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Thema | komische Rechtsauffassung: Arbeiten am Feuerwehrhaus kein Feuerwehrdienst? | 16 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 832169 | |||
Datum | 26.07.2017 17:46 | 4664 x gelesen | |||
hallo, Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat heute in einem Berufungsverfahren den Anspruch eines Arbeitgebers auf Ersatz von Lohnfortzahlungen gegen die Gemeinde wegen der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers bejaht, der als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr an Abrissarbeiten am Feuerwehrgerätehaus teilnahm. Die Gemeinde wollte sich die Lohnfortzahlung sparen und diese Kosten dem Arbeitgeber des Feuerwehrmanns aufs Auge drücken :-() Ihre Argumentation: ... Die Gemeinde lehnte gegenüber der Klägerin die Erstattung mit der Begründung ab, der Unfall habe sich nicht während des Feuerwehrdienstes, sondern bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Rahmen des Umbaus des Gerätehauses durch Bürgerinnen und Bürger sowie durch den Feuerwehrverein ereignet. ... Irgendwie könnte ich den Arbeitgeber verstehen das er angesichts dieser Erfahrung beim Feuerwehralarme während der Arbeitszeit die Augen verdreht. Als betroffener Feuerwehrangehöriger würde ich mein ehrenamtliches Engagement aber so was von auf den Prüfstand stellen. Auch wenn man da finanziell nicht betroffen ist fördert so ein Rechtsstreit nicht unbedingt das Verhältnis zum Chef. Ich denke der oder die Verantwortlichen der Gemeinde haben nicht kapiert wie das mit den freiwilligen Feuerwehrleute funktioniert und wie solche rechtlichen Kapriolen sich auf die Verhältnis der Einsatzkräfte zu ihren Arbeitgebern negativ auswirkt. Auch wenn die 5000 Euro für eine Gemeinde mit knapp 2300 Einwohner schon ein Brocken ist sollte man da Augenmaß haben nicht gleich ein Rechtsstreit vom Zaun brechen. Als die in der ersten Instanz verloren haben hätten die die Notbremse ziehen sollen und die Sache gut sein lassen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 832172 | |||
Datum | 26.07.2017 18:29 | 2700 x gelesen | |||
Ein Grund mehr, einfach die Finger von solchen Sonderaufgaben wegzulassen, solange die Kommune nicht im Vorfeld klar anerkennt, dass es Feuerwehr-Arbeit ist. Um mich zu wiederholen: Von den Bauhof-Mitarbeitern und den Rathausmitarbeitern verlangt kein Gemeinderat, die Toiletten selber zu putzen. Aber die Feuerwehr soll alles selber machen. Für lau und auf eigenes Risiko. | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 832180 | |||
Datum | 26.07.2017 19:00 | 2823 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Thomas H. Um mich zu wiederholen: Von den Bauhof-Mitarbeitern und den Rathausmitarbeitern verlangt kein Gemeinderat, die Toiletten selber zu putzen. Aber die Feuerwehr soll alles selber machen. Für lau und auf eigenes Risiko. Da geht noch einiges mehr. Von keinem Bauhof- oder Verwaltungsmitarbeiter wird verlangt: - bei Neubau- und Renovierungsarbeiten aktiv mitzuarbeiten - Schutz- und Arbeitsbekleidung zum Teil aus eigener Tasche zu bezahlen - den Arbeitsplatz weitgehend selbst zu reinigen - usw.... Wie oft kann man lesen das die Feuerwehr beim erforderlichen Neubau einer neuen Unterkunft tausende von Euro durch Eigenleistung für die Gemeinde eingespart hat. Ich habe aber noch nie gelesen, das Verwaltungsmitarbeiter in ihrer Freizeit beim Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit angepackt haben. Bauhofmitarbeiter pflegen während ihrer bezahlten Arbeitszeit die Grundstücke um Schulen, Kindergärten und Verwaltungsgebäuden. Feuerwehrleute pflegen die Anlagen um ihr Gerätehaus unbezahlt in ihrer Freizeit und müssen für die benötigten Geräte auch noch selbst bezahlen. In jedem Verwaltungsgebäude rollt ein Putzkommando einer Reinigungsfirma täglich durch die Räume. Die Feuerwehr macht es selbst. Nein, ich erwarte nicht das regelmäßig in jedem Gerätehaus eine professionelle Reinigungs- und/oder Landschaftsbaufirma sich um Sauberkeit und Ordnung kümmert. Ich erwarte auch nicht das alle Arbeiten an einem Gerätehaus von Firmen durchgeführt werden. Ich erwarte aber das man den Wehren das benötigte Material zur Verfügung stellt und es eben nicht über Fördervereine finanzieren lässt. Ich erwarte das die Arbeit an den Gerätehäusern als Feuerwehrdienst anerkannt wird und die Gemeinde hier hinter ihren FA steht. Ich erwarte das die Gemeinden entlich merken das die Feuerwehr kein Brieftaubenzüchter- oder Fußballverein ist sondern als Teil der nichtpolizeilichen Gefahren der Gemeinde den gleichen Status genießt oder beanspruchen kann wie das Bauamt oder das Einwohnermeldeamt. Vielleicht sind ja meine Erwartungen zu hoch geschraubt? Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 832182 | |||
Datum | 26.07.2017 19:20 | 2494 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob T.rollt ein Putzkommando einer Reinigungsfirma täglich durch die Räume. Die Feuerwehr macht es selbst. und das steht bei uns auf dem DIENSTplan. Versicherungsfrage geklärt. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 832186 | |||
Datum | 26.07.2017 20:05 | 2315 x gelesen | |||
Es geht wohl eher darum das die Feuerwehr das überhaupt selbst machen muss und dies als selbstverständlich angesehen wird. Ich hab schon gesagt. Ich bin als Feuerwehrmann verpflichtet und nicht als Putzfrau und Gärtner. bei uns ist das darin gegipfelt, das mir vor Jahren von der Stadtverwaltung 1 Karton EW-Handschuhe ( Die Verwaltung hat die, durch den RD Schrankweise gelagert) verweigert wurde und es von uns verlangt wurde morgens bis 7 Uhr vor dem Gerätehaus auf dem Gehweg den Schnee zu räumen. Das macht mittlerweile, nachdem man sich mal die Satzung durchgelesen hat und klar wurde wer verantwortlich ist im Schadenfall, eine Privatfirma. Aber nur auf den öffentlichen Bereichen. Wir mussten früher sogar die Mülltonnen selbst bezahlen. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 832188 | |||
Datum | 26.07.2017 20:09 | 2298 x gelesen | |||
Feuerwehrdienst ist das, was im Feuerwehrgesetz steht: also Menschenrettung, Brandbekämpfung, Tierrettung, THL.... und damit auch die Tätigkeiten die als Ausbildung /Übung hierfür erforderlich sind, um diese Aufgabe erfüllen zu können. Umbau- Eigenbau- und Hausmeistertätigkeiten an der Wache/Gerätehaus stehen nicht im Feuerwehrgesetz. Damit käme ich erst gar nicht auf den Gedanken, solche Tätigkeiten als Bestandteil des Feuerwehrdienstes zu sehen. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 832189 | |||
Datum | 26.07.2017 20:17 | 2230 x gelesen | |||
Das sowas überhaupt vor Gericht muss. Wir haben in 1999/2000 auch unser Gerätehaus in Eigenleistung gebaut (bis auf Rohbau, Dachstuhl, Gas, Putz und Gussasphalt). inkl. selbst durchgeführter Planung, Kostenkontrolle und Ausschreibung. In dem Jahr bin ich auf ~500 Stunden gekommen (die Stunden danach haben wir nicht mehr Dokumentiert). Das Haus ist unser ganzer stolz. Aber ehrlich: Heute würde ich der Stadt den Vogel zeigen. Das Versicherungsschutz besteht stand nie außer Frage. Grundsatz: Dienst = Versichert. Und in unserem Dienstplan, den der SFI genehmigen muss, ist viel aufgeführt. alleine schon wegen der Versicherungsfrage damit hinterher keiner sagen kann bei Verwaltung man habe von nix gewusst. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 832190 | |||
Datum | 26.07.2017 20:31 | 2185 x gelesen | |||
Moin Volker, Geschrieben von Volker C. Aber ehrlich: Heute würde ich der Stadt den Vogel zeigen. Bist du dir da sicher? Ich finde, dass gerade solch ein Umbau für die Kameradschaft und Freundschaft innerhalb der Einheit ein positiv unvergessliches Erlebniss ist. Und für mich haben diese Gerätehäuser deutlich mehr Charme und Anziehungskraft wie die reinen Zweckbauten.... Gruß | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 832191 | |||
Datum | 26.07.2017 21:19 | 2070 x gelesen | |||
Das mit der Kanaradschaft geb ich Dir Recht. Sowas schweißt zusammen. Und man bekommt die Mannschaft gesiebt. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 832192 | |||
Datum | 26.07.2017 21:51 | 2006 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob T.Ich erwarte das die Gemeinden entlich merken das die Feuerwehr kein Brieftaubenzüchter- oder Fußballverein ist sondern als Teil der nichtpolizeilichen Gefahren der Gemeinde den gleichen Status genießt oder beanspruchen kann wie das Bauamt oder das Einwohnermeldeamt.Beim Bau- oder Einwohnermeldeamt schaut man ganz genau hin, wieviel Personal mit welcher Ausstattung da vorgehalten wird, um das anfallende notwendige Arbeitspensum abzuarbeiten. Wenn man mit einem ähnlichen Maßstab mal ganz objektiv durch die Feuerwehrlande ziehen würde, wieviele Standorte wären dann hinterher noch übrig? Oder wären die tatsächlich so ausgestattet, wie sie es heute sind? Und es sind vermutlich eher diese Standorte, an denen es heute ehrenamtlich über das rein feuerwehrdienstliche hinausgeht. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 832193 | |||
Datum | 26.07.2017 22:06 | 2103 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Irgendwie könnte ich den Arbeitgeber verstehen das er angesichts dieser Erfahrung beim Feuerwehralarme während der Arbeitszeit die Augen verdreht.Ja, die Aussenwirkung auf den FM und seinen Arbeitgeber ist unbestritten großer Mist, und eine vernünftige frühere Einigung hätte man unbedingt anstreben müssen. Ohne das Urteil im Volltext gelesen zu haben, habe ich mit der Entscheidung aber nicht uneingeschränkte Freude, denn: 1. Wenn da andere Bürger mitgebaut haben, die nicht aktive Feuerwehrleute sind, haben die dann auch Feuerwehrdienst geleistet? Zumindest in der Bauzeit, mit allem drum und dran? 2. Wenn die Bürger am Gemeindehaus, Kindergarten oder sonstwo ehrenamtlich für die Gemeinde gebaut hätten, wie wären sie dann versichert? Oder wie die Feuerwehrangehörigen, die an anderer Stelle was ehrenamtlich machen, zwar als Feuerwehr(verein) auftreten, aber die nicht "intern zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Feuerwehrbetriebs erforderlich sind"? Wird diese Erfordernis dann bei allem, was so auf den Feuerwehrdienstplänen auftaucht, zu überprüfen sein - und wollen wir das? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 832194 | |||
Datum | 27.07.2017 00:10 | 1867 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker C...... Für mich der Satz des Tages! Im negativen, selbstverständlich. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Bürstadt / Hessen | 832196 | |||
Datum | 27.07.2017 06:31 | 1809 x gelesen | |||
Lustig finde ich daran eigentlich, dass die Heilbehandlungskosten ohne zu murren von der kommunalen Unfallversicherung gezahlt wurden. Der Vorgang von seitens der Versicherung also "akzeptiert" wurde, aber die Gemeinde sich quer stellt. Sollte der WeFü oder sein Stellv. allerdings irgendwann mal eine Rund-info ausgegeben haben, dass man sich am Bau des neuen Gerätehauses beteiligt ist das auch Feuerwehrdienst. Zumindest wenn auf dem Dienstplan "Änderungen vorbehalten" oder ähnliches steht. Selbe Problematik hatten wir 2007 beim Um- und Anbau auch. Ich schreibe grundsätzlich als Privatperson. | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 832455 | |||
Datum | 02.08.2017 23:10 | 1465 x gelesen | |||
Ich habe schon in zwei Städten / Gemeinden Gerätehäuser umgebaut. In beiden Fällen war der Versicherungsschutz geregelt, einfach dadurch das man eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat. Das macht auch der private Häuslebauer der in Nachbarschaftshilfe baut. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 832456 | |||
Datum | 02.08.2017 23:59 | 1313 x gelesen | |||
Für Privatleute die ein Haus bauen gibt es ja die Möglichkeit sich bei der Bau-Berufsgenossenschaft anzumelden. Dann sind auch alle Helfer mitversichert. Und bei der Feuerwehr gab es da auch noch nie Probleme. Hier hat auch der Stadtfeuerwehrverband noch Zusatzversicherungen abgeschlossen, die Kosten werden auch hierfür anstandslos von der Stadt übernommen. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen | 832479 | |||
Datum | 03.08.2017 14:10 | 1341 x gelesen | |||
Die Helfer sind pflichtversichert. Das hat mir die BG Bau beim Beginn meines Neubaus unmissverständlich, schriftlich mitgeteilt und mir auch gleich meine fälligen Beiträge genannt. Dabei war es unerheblich, dass für die Leistung keine Bezahlung erfolgt. Nur als Bauherr hatte ich die Wahl mich zu versichern oder auch nicht. | |||||
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