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ThemaZuständigkeit Gefahrenabwehr: Bahn ./ Kommune - war: Zugunglück ...10 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen835606
Datum06.12.2017 17:052736 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Thomas B.Ja, es ist die Entscheidung der Feuerwehr, ob Einsatzkräfte für das Durchführen der Bahnerdung ausgebildet werden.

Stellt sich dann die Frage, wie die Kommune ein angemessene Gefahrenabwehr sicherstellt... "Zuständigkeit der Bahn" zieht da seit ~20 Jahren nicht mehr...


Gruß,
Thorben

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AutorThor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg835613
Datum06.12.2017 23:101680 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Thorben G.Stellt sich dann die Frage, wie die Kommune ein angemessene Gefahrenabwehr sicherstellt... "Zuständigkeit der Bahn" zieht da seit ~20 Jahren nicht mehr...
Erstens: woraus ergibt sich die Zuständigkeit/ Verantwortung der Kommune in diesem Bereich?
Zweitens: Warum hat die Bahn seit 20 Jahren keine Zuständigkeit mehr?

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen835615
Datum06.12.2017 23:391532 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Thorsten H.Erstens: woraus ergibt sich die Zuständigkeit/ Verantwortung der Kommune in diesem Bereich?

Brandschutzgesetz der Länder? Sinngemäß Vorhaltepflicht einer angemessen leistungsfähigen Feuerwehr für die ortsüblichen Gefahren?

Geschrieben von Thorsten H.Zweitens: Warum hat die Bahn seit 20 Jahren keine Zuständigkeit mehr?
Weil's die damalige Sonderstellung (siehe auch Bahnfeuerwehren) des Staatsbetriebs Bundesbahn so nicht mehr gibt.
Zuständigkeit bei Kommune wie für andere Verkehrswege auch, (insbesondere auch für technisches Material, wo davon ausgegangen wird, dass erforderliches Rettungsgerät ohnehin für sonstige THL-Lagen in der Fläche vorhanden ist). Bahn unterstützt in Hinblick auf ihre betriebsspezifischen Gefahren mit den Waggon-Datenblättern und Schulungsangeboten sowie Notfallmanager zur Koordination. Letzterer übernimmt aber gerade nicht eine Verantwortung der Bahn für die Durchführung von Hilfeleistungen im Bereich ihrer Anlagen.

Das Ganze gibt's auch noch rechtlich untermauert mit irgendwelchen Erlassen? Verordnungen? Verträgen? aus den 90ern. Hab ich vor Jahren mal recherchiert gehabt, es aber nicht mehr zur Hand.


Gruß,
Thorben

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland835620
Datum07.12.2017 08:471524 x gelesen
Für das Saarland hier geregelt. Beachte Punkt 6.3 und 6.4 Erlass für das Saarland

Gruß Daniel

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AutorThor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg835630
Datum07.12.2017 14:451136 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Thorben G.Brandschutzgesetz der Länder? Sinngemäß Vorhaltepflicht einer angemessen leistungsfähigen Feuerwehr für die ortsüblichen Gefahren?
Das ist mir durchaus bekannt.
Deshalb hat die Feuerwehr/ Gemeinde aber noch lange nicht die Verantwortung fürs Bahnerden. Genauso wenig wie die Feuerwehr sich bei Bränden selbst um Dachständer (Stromversorgung) kümmert. Oder meistens auch nicht um das Abschiebern von Gasanschlüssen, abstellen von Strom, ...
Es gibt viele Dinge, die die Feuerwehr nicht tut, weil einfach die Kompetenz dazu fehlt. Dies heisst aber nicht automatisch, dass die Kommune hier gegen die entsprechenden Gesetze verstösst.

Geschrieben von Thorben G.Zuständigkeit bei Kommune wie für andere Verkehrswege auch, (insbesondere auch für technisches Material, wo davon ausgegangen wird, dass erforderliches Rettungsgerät ohnehin für sonstige THL-Lagen in der Fläche vorhanden ist). Bahn unterstützt in Hinblick auf ihre betriebsspezifischen Gefahren mit den Waggon-Datenblättern und Schulungsangeboten sowie Notfallmanager zur Koordination. Letzterer übernimmt aber gerade nicht eine Verantwortung der Bahn für die Durchführung von Hilfeleistungen im Bereich ihrer Anlagen.
Auch das ist bekannt. Woraus ergibt sich aber die Zuständigkeit der Kommunen/ Feuerwehren fürs Bahnerden? Die kann ich nirgendwo ablesen. Klar kann man die Abstrakt herleiten. Dann kann ich aber wieder alle möglichen und unmöglichen Aufgaben für die Feuerwehren herleiten...

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

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AutorSasc8ha 8E., Baiersbronn / Baden-Württemberg835634
Datum07.12.2017 15:021150 x gelesen
Geschrieben von Thorsten H.
Auch das ist bekannt. Woraus ergibt sich aber die Zuständigkeit der Kommunen/ Feuerwehren fürs Bahnerden? Die kann ich nirgendwo ablesen. Klar kann man die Abstrakt herleiten. Dann kann ich aber wieder alle möglichen und unmöglichen Aufgaben für die Feuerwehren herleiten...


Ach da kommen mir spontan einige Beispiele in den Sinn:
Bei uns fliegen regelmäßig Kampfjets durch: Wir sollten uns dazu fortbilden, dass wir selbst die Waffen entschärfen dürfen, sonst kommen wir ja da auch nicht dran.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Sascha

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW835635
Datum07.12.2017 15:101033 x gelesen
Naja, im Kampfjet hat es weniger Passagiere

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW835641
Datum07.12.2017 15:351023 x gelesen
Geschrieben von Sascha E.Ach da kommen mir spontan einige Beispiele in den Sinn:
Bei uns fliegen regelmäßig Kampfjets durch: Wir sollten uns dazu fortbilden, dass wir selbst die Waffen entschärfen dürfen, sonst kommen wir ja da auch nicht dran.


Trotzdem sollte man gewisse Grundregeln für abgestürzte Militärjets kennen ;-)

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorSasc8ha 8E., Baiersbronn / Baden-Württemberg835646
Datum07.12.2017 16:17977 x gelesen
Geschrieben von Thomas E.Trotzdem sollte man gewisse Grundregeln für abgestürzte Militärjets kennen ;-)

Wie bei der Bahn auch. Thema Militärjets hatten wir hier im Forum ja auch schon, da sind es ja einige.

Um auf den anderen Beitrag einzugehen: Klar im Militärjet sind es weniger Passagiere, die Gefahren für die Rettungskräfte sind aber umso größer.

Bei uns fliegen die gefühlt sehr tief. Klar ist es weniger besiedelt, daher ist das Gebiet so beliebt für die Jets, aber wenn so ein Jet nun über der Ortschaft abstürzt, dann zieht der bestimmt eine Schneise, die länger ist wie der Zug... So ganz ohne Ironie. Die Wahrscheinlichkeit ist geringer, keine Frage.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Sascha

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 06.12.2017 09:21 Thom7as 7B., Korntal-Münchingen Zugunglück in Meerbusch , Kreis Neuss
 06.12.2017 17:05 Thor7ben7 G.7, Leese OS
 06.12.2017 23:10 Thor7ste7n B7., Bammental
 06.12.2017 23:39 Thor7ben7 G.7, Leese OS
 07.12.2017 08:47 Dani7el 7G., Überherrn
 07.12.2017 14:45 Thor7ste7n B7., Bammental
 07.12.2017 15:02 Sasc7ha 7E., Baiersbronn
 07.12.2017 15:10 Hara7ld 7S., Köln
 07.12.2017 15:35 Thom7as 7E., Nettetal
 07.12.2017 16:17 Sasc7ha 7E., Baiersbronn
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