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Thema | autom. Evakuierungsdurchsagen in öffentl. Objekten §§ verbindl.??? | 11 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Seba8sti8an 8B., Erfurt / Thüringen | 833632 | |||
Datum | 12.09.2017 03:39 | 2758 x gelesen | |||
Eine Frage an jene die sich mit VB / Baurecht auskennen: Die automatischen Durchsagen welche in manchen Objekten mit Publikumsverkehr (Einkaufszentren u.a.) zum Verlassen auffordern, wenn die BMA einläuft - in wie fern sind diese für die anwesenden Personen bindend? Kommt hier das Hausrecht in Frage? Falls das Baurecht hierzu etwas bestimmt, so wäre das eines beliebigen Bundeslandes als Beispiel interessant. Zum Hintergrund: Jüngst war ich Zeuge einer solchen automatischen Durchsage i.V.m. ausgelöster BMA, in einem Objekt dass Einzelhandel, Büros, Arztpraxen und eine Discothek beherbergt. Es war in der Nacht und die Disco in Betrieb. Doch niemand machte Anstalten die Discothek zu räumen. Die Security am Eingang ging ihrem Betrieb seelenruhig nach (gegenwärtig begehrte niemand Einlass). Danke, Sebastian | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 833654 | |||
Datum | 12.09.2017 13:40 | 1395 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian B.Die Security am Eingang ging ihrem Betrieb seelenruhig nach (gegenwärtig begehrte niemand Einlass). Gab es auf evt. Nachfrage eine Aussage von denen? Grundsätzlich ist so ein Verhalten von ausgebildetem Sicherheitspersonal sehr bedenklich. Was übrige Personen angeht: Da gibt es nichts was es nicht gibt. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 833658 | |||
Datum | 12.09.2017 14:14 | 1396 x gelesen | |||
Irgendwie verstehe ich die Frage nicht, also nicht mal im Ansatz. Als Gast oder als Kunde habe ich mich selbstverständlich an die Vorgaben und Anweisungen vom "Eigentümer" zu halten, dabei spielt es doch überhaupt keine Rolle ob er Mittag´s schließen möchte oder sein Gebäude räumt weil es brennt. Ob ihm die Räumung im Rahmen eines Notfallplanes von der Stadt(FW/Versicherung/Zentrale oder wem auch immer vorgegeben wurde spielt überhaupt keine Rolle. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 833659 | |||
Datum | 12.09.2017 14:23 | 1366 x gelesen | |||
Thomas, ich denke es hat ihm zu denken gegeben das da im Gebäude der Alarm ging inkl. Aufforderung das Gebäude zu verlassen und noch nicht mal das Sicherheitspersonal hat darauf reagiert. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 833661 | |||
Datum | 12.09.2017 17:06 | 1229 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker C.noch nicht mal das Sicherheitspersonal hat darauf reagiert. Katastrophales Organisation-verschulden gekoppelt mit schlecht ausgebildetem Personal, nix neues also. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 833665 | |||
Datum | 12.09.2017 18:52 | 1158 x gelesen | |||
Nicht wirklich. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 833666 | |||
Datum | 12.09.2017 19:14 | 1133 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker C.Nicht wirklich. Katastrophales Organisation-verschuldenDa das Sicherheitspersonal keine Unterweisung zur Räumung erhalten hat hat oder noch schlimmer, keine Maßnahmen einleiten sollte. schlecht ausgebildetem PersonalWeil gut ausgebildetes Sicherheitspersonal weiß das die Wertigkeit einer Notfall-Räumung über jeder Tagesaufgabe steht und zur Durchführung keine extra Unterweisung zum Objekt benötigt. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 833669 | |||
Datum | 12.09.2017 20:16 | 1064 x gelesen | |||
Ich glaube hier liegt ein Missveständnis vor. Das -Nicht wirklich- bezog sich auf den Satz -Nix neues also- Mein Fehler. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 833670 | |||
Datum | 12.09.2017 21:52 | 1091 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Als Gast oder als Kunde habe ich mich selbstverständlich an die Vorgaben und Anweisungen vom "Eigentümer" zu halten, dabei spielt es doch überhaupt keine Rolle ob er Mittag´s schließen möchte oder sein Gebäude räumt weil es brennt. Wenn der Eigentümer (eher: Besitzer) bzw. sein Beauftragter eine solche Weisung erteilt, ist sie wohl in aller Regel zu befolgen. Spannend ist aber die Frage, ob eine automatisch generierte Durchsage einer Brandmeldeanlage wirklich dem Berechtigten im Sinne z.B. des §123 StGB zuzuordnen ist. Zumal, wenn anwesendes Personal des Berechtigten keinerlei Anstalten macht, diese Durchsage auch nur ansatzweise selbst um- bzw. durchzusetzen. Noch spannender wird es, wenn es sich dabei um tatsächlich öffentliche Gebäude (Behördengebäude, Bahnhöfe usw) handelt, da hat das Hausrecht ja noch etwas engere Grenzen. | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 833679 | |||
Datum | 13.09.2017 08:50 | 851 x gelesen | |||
Noch noch spannender ist ja eigentlich der Ausgangsfall: Die automatisierte Durchsage entstammte wohl der Anlage des Gebäudebetreibers und die Disco ist dort Mieter. Die Securities dann Auftragnehmer der Disco. Da wird dann das Innenverhältnis spannend. Also einfach mal das Center-Management befragen, inwieweit das Disco-Personal aktiv räumen muss. Wenn in der Disco die Musik so laut ist, dass die Ansage nicht hörbar ist oder auch gar nicht durchgeschaltet wird, dann wäre es ja gerade an der Security, die Umsetzung durchzusetzen. Da fallen mir dann so Begriffe wie "Garantenstellung" und "unterlassene Hilfeleistung" ein... Möglicherweise ist die Disco ja auch ein ganz anderer Brandabschnitt, in dem die automatische Evakuierung gar nicht ausgelöst wurde. | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 833685 | |||
Datum | 13.09.2017 11:05 | 879 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas H.
Und Möglicherweise wurde bereits mit der Alarmierung erkundet und ein Fehlalarm Festgestellt. | |||||
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