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ThemaWenn der Feuerwehrmann nicht mehr helfen darf11 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg831483
Datum04.07.2017 10:335221 x gelesen
hallo

hä?

Wenn der Feuerwehrmann nicht mehr helfen darf

Es hat sich aktuell in Grafenau zugetragen aber Grafenau ist überall. In der dortigen Feuerwehr ist es zu einer Reihe von Austritten gekommen. Freiwillig und unfreiwillig. Und nicht alle der zirka zehn Fälle standen im Zusammenhang mit den Nachwehen bezüglich der Kampfabstimmung um den Kommandantenposten. Letztlich geht es darum, wie geltendes Feuerwehrrecht in der Praxis umzusetzen ist. Und ob dieses Recht noch zeitgemäß ist?

Denn überall gibt es in den Wehren Männer und Frauen, die dort im aktiven Dienst nicht sein dürften. Rechtlich gesehen. Die weder ihren Wohnsitz in der Kommune haben, noch dort arbeiten. Denn nur dann dürfen diese in dieser Kommune auch im Falle eines Einsatzes mit den Fahrzeugen der zuständigen Wehr ausrücken, Brände bekämpfen und auch Leben retten. Das Ganze hat einen versicherungstechnischen Hintergrund. Wenn auf der Fahrt vom Wohnort zum Feuerwehrhaus etwas passiert, greift die "Feuerwehrversicherung" nur bei denjenigen, auf die diese Vorgaben zutreffen. Wenn nicht, steht rechtlich gesehen der Kommandant in der Haftung.

Den ganzen Artikel können Sie in der Samstagsausgabe des Grafenauer Anzeigers lesen


Quelle: Passauer Neue Presse GmbH

liegt also in Bayern

auch wenn dort manchmal die Uhren anders ticken dürfte die Aussage das der Versicherungschutz nicht greift und dann der Kommandant in der Haftung ist so nicht stimmen. Oder?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorJose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland831485
Datum04.07.2017 10:482936 x gelesen
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254)
§ 2 Versicherung kraft Gesetzes

(1) Kraft Gesetzes sind versichert

13.
Personen, die
a)
bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus erheblicher gegenwärtiger Gefahr für seine Gesundheit retten,


...auch jeder Zivilist ist in der entsprechenden Situation versichert...q.e.d

Gruß aus dem Saarland

Jo




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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW831486
Datum04.07.2017 10:532807 x gelesen
So wie ich das gebaren der UV kenne, kann ich mir vorstellen, das die auf so einen Schmarrn (letztlich erfolglos) herumreiten.

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern831493
Datum04.07.2017 12:402479 x gelesen
Hallo,


dazu aus der gelebten Praxis, da es das Problem immer mal wieder gibt hier eine anonymisierte Stellungnahme:

Sehr geehrter Herr Schorer,

das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG) regelt in Artikel 6 den
Feuerwehrdienst. Nach Absatz 2 der genannten Vorschrift können alle
geeigneten Personen vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 63. Lebensjahr
in der Gemeinde Feuerwehrdienst leisten, in der sie

1, eine Wohnung haben (Melderechtlicher Erst- oder Zweitwohnsitz)

oder

2, in der sie einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen

oder

3, in besonderen Fällen auch in den jeweiligen Nachbargemeinden

Feuerwehrdienst kann in bis zu zwei Feuerwehren geleistet werden.

Aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung scheidet die erste und die zweite
Variante aus.

Wir gehen allerdings davon aus, dass der Sachverhalt einen besonderen Fall
im Sinne des Art. 6 Abs. 2 BayFwG darstellen könnte. Ein solcher besonderer
Fall liegt beispielsweise dann vor, wenn jemand so nahe oder so
verkehrsgünstig am Schutzbereich der Freiwilligen Feuerwehr wohnt, dass er
in gleichen Maße (oder sogar leichter) am Einsatz- und Ausbildungsdienst
teilnehmen kann wie die innerhalb des Gemeindegebiets Wohnenden.
Dementsprechend besteht auch gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Eine
förmliche Aufnahme in die Feuerwehr (Dienstbuch) sollte dabei erfolgen.

Wir hoffen damit Ihre Anfrage erledigt zu haben, stehen allerdings für
Rückfragen gerne auch telefonisch zur Verfügung. Bitte geben Sie bei
Rückfragen unser Aktenzeichen XXXXX an.

Mit freundlichen Grüßen
I.A.




Viele Grüße
Christian

Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)831496
Datum04.07.2017 13:172251 x gelesen
Hallo,

geht es vielleicht darum, ob gewisse FA eigentlich dort gar keinen Feuerwehrdienst mehr leisten dürften?

Wenn Art. 6 Abs. 2 BayFwG nicht erfüllt ist, wieso sollte dann eine UV für jemanden zahlen, der sich als etwas ausgibt, was er gar nicht sein dürfte. Typischer Fall (kenn ich aus eigener Erfahrung) wenn man längst von Muttern ausgezogen ist, in Gemeinde A wohnt (und dort FA ist) und in Gemeinde B arbeitet (und dort FA ist) und partout nicht von der Heimatwehr in Gemeinde C loskommt, die einen aufgezogen hat. Weil man ist ja ab und zu Sonntags daheim bei Mami, und wenn am Kaffeetisch die Katastrophe losbricht müsste man ja noch helfen, weil die letztlich Verbliebenen FA der Gemeinde (C) ja sonst hilflos wären (also wie unter der Woche auch, wo XY in A oder B weilt ;-))

Ansonsten fehlt uns vorerst der Kontext und der Hintergrund zu dieser Nachricht.


Grüßla,
FP

Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Hilpoltstein
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg831497
Datum04.07.2017 13:441968 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Franz-Peter L.Typischer Fall (kenn ich aus eigener Erfahrung) wenn man längst von Muttern ausgezogen ist, in Gemeinde A wohnt (und dort FA ist) und in Gemeinde B arbeitet (und dort FA ist) und partout nicht von der Heimatwehr in Gemeinde C loskommt, die einen aufgezogen hat.
wenn er clever ist meldet er bei Muttern seinen Zweitwohnsitz an ;-)

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW831498
Datum04.07.2017 14:032053 x gelesen
Geschrieben von Christian S.hier eine anonymisierte Stellungnahme:


und damit interessant aber leider nix Wert.

"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
Innenminister de Maizière
"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern831501
Datum04.07.2017 14:501999 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.und damit interessant aber leider nix Wert.

Warum? Was ist dein Problem? Ich gebe hier sicherlich keine Namen und Aktenzeichen raus das aktive Mitglieder betrifft.


Ade
Christian

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern831502
Datum04.07.2017 14:521981 x gelesen
Geschrieben von Franz-Peter L.Wenn Art. 6 Abs. 2 BayFwG nicht erfüllt ist, wieso sollte dann eine UV für jemanden zahlen, der sich als etwas ausgibt, was er gar nicht sein dürfte.

Siehe mein anderer Beitrag, selbst wenn das nicht gegeben ist gäbe es bei einer guten Begründung noch Mittel und Wege ......


Viele Grüße
Christian

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP831509
Datum04.07.2017 19:431579 x gelesen
Ich lese das so fas es ein Schreiben ist das Du, dem Datenschutz folgend, geschwärzt hast?!

Dies ist meine Meinung.

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern831510
Datum04.07.2017 21:091554 x gelesen
Geschrieben von Volker C. Ich lese das so fas es ein Schreiben ist das Du, dem Datenschutz folgend, geschwärzt hast?!

Korrekt, ich nenne hier keine Namen oder Aktenzeichen von Vorgängen in meiner FF.
Aber der Sachverhalt und eine mögliche Lösung aus Sicht der KUVB ist doch ganz gut beschrieben.


Gruß

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 04.07.2017 10:33 Jürg7en 7M., Weinstadt
 04.07.2017 10:48 Jose7f M7., Dillingen / Saar
 04.07.2017 10:53 Hara7ld 7S., Köln
 04.07.2017 12:40 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 04.07.2017 14:03 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 04.07.2017 14:50 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 04.07.2017 19:43 Volk7er 7C., Trier
 04.07.2017 21:09 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 04.07.2017 13:17 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 04.07.2017 13:44 Jürg7en 7M., Weinstadt
 04.07.2017 14:52 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
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