich morgen oder nächstes Jahr den gleichen Arbeitsplatz bzw. die gleichen Arbeitszeiten habe und somit mehr oder weniger verfügbar wäre in der Tagesalarmbereitschaft?!

MkG

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW828577
Datum21.03.2017 10:351455 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Bei 19 Geräteträgern bei 4 Geräten sehen Übungshäufigkeit und Erfahrung der einzelnen Geräteträger wie aus?

Mit der Begründung kannst du dann die ländlichen Feuerwehren, wegen mangelnder Einsatzerfahrung, alle zumachen.
Außerdem würde ich dem entsprechenden Bürgermeister mal empfehlen, die Einsatzstatistiken seiner Wehr auszuwerten. Wieviele ATG sind denn da auf dem Auto? Wahrscheinlich immer zu wenig.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorThor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg828578
Datum21.03.2017 10:391464 x gelesen
Hallo zusammen,

Nachdem ich den Thread gelesen habe, schreibe ich einfach mal alle meine Gedanken dazu hier nieder.

Geschrieben von Lars B.gibt es ein generelleres Recht auf Ausbildung / Fortbildung ähnlich wie "Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht gemäß Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948" in der FF oder ist dies mit den ominösen 40 Std / Jahr abgegolten?
Naja, auf die UN Menschenrechtscharta kann man sich bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit (in Bezug auf Ausbildung) wohl nicht berufen. Die bezieht sich eher auf die Allgemeine Bildung (Schulen). Wenn man selbst zu einem Lehrgang will, kann man sich auch nicht darauf berufen, dass die Gemeinde zur Ausbildung verpflichtet ist, ausser die Gemeinde gibt generell kein / zu wenig Geld für die Ausbildung aus.

Fazit: ein generelles Recht sehe ich nicht.

Meiner Meinung nach, sollte aber jeder FA TM Teil 1 und 2, Sprechfunker, Atemschutz (sofern tauglich) und (wenn nicht völlig ungeeignet) den Truppführer Lehrgang absolvieren. Dies auch alleine um die FA zu motiovieren. Wie schnell das ganze geht, hängt natürlich vom Lehrgangsangebot ab. Ich kann verstehen, wenn eine Gemeinde ein begrenztes Budget hat, dass dann zuerst die Standorte mit weniger ausgebildetem Personal bei der Zuteilung der Lehrgangsplätze berücksichtigt werden. Dei Frage ist dann, muss das Budget für die Zukunft erhöht werden?

Alle weiteren technischen Lehrgäne/ Ausbildungen (z.B. Maschinist, Absturzsicherung, THL, ...) sollte man am Bedarf und der Eignung des Kandidaten festmachen, wobei ich denke, es sollten immer Möglichkeiten für Lehrgänge/ Fortbildungen da sein, um die Leute zu motivieren.

Wenn es um Führungslehrgänge geht, sehe ich es dann etwas enger. Die Kandidaten sollten menschlich und fachlich für die Lehrgänge geeignet sein. Wobei mir klar ist, dass diese Festlegungen alleine schon Konfliktpotential bergen und nicht immer berücksichtigt werden. Hier empfiehlt es sich zum Beispiel den Feuerwehrausschuss entschweiden zu lassen. Ansonsten ist es hier meiner Meinung nach notwendig nur den Bedarf auszubilden. Es nutzt mir nix, wenn ich in der Wehr 75% Führungskräfte habe, die am Schluss alle nur führen wollen (was dann auch wieder gegen die menschliche Eignugn sprechen würde). Abgesehen davon sind die Lehrgangsplätze in den meisten Bundesländern begrenzt und die Kosten aufgrund Dauer und Verdienstausfall eher höher.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorFeli8x H8., Hannover / Niedersachsen828579
Datum21.03.2017 11:461321 x gelesen
Okay, also verstehe ich das richtig?
Im Ort X gibt es die gewünschten 12 AGT, in den Orten Y&Z nicht. In allen Orten gibt es aber Anwärter auf die Lehrgangsplätze. Du möchtest jetzt gerne eine "rechtssichere Begründung", warum deine Anwärter als Erstes dran sein sollen, weil sie ja motiviert sind. Ganz ehrlich? Ich hab trotz massivem AGT-Mangel in der gesamten Samtgemeinde auch drei Jahre auf meinen AGT-Platz warten müssen. Das ist ein Stück weit normal. Und wenn ihr nun mal "auf dem Papier" genug AGT habt und die anderen nicht, dann ist es nur fair, denen erst einmal die knappen Plätze zu überlassen. Anders sähe es für mich aus, wenn auf Landkreisebene Plätze verfallen, weil sich nicht genügend "willige" Teilnehmer finden, dann stünde ich voll hinter dir.
Der "Misere" kann man im Prinzip nur dadurch entgehen, dass man alle "Karteileichen" auch rausschmeißt. Klingt hart, aber dann seid ihr nicht mehr bei den 12 AGT und könnt neue ausbilden. Alternativ könnte man mit denen, die bereits AGT sind, reden, wie "wichtig" ihnen der Status ist, vielleicht sagt der ein oder andere "Ach, lass das man ruhig die Jungen machen, gehe ich halt zur nächsten G26.3 nicht mehr hin und bin damit untauglich".
Trotzdem würde ich parallel in eine "Diskussion" mit den Gesamtverantwortlichen treten, ob 12 jetzt umbedingt die richtige Zahl ist. Vielleicht lässt sich das ja im gegenseitigen Einvernehmen auf 15 oder so erhöhen, dann wäre ja schon ein bisschen geholfen.

Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!

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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen828580
Datum21.03.2017 13:511192 x gelesen
Hallo Felix,

auch Jein, im Ort X gibts z.B.19 AGT , in anderen Orten 9 oder 12 oder auch z.T. nur 4-6 , nur in diesen Orten gibts im Moment eben keine Anwärter auf diesen Lehrgang bzw. tauglichen Kameraden oder auch aus pers.Gründen eben keine Lust auf Atemschutz,zwingen kannstr du ja als WF/OrtsBM nicht unbedingt den Kameraden, kannst halt nur drauf hinweisen, das es eben evtl.2-3 zu wenig gibt.


Genau die Lehrgangszuweisung vom LK ist/wäre ja u.a. auch die Krux an der Sache.

Wir melden Bedarf z.B. 15 pro Jahr an, bekommen 9 zugewiesen, andere Fw aus anderen Gemeinden /Städten melden auch 15 an bekommen 12 zugewiesen , von diesen angemeldeten nehmen die letzten Jahre nachweislich aber nur 9 teil, die anderen 3 werden dann meist recht kurzfristig auf die anderen Fw im LK verteilt bzw. ziemlich knapp vor Lehrgangsbeginn angefragt ob nicht doch jemand den Lehrgang absolvieren könne.

Wir haben bei uns die letzten Jahre Lehrgangsbeteiligung im Fw-Zentrum des LK bei 99,x % teilweise sogar die letzten 3 Jahre über 100 % der zugeteilten Lehrgänge, weil von anderen Fw abgesprungen und bei uns eben fast immer alles möglich gemacht wurde um an den Lehrgängen teilzunehmen.

Nur wie du selber weißt jage ich ja keinen Kameraden zur G26.3 nur um ggf. tauglich zu sein, und auf Abruf dann ggf. einen doch noch zugewiesenen oder plötzlich freigewordenenen Lehrgang absolvieren zu können, dann wäre mir ja als Gemeinde wenig geholfen, da ja Kosten für G26.3 auch getragen werden mussten.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg828581
Datum21.03.2017 15:291171 x gelesen
hallo,

bei der ganzen Diskussion hier sollte man den Aspekt der Motivation nicht unerwähnt lassen.

Gerade bei jungen Feuerwehrangehörigen ist das Thema "Ausbildung" u.A. auch für die Motivation sehr wichtig.

Atemschutz ist ein zentraler Punkt bei der Feuerwehr.

Der hat auch bei sehr vielen Feuerwehrangehörigen einen hohen Stellenwert.

Wenn man da blockt braucht man sich nicht wundern wenn dann der Eine oder Andere einen Gang zurückschaltet oder gar über Kurz oder Lang austritt.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW828582
Datum21.03.2017 15:511010 x gelesen
Geschrieben von Lars B.jage ich ja keinen Kameraden zur G26.3 nur um ggf. tauglich zu sein, und auf Abruf dann ggf.
Ist das bei euch so ein Problem den Termin beim Doc zu bekommen?

"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
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frei n.Bmark

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AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern828583
Datum21.03.2017 16:001130 x gelesen
Geschrieben von Felix H.Ganz ehrlich? Ich hab trotz massivem AGT-Mangel in der gesamten Samtgemeinde auch drei Jahre auf meinen AGT-Platz warten müssen. Das ist ein Stück weit normal.

Nicht unbedingt.

Klingt eher nach Organisationsversagen in Form zu weniger Lehrgangsplätze. Das ist nicht überall so.

MfG
Adrian

Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen.

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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen828593
Datum22.03.2017 08:08901 x gelesen
Hallo Thomas,


ähmmm kurz überlegt... ja ist es..

wir haben bei uns im Umkreis von 20 km 2-3 Doc's/Arbeitsmediziner die diese Untersuchungen durchführen(dürfen/können)...die aber nebenbei auch noch als Allgemeinmediziner mit eigener Praxis praktizieren und als Betriebsärzte für einige Betriebe fungieren, von daher hast du eben mal schlechte Chancen am Dienstag eine Zusage für einen Termin bis spätestens Freitag zu bekommen, weil am Montagabend jemand anruft und dir fürs Wochenende 1-2 freie AGT-Plätze zur Verfügung stellen will.


Wie gesagt... und die Kosten wären ja damit trotzdem da,um die sich m.E. die Gemeinde mehr oder weniger elegant drücken will, denn die G26.3 zahlt der FA ja nicht aus seiner Tasche und die Folgeuntersuchung(en) dann ja auch nicht und nur so kann ich mir diese "Ablehnung" bzw. die "Aufforderung zur Zurückhaltung" erklären, weil halt die Folgekosten zu intensiv wären..

MkG

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AutorFeli8x H8., Hannover / Niedersachsen828595
Datum22.03.2017 09:17811 x gelesen
Hallo Lars,
die "kurzfristige" Komponenten kann ich da aus der Ärztesicht verstehen.
Aber selbst in einer reltaiv "armen" Gemeinde wie der, aus der ich ursprünglich komme, war es kein Problem, die G26.3 ohne konkreten Lehrgangsplatz zu machen (sonst hätte ich wahrscheinlich bis heute keinen AGT-Lehrgang, ich habe meinen Platz auch erst eine Woche vor Lehrgangsbeginn zugewiesen bekommen, weil jemand anders abgesagt hat...). Ehrlich gesagt, wenn es schon an den ja sogar auf drei Jahre umlegbaren Kosten für eine G26.3 scheitert, dann würde ich in der Gemeinde kein Feuerwehrmitglied sein wollen... Das ist ein Betrag <100, wahrscheinlich so um die 50-60. Wenn ich nicht einmal das der Gemeinde wert bin, dann soll doch der Gemeinderat selbst ins Feuer rennen...

Mir würde sich da noch eine andere Erklärung "aufdrängen". Ich kenne manche Ortswehren, die "Angst" bekommen, wenn eine Wehr deutlich besser ausgebildet ist als andere. Dabei ist es den betroffenen Wehren ziemlich egal, ob sie entsprechende Bewerber haben oder nicht, für die zählt nur "die haben so viele AGT, die schlucken uns bald und wir sind überflüssig!". Wenn solche Wehren dann auf "übergeordneter" Ebene Gehör finden kann das durchaus mal in einem scheinbar finanziell begründeten Ausbildungsstopp für die Wehr mit den vielen AGT führen.
Gruß Felix

Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!

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AutorFeli8x H8., Hannover / Niedersachsen828596
Datum22.03.2017 09:19864 x gelesen
Geschrieben von Adrian R.Klingt eher nach Organisationsversagen in Form zu weniger Lehrgangsplätze
Ein Stück weit sicher auch das, ja. Da ja aber auch die Lehrgänge von Ehrenamtlichen gehalten werden kann man die Plätze nicht beliebig erhöhen, und das Problem wird sich bei sinkendem Personalbestand mit immer mehr Aufgaben wahrscheinlich in Zukunft vermehrt stellen...

Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!

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AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern828606
Datum22.03.2017 12:52795 x gelesen
Geschrieben von Felix H.Da ja aber auch die Lehrgänge von Ehrenamtlichen gehalten werden kann man die Plätze nicht beliebig erhöhen, und das Problem wird sich bei sinkendem Personalbestand mit immer mehr Aufgaben wahrscheinlich in Zukunft vermehrt stellen...

Nunja,

auch als ehrenamtlicher Lehrgangsleiter muss meine Lehrgangsplanung einige Monate vorher stehen.

Ich habe eher das Gefühl in manchen Kreisen hat man Angst davor sich mit Kritischen Meinungen auseinanderzusetzen. Da behält man lieber seinen kleinen linientreuen Stab.

Auch bei Berufsfeuerwehren ist nicht alles Gold. Im Ehrenamt sollten wir nicht einfach jedes noch so schlechte Qualitätsniveau hinnehmen. Möglicherweise verursachen wir so den Nachwuchsmangel in gewisser Weise auch selbst mit.

MfG
Adrian

Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen.

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 20.03.2017 14:26 Lars7 B.7, Zwinge
 20.03.2017 14:41 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 20.03.2017 14:54 Lars7 B.7, Zwinge
 20.03.2017 15:13 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 21.03.2017 10:35 Thom7as 7E., Nettetal
 20.03.2017 15:21 Rola7nd 7K., Reute
 20.03.2017 17:48 Lars7 B.7, Zwinge
 20.03.2017 17:56 Mart7in 7D., Dinslaken
 21.03.2017 08:20 Lars7 B.7, Zwinge
 21.03.2017 11:46 Feli7x H7., Hannover
 21.03.2017 13:51 Lars7 B.7, Zwinge
 21.03.2017 15:51 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 22.03.2017 08:08 Lars7 B.7, Zwinge
 22.03.2017 09:17 Feli7x H7., Hannover
 21.03.2017 16:00 Adri7an 7R., Utting
 22.03.2017 09:19 Feli7x H7., Hannover
 22.03.2017 12:52 Adri7an 7R., Utting
 20.03.2017 15:33 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 20.03.2017 15:12 Lars7 B.7, Zwinge
 20.03.2017 15:54 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 20.03.2017 15:58 Feli7x H7., Hannover
 21.03.2017 10:39 Thor7ste7n B7., Bammental
 21.03.2017 15:29 Jürg7en 7M., Weinstadt
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