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Thema | HLF 10 Sachsen | 6 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Infos: | |||||
Autor | Volk8er 8M., Bad Sobernheim / Rheinland-Pfalz | 834151 | |||
Datum | 06.10.2017 18:57 | 5130 x gelesen | |||
Hallo Forum. Kann mir jemand sagen, welche, von der NORM HLF 10 abweichende, Beladung auf den neuen HLF 10 Sachsen verladen ist? Gruß Volker -das ist ganz allein meine persönliche Meinung- | |||||
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Autor | Pete8r I8., Freital / Sachsen | 834164 | |||
Datum | 07.10.2017 16:34 | 2594 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Volker M. Kann mir jemand sagen, welche, von der NORM HLF 10 abweichende, Beladung auf den neuen HLF 10 Sachsen verladen ist? Zitat Aufsteller vor dem Fahrzeug auf dem Messestand vom Freistaat Sachsen: "... Das HLF 10 Allrad mit einer zulässigen Gesamtmasse von 12,5t ist neben der Standardbeladung den Bedürfnissen des Katastrophenschutzes angepasst und unter anderem ausgestattet mit leichten Chemikalienschutz, einem Gerätesatz Absturtzsicherung, einer Schmutzwasserpumpe (Korndurchlass 65mm), Wathosen, Gleitschutzketten, Abschleppstange, Reifenfüllschlauch/ Reifendruckmessgerät, Flaggensatz mit Flaggenhalter, Sandblechen, Klapptrage und Tragetüchern. Jeder Löschzug Retten im Freistaat Sachsen wird zukünftig über zwei HLF 10 verfügen." Was sonst im Detail noch zur DIN-Belandung geändert oder zusätzlich verladen wurde kann ich dir nicht sagen. MkG Peter | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 834168 | |||
Datum | 07.10.2017 17:24 | 2438 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Volker M. Kann mir jemand sagen, welche, von der NORM HLF 10 abweichende, Beladung auf den neuen HLF 10 Sachsen verladen ist? Ich vermute mal keine, denn auch zusätzliche Beladung ist nach Norm explizit zulässig, solange man innerhalb der angegeben Gewichtsgrenzen bleibt. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 834182 | |||
Datum | 08.10.2017 01:30 | 2304 x gelesen | |||
Und wenn das Land die selbst beschafft/konzipiert juckt die Norm auch nicht so wirklich. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 834186 | |||
Datum | 08.10.2017 10:55 | 2092 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Volker C. Und wenn das Land die selbst beschafft/konzipiert juckt die Norm auch nicht so wirklich. Das kommt a) auf das Land an b) auf den Verwendungszweck an. Ich seh da keine Abweichung von der Norm. Nur etwas Zusatzbeladung. Und die ist laut Norm (bei allen Fahrzeugen!) im Rahmen der Gewichtsreserve zulässig. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 834213 | |||
Datum | 09.10.2017 10:19 | 1773 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker M.Kann mir jemand sagen, welche, von der NORM HLF 10 abweichende, Beladung auf den neuen HLF 10 Sachsen verladen ist? Moin, verstehe den ganzen Bohei nicht den auch der Hersteller da veranstaltet, sieht für mich wie ein stinknormales HLF10 mit etwas Zusatzbeladung aus. OK, als Landesbeschaffung was neues und auch gut das es ein Normfahrzeug ist, aber auch nicht mehr. Viele Grüße Christian Planung ersetzt Zufall durch Irrtum! | |||||
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