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ThemaEntwurf neue UVV14 Beträge
RubrikUnfallverhütung
Infos:
  • FW-Magazin: Neues Regelwerk für den Dienst in den Feuerwehren
  • UVV Feuerwehren verzögert sich
  •  
    AutorOliv8er 8B., Köln / NRW833540
    Datum07.09.2017 21:104793 x gelesen
    Guten Abend!

    Hat jemand einen Link zum Entwurf der neuen UVV Feuerwehren?

    Danke und schönen Abend!
    Olli

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg845561
    Datum10.01.2019 16:552709 x gelesen
    Guten Tag

    Aktuell zum Thema:

    -> DGUV " Erneuertes Regelwerk für ehrenamtliche Feuerwehren "

    Aus alt mach neu: Mit der DGUV Vorschrift 49 "Feuerwehren" erscheint erstmals eine spezielle Vorschrift für den ehrenamtlichen Feuerwehrbereich (Freiwillige Feuerwehr). Die Vorschrift ersetzt die Unfallvershütungsvorschrift (UVV) "Feuerwehren" (GUV-V C53), die seit 1989 in Kraft ist. Weiterentwicklung in der Feuerwehrtechnik, veränderte rechtliche Rahmenbedingungen und neue Erkenntnisse im Unfallgeschehen machten eine Überarbeitung notwendig. Parallel erscheint die neue DGUV Regel "Feuerwehren" (105-049). Sie ersetzt die Durchführungsanweisungen der alten UVV. Die einzelnen Unfallversicherungsträger müssen die neue DGUV Vorschrift 49 jetzt jeweils für ihr Zuständigkeitsgebiet in Kraft setzen. Die ersten werden dies schon zum 01.01.2019 umsetzen.



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg845562
    Datum10.01.2019 17:012485 x gelesen
    Guten Abend

    Geschrieben von Oliver B.

    Hat jemand einen Link zum Entwurf der neuen UVV Feuerwehren?

    -> " DGUV Regel 105-049 "

    -> " DGUV Vorschrift 49"

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP845563
    Datum10.01.2019 17:522416 x gelesen
    Beim ersten Durchblättern fallen mir zwei Punkte auf. Positiv: Die Ausführungen zur Unterweisung in der Regel 105-049 sind so formuliert, dass zumindest die Chance besteht, dass zukünftig noch mehr Verantwortliche kapieren, dass vernünftige UVV-Unterweisung mit einer einmaligen Folienschlacht im Winterhalbjahr eben nicht abgefrühstückt ist:

    Möglichst sicheres Verhalten im Feuerwehrdienst setzt die Kenntnis möglicher Gefahren, Fehlbeanspruchungen und Schutzmaßnahmen voraus. Fehlbeanspruchungen können sowohl durch physische als auch psychische Belastungen entstehen. Diese Kenntnis wird durch Unterweisungen vermittelt und soll fester Bestandteil in allen Aus- und Fortbildungen sowie regelmäßigen Übungsdiensten sein. Dabei sind die Inhalte der einschlägigen Vorschriften, Regeln, Informationen, Grundsätze, Betriebsanweisungen und Herstellervorgaben und insbesondere Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.
    Anlässe für eine Unterweisung ergeben sich insbesondere:
    ...



    Und hier bin ich mal auf die Reaktionen und Umsetzungen in der Praxis gespannt:
    DGUV Vorschrift 49:Feuerwehrfahrzeuge dürfen nur von Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr geführt werden, die ihre Befähigung hierzu gegenüber der Unternehmerin oder dem Unternehmer nachgewiesen haben, im Umgang mit diesen unterwiesen sind, und dafür bestimmt wurden.
    dazu DGUV Regel 105-049:Zur Unterweisung gehören die Einweisung und regelmäßige Fahrten mit den Feuerwehrfahrzeugen. Für das Fahren bestimmt sein heißt, es sollte schriftlich festgelegt sein, wer welches Fahrzeug führen darf.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg845946
    Datum23.01.2019 22:462048 x gelesen
    Guten Abend

    Geschrieben von Sebastian K.

    Und hier bin ich mal auf die Reaktionen und Umsetzungen in der Praxis gespannt:
    DGUV Vorschrift 49:
    "Feuerwehrfahrzeuge dürfen nur von Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr geführt werden, die ihre Befähigung hierzu gegenüber der Unternehmerin oder dem Unternehmer nachgewiesen haben, im Umgang mit diesen unterwiesen sind, und dafür bestimmt wurden."

    dazu DGUV Regel 105-049:
    "Zur Unterweisung gehören die Einweisung und regelmäßige Fahrten mit den Feuerwehrfahrzeugen. Für das Fahren bestimmt sein heißt, es sollte schriftlich festgelegt sein, wer welches Fahrzeug führen darf."


    Die Einweisung und die Bestimmung welches Fahrzeug man fahren darf kann man z.B. in der " Hier " beinhaltenden Bestätigung und die regelmäßigen Fahrten im pers. Fahrtennachweis ( sofern überhaupt geführt ? ) dokumentieren.

    Neu oder detailierter aufgenommen, um nur paar Beispiele zu nennen, wäre:

    Unter § 3 ein Absatz über angemessene Ruhezeiten, der Komplex im § 4 über die "Gefährdungsbeurteilung"; § 5 "Sicherheittechnische und medizinische Betreuung"; § 8 "regelmäßige "Unterweisung" samt über die Inanspruchnahme von Sonderrechten im Straßenverkehr, § 9 über regelmäßige Aus- und Fortbildung in "Erster Hilfe"; § 11 Sichtprüfungen nach jeder Benutzung von Ausrüstungen, Geräten und PSA, samt Schadensmeldung und Benutzungsentziehung; § 13 ausreichende Ladungssicherung.
    Bei der "Persönlichen Schutzausrüstung" im § 14 sollten auch die unterschiedlichen Körperformen von Frauen und Männern berücksichtigt werden ( ! )
    Oder dass die Feuerwehrschutzkleidung jahreszeitabhängig zu variieren sei. also die Ausrede wenn ich beim Waldbrand nicht mit der HuPf-1 Jacke bekleidet lösche, wäre das gegen die UVV und die Versicherung zahlt nicht, kann man jetzt anders betrachten.
    Es lohnt sich die neue UVV-Feuerwehren mal genau durchzulesen.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP845948
    Datum24.01.2019 08:361691 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.Es lohnt sich die neue UVV-Feuerwehren mal genau durchzulesen.Ja. Und die Resonanz dieses Themas hier, im Vergleich zu anderen, ist irgendwie schon... kurios.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern845950
    Datum24.01.2019 10:02   1623 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Ja. Und die Resonanz dieses Themas hier, im Vergleich zu anderen, ist irgendwie schon... kurios.

    Ich zitiere Parkinson:

    Gesetz der Trivialität:

    Die auf einen Tagesordnungspunkt verwendete Zeit ist umgekehrt proportional zu den jeweiligen Kosten.

    Parkinson schildert die Sitzung eines Finanzausschusses, in der es um die Bewilligung der Gelder für einen Atomreaktor (10 Mio. $, Diskussionsdauer 2½ Minuten), einen Fahrradunterstand (2.350 $, 45 Minuten) und Kaffee für die Sitzungen eines anderen Ausschusses (monatlich 4,75$, 1¼ Stunden) geht.

    Das bedeutet, dass in Diskussionen die einfachsten Themen am ausführlichsten diskutiert werden, da davon die meisten Teilnehmer etwas verstehen (The matters most debated in a deliberative body tend to be the minor ones where everybody understands the issues) und nicht die Themen, die am wichtigsten sind.[2] Inkompetenz in wichtigen Sachfragen wird durch ausführliche Wortmeldungen zu trivialen Punkten kompensiert, wodurch es immer wieder zu verheerenden Fehlentscheidungen und Fehlallokation von Ressourcen komme.



    Damit ist eigendlich alles gesagt.

    Viele Grüße
    Adrian

    Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren.

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    AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)845952
    Datum24.01.2019 10:171608 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Und die Resonanz dieses Themas hier, im Vergleich zu anderen, ist irgendwie schon...

    Mensch, etz lass es/ihn/sie doch mal gut sein, bevor noch einer/eine/eines anfängt nachzufragen, ob es/er/sie doch besser der, die oder das Unfallverhütungsvorschrift heißen sollte, ob man zu schnellen Umsetzung der UVV auch Sonderrechte nutzen darf oder was passiert, wenn die neuen Paragraphen vereisen, ob man dann nicht die alten, sowieso viel besseren, hätte behalten sollen. Wenigstens als Rückfallebene.

    ;-)) SCNR!

    Wenn ein Unternehmer oder der Beauftragte des Unternehmers seinen Schäfchen oder Versicherten die Änderungen in der UVV näherbringen möchte, kann er ja als Grundlage eine ppt des LFV Bayern nutzen:
    Präsentation Synopse UVV

    Informativ/erklärend/kommentierend kann auch ein Schreiben der KUVB sein, vielleicht hilfts ja jemandem.

    Grüßla,
    FP

    Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

    Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

    Besucht uns unter:
    Feuerwehr Hilpoltstein
    Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
    LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
    Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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    AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)845953
    Datum24.01.2019 10:221521 x gelesen
    Geschrieben von Adrian R.Damit ist eigendlich alles gesagt.

    Demnach hat also der Großteil der FA deutlich mehr Ahnung von den Diversitätsproblemen in der Feuerwehr als von der UVV.
    Prima.
    Dann bleib ich in Zukunft der Feuerwehr besser fern, ist sicherer und entspannter.

    ;-))

    Grüßla,
    FP

    Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

    Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

    Besucht uns unter:
    Feuerwehr Hilpoltstein
    Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
    LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
    Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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    AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS845954
    Datum24.01.2019 10:301441 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Feuerwehrfahrzeuge dürfen nur von Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr geführt werden, die ihre Befähigung hierzu gegenüber der Unternehmerin oder dem Unternehmer nachgewiesen haben
    Haben wir schon immer so gehandhabt. Umgangssprachlich nennen wir das Führerschein.
    Geschrieben von Sebastian K.m Umgang mit diesen unterwiesen sind,
    Auch schon immer so getan. Und immer schon dokumentiert(Im Fahrtenbuch)
    Geschrieben von Sebastian K.dafür bestimmt wurden.
    Auch schon immer so umgesetzt. Tlw. in Einzelfällen unterscheidet der Einsatzleiter (SB) wer fährt.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen845958
    Datum24.01.2019 12:081433 x gelesen
    Geschrieben von Volker C.Geschrieben von Sebastian K.
    Feuerwehrfahrzeuge dürfen nur von Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr geführt werden, die ihre Befähigung hierzu gegenüber der Unternehmerin oder dem Unternehmer nachgewiesen haben

    Haben wir schon immer so gehandhabt. Umgangssprachlich nennen wir das Führerschein.


    Richtig, aber damit ist die Diskussion mit dem Fahren ab 17 hoffentlich raus

    Heinrich

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg845961
    Datum24.01.2019 13:191339 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Heinrich B.aber damit ist die Diskussion mit dem Fahren ab 17 hoffentlich raus
    was für eine Diskussion?

    begleitetes Fahren dürfte (hoffentlich) bei der BOS kein Thema sein. Oder?

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg845972
    Datum24.01.2019 17:281293 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Volker C.

    Haben wir schon immer so gehandhabt. Umgangssprachlich nennen wir das Führerschein.
    [...]
    Auch schon immer so getan. Und immer schon dokumentiert(Im Fahrtenbuch)
    [...]
    Auch schon immer so umgesetzt.


    Klar, viele der "neuen" UVV-Vorgaben wurden/werden sinngemäß in vielen FF seit Jahren/Jahrzehnten so oder ähnlich gehandhabt; jetzt ist es quasi amtlich.

    Noch paar bemerkenswerte Passagen:

    Zum gern zitierten " UVV-Blankofreibrief"
    15 Verhalten im Feuerwehrdienst:

    [...] Im Einzelfall kann bei Einsätzen unter Beachtung des Eigenschutzes zur Rettung von Personen aus Lebensgefahr von den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden. [...]

    Hier wird jetzt die Beachtung des Eigenschutz herausgestellt.
    Im Abs 2 die Thematik "Kontaminationen der Feuerwehrangehörigen" etc.
    Und im § 15 Abs. 3 wird von "Straßensperrung" und "Verkehrssicherungsanhänger" als geeignete Maßnahme gesprochen.

    Genauer wird der § 16 "Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen":

    [...] Die im Feuerwehrdienst zu benutzenden Schutzausrüstungen werden von der jeweils verantwortlichen Führungskraft festgelegt. Sie überwacht die Benutzung.
    [...]
    Feuerwehrangehörige haben die vorgegebene Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu benutzen, [...]


    Präziser auch der § 17 "Kinder und Jugendliche in der Feuerwehr":

    [...] Ihr körperlicher und geistiger Entwicklungsstand sowie der Ausbildungsstand sind beim Feuerwehrdienst zu berücksichtigen [..]

    Es werden Ersthelfer für den Jugendfeuerwehrdienst gefordert.

    Und:

    [...] Kinder dürfen z.B. an Übungen mit Verletztendarstellung oder als Verletztendarstellerin bzw. Verletztendarsteller nicht teilnehmen, wenn sie dadurch geistig oder körperlich überfordert werden. [...]

    Soll das sdchon mal was vorgekommen sein ?

    Nicht viele Neues beim

    § 18 "Wasserförderung":

    [...]
    beim Löschen die mögliche Wasserdampfbildung berücksichtigt wird,
    Ausbildungen und Übungen der Jugendfeuerwehr mit Wassergabe mit reduzierten Drücken durchgeführt werden.


    Die " Gefahren bei der Wasserabgabe " und den " Umgang mit Schläuchen " kann man ja gut praktisch bei der Jf üben ;-))



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg845973
    Datum24.01.2019 17:291330 x gelesen
    Guten Abend

    Geschrieben von Franz-Peter L.

    UVV näherbringen möchte, kann er ja als Grundlage eine ppt des LFV Bayern nutzen:
    Präsentation Synopse UVV



    Schön übersichtlich gemacht !


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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     07.09.2017 21:10 Oliv7er 7B., Köln
     10.01.2019 16:55 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     10.01.2019 17:01 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     10.01.2019 17:52 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     23.01.2019 22:46 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     24.01.2019 08:36 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     24.01.2019 10:02 Adri7an 7R., Utting
     24.01.2019 10:22 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
     24.01.2019 10:17 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
     24.01.2019 17:29 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     24.01.2019 10:30 Volk7er 7C., Garbsen
     24.01.2019 12:08 Hein7ric7h B7., Osnabrück
     24.01.2019 13:19 Jürg7en 7M., Weinstadt
     24.01.2019 17:28 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
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