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Thema | Wenn der Feuerwehrmann nicht mehr helfen darf | 11 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 831483 | |||
Datum | 04.07.2017 10:33 | 5221 x gelesen | |||
hallo hä? Wenn der Feuerwehrmann nicht mehr helfen darf Quelle: Passauer Neue Presse GmbH liegt also in Bayern auch wenn dort manchmal die Uhren anders ticken dürfte die Aussage das der Versicherungschutz nicht greift und dann der Kommandant in der Haftung ist so nicht stimmen. Oder? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland | 831485 | |||
Datum | 04.07.2017 10:48 | 2936 x gelesen | |||
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) § 2 Versicherung kraft Gesetzes (1) Kraft Gesetzes sind versichert 13. Personen, die a) bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus erheblicher gegenwärtiger Gefahr für seine Gesundheit retten, ...auch jeder Zivilist ist in der entsprechenden Situation versichert...q.e.d Gruß aus dem Saarland Jo | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 831486 | |||
Datum | 04.07.2017 10:53 | 2807 x gelesen | |||
So wie ich das gebaren der UV kenne, kann ich mir vorstellen, das die auf so einen Schmarrn (letztlich erfolglos) herumreiten. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 831493 | |||
Datum | 04.07.2017 12:40 | 2479 x gelesen | |||
Hallo, dazu aus der gelebten Praxis, da es das Problem immer mal wieder gibt hier eine anonymisierte Stellungnahme: Sehr geehrter Herr Schorer, das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG) regelt in Artikel 6 den Feuerwehrdienst. Nach Absatz 2 der genannten Vorschrift können alle geeigneten Personen vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 63. Lebensjahr in der Gemeinde Feuerwehrdienst leisten, in der sie 1, eine Wohnung haben (Melderechtlicher Erst- oder Zweitwohnsitz) oder 2, in der sie einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen oder 3, in besonderen Fällen auch in den jeweiligen Nachbargemeinden Feuerwehrdienst kann in bis zu zwei Feuerwehren geleistet werden. Aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung scheidet die erste und die zweite Variante aus. Wir gehen allerdings davon aus, dass der Sachverhalt einen besonderen Fall im Sinne des Art. 6 Abs. 2 BayFwG darstellen könnte. Ein solcher besonderer Fall liegt beispielsweise dann vor, wenn jemand so nahe oder so verkehrsgünstig am Schutzbereich der Freiwilligen Feuerwehr wohnt, dass er in gleichen Maße (oder sogar leichter) am Einsatz- und Ausbildungsdienst teilnehmen kann wie die innerhalb des Gemeindegebiets Wohnenden. Dementsprechend besteht auch gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Eine förmliche Aufnahme in die Feuerwehr (Dienstbuch) sollte dabei erfolgen. Wir hoffen damit Ihre Anfrage erledigt zu haben, stehen allerdings für Rückfragen gerne auch telefonisch zur Verfügung. Bitte geben Sie bei Rückfragen unser Aktenzeichen XXXXX an. Mit freundlichen Grüßen I.A. Viele Grüße Christian Planung ersetzt Zufall durch Irrtum! | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 831496 | |||
Datum | 04.07.2017 13:17 | 2251 x gelesen | |||
Hallo, geht es vielleicht darum, ob gewisse FA eigentlich dort gar keinen Feuerwehrdienst mehr leisten dürften? Wenn Art. 6 Abs. 2 BayFwG nicht erfüllt ist, wieso sollte dann eine UV für jemanden zahlen, der sich als etwas ausgibt, was er gar nicht sein dürfte. Typischer Fall (kenn ich aus eigener Erfahrung) wenn man längst von Muttern ausgezogen ist, in Gemeinde A wohnt (und dort FA ist) und in Gemeinde B arbeitet (und dort FA ist) und partout nicht von der Heimatwehr in Gemeinde C loskommt, die einen aufgezogen hat. Weil man ist ja ab und zu Sonntags daheim bei Mami, und wenn am Kaffeetisch die Katastrophe losbricht müsste man ja noch helfen, weil die letztlich Verbliebenen FA der Gemeinde (C) ja sonst hilflos wären (also wie unter der Woche auch, wo XY in A oder B weilt ;-)) Ansonsten fehlt uns vorerst der Kontext und der Hintergrund zu dieser Nachricht. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 831497 | |||
Datum | 04.07.2017 13:44 | 1968 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Franz-Peter L. Typischer Fall (kenn ich aus eigener Erfahrung) wenn man längst von Muttern ausgezogen ist, in Gemeinde A wohnt (und dort FA ist) und in Gemeinde B arbeitet (und dort FA ist) und partout nicht von der Heimatwehr in Gemeinde C loskommt, die einen aufgezogen hat. wenn er clever ist meldet er bei Muttern seinen Zweitwohnsitz an ;-) MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 831498 | |||
Datum | 04.07.2017 14:03 | 2053 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian S.hier eine anonymisierte Stellungnahme: und damit interessant aber leider nix Wert. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 831501 | |||
Datum | 04.07.2017 14:50 | 1999 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.und damit interessant aber leider nix Wert. Warum? Was ist dein Problem? Ich gebe hier sicherlich keine Namen und Aktenzeichen raus das aktive Mitglieder betrifft. Ade Christian Planung ersetzt Zufall durch Irrtum! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 831502 | |||
Datum | 04.07.2017 14:52 | 1981 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz-Peter L.Wenn Art. 6 Abs. 2 BayFwG nicht erfüllt ist, wieso sollte dann eine UV für jemanden zahlen, der sich als etwas ausgibt, was er gar nicht sein dürfte. Siehe mein anderer Beitrag, selbst wenn das nicht gegeben ist gäbe es bei einer guten Begründung noch Mittel und Wege ...... Viele Grüße Christian Planung ersetzt Zufall durch Irrtum! | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 831509 | |||
Datum | 04.07.2017 19:43 | 1579 x gelesen | |||
Ich lese das so fas es ein Schreiben ist das Du, dem Datenschutz folgend, geschwärzt hast?! Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 831510 | |||
Datum | 04.07.2017 21:09 | 1554 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker C.Ich lese das so fas es ein Schreiben ist das Du, dem Datenschutz folgend, geschwärzt hast?! Korrekt, ich nenne hier keine Namen oder Aktenzeichen von Vorgängen in meiner FF. Aber der Sachverhalt und eine mögliche Lösung aus Sicht der KUVB ist doch ganz gut beschrieben. Gruß Planung ersetzt Zufall durch Irrtum! | |||||
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