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Thema | Altersgrenzen FF | 35 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 780282 | |||
Datum | 06.01.2014 14:19 | 12575 x gelesen | |||
Hallo, der DFV hat eine aktuelle Übersicht versandt.... http://www.feuerwehrverband.de/fileadmin/dfv/Dateien/Fachwissen/Wege_zur_Feuerwehr/DFV-Informationen_Altersgrenzen_Januar_2014.pdf Einheitlich ist auch hier anders. Führt v.a. beim Wechsel (Umzug) schon mal zu Problemen (und der Gefahr des dauerhaften Verlustes von potentiellen Mitgliedern)... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 780283 | |||
Datum | 06.01.2014 14:45 | 6025 x gelesen | |||
Servus, ich sehe da, dass es in drei Bundesländern bei der JF eine Altersgrenze von 27 Jahren gibt. Für was ist das gut? Ist das für "Berufsfunktionäre"? Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 780284 | |||
Datum | 06.01.2014 15:01 | 6062 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.ich sehe da, dass es in drei Bundesländern bei der JF eine Altersgrenze von 27 Jahren gibt. Für was ist das gut? Das entspricht der Altersgrenze für "junge Menschen" im KJHG (SGB VIII). Damit sind ggf. Förderfähigkeiten der Träger verknüpft die dann für bestimmte Maßnahmen oder "nach Köpfen" Zuschüsse beantragen können wenn es z.B. darum geht, hauptamtliches Personal bei den Landesjugendfeuerwehren zu finanzieren. Außerdem kann man so ggf. Mitglieder der JF die (z.B. aus körperlichen Gründen) nicht für den Dienst in der Einsatzabteilung geeignet sind noch in der (Jugend)Feuerwehr belassen, da eine Aufnahme in die Einsatzabteilung auf Grund der fehlenden Voraussetzung der körperlichen und geistigen Eignung ausgeschlossen ist. Wie gesagt. Nicht vergessen. JF ist in allererster Linie Jugendarbeit. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 780286 | |||
Datum | 06.01.2014 15:19 | 5504 x gelesen | |||
...in Hessen gab es frueher 25 Jahre als Grenze. Das diente haeufig als Puffer, wenn es in der Einsatzabteilung Aufnahmestopp gab. Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 780317 | |||
Datum | 06.01.2014 19:05 | 5022 x gelesen | |||
Also für mich ist das nicht unverständlich. wenn man in der Jugendordnung der Deutschen Jugendfeuerwehr mal nachsieht, steht dort: Zitat: § 6 Delegiertenversammlung 1. Die Delegiertenversammlung besteht aus 1.1 den Delegierten und 1.2 dem Deutschen Jugendfeuerwehrausschuss. 2. Die Mitglieder gemäß § 3 stellen in jedem Bunde sland für je angefangene 1.750 Angehörige nach der offiziellen Statistik der DJF des Vorjahres einen Delegierten/eine Delegierte, jedoch mindestens zwei Delegierte je Bundesland. Hiervon müssen mindestens 50 % unter 27 Jahre alt sein. Ich lese daraus, dass die andere Hälfte über 27 Jahre alt sein kann, eine Obergrenze habe ich nict gefunden. Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 780325 | |||
Datum | 06.01.2014 19:21 | 4835 x gelesen | |||
Noch eine Ergänzung: Laut Satzung der Thüringer Jugenfeuerwehr kann man in den Vorstand gewählt weren, wenn man das 60. Lebensjanr noch nicht vollendet hat! Die Wahlperiode geht über 4 Jahre. Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 780328 | |||
Datum | 06.01.2014 19:33 | 4872 x gelesen | |||
Servus, geht mich ja nicht viel an, aber vereint sich das, dass ein "alter Knabe" wie ich mit 57 Jahren irgend einer Jugendfeuerwehr vorsteht. Da passt was nicht zusammen. Ich könnte und möchte das nicht machen. Obwohl, die "hohen" Ränge, praktisch die Goldfasanen, sind bei uns auch relativ alt. Der stv. Bezirksvorsitzende der JF in unserem Regierungsbezirk ist unser KBI. Dieser muss dieses Jahr alle Ämter niederlegen, weil er mit 63 Jahren die Altersgrenze erreicht hat. Schaut halt immer wieder "gut" aus, wenn so ein Opa zu den Jugendlichen spricht. Wir hatten immer das Problem, dass unsere Jugendwarte den Dienst quittierten, obwohl sie sehr gut Arbeit leisteten. Aber sie selbst sagten, dass sie zu alt seien, Jugendlich zu führen und anzuleiten. Da muss man halt akzeptieren. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 780348 | |||
Datum | 06.01.2014 23:29 | 4533 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.Wir hatten immer das Problem, dass unsere Jugendwarte den Dienst quittierten, obwohl sie sehr gut Arbeit leisteten. Aber sie selbst sagten, dass sie zu alt seien, Jugendlich zu führen und anzuleiten. Das halte ich eher für Unsinn... Wir haben mit zu jungen Jugendwarten eher schlechte Erfahrungen gemacht. Erstens sind sie zu "dicht" an ihren Schützlingen, zweitens verändert sich zuviel bei jungen Erwachsenen. Gut war bisher immer, wenn der Jugendwart schon mal 15 oder 20 Jahre ggüber den Jugendlichen voraus war und er noch Betrteuer hat, die deutlich jünger und damit näher dran sind... Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 780351 | |||
Datum | 06.01.2014 23:31 | 4554 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Anton K. Wir hatten immer das Problem, dass unsere Jugendwarte den Dienst quittierten, obwohl sie sehr gut Arbeit leisteten. Aber sie selbst sagten, dass sie zu alt seien, Jugendlich zu führen und anzuleiten. Die Begründung kenn ich auch. Allerdings ist es nicht unbedingt eine Frage des Alters, wie "nah" man noch an den Jugendlichen ist. Was würden denn dann viele Lehrer machen? Mit 30 in Pension? ;) Geschrieben von Anton K. Da muss man halt akzeptieren. So ist es... Grüße Magnus | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 780390 | |||
Datum | 07.01.2014 11:49 | 4398 x gelesen | |||
Geschrieben von Magnus H.Was würden denn dann viele Lehrer machen? Mit 30 in Pension? ;) Aus meiner langjährigen Erfahrung mit diesem Personenkreis würde ich spontan sagen: Bei manchen wäre das am Besten. ;-) Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 780400 | |||
Datum | 07.01.2014 14:21 | 4333 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Ulrich C. Führt v.a. beim Wechsel (Umzug) schon mal zu Problemen Denkbar dann, dass ein FW-Angehöriger in RLP oder Bayern mit 63 aus der Einsatzabteilung in Rente geht, nach BaWü zieht und dann dort wieder noch bis 65 aktiven FW-Dienst leistet. und der Gefahr des dauerhaften Verlustes von potentiellen Mitgliedern RLP/Bayern verliert, BaWü gewinnt; man könnte dafür mal in den grenznahen Regionen Werbung machen ;-))) Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 780401 | |||
Datum | 07.01.2014 14:26 | 4358 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Christian F. Das entspricht der Altersgrenze für "junge Menschen" im KJHG (SGB VIII). Damit sind ggf. Förderfähigkeiten der Träger verknüpft die dann für bestimmte Maßnahmen oder "nach Köpfen" Zuschüsse beantragen können Das ist in BaWü in vielen Kreisen üblich, um -wie es die anderen Jugendorganisationen auch handhaben- legitim an Zuwendungen/Leistungen aus Mitteln des Landesjugendplanes bzw. von den Stadt- oder Kreisjugendringen zu kommen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 780403 | |||
Datum | 07.01.2014 14:34 | 4066 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael L.Aus meiner langjährigen Erfahrung mit diesem Personenkreis würde ich spontan sagen: Bei manchen wäre das am Besten. ;-) Vermutlich würden, wenn du diesem Vorschlag im Lehrerzimmer kund tust, auch nicht viele widersprechen :) Grüße Magnus | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 780405 | |||
Datum | 07.01.2014 14:47 | 4286 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Das ist in BaWü in vielen Kreisen üblich, um -wie es die anderen Jugendorganisationen auch handhaben- legitim an Zuwendungen/Leistungen aus Mitteln des Landesjugendplanes bzw. von den Stadt- oder Kreisjugendringen zu kommen. Und die Abstimmung der Daten der nach "KJHG-Altersklassen" gemeldeten FM aus den getrennten Meldungen der JF an die KJF und der FF an den KFV war auch immer sehr spannend... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 780406 | |||
Datum | 07.01.2014 15:01 | 4211 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Denkbar dann, dass ein FW-Angehöriger in RLP oder Bayern mit 63 aus der Einsatzabteilung in Rente geht, nach BaWü zieht und dann dort wieder noch bis 65 aktiven FW-Dienst leistet.Wir hatten hier einen Zuzug eines damals 61jährigen aus NRW, der war lange Jahre schon aktiv bei uns, zog dann nach NRW, war dort nicht aktiv, kam wieder, war aber zwischenzeitlich entpflichtet worden. Ergo: Neuverpflichtung mit 61 Jahren ;-) Da das irgendwie dann schon blöd ausschaut, wenn man die Begleitumstände nicht kennt, warte ich bei Wegzügen (aus bestimmten Gründen) daher übrigens auch mit der Entpflichtung etwas, und versuche zwischen den "Karteileichen" und "Karteikomapatienten" zu unterscheiden. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 780410 | |||
Datum | 07.01.2014 16:23 | 4159 x gelesen | |||
Servus, wenn´s bei euch so ist wie bei uns, dann stimmen die Daten sicher nicht überein. ;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 780415 | |||
Datum | 07.01.2014 17:35 | 4049 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.wenn´s bei euch so ist wie bei uns, dann stimmen die Daten sicher nicht überein. ;-) Doch. Hat die dafür zuständigen Personen nur eine Menge zeit und graue Haare gekostet. u.a. deshalb, weil den beteiligten Akteuren oft gar nicht klar war, warum sie diese komischen Jahresangaben machen sollen, man mal mit Lebensalter und mal mit Geburtsjahrgang gearbeitet hat,... Aber mit der EDV wurde es dann nach und nach besser. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 780424 | |||
Datum | 07.01.2014 18:08 | 4075 x gelesen | |||
Servus, also, bei uns stimmen die Daten, die dem KBR übermittelt werden nicht mit den Zahlen des Kreisjugendwartes zusammen. Die Zahlen klaffen nicht mehr so weit auseinander wie in früheren Jahren, wo die Differenz doch weit über 100 Jugendliche ausmachte Welche Zahlen dann an den Regierungsbezirk oder das Land gemeldet werden, das kann ich aber nicht sagen, weil es mich auch nie interessierte. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 780446 | |||
Datum | 08.01.2014 11:45 | 3930 x gelesen | |||
Guten Tag genaugenommen können die ehrenamtlich Tätigen der Gemeindefeuerwehren in BaWü auch nach Vollendung des 65. Lebensjahres noch weiterhin FW-Dienst leisten, im FwG von BaWü steht im § 14 " Dienstpflichten " Abs. 2: " (2) Die Angehörigen der Altersabteilung können zu Übungen und Einsätzen herangezogen werden, soweit sie die hierfür erforderlichen gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen. " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Jens8 M.8, Bielefeld / NRW | 780447 | |||
Datum | 08.01.2014 11:54 | 3867 x gelesen | |||
Moin, erschreckend finde ich ja irgendwie, das man in einigen Bundesländern mit 45/46 Jahren nicht mal in die FF eintreten kann. Gruß | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 780503 | |||
Datum | 08.01.2014 19:05 | 3631 x gelesen | |||
Servus Anton, Geschrieben von Anton K. also, bei uns stimmen die Daten, die dem KBR übermittelt werden nicht mit den Zahlen des Kreisjugendwartes zusammen. dann bin ich ja froh, dass das nicht nur bei uns so ist... :-) Geschrieben von Anton K. Die Zahlen klaffen nicht mehr so weit auseinander wie in früheren Jahren, wo die Differenz doch weit über 100 Jugendliche ausmachte Bei uns sind sie mittlerweile (fast) passend... Geschrieben von Anton K. Welche Zahlen dann an den Regierungsbezirk oder das Land gemeldet werden, das kann ich aber nicht sagen, weil es mich auch nie interessierte. Bei uns die vom Kommandanten gemeldeten Zahlen, die von der jeweiligen Gemeinde bestätigt werden. Gruß Markus | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 780513 | |||
Datum | 08.01.2014 21:08 | 3673 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Markus R. Bei uns die vom Kommandanten gemeldeten Zahlen, die von der jeweiligen Gemeinde bestätigt werden. warum dann immer diese doppelte Buchführung des KJW? Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 780518 | |||
Datum | 08.01.2014 21:43 | 3592 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Thorsten S. warum dann immer diese doppelte Buchführung des KJW? die Zahlen des KJFW werden über den BFV an den LFV gemeldet. Hier werden (teilweise auch) andere Zahlen und Stunden erhoben, eben wegen der Verbandsarbeit und den Zuschüssen, z.B. des KJR/ BJR etc. Davon hängen evtl. auch - je nach Landkreis - die Delegiertenzahlen im KJR und dem jeweiligen BJR ab. Das Problem - so wie ich das kenne - ist halt, dass viele JW direkt an den KJFW melden, ohne die Zahlen mit dem eigenen Kommandanten abzugleichen... dann kommen meist Diskrepanzen bei den Statistiken heraus. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 820027 | |||
Datum | 11.05.2016 11:13 | 2930 x gelesen | |||
Guten Tag Eine Sonderegelung für Hessen: -> IM HE " Sonderregelung für die Angehörigen der Ehren- und Altersabteilung der Feuerwehr " Feuerwehrangehörige können wegen der vielfachen Belastungen nur bis zum 60., maximal bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres aktiven Dienst in der Feuerwehr tun. Die von Staatssekretär Werner Koch in Bad Homburg vorgestellt Sonderregelung öffnet die Mitwirkung in bestimmten Bereichen nun bis zum vollendeten 70. Lebensjahr. Für BaWü gibt es schon einige Zeit " 65+ " -> " Senioren aktiv in unseren Feuerwehren " und beim THW: -> " Generation 60 + " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 820031 | |||
Datum | 11.05.2016 12:49 | 2748 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Ulrich C. der DFV hat eine aktuelle Übersicht versandt.... März 2016 - DFV " Altersgrenzen bei der Feuerwehr " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 822183 | |||
Datum | 02.08.2016 17:45 | 2158 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Bernhard D. Für BaWü gibt es schon einige Zeit " 65+ " Scheint im BaWü der Renner zu werden : -> IM BaWü " Jahresstatistik der Feuerwehren 2015 " [...]Die Feuerwehrangehörigen in den Einsatzabteilungen werden bei vielen Aufgaben von erfahrenen Mitgliedern aus den Altersabteilungen unterstützt. In den Altersabteilungen sind aktuell 31.406 Feuerwehrangehörige organisiert: Das sind 701 Feuerwehrangehörige mehr als 2014. Sie werden vor allem in den Bereichen Versorgung, Logistik, Kommunikation und Werkstattdienste eingesetzt. Die Aktion 65 plus - Senioren aktiv in unse-ren Feuerwehren zeigt Wirkung: Sie ermöglicht es, das ehrenamtliche Engagement über den 65. Geburtstag hinaus zu verlängern, damit Wissen und Erfahrung weitergegeben werden können. [...] Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 829412 | |||
Datum | 20.04.2017 21:36 | 2407 x gelesen | |||
Guten Abend Aktuell in NDS kontrovers diskutiert: -> HAS " Löschen bis 67? - Altersgrenze bei Feuerwehr soll fallen " Bisher gehen Feuerwehrleute mit 63 in Rente - doch weil Einsatzkräfte fehlen, soll jetzt die Altersgrenze fallen. Das Landesinnenministerium will den Renteneintritt für den Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr auf 67 Jahre heraufsetzen. Das Argument, dass wer bis 67 Jahre berufstätig ist bzw. sein kann auch Diienst in der Einsatzabteilung leisten kann/soll/darf, ist nicht von der Hand zu weisen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 829416 | |||
Datum | 21.04.2017 08:29 | 2289 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Das Argument, dass wer bis 67 Jahre berufstätig ist bzw. sein kann auch Diienst in der Einsatzabteilung leisten kann/soll/darf, ist nicht von der Hand zu weisen.Doch. Gerade im Handwerk wird immer noch munter diskutiert, ob und wie die Altersgruppe überhaupt noch eingesetzt werden kann, die durch den späteren Renteneintritt auf die Baustellen geschickt wird. Und auch das ist eine Parallele zum Feuerwehreinsatzdienst. Man kann natürlich argumentieren, dass gerade die Leute prädestiniert dafür sind, die Hintergrundtätigkeiten in Werkstätten, Logistik, Funkbüdchen etc. zu übernehmen, nur muss man dann auch so ehrlich sein zu überlegen, wieviele Personen man damit sinnvoll beschäftigen kann, und wieviele Feuerwehrstandorte davon schlicht und einfach überhaupt nicht betroffen sind. Für den Rentner, der die Kaffeemaschine in der TSA-Garage bedient, braucht man kein Gesetz. Ich bleibe dabei, Würfelspielchen mit der Altersgrenze bringen für die Tagesalarmstärken überhaupt nichts. Es hat ja schon alleine einen gewissen Humor wenn man die längere Einsatztauglichkeit ausdrücklich damit begründet, dass die Leute ja auch länger arbeiten können/sollen. Denn machen sie das wirklich, steht ein Großteil genau deswegen in den personalschwachen Zeiten auch weiter nicht zur Verfügung. Und machen sie das nicht, sind dafür womöglich auch wieder Gründe gegeben, die ihre Einsatztauglichkeit auch tangieren. Allerdings ist das Heraufsetzen von Altersgrenzen natürlich die simpelste "Lösung" für die Politik und auch die Interessenvertretungen, um zu zeigen dass man wenigstens versucht die Probleme anzugehen. Deshalb wird das wohl weiterhin immer mal wieder reihum in den Ländern kommen. In RLP gibt es auch schon wieder Überlegungen, auf 67 als Höchstgrenze zu gehen. Vor Jahren war es mal 60 Jahre, dann durften die Leute aus eigenem Antrieb heraus bis 63. Dann sollten sie bis 63, durften aber ab 60 jederzeit durch einfache einseitige Willenserklärung aufhören. Dann hat man noch die Möglichkeit aufgenommen, dass Angehörige der Altersabteilungen "mit Zustimmung des Bürgermeisters, die jederzeit widerruflich ist, an Übungen teilnehmen und im Einzelfall zu Einsätzen herangezogen werden, soweit sie die hierfür erforderlichen gesundheitlichen, körperlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen oder durch angemessene Vorkehrungen ein entsprechender Ausgleich erreicht werden kann". Da hat man schon dreimal an der Altersgrenze herumgedoktort, und die Auswirkungen in der Praxis sind nahezu gleich 0. Und sie werden es auch mit einer 4., 5. und wasweißichwievielten Änderung sein. Über die Sinnhaftigkeit des angestrebten Volkssturms braucht man eigentlich gar nicht zu diskutieren, wenn man im ganzen Land die Leute, die mit dem entsprechend hohen Alter noch auf ansonsten personalkritischen Funktionen Einsätze fahren, ohne Strichliste erfassen kann. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 829418 | |||
Datum | 21.04.2017 08:47 | 2102 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Das Argument, dass wer bis 67 Jahre berufstätig ist bzw. sein kann Richtig, ABER Nicht jeder kann in jedem Beruf so lange arbeiten und das müssen unsere Politiker endlich einsehen! Es ist ein Unterschied ob ich 45Jahre hinter dem Schreibtisch einen Bleistift fest halte oder mit einem Balken auf der Schulter auf dem Dach rum laufe oder halt bei der FW im Einsatzdienst bin. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 829426 | |||
Datum | 21.04.2017 11:50 | 1902 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Ich bleibe dabei, Würfelspielchen mit der Altersgrenze bringen für die Tagesalarmstärken überhaupt nichts. Völlig korrekt, bei der Tagesalarmstärke geht es vor allem auch um Atemschutzgeräteträger, also tendenziell eher jüngere Leute. Die Regelungen für die Ü60 Kameraden können aber verhindern, dass einzelne Kollegen völlig unnötig in den Zwangsruhestand geschickt werden, die sehr wertvolle Arbeit als Funker, Maschinist, Einheitenführer, Einsatzplaner oder ähnliches leisten. Manchmal hat man Glück und man hat Leute im Vorruhestand, die noch viele Jahre auf solchen Positionen voll einsatztauglich sind. Das ist nicht unsere Rettung, sondern die Beseitigung von unsinnigen Härten im Einzelfall. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 829428 | |||
Datum | 21.04.2017 12:20 | 1888 x gelesen | |||
Meine Erfahrung ist, dass in der Zeit, wo sich die Leute quasi zwischen 60 und 63 entscheiden konnten, der Großteil für das frühere Ausscheiden entschieden hat. Und auch von Kameraden, die in den nächsten 10-15 Jahren die 60 erreichen werden, hörte ich nach der letzten Änderung häufig sinngemäß Sprüche wie "Regelt was ihr wollt, für mich ist spätestens mit 60 Schluss." Und bei diversen Hintergrunddiensten (Einsatzplaner, Funkbüdchen...) hätte man (und hat man) auch ohne die Gesetzesänderung ältere Kameraden problemlos weiter mit einbeziehen können. Es verbleibt ein verschwindend geringer Teil, wo die Gesetzesänderung(en) greifen. Und der Teil rechtfertigt bei weitem nicht den Aufwand und die Feierlichkeit, mit der diese Änderungen betrieben wurden. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 829454 | |||
Datum | 22.04.2017 00:23 | 1894 x gelesen | |||
Mit 67 hätte ich 52 Berufsjahre im wahrsten Wortsinn auf dem Buckel. Ich weis jetzt schon das ich da die letzten Jahre mit Arbeitsplätze schaffe: 2 Pfleger/ Zivis die mich das Gerüst hochheben. Ich bin ja eher nicht der polemische, aber son einen MdB mal 4 Wochen im Praktikum auf Baustelle, das wär was. Die Altersgrenzen hochzusetzen rettet uns auch nicht. Ist der Ansatz von der falschen Seite. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 829517 | |||
Datum | 24.04.2017 13:04 | 1728 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Aktuell in NDS kontrovers diskutiert: kontrovers scheints zu treffen... - und nach meiner Kenntnis laufen die Fronten quer durch die Altersbereiche und Feuerwehren... https://www.nwzonline.de/blaulicht/alarmstimmung-bei-der-feuerwehr_a_31,2,3250730479.html https://www.nwzonline.de/politik/niedersachsen/oberster-brandschuetzer_a_31,2,3633999840.html ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 839520 | |||
Datum | 20.05.2018 07:22 | 1492 x gelesen | |||
Guten Morgen Für NDS: -> NDR " Feuerwehrleute dürfen künftig bis 67 löschen " Feuerwehrleute dürfen in Niedersachsen künftig bis zum Alter von 67 Jahren aktiv an Einsätzen teilnehmen. Der Landtag hat am Mittwoch das Brandschutzgesetz angepasst und die Altersgrenze um vier Jahre angehoben. Dieser Schritt soll in erster Linie den Freiwilligen Feuerwehren in ländlichen Regionen helfen, in denen Nachwuchsmangel herrscht. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 876306 | |||
Datum | 24.04.2022 07:59 | 1036 x gelesen | |||
Wird für Hessen lt. der " ZEIT " geprüft: Hessen prüft Anhebung der Altersgrenze für Feuerwehrleute Aber: Insbesondere solle ausgeschlossen werden, dass sich notwendige Generationswechsel bei den Führungspositionen in der Freiwilligen Feuerwehr verzögern. «Dies könnte zur Demotivation bei jüngeren Einsatzkräften führen und sich sogar negativ auf die Gewinnung von Nachwuchskräften auswirken», erläuterte das Ministerium. Außerdem soll verhindert werden, dass Feuerwehrleute aus falschem Ehrgeiz ihre gesundheitlichen Grenzen überschreiten. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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