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Thema | Abgas-Absauganlage - Umrüstung auf deckengebundene Anlage | 9 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Marc8o H8., Loiching / Bayern | 832579 | |||
Datum | 08.08.2017 06:50 | 4121 x gelesen | |||
Hallo zusammen, wir tragen uns derzeit mit dem Gedanken, die in unserem Feuerwehrhaus (3 Stellplätze) von der bisher unterbodengebundenen Anlage auf eine deckengebundene Ausführung umzurüsten. Das hat mehrere Gründe: 1. Die teils am Boden liegenden Abgasschläuche stellen eine erhebliche Stolpergefahr dar, was bisher auch schon in mindestens drei Fällen zu Stürzen geführt hat, die - Gott sei Dank - jedoch alle glimpflich ausgingen. 2. Zum Ende des 1. Quartals 2018 wird bei uns einer der 41 in Bayern stationierten GW-L2 "Modularer Gerätesatz Hochwasser" untergebracht, dessen Auspuff sich an einer Stelle befindet, die mit den derzeit vorhandenen Abgasschläuchen nicht erreicht werden kann, und daher ohnehin in dieser Fahrgasse ein zumindest provisorischer Umbau erforderlich wird. 3. Die derzeit in Betrieb befindliche Anlage sorgt lediglich für eine Absaugung der schädlichen DME (Dieselmotoremissionen) beim Startvorgang, nicht aber bei Aus- und Einfahrt der Fahrzeuge. Nun zur Frage: Gibt es rechtliche Grundlagen, die eine Umrüstung von einer unterbodengebundenen auf eine deckengebundene (mitfahrende) Anlage untermauern? Als Argumentationshilfe gegenüber der Kommune könnte das nicht schaden ... Bisher haben wir im Internet einige Hinweise gefunden, dass in diesem Fall kein (!) Bestandsschutz für Altbauten gilt, konnten aber keine konkrete rechtliche Aussage oder gar ein Schriftstück dazu finden. Kann hier jemand weiterhelfen? Kennt oder hat jemand entsprechende Grundlagen? Mit kameradschaftlichem Gruß Marco Heine | |||||
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Autor | Marc8o H8., Loiching / Bayern | 832580 | |||
Datum | 08.08.2017 06:54 | 2714 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ergänzende Information: Die Umkleidespinde sind bei uns mit in der Fahrzeughalle untergebracht. Mit kameradschaftlichem Gruß Marco Heine | |||||
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Autor | Alex8and8er 8 M.8, Leinfelden-Echterdingen / BW | 832583 | |||
Datum | 08.08.2017 10:09 | 2546 x gelesen | |||
Halllo, am Besten bei der zuständigen Unfallkasse nachfragen, das Thema habe ich auch gerade und ein baulicher Umbau auf mitfahrende Anlagen ist leider bei uns nicht möglich. Die Unfallkasse zeigt Dir alle Möglichkeiten, die zugelassen und gewünscht sind, auf. Gruß Alex | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 832584 | |||
Datum | 08.08.2017 10:32 | 2377 x gelesen | |||
Moin Marco, lade dir die DGUV-Information 205-008 "Sicherheit im Feuerwehrhaus" runter, dort findest du in Kapitel 2.2.3 nahezu alles gewünschte. Einschränkend muss man natürlich sagen: Eine DGUV-"Information" hat keine direkte rechtliche Wirkung. Sie empfiehlt bestimmte Maßnahmen, um das gewünschte Schutzziel zu erreichen. Gruß, Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel) | |||||
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Autor | Marc8o H8., Loiching / Bayern | 832592 | |||
Datum | 08.08.2017 14:53 | 2110 x gelesen | |||
Hallo Sebastian, soweit war ich auch schon. Da drin steht aber auch kein Wort drin, dass dies u. U. bei Altbauten entsprechend nach- bzw. umzurüsten ist. Dies hilft mir also auch nicht großartig weiter. Trotzdem vielen Dank! Eine Anfrage an den Fachbereich des LFV habe ich ebenfalls bereits gesendet, aber die sind zur Zeit im Urlaub ... Mit kameradschaftlichem Gruß Marco Heine | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 832593 | |||
Datum | 08.08.2017 15:22 | 2229 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco H.Da drin steht aber auch kein Wort drin, dass dies u. U. bei Altbauten entsprechend nach- bzw. umzurüsten ist. Dies hilft mir also auch nicht großartig weiter. Die Aussagen und Vorgaben zu DME (Dieselmotoremissionen) sind m.E. eindeutig, vgl. auch letzte Veröffentlichungen des NA LF auch zur Euro V und VI... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Gummersbach / NRW | 832597 | |||
Datum | 08.08.2017 17:56 | 1685 x gelesen | |||
Hallo Marco, in der DGUV Information 205-008, im Punkt 2.2.3 Dieselmotoremissionen (DME) steht eindeutig der "Grundsatz" "Es muss gewährleistet sein, dass Feuerwehrangehörige nicht durch Dieselmotoremissionen gefährdet werden." Für mich heißt das, eine Nachrüstung ist Pflicht. Wird im Übrigen auch in unserer Stadt so gesehen und gehandhabt. Außerdem steht dort auch: "Die Schläuche von Abgasabsauganlagen müssen so verlegt werden, dass keine Stolpergefahren entstehen, z. B. durch Zuführung von der Hallendecke her" Grüße aus dem schönen Bergischen Land Markus | |||||
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Autor | Mark8us 8H., Auerbach / Bayern | 832603 | |||
Datum | 08.08.2017 22:28 | 1087 x gelesen | |||
Hi, rechtliche Grundlage ist hinsichtlich der DME die Gefahrstoffverordnung. Dieselmotoremissionen sind als krebserzeugend eingestuft, somit gilt hier das Minimierungsgebot. Das heißt, die Exposition der Beschäftigten muss so gering wie möglich gehalten werden unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Technik. Bezüglich der Stolperfallen gilt die Arbeitsstättenverordnung: Verkehrswege müssen leicht und sicher begehbar sein. schöne Grüße | |||||
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Autor | Andr8eas8 W.8, Hurlach / Bayern | 832607 | |||
Datum | 09.08.2017 07:49 | 1275 x gelesen | |||
Hallo dazu gibt es auf der Seite des bayr. STMI ein immer noch gültiges DGUV Schreiben, dass den Themenblock aufgreift und darstellt, was die rechtlichen Grundlagen und die daraus abgeleiteten Maßnahmen sind. Schreiben DGUV Geschrieben von Markus H. Bezüglich der Stolperfallen gilt die Arbeitsstättenverordnung: Verkehrswege müssen leicht und sicher begehbar sein. Soweit ich weiß sind sämtliche ASR erst ab dem ersten Arbeitnehmer anzuwenden, wobei ehrenamtlich Tätige nicht als Arbeitnehmer im Sinne der ASR zählen. Es sollte aber auch aus diversen GUV Richtlinien bzw. Empfehlungen ein Schutz vor Stolperfallen in Laufwegen ableitbar sein. Grüße, Andreas http://www.feuerwehr-hurlach.de Dies ist meine rein private Meinung und muss nicht der Meinung der Feuerwehr Hurlach oder Gemeinde Hurlach entsprechen und mit ihr überein stimmen. | |||||
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