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Thema | Doppelplus-Ungut: rote Ampel + Warnblinkanlage -> Unfall mit Privatauto | 27 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 834646 | |||
Datum | 30.10.2017 16:54 | 4637 x gelesen | |||
hallo,In den späten Vormittagsstunden des Samstags, 28.10.2017, befuhr ein 26-Jähriger mit seinem Pkw die Benninger Straße in Richtung Mindelheimer Straße. Der Mann wollte zu einem Feuerwehreinsatz und hatte auf dem Pkw eine Aufschrift mit Feuerwehr im Einsatz angebracht sowie seine Warnblinkanlage eingeschaltet. ... Er fuhr bei Rot an der Kreuzung Benninger Straße, Blattergasse, in den Kreuzungsbereich ein und prallte mit einem von rechts kommenden vorfahrtsberechtigten Pkw zusammen.
aua 2: wirtschaftlicher Totalschaden in einer Gesamthöhe von circa 18.000 Euro Der hat jetzt einen deftigen Denkzettel :-( MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 834648 | |||
Datum | 30.10.2017 17:48 | 3319 x gelesen | |||
Wikipedia schreibt dazu: Um in Ozeanien INGSOC zu verwirklichen (English Socialism), entwickelt die Partei Newspeak als semantisch und sprachtechnisch kontrollierte Ausdrucksform. Dieses sprachpolitische Instrument dient zur Erzeugung und Absicherung politisch korrekter Vorstellungen bei allen Mitgliedern der Bevölkerung. Und: Durch Sprachplanung sollen sprachliche Ausdrucksmöglichkeiten beschränkt und damit die Freiheit des Denkens aufgehoben werden. Der fiktive totalitäre Staat Ozeanien entwickelt diese Sprachform, um die Ideologie von Ingsoc (English Socialism) im Unterbewusstsein der Menschen zu verankern. | |||||
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Autor | Andr8eas8 L.8, Rheinhausen / Baden-Württemberg | 834649 | |||
Datum | 30.10.2017 18:39 | 2680 x gelesen | |||
In der Schule habe ich damals immer wieder gehört: Was will uns der Autor damit sagen?! Irgendwie passend.... | |||||
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Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Lübeck / S-H | 834653 | |||
Datum | 30.10.2017 22:59 | 2581 x gelesen | |||
Hoffentlich macht die Gemeinde wenigstens nicht allzuviele Umstände beim Ersatz der Kosten für das private Kfz. | |||||
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Autor | Tobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg | 834659 | |||
Datum | 31.10.2017 11:02 | 2662 x gelesen | |||
Wieso sollte die Gemeinde hier auch nur einen Euro zahlen? Wer vorsätzlich über eine rote Ampel fahrt ist selber Schuld. Die Gemeinde sollte das mehr dafür nutzen die anderen zu waren was alles passieren kann und das sicher ankommen zählz.. Hier ist es zum Glück glimpflich ausgegangen Auch wenn er jetzt viel Ärger mit der Polizei und der Versicherung hat. Fahren über Rot, Körperverletzung, Sachbeschädigung und ggf. Gefährlichen Eingriffe in den Straßenverkehr und und das alles mit Vorsatz. Na viel Spaß. Neben den Ermittlungen der Polizei dürfte sich auch die Versicherung quer stellen, da er ja vorsätzlich drüber gefahren ist. Da gefällt mir mal wieder DIW Dienstanweisung im Thw. Einfach aus dem Grund, das private Fahrzeuge die Sonderrechte in Anspruch nehmen nicht erkennbar sind für andere. | |||||
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Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Lübeck / S-H | 834660 | |||
Datum | 31.10.2017 11:09 | 2660 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias H.Wieso sollte die Gemeinde hier auch nur einen Euro zahlen? Weil sie dazu verpflichtet ist. Geschrieben von Tobias H. Wer vorsätzlich über eine rote Ampel fahrt ist selber Schuld. Er ist vorsätzlich über eine rote Ampel gefahren, aber er hat - und darauf kommt es an - den Schaden nicht vorsätzlich verursacht. Er hat nicht vorsätzlich sein KfZ zerstört. Und das Fahren über die rote Ampel ist, wie du ja schon richtig gesagt hast, grundsätzlich von seinen Sonderrechten umfasst. Geschrieben von Tobias H. Auch wenn er jetzt viel Ärger mit der Polizei und der Versicherung hat. Fahren über Rot, Körperverletzung, Sachbeschädigung und ggf. Gefährlichen Eingriffe in den Straßenverkehr und und das alles mit Vorsatz. Na viel Spaß. Ärger mit der Versicherung wird er haben. Ärger mit der Polizei, sofern diese nicht stumpf ist und die Rechtsprechung ignoriert, weniger. Und zu Vorsatz noch einmal: Nein. Du verwechselst Erfolgs- und Handlungsvorsatz. Er hat vorsätzlich gehandelt, aber den sog. Taterfolg nicht vorsätzlich herbeigeführt. Und auf diesen kommt es bei Körperverletzung und Sachbeschädigung nun einmal an, denn sonst gäbe es keine Unterscheidungsmöglichkeit zwischen Fahrlässigkeits- und Vorsatzdelikt. Anders ausgedrückt: Ein DLA (K)-Truppführer, der bei Sägen aus dem Korb einen Kameraden am Boden einen Ast auf den Kopf sägt, hat vorsätzlich gesägt. Aber er hat ihn nicht vorsätzlich verletzt. Und so ist es eben auch hier. Fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar, fahrlässige Körperverletzung schon, und hier kommt es dann im Einzelfall darauf an, ob das Befahren der Kreuzung mit Sonderrechten sorgfaltswidrig war oder nicht. | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 834661 | |||
Datum | 31.10.2017 11:30 | 2673 x gelesen | |||
Geschrieben von Dr. Thomas R."Wieso sollte die Gemeinde hier auch nur einen Euro zahlen?" Ist sie das auch, wenn es eine Dienstanweisung gab nach Art des THW, keine Sonderrechte mit Privat-PKW zu verwenden? Ich vermute, dass die Gemeinde, sollte sie eine solche Anweisung nicht haben und den Schaden am PKW des FA zahlen müssen (den Schaden am Fahrzeug des geschädigten Unfallbeteiligten dürfte die PKW-Haftpflichtversicherung des Verursachers tragen), eine solche Anweisung in nächster Zeit erlassen wird. Geschrieben von Dr. Thomas R. Fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar, fahrlässige Körperverletzung schon, und hier kommt es dann im Einzelfall darauf an, ob das Befahren der Kreuzung mit Sonderrechten sorgfaltswidrig war oder nicht. Da es zu einem Zusammenstoß kam, ist die Verletzung der Sorgfaltspflicht naheliegend. Eine (Mit-)Schuld des Unfallgegners ist jedoch nicht grundsätzlich auszuschließen, | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 834662 | |||
Datum | 31.10.2017 11:52 | 2378 x gelesen | |||
Geschrieben von Dr. Thomas R.das Fahren über die rote Ampel ist, wie du ja schon richtig gesagt hast, grundsätzlich von seinen Sonderrechten umfasst.In einer Wehr mit jährlich 4-500 Einsätzen, die bei einer Türöffnung* mit einem extra dafür ausgestatteten "GW-Türöffnung" und Staffel ausrückt, würde ich es mal arg in Frage stellen, ob für die einzelne Einsatzkraft eine Anfahrt zum GH mit solchen Mitteln bei einer solchen Alarmierung überhaupt notwendig ist. Meiner ganz persönlichen Meinung nach ist es das nicht. *eben war deren Homepage noch nicht im Wartungsmodus "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 834664 | |||
Datum | 31.10.2017 12:08 | 2343 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.würde ich es mal arg in Frage stellen, ob für die einzelne Einsatzkraft Das ist eine Abwägung bei der ich Bauchschmerzen bekomme. Solange die (singulare) alarmierte Einsatzkraft keine abweichenden Informationen hat ist sein persönlicher Einsatz von höchster Eile und Dringlichkeit! Erst weitere Informationen können geeignet sein die Dringlichkeit von seinem persönlichen Einsatz abzuschwächen...bis hin zum "ich fahr gleich mal gleich los" "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Tobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg | 834665 | |||
Datum | 31.10.2017 13:03 | 2176 x gelesen | |||
Also die meisten Erstattungssachen sind spätestens bei grobe Fahrlässigkeit raus, so sehe ich das hier. Auch wäre es ein schlechtes Zeichen an andere Helfer und die Bevölkerung, dass man fahren kann wie man will. Vorsatz war der Unfall sicherlich nicht. Das vorher gegangene schon. Dein Beispiel reicht nicht ganz. Die rote Ampel sagt ganz klar stopp. Das wäre so wie wenn jemand dem Sägeführer sagt er soll aufhören, weil sich jemand unter ihm befindet und er trotzdem weiter sägt. Sonderrechte sind kein Freibrief. Ankommen zählt. Wie steht es so schön drin. " Sie dürfen nur in Anspruch genommen werden, wenn sie auch gewährt werden. Dies wurden sie offensichtlich nicht. Wenn die Polizei hier kein Verfahren einleitet ignoriert sie geltendes recht. Sonderrecht sind kein Grund auf dem Weg zum Gerätehaus zu zerstören oder Personen zu verletzten. Wenn auch nicht vorsätzlich, sondern grob Fahrlässig und bei Missachtung der notwendigen Sorgfaltspflicht. Ich muss wenn ich über rot fahre davon ausgehen, dass auch andere fahren. Was wäre wenn statt dem Auto ein Kind bei Grün über die Ampel gegangen wäre? | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 834666 | |||
Datum | 31.10.2017 13:35 | 2224 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias H.Wenn die Polizei hier kein Verfahren einleitet ignoriert sie geltendes recht. Warum sollten die Ermittlungsbehörden nach einem VU P keine Ermittlungen aufnehmen, hat es das schon jemals gegeben das du diese Vermutung äusserst? Geschrieben von Tobias H. Wenn auch nicht vorsätzlich, sondern grob Fahrlässig und bei Missachtung der notwendigen Sorgfaltspflicht. Obwohl sie es ja nicht mehr brauchen da du deine Unfalluntersuchung bereits abgeschlossen und veröffentlicht hast. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 834667 | |||
Datum | 31.10.2017 13:51 | 2160 x gelesen | |||
Ich mutmaße, dass eine Information schlicht und ergreifend die Erfahrung ist, ob man es bei einem solchen Einsatz bei normaler Fahrweise auf das ausrückende Fahrzeug schafft oder ob man dafür eine Fahrweise braucht, die absehbar deutlich erhöhte Risiken birgt. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Matt8hia8s M8. B8., Regensburg / Bayern | 834668 | |||
Datum | 31.10.2017 13:54 | 2158 x gelesen | |||
Er konnte zum Einsatz Sonderrechte in Anspruch nehmen. Die Rote Ampel an sich ist dabei abgedeckt. Aber da er weder Blaulicht noch Martinshorn hat, hatte er natürlich kein Wegerecht. Ergo: Wenns kracht, dann hat er das Wegerecht eben erzwungen. Er hätte achtsamer in die Kreuzung einfahren müssen. Das mit der Anfahrt zum Einsatz wird ja immer wieder diskutiert. In dem ein Feuerwehrler verunfallt hilft er ja an der Einsatzstelle auch nichts. Gerade im Stadtgebiet ist eine schnelle Anfahrt zum Gerätehaus sehr schwierige. Viele (rote) Ampeln führen zu Verzögerungen. Doch gerade bei hohem Verkehraufkommen ist die rote Ampel eben sehr gefählich, wenn bei Rotlich in den Kreuzungsbereich eingefahren wird. Warnblinkanlage ist ein No-Go! Was soll das bringen und wer kapiert das als Verkehrsteilnehmer. und der Dachaufsatz bring auch eher nichts bis wenig. gerade mal beim falsch Parken am gerätehaus ;-). Gute Besserung allen Beteiligten ! | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 834669 | |||
Datum | 31.10.2017 14:06 | 2123 x gelesen | |||
Geschrieben von Dr. Thomas R.Geschrieben von Tobias H.Wieso sollte die Gemeinde hier auch nur einen Euro zahlen? abgesehen von der Frage nach der groben Fahrlässigkeit: Es soll da Gemeinden geben, die ganz dem Neusprech unseres Webmeister folgend argumentieren und dabei die Rechtslage geflissentlich links liegen lassen... Geschrieben von Dr. Thomas R. Ärger mit der Polizei, sofern diese nicht stumpf ist und die Rechtsprechung ignoriert, weniger. Ich sehe hier nichts, was die Polizei daran hindern könnte (dürfte), eine Anzeige wegen fahrlössiger Körperverletzung vorzulegen? (ob hier ein "klassischer" Rotlichtverstoß vorliegt oder "nur" ein Verstoß gegen $35(8) sollte von den Umständen des Einzelfalls abhängen) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 834670 | |||
Datum | 31.10.2017 14:13 | 2413 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.In einer Wehr mit jährlich 4-500 Einsätzen, die bei einer Türöffnung* mit einem extra dafür ausgestatteten "GW-Türöffnung" und Staffel ausrückt, würde ich es mal arg in Frage stellen, ob für die einzelne Einsatzkraft eine Anfahrt zum GH mit solchen Mitteln bei einer solchen Alarmierung überhaupt notwendig ist. Zunächst mal hat es sich also offensichtlich um einen Einsatz zur unmittelbaren Menschenrettung gehandelt (oder warum sollte die Feuerwehr sonst Türen öffnen?) Ansonsten halte ich die Argumentation "es kommt auf die einzelne Einsatzkraft nicht an" aber für grob falsch: Vermutlich (hoffentlich) kommt es auf eine einzelne Einsatzkraft nicht an, weil ausreichend Kräfte alarmiert sind. Tatsächlich würde sich die Ausrückezeit aber erkennbar verlängern, wenn alle alarmierten Kräfte länger für die Anfahrt brauchen. Da man aber vorher nicht weiss, wer hinterher den Unfall baut: Wer von den alarmierten Kräften soll sich denn nun Zeit lassen? | |||||
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Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Lübeck / S-H | 834672 | |||
Datum | 31.10.2017 14:19 | 2128 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias H.Dein Beispiel reicht nicht ganz. Die rote Ampel sagt ganz klar stopp. Das wäre so wie wenn jemand dem Sägeführer sagt er soll aufhören, weil sich jemand unter ihm befindet und er trotzdem weiter sägt. Nein, denn damit negierst du die Sonderrechte an sich. Sonderrechte erlauben mir ja gerade, etwas eigentlich Verbotenes zu tun. Wenn die Ampel nicht rot gewesen wäre, hätte er ja keine Sonderrechte in Anspruch nehmen müssen. Die Sonderrechte erlauben gerade grundsätzlich auch bei einer roten Ampel zu fahren (unter Abwägung der widerstreitenden Interessen). | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 834673 | |||
Datum | 31.10.2017 14:25 | 2177 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias H.Also die meisten Erstattungssachen sind spätestens bei grobe Fahrlässigkeit raus, so sehe ich das hier. So sieht das auch Artikel 9 Absatz 5 Nummer 2 BayFwG. Geschrieben von Tobias H. Auch wäre es ein schlechtes Zeichen an andere Helfer und die Bevölkerung, dass man fahren kann wie man will. Darauf sollte man auch im Fall einer Kostenerstattung deutlich hinweisen: Man darf nicht so fahren wie man will. Der hier betroffene Kamerad hat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen Fehler gemacht. Wer bei Rot fährt, ist nunmal dafür verantwortlich dass er nicht diejenigen gefährdet oder gar schädigt, die grün haben. Übrigens auch dann, wenn er mit Blaulicht und Einsatzhorn fährt; aber mit einem zivilen Fahrzeug noch viel mehr. Aber da man im Feuerwehrdienst zum Wohle der Allgemeinheit handelt und im Namen der Gemeinde tätig wird, steht man nicht nur unter dem Schutz der Amtshaftung (was die Schäden anderer angeht) sondern wird auch bis zu einem gewissen Grad geschützt, wenn durch eigenes Verschulden ein Schaden am eigenen Eigentum entsteht. Wowereit! Geschrieben von Tobias H. Vorsatz war der Unfall sicherlich nicht. Das vorher gegangene schon. Wenn man es schon so zerlegen will: der Schaden ist aber nicht durch das Überfahren der Ampel entstanden, sondern durch den Unfall ;-) Es ist also auf den Einzelfall bezogen zu prüfen, welcher Grad der Fahrlässigkeit vorgelegen hat. War es ein "jawoll, alles frei, es passt!" oder ein "ja, müsste passen" oder gar ein "ach, wird schon irgendwie passen!"? Das "mir doch egal, ich bin die Feuerwehr und ich fahr jetzt!" mal ganz außen vor gelassen. Das zu entscheiden können und sollten wir hier aus der Ferne auf Grundlage der wenigen vorliegenden Informationen lieber nicht versuchen. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 834679 | |||
Datum | 31.10.2017 17:01 | 2187 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Wer von den alarmierten Kräften soll sich denn nun Zeit lassen?Sie können sich alle die Zeit lassen, die sie für das Erreichen des Gerätehauses unter Normalbedingungen nunmal brauchen. Oder zwingt die Einsatzteilnahme nach Brandschutzrecht zum sehr weiten Auslegen von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung? Ich denke nicht. Und auch wenn rein rechtstheoretisch das Überfahren bei roter Ampel von den subjektiven Sonderrechten einzelner Feuerwehrangehöriger abgedeckt sein mag, nach der Rechtssprechung kommt der Einsatzfahrer selbst mit Sondersignalanlage selten ganz an anteiliger Schuld vorbei. Ein Abbremsen bis auf Schrittgeschwindigkeit, damit man sich vergewissern kann ob die anderen Verkehrsteilnehmer die Situation erkennen, wird dabei quasi vorausgesetzt. Und bei einer Kenntlichmachung mittels Dachaufsetzer wird dieser Punkt schon schwierig, der Warnblinker könnte noch dazu zu einer falschen Wahrnehmung der anderen Fahrer sorgen - das zusammen ergibt eine ganz "heiße Kiste". Gleichzeitig nimmt die Rechtssprechung auch eine erhöhte Betriebsgefahr eines Einsatzfahrzeuges an, aus der eine erhöhte Sorgfaltspflicht des Einsatzfahrers resultiert. Also an roten Ampeln sollte man sich daher schon etwas mehr Zeit lassen, und etwas weniger "verdeckte Sonderrechte" annehmen wie in anderen Verkehrssituationen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 834683 | |||
Datum | 31.10.2017 17:37 | 2129 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias M. B.Warnblinkanlage ist ein No-Go! Sehe ich persönlich auch so, vor Gericht fordert das Warnblinklicht jedoch besondere Rücksicht und Vorsicht von allen anderen Verkehrsteilnehmern ein (entspricht in dem Punkt also exakt der RKL auf dem Dach) und setzt so dem Unfallgegner in "Erklärungsnot" warum er dem nicht nachgekommen ist. Geschrieben von Matthias M. B. Aber da er weder Blaulicht noch Martinshorn hat, hatte er natürlich kein Wegerecht. Unbestritten, ist vermutlich deshalb auch kein Thema. Geschrieben von Matthias M. B. Wenns kracht, dann hat er das Wegerecht eben erzwungen. Er hätte achtsamer in die Kreuzung einfahren müssen. Zumindest hat er es versucht ;) Du kannst einen Fahrfehler oder Mitschuld vom Unfallgegner garantiert ausschließen!? "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 834684 | |||
Datum | 31.10.2017 18:06 | 2196 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Sie können sich alle die Zeit lassen, die sie für das Erreichen des Gerätehauses unter Normalbedingungen nunmal brauchen. Eine neue errichtete Ampel 400m vor den GH ringt uns als Rechts-Abbieger die da lang müssen zusätzliche ~2Min Fahrzeit je Rot ab. Die Versuchung sich über die freie Busspur bei Rot in Verkehr einzumogeln um so die Fahrzeit um 30-50% zu verringern ist da schon hoch....allerdings ist es auch extrem nervig zu sehen wie das "HLF" gerade vom Platz fährt. Vor der Ampel war ich ~6Min*, jetzt ~8Min unterwegs, nach 10Min. muss man sich ein Kl.B Fahrzeug aussuchen...oder wieder nach Hause fahren. * Natürlich sehr Abhängig von der Tageszeit und welche Schleife alarmiert wurde. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 834688 | |||
Datum | 31.10.2017 21:01 | 2291 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Sie können sich alle die Zeit lassen, die sie für das Erreichen des Gerätehauses unter Normalbedingungen nunmal brauchen. Oder zwingt die Einsatzteilnahme nach Brandschutzrecht zum sehr weiten Auslegen von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung? Zur gebotenen Eile sollte alleine die Lage schon zwingen. Wenn mit Sondersignal ausgerückt werden soll, ist ja offensichtlich nicht nur Eile, sondern sogar höchste Eile geboten (§38(1) StVO). Das muss dann aber zwangsläufig schon auf der Anfahrt zum FWH gelten, und dann sollte es außer §35(8) StVO nicht viel geben, was die Eile hemmt. Also im Rahmen der StVO und nicht unter "kreativer Auslegung" ihrer Vorschriften! Geschrieben von Sebastian K. Und auch wenn rein rechtstheoretisch das Überfahren bei roter Ampel von den subjektiven Sonderrechten einzelner Feuerwehrangehöriger abgedeckt sein mag, nach der Rechtssprechung kommt der Einsatzfahrer selbst mit Sondersignalanlage selten ganz an anteiliger Schuld vorbei. Du musst hier unbedingt zwei Dinge Trennen: Das Überfahren der Ampel bei rot ist grundsätzlich durch die Sonderrechte gedeckt. Die Gefährdung oder gar Schädigung anderer aber nicht. Wenn es also zum Unfall kommt liegt es nahe, dass hier trotz der grundsätzlich gerechtfertigten Rotlicht-Fahrt eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorliegt. Wie du schon ganz richtig anführst, gilt das natürlich auch mit Sondersignal. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 834689 | |||
Datum | 31.10.2017 21:09 | 2307 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Vor der Ampel war ich ~6Min*, jetzt ~8Min unterwegs, nach 10Min. muss man sich ein Kl.B Fahrzeug aussuchen...oder wieder nach Hause fahren. Nun geht es bei den Sonderrechten aber nicht darum, seinen Lieblingsplatz zu sichern ;-) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 834698 | |||
Datum | 01.11.2017 15:54 | 2247 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Henning K. Nun geht es bei den Sonderrechten aber nicht darum, seinen Lieblingsplatz zu sichern ;-) volle Zustimmung Aber es geht darum das die Freiwillige Feuerwehr so schnell wie möglich mit ausreichenden Kräften ausrücken kann. Da ist die Verkehrssituation für die anrückende Einsatzkräfte ein Faktor der die Ausrückezeiten sehr stark beeinflusst. Das muss bei Standortdiskussionen und Planungen berücksichtigt werden. Es sollte (meiner Ansicht nach muss) sichergestellt sein das Einsatzkräfte mit Privatfahrzeugen den Weg zur Feuerwehrhaus auch ohne rote Ampeln zu missachten so zurücklegen können das die Ausrückezeiten noch akzeptabel sind. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 834699 | |||
Datum | 01.11.2017 16:28 | 2198 x gelesen | |||
Auch wenn ich dir zustimme, aber ich denke das ist der sowas von allerletzte Punkt an den jemand denken wird. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Matt8hia8s M8. B8., Regensburg / Bayern | 834700 | |||
Datum | 01.11.2017 16:30 | 2358 x gelesen | |||
Da Stimme ich am Land zu. Ob Du auf einer Landstrasse 120 statt 100Nfährst reisstvdich zeitlich nicht raus. Das Problem liegt in den grösseren Städten. Wir hatten vergangene Woche einen Vu / Klemm mitvgemeldet 2 eingeklemmten. Vom Arbeitsplatz bis in GH hatte ich in der Rush Hour am Anen 3 oder 4 mal rot. Da sehr hohes Verkehrsaufkommen war brauchte ich gute 10 min zum GH. Bin mit dem letzten Auto raus. Wenn also im Stadtteil rund ums GH keiner arbeitet ist das untertags die Realität. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 834702 | |||
Datum | 01.11.2017 17:59 | 2407 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias M. B.Ob Du auf einer Landstrasse 120 statt 100Nfährst reisstvdich zeitlich nicht raus. Das Problem liegt in den grösseren Städten Einfache Rechnung 20km/h zu schnell spart 333m pro Minute 2Min je rote Ampel entspr. 1,6Km bei 50Km/h in der Stadt oder knapp 3,5Km Fahrtstrecke auf der 100er Landstraße. Und da Weihnachten vor der Tür steht wünschen wir uns was ;) 1.) Wichtige Zufahrtstraßen zum GH sollten Vorfahrtstraßen sein 2.) Es sollten auf diesen Straßen keine Verkehrs beruhigenden Ampeln ala "Grün nur auf Anforderung" geschaltet sein. 3.) Falls möglich Grüner-Pfeil für Rechtsabbieger 4.) Die Ausfahrt vom GH sollte max. einsehbar und Vorfahrtsberechtigt sein, sprich wir brauchen eine "Alarm-Ampel" oder 10m öffentliche Straße zur Einmündung. Ich glaub ich schick dem Osterhasen eine Kopie :) "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 869058 | |||
Datum | 01.05.2021 23:07 | 1164 x gelesen | |||
Hier bin ich auf einen netten Bildbeitrag gestoßen, ist nicht meine Stadt aber ähnlich hat es sich ziemlich überall entwickelt. Unfreiwillig wird hier ziemlich klar gezeigt warum immer mehr Freiwillige immer mehr Probleme mit der Anrückzeit haben. https://www.youtube.com/watch?app=desktop&v=eFtBIGZ3OLE&fbclid=IwAR3TioRe0wnMdVJDnjsiJUx6qvWbV25oeKVq3VR09KnWmWI6COcLbiFHoRk&ab_channel=EddieConnelly "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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