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Thema | Prüfung von Gerätesätzen Absturzsicherung | 11 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Sabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen | 834805 | |||
Datum | 06.11.2017 07:47 | 4252 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich bin nun wieder aktiv in der Einsatzabteilung einer Ortsfeuerwehr tätig und habe direkt eine Frage. Wenn eine Neubeschaffung eines Gerätesatzes Absturzsicherung (Fa. Skylotec SET 202) ansteht, muss hier dann vor der ersten Indienststellung eine Eingangsprüfung erfolgen? Wenn ja, wer ist berechtigt diese Prüfung durchzuführen und um welche Prüfung handelt es sich? Wie ich der DGUV 305-002 entnehmen konnte muss eine Sichtprüfung nach jedem Einsatz und alle 12 Monate durchgeführt werden und zwar von einem Sachkundigen. Ist ein Gerätewart mit Teilnahme an einem Gerätewartlehrgang sachkundig oder muss eine Erweiterung z.B. eine Herstellerschulung vorliegen? Gibt es eine Art Checkliste vom Hersteller was zu prüfen ist und wann und wie? Danke! | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshause / BY | 834806 | |||
Datum | 06.11.2017 09:25 | 2733 x gelesen | |||
Hallo Sabrina, für die jährlich Prüfung reicht der GW Lehrgang nicht. Das muss tatsächlich ein Sachkundiger machen. Das macht z.b. bei uns ein örtlicher Handwerksbetriebe für wenig Geld. Die kurze Sichtprüfung vor jeder Nutzung macht der ausgebildete Absturtzsicherer selbst aus Eigeninteresse. Die Prüfung danach macht bei uns der Ausbilder Absturzsicherung. Ich bin mir aber nichtmehr zu 100% sicher ob die nicht auch ein Gerätwart machen darf. Gruß Sascha | |||||
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Autor | Feli8x H8., Freital / Sachsen | 834808 | |||
Datum | 06.11.2017 09:30 | 2707 x gelesen | |||
Hallo Frau Müller, Bei Neubeschaffungen eines Gerätesatzes Absturzsicherung ist eine Eingangsprüfung nicht erforderlich. Beim Kauf eines Gerätesatzes ist die Erstprüfung für 12 Monate schon erfolgt. Für die Prüfung welche nach DGUV 305-002 alle 12 Monate und nach Einsätzen bei Beanspruchung erfolgen muss, ist eine Sachkundigen Prüfung erforderlich. Diese kann kein Gerätewart durchführen sondern nur speziell darauf ausgebildete Sachkundige für PSAgA. Ich bin selbst Sachkundiger für PSAgA nach DGUV 312-906 (ehemals BGG 906) mit eigener Firma und prüfe speziell für Feuerwehren in Deutschland diese Gerätesätze, sowie bei der Neubeschaffung als Ansprechpartner tätig. Es gibt von jedem Hersteller unterschiedliche auf sein Produkt erforderliche Prüflisten. Einige Hersteller geben auf Ihre Geräte unterschiedliche sogenannte Ablegereifen (Aussonderungsdatum). Gern können Sie mich zu diesem Thema Telefonisch kontaktieren unter: 01522 2 66 34 30 . Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe kameradschaftlichen Grüßen Felix Hiekel kein | |||||
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Autor | Sabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen | 834809 | |||
Datum | 06.11.2017 09:52 | 2473 x gelesen | |||
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Gibt es dazu ein Schriftstück oder ähnliches, wo beschrieben ist, dass keine Eingangsprüfung notwendig ist sondern diese bereits erfolgt ist? Die Prüfung nach einem Übungsdienst und vor dem Übungsdienst erfolgt durch den geschulten Feuerwehrmann mit dem Lehrgang Absturzsicherung? | |||||
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Autor | Feli8x H8., Freital / Sachsen | 834811 | |||
Datum | 06.11.2017 10:20 | 2330 x gelesen | |||
Sehr gern. Darüber gibt es kein Schriftstück welches für jeden Hersteller gilt. Dies kann aber (selbst schon gemacht) beim Hersteller angefordert werden. Die Firma Skylotec wie ich oben gelesen habe, macht so etwas in der Regel auch. Die (Sicht)-Prüfung, erfolgt vor und nach jedem Einsatz bzw. Übungsdienst durch einen geschulten Feuerwehrangehörigen mit dem Lehrgang Absturzsicherung. Sollte bei der Übung oder im Einsatz ein Sturz in das System erfolgt sein, muss dieses wieder durch einen Sachkundigen geprüft und freigegeben werden. | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Großalmerode / Hessen | 834817 | |||
Datum | 06.11.2017 11:45 | 2441 x gelesen | |||
Hallo Sabrina, eine Eingangsprüfung ist immer erforderlich. Die Prüfkartei ist bei Skylotec mit in der Bedienungsanleitung integriert. Bei der Unfallkasse Hessen so wie auf der HLFS gibt es Seminare für den Gerätesatz Absturzsicherung. MkG Thomas | |||||
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Autor | Sabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen | 834824 | |||
Datum | 06.11.2017 13:06 | 2130 x gelesen | |||
Ok vielen Dank! Also einfach mit der Seriennummer an die Fa. Skylotec wenden und man erhält den Nachweis über die Erstprüfung, ja? | |||||
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Autor | Bern8d N8., Friedrichshafen / Baden-Württemberg | 834826 | |||
Datum | 06.11.2017 14:08 | 2269 x gelesen | |||
Hallo Sabrina, Deine Fragen würden inhaltlich einen Besuch für eine ordentliche Beratung erforderlich machen. Da es von Süd- zur Nordküste jedoch nicht passend ist, erlaube mir nur ein paar relevante Hinweise. Thema Absturzsicherung in Feuerwehren: a. Siehe DGUV Regel 112-198: Dort sind verbindlich Normen... verankert, welche Du bei der Wahl der Systembestandteile beachten solltest. Weiter findest Du dort auch die notwendigen Unterscheidungen zwischen Sach- und Fachkundig. Wer als Sachkundiger gilt ist je nach Bundesland geregelt. Problem der Sachkundigenprüfung liegt tiefer. Immer weniger Feuerwehren sehen sich aktuell in der Lage, dem inflationärem Aufkommen an Prüf- und Dokumentationspflichten kapazitätsmäßig zufolgen. Deshalb wird Vieles im zunehmenden Maße an externe Dienstleister vergeben. Für Leer fallen wir dabei aufgrund der Dienststanz als qualifizierter, kompetenter Dienstleister mit eigener Online Software leider aus. Für BW und BY hätten wir noch diskutieren können.;-) b. Für Feuerwehren gibt es einen DIN Gerätesatz (DIN 14800-17), welcher auf dem Stand der Zeit verbindlich festlegt, in welcher Ausführung, was und wieviel im Sack sein muss. Siehe hierzu im Besonderen das Dynamikseil EN 892!!! Hier schreibt die DIN eindeutig eine Anzahl von >= 10 Normstürzen vor. Was anhand des aktuellen Stands der Technik sehr gerechtfertigt ist. --> Vergleiche dazu bitte den Inhalt des von Dir genannten Gerätesatzes.... Hoffe, habe Dir ein wenig helfen können. Ggfs. stehe ich telefonisch für Details zur Verfügung.... | |||||
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Autor | Sabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen | 834827 | |||
Datum | 06.11.2017 14:13 | 2264 x gelesen | |||
Vielen Dank! Bei dem genannten Gerätesatz Absturzsicherung handelt es sich um ein Set nach DIN 14800-17:2015-11 mit folgenden Inhalt: 1 Auffang- und Sitzgurt 60 m Dynamikseil X-trem DIN EN 892, Ø 11 mm 15 Anschlageinrichtungen (Bandschlinge) DIN EN 795 Klasse B, 0,8 m 2 Anschlageinrichtungen (Bandschlinge) DIN EN 795 Klasse B, 1,5 m 17 Karabinerhaken DIN EN 362 mit Schraubsicherung 1 HMS-Karabinerhaken DIN EN 362 mit Dreiwegeverschluss 2 Paar Handschuhe DIN EN 388 Kl. 1 1 Verbindungsmittel Lory Pro, DIN EN 358, zur Arbeitsplatzpositionierung, mit 2 m Seil 1 Transportsack, wasserdicht, mit Rucksackbegurtung und Schulterpolsterung, ausreichendes Packvolumen für lose Lagerung Es ging mir lediglich darum, ob eine Eingangsprüfung erfolgen muss und wenn ja, von wem. Ebenso war die Frage wer die jährliche Prüfung durchführen muss/kann. | |||||
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Autor | Bern8d N8., Friedrichshafen / Baden-Württemberg | 834829 | |||
Datum | 06.11.2017 14:52 | 2058 x gelesen | |||
Entschuldige meine Hartnäckigkeit. Prüfe das Seil auf >=10 Normstürze. Da gibt es inakzeptable Widersprüche zur Norm!!! Eine Eingangsprüfung ist nirgends verbindlich vorgeschrieben, jedoch in jedem Fall sinnvoll. Bspl. Vernähung der Gurte. Ich kenne Fälle, in denen ein neu anglieferter Gurt eine fehlerhafte Tragnaht am Gurt aufwies. Wäre dies nicht durch eine Eingangsprüfung entdeckt worden..... Kameradschaftliche Grüße Bernd | |||||
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Autor | Bern8d N8., Friedrichshafen / Baden-Württemberg | 834832 | |||
Datum | 06.11.2017 16:17 | 2154 x gelesen | |||
Kurze Anmerkung zur Korrektur meiner Aussage zum Seil. "Flippige" Homepage des Herstellers hat mich irregeleitet. ;-) Seil passt - Hat 15 Normstürze. Mein Fehler.... | |||||
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