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Thema | Eigenausbau Kofferraum/Rücksitzbank FR Fahrzeug | 29 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Jona8s R8., Wiesldorf / | 833703 | |||
Datum | 14.09.2017 12:53 | 5683 x gelesen | |||
Hallo zusammen, aktuell befinden wir uns in der Beschaffung eines First Responder Fahrzeugs. Geplant ist neben dem Ausbau des Kofferraums auch zum Teil ein Ausbau im Bereich Rücksitzbank. Ein Teil der Rücksitzbank soll entfernt werden, stattdessen soll eine Platz für weiteres technisches Material geschaffen werden (Fahrzeug als 3-Sitzer anmelden). Wir überlegen aus Kostengründen den Alu o. Holzaufbau im Kofferraum/Rücksitzbank in Eigenleistung zu erstellen. Leider sind wir bezüglich der rechtlichen Situation etwas überfragt. - was müsste beim Ausbau beachtet werden, damit wir im Falle eines Unfallss rechtlich auf der sicheren Seite sind? - müssen wir einen Sachverständigen o.ä. hinzuziehen, der den Ausbau "abnimmt"? Immer wieder ließt man von der DIN 1846 & 14507, wir möchten aber ungern 200 für DIN'en ausgeben um danach festzustellen, dass wir 1000 Überprüfungen machen lassen müssen wenn wir uns für den Eigenausbau entscheiden. Wir haben bereits von Tests a la "Halterungen/Gerätschaften müssen 10G aushalten, ohne zu verrutschen" gelesen, wie ist diese Gesamtsituation einzuschätzen? Ich würde mich sehr über den ein oder anderen Einwurf von euch freuen. Vielen Dank im Voraus! | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 833706 | |||
Datum | 14.09.2017 14:16 | 3526 x gelesen | |||
Geht es um ein fabrikneues (noch nie zugelassenes) Fahrzeug oder um einen Gebrauchtwagen/Jahreswagen/Tageszulassung? | |||||
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Autor | Jona8s R8., Wiesldorf / | 833707 | |||
Datum | 14.09.2017 14:24 | 3476 x gelesen | |||
Tageszulassung, Fahrzeug steht im Moment noch als Vorführfahrzeug beim Händler (500km) | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 833708 | |||
Datum | 14.09.2017 14:44 | 3222 x gelesen | |||
1. die DIN kannst du kostenlos in der nächsten Auslagestelle lesen. Würde ich mal machen, aber nix davon versprechen. 2. Wenn der Einbau durch Formschluss oder Zurrgurt im Kofferraum hält, sind deine Einbauten Ladung. 3. Baut es halt stabil und nicht zu schwer. 4. Was wollt ihr alles mitnehmen? In so einen Kofferraum geht doch einiges rein. | |||||
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Autor | Jona8s R8., Wiesldorf / | 833709 | |||
Datum | 14.09.2017 14:59 | 3502 x gelesen | |||
Danke dir :) 1. Danke das werden wir machen. 2. Zählt das auch für eine "Ladung" auf der Rücksitzbank? Oder kannst du mir generell dazu eine kleine Quelle liefern, damit ich mich da einmal durcharbeiten kann? 3. wird gemacht ;) 4. Im Kofferraum findet sämtliches medizinisches Material Platz (3x Rucksäcke, AED, Absaugung, Infektschutz,...); Im Bereich Rücksitzbank war eher technisches Material geplant (2x Helme, Leitkegel, Akkuscheinwerfer (ähnlich Rosenbauer RLS1000), kleineres Brechwerkzeug). Für uns gehts doch einfach öfter mal zum VU - bis dann mal 5min später das erste HLF eintrifft hab ich wenigstens Licht am Patienten & eine erst-abgesicherte Einsatzstelle.) | |||||
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Autor | Feli8x H8., Hannover / Niedersachsen | 833710 | |||
Datum | 14.09.2017 15:57 | 3373 x gelesen | |||
Geschrieben von Jonas R.4. Im Kofferraum findet sämtliches medizinisches Material Platz (3x Rucksäcke, AED, Absaugung, Infektschutz,...) Reine Interessensfrage: Wie sind eure First Responder denn ausgebildet? Bei dem ganzen Material fahrt ihr ja, mit Ausnahme eines vollwertigen Monitors, fast nen kompletten RTW und sicher mehr als die meisten KTW's spazieren. Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun! | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 833711 | |||
Datum | 14.09.2017 16:24 | 3438 x gelesen | |||
Geschrieben von Jonas R.Geplant ist neben dem Ausbau des Kofferraums auch zum Teil ein Ausbau im Bereich Rücksitzbank. wenn der Rest bleibt, ist das IM MR! Geschrieben von Jonas R. Wir überlegen aus Kostengründen den Alu o. Holzaufbau im Kofferraum/Rücksitzbank in Eigenleistung zu erstellen. Ihr übernehmt die volle Haftung! Wie wollt Ihr denn die rechtlichen Forderungen dafür erfüllen? Geschrieben von Jonas R. Immer wieder ließt man von der DIN 1846 & 14507, wir möchten aber ungern 200 für DIN'en ausgeben um danach festzustellen, dass wir 1000 Überprüfungen machen lassen müssen wenn wir uns für den Eigenausbau entscheiden. Der ist "gut"..., wieviel Geld ist Euch denn ggf. Euer Leben wert? Wieso im übrigen die DIN 14507? Die regelt die Einsatzleitfahrzeuge (inkl. KdoW). Was für die Grundlagen viel interessanter ist, ist die DIN 14502-Reihe - und da v.a. der laufend aktualisierte "Entwurf" als Erweiterung der 1846. Außerdem ggf. mal einen Blick hier rein werfen: http://einsatzpraxis.org/buecher/einsatzfahrzeuge-technik/ Und dann solltet ihr überlegen, wer für wen das Fzg wie zulassen soll/wird, weil das je nach Bundesland ggf. unterschiedliche Folgen haben kann.. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Loth8ar 8L., Hilden / NRW | 833712 | |||
Datum | 14.09.2017 16:30 | 3128 x gelesen | |||
Hallo. Salopp gesagt: wer baut der haftet. Dafür gibt es extra Ausbauer, die sich auf sowas spezialisiert haben. Einen sonnigen Tag noch! | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 833714 | |||
Datum | 14.09.2017 17:08 | 2902 x gelesen | |||
hallo, in welchem Landkreis liegt Wiesldorf? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 833720 | |||
Datum | 14.09.2017 21:38 | 2712 x gelesen | |||
Ladung ist alles was du mit dem Fahrzeug transportierst. Sobald es fest ein-/angebaut wurde ist es keine Ladung mehr und bedarf der Eintragung. Leider gibt es unterschiedliche Bewertungen wann Einbau beginnt und wo die Ladung endet, sicher bist du wenn die Ladung ohne Werkzeug entfernt werden kann, also "Schrauben gegen Flügelmuttern" tauschen. Manche Sachverständige sind auch zufrieden wenn man mit bordeigenen Mitteln die Ladung entfernt kann, da man aber nie weiß wer das mal aus welchem Grund bewertet rate ich davon ab. Das die Ladung gesichert werden muß ist klar, das Ladung keiner KFZ-"DIN-EN-Norm-§21" unterliegt aber auch. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 833722 | |||
Datum | 14.09.2017 22:42 | 2672 x gelesen | |||
Geschrieben von Jonas R.Tageszulassung, Fahrzeug steht im Moment noch als Vorführfahrzeug beim Händler (500km) Dann hat es also schon eine Betriebserlaubnis (vermutlich als PKW?) Für den Umbau ist dann EG-Recht quasi außen vor, es greifen die nationalen Vorschriften. Auch wenn es gewisse Indizien dafür gibt, dass Wiesldorf in Österreich ist, hier in Kurzfassung die deutsche Situation: Durch den Umbau erlischt die Betriebserlaubnis, es ist unter Vorlage eins (positiven...) Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) eine neue Betriebserlaubnis bei der Zulassungsstelle zu beantragen. Diese beiden Stellen solltet ihr dann auch schon in der Planungsphase ins Boot holen: den aaS für die Frage, was technisch wie auszuführen und ggf. nachzuweisen ist, um ein positives Gutachten zu bekommen und die Zulassungsstelle für die Frage, was überhaupt unter welchen Rahmenbedingungen zulassungsfähig ist (aus der Frage geht ja auch nicht hervor, in welcher Organisations- bzw. Rechtsform die FR-Tätigkeit erfolgen soll; als GbR zum Beispiel könnte es schwierig werden). Vermutlich ist es auch sinnvoll, den zuständigen Unfallversicherungsträger zu kontaktieren. Neben der Verkehrssicherheit bzw. Vorschriftsmäßigkeit nach Straßenverkehrsrecht ist bei Fahrzeugen im Wirkungsbereich eines Unfallversicherers ja auch die Arbeitssicherheit bzw. "Vorschriftsmäßigkeit nach UVV" zu berücksichtigen! | |||||
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Autor | Sven8 K.8, Vogtland / Sachsen | 833725 | |||
Datum | 15.09.2017 09:30 | 2533 x gelesen | |||
Schaut mal hier den Kommandowagen an. Dieser fällt mir spontan ein und dürfte euren Vorstellungen in etwa entsprechen. Gruß. MkG Sven -meine Meinung- | |||||
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Autor | Jona8s R8., Wiesldorf / | 833726 | |||
Datum | 15.09.2017 09:43 | 2302 x gelesen | |||
Danke dir für den guten Input. Der First Responder Dienst läuft ganz normal über die Feuerwehr. Jetzt schreibst du "für den UMBAU erlischt die Betriebserlaubnis, ..." - zählt dies auch, wenn der gesamte Holz/Alukorpus lediglich mit Spanngurten, Flügelmuttern oder ähnlichem befestigt ist? (und somit eigentlich als Ladung zählen sollte)? Danke dir! | |||||
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Autor | Jona8s R8., Wiesldorf / | 833727 | |||
Datum | 15.09.2017 09:48 | 2359 x gelesen | |||
Was ist der Unterschied zwischen "Ladung" und einem "festen Einbau" rechtlich gesehen? Also was bringt es mir, den Ausbau als "Ladung" zu bauen? | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 833728 | |||
Datum | 15.09.2017 10:50 | 2299 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas M. Sobald es fest ein-/angebaut wurde ist es keine Ladung mehr und bedarf der Eintragung. Bestenfalls, wenn sich die Leermasse durch die Einbauten signifikant ändert. Natürlich auch, wenn du die Anzahl nutzbarer Sitzplätze, hier durch Ausbau eines Teiles der Sitzbank, änderst. Ebenso auch bei anderen signifikanten Änderungen (Fenster ausbauen und verblechen, Ausbau/Änderung von relevanten Fahrzeugteilen). Aber sicher nicht, wenn du ein paar Halterungen für irgendwas in den Kofferraum schraubst. Beispiel: Ich wüßte auch nicht, dass z.B. ein nachträglich eingebauter Feuerlöscher mitsamt Halterung eingetragen werden muss, eine ABE hat der auch nicht. Natürlich ist sowohl der Einbauer wie Hersteller in der Verantwortung. Geschrieben von Thomas M. Leider gibt es unterschiedliche Bewertungen wann Einbau beginnt und wo die Ladung endet, sicher bist du wenn die Ladung ohne Werkzeug entfernt werden kann, also "Schrauben gegen Flügelmuttern" tauschen. Manche Sachverständige sind auch zufrieden wenn man mit bordeigenen Mitteln die Ladung entfernt kann, da man aber nie weiß wer das mal aus welchem Grund bewertet rate ich davon ab. Das hat aber nicht viel Einfluß auf die Verantwortung. Bestenfalls kann man dann noch sagen, dass eben der jeweilige Fahrer mit in der Verantwortung ist, der Verlader aber ebenso. Ändert also im Zweifelsfall recht wenig. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 833729 | |||
Datum | 15.09.2017 12:18 | 2085 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Bestenfalls, wenn sich die .... Ich bin immer noch beim o.g. Umbau zum FR. Das die Ladung gesichert sein muß habe ich erwähnt, dass das richtig gemacht wird sehe in diesem Forum als Selbstverständlichkeit an. Hier im Vorfeld konkrete Lösungen zu benennen wie man welches Teil in welchem Umfeld sichert dürfte Bücher füllen. Geschrieben von Michael W. Natürlich auch, wenn du die Anzahl nutzbarer Sitzplätze, hier durch Ausbau eines Teiles der Sitzbank, änderst Äh, nö Sitze aus dem Fahrzeug zu nehmen ist erstmal kein Problem, darfst halt nur noch so viele mitnehmen wie Sitze übrig sind. Wir sollten bei dem heute gängigen bleiben Wenn ich jetzt Klamotten wie mein altes Mehrzweckfahrzeug ins Feld führe bei dem Amtlich eingetragen wurde dass das Fahrzeug zugelassen ist um Ladung und Personen zu befördern und die einzige Beschränkung das ZgG ist bringt das dem Fragesteller nix. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 833730 | |||
Datum | 15.09.2017 12:22 | 2100 x gelesen | |||
Üblicherweise wird für das Führen der Sondersignalanlage eine Änderung der Fahrzeugart von PKW auf sonstiges Kfz Feuerwehr verlangt bzw. man betrachtet schon deren Einbau als Änderung der Fahrzeugart. (daß ich persönlich dazu eine andere Meinung habe nützt euch wenig...) Also muss ohnehin eine neue Betriebserlaubnis her, dann kann man die Einbauten auch gleich ordentlich machen und abnehmen lassen und muss nicht mit dem Hilfskonstrukt der Ladung arbeiten. | |||||
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Autor | Jona8s R8., Wiesldorf / | 833731 | |||
Datum | 15.09.2017 12:29 | 2067 x gelesen | |||
Da bin ich deiner Meinung. Würdest du aber unterm Strich einen Eigenausbau (Kofferraum/Rücksitzbank) befürworten? Oder sagst du eher "Lass das, schon allein aus rechtlichen Gründen, eine Fachfirma machen"? | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 833732 | |||
Datum | 15.09.2017 12:43 | 2067 x gelesen | |||
Ich würde es mir zwar grundsätzlich zutrauen, hier in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachleuten für Metall und Holz/Kunststoff einen solchen Umbau zu planen und durchzuführen. Aber ich sehe den Aufwand alleine für die Recherche aller relevanter Vorschriften so groß, dass ich das nicht machen wollen würde. Wenn man sowas (am besten gleich Einschließlich der §19(2)-Abnahme und der UVV-Erstprüfung) an eine passende Fachfirma vergeben kann wird es hoffentlich deutlich stressfreier. Das ist aber nicht zuletzt auch eine finanzielle Frage. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 833733 | |||
Datum | 15.09.2017 13:11 | 1996 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Ich würde es mir zwar grundsätzlich zutrauen Kommt drauf an was man erwartet. Als Schreiner beherrsche ich zwar die Technik allerdings fehlt mir fast jegliches Wissen über sinnvolle zu verbauende Materialien. Eine Freundin verdienst ihr Geld mit den Ausbauten von Extrem- und Fernreisemobilen, die hat Sachen im Regal und Schubladen von denen ich nicht mal wüsste wo ich das bestellen könnte. Wenn der Ausbau mit GMV gemacht wurde ist die Eintragung eigentlich keine große Sache, ein anderer Freund (Landmaschinenmechaniker) hat sich gerade eine kompl. Wohnkabine gebaut (2J.), also inkl. Hilfsrahmen, möglich ist das einiges. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Jona8s R8., Wiesldorf / | 833734 | |||
Datum | 15.09.2017 13:19 | 2047 x gelesen | |||
"...Aber ich sehe den Aufwand alleine für die Recherche aller relevanter Vorschriften so groß, ..." Und genau das ist unser Problem. Wir haben diverse Schreiner und Metallbauer bei uns in der Wehr, ein Plan wie was angeordet werden würde existiert ebenfalls. Aber wir tun uns einfach extrem schwer hier in Sachen Vorschriften Klarheit zu erhalten. Ich glaube eher weniger, dass der TÜV Prüfer oder die Zulassungsstelle ein großes Problem wird. Eher ist es wie bereits beschrieben die rechtliche Seite - Vorschriften a la "das und das muss so und so viel G-Kraft aushalten im Falle des Falles..." Uns ist klar - wenn wir selber bauen, sind wir selber dafür verantwortlich - aber wie können wir uns selbst hier etwas absichern? | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 833735 | |||
Datum | 15.09.2017 13:26 | 2020 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas M. Äh, nö Äh, doch. Die Anzahl möglicher Sitzplätze ist eingetragen. Sind die Sitze fest verschraubt und du änderst da dran was, hast du die neue Anzahl im Rahmen einer Änderungsabnahme eintragen zu lassen. Hat dein Fahrzeug ab Werk herausnehmbare Sitze ist das was anderes. Gibt es ja durchaus bei vielen Fahrzeugen. Dass man die Änderung der Fahrzeugart auf Sonst. Kfz (...) per Änderungsabnahme eintragen lassen muss, dürfte klar sein. Ebenso natürlich eine fest verbaute SoSi-Anlage, alleine schon, weil sich dadurch in der Regel die Fahrzeughöhe ändert. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 833736 | |||
Datum | 15.09.2017 14:24 | 2221 x gelesen | |||
Geschrieben von Jonas R.Eher ist es wie bereits beschrieben die rechtliche Seite - Vorschriften a la "das und das muss so und so viel G-Kraft aushalten im Falle des Falles..." das Zauberwort ist 10g... Die Vorschriften hab ich inkl. weiterführender Literatur verlinkt, hier noch ein bißchen mehr zu Folgen von der Unfallkasse: https://www.unfallkasse-nrw.de/fileadmin/server/download/Feuerwehr/Allgemein/SFF_2010/Burkhardt_Sicherheit%20bei%20Einsatzfahrzeugen.pdf Wenn Ihr "diverse Schreiner und Metallbauer" habt, dann sollten die wissen, was sie wie bauen müssen, damit das rechnerisch erreicht werden kann. Dann habt Ihr immer noch das Problem, ob Eure Ideen mit den Aufnahmen IM Fahrzeug (gerade beim Ausbau im MR) konform gehen... Dafür gibts Ausbauerrichtlinien von den Fahrzeugherstellern. Es tut mir sehr leid, einfacher wirds nicht - nur mutiger oder selbstmörderischer... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 833737 | |||
Datum | 15.09.2017 14:34 | 1923 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Äh, doch. Woraus entnimmst du das? Im §19 STVZO; (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, 2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder 3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Ich kenne sehr viele (Rallye Trophy Fernreise) die ihre Rückbank ausgebaut haben (ich auch) und noch nie war das ein Problem. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 833738 | |||
Datum | 15.09.2017 15:16 | 1984 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas M. Im §19 STVZO; Ach so. Gegenfrage: Und warum sollte es dann ein Problem sein, irgendwas einzubauen und fest zu verschrauben? Sobald aus welchem Grund auch immer die Daten in den Papieren nicht mehr stimmen, musst du sie berichtigen lassen. Das gilt für alles, was da eingetragen ist. Sitzplätze sind ebenso eingetragen wie z.B. die Abmessungen und Gewichte des Fahrzeuges. Da kann durchaus auch eine Spanne von...bis eingetragen sein. Geschrieben von Thomas M. Ich kenne sehr viele (Rallye Trophy Fernreise) die ihre Rückbank ausgebaut haben (ich auch) und noch nie war das ein Problem. Ich kenne auch viele, die mit unpassenden Papieren durch die Lande fahren und immer problemlos durch die HU kommen. Heißt aber nicht, dass das immer so sein muss und dass das korrekt ist. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 833740 | |||
Datum | 15.09.2017 16:52 | 2039 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Und warum sollte es dann ein Problem sein, irgendwas einzubauen und fest zu verschrauben? Weil du das Leergewicht veränderst und ggf, den Fahrzeugtyp "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Step8han8 E.8, Metzingen / BW | 833750 | |||
Datum | 16.09.2017 18:20 | 1743 x gelesen | |||
Hallo, mach Dich mal beim Feuerwehr-TÜV schlau. In manchen Bundesländern ist ein Trenngitter zwischen Mannschaftsraum und "Geräteraum" erforderlich. Grüße aus dem wilden Süden Stephan | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 833763 | |||
Datum | 17.09.2017 15:17 | 1903 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas M. Weil du das Leergewicht veränderst und ggf, den Fahrzeugtyp Fahrzeugtyp ist klar. Der kommt aber nicht durch das Einbauen irgendwelcher Halterungen in den Kofferraum/Rücksitzbereich, sondern durch den Einsatzzweck zustande. Beim Leergewicht kommt es darauf an, bei den meisten Fahrzeugen im PKW-Bereich steht da heute eine recht große Spanne des Leergewichtes in den Papieren eingetragen, da man nicht für jede Sonderausstattungsvariante ein passendes Leergewicht eintragen will. Solange das noch passt, brauchst du nix eintragen zu lassen. Ist aber dann ja nichts anderes als bei den Sitzplätzen... Gruß, Michael | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 833776 | |||
Datum | 18.09.2017 16:51 | 1391 x gelesen | |||
Meines Erachtens wäre der erste Weg zur nächsten Niederlassung der Prüforganisation, die im entsprechenden Bundesland Fahrzeugabnahmen machen darf. Dort mit dem zuständigen Mitarbeiter reden, der sagt Euch dann schon, worauf es ankommt. Tomy | |||||
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