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ThemaÄnderung Atemschutz Untersuchung ab 50 Jahre17 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW830015
Datum11.05.2017 18:006273 x gelesen
Hallo,
ich glaube mich schwach daran erinnern zu können, das im Juli 2016 die rechtliche Grundlage für die Wiederholungsuntersuchung der Person 50 Jahre + geändert wurde.
Beruflich auch alle 3 Jahre, freiwillig weiter jedes Jahr.
Hat sonst jemand davon gehört? Hier in der Suche und bei Google habe ich nichts gefunden. Wer kann helfen?

Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW830017
Datum11.05.2017 18:503931 x gelesen
Geschrieben von Hubert K.ich glaube mich schwach daran erinnern zu können, das im Juli 2016 die rechtliche Grundlage für die Wiederholungsuntersuchung der Person 50 Jahre + geändert wurde.
Beruflich auch alle 3 Jahre, freiwillig weiter jedes Jahr.


wäre mir neu, hier wird ab 50 jedes Jahr untersucht - und das finde ich auch gut so!

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen830019
Datum11.05.2017 19:293720 x gelesen
Geschrieben von Hubert K.Beruflich auch alle 3 Jahre, freiwillig weiter jedes Jahr.

Davon habe ich noch nichts gehört. Alle BF-Kollegen >= 50 Jahre gehen jährlich zur G26.3.

Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorChri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP830021
Datum11.05.2017 20:003561 x gelesen
Hallo

Also ich kann es nur von meinem Vater berichten, der hat bis 60 immer 3 Jahre G26 bekommen.
Evtl. auch ermessen vom Doc???

Christian

Alles was ich hier schreibe ist meine reine persönliche Meinung und keine Stellungnahme meiner FF noch einer andere offiziellen Stelle.

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen830022
Datum11.05.2017 22:323084 x gelesen
Geschrieben von Christian W.
Also ich kann es nur von meinem Vater berichten, der hat bis 60 immer 3 Jahre G26 bekommen.
Evtl. auch ermessen vom Doc???


Die DGUV-I 250-428 "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Grundsatz G26" sieht immer noch eine Wiederholung nach 36 Monaten bei unter 50 Jährigen vor und bei über 50 Jährigen nach 12 Monaten.

DGUV-I 250-428

Keine Ahnung bei was für einem Arzt dein Vater gewesen ist, Ermessensspielraum gibt es nur beim Verkürzen des Untersuchungsintervalls bei gesundheitlichen Einschränkungen die eine häufigere Nachuntersuchung sinnvoll und notwendig erscheinen lassen. Eine Verlängerung des Intervalls kann der Arbeitsmediziner nicht entscheiden.

Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorOliv8er 8B., Köln / NRW830023
Datum11.05.2017 22:453004 x gelesen
Guten Abend....

nein, hat sich seit 2010 nichts geändert, siehe:
BGI/GUV-I 504-26 Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G 26 Atemschutzgeräte.

Änderungen gabe es bzgl. der "Benennung", denn die G26 ist eigentlich eine Eignungsuntersuchung, keine Vorsorgeuntersuchung.

Im Kapitel 2 sind dann die Fristen zu finden:
- Personen bis 50 Jahre: Vor Ablauf von 36 Monaten

- Personen über 50 Jahre:
Gerätegewicht bis 5 kg vor Ablauf von 24 Monaten (G 26.2 -> z.B. Kombifilter ABEK2HGCOP3)
Gerätegewicht über 5 kg vor Ablauf von 12 Monaten (Pressluftatmer Feuerwehr)

sowie jeweils bei Beendigung der Tätigkeit

Grüße
Olli

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AutorThom8as 8A., Morbach / Rheinland Pfalz830031
Datum12.05.2017 09:062753 x gelesen
Geschrieben von ---Christian Wohlfahrt--- Also ich kann es nur von meinem Vater berichten, der hat bis 60 immer 3 Jahre G26 bekommen.
Evtl. auch ermessen vom Doc???


Das ist auf keinen Fall im ermessen des Arztes!

Bindend ist definitiv > Nachuntersuchung: Bis 50 Jahre vor Ablauf von 36 Monaten, über 50 Jahre vor Ablauf von 12 Monaten
Solltest du z.B. heute mit 49 Jahren zur G26 gehst und der Arzt schreibt als Folgetermin 2020 handelt er gegen die Richtlinien der DGUV . Dazu ist er nicht berechtigt. Der Träger MUSS trotzdem vor Ablauf der 12 Monatsfrist erneut zur Untersuchung.

Was der Arzt aber darf aus medizinischer Sicht eine verkürzte Nachuntersuchung anordnen.

mfg

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AutorThom8as 8A., Morbach / Rheinland Pfalz830034
Datum12.05.2017 10:342623 x gelesen
Hallo Olli,

sorry hatte gar nicht gesehen, dass da du da schon geantwortet hattest.

bin noch mit Scheuklappen unterwegs ;-)

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AutorChri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP830045
Datum12.05.2017 21:252172 x gelesen
Ich bestreite ja auch gar nicht das es nicht so sein durfte, und nach den regeln DGUV unzulässig war ihm eine 3 jährige G26.3 auszustellen, er hat es dennoch getan!
die letzte hat er 2004/05 bekommen mit 57 und die galt für 3 Jahre.
Es ist im Übrigen der gleiche Arzt zu dem fast die ganze VG geht wegen der G26.3

Alles was ich hier schreibe ist meine reine persönliche Meinung und keine Stellungnahme meiner FF noch einer andere offiziellen Stelle.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP830048
Datum13.05.2017 08:302014 x gelesen
Geschrieben von Oliver B. sowie jeweils bei Beendigung der Tätigkeit
Wird das irgendwo praktiziert? Also den AGT, die nicht mehr als solche aktiv sein wollen, eine Abschlussuntersuchung anzubieten?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg830049
Datum13.05.2017 09:441956 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Thomas A.Das ist auf keinen Fall im ermessen des Arztes!
richtig - aber es gab auch Ärzte die das locker gesehen haben.

Bei uns im Ort praktizierte vor vielen vielen Jahren ein Arzt der hatte den Spitzname: "Doc Holiday"

der machte auch G26-Untersuchungen ...

der wurde gerne aufgesucht ;-)

Wobei ich mir es heute nicht mehr vorstellen kann das ein Arzt die G26-Untersuchung zu locker sieht. Die haben inzwischen auch kapiert das die da in der Verantwortung stehen und im Falle eines Falles auch rechtlich belangt werden können falls die da schlampern.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW830073
Datum14.05.2017 00:421730 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Bei uns im Ort praktizierte vor vielen vielen Jahren ein Arzt der hatte den Spitzname: "Doc Holiday"

der machte auch G26-Untersuchungen ...

der wurde gerne aufgesucht ;-)


Ach, man musst für die G26 auch wirklich hingehen?

Dann war es wohl nicht so wild wie in gewissen Nachbargemeinden früher ;-)

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AutorMatt8hia8s K8., Rottenburg / Baden-Württemberg830104
Datum15.05.2017 08:011621 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.

Wobei ich mir es heute nicht mehr vorstellen kann das ein Arzt die G26-Untersuchung zu locker sieht. Die haben inzwischen auch kapiert das die da in der Verantwortung stehen und im Falle eines Falles auch rechtlich belangt werden können falls die da schlampern.

Frag mal einen Arzt. Jede medizinische Untersuchung ist nur eine Momentaufnahme. Der Arzt wird sich darauf berufen, dass im Zeitpunkt der Untersuchung die dokumentierten Werte vorgelegen haben.

Wenn der Patient zur Tür raus geht, ist alles wieder neu.

Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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AutorOliv8er 8R., Wettenberg / Hessen830191
Datum17.05.2017 07:001700 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Hubert K.ich glaube mich schwach daran erinnern zu können, das im Juli 2016 die rechtliche Grundlage für die Wiederholungsuntersuchung der Person 50 Jahre + geändert wurde.

Das ist richtig. Die AMR (Arbeitsmedizinische Regeln) Nr. 2.1 "Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge" wurde mit Bekanntmachung in GMBl Nr. 28, 20. Juli 2016, S. 558 geändert.
Die Folge ist das u.a. die Altersgrenze von 50 Jahren für die verkürzte Nachuntersuchung gefallen ist.

Wir haben im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Nachuntersuchungsfrist ab 50 Jahren wieder auf 1 Jahr reduziert. Nur so können KHK oder andere gesundheitliche Gefahren rechtzeitig vorher erkannt werden.

Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
_________________________________________________

Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit.

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AutorOliv8er 8B., Köln / NRW830215
Datum17.05.2017 16:461586 x gelesen
... die G26 ist ja eine Untersuchung aus der "gewerblichen Arbeitswelt" und per ArbMedVV geregelt.

Die ArbMedVV gilt streng für die ehrenamtliche nicht, die G26 wird jedoch "ersatzweise" herangezogen (per Beschluss).

Im "betrieblichen Arbeitsschutz" gilt ja ganz platt: "MA kommt gesund zur Arbeit, und geht gesund wieder nach Hause". Daraus leitet sich theoretisch ab das festgestellt werden muss, ob die Tätigkeit denn dem MA geschadet hat.

ABER: Ich habe es noch nicht gehört das eine "Abschließende Untersuchung" durchgeführt wurde, auch nicht im gewerblichen Bereich.

Grüße
Olli

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AutorSasc8ha 8E., Baiersbronn / Baden-Württemberg830216
Datum17.05.2017 17:071463 x gelesen
Gibt es bei uns schon. Ist eine andere G Untersuchung. Bei Auslandseinsätzen soll man regelmäßig untersucht werden, um festzustellen, ob man z.B. eine Tropenkrankheit sich eingefangen hat.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Sascha

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AutorOliv8er 8B., Köln / NRW830226
Datum17.05.2017 21:411369 x gelesen
Guten Abend,

nein gilt sie nicht, gerne mit Quelle:
DGUV Infoblatt 03

Es wird nur die "G26" per Beschluss angewendet.
Geschrieben von FwDV 7 Abs. 3 Anforderungen an Atemschutzgeräteträger: Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden, müssen körperlich geeignet sein (die körperliche Eignung ist nach den berufsgenossenschaftlichen
Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Grundsatz G 26 Atemschutzgeräte, in regelmäßigen Abständen festzustellen);

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 11.05.2017 18:00 Hube7rt 7K., Erkelenz
 11.05.2017 18:50 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 11.05.2017 19:29 Dani7el 7H., Schriesheim
 11.05.2017 20:00 Chri7sti7an 7W., Nentershausen
 11.05.2017 22:32 Dani7el 7H., Schriesheim
 12.05.2017 21:25 Chri7sti7an 7W., Nentershausen
 12.05.2017 09:06 ., Morbach
 13.05.2017 09:44 Jürg7en 7M., Weinstadt
 14.05.2017 00:42 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 15.05.2017 08:01 Matt7hia7s K7., Rottenburg
 11.05.2017 22:45 Oliv7er 7B., Köln
 12.05.2017 10:34 ., Morbach
 13.05.2017 08:30 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 17.05.2017 16:46 Oliv7er 7B., Köln
 17.05.2017 17:07 Sasc7ha 7E., Baiersbronn
 17.05.2017 21:41 Oliv7er 7B., Köln
 17.05.2017 07:00 Oliv7er 7R., Wettenberg
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