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Thema | Änderung Atemschutz Untersuchung ab 50 Jahre | 17 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 830015 | |||
Datum | 11.05.2017 18:00 | 6273 x gelesen | |||
Hallo, ich glaube mich schwach daran erinnern zu können, das im Juli 2016 die rechtliche Grundlage für die Wiederholungsuntersuchung der Person 50 Jahre + geändert wurde. Beruflich auch alle 3 Jahre, freiwillig weiter jedes Jahr. Hat sonst jemand davon gehört? Hier in der Suche und bei Google habe ich nichts gefunden. Wer kann helfen? Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 830017 | |||
Datum | 11.05.2017 18:50 | 3931 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert K.ich glaube mich schwach daran erinnern zu können, das im Juli 2016 die rechtliche Grundlage für die Wiederholungsuntersuchung der Person 50 Jahre + geändert wurde. wäre mir neu, hier wird ab 50 jedes Jahr untersucht - und das finde ich auch gut so! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 830019 | |||
Datum | 11.05.2017 19:29 | 3720 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert K.Beruflich auch alle 3 Jahre, freiwillig weiter jedes Jahr. Davon habe ich noch nichts gehört. Alle BF-Kollegen >= 50 Jahre gehen jährlich zur G26.3. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP | 830021 | |||
Datum | 11.05.2017 20:00 | 3561 x gelesen | |||
Hallo Also ich kann es nur von meinem Vater berichten, der hat bis 60 immer 3 Jahre G26 bekommen. Evtl. auch ermessen vom Doc??? Christian Alles was ich hier schreibe ist meine reine persönliche Meinung und keine Stellungnahme meiner FF noch einer andere offiziellen Stelle. | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 830022 | |||
Datum | 11.05.2017 22:32 | 3084 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian W.
Die DGUV-I 250-428 "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Grundsatz G26" sieht immer noch eine Wiederholung nach 36 Monaten bei unter 50 Jährigen vor und bei über 50 Jährigen nach 12 Monaten. DGUV-I 250-428 Keine Ahnung bei was für einem Arzt dein Vater gewesen ist, Ermessensspielraum gibt es nur beim Verkürzen des Untersuchungsintervalls bei gesundheitlichen Einschränkungen die eine häufigere Nachuntersuchung sinnvoll und notwendig erscheinen lassen. Eine Verlängerung des Intervalls kann der Arbeitsmediziner nicht entscheiden. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 830023 | |||
Datum | 11.05.2017 22:45 | 3004 x gelesen | |||
Guten Abend.... nein, hat sich seit 2010 nichts geändert, siehe: BGI/GUV-I 504-26 Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G 26 Atemschutzgeräte. Änderungen gabe es bzgl. der "Benennung", denn die G26 ist eigentlich eine Eignungsuntersuchung, keine Vorsorgeuntersuchung. Im Kapitel 2 sind dann die Fristen zu finden: - Personen bis 50 Jahre: Vor Ablauf von 36 Monaten - Personen über 50 Jahre: Gerätegewicht bis 5 kg vor Ablauf von 24 Monaten (G 26.2 -> z.B. Kombifilter ABEK2HGCOP3) Gerätegewicht über 5 kg vor Ablauf von 12 Monaten (Pressluftatmer Feuerwehr) sowie jeweils bei Beendigung der Tätigkeit Grüße Olli | |||||
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Autor | Thom8as 8A., Morbach / Rheinland Pfalz | 830031 | |||
Datum | 12.05.2017 09:06 | 2753 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Christian Wohlfahrt--- Also ich kann es nur von meinem Vater berichten, der hat bis 60 immer 3 Jahre G26 bekommen. Das ist auf keinen Fall im ermessen des Arztes! Bindend ist definitiv > Nachuntersuchung: Bis 50 Jahre vor Ablauf von 36 Monaten, über 50 Jahre vor Ablauf von 12 Monaten Solltest du z.B. heute mit 49 Jahren zur G26 gehst und der Arzt schreibt als Folgetermin 2020 handelt er gegen die Richtlinien der DGUV . Dazu ist er nicht berechtigt. Der Träger MUSS trotzdem vor Ablauf der 12 Monatsfrist erneut zur Untersuchung. Was der Arzt aber darf aus medizinischer Sicht eine verkürzte Nachuntersuchung anordnen. mfg | |||||
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Autor | Thom8as 8A., Morbach / Rheinland Pfalz | 830034 | |||
Datum | 12.05.2017 10:34 | 2623 x gelesen | |||
Hallo Olli, sorry hatte gar nicht gesehen, dass da du da schon geantwortet hattest. bin noch mit Scheuklappen unterwegs ;-) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP | 830045 | |||
Datum | 12.05.2017 21:25 | 2172 x gelesen | |||
Ich bestreite ja auch gar nicht das es nicht so sein durfte, und nach den regeln DGUV unzulässig war ihm eine 3 jährige G26.3 auszustellen, er hat es dennoch getan! die letzte hat er 2004/05 bekommen mit 57 und die galt für 3 Jahre. Es ist im Übrigen der gleiche Arzt zu dem fast die ganze VG geht wegen der G26.3 Alles was ich hier schreibe ist meine reine persönliche Meinung und keine Stellungnahme meiner FF noch einer andere offiziellen Stelle. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 830048 | |||
Datum | 13.05.2017 08:30 | 2014 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver B.sowie jeweils bei Beendigung der Tätigkeit Wird das irgendwo praktiziert? Also den AGT, die nicht mehr als solche aktiv sein wollen, eine Abschlussuntersuchung anzubieten? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 830049 | |||
Datum | 13.05.2017 09:44 | 1956 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Thomas A. Das ist auf keinen Fall im ermessen des Arztes! richtig - aber es gab auch Ärzte die das locker gesehen haben. Bei uns im Ort praktizierte vor vielen vielen Jahren ein Arzt der hatte den Spitzname: "Doc Holiday" der machte auch G26-Untersuchungen ... der wurde gerne aufgesucht ;-) Wobei ich mir es heute nicht mehr vorstellen kann das ein Arzt die G26-Untersuchung zu locker sieht. Die haben inzwischen auch kapiert das die da in der Verantwortung stehen und im Falle eines Falles auch rechtlich belangt werden können falls die da schlampern. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 830073 | |||
Datum | 14.05.2017 00:42 | 1730 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Bei uns im Ort praktizierte vor vielen vielen Jahren ein Arzt der hatte den Spitzname: "Doc Holiday" Ach, man musst für die G26 auch wirklich hingehen? Dann war es wohl nicht so wild wie in gewissen Nachbargemeinden früher ;-) | |||||
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Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg / Baden-Württemberg | 830104 | |||
Datum | 15.05.2017 08:01 | 1621 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M. Wobei ich mir es heute nicht mehr vorstellen kann das ein Arzt die G26-Untersuchung zu locker sieht. Die haben inzwischen auch kapiert das die da in der Verantwortung stehen und im Falle eines Falles auch rechtlich belangt werden können falls die da schlampern. Frag mal einen Arzt. Jede medizinische Untersuchung ist nur eine Momentaufnahme. Der Arzt wird sich darauf berufen, dass im Zeitpunkt der Untersuchung die dokumentierten Werte vorgelegen haben. Wenn der Patient zur Tür raus geht, ist alles wieder neu. Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | |||||
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Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 830191 | |||
Datum | 17.05.2017 07:00 | 1700 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Hubert K. ich glaube mich schwach daran erinnern zu können, das im Juli 2016 die rechtliche Grundlage für die Wiederholungsuntersuchung der Person 50 Jahre + geändert wurde. Das ist richtig. Die AMR (Arbeitsmedizinische Regeln) Nr. 2.1 "Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge" wurde mit Bekanntmachung in GMBl Nr. 28, 20. Juli 2016, S. 558 geändert. Die Folge ist das u.a. die Altersgrenze von 50 Jahren für die verkürzte Nachuntersuchung gefallen ist. Wir haben im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Nachuntersuchungsfrist ab 50 Jahren wieder auf 1 Jahr reduziert. Nur so können KHK oder andere gesundheitliche Gefahren rechtzeitig vorher erkannt werden. Mit kameradschaftlichem Gruß Olli _________________________________________________ Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit. | |||||
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Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 830215 | |||
Datum | 17.05.2017 16:46 | 1586 x gelesen | |||
... die G26 ist ja eine Untersuchung aus der "gewerblichen Arbeitswelt" und per ArbMedVV geregelt. Die ArbMedVV gilt streng für die ehrenamtliche nicht, die G26 wird jedoch "ersatzweise" herangezogen (per Beschluss). Im "betrieblichen Arbeitsschutz" gilt ja ganz platt: "MA kommt gesund zur Arbeit, und geht gesund wieder nach Hause". Daraus leitet sich theoretisch ab das festgestellt werden muss, ob die Tätigkeit denn dem MA geschadet hat. ABER: Ich habe es noch nicht gehört das eine "Abschließende Untersuchung" durchgeführt wurde, auch nicht im gewerblichen Bereich. Grüße Olli | |||||
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Autor | Sasc8ha 8E., Baiersbronn / Baden-Württemberg | 830216 | |||
Datum | 17.05.2017 17:07 | 1463 x gelesen | |||
Gibt es bei uns schon. Ist eine andere G Untersuchung. Bei Auslandseinsätzen soll man regelmäßig untersucht werden, um festzustellen, ob man z.B. eine Tropenkrankheit sich eingefangen hat. Mit kameradschaftlichen Grüßen Sascha | |||||
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Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 830226 | |||
Datum | 17.05.2017 21:41 | 1369 x gelesen | |||
Guten Abend, nein gilt sie nicht, gerne mit Quelle: DGUV Infoblatt 03 Es wird nur die "G26" per Beschluss angewendet. Geschrieben von FwDV 7 Abs. 3 Anforderungen an Atemschutzgeräteträger: Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden, müssen körperlich geeignet sein (die körperliche Eignung ist nach den berufsgenossenschaftlichen | |||||
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