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ThemaFeuerwehrvereine/Fördervereine Eigentum/Besitz10 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorLars8 B.8, Göttingen / Niedersachsen826628
Datum13.01.2017 07:204630 x gelesen
Hallo Kameraden,

ganz kurze Frage an die Juristen unter Euch !

Bei uns/in meiner Heimatwehr gibt es Bestrebungen einen Feuerwehr(förder)verein ins Leben zu rufen, ob nun als e.V. oder n.e.V. spielt ja da erstmal keine Rolle.

Derzeit sind zwar viele Kameraden auch schon auf der Suche nach Spendern/Sponsoren, die auch für entsprechende Projekte in der Vergangenheit Geld investiert haben und entsprechenden Verwendungszweck verankert haben, auf Grund das es da noch keinen Verein gab bzw.die Gemeinnützigkeit noch nicht festgestellt war mussten diese Zuwendungen über die Gemeinde/Verwaltung laufen um den Spendern eine Spendenquittung austellen zu können.

Ist dann das davon angeschaffte Material nun rechtlich gesehen auch Eigentum der Gemeinde?

Danke für Eure Antworten!

Schönes Wochenende!

MkG

Lars

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AutorFran8k S8., Schwerte / NRW826629
Datum13.01.2017 07:402755 x gelesen
Rechtlich gesehen gibt es den begriff der "Spende" im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht, es handelt sich vielmehr um eine Schenkung aus dem Vermögen des Schenkenden an den beschenkten (§516 ff. BGB). In einem Schenkungsvertrag kann auch eine Zweckbindung fest geschrieben werden.

Davon losgelöst ist der Kaufvertrag zwischen der Gemeinde /dem Verein und der nach §433 ff BGB zu sehen ist. Hier erfolgt das Eingehen eines zweiseitigen Schuldverhältnis. Der Eine schuldet die Übergang und Eigentumsübertragung einer bezeichneten Sache, der andere den Kaufpreis.

Fazit. Durch die "Spende" (eigentlich Schenkung) wird nur eine Vermögensübertragung zwischen dem Schenkenden und der Gemeinde bewirkt. Der Kaufvertrag zwischen der Gemeinde und dem Verkäufer erreicht dann, das mit dem geschenkten vermögen ein Gegenstand in das Eigentum der Gemeinde übergeht.

Gruß

Frank

ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP826631
Datum13.01.2017 08:032578 x gelesen
Ich würde sagen, was halbjuristisch-versaute Menschen immer erstmal sagen: Es kommt drauf an.
Was wurde denn vom Zuwendungsgeber gesagt an wen die Spende gehen soll, und was wurde auf der Zuwendungsbescheinigung vermerkt? Wurde die Spende von der Gemeinde angenommen mit dem Vermerk "Die Zuwendung wird von uns unmittelbar für den angegebenen Zweck verwendet.", dann ist es wohl unstrittig ins Eigentum der Gemeinde übergegangen. Daneben gibt es aber auch die Möglichkeit, dass Sachspenden als Zuwendung im Durchlaufverfahren weitergegeben werden, dann wird das auf der Zuwendungsbestätigung auch vermerkt (sollte zumindest), und die Kommune wird nicht Eigentümer.
Ich tendiere aber dazu, dass das Material Eigentum der Gemeinde geworden ist, denn an wen sollte die Zuwendung im Durchlaufverfahren denn überhaupt noch weitergereicht werden, wenn da noch kein Verein o.ä. besteht, der die Spende letztlich erhält und das Eigentum dann übernehmen würde? Und das Material dann noch einem Zweck dient, der originäre Aufgabe der Gemeinde ist? Mit dem Zusammenschluss der Feuerwehrmitglieder als GbR kommt man da auch nicht weiter.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg826664
Datum13.01.2017 20:482217 x gelesen
Geschrieben von Lars B.Ist dann das davon angeschaffte Material nun rechtlich gesehen auch Eigentum der Gemeinde?

Wem soll das Gerät den dann gehören? Einen Verein gibt es nicht und die Feuerwehr ist keine juristische Person, kann also auch kein Eigentum an irgendwas haben. Oder liege ich da völlig verkehrt?

Gruß Ralf

Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog

Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert

Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen)

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AutorLars8 B.8, Göttingen / Niedersachsen826666
Datum13.01.2017 23:052072 x gelesen
Hatte ich mir auch so gedacht...wollte mich nur noch mal absichern..

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AutorDr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Lübeck / S-H827298
Datum05.02.2017 12:33   2201 x gelesen
Geschrieben von Ralf H. Wem soll das Gerät den dann gehören? Einen Verein gibt es nicht und die Feuerwehr ist keine juristische Person, kann also auch kein Eigentum an irgendwas haben. Oder liege ich da völlig verkehrt?

Richtig.

Mögliche Optionen sind:

Die beschafften Gegenstände

1. werden Eigentum der Gemeinde. Das wäre wohl das sinnvollste, hängt aber davon ab, ob die Spender gerade der Gemeinde das Eigentum verschaffen wollten
2.werden Eigentum einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bestehend aus den Kameraden der Feuerwehr. Unmöglich ist das nicht, denn die Rechtsprechung ist schnell dabei, GbRs anzunehmen, schon eine Fahrgemeinschaft an der Autobahn ist eine solche, auch eine Tippgemeinschaft von Lottospielern. Das wäre aber richtig unangenehm, denn dann würden die Kameraden mit ihrem Privatvermögen für eventuelle Schäden aus der Benutzung, fehlerhaften Wartung usw. haften
3. bleiben im Eigentum der Schenker, weil es denjenigen, dem man das Eigentum verschaffen wollte, gar nicht gibt "die Feuerwehr".

Lebensah dürfte Variante 1 sein - und damit die Antwort von Ralf - aber ich würde das dringend auf sicheren Boden stellen und den Schenkern erklären, dass sie der Gemeinde etwas schenken. Und mit dem Bürgermeister oder dem zuständigen Amt 37/Ordnungsamt/etc. würde ich dringend klären, ob man denn als Ortswehrführer überhaupt solche Geschenke annehmen darf.
Denn nicht alles, was eine Gemeinde geschenkt bekommt, will sie auch...

Feuerwehrverein ist übrigens nicht immer die beste Lösung, denn ich möchte nachher bei einem Unfall nicht auseinandernehmen müssen, ob nun der MTF (oder was auch immer beschafft wurde), dem Verein oder der Gemeinde gehörte und wie die Haftung zwischen beiden ist. Zumindest alles, was irgendwie für den Einsatz gedacht ist, sollte der Gemeinde gehören.

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AutorMatt8hia8s K8., Rottenburg / Baden-Württemberg829436
Datum21.04.2017 16:221693 x gelesen
Das Eigentum richtet sich danach wer die Sache letztlich kauft. Wenn die Gemeinde es anschafft gehört es auch der Gemeinde.

Ein Feuerwehrförderverein hat nur geringe, meines Erachtens gar keine, Chancen als gemeinnützig anerkannt zu werden. Da nur die wenigsten wirklich gemeinnützige Zwecke erfüllen. Leider sind die meisten nur Wunscherfüllungsvereine.

Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz829437
Datum21.04.2017 17:111489 x gelesen
Geschrieben von Matthias K.Das Eigentum richtet sich danach wer die Sache letztlich kauft. Wenn die Gemeinde es anschafft gehört es auch der Gemeinde.
Nicht ganz. Wenn es der Verein kauft und nichts weiter tut, gehört es dem Verein, soweit richtig. Wenn es der Verein kauft und der Gemenide schenkt (und diese das Geschenk auch annimmt), gehört es der Gemeinde. Und wenn man das Geld der Gemeinde zu Verfügung stellt und diese es dann kauft, gehört es auch der Gemeinde.

Geschrieben von Matthias K.Ein Feuerwehrförderverein hat nur geringe, meines Erachtens gar keine, Chancen als gemeinnützig anerkannt zu werden. Da nur die wenigsten wirklich gemeinnützige Zwecke erfüllen. Leider sind die meisten nur Wunscherfüllungsvereine.
Wie kommst du denn darauf? Ich bin Mitglied eines gemeinnützigen Feuerwehr-Fördervereins, und die anderen Fördervereine die ich kenne sind auch gemeinnützig.

Hier ein Auflistung gemeinnütziger Ziele:
Gemeinnützige Zwecke

Darin unter anderem: Geschrieben von Abgabenordung die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung;
Der Knackpunkt ist der, dass man seine Einnahmen als gemeinnütziger Verein nicht verfrühstücken darf, aber das kann ja jeder halten, wie er mag.

Geschrieben von Matthias K.Leider sind die meisten nur Wunscherfüllungsvereine.
Was soll denn das sein? Letztlich ist natürlich jeder Förderverein, sei es der einer Schule oder einer Forschungseinrichtiung, ein Wunscherfüllungsverein. Das steht aber nicht im Widerspruch zur Gemeinnützigkeit.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz829450
Datum21.04.2017 22:521429 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Matthias K.Ein Feuerwehrförderverein hat nur geringe, meines Erachtens gar keine, Chancen als gemeinnützig anerkannt zu werden.

Wie kommst du darauf? Ich kenne eigentlich keine Feuerwehrfördervereine, die nicht gemeinnützig sind.

Gruß,
Michael

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AutorManf8red8 B.8, Tittmoning / 829455
Datum22.04.2017 01:101579 x gelesen
Geschrieben von Dr. Thomas R.Feuerwehrverein ist übrigens nicht immer die beste Lösung, denn ich möchte nachher bei einem Unfall nicht auseinandernehmen müssen, ob nun der MTF (oder was auch immer beschafft wurde), dem Verein oder der Gemeinde gehörte und wie die Haftung zwischen beiden ist. Zumindest alles, was irgendwie für den Einsatz gedacht ist, sollte der Gemeinde gehören.

Deshalb ist die rechtlich einfachste Lösung, dass der Feuerwehrverein e.V. das Geld oder auch die Sache der Gemeinde zweckgebunden spendet. Unser Verein z.B. hat der Gemeinde ein MZF gespendet, dazu gab es in der Stadtratssitzung extra einen Beschluß, dass die Stadt als Träger den Unterhalt übernimmt ABER auch bei Verlust des Fahrzeuges ( durch Unfall oder Oxidation) keine Ersatzbeschaffung durch die Stadt geleistet werden muss. Bei kleineren Beschaffungen durch den Verein wird das genau so gehandhabt, das Geld geht entweder direkt an die Gemeinde oder auf das Kommandantenbudget (der daraus im Namen der Gemeinde Ausrüstungsgegenstände kaufen darf).

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 13.01.2017 07:20 Lars7 B.7, Göttingen
 13.01.2017 07:40 Fran7k S7., Schwerte
 13.01.2017 08:03 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 13.01.2017 20:48 Ralf7 H.7, Drebkau
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 21.04.2017 16:22 Matt7hia7s K7., Rottenburg
 21.04.2017 17:11 Oliv7er 7S., Neidenbach
 21.04.2017 22:52 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
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