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ThemaNachfolge der Laufbahnverordnung FF in NRW in Kraft4 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorKatj8a R8., Köln / NRW830526
Datum30.05.2017 22:534739 x gelesen
Hallo zusammen,

die "Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen
(Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr - VOFF NRW)" als Nachfolge der Laufbahnverordnung FF NRW ist nun in Kraft getreten.
Hier findet sich der Verordnungstext:
VOFF NRW

Gruß
Katja

"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg830527
Datum30.05.2017 23:472227 x gelesen
Guten Abend

Interessant die im § 10 genannte " Unterstützungsabteilung ":

" (1) Angehörige der Unterstützungsabteilung nehmen unter anderem Aufgaben der Betreuung der Kinder- und Jugendfeuerwehr, der Öffentlichkeitsarbeit, der Versorgung oder der Verwaltungsunterstützung sowie sonstige Aufgaben nach Festlegung durch die Leiterin oder den Leiter der Feuerwehr wahr. "


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW830534
Datum31.05.2017 12:251837 x gelesen
Finde auch Folgendes sehr interessant:
Geschrieben von § 9 VOFF - Ausscheiden aus der Einsatzabteilung und Eintritt in die Ehrenabteilung
(1) Angehörige der Einsatzabteilung scheiden aus dieser aus,
1. wenn sie die Regelaltersgrenze nach § 35 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (BGBl. I S. 754, 1404, 3384) in der jeweils geltenden Fassung erreicht haben,


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW830553
Datum31.05.2017 18:541895 x gelesen
Die Grundlage für die nicht Einsatzdienst leistenden Aktiven wurde schon vor knapp anderthalb Jahren im BHKG (Nachfolger des FSHG) gelegt, insofern ist das für uns in NRW jetzt nicht mehr so spektakulär wie es für Außenstehende klingen mag.

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 30.05.2017 22:53 Katj7a R7., Köln
 30.05.2017 23:47 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 31.05.2017 18:54 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 31.05.2017 12:25 Hube7rt 7K., Erkelenz
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