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ThemaSondersignalanlagen der US-Army auf deutschen Straßen40 Beträge
RubrikSonstiges
Infos:
  • Gesetz über die Rechtsstellung ausländischer Streitkräfte bei vorübergehenden Aufenthalten in der Bundesrepublik Deutschland - SkAufG
  •  
    AutorLudg8er 8F., Melle / Niedersachsen834153
    Datum07.10.2017 10:2610492 x gelesen
    Wie sieht es eigentlich mit der Zulässigkeit dieser Fahrzeuge auf unseren Straßen aus?
    Darf die US Army das so und falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
    US Army bei Übung in Stuttgart

    Bei diesem Beitrag handelt es sich ausschließlich um meine persönliche Meinung!

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg834154
    Datum07.10.2017 10:377031 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Ludger F.

    Darf die US Army das so

    Ob sie es darf weis ich nicht, jedenfalls fuhr die US-Army Feuerwehr in Heidelberg jahrzehntelang bis zu ihrer Auflösung 2013 z.B. mit Fahrzeugen dieser oder dieser Art mit US-typischen Geheul und Geblitze auf öffentlichen Straßen durch unsere Gegend.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorDani8el 8W., Immenstedt / S-H834155
    Datum07.10.2017 12:136457 x gelesen
    Moin,
    also die Zulässigkeit der Nutzung würde ich mal aus §35 Abs 5 der StVO herholen.
    Den Verbau und die Abnahme der US Anlagen würde ich jetzt mal in der StVZO erwarten, da die Fahrzeuge ja teilweise deutsche Kennzeichen tragen. Bei US Kennzeichen vermute ich mal, dass die StVZO da nicht greift sondern das US Gegenstück dazu.

    Gruß
    Daniel

    EDIT: Eventuell gibt es da aber auch Sonderverträge zu oder man duldet einfach die Nutzung. Ich wüsste spontan auch nicht, wie das bei unseren Militärfahrzeugen im Ausland verläuft. Wir haben ja auch genug Feuerwehrfahrzeuge mit Y-Kennzeichen in der Welt verteilt und die laufen meines Wissens auch alle mit deutschen Hörnern.

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz834160
    Datum07.10.2017 13:086295 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Daniel W.Den Verbau und die Abnahme der US Anlagen würde ich jetzt mal in der StVZO erwarten, da die Fahrzeuge ja teilweise deutsche Kennzeichen tragen.

    Bei uns in der Gegend gibt es solche Fahrzeuge recht häufig. Da entsprechen auch die SoSi-Anlagen wie sämtliche restliche Beleuchtung, ebenso wie bei zivilen amerikanischen Fahrzeugen, meist nur den US-Vorschriften (sieht man auch schön an roten Blinkern hinten, kombiniertem Brems- und Blinklicht usw.). Dass da deutsche Kennzeichen dran sind, dient wie bei zivilen Fahrzeugen nur dazu, dass man diese nicht gleich als US-Fahrzeuge erkennt. Sofern das aber in Deutschland beschaffte Fahrzeuge sind, entsprechen die teils auch deutschen Vorschriften.
    Hier z.B. mal recht viel Miltärpolizei bei einem Einsatz der Feuerwehr, einfacher VU auf der Autobahn:
    http://www.michael-weyrich.de/FF_Herchweiler/Bilder_Einsaetze/VU_110718_4.jpg

    Gruß,
    Michael

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    AutorAlex8and8er 8H., Bürstadt / Hessen834161
    Datum07.10.2017 13:426056 x gelesen
    Ähm, bei den Bleuchtungseinrichtungen keine Ahnung.
    Beim Einsatzhorn definitiv ja. Immerhin ist nur in der DIN geregelt wie sich ein Einsatzhorn anhören muss und das interessiert die Amis herzlich wenig.
    Die Autofahrer müssen ja bei Blinklich UND Einsatzhorn freie Bahn schaffen. Ob das dann Tütata oder WIUWIUWIU macht ist der STVO egal ;-)

    Ich schreibe grundsätzlich als Privatperson.

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW834163
    Datum07.10.2017 15:445751 x gelesen
    Geschrieben von Alexander H.Die Autofahrer müssen ja bei Blinklich UND Einsatzhorn freie Bahn schaffen. Ob das dann Tütata oder WIUWIUWIU macht ist der STVO egal ;-)

    Na und ich hatte gedacht das allein das falsche Rot ausreicht um ein FW-Fahrzeug als solches nicht mehr wahrnehmen zu können.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW834169
    Datum07.10.2017 17:295710 x gelesen
    Geschrieben von Alexander H.Immerhin ist nur in der DIN geregelt wie sich ein Einsatzhorn anhören muss

    Der Klang des Einsatzhorns ist straßenverkehrsrechtlich klar definiert vorgeschrieben.

    Siehe §22a (1) Nr. 19 StvZO in Verbindung mit §6(1) FzTV in Verbindung mit der TA Nr. 32.

    Dort lautet der erste Satz: "Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz müssen DIN 14610 entsprechen." (und es folgen einige Vorschriften, wie die Einhaltung dieser DIN zu überprüfen ist).

    Es ist also schon etwas mehr als nur eine freiwillige privatrechtliche Definition ;-)

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    AutorJörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW834172
    Datum07.10.2017 20:065493 x gelesen
    Für NRW gilt lt. recht.nrw.de die Rechtsstellung
    der Stationierungsstreitkräfte und Aufgabenbereich der Polizei
    RdErl. d. Innenministers v. 26.1.1982 - IVA2-2911
    [...]8.3 Bau- und Betriebsvorschriften
    Die deutschen Vorschriften sind auf den Bau und die Ausrüstung der Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger und Binnenschiffe der Truppe oder des zivilen Gefolges nicht anzuwenden, wenn die Fahrzeuge den Vorschriften des Entsendestaates entsprechen (Art. 57 Abs. 5 ZA*).[...]
    *ZA = NATO-Truppenstatut

    Diese Entsprechung der Vorschriften des Entsendestaates scheint sich auch auf das verwendete Sondersignal zu beziehen.
    [...]8.2.1
    Abweichungen von den deutschen Vorschriften über das Verhalten im Straßenverkehr sind nur der Truppe und nur im Falle dringender militärischer Erfordernisse sowie unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gestattet (Art. 57 Abs. 4 Buchst. a ZA**; § 35 Abs. 5 der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO). Ob die Voraussetzungen für ein Abweichen von Verkehrsvorschriften gegeben sind, entscheiden die Militärbehörden.[...]


    ** Art. 57 Abs. 4 Buchst. a ZA: Abweichungen von den deutschen Vorschriften über das Verhalten im Straßenverkehr sind einer Truppe nach Maßgabe des deutschen Rechts gestattet. Im Falle künftiger Änderungen deutscher Gesetze oder Vorschriften, die den Straßenverkehr betreffen, finden durch dringende militärische Erfordernisse bedingte Abweichungen im Einklang mit Verfahren statt, die zwischen den Behörden einer Truppe und den zuständigen deutschen Behörden vereinbart werden.Quelle (jurion.de)
    Ich vermute, die anderen Bundesländer haben ähnliche Erlasse formuliert.

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern834180
    Datum07.10.2017 22:005327 x gelesen
    Frage Günter Stöckl - er ist Fire Chief in Hohenfels.....

    guenter.stoeckl@wfv-bayern.de

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorJoha8nne8s C8., Baltmannsweiler / BW834181
    Datum07.10.2017 22:065401 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ludger F.Darf die US Army das so

    Sagen wir es mal so, die Hilfskräfte der US Army fahren gemeinsam mit den BOS.
    Und niemand stört sich dran.

    Wieso stört es dich??

    Viele Grüße
    Johannes

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    AutorSimo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg834188
    Datum08.10.2017 11:235226 x gelesen
    Hi,

    bzgl. der Militärpolizei kann ich nichts sagen.
    Die Feuerwehr der US-Army-Standorte in Stuttgart ist eine anerkannte Werkfeuerwehr. Von daher: Die darf.

    Gruß
    Simon

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    AutorPhil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland834205
    Datum08.10.2017 22:554928 x gelesen
    Hallo,

    ja sie dürfen das. Ein Blick in die STVO § 35 Sonderrechte hier Absatz (5) hilft weiter

    Geschrieben von ---§35 STVO (5)--- (5) Die Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes sind im Falle dringender militärischer Erfordernisse von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, von den Vorschriften des § 29 allerdings nur, soweit für diese Truppen Sonderregelungen oder Vereinbarungen bestehen.

    Die Frage der Kennzeichen findet hier die Erklärung im Abschnitt Ausgabe Deutscher Kennzeichen.

    Sofern sind es Amerikanische Fahrzeuge mit einem Amerikanischen Kennzeichen, das wie deutsche Kennzeichen aussieht. Daher gilt auch die amerikanische Zulassungsordnung.

    Gruß Philip

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg834211
    Datum09.10.2017 09:504570 x gelesen
    Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Meinungsfindung!

    In diesem Fall ist die Rechtsstellung ausländischer Streitkräfte im
    "Gesetz über die Rechtsstellung ausländischer Streitkräfte bei vorübergehenden Aufenthalten in der Bundesrepublik Deutschland" (SkAufG) festgeschrieben.
    Daraus ergibt sich auch, dass u.a. Abweichungen von StVO und StVZO in die Zuständigkeit der jeweiligen Landesbehörden fallen.

    Dann wird es allerdings kompliziert, weil jedes Bundesland diese Sächelchen anders regelt und benennt.

    Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
    www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt
    twitter.com/HSE_volunteer

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg834212
    Datum09.10.2017 10:184554 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Udo B.Dann wird es allerdings kompliziert, weil jedes Bundesland diese Sächelchen anders regelt und benennt.
    da finde ich es deutlich "komplizierter" die Verkehrsteilnehmer in Deutschland auf solche Regelungen und vor allem auf die anderen Signalanlagen aufmerksam zu machen.

    Woher soll der durchschnittliche Autofahrer wissen das er wegen so einem komischen Geheule freie Bahn schaffen muss? Nicht jeder hat eine einschlägige Fortbildung z.B. durch die TV-Serie "Die Straßen von San Francisco" o.Ä. genossen.

    In der Gegend wo ich wohne gabs keine Stationierungsstreitkräfte. Mein einzigster "direkter" Kontakt mit der US-Army war im Wald als ich Mitte der 80iger mal fast in eine getarnte Pershing-Stellung fuhr. Die hatten keine Sondersingalanlage. Mich hat da eher die Sperrung des Waldweges durch eine in Feuerstellung aufgestellte Pershing-II-Rakete und das M16 des Wachposten überzeugt daß die US-Army in diesem Fall Wegerechte hatte ;-)

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW834219
    Datum09.10.2017 14:194477 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Woher soll der durchschnittliche Autofahrer wissen das er wegen so einem komischen Geheule freie Bahn schaffen muss?

    IMNSHO muss er das auch nicht.

    Die ausländischen Kräfte haben zwar aufgrund des Stationierungsgesetzes das Recht, ihre Fahrzeuge abweichend von der StVZO mit Warnanlagen nach den Regeln des Heimatlandes auszurüsten und diese dann auch abweichend von der StVO zu nutzen. Eine Verpflichtung für die übrigen Verkehrsteilnehmer, darauf dann auch so wie in §38(1) StVO für das Einsatzhorn vorgeschrieben zu reagieren kann ich aber daraus nicht ableiten.

    Natürlich ist es trotzdem sinnvoll das zu tun, weil die ausländischen Kollegen vermutlich nicht aus Jux und Dollerei mit (ihrem) Sondersignal fahren, sondern einen Auftrag zu erfüllen haben der den in §38(1) aufgezählten Fällen entspricht...

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    AutorLudg8er 8F., Melle / Niedersachsen834271
    Datum10.10.2017 23:234299 x gelesen
    Hatte ich geschrieben, dass es mich stört? Ich meine, nein.
    Aber rein verkehrsrechtlich ist es dann doch wohl eine interessante aber auch etwas komplexere Angelegenheit.
    Daher erst einmal Danke für die inhaltlichen Beiträge zu meiner Fragestellung!

    Bei diesem Beitrag handelt es sich ausschließlich um meine persönliche Meinung!

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg834274
    Datum11.10.2017 09:014413 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Eine Verpflichtung für die übrigen Verkehrsteilnehmer, darauf dann auch so wie in §38(1) StVO für das Einsatzhorn vorgeschrieben zu reagieren kann ich aber daraus nicht ableiten.
    Das sehe ich etwas anders, und zwar aus dem einfachen Grund, weil der Begriff "Einsatzhorn" und auch ein konkreter Fahrzeugbezug in der StVO (und in der VwV-StVO, und nur um diese beiden geht es hier) nicht definiert sind.

    Somit gilt IMHO (IANAL) der Wortlaut des § 38 StVO mit seiner verkehrsrechtlichen Anordnung: bei Blaulicht zusammen mit dem Einsatzhorn ist unverzüglich Platz zu schaffen.

    Und dieser verkehrsrechtlichen Anordnung haben alle VT Folge zu leisten, unabhängig davon, ob die objektiven Voraussetzungen gegeben sind oder nicht; dies wäre allerdings gerichtlich überprüfbar.

    Vielleicht kann ja jemand mit einer guten Verkehrsrechtschutzversicherung den Sachverhalt mal gerichtlich klären lassen ... ;)

    Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
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    AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken834276
    Datum11.10.2017 09:534187 x gelesen
    Naja, Blaulicht? Für mich sieht das eher nach 'Fahrbahnräumern' aus, und nicht nach Blaulicht... wenn ich da an den Aufwand mit dem Heckblaulicht denke...

    Tomy

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    AutorFlor8ian8 F.8, Goldbach / 834280
    Datum11.10.2017 11:004341 x gelesen
    Ich dachte dass die US-Army Feuerwehr trotz amerikanischer Fahrzeuge auf deutschem Staatsgebiet mit Martinhorn fahren sollte(Auf deinen Bildern auch auf beiden Fahrzeugen zusätzlich verbaut). Auf dem amerikanischen Gebiet der US-Army Standorte in Deutschland fahren sie dann mit dem gewohnten amerikanischen "Geheul".

    Ob die das natürlich in der Realität so angewendet haben weißt du sicher besser als ich.

    Kameradschaftliche Grüße
    Florian

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    AutorThor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg834289
    Datum11.10.2017 11:57   4263 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Jürgen M.Woher soll der durchschnittliche Autofahrer wissen das er wegen so einem komischen Geheule freie Bahn schaffen muss? Nicht jeder hat eine einschlägige Fortbildung z.B. durch die TV-Serie "Die Straßen von San Francisco" o.Ä. genossen.
    Der durchschnittliche Autofahrer hat üblicherweise nicht die Kentniss darüber, welche Frequenzfolge ein "deutsches" Einsatzhorn haben muss. Wahrscheinlich weiss er noch nicht einmal, dass blaues Blinklicht in der STVO steht.
    Er wird also bei dem "komischen" Geheule genauso viel (oder wenig) Platz machen, wie bei einer "vorschriftskonformen" Sondersignalanlage.

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg834293
    Datum11.10.2017 12:444343 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Florian F.

    Ich dachte dass die US-Army Feuerwehr trotz amerikanischer Fahrzeuge auf deutschem Staatsgebiet mit Martinhorn fahren sollte(Auf deinen Bildern auch auf beiden Fahrzeugen zusätzlich verbaut).

    Da gibt es aber durchaus auch noch FW-Fahrzeuge der US-Air Force -wie beispielsweise " Hier " oder " Hier " zu sehen-, die auf öffentlichen Straßen in Deutschland fahren und sich durch ihr landestypisches Geheul und Geblitze und ohne deutsche Sondersignalanlagen frei Bahn verschaffen.
    Eine andere Frage aber hierzu. Gab es nach Unfällen, bei denen auf Alarmfahrt befindliche Feuerwehr-, Polizei- oder Santätsfahrzeuge Fahrzeuge der US-Army bzw. Air Force oder sonstiger Stationierungsstreitkräfte beteiligt waren und danach es zu polizeiliche Ermittlungen bzw. richterliche Urteile kam, bei denen die spezielle Sondersignalthematik eine Rolle spielte ?


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorFlor8ian8 F.8, Goldbach / 834295
    Datum11.10.2017 14:234138 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.Da gibt es aber durchaus auch noch FW-Fahrzeuge der US-Air Force -wie beispielsweise " Hier " oder " Hier " zu sehen-, die auf öffentlichen Straßen in Deutschland fahren und sich durch ihr landestypisches Geheul und Geblitze und ohne deutsche Sondersignalanlagen frei Bahn verschaffen.

    Wie gesagt da hast du natürlich mehr Erfahrung was die so in der Realität getan haben. Aber verbaut haben die beiden abgebildeten Fahrzeuge das deutsche Martinhorn aber auch oder interpretiere ich die Hörner an der Unterseite falsch ?

    Geschrieben von Bernhard D.Eine andere Frage aber hierzu. Gab es nach Unfällen, bei denen auf Alarmfahrt befindliche Feuerwehr-, Polizei- oder Santätsfahrzeuge Fahrzeuge der US-Army bzw. Air Force oder sonstiger Stationierungsstreitkräfte beteiligt waren und danach es zu polizeiliche Ermittlungen bzw. richterliche Urteile kam, bei denen die spezielle Sondersignalthematik eine Rolle spielte ?

    Das würde mich auch mal interessieren! Woebi ich jetzt schon unter diversen Youtube Videos gelesen habe das einige der Fahrzeuge als NATO-Fahrzeuge bezeichnet werden und somit exterritorial zum Einsatz kommen und somit auch das Yelp/Wail verwenden können. Mich würde da aber wieder interessieren in wie weit diese Fahrzeuge dann gekennzeichnet sein müssten...
    Fragen über Fragen...

    Kameradschaftliche Grüße vom Bayrischen Untermain
    Florian

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    AutorPaul8 M.8, Bayreuth / Bayern834297
    Datum11.10.2017 14:324031 x gelesen
    Nachdem die "Feindstaatenklausel" der UNO für Deutschland leider nach wie vor Gültigkeit hat, werden sich die US Streitkräfte einen Teufel darum scheren, was wir gerne hätten, und weiter ihren "Stiefel" durchziehen ;-)

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    AutorPhil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland834308
    Datum12.10.2017 00:123932 x gelesen
    Geschrieben von ---Jürgen M.--- Woher soll der durchschnittliche Autofahrer wissen das er wegen so einem komischen Geheule freie Bahn schaffen muss? Nicht jeder hat eine einschlägige Fortbildung z.B. durch die TV-Serie "Die Straßen von San Francisco" o.Ä. genossen.


    Hallo Jürgen,

    ich lebe hier im Grenzgebiet zu zwei Anrainerstaaten der Bundesrepublik Deutschland. Hier fahren französische und luxemburgische Rettungswagen fast stündlich mit Sondersignal, auf dem Weg zur Maximalversorgungsklinik. Teilweise müssen die französischen Feuerwehrfahrzeuge und Polizeifahrzeuge sogar über Deutsches Gebiet mit Sondersignal fahren, um auf das Teilstück der Autobahn zwischen Grenzübergang und der ersten Ausfahrt auf französischem Hoheitsgebiet zu gelangen.

    Und jetzt stell dir vor, die Fahrzeugführer machen den Weg frei... Egal ob sie aus Frankreich, Luxemburg, dem Saarland oder sonst woher kommen. Es zählt schlicht und einfach das Blaue Blinklicht in der Kombination eines sich veränderndem Tonsignals, damit es besser wahrgenommen werden kann. Die Tonfolge und die Melodie ist hierbei völlig egal.

    Und weist du warum ? Weil's so ist !

    Und genauso ist es auch mit den Fahrzeugen des Fire Department ( die in Deutschland auch mit blauen Blinklicht fahren ) der US Army oder der US Military Police.

    Gruß Philip

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 834310
    Datum12.10.2017 00:363880 x gelesen
    Geschrieben von Philip K.Und weist du warum ? Weil's so ist !

    Und genauso ist es auch mit den Fahrzeugen des Fire Department ( die in Deutschland auch mit blauen Blinklicht fahren ) der US Army oder der US Military Police.


    Same here, in der Einflugschneise des Herzzentrums. Wobei es umgekehrt interessant zu beobachten ist dass es viele Franzmänner gibt, die eher verwirrt reagieren.

    Dazu kommt das die Fahrzeuge i.d.R. erst vor der Kreuzung das Horn anmachen.

    Jetzt ist der Mensch so konditioniert dass er erstmal irgendwas von hinten sieht das blau blinkend ankommt und sofort "Feuerwehr" (der differenziert da schon nicht mehr weiter).
    Dass da "Blaulicht", "Aussehen" und "Horn" irgendwie nicht zusammenpassen realisiert nur ein Bruchteil. Denn das hat ziemlich wenig mit bewusstem Denken zu tun.

    Also auch hier: Wer Platz gemacht bekommt hat Recht.

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

    "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern834320
    Datum12.10.2017 11:283713 x gelesen
    Dieser Beitrag hat sehr viele Leser - also ein Thema das interessiert. Und nun denken wir mal an den Typs "deutscher Oberfahrlehrer von eigenen Gnaden". Der hat mal vom §38 gelesen und pocht darauf .... Falsches Licht, falsches Geheul..du hast hier nichts zu fordern. Dann eventuell mag er zusätzlich noch aus politischen Gründen die US-Army nicht....

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP834324
    Datum12.10.2017 11:503545 x gelesen
    Ich denke mal dort, wo man diese sonderamisignalfahrenden Vehikel treffen kann, dürften die i.d.R. schon bekannt sein, weil sie etwas häufiger/regelmäßiger auftreten. Und tauchen sie mal irgendwo anders auf, dürften die Fahrer mit dem deutschen Oberfahrlehrer von eigenen Gnaden wohl auch fertig werden ;-)

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP834326
    Datum12.10.2017 12:083824 x gelesen
    Geschrieben von Thorsten H. Er wird also bei dem "komischen" Geheule genauso viel (oder wenig) Platz machen, wie bei einer "vorschriftskonformen" Sondersignalanlage.Das denke ich auch, ergänzend: Die Amis brauchen wir dazu eigentlich nicht, wir haben doch stellenweise schon einiges komisches Geheule deutscher Blaulichtfahrzeuge. Und vermutlich werden die wenigsten Autofahrer wissen, was die Polizei von ihnen will, wenn sie deren "Yelp" hinter sich hören. Dazu kommt vielerorts das Bullhorn als Erweiterung des SoSis, und im Osten schwören wohl einige Feuerwehren immer noch/wieder auf alternative Klänge (Youtube ist voll davon). Und in Bonn kann es dir passieren, dass dir so ein Motorrad begegnet. Hört sich komisch an, um nicht zu sagen besch*****, aber Platz machste trotzdem ;-)

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW834327
    Datum12.10.2017 12:363724 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Und in Bonn kann es dir passieren, dass dir so ein Motorrad begegnet. Hört sich komisch an, um nicht zu sagen besch*****, aber Platz machste trotzdem ;-)Hört sich irgendwie italienisch an. Ist auch dort (in Italien) sehr effektiv ;-)

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern834334
    Datum12.10.2017 20:163732 x gelesen
    Steinigt mich jetzt meinetwegen - aber ich war so vorwitzig in Wikipedia zu schauen. Stellt Euch vor was ich da entdecket / gelesen habe unter Tonfolgehorn/Sondersignalanalge:



    *** Zitat Anfang ***

    § 55 Abs. 3 S. 1 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung):


    (3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein.

    In Deutschland wird die Ausführung des Folgetonhorns durch DIN 14610 geregelt. Die Tonhöhe von verschiedenen Hörnern darf sich unterscheiden, muss aber zwischen 360 Hz (ca. fis) und 630 Hz (ca. dis) liegen. Das Tonintervall muss eine reine Quarte sein (beispielsweise: a und d). Sofern vorhanden, sieht die Norm außerdem zwei verschiedene Signale für Nutzung auf dem Land (oft im Frequenzbereich 362483 Hz) und in der Stadt (oft im Frequenzbereich 410547 Hz) vor, entsprechend heißt die Einstellung Landhorn oder Stadthorn.[1]

    Sonderrechte, wie das Überschreiten der Geschwindigkeit oder Fahren außerhalb vorgegebener Fahrspuren oder Fahrtrichtungen, können auch ohne Benutzung von Blaulicht und Folgetonhorn in Anspruch genommen werden, wegen der möglichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, dann jedoch besonders restriktiv.[2]

    In Erfurt und Weimar wurde vorübergehend das Wail-Signal erprobt, jedoch ohne dass dafür eine Genehmigung vorlag. Da es sich um kein offizielles DIN-Sondersignal handelt, ist der Gebrauch in Deutschland untersagt.[3] Aufgrund einer Rechtsverordnung ist in mehreren deutschen Bundesländern das Yelp-Signal im Einsatz. Sein Zweck ist jedoch nicht, das Wegerecht zu fordern, sondern ein vorausfahrendes Fahrzeug zum Anhalten aufzufordern.


    *** Zitat Ende ***

    Soso...demnach gab es Tonfolgehörner die ohne Genehmigung eingesetzt wurden. Aha, und jetzt frage ich mal in die Runde der Diskutanten wer denn in der Bevölkerung die oben geschilderte Bedeutung des Yelp-Signals kennt. A) wer kennt den Namen Yelp? b) wer hält dann an?

    Ehrlich? woher hätte ich wissen sollen das ich bei Yelp anhalten soll? Habe ich in der Fahrschule nicht gelernt - kam auch nie in den Nachrichten das so ein Signal jetzt neu mit diesen Verpflichtungen eingeführt wurde....

    Und noch "eins draufgesetzt": den Artikel habe ich auch noch gefunden : https://www.rettungsdienst.de/magazin/sondersignal-heulen-verboten-21554

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz834335
    Datum12.10.2017 20:563405 x gelesen
    Geschrieben von Volker L.Sofern vorhanden, sieht die Norm außerdem zwei verschiedene Signale für Nutzung auf dem Land (oft im Frequenzbereich 362483 Hz) und in der Stadt (oft im Frequenzbereich 410547 Hz) vor, entsprechend heißt die Einstellung Landhorn oder Stadthorn.
    Da sind beim copy and paste wohl ein paar Zeichen verloren gegangen, es heißt natürlich "(oft im Frequenzbereich 362-483 Hz) und in der Stadt (oft im Frequenzbereich 410-547 Hz)", sonst wären wir ja weit im Bereich des Ultraschalls. Der Land/Stadt Geschichte liegt die Annahme zugrunde, dass sich die verschiedenen Signale besser geradeaus (Land) beziehungsweise um die Ecke (Stadt) ausbreiten. Zusätzlich liegt auf dem Stadtsignal gerne noch ein Vibrato. Die Annahme der besseren Ausbreitung ist bestenfalls ziemlich überschätzt, vermutlich sogar völlig haltlos, genaue Untersuchungen dazu sind mir aber nicht bekannt. Man kann also getrost davon ausgehen, dass es sich um ein Voodoo-Gimmick handelt, das zum Beispiel Einzug in die Hella-Signalanlagen gefunden hat. In der aktuellen Norm (mir liegt Januar 2009 vor) steht von Stadt- und Landsignalen übrigens nichts, hier irrt der Wikipedia-Artikel.

    Begründung: Die Frequenzbereiche von Stadt- und Landsignal unterscheiden sich viel zu wenig, als dass sie sich relevant unterschiedlich verhalten könnten, was Beugung, Reflexion und sonstige ausbreitungsrelevanten Eigenschaften betrifft. Das Vibrato erzeugt einen deutlich unterschiedlichen Klangeindruck, der möglicherweise mehr Aufmerksamkeit erregt, mit Stadtbebauung oder Ausbreitung auf dem Land hat dies jedoch keinerlei Zusammenhang.

    Geschrieben von Volker L.Die Tonhöhe von verschiedenen Hörnern darf sich unterscheiden
    Das spielt zum Beispiel auf leicht gegeneinander verstimmte Einzelhörner an, wie sie zum Beispiel bei den bekannten Martinhörnern zum typischen Klangeindruck führen, die Verstimmung darf 5% nicht übersteigen (Frequenz in Hertz). Insgesamt ist der Wikipedia-Artikel missverständlich, schlecht formuliert und teilweise falsch. Soll ja schon mal vorkommen...

    Geschrieben von Volker L.Sonderrechte, wie das Überschreiten der Geschwindigkeit oder Fahren außerhalb vorgegebener Fahrspuren oder Fahrtrichtungen, können auch ohne Benutzung von Blaulicht und Folgetonhorn in Anspruch genommen werden, wegen der möglichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, dann jedoch besonders restriktiv.
    Das sollte doch inzwischen hier hinlänglich bekannt sein, Unterscheidung Sonderrechte und Wegerecht.

    Geschrieben von Volker L.Ehrlich? woher hätte ich wissen sollen das ich bei Yelp anhalten soll? Habe ich in der Fahrschule nicht gelernt - kam auch nie in den Nachrichten das so ein Signal jetzt neu mit diesen Verpflichtungen eingeführt wurde....
    Mir ist bekannt, dass dieses Signal neu eingeführt wurde, ich weiß jedoch nicht, in welchen Bundesländern genau, was die ganze Sache schon ziemlich sinnlos macht: Verkehrsregeln dürfen sich doch nicht nach Bundesländern unterscheiden.

    Das alles schließt übrigens nicht aus, dass es den Militäreinheiten anderer Länder durch gesonderte Gesetzgebeung erlaubt ist, die landestypischen Signale zu verwenden.

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    AutorJörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW834340
    Datum12.10.2017 23:133645 x gelesen
    Woran liegt es eigentlich, dass man analoge Signalhörner (Pressluft/elektrische Hupen) in der Stadt besser orten kann, als elektronische? Die elektronisch erzeugten Signale werden überall reflektiert und man weiß oft nicht, aus welcher Richtung das Einsatzfahrzeug kommt. Beim Vibrato-Horn ist es etwas besser. Hier kann es ja nicht allein an der Frequenz liegen...

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW834341
    Datum13.10.2017 00:103826 x gelesen
    Geschrieben von Oliver S.Mir ist bekannt, dass dieses Signal neu eingeführt wurde, ich weiß jedoch nicht, in welchen Bundesländern genau

    Ich habe dir mal die komplette Liste der Länder rausgesucht, in denen die neue Regelung gilt:

    Baden-Württemberg
    Bayern
    Berlin
    Brandenburg
    Bremen
    Hamburg
    Hessen
    Mecklenburg-Vorpommern
    Niedersachsen
    Nordrhein-Westfalen
    Rheinland-Pfalz
    Saarland
    Sachsen
    Sachsen-Anhalt
    Schleswig-Holstein
    Thüringen

    ;-)

    Geschrieben von Oliver S.Verkehrsregeln dürfen sich doch nicht nach Bundesländern unterscheiden.

    In diesem Fall gibt es da auch keine Unterscheidung.

    Die Ausrüstung ist in §55 (3a) StVZO geregelt:
    (3a) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Absatz 3a mit Anhaltesignal und mit Signalgebern für rote Lichtschrift ausgerüstet sind, dürfen neben der in Absatz 3 vorgeschriebenen Warneinrichtung, dem Einsatzhorn, mit einer zusätzlichen Warneinrichtung, dem Anhaltehorn, ausgerüstet sein. Es muss sichergestellt sein, dass das Anhaltehorn nur in Verbindung mit dem Anhaltesignal und dem Signalgeber für rote Lichtschrift aktiviert werden kann. Es darf nicht möglich sein, die Warneinrichtungen gemeinsam zu betreiben.

    §52 (3a) regelt dazu:
    (3a) Kraftfahrzeuge des Vollzugsdienstes der Militärpolizei, der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des Zollfahndungsdienstes dürfen folgende Kennleuchten und Signalgeber haben: 1. Anhaltesignal, 2. nach vorn wirkende Signalgeber für rote Lichtschrift sowie 3. nach hinten wirkende Signalgeber für rote oder gelbe Lichtschrift.

    Die technische Ausführung für das Anhaltehorn ist in der TA Nr. 32 a "Warneinrichtung mit Sirenensignal - Anhaltehorn", deren Anwendung aus der FzTVO über die Bauartgenehmigungspflicht nach §22a Nr. 19a StVZO vorgeschrieben.

    (für das Anhaltesignal gilt entsprechend die TA Nr. 13b "Kennleuchten für rotes Blinklicht (mit nur einer Hauptausstrahlrichtung) [Blitzlicht-Scheinwerfer]" über §22a Nr. 11a)

    Technisch gesehen ist es also eine dreitstufige Sache: Wenn bei ausgeschalteten Kennleuchten für blaues Blinklicht der Signalgeber für rote Lichtschrift aktiviert ist, kann das Anhaltesignal zugeschaltet werden. Nur dann kann auch das Anhaltehorn aktiviert werden. (jedenfalls bei den Fahrzeugen, die der StVZO entsprechend konfiguriert wurden...)

    Die Anwendung ist ebenfalls bundesweit einheitlich geregelt, siehe §36(5) StVO:
    Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte gegeben werden. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden.

    Hier war der Verordnungsgeber sehr großzügig und hat lediglich "geeignete technische Einrichtungen" festgeschrieben. Im Bereich der Einrichtungen für Licht- bzw. Schallzeichen wird das aber über die o.g. Regeln der StVZO eingeschränkt.

    Für den angesprochenen wer-am-Verkehr-teilnimmt ist die Sache aber nicht weiter kompliziert: Eigentlich soll das Anhaltehorn ihn nur dazu veranlassen, jetzt endlich mal in den Rückspiegel zu schauen. Dort erkennt er dann ja die immer gleichzeitig aktivierten optischen Signalgeber.

    (warum jetzt die Befugnis zum Anhalten nur für Polizeibeamte und nicht für -beamtinnen definiert wurde ist mir etwas unklar. Vermutlich ist aber der komplette §36 dem Praktikanten beim durch-gendern der StVO einfach durch-gegangen...)

    (entsprechend könnte man grübeln, ob die von Absatz 3 abweichende Definition von "Polizei" beabsichtigt ist oder doch eher Zufall war. Jedenfalls dürfte klar sein, dass die Ordnungsämter da raus sind...)

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    AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz834344
    Datum13.10.2017 11:413438 x gelesen
    Geschrieben von Jörg E. J.Woran liegt es eigentlich, dass man analoge Signalhörner (Pressluft/elektrische Hupen) in der Stadt besser orten kann, als elektronische?
    Ich würde die Unterscheidung nicht in analog/elektronisch machen (was ja auch kein Widerspruch ist, der wäre analog/digital), sondern in elektrisch/pneumatisch.

    Geschrieben von Jörg E. J.Die elektronisch erzeugten Signale werden überall reflektiert und man weiß oft nicht, aus welcher Richtung das Einsatzfahrzeug kommt.
    Grundsätzlich werden Schallwellen natürlich alle reflektiert, wie stark, hängt unter anderem auch von der Frequenz ab sowie dem Material und der Größe des reflektierenden Körpers. Da die reflektierenden Objekte (Häuser, Fahrzeuge...) für alle Signale gleich sind, bleibt die Frequenz der Schallwellen als Unterscheidung. Hier ist zwar die Grundfrequenz sehr ähnlich und in der Norm definiert, die Obertonstruktur, also die beteiligten höherfrequenten Schallanteile der Signale, ist jedoch völlig unterschiedlich, je nachdem, ob Presslufthörner oder Lautsprecher zum Einsatz kommen. Diese Obertöne definieren auch den völlig unterschiedlichen Klangeindruck.

    Die Presslufthörner erzeugen deutlich mehr und auch unharmonische Obertöne (harmonisch bedeutet, dass die Obertonfrequnzen ganzzahlige Vielfache der Grundfrequenz sind, der Klang entspricht etwa dem einer Orgel, bei der die einzelnen Harmonischen zu einem Gesamtklang kombiniert werden). Durch die unharmonischen Anteile wird der Klang präsenter und aggressiver und erzeugt mehr Aufmerksamkeit. Der messbare Pegel muss dadurch nicht unbedingt viel höher sein. Zusätzlich lassen sich hohe Tonanteile besser orten als tiefe, sehr tiefe Töne (Bässe) lassen sich durch das menschliche Gehör gar nicht orten. Dadurch ist es plausibel, dass Presslufthörner besser ortbar sind, Untersuchungen dazu kenne ich jedoch nicht.

    Bei Lautsprecherhörnern wird die Obertonstruktur zum einen durch das elektrische Anregungssignal definiert, zum anderen erzeugen die Lautsprecher selbst höherfrequente Schallanteile, sogenannte Verzerrungen, die beim Hifi-Lautsprecher eher unerwünscht, hier jedoch durchaus nützlich sind. Als Anregung wird meist ein Rechtecksignal verwendet, das besonders einfach und effektiv aus der Fahrzeugspannung erzeugt werden kann. Dieses enthält ausschließlich ungeradzahlige harmonische Obertöne, was den typischen Klangeindruck definiert. Der Lautsprecher selbst erzeugt zusätzlich alle harmonischen Obertöne, da er nahe an seiner Leistungsgrenze betrieben wird. Diese Verzerrungen entstehen, wenn die Membran mit der Schwingspule besonders weit ausgelenkt wird und das Magnetfeld des Lautsprechers teilweise verlässt (es gibt noch weitere Mechanismen, die Verzerrungen erzeugen). Nichtharmonische Obertöne wie bei den Presslufthörnern gibt es hier nur wenig, die Obertöne sind insgesamt weniger stark vertreten als beim Presslufthorn. Höhere Töne werden übrigens sowohl beim Presslufthorn wie auch beim Lautsprecher stärker gerichtet abgestrahlt als tiefe, in den meisten Fällen also nach vorne.

    Die Unterschiede zwischen Presslufthörnern und Lautsprechern liegen übrigens nicht im Schalldruckpegel, der ist in der Norm definiert (mindestens 110dB(A) in 3,5m Entfernung in der lautesten Richtung für beide Töne), sondern in der Rezeption durch das menschliche Gehör. Die bessere Wirkung (was die Aufmerksamkeit betrifft) der Presslufthörner ist also weniger ein akustischer als ein psychoakustischer Effekt. Die Norm erlaubt durchaus auch höhere Pegel, die mir bekannten Anlagen übertreffen den Normwert jedoch nur knapp, etwa 0 bis 6dB.

    Die Messung der Signalanlagen erfolgt übrigens im Labor und nicht am Fahrzeug. Ich habe an einem unserer Fahrzeuge schon gesehen, dass die Signalgeber (eine Art elektrische Hupe) hinter der Stoßstange verbaut waren. Dass die Warnwirkung gelinde gesagt ziemlich schlapp war, ist da nicht weiter verwunderlich. Wir haben dann zusätzlich Presslufthörner eines bekannten Herstellers ergänzt. :-)

    Warum genau der vibrierende Ton des Stadtsignals besser ortbar sein soll, kann ich nur spekulieren. Dadurch, dass die Grundfrequenz und damit auch die Obertöne variieren, sind insgesamt mehr verschiedene Frequenzen im Signal vorhanden, was möglicherweise die Ortbarkeit verbessert. Dies mit großem Vorbehalt.

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    AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz834345
    Datum13.10.2017 12:183595 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Ich habe dir mal die komplette Liste der Länder rausgesucht, in denen die neue Regelung gilt:
    Danke für die ausführliche Aufzählung! :-)

    Geschrieben von Henning K.In diesem Fall gibt es da auch keine Unterscheidung.
    Da bin ich ja beruhigt.

    Geschrieben von Henning K.Die Ausrüstung ist in §55 (3a) StVZO geregelt:
    (3a) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Absatz 3a mit Anhaltesignal und mit Signalgebern für rote Lichtschrift ausgerüstet sind, dürfen neben der in Absatz 3 vorgeschriebenen Warneinrichtung, dem Einsatzhorn, mit einer zusätzlichen Warneinrichtung, dem Anhaltehorn, ausgerüstet sein. Es muss sichergestellt sein, dass das Anhaltehorn nur in Verbindung mit dem Anhaltesignal und dem Signalgeber für rote Lichtschrift aktiviert werden kann. Es darf nicht möglich sein, die Warneinrichtungen gemeinsam zu betreiben.

    Den Artikel hatte ich auch gesehen, frage mich jedoch, ob das Anhaltehorn nicht auch zusätzlich in die StVO gehört, wo es dem wer-am-Verkehr-teilnimmt erklärt, was er bei Erklingen dieses Gerätes zu tun hat.

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    AutorKevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein834346
    Datum13.10.2017 12:483394 x gelesen
    Geschrieben von Oliver S.Den Artikel hatte ich auch gesehen, frage mich jedoch, ob das Anhaltehorn nicht auch zusätzlich in die StVO gehört, wo es dem wer-am-Verkehr-teilnimmt erklärt, was er bei Erklingen dieses Gerätes zu tun hat.

    Könnte man machen, aber wie schon geschrieben, veranlasst ein ungewöhnliches Geräusch hinter einem Auto den betreffenden Fahrer ja in der Regel erstmal dazu, in den Rückspiegel zu schauen - Ziel erreicht, weil da dann "Stop - Polizei" zu lesen ist.

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    AutorThom8as 8R., Haibach / Bayern834347
    Datum13.10.2017 12:573404 x gelesen
    Kurz gesagt, es geht um Kommunikation.

    Also haben wir einen Sender und einen Empfänger. Der Sender bezweckt mit seinem kurzen Signal etwas, lang gesagt: Hallo aufgepasst, hier kommt die Feuerwehr. Vermutlich brennt's, also pressierts, daher mal bitte Platz schaffen."

    Diese Sätze würde wahrscheinlich jeder verstehen, der der deutschen Sprache mächtig ist und hören kann und entsprechend reagieren.

    Signale sind, der Sprachunabhänigkeit, Reichweite und Erfassungsgeschwindigkeit wegen, abstrakt.

    Die (Wieder-)Erkennbarkeit der Signale ist umso besser, je konditionierter der Empfänger ist, respektive je genauer sich der Sender an die 'gewohnte' Signalform hält.

    Wenn also ein Einsatzfahrzeug ausländischer Streitkräfte in 95% der Fälle innerhalb der Kasernen und Wohneinheiten dieser Kräfte auf Einsatzfahrten unterwegs ist, und sich dort eben dazugehörige Soldaten und Angehörige bzw. auch daran inzwischen gewohnte, deutsche Zivilangestellte befinden, so würde ich es für sinnvoll erachten, ein zu deren Erwartungshaltung passendes akustisches und optisches Sondersignal zu verwenden.

    Ist das Fahrzeug überwiegend ausserhalb dieser Zielgruppe unterwegs, würde ich die Sondersignale an die 'überwiegende, deutsche Empfängerschaft anpassen.

    Ich vermute mal, dass die beiden Opelkombis des Stuttgarter Fire Departements in dem Eingangsvideo aus genau dem Grund auf den deutschen Folgeton und blaues Blinklicht setzen.

    Ich persönlich finde, das man Wail nicht unbedingt schlechter räumlich zuordnen kann, aber die Geschwindigkeit des unter wail herannahenden Fahrzeugs ist ob der unterschiedlichen Lautstärke deutlich schwerer abzuschätzen. Man braucht quasi einmal eine kompletten Durchgang um zwei Maxima als lauter oder leiser sprich herannahend oder sich entfernend festzustellen. Das sind, gerade mal per Youtube Videos handgestoppt, 0,75 (ein Doppelton) gegen knapp 5 Sekunden (Max - min - max)!
    Wenn man also die komplette Doppeltonfolge mit 1,5 Sekunden nimmt hat man dort nach 5 Sekunden schon einen dreifach bestätigten Eindruck eines Herannahens und kann dessen Tempo schon recht präzise abschätzen.

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    AutorJörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW834348
    Datum13.10.2017 13:403130 x gelesen
    Geschrieben von Oliver S.Ich habe an einem unserer Fahrzeuge schon gesehen, dass die Signalgeber (eine Art elektrische Hupe) hinter der Stoßstange verbaut waren. Dass die Warnwirkung gelinde gesagt ziemlich schlapp war, ist da nicht weiter verwunderlich. Ja, die kenne ich von Motorrädern und zivilen Einsatzfahrzeugen - zu leise sind die meistens, können aber besser geortet werden, wie elektronische Hörner aus Druckkammerlautsprechern. Bei uns im DRK wurde am NEF damals das Elektronische Horn und an den NKTW (Inkubatortransporte, auch überregional)) das Bosch-Horn durch Martin-Fanfaren ergänzt.

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern834349
    Datum13.10.2017 14:253568 x gelesen
    So, genug des Herumratens....

    Hier die Antwort eines Fire Chief eines großen US-Standortes in Deutschland. Ich denke mal, er müsste am Besten wissen wie seine Rechtslage ist - oder ? Ich habe ihn gefragt, ob ich seine Antwort hier veröffentlichen darf. Bisher hat er diesem Ansinnen nicht widersprochen, so dass ich seine inhaltliche Antwort - derzeit seine Zustimmung unterstellend - hier hineinsetze:


    (Zitat Anfang)

    Hier die Informationen zu den Sonderrechten:
    Die US-Feuerwehren werden momentan offiziell nur als Selbsthilfekräfte der
    Streitkräfte angesehen! Wie du schon festgestellt hast dürfen wir innerhalb
    unseres Übungsplatzes die Sonderrechte nutzen. Da wir aber besondere
    Ausrüstungsgegenstände haben, sind wir Teilnehmer im BOS-Funk. Werden wir
    außerhalb des Truppenübungsplatzes tätig wird die Nutzung der Sonderrechte
    kompliziert. Sind wir im Rahmen des Nato-Truppenstatuses tätig um
    unmittelbare Gefahr der Entsendestaaten abzuwenden, duerfen wir Sonderrechte
    in Anspruch nehmen. Alles andere ist Graubereich, da wir auch ja von der ILS
    Regensburg als First Responder zur Unterstuetzung taetig werden....

    (Zitat Ende)

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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     07.10.2017 10:26 Ludg7er 7F., Melle
     07.10.2017 10:37 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     11.10.2017 11:00 Flor7ian7 F.7, Goldbach
     11.10.2017 12:44 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     11.10.2017 14:23 Flor7ian7 F.7, Goldbach
     11.10.2017 14:32 Paul7 M.7, Bayreuth
     07.10.2017 12:13 Dani7el 7W., Immenstedt
     07.10.2017 13:08 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     07.10.2017 13:42 Alex7and7er 7H., Bürstadt
     07.10.2017 15:44 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     07.10.2017 17:29 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     07.10.2017 20:06 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
     07.10.2017 22:00 Volk7er 7L., Erlangen
     07.10.2017 22:06 ., Baltmannsweiler
     10.10.2017 23:23 Ludg7er 7F., Melle
     08.10.2017 11:23 Simo7n S7., Gomaringen
     08.10.2017 22:55 Phil7ip 7K., Saarbrücken
     09.10.2017 09:50 Udo 7B., Aichhalden
     09.10.2017 10:18 Jürg7en 7M., Weinstadt
     09.10.2017 14:19 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     11.10.2017 09:01 Udo 7B., Aichhalden
     11.10.2017 09:53 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
     11.10.2017 11:57 Thor7ste7n B7., Bammental
     12.10.2017 12:08 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     12.10.2017 12:36 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
     12.10.2017 00:12 Phil7ip 7K., Saarbrücken
     12.10.2017 00:36 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     12.10.2017 11:28 Volk7er 7L., Erlangen
     12.10.2017 11:50 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     12.10.2017 20:16 Volk7er 7L., Erlangen
     12.10.2017 20:56 Oliv7er 7S., Neidenbach
     12.10.2017 23:13 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
     13.10.2017 11:41 Oliv7er 7S., Neidenbach
     13.10.2017 13:40 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
     13.10.2017 00:10 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     13.10.2017 12:18 Oliv7er 7S., Neidenbach
     13.10.2017 12:48 Kevi7n M7., Kronshagen
     13.10.2017 12:57 Thom7as 7R., Haibach
     13.10.2017 14:25 Volk7er 7L., Erlangen
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