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ThemaVerbot der Hygienewand in Fw-Fahrzeugen? - war: Einsatzstellenhygiene102 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorCars8ten8 H.8, Hambrücken / Baden Württemberg835735
Datum11.12.2017 15:3917443 x gelesen
Hallo zusammen,

ich wurde letztens von einem Kameraden bei einem Lehrgang angesprochen ob ich etwas über ein Verbot der Hygienewand in Fw-Fahrzeugen wisse. Laut seiner Schilderung würde das bei ihnen in der Wehr gerade Diskutiert. Nun habe ich leider keine Kontaktdaten von dem Kameraden mehr. Daher die Frage ans Forum, weis da jemand etwas? Es ging wohl auch in die Richtung der Verkeimung (evtl. Legionellen, etc.) von Wasser nach drei Tagen .

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg835736
Datum11.12.2017 16:1611117 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Carsten H.Es ging wohl auch in die Richtung der Verkeimung (evtl. Legionellen, etc.) von Wasser nach drei Tagen .
da man mit bzw. an einem Hygiene-Board in einem FW-Fahrzeug sich üblicherweise nicht duscht bzw. die Zähne putz ist kann man das wohl entspannt sehen.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW835737
Datum11.12.2017 16:279469 x gelesen
Geschrieben von Carsten H.Daher die Frage ans Forum, weis da jemand etwas? Es ging wohl auch in die Richtung der Verkeimung (evtl. Legionellen, etc.) von Wasser nach drei Tagen .

Da das Wasser in unseren Tanks nicht der Trinkwasserverordnung entspricht, ist es streng genommen nicht erlaubt sich mit dem Hygeneboard zu waschen. Und falls ihr Mineralwasser für eure ATG dabei habt, damit dann bitte auch nicht, denn Mineralwasser entspricht auch nicht der Trinkwasserverordnung.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg835739
Datum11.12.2017 17:069484 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Thomas E.Da das Wasser in unseren Tanks nicht der Trinkwasserverordnung entspricht, ist es streng genommen nicht erlaubt sich mit dem Hygeneboard zu waschen.formel trifft das ja zu.

aber mein GMV sagt mir das wenn ich mit Russ verschmierte Hände hab das ich die dann mit dem Wasser wasche an das ich in dieser Situation gut rankomme. Das kann das Strahlrohr oder auch das Hygiene-Board mit dem Wasser aus dem Tank sein.

Da pfeiff ich auf die Trinkwasserverordnung.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg835742
Datum11.12.2017 17:479246 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Thomas E.

Da das Wasser in unseren Tanks nicht der Trinkwasserverordnung entspricht, ist es streng genommen nicht erlaubt sich mit dem Hygeneboard zu waschen. Und falls ihr Mineralwasser für eure ATG dabei habt, damit dann bitte auch nicht, denn Mineralwasser entspricht auch nicht der Trinkwasserverordnung.

Gibt es bei den Unfallkassen oder sonst wo Statistiken darüber wie viele FW-Angehörige durch Händewaschen mit der Waschbox -oder womöglich schliommernoch direkt an einem Löschwasserabgang/Standrohr, Strahlrohr etc. - verstarben oder ernsthafte körperliche Schäden erlitten haben ?
Mich wunders es immer mehr wie ich 50 Jahre Feuerwehrdienst lebend überstanden habe ;-))


Gruß aus der Kurpfalz

Bernha

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW835744
Datum11.12.2017 17:549107 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.Mich wunders es immer mehr wie ich 50 Jahre Feuerwehrdienst lebend überstanden habe ;-))

Also schaffen wir auch Sicherheitstrupps, Schutzkleidung gegen erhöhte thermische Gefahren, Sicherheitsgurte in den Fahrzeugen usw am besten auch gleich wieder ab...

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland835745
Datum11.12.2017 17:5910627 x gelesen
Evtl. Reicht ja ein Schild am Hygienebrett mit der Aufschrift: Vorsicht kein Trinkwasser! oder noch besser: Nach Benutzung des Hyienebretts bitte Finger waschen!

Gruß Daniel

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg835746
Datum11.12.2017 18:008999 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Henning K.

Also schaffen wir auch Sicherheitstrupps, Schutzkleidung gegen erhöhte thermische Gefahren, Sicherheitsgurte in den Fahrzeugen usw am besten auch gleich wieder ab...

Da wäre ich aber sehr dagegen, habe Zeiten ohne all diese und viele andere nützlichen Dinge bei der Feuerwehr erlebt und möchte sie nicht wirklich missen.
Dass ich aber Todesängste bei Händewaschen mit Löschwasser aus dem Löschwassertank oder der Löschwasserversorgung ausstehen muß ....... ? ;-)))


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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Autor= an8ony8m =8 a8., 3 / überall835747
Datum11.12.2017 18:129393 x gelesen
hi

Wir haben an unserem Standort einen GW-San. Durch einen Bedienfehler war der Hahn am Wasserkanister des Hygieneboards zwar geschlossen, stand aber so, dass das Rollo den Griff vom Hahn schlug. Da der Bund anscheinend für den Kanister kein Geld ausgeben wollte wurde leider nur ein billiger Plastehahn genommen, dessen Griff natürlich sofort ausbrach.

Da die Hähne aus dem Baumarkt alle nicht passten (kein normales Gewinde im Kanister, wie schon gesagt - Billigware) musste ich mich an den Bund wenden.

Ich habe dann nachgefragt, ob es denn auch andere Hähne dafür gibt, wir würden den gerne austauschen. Beid er Gelegenheit wäre mir gleich ein gescheiter Kugelkopfhahn recht gewesen. Uns wurde mitgeteilt, dass wir nur Hähne verwenden dürfen, die für Trinkwasser geeignet seien.

Im Gespräch mit anderen GW-San Standorten wurde ich fast schon verächtlich gefragt, warum wir denn dort immer Wasser drin hätten, das sei ja schließlich Trinkwasser und ob wir es denn dann wenigstens regemäßig entkeimen und den behälter desinfizieren...

Ich glaube manche haben den Schuss nicht gehört. Das Argument, dass direkt neben dem Wasserkanister Hautdesinfektionsmittel hängt zog bei denen nicht.

mit freundlichen Grüßen

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW835748
Datum11.12.2017 18:139152 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.Gibt es bei den Unfallkassen oder sonst wo Statistiken darüber wie viele FW-Angehörige durch Händewaschen mit der Waschbox -oder womöglich schliommernoch direkt an einem Löschwasserabgang/Standrohr, Strahlrohr etc. - verstarben oder ernsthafte körperliche Schäden erlitten haben ?
Mich wunders es immer mehr wie ich 50 Jahre Feuerwehrdienst lebend überstanden habe ;-))


Das ist ja keine Regelung der Unfallkassen sondern des Verordnungsgebers. Führt z. B. auch dazu das Einheiten der Deutschen Marine in fremden Häfen kein Wasser mehr bunkern.

Ansonsten stimme ich dir zu und unser neues HLF hat ein Hygiene board

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP835750
Datum11.12.2017 19:23   10765 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.kann man das wohl entspannt sehen.Hygiene ist im Feuerwehrbereich gerade das absolute In-Thema, da ist wohl erstmal nix mehr mit entspannt sehen. Denn hier macht der Feuerwehrmensch an sich gerade das, was er immer dann macht, wenn in irgendeinem Bereich etwas verbesserungswürdiges auffällt (was grundsätzlich bei der Einsatzstellenhygiene auch nach meiner Ansicht der Fall ist): Er schafft es nicht, sinnvolle Kurskorrekturen hinzubekommen, sondern versucht allen auch nur entfernt denkbaren Hindernissen gleich mit 90°-Wendungen auszuweichen. Und deshalb trennt sich die Feuerwehrwelt quasi in zwei Lager: die einen belächeln das Thema an sich (was Mist ist), die anderen warten sehnsüchtig darauf, dass der Dekon-P das TSF als Standardfahrzeug ablöst, und da kommt genauso Mist raus. Von daher würde mich eine solche Entwicklung rund um Hygieneboards nicht wirklich verwundern, denn an solchen Boards treffen Hygiene-Hype und Trinkwasser-Hype aufeinander.

Ich bin übrigens auch ohne Trinkwasserthema schon kein echter Fan der eingebauten Hygieneboards geworden, ich finde die Hygienebox, wie sie z.B. als LF-KatS-Beladung vorgesehen ist, völlig ausreichend (Transportbox Gr. II mit Adapter B-Wasserhahn, Handwaschpaste, Waschbürste, Papierhandtüchern, Müllbeutel - Ende. Baumarktpreis ca. 1/3 vom Feuerwehrdealer...). Feste Boards wirken zwar moderner, und man kann lustige Luftleitungen o.ä. dran basteln, aber man ist damit immer an den Platz des Einsatzfahrzeuges gebunden. Und gerade dann, wenn sich die Leute daran (grob)waschen, will man sie oftmals doch eigentlich etwas zur Ruhe kommen lassen, womöglich auch mal teilentkleiden. Und Feuerwehrdeutschland macht das gerne am Hygieneboard des 1. LF an der Brandstelle, allzu sinnvoll erscheint mir das nicht, Und ist womöglich auch ein Aspekt, der dafür sorgt, das vorhandene Hygieneboards hier und da noch recht stiefmütterlich behandelt werden. Vielleicht wäre ein Verbot solcher Boards mit eingebauten Tanks oder Verbindung zum Löschwassertank doch nicht so ganz schlecht, und würde dafür sorgen, dass sinnvolle, aber eben old-school/billige/einfache Hygiene mehr in den Vordergrund rückt ;-)
Eine solche Box hatte ich bei der Anschaffung eines ELW im Auge, bin da bisher aber leider überstimmt worden. Gerade auf den ELW packen viele (auch wir) besonders gerne Getränke für die eingesetzten Kräfte darauf, da wäre auch der geeignete Platz um so eine Box unterzubringen, denn dort würde sie sofort gesehen und viel öfters eingesetzt, wie auf jedem LF.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz835751
Datum11.12.2017 19:358543 x gelesen
Geschrieben von Thomas E.Das ist ja keine Regelung der Unfallkassen sondern des Verordnungsgebers. Führt z. B. auch dazu das Einheiten der Deutschen Marine in fremden Häfen kein Wasser mehr bunkern.

Da es sich bei der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) um die nationale Umsetzung einer EU-Richtlinie (Richtlinie 98/83/EG) handelt, ist das umso mehr ein Schildbürgerstreich NACH der Harmonisierung der Standards kein Trinkwasser mehr zu bunkern aber davor schon.

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz835752
Datum11.12.2017 19:409402 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K. Gerade auf den ELW packen viele (auch wir) besonders gerne Getränke für die eingesetzten Kräfte darauf

Wir fahren die in 0,5l PET-Flaschen auf jedem Fahrzeug spazieren. Der ELW wäre der letzte Ort, an dem ich die bunkern würde.


Geschrieben von Sebastian K. da wäre auch der geeignete Platz um so eine Box unterzubringen, denn dort würde sie sofort gesehen und viel öfters eingesetzt, wie auf jedem LF.

Das erscheint mir wiederrum als gute Idee aber woher nimmst du dann das Wasser?

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW835753
Datum11.12.2017 19:558401 x gelesen
Geschrieben von Steffen W.Da es sich bei der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) um die nationale Umsetzung einer EU-Richtlinie (Richtlinie 98/83/EG) handelt, ist das umso mehr ein Schildbürgerstreich NACH der Harmonisierung der Standards kein Trinkwasser mehr zu bunkern aber davor schon.



Woher weiß denn der Matrose das man sich, ob der Hafen in Frankreich, Italien, Griechenland sich an di EU-Richtlinie hält?

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP835754
Datum11.12.2017 20:119271 x gelesen
Geschrieben von Steffen W. Wir fahren die in 0,5l PET-Flaschen auf jedem Fahrzeug spazieren. Der ELW wäre der letzte Ort, an dem ich die bunkern würde.Auf anderen Fahrzeugen sind auch Getränke, aber auf dem ELW total modern gekühlt.

Geschrieben von Steffen W. Das erscheint mir wiederrum als gute Idee aber woher nimmst du dann das Wasser?Da der ELW nie alleine herumstehen wird, hat man schnell irgendwo ein Standrohr (evtl. auch Schlauch) gemopst. Oder man nimmt gleich den Hahn im Garten oder Garage des Nachbarn. Das hat auch vor dem Hygienebox/Board-Zeitalter gut funktioniert.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorOliv8er 8S., Hude / Niedersachsen835755
Datum11.12.2017 22:118450 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Jürgen M.Da pfeiff ich auf die Trinkwasserverordnung.

nicht nur Du, sondern offenbar auch die DB:

http://www.bahninfo-forum.de/read.php?8,367531

Ich vermute, dass fast jeder, der im Zug schonmal auf der Toilette war, dieses Schild am Waschbecken schonmal gesehen hat. Offenbar gibt es also einen Ausweg aus der Trinkwasserverordnung für den Zweck des Händewaschens, den man vermutlich auch für das Hygieneboard nutzen könnte.

Viele Grüße, Olli

>>>Dies alles ist meine private Meinung

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AutorChri8sti8an 8B., Düsedau / Sachsen-Anhalt 835757
Datum11.12.2017 22:388317 x gelesen
Geschrieben von Oliver S. Offenbar gibt es also einen Ausweg aus der Trinkwasserverordnung für den Zweck des Händewaschens, den man vermutlich auch für das Hygieneboard nutzen könnte.

Nicht wirklich.
Nach §3 a) aa) ist alles Wasser, dass der Körperpflege dient, Trinkwasser.

Trinkwasserverordnung

Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder.

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AutorThor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg835759
Datum11.12.2017 23:298376 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Carsten H.Es ging wohl auch in die Richtung der Verkeimung (evtl. Legionellen, etc.) von Wasser nach drei Tagen .
Ja, das ist die aktuelle "Sau die überall durchs Dorf getrieben wird". Zum Glück gab es früher keine Legionellen, sonst hätte ich weder Jugendzeltlager noch das Camping mit meinen Eltern überlebt!

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW835760
Datum12.12.2017 07:247933 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.Da wäre ich aber sehr dagegen, habe Zeiten ohne all diese und viele andere nützlichen Dinge bei der Feuerwehr erlebt und möchte sie nicht wirklich missen.

Danke, dass du damit dieses Totschlagargument "haben wir früher auch nicht gehabt und leben doch noch" selber entkräftest...

Geschrieben von Bernhard D.Dass ich aber Todesängste bei Händewaschen mit Löschwasser aus dem Löschwassertank oder der Löschwasserversorgung ausstehen muß ....... ? ;-)))

Man muss ja nicht gleich sterben davon.

Aber wenn im überregionalen Einsatz gleich eine ganze Einheit in Verbandsstärke wegen "Magen Darm" ausfällt, dann ist das nicht nur für die Betroffenen nicht unbedingt schön, sondern auch aus einsatztaktischer Sicht alles andere als erstrebenswert.

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AutorOliv8er 8I., Velbert / Nordrhein-Westfalen835761
Datum12.12.2017 07:408102 x gelesen
Es könnte noch schlimmer kommen:

Die Nutzung des Hygieneboards ohne ein Auffangen des Waschwassers könnte in Zeiten der "gemeinen Umweltaktivisten" schnell zu einem Bußgeldbescheid führen.
Wenn nämlich das Waschwasser, womöglich noch mit Desinfektionsmittel versetzt, in einen Straßeneinlauf läuft und dieser am sog. Trennsystem angeschlossen ist, d.h. Schmutzwasser und Regen-/Oberflächenwasser werden in getrennten Kanälen abgeleitet. Dort endet der Regenwasserkanal zumeist direkt in einem Gewässer, so dass dann der Tatbestand der Gewässerverunreinigung vorliegt.

In NRW je nach Auslegung der Einleitung mit unterschiedlichen Bußgeldern behaftet :

- Einleitung häuslichen Abwassers ohne Vorklärung : 250 - 2600

selbst die Unerlaubte Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer wird mit 50 - 250 geahndet.

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AutorDani8el 8Z., Ansbach / Bayern835762
Datum12.12.2017 07:537815 x gelesen
Ihr sollt euch auch keine Suppe damit kochen oder Eistee sowas bringen euch andere,
es reicht völlig wenn man seine verdreckten Pfoten und das verschwitzte Gesicht etwas sauberer bekommt.
Evtl. kann man auch noch einen Steriliumspender benutzen aber Vorsicht bitte nicht zum gurgeln benutzen

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AutorStef8an 8L., Treuchtlingen / Bayern835764
Datum12.12.2017 08:017818 x gelesen
Guten Morgen

Geschrieben von Christian B.Nicht wirklich.
Nach §3 a) aa) ist alles Wasser, dass der Körperpflege dient, Trinkwasser.

Trinkwasserverordnung


Hmmmm

§2 Anwendungsbereich

Diese Verordnung regelt die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, im Folgenden als Trinkwasser bezeichnet. Sie gilt nicht für

Satz 2

Wasser aus Anlagen, die zur Entnahme oder Abgabe von Wasser bestimmt sind, das nicht die Qualität von Trinkwasser hat, gilt diese Verordnung nur, soweit sie darauf ausdrücklich Bezug nimmt.

§3 Begrifsbestimmung

a) alles Wasser, im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung, das zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken oder insbesondere zu den folgenden anderen häuslichen Zwecken bestimmt ist:

Wie jede Verordung läst auch die Trinkwasserverordnung Raum zum Interpretieren oder oder anderst auslegen.
Hier würde ich das Wasser aus dem Hygienebord zwar zur Körperpflege ansehen aber nicht in einer häuslichen Anwendung, da das Haus fehlt.

Auch ist hier die Frage nach dem kleineren Übel zu stellen. Die Komentierte fassung der Trinkwasserverordnung schließt im Komentartext, bezogen auf den Anwendungsbereich, Apparate die sich in Fließrichtung nach einer Sicherheitseinrichtung befinden aus der TrinkWV aus.

Da beim befüllen des Wassertanks oder Kanisters dieser sich in Fließrichtung nach einer Sicherungsarmatur befinden sollte ( siehe auch W405 ), wäre die Verordnung nicht zwingend anzuwenden.

Wehr Fehler finder darf Sie behalten und Ich Schreibe meine Meinung, diese ist auch Anderen Argumenten und Sichtweisen zugänglich, sofern Sie Sachlich vorgebracht wurden.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg835765
Datum12.12.2017 08:027766 x gelesen
Guten Morgen


Geschrieben von Henning K.

Aber wenn im überregionalen Einsatz gleich eine ganze Einheit in Verbandsstärke wegen "Magen Darm" ausfällt, dann ist das nicht nur für die Betroffenen nicht unbedingt schön, sondern auch aus einsatztaktischer Sicht alles andere als erstrebenswert.

Gut, die Gefahr gibt es, weniger aber durch Händewasche als durch Wassertrinken, dass man das Wasser aus dem Löschwassertanks nicht trinken solle ist klar, lernt hier schon in der JF.
Aber mit eine der besten Vorbeugungmaßnahmen gegen Magen-Darm-Infekte ist nun mal häufiges Händewaschen mit Seife und Benutzung eines Handdesinfektionsmittel, was ja auch Hygieneboards oder Waschboxes etc. auf FW-Fahrzeugen mitführt.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorDani8el 8Z., Ansbach / Bayern835768
Datum12.12.2017 09:357931 x gelesen
Hoi
Also Rot-Kreuz intern gibt es nur Trinkwasser, egal für welchen Zweck.
Hört sich erstmal kompliziert an ist aber halb so wild. Man kann sich somit sicher sein, jedes
Wasser vom Roten Kreuz kann bedenkenlos getrunken werden. Wie andere HiOrg das Handhaben weiß ich an dieser Stelle nicht.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg835769
Datum12.12.2017 10:018100 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Sebastian K.

Ich bin übrigens auch ohne Trinkwasserthema schon kein echter Fan der eingebauten Hygieneboards geworden, ich finde die Hygienebox, wie sie z.B. als LF-KatS-Beladung vorgesehen ist, völlig ausreichend (Transportbox Gr. II mit Adapter B-Wasserhahn, Handwaschpaste, Waschbürste, Papierhandtüchern, Müllbeutel - Ende. Baumarktpreis ca. 1/3 vom Feuerwehrdealer...).

Mit solchen " selbstgebastelten " Hygieneboxen ist man ja jahrelang gut gefahren, auch unsere FF führt auf dem LF-16/12 bzw. TLF-16/24-Tr immer noch solche Boxen mit.

Feste Boards wirken zwar moderner, und man kann lustige Luftleitungen o.ä. dran basteln,

Glaube, dass man womöglich bei den gängigen FW-Aufbauherstellern Aufpreis bezahlen muß wenn man auf solch eine schmucke und eingebaute Hygienebox verzichten will ?

aber man ist damit immer an den Platz des Einsatzfahrzeuges gebunden.

Darin sehe ich auch einen Vorteil einer transportablen Hygienebox, aber.... .


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg835770
Datum12.12.2017 10:097480 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Henning K.

Also schaffen wir auch Sicherheitstrupps, Schutzkleidung gegen erhöhte thermische Gefahren,[...] am besten auch gleich wieder ab...

Komme zwar vom Thema ab; aber es soll Wehren geben in denen das einer oder andere dieser Aufzählung noch nicht mal eingeführt, nur zeitweise praktiziert oder sonst stiefmütterlich behandelt wird. Und denen dann mit dem Thema " Einsatzstellenhygiene " im allgemeinen und mit der jetzt diskutierten Problematik " Hygieneboxproblematik " im Besonderen zu kommen !?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP835773
Datum12.12.2017 10:297746 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.Glaube, dass man womöglich bei den gängigen FW-Aufbauherstellern Aufpreis bezahlen muß wenn man auf solch eine schmucke und eingebaute Hygienebox verzichten will ?Glaube ich nicht. In einem aktuellen Infoangebot des schlingenden Mannes z.B. beläuft sich ein optionales Hygieneboard auf 1.740 Euros. Dafür kannst du selbst beim gfd-Dealer zehn komplette Hygieneboxen bekommen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg835774
Datum12.12.2017 11:197799 x gelesen
Guten Tag


Geschrieben von Sebastian K.

Glaube ich nicht.

Klar, nicht immer alles sooooo ernst nehmen was ich schreibe; allerdings ist schon mal bei Feuerwehrfahrzeugen ( aber auch Privatfahrzeug ) ein Abweichen vom Standardangebot/Grundausstattung oftmals teuerer als wenn man es gleich mitbestellt.

schlingenden Mannes

;-))) Ist z.Zt. unser Haus- und Hoflieferand: 2010->- HLF-20, 2013-> HLF-10, 2018/19 ein LF 20.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorMich8ael8 S.8, Erlenbach / Bayern835775
Datum12.12.2017 12:337320 x gelesen
Mal so ne kurze Zwischenfrage, ist es nicht grundsätzlich wichtiger, dass E-Stellen Hygiene betrieben wird?

Ich mein jeder muss vor seiner eigenen Haustüre kehren, bei der einen FW klappt es besser bei der andreren schleppender. Wie dann die Utensilien heißen ist mir doch Rille...

Und ja ich stimme auch zu dass was wir in unseren ganzen "LF´s und TLF´s" durch die Lande fahren ist kein Trinkwasser mehr.

Ich würde mich wundern wenn diese Hygieneboard´s verboten warden aber naja, dafür gibt es Leute die haben einen größeren Kopf

Horido

Alle Äußerungen die ich hier treffe, entsprechen meiner persönliche Meinung!!!

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP835778
Datum12.12.2017 13:258075 x gelesen
Am Hygienebrett des nagelneuen GW-G prangt der Aufkleber: "Kein Trinkwasser".

Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorFeli8x H8., Hannover / Niedersachsen835779
Datum12.12.2017 13:357176 x gelesen
Ja, da stimme ich dir voll zu! Ich denke auch die Einstufung, dass wir in unseren Tanks kein Trinkwasser spazieren fahren bezweifelt hier kaum jemand.
Ich glaube das grundsätzliche "Problem", aus dem dieser Thread entstanden ist, ist das Folgende:
Wenn die Trinkwasserverordnung Wasser zum Händewaschen als Trinkwasser einstuft, darf ich mir dann die Hände mit Nicht-Trinkwasser überhaupt waschen?

Pragmatisch würde ich sagen: Klar, ich kann ja auch das fließende Gewässer nebenan nehmen!
Rechtlich: Da hab ich nicht den blassesten Schimmer...
Wenn dem nämlich so ist, dass ich mir mit nicht-Trinkwasser die Hände gar nicht waschen darf, dann wären sämtliche Hygieneboards rechtlich nicht haltbar. Das stellt aber trotzdem nicht ihren Sinn in Frage. Denn besser eine eventuell ganz vielleicht rechtlich fragliche Einsatzstellenhygiene als gar keine.

Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!

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AutorMari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen835782
Datum12.12.2017 13:587163 x gelesen
Also ist das Ziel die Hände erst zu kontaminieren, um sie dann zu desinfizieren?

Man muss es wirklich nicht immer übertreiben und die hohen Ansprüche an Trinkwasser sind objektiv gesehen sicherlich nicht immer zwingend für die Handreinigung notwendig. Aber ein Wasserkanister, welcher dauerbefüllt ist, ist ein echtes Biotop.

Ich möchte hier nur auf eine Untersuchung des Gesundheitsamtes Bremen hinweisen, wo eine 500-fache Überschreitung bei den KBE/ml nachgewiesen wurde. Und das muss nun auch nicht sein.

Mit freundlichen Grüßen

Mario

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AutorSasc8ha 8E., Baiersbronn / Baden-Württemberg835785
Datum12.12.2017 14:566995 x gelesen
Nun ja, es ist wie so vieles doch eine Definitionssache:
Das Hygieneboard ist kein Hygieneboard mehr sondern eine Reinigungsstation für Ausrüstungsgegenstände für eine Grobreinigung.
Zum Schutz der Feuerwehrangehörigen ist für deren Schutz nach der Benutzung Desinfektionsmittel angebracht, damit sie sich nach der Kontamination mit dem Schmutzwasser die Hände desinfizieren können, um so die Zeit zu überbrücken, bis sie sich an einer Trinkwasserentnahmestelle die Hände richtig waschen können.


In wie vielen Ländern wären die Leute froh, Wasser in der Qualität wie wir sie in unseren Tanks umherfahren zu haben.

Meine Meinung ist dazu die, dass die Exposition durch das Händewaschen, und selbst beim Gesicht reinigen so gering sein werden und in der Gesamtbilanz auf jeden Fall besser ist, wie den Brandrauch, Ruß und was man sonst noch so bei so einem Einsatz auf der Haut sammelt, länger als nötig auf der Haut zu haben!

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Sascha

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AutorThom8as 8H., Ubstadt-Weiher / Baden-Württemberg835786
Datum12.12.2017 14:576929 x gelesen
Wie versorgt sich die Bundesmarine denn am Horn von Afrika? Sag jetzt nicht der Einsatzgruppenversorger pendelt nach Bremerhaven?

dieser Beitrag ist keine offizielle Kommunikation der FF Ubstadt-Weiher

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW835790
Datum12.12.2017 15:157065 x gelesen
Geschrieben von Thomas H.Wie versorgt sich die Bundesmarine denn am Horn von Afrika? Sag jetzt nicht der Einsatzgruppenversorger pendelt nach Bremerhaven?

Nein, die produzieren ihr Wasser über Reinigungs- und Osmose anlagen selbst

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz835806
Datum12.12.2017 16:187160 x gelesen
Geschrieben von Thomas H.Wie versorgt sich die Bundesmarine denn am Horn von Afrika?

An Bord der Einheiten der Bundesmarine gibt es Umkehrosmoseanlagen.

Geschrieben von Thomas H.Sag jetzt nicht der Einsatzgruppenversorger pendelt nach Bremerhaven?


Trinkwasser an Land kann durch mobile Anlagen der ABC-Abwehrtruppe oder der Spezialpioniere erzeugt werden und dann natürlich im Hafen auch an Einheiten der Marine abgegeben werden. Bei längerfristigem Bedarf wurden auch schon stationäre Anlagen verbaut. Das THW verfügt über ähnliche (die gleichen?) Anlagen wie die Bundeswehr.

Funktionsprinzipien sind sowohl Umkehrosmose als auch Filterung, je nach Anlage und Bedarf.

Der Wasserbüffel von Djibouti - youtube-Video der Bundeswehr

Veolia - Trinkwasseraufbereitung für die Bundeswehr

Bundeswehr - Wasseraufbereitung

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AutorOliv8er 8S., Hude / Niedersachsen835815
Datum12.12.2017 17:377044 x gelesen
Moin,

das klingt gut! Ich kann mich mit dem Begriff Körperpflege als Synonym zur Handwäsche irgendwie nicht richtig anfreunden. Gibt der Kommentar dazu noch etwas her?

Viele Grüße, Olli

>>>Dies alles ist meine private Meinung

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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen835821
Datum12.12.2017 21:196649 x gelesen
Ich erinnere mich mit Schrecken an die Wassertanks die wir früher in den RTW hatten.
Unsere Kanister sind immer leer und werden nur bei Bedarf befüllt. Zur Hanreinigung haben wir Feuchttücher und um Kaffee und Würstchen zu machen Mineralwasser ohne Kohlensäure. Ist zwar auch kein Trinkwasser aber deutlich keimarm

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AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern835822
Datum12.12.2017 22:026872 x gelesen
Geschrieben von Daniel Z.Also Rot-Kreuz intern gibt es nur Trinkwasser, egal für welchen Zweck.

Selbst Flaschenwasser ist kein Trinkwasser wie es aus der Leitung kommt, der Aufwand für echtes Trinkwasser nach Vorschrift ist echt enorm.

Viele Grüße
Adrian

Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren.

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern835825
Datum12.12.2017 22:516879 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.Glaube, dass man womöglich bei den gängigen FW-Aufbauherstellern Aufpreis bezahlen muß wenn man auf solch eine schmucke und eingebaute Hygienebox verzichten will ?

Nein, diese Dinger kosten eine Stange Geld, dafür das sie nichts können, oft labil sind und Probleme schaffen. Die Wasseranschlüsse sind regelmäßig ein Problem.
Wir haben deshalb weiterhin auch im derzeit sich im Bau befindlichen HLF "nur" die Grobreinigungsboxen verladen, hat den netten Vorteil das man damit auch an den Hydrant laufen kann und dort einen "Waschplatz" einrichten kann.


viele Grüße
Christian

Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig / Niedersachsen835826
Datum12.12.2017 23:066825 x gelesen
Geschrieben von Christian S.Wir haben deshalb weiterhin auch im derzeit sich im Bau befindlichen HLF "nur" die Grobreinigungsboxen verladen, hat den netten Vorteil das man damit auch an den Hydrant laufen kann und dort einen "Waschplatz" einrichten kann.

Wo bekommst du denn dafür das Standrohr mit Wasseruhr her, da wir ja nur für die Löschwasserversorgung, nicht aber für die Körperhygiene an die Leitung einfach so dürfen?! ;-)

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW835827
Datum12.12.2017 23:086742 x gelesen
Geschrieben von Felix H.Denn besser eine eventuell ganz vielleicht rechtlich fragliche Einsatzstellenhygiene als gar keine.

Das beschriebene Verfahren ist nicht rechtlich ganz vielleicht, sonden ganz bestimmt fraglich.

Wichtiger finde ich aber in der Tag auch die praktische Seite:
Aus unserem LF kommt irgendwie nur noch mehr oder weniger "Brühe", seit es einmal mit Rotterdamer Hafenwasser in Kontakt gekommen ist. Und das seit nunmehr 12 Jahren.

Wenn ich nach einer praktisch sinnvollen Methode für die Körperreinigung (Hände, Gesicht) suchen würde, käme mir immer gleich die hier auch schon genannte Variante "Mineralwasser, Kohlensäurefrei" in den Sinn. Das ist zwar rechtlich auch kein Trinkwasser, aber doch technisch ohne Bedenken zu verwenden.

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern835828
Datum12.12.2017 23:086622 x gelesen
Geschrieben von Johannes K.Wo bekommst du denn dafür das Standrohr mit Wasseruhr her, da wir ja nur für die Löschwasserversorgung, nicht aber für die Körperhygiene an die Leitung einfach so dürfen?! ;-)

Wir dürfen das, der Bürgermeister ist sowohl Chef der Feuerwehr als auch des Wasserversorgers. :-)
Du hättest eher nach dem Systemtrenner fragen müssen. :-p


Viele Grüße
Christian

Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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AutorThor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg835830
Datum12.12.2017 23:15   7023 x gelesen
Hallo zusammen,

ich antworte mal auf den Ursprungsbeitrag.
Ich verstehe es immer noch nicht!
Es handelt sich um ein und dasselbe Wasser, das wir beim Löschangriff nehmen, und von dem ich je nach Einsatz dabei mehr oder weniger abbekomme, und das Wasser, mit dem ich über ein Hygieneboard meine Hände wasche. Wenn ich nun die Hände damit wasche, soll das ein Problem sein?
Dann Bitte auch gleich die Desinfektionsmassnahmen und Sicherheitsmassnahmen nach der Kontamination mit (frischem) Löschwasser festlegen...
Da muss ich doch nach jeder Beaufschlagugn mit dem Löschmedium aus dem Einsatz herausgelöst werden, um eine entsprechende Reinigung und Desinfektion durchzuführen und mich anschliessend am besten dem Arbeitsmedzinier vorstellen...

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorDani8el 8Z., Ansbach / Bayern835839
Datum13.12.2017 07:066656 x gelesen
Wir reden ja auch nicht von Flaschen, sondern von Kanistern und ähnlichem.
Der Aufwand hält sich bei den Kunststoff Varianten in Grenzen. Der Wassertransportsatz inkl.
Armaturen ist gerade auch nicht gemeint. Eine Lösung mit Inlay's ä, aufwand fast null und Kosten sind auch nicht die Welt,
Reinigung und Desinfektion von Kanistern ist ebenfalls machbar ohne das man einen Abschluss in der Nuklearmedizin benötigt.

Möglichkeiten gibt es viele, man muss es nur machen vorallem regelmäßig.

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AutorDomi8nik8 R.8, Ottenhöfen im Schwarzwald / BW835846
Datum13.12.2017 10:47   6962 x gelesen
Hallo Zusammen,

ich denke das dieses vorgehen derzeit auf allen Ebenen diskutiert wird. Das Wasser in einem TLF Tank oder auch in einem 20L Kanister ist nach 7 Tagen so keimbelastet dass es nicht mehr genießbar ist. Desweiteren muss die Desinfektion VOR befüllen gewährleistet sein.

Die Problematik liegt nicht in etwa bei Legionellen, sondern bei Coliformen Bakterien und vorallem bei Pseudmonas Aerguinosa.

Pseudomonen sind Antibiotikaresistente Bakterien die Infektionen von Wunden auslösen können. Einmal ein Keim in einer kleinen Wunde und der Anwender hat ein Problem. Durch die Inkubationszeit von bis zu 14 Tagen werden solche Infektionen nicht immer gleich zu einem Einsatz zugeordnet. Da Reicht schon ein kleiner Hautriss. Gerade der Pseudomonas Arguinosa ist für seine Biofilmbildung bekannt. D.h. eine reine Desinfektion mit z.b. 0,5-3mg/l Chlorlösung bring zwar kurzfristig eine Keimreduktion allerdings keine gesamte Desinfektion und der Keim kehrt nach 24 Stunden zurück.

Leider gibt es derzeit auf dem Markt keine kleineren Kanister die nach DVGW zugelassen sind. Auch die "Trinkwasserkanister" die in K-schutz Fahrzeugen drinne sind dürfen ganz streng genommen nicht genommen werden.

Um das Hygieneboard trotzdem zu nutzen kann man dieses aus die 5 Liter Gerolsteiner Flaschen oder 8Liter Volvic Flaschen umrüsten. Die Mineralwasserverordung entsrpicht etwa der Trinkwasserhygienevordnung.

Wer es etwas größer mag, ab ca 260 Liter die sogenannten Aqua Combo Systeme, diese sind nach DVGW zertifiziert, dürfen aber erst zu beginn des Einsatzes gefüllt werden und halten das Wasser laut Hersteller ca 24 Stunden frisch. Diese haben auch ein Einweginlay.

Wir hatten mal ei TLF Mikrobiologisch untersucht (7Tage Stadzeit d. Wassers) und waren sehr überrascht über die Keimbelastung. Damit würde ich mir nicht mal die Hände waschen.

http://fs5.directupload.net/images/171213/gspzrqyj.jpg

Hier mal ein kurzer Blick auf die Probe auf Pseudmonas Aerguinosa. (24 Stunden Inkubationszeit bei 36 Grad.) Hier ist sehr schön der Biofilm zu erkennen.


Ich hoffe ich konnte euch Weiterhelfen.

Grüße

Dominik Roth
Teamleader
Water Treatment Service
DRK Landesverband Badisches Rotes Kreuz

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AutorDomi8nik8 R.8, Ottenhöfen im Schwarzwald / BW835847
Datum13.12.2017 10:486370 x gelesen
Wasser dass zum Verzehr herausgegeben wird muss Trinkwasserqualität haben ;-)

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AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg835852
Datum13.12.2017 11:266419 x gelesen
Naja ... ein derartiges Forum als Wissensquelle, ich weiss nicht.

Dann doch lieber die Original-Verwaltungsvorschriften zum Thema.
Sind sehr interessant ... :)
https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Bahnbetrieb/Infektionsschutz/infektionsschutz_node.html

Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt
twitter.com/HSE_volunteer

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz835860
Datum13.12.2017 13:54   7356 x gelesen
Geschrieben von Dominik R.Um das Hygieneboard trotzdem zu nutzen kann man dieses aus die 5 Liter Gerolsteiner Flaschen oder 8Liter Volvic Flaschen umrüsten.

Eine markenlose Wassergallone für einen Trinkwasserspender kann ich also nicht nutzen? Verdammt... :-(


Geschrieben von Dominik R.Wir hatten mal ei TLF Mikrobiologisch untersucht (7Tage Stadzeit d. Wassers) und waren sehr überrascht über die Keimbelastung. Damit würde ich mir nicht mal die Hände waschen.

Ok. Zukünftig lasse ich dann je nach Einsatz Blut, Motorenöl, Ruß, Chemikalien, Verbrennungsrückstände aller Art, Betriebsstoffe aller Art und alles sonstige mit dem Mann und Frau bei Feuerwehreinsätzen ungewollt in Berührung kommen kann dann solange an den Händen und im Gesicht, bis ich zurück im Gerätehaus bin um mir dort mit nach Trinkwasserverordnung korrektem H2O diesen Schmutz abzuwaschen. Natürlich erst, nachdem ich den Wasserhahn abgeflammt habe, wie man es zur Probenentnahme ja auch tut.

Spaß beiseite: Völlig realitätsfremd mal wieder. Wir reden über einen Feuerwehreinsatz mit diversen Gefahren in allen Phasen die statistisch belegbar sind. Verkehrsunfälle auf der Anfahrt, körperliche Belastung des Herz-Kreislauf-Systems, Einsätze unter Atemschutz, Brandrauch, giftige Gase, etc.
Und jetzt soll ich mir um Bakterien im Tankwasser Sorgen machen beim Hände waschen, die in kleinsten Wunden eine Entzündung auslösen können? Wenn ich mir im Einsatz die Hände wasche, dann weil sie aus irgendeinem Grund schmutzig sind. Dann ist da schon etwas "gefährliches" auf meiner Haut und eventuell auch in kleinen Hautrissen / Wunden, das soll da dann wieder weg.

Aber mal als einfachste Lösung:
Jedes neue Fahrzeug mit einem Wassertank dürfte auch über eine Ladeerhaltung verfügen. Einfach UV-Lampen in die Tanks und diese permanent betreiben, das dürfte schon zu einer massiven Reduzierung des Biofilms führen. Wäre ja aber bestimmt zu einfach...

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AutorStef8fen8 S.8, Großauheim / Hessen835873
Datum14.12.2017 09:246410 x gelesen
Auf Feuerwehr ist eben doch Verlass...
Zu jeder Lösung wird sofort das passende Problem gefunden.
Ich bin froh, dass es in unserer schnelllebigen Zeit noch Dinge gibt, die Bestand haben.

Außerdem sind wir im Zweifelsfall nicht versichert und stehen per se mit einem Fuß im Gefängnis.




*Wer Ironie findet, darf sie behalten*

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz835881
Datum14.12.2017 16:556016 x gelesen
Geschrieben von Steffen S.Zu jeder Lösung wird sofort das passende Problem gefunden.

Jetzt musst du mir nur mal erklären, was die Lösung ist und was das Problem. Ich bin mir da nämlich nicht so sicher, was ich da in welche Kategorie einordnen soll. Quasi eine Abwandlung des Henne-Ei-Problems.

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AutorSimo8n R8., Isny / Baden-Württemberg835886
Datum14.12.2017 21:35   6284 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Dominik R.Die Problematik liegt nicht in etwa bei Legionellen, sondern bei Coliformen Bakterien und vorallem bei Pseudmonas Aerguinosa.

Ist das wirklich so?

Geschrieben von Dominik R.Pseudomonen sind Antibiotikaresistente Bakterien die Infektionen von Wunden auslösen können. Einmal ein Keim in einer kleinen Wunde und der Anwender hat ein Problem. Durch die Inkubationszeit von bis zu 14 Tagen werden solche Infektionen nicht immer gleich zu einem Einsatz zugeordnet. Da Reicht schon ein kleiner Hautriss. Gerade der Pseudomonas Arguinosa ist für seine Biofilmbildung bekannt. D.h. eine reine Desinfektion mit z.b. 0,5-3mg/l Chlorlösung bring zwar kurzfristig eine Keimreduktion allerdings keine gesamte Desinfektion und der Keim kehrt nach 24 Stunden zurück.

Aus meiner Sicht fachlich nicht haltbar. Pseodomonas-Spezies sind nicht per se gegen Antibiotika resistent, insb. da ja im System keinerlei Selektionsdruck herrscht. Wenn man voraussetzt, dass Feuerwehrpersonal im Einsatz nicht immungeschwächt ist, wird der geschilderte Fall eher nur theoretisch vorkommen. Die Biofilmbildung findet auch nicht auf der Haut oder in der Wunde statt, sondern in Rohren und Behältern. Viel Wind um nichts.

Geschrieben von Dominik R.Wir hatten mal ei TLF Mikrobiologisch untersucht (7Tage Stadzeit d. Wassers) und waren sehr überrascht über die Keimbelastung. Damit würde ich mir nicht mal die Hände waschen.

Wenn man dasselbe mit einer Tastatur, dem inneren eines Kühlschranks, einer Türklinke oder - ganz extrem! - mit einem Küchenschwamm macht, kommen ähnliche Ergebnisse raus, die zuverlässig nur für eines gut sind: Laien verängstigen. Menschen kommen seit Jahrmillionen mit Keimen zurecht. Auch mit Gruselkeimem aus wissenschaftlich nicht ganz einwandfreien Testreihen.

Andere Frage, eher scherzhaft: Neben dem Sprühstrahl ohne Partikelfiltermaske stehen, geht das?

Geschrieben von Dominik R.Hier mal ein kurzer Blick auf die Probe auf Pseudmonas Aerguinosa. (24 Stunden Inkubationszeit bei 36 Grad.) Hier ist sehr schön der Biofilm zu erkennen.


a) ich sehe hier gar nichts eindeutiges b) selbst wenn, sagt das überhaupt nichts aus über die tatsächliche Gefahr und die Verhältnismäßigkeit der Mittel.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Simon

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AutorSimo8n R8., Isny / Baden-Württemberg835887
Datum14.12.2017 21:435835 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Steffen W.Spaß beiseite: Völlig realitätsfremd mal wieder.

Volle Zustimmung.

Geschrieben von Steffen W.Jedes neue Fahrzeug mit einem Wassertank dürfte auch über eine Ladeerhaltung verfügen. Einfach UV-Lampen in die Tanks und diese permanent betreiben, das dürfte schon zu einer massiven Reduzierung des Biofilms führen. Wäre ja aber bestimmt zu einfach...

Ja, zu einfach.
Bevor das noch jemand ernshaft aufgreift: Materialversprödung des Tanks durch UV-Licht, mangelnde Wirksamkeit in allen anderen wasserführenden Teilen des Systems (Verrohrung, Pumpe, etc.), die Lampe müsste überwacht, gewartet und regelmäßig getauscht werden, etc etc.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Simon

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg835889
Datum14.12.2017 23:305857 x gelesen
Guten Abend


Geschrieben von Steffen W.

Quasi eine Abwandlung des Henne-Ei-Problems.

Dieses Problem sehe ich gegenüber der Hygienewand u.ä. Themendiskussion einfacher gelöst:

"Genesis - Die Erschaffung der Welt:
[...] vierter Tag.[...] Dann sprach Gott:[...] und Vögel* sollen über dem Land am Himmelsgewölbe dahinfliegen. "
-> * Huhn " [...] und die Vögel sollen sich auf dem Land vermehren. " -> Ei .

Ergo zuerst das Huhn und dann das Ei ?!

Mal nachlesen ob die Bibel was für die neuaufgetretene Feuerwehrleuteausrottendelöschwasserkontaminationproblematik schreibt/weis ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW835890
Datum15.12.2017 02:215911 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.Mal nachlesen ob die Bibel was für die neuaufgetretene Feuerwehrleuteausrottendelöschwasserkontaminationproblematik schreibt/weis ?

Gleich ein Buch weiter, Exodus. Direkt die erste der biblischen Plagen handelt vom ungenießbaren Wasser.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg835891
Datum15.12.2017 07:535814 x gelesen
Guten Morgen

Geschrieben von Carsten H.

ein Verbot der Hygienewand in Fw-Fahrzeugen

Will nochmal zum Ursprung zurückkommen weil ; gibt es Verbotsschreiben, Verordnungen, Gesetze, Hinweise, Empfehlungen, Vorschriften u.ä. Schreiben ( IM, LFS, vfdb, FUK, RKI etc., pp. ) von irgend welchen autorisierten Stellen zum hier diskutierten Hygienewandverbot auf die man sich als Feuerwehr berufen, beziehen oder für den Feuerwehrdienst Gültigkeit kann ?



Gruß aus derr Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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Autorwern8er 8n., reischach / bayern835892
Datum15.12.2017 08:155690 x gelesen
Hallo Dominik

Nach Aussage eines Stadtwerkleiters (diese Stadtwerke haben auch die Trinkwasserversorgung eines größeren Landstrichs unter sich) haben diese mal diverse Mineralwasser analog ihrer vorgeschriebenen Wasseruntersuchungen prüfen lassen.
Mit nach seiner Aussage erschreckendem Ergebnis im Vergleich zur Trinkwasseranforderung.

Und trotzdem wird keiner in Frage stellen, dass die an einen PA-Träger ausgegebene Mineralwasserflasche für den menschlichen Verzehr geeignet ist.


mkg

'WErner

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz835896
Datum15.12.2017 09:535591 x gelesen
Geschrieben von Henning K.Gleich ein Buch weiter, Exodus. Direkt die erste der biblischen Plagen handelt vom ungenießbaren Wasser.

Frei nach einer französischen Philanthropin österreichischer Abstammung des 18.Jahrhunderts:

Dann sollen sie halt Bier trinken, wenn das Wasser nicht genießbar ist.

Und immer daran denken:

bier_brauenebsnu.jpg

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz835899
Datum15.12.2017 09:585615 x gelesen
Geschrieben von Simon R.Ja, zu einfach.
Bevor das noch jemand ernshaft aufgreift: Materialversprödung des Tanks durch UV-Licht, mangelnde Wirksamkeit in allen anderen wasserführenden Teilen des Systems (Verrohrung, Pumpe, etc.), die Lampe müsste überwacht, gewartet und regelmäßig getauscht werden, etc etc.


Daß das natürlich keine ernsthaft ausgereifte technische Lösung darstellt, sollte in diesem Fachforum hoffentlich jedem bewusst sein. Vor allem wollte ich mit diesem Einwurf verdeutlichen, daß es für das Grundproblem "biologische Verunreinigungen im Wasser von Behältern" auch durchaus technische Lösungsansätze gibt. Es wäre nicht "Plug & Play" aber wenn man möchte bzw. aufgrund der konkreten Anwendung muss, dann kann man auch in Wassertanks die Biofilmbildung minimieren.

Bei "Feuerwehrs" stellt das meiner Meinung nach in den üblichen Einsatzfahrzeugen aber gar kein Problem dar.

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW835901
Datum15.12.2017 10:285589 x gelesen
Geschrieben von Simon R.Bevor das noch jemand ernshaft aufgreift: Materialversprödung des Tanks durch UV-Licht, mangelnde Wirksamkeit in allen anderen wasserführenden Teilen des Systems (Verrohrung, Pumpe, etc.), die Lampe müsste überwacht, gewartet und regelmäßig getauscht werden, etc etc.

Und man müsste verschiedenes UV-Licht nehmen, da biologisches Wachstum verschieden aug UV-Licht reagiert. Die Alternative wären Silberionen, aber das ist auch mit Kanonen auf nicht vorhandene Spatzen schiessen

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
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AutorMich8ael8 S.8, Erlenbach / Bayern835908
Datum15.12.2017 12:275832 x gelesen
Geschrieben von Simon R.Wenn man dasselbe mit einer Tastatur, dem inneren eines Kühlschranks, einer Türklinke oder - ganz extrem! - mit einem Küchenschwamm macht, kommen ähnliche Ergebnisse raus, die zuverlässig nur für eines gut sind: Laien verängstigen. Menschen kommen seit Jahrmillionen mit Keimen zurecht. Auch mit Gruselkeimem aus wissenschaftlich nicht ganz einwandfreien Testreihen. Danke dass wollte ich auch schreiben. Viele von uns gehen auch in Badeseen oder Flüssen/Bächen im Sommer schwimmen... Die Wasserqualität von einem öffentlichen Freibad will ich auch nicht wissen.

Der gesunde Menschenverstand sagt doch, stehendes Wasser, was nicht mit großem Aufwand Saubergehalten wird, kann nicht auf dauer gesund oder genießbar sein...

Und wie schon bei anderen Beispielen genannt wurde, ich werde ob ich will oder nicht mal mehr oder mal weniger mit dem Hauptlöschmedium, und dass ist Wasser in berührung kommen. Da müsste man ja ironisch gesehen auch Löschweiher oder Zysternen verbieten....

Und wie einige ebenfalls geschrieben haben, es geht darum den Ruß oder what ever erst einmal von meiner Haut zu beseitigen um mich dann im Gerätehaus richtig zu reinigen.

Weiter Zynisch gefragt, was ist mit dem Industriearbeiter Mustermann den die FW mit S-Schlauch Notdekontaminiert hat, um ihn dem RD zu übergeben.....

Schöne Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr

Alle Äußerungen die ich hier treffe, entsprechen meiner persönliche Meinung!!!

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AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg835915
Datum15.12.2017 15:385558 x gelesen
Was du privat machst, interessiert niemanden.
Aber mich würde mal interessieren, wer dir im Einsatz verbietet, dir Gesicht und Hände zu reinigen?
Der Gesetzgeber ist es jedenfalls nicht.

Grüße
Udo Burkhard
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AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg835916
Datum15.12.2017 16:005540 x gelesen
Ist mal wieder richtig spannend, dieser Thread hier.

Vor allem, wieviel Kreativität und Energie hineingesteckt wird, welcher Aufwand von so manchem "HELD" betrieben wird, Argumente für eine NICHTUMSETZUNG von gesetzlichen Forderungen zu finden, die es übrigens seit fast 17(!) Jahren gibt.


Eine qualifizierte (örtliche) Lösung kann es nur in Zusammenarbeit mit der zuständigen Gesundheitsbehörde geben, für die Feuerwehr als kommunale Einrichtung sollte das also absolut kein Problem sein.

Diese (Haupt-) Lösungen für die Reinigung von Händen und Gesicht an Einsatzstellen können sein:

Nutzung von Feuchtreinigungstüchern;

Einsatz von Mineralwasser, Quellwasser oder Tafelwasser aus Herstellerabfüllung (Grauzone, ggf. mit Zustimmung des Gesundheitsamtes);

Einsatz eines separaten (DVGW-)Standrohres, DVGW-Schläuchen und DVGW-Material am Hygieneboard, Desinfektion nach dem Einsatz durch eine Fachkraft des Wassergewerbes incl. mikrobiologischem Nachweis;

Einsatz von so genannten "Trinkwasserkanistern" (die es europaweit aber faktisch nicht gibt), die unmittelbar vor dem Einsatz befüllt und nach dem Einsatz durch eine Fachkraft des Wassergewerbes desinfiziert werden, incl. mikrobiologischem Nachweis.

Aber was rede ich ... *schulterzuck*

Grüße
Udo Burkhard
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AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg835918
Datum15.12.2017 16:135457 x gelesen
Was wurde denn wie geprüft mit welchem Ziel? :)
Auch in diesem Bereich gilt: wenn ich was finden will, finde ich was ... wenn ich nichts finden will, finde ich nichts. :)

Grüße
Udo Burkhard
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AutorJörn8 V.8, Grafrath / Bayern835920
Datum15.12.2017 16:365514 x gelesen
Definiere Deutschland! Antwort: Lies diesen Thread!

Mir treibt es schon wieder den Angstschweiß auf die Stirn wenn ich daran denke wie ich mir das nächste Mal die Hände am Hygieneboard wasche mit Wasser aus einem Tank, welcher aus einem Hydranten ohne Systemtrenner gespeist wurde!

Wer die Ironie gefunden hat, darf sie behalten.

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AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg835921
Datum15.12.2017 16:425476 x gelesen
Das einzige Problem sind Kameraden, die in jeder gesetzlichen Regelung eine Einschränkung ihres Tuns sehen und sich dadurch angegriffen fühlen.
Hat es ja bisher noch nie gebraucht !!!11einself

Grüße
Udo Burkhard
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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg835922
Datum15.12.2017 16:555566 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Udo B.

Vor allem, wieviel Kreativität und Energie hineingesteckt wird, welcher Aufwand von so manchem "HELD" betrieben wird, Argumente für eine NICHTUMSETZUNG von gesetzlichen Forderungen zu finden, die es übrigens seit fast 17(!) Jahren gibt.

Dass man das Wasser aus den Löschwassertanks nicht trinken soll/darf ist uns seit Jahren bekannt, wir achten auch schon beispielsweise in der JF darauf dass die Kinder nicht bei Löschübungen Wasser aus Strahlrohr oder sonstige Armaturen trinken. Dass man sich aber nicht die Hände während eines Einsatzes mit Löschwasser waschen darf war mir neu. Wurde bisher auch nicht irgendwie von der FW-Führung-Aussicht-Lehrpersonal oder sonst wen verrmittelt ( Oder ging an mir heldenhaft vorbei ? ).


Eine qualifizierte (örtliche) Lösung kann es nur in Zusammenarbeit mit der zuständigen Gesundheitsbehörde geben, für die Feuerwehr als kommunale Einrichtung sollte das also absolut kein Problem sein.

Was soll ich mit dem Gesundheitsamt genau besprechen ?

Nutzung von Feuchtreinigungstüchern;

Macht man zwar teilweise, finde ich aber doch etwas unpraktisch. Und immernoch frage ich mich wie gefährlich es werden kann wenn ich meine Hände ordentlich mit Seife z.b. am Druckabgang oder Hygieneboard wasche und ggf. desinfiziere.

Einsatz von Mineralwasser, Quellwasser oder Tafelwasser aus Herstellerabfüllung (Grauzone, ggf. mit Zustimmung des Gesundheitsamtes);

Ich persönlich habe da ein kleines Verständnisprobleme, trinken darf ich also Mineralwasser literweise, die Hände mit waschen aber nicht ?

Einsatz von so genannten "Trinkwasserkanistern"

Da hat bei vielen FW-Leuten auch mit schon länger die Erfahrung gezeigt, dass das irgendwie hygienisch schon rein makroskopisch nicht von Vorteil ist.

Aber was rede ich ... *schulterzuck*

Für das diskutieren wir das ja hier und nicht Wenige hier haben sich durch nachvollziehbare Argumentation überzeugen lassen.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz835923
Datum15.12.2017 16:555398 x gelesen
Geschrieben von Udo B.Das einzige Problem sind Kameraden, die in jeder gesetzlichen Regelung eine Einschränkung ihres Tuns sehen und sich dadurch angegriffen fühlen.

Das einzige Problem definitiv nicht. Für mich sind nämlich die Kameraden ein Problem, die jede Handlung erstmal auf ihre zugehörige gesetzliche Regelung abklopfen und dann auch solange suchen, bis sie irgendeine Regelung dazu finden, egal ob sie passt oder nicht. Da wären wir dann schon bei mindestens zwei Problemen, so konträr sie auch sein mögen.

Und die Trinkwasserverordnung ist auf Tankwasser von Feuerwehrfahrzeugen definitiv NICHT anzuwenden. Das ergibt sich auch eindeutig aus § 2 Anwendungsbereich und § 3 Begriffsbestimmungen der Trinkwasserverordnung.

Wenn man Probleme finden möchte, dann muss man nur lange genug suchen, irgendwann findet sich immer irgendwo eine als relevant zu deklarierende gesetzliche Formulierung.

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz835924
Datum15.12.2017 17:095276 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.Ich persönlich habe da ein kleines Verständnisprobleme, trinken darf ich also Mineralwasser literweise, die Hände mit waschen aber nicht ?

Ja, genau das wird gerne propagiert. Hintergrund davon sind die Formulierungen in der Trinkwasserverordnung, welche auch die "Körperflege und -reinigung" unter §3 Nr. 1 a) aa) benennt als bestimmungsgemäße Verwendung von Trinkwasser. Die Mineral- und Tafelwasserverordnung unterteilt dann in Mineralwasser, Quellwasser, Tafelwasser und "zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Fertigpackungen abgefülltem Trinkwasser" in §1.

Aber ich suche ja nach "kreativen Argumenten" zur Nichtumsetzung gesetzlicher Regelungen. Dafür gehe ich jede Wette ein, werden morgen adhoc alle Hygieneboards ausgebaut, alle Übergangsstücke B-Storz auf Geka-Wasserhahn der "Kruppschen Waschboxen" eingezogen und alle separaten Tankanschlüße zu "Waschzwecken" dicht gesetzt, dann dreht der deutsche Normfeuerwehrmann beim nächsten Einsatz halt den Pumpenabgang um eine Viertelumdrehung auf und wäscht seine dreckigen Hände dort. Improvisation ist ja bekanntermaßen eine immer noch vorhandene Stärke der Feuerwehr.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg835925
Datum15.12.2017 17:155393 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Steffen W.

dann dreht der deutsche Normfeuerwehrmann beim nächsten Einsatz halt den Pumpenabgang um eine Viertelumdrehung auf und wäscht seine dreckigen Hände dort. Improvisation ist ja bekanntermaßen eine immer noch vorhandene Stärke der Feuerwehr.

Was wahrscheins schon über hundert und mehr Jahre ( zumindest erinnerlich die letzten 50 ;-)) ) bei Feuerwehrs -trotz zunehmder Verbreitung diveser Waschboxen und Hygieneboards in FW-Fahrzeugen- immernoch gemacht wurde und wird.



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg835926
Datum15.12.2017 17:235449 x gelesen
Hmm ...
In § 2 steht definitiv keine Ausnahme für Feuerwehrfahrzeuge ...
und § 3 definiert "Trinkwasser" für jeden Aggregatzustand und jedes Transportmedium ...
(interessant ist in dem Zusammenhang in § 3 auch die Nr. 2 f) und die Nr. 11 ... )

Irgendwo finde ich da kein definitiv NICHT anzuwenden ... sonst gäbe es ja auch z.B. keine DVGW-W405-B1 ...

Was spricht denn so massiv dagegen, diese Angelegenheit mit dem zuständigen Gesundheitsamt zu klären? :)

Grüße
Udo Burkhard
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AutorJörn8 V.8, Grafrath / Bayern835927
Datum15.12.2017 17:235522 x gelesen
Geschrieben von Udo B. Das einzige Problem sind Kameraden, die in jeder gesetzlichen Regelung eine Einschränkung ihres Tuns sehen und sich dadurch angegriffen fühlen.
Hat es ja bisher noch nie gebraucht !!!11einself


Bullshit, was du in meinen Satz hineininterpretierst. Es geht um die Verhältnismäßigkeiten von Verboten & Maßnahmen gegenüber dem Ist-Zustand. Und da sind wir hier Lichtjahre von entfernt.

Das Problem sind eher die Menschen & Kameraden die meinen, dir wegen jedem Furz irgendeine Rechtsverordnung oder Auszug einer Vorschrift unter die Nase zu halten. Genau mit diesen geht unser Ehrenamt, gerade in den Verantwortungs- und Führungsebenen vor die Hunde!

Wo ist der GMV geblieben?

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AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg835928
Datum15.12.2017 17:315517 x gelesen
Der GMV sagt mir: "Schütze dich UND deine Kameraden!"

Das Ehrenamt geht dummerweise nicht durch die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben kaputt,
sondern durch Verantwortliche, denen die Fürsorgepflicht für die Kameraden am Arsch vorbei geht.
Oft genug erleben müssen, mit teil gravierenden Folgen für die Betroffenen.

Nochmal, was spricht dagegen, in Zusammenarbeit mit der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Lösung zu finden?

Grüße
Udo Burkhard
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AutorJörn8 V.8, Grafrath / Bayern835929
Datum15.12.2017 17:445549 x gelesen
Wir und die meisten haben eine existierende Lösung: GMV plus Gefahrenmatrix, wir waschen uns weiter die Hände am Hygieneboard und lassen die Erbsenzähler und Korinthenkacker einfach außen vor.

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz835930
Datum15.12.2017 17:535379 x gelesen
Geschrieben von Udo B.In § 2 steht definitiv keine Ausnahme für Feuerwehrfahrzeuge ...

Da muss auch keine Ausnahme drinstehen, die Trinkwasserverordnung sagt nämlich nicht "Alles Wasser ist Trinkwasser, außer..." sondern "Trinkwasser ist Wasser für den menschlichen Gebrauch unter folgenden Bedingungen..." (§3 Begriffsbestimmungen). Und wir sprechen hier definitiv nicht über den "häuslichen Zweck der Körperflege und -reinigung" im Sinne der Verordnung.

Geschrieben von Udo B.sonst gäbe es ja auch z.B. keine DVGW-W405-B1

Die gibt es, weil das Wasser im Versorgungsnetz bis zum Hydrant noch Trinkwasser ist per Definition und ab dem Hydrant der Feuerwehr dann nicht mehr. Also muss dieser Übergabepunkt definiert sein, der ja auch aussagt "Löschwasser" bereitzustellen und eben nicht "Trinkwasser".

Also ist alles was danach passiert definitiv nicht Sache der Trinkwasserverordnung. Auch nicht, wenn ich dieses Nicht-Trinkwasser an der Einsatzstelle zu Zwecken nutze, die im häuslichen Umfeld mit Trinkwasser erledigt werden können. Im Übrigen nicht müssen, wenn jemand zuhause lieber mit Mineralwasser, aufgefangenem Regenwasser, Champagner oder Milch duscht und badet ist das genauso erlaubt und sein Privatvergnügen.

Die einzig relevante Frage ist, ob "Körperflege und -reinigung" mittels Wasser immer unter den §3 der Trinkwasserverordnung fällt. Und das ist klar zu verneinen, da hier von "häuslichen Zwecken" gesprochen wird in diesem Zusammenhang.

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz835931
Datum15.12.2017 17:565342 x gelesen
Geschrieben von Udo B.Nochmal, was spricht dagegen, in Zusammenarbeit mit der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Lösung zu finden?

Die Tatsache, daß es schlichtweg kein Problem gibt. Also muss man auch keine Lösung finden.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW835932
Datum15.12.2017 18:055425 x gelesen
Wenn man jetzt mal die sachlichen Ergebnisse dieser Diskussion zusammenfasst, komme ich aus eher technischen als rechtlichen Überlegungen zu folgendem Plan:

1. mal zusehen, dass man sich nicht unnötig dreckig macht
2. bei potentiellem "B-Kontakt" Hände desinfizieren (ohne vorher durch Waschen die Poren zu öffnen...)
3. bei grober Verschmutzung Feuchttücher nutzen oder mit dem für den Flüssigkeitshaushalt ohnehin mitgeführten Trinkwasser (Mineralwasser) abspülen

Dazu dann noch eine Blindkupplung mit Schlauchanschluss und Waschbürste für die Grobreinigung von Gerät und Stiefeln.

fertig.

Spart im Vergleich zur Hygienewand auch einen drei- bis vierstelligen Betrag pro Fahrzeug ein.

Damit ist man also bezüglich der Hygiene effektiver und kostengünstiger unterwegs; was spricht dann noch wirklich für eine Hygienewand? (wenn man die Dinger nicht gerade produziert oder verkauft)

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AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg835933
Datum15.12.2017 18:125222 x gelesen
Wenn dem so ist, kannst du ja sicher die Gefährdungsbeurteilung incl. der notwendigen mikrobiologischen Analyseergebnisse hier einstellen.
Wäre echt klasse.

Grüße
Udo Burkhard
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AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg835934
Datum15.12.2017 18:155349 x gelesen
Wenn du so bestimmt argumentierst, hast du sicherlich eine gerichtssichere Quelle für diese Ansicht.

Denn wenn ich sehe, welchen Aufwand ich als Unternehmer treiben muss, damit sich meine Mitarbeiter im Betrieb während und nach der Arbeit die Hände waschen oder gar duschen dürfen ...

Grüße
Udo Burkhard
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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz835937
Datum15.12.2017 20:225589 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Udo B.Das Ehrenamt geht dummerweise nicht durch die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben kaputt,
sondern durch Verantwortliche, denen die Fürsorgepflicht für die Kameraden am Arsch vorbei geht.
Oft genug erleben müssen, mit teil gravierenden Folgen für die Betroffenen.


Mag in manchen Fällen sein, in dem Fall sicher nicht. Das sagt mir meine Lebenserfahrung und der GMV, den man manchmal einfach mal einsetzen sollte. Nicht alle Regelungen sind sinnvoll, nur weil sie mal jemand auf Papier geschrieben hat. Wobei hier noch die Frage ist, wer was wo festgelegt hat bzw. was hier genau gilt oder nicht.

Geschrieben von Udo B.Nochmal, was spricht dagegen, in Zusammenarbeit mit der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Lösung zu finden?

Wenn schon, gehört da EINE Lösung her. Nicht VIELE. Denn genau das kommt dabei raus, wenn nun jeder bei seiner zuständigen Behörde nachfragt. Kleines Beispiel gefällig aus genau dem Bereich? Gerne:
Wie allen, die irgendwo mit den Bund-Dekon-P zu tun haben, bekannt sein dürfte, gab es auch da die Massgabe, dass die komplette Ausrüstung nach Trinkwasserverordnung zu betreiben ist. Dafür wurde extra ein Großteil des Materials ausgetauscht. Da vielfach aber die Regularien gar nicht so klar sind bzw. die Überprüfung dann wieder lokal geregelt ist, kamen da bei einer klein gefassten Rundfrage alleine in einigen Landkreisen unserer Gegend die unterschiedlichsten Vorgehensweisen heraus. Gereinigt und desinfiziert wird erstmal nach Herstellervorgabe, Prüfung bei einem Gesundheitsamt nach jedem Gebrauch bzw. alle paar Monate, beim nächsten stichpunktartig, bei einem weiteren erfolgte nur die Aussage "wenn das nach Herstellerangabe gemacht wird, sparen wir uns die Kontrolle". Bei den korrekt prüfenden kam raus, dass selbst bei Einhaltung der Herstellervorschrift die Vorgaben nicht eingehalten werden konnten. Bund verweist an der Hersteller, der sagt, wurde so geprüft. Damit ist's erledigt.
Wobei ich auch hier, insbesondere wenn ich den Aufwand sehe, der da beim Dekon-P betrieben wird, der Meinung bin, dass man dort, wo man die Dekon-Duschen und -Zelte im Einsatz braucht, andere und vermutlich viel größere Probleme hat als die, ob da jetzt Trink- oder Brauchwasser aus der Dusche kommt.

Wir haben kein Hygieneboard im Fahrzeug, nur eine Hygienebox. Darin findet sich u.a. ein Wasserhahn mit D-Kupplung, Flüssigseife, Desinfektionsmittel, Papierhandtücher und Müllbeutel. Das wird auch so bleiben, zumal hier noch keiner eine Grundlage nennen konnte, wo das angebliche Verbot herkommt.

Ich bin der letzte, der sinnvolle und nachvollziehbare Arbeitsschutzvorschriften auch im Ehrenamt nicht umsetzt. Aber manches kann man auch übertreiben. Das hier gehört dazu.

Gruß,
Michael

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AutorThor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg835938
Datum15.12.2017 23:02   5302 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Udo B.Vor allem, wieviel Kreativität und Energie hineingesteckt wird, welcher Aufwand von so manchem "HELD" betrieben wird, Argumente für eine NICHTUMSETZUNG von gesetzlichen Forderungen zu finden, die es übrigens seit fast 17(!) Jahren gibt.

Wenn es eine gesetzliche Forderung gibt, die mir verbietet mich mit Hydrantenwasser, dass durch übliches "Feuerwehrequipment" gefördert wurde, zu waschen, dann sollen sich aber Bitte die Menschen, die das so wichtig finden auch darüber Gedanken machen, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, wenn ich mich bei den Löscharbeiten mit diesem gefährlichen Wasser kontaminiere.
Ich bin in dem Thema kein Experte und kann die Gefahren nicht beurteilen. Aber für mich ist es ein Widerspruch, dass ich mir aufgrund der davon ausgehenden Gefahren nicht die Hände waschen darf, wenn ich der bei den Löscharbeiten damit am ganzen Körper benetzt werde, sind aber keine Massnahmen definiert. Da ist für mich irgendwo ein logischer Fehler.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP835940
Datum15.12.2017 23:11   5463 x gelesen
Geschrieben von Udo B. Einsatz von Mineralwasser, Quellwasser oder Tafelwasser aus Herstellerabfüllung (Grauzone, ggf. mit Zustimmung des Gesundheitsamtes);Es sind Sätze wie dieser, die dazu führen, das selbst sinnvolle Arbeitsschutzmaßnahmen in der Praxis oft nur noch schwer akzeptiert werden. Du darfst dieses Wasser trinken, aber du darfst dir nur die Pfoten damit waschen, wenn das Gesundheitsamt dem zustimmt. Da bin ich lieber "Held".
Geschrieben von Udo B. Aber was rede ich ... *schulterzuck*Ja, genau.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg835941
Datum16.12.2017 08:495274 x gelesen
Nur dumm, dass es sich hier nicht um Arbeitsschutzvorschriften handelt, sondern um gesetzliche Vorgaben.
Auch dumm, dass der Gesetzgeber (bewusst) eine zentrale Überwachung unterlassen hat (Beschwerden also bitte nicht an mich, sondern an den zuständigen Bundestagabgeordneten richten!).

Und genau aus dem Grund wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit keine einheitliche Lösung geben ... es sei denn, DFV und HiOrgs setzen sich zusammen zur Erarbeitung einer entsprechenden (KatS-)Dienstvorschrift (bis das Realität wird, gibt es wahrscheinlich Replikatoren ... ).
Also bleibt derzeit nur der individuelle Weg.

Grüße
Udo Burkhard
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AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg835942
Datum16.12.2017 08:555190 x gelesen
Geschrieben von Thorsten H.Aber für mich ist es ein Widerspruch, dass ich mir aufgrund der davon ausgehenden Gefahren nicht die Hände waschen darf, wenn ich der bei den Löscharbeiten damit am ganzen Körper benetzt werde, sind aber keine Massnahmen definiert.

Wo steht bitte nochmal, dass du dir NICHT Hände und Gesicht waschen darfst?
Beziehungsweise, wer ist der böse Mensch, der dir das verbietet?

Und, wer verbietet dir, bei Löscharbeiten geeigneten Atemschutz, (FF)P3 schützt auch gegen Aerosole, zu tragen?
Die Diskussion hatten wir, wenn ich mich richtig erinnere, schon zu d.e.n.-Zeiten ...

Grüße
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AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg835944
Datum16.12.2017 09:085188 x gelesen
Achso, Dekon-P ... das Gleiche wie beim Trinkwassersatz BtD-LKW.

Aber auch hier ist die Antwort ganz einfach:
Für was ist nochmal der Bund zuständig, für was das Land und für was die Kommune?
Speziell im Zivilschutz und bei Überschreiten der K-Schwelle gelten meist andere Regeln und Verantwortlichkeiten ...

Grüße
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AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg835946
Datum16.12.2017 09:125292 x gelesen
1. mal zusehen, dass man sich nicht unnötig dreckig macht
2. bei potentiellem "B-Kontakt" Hände desinfizieren (ohne vorher durch Waschen die Poren zu öffnen...)
3. bei grober Verschmutzung Feuchttücher nutzen oder mit dem für den Flüssigkeitshaushalt ohnehin mitgeführten Trinkwasser (Mineralwasser) abspülen
4. Ergänzende Trinkwasserversorgung mit DVGW-Material aufbauen (spätestens, wenn die Toiletten am Einsatzort eintreffen ...)

Grüße
Udo Burkhard
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AutorOliv8er 8S., Hude / Niedersachsen835947
Datum16.12.2017 10:015467 x gelesen
Moin

die GW-Dekon-P werden in der Regel vom Bund im Rahmen des Bevölkerungsschutzes bzw. speziell des Zivilschutzes beschafft. Der Zweck hat also erstmal nichts mit der Feuerwehr zutun. Die stehen halt in der Regel bei der Feuerwehr. (In den Küstenländern gibt es z.B. reichlich Material beim THW für die Dekon P.) D.h. der rechtliche Rahmen und der geplante Verwendungszweck weichen von dem eines kommunal beschafft Löschfahrzeugs ab. Insbesondere wendet sich ein Hygieneboard an Einsatzkräfte, gesunde Menschen zwischen 16 und 65 Jahren, in der Regel also mit brauchbarer Immunabwehr. Die Fahrzeuge des ZS sollen aber auch dazu dienen, Nichteinsatzkräfte zu dekontaminieren. Also auch junge, alte und Kranke Menschen.

Viele Grüße, Olli

>>>Dies alles ist meine private Meinung

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AutorOliv8er 8S., Hude / Niedersachsen835948
Datum16.12.2017 10:455021 x gelesen
Moin,
wende dich vertrauensvoll an Deinen Fahrzeughersteller. Wenn ihr nicht selbst nachgrüstet habt, müsste der nämlich im Rahmen der technischen Dokumentation bei der Erstellung der Gebrauchsanweisung für sein Produkt eben diese Gefährdungsbeurteilung durchgeführt haben.
Warum?

§3 ProdSG besagt:

(2) Ein Produkt darf, soweit es nicht Absatz 1 unterliegt, nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. [...]

(4) Sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten,
um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, ist bei der Bereitstellung auf dem Markt hierfür
eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern, sofern in den Rechtsverordnungen nach § 8 keine
anderen Regelungen vorgesehen sind.

Ich vermute mal, dass in keiner einzigen Gebrauchsanleitung für ein Fahrzeug drinsteht, dass ich mir damit nicht die Hände waschen darf. Über die Schiene,"nö, muss ich nicht regeln, Handtuchhalter und Seifenspender hängen nur zufällig neben dem Wasserhahn für die Stiefelreinigung" kommt der Hersteller auch nicht raus, da die Handreinigung wohl als vorhersehbare Verwendung zu werten ist.

Wieweit diese Regelung greift? Lies mal eine Bedienungsanleitung von vorn bis hinten durch. Aus dieser Regelung kommt der ganze Ballast der da drin steht. Ich habe gerade ein Küchengerät gekauft, da steht in der Bedienungsanleitung, dass ich die Messer vorsichtig handhaben soll, die könnten scharf sein...

Viele Grüße, Olli

>>>Dies alles ist meine private Meinung

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg835949
Datum16.12.2017 11:055018 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Udo B.

(spätestens, wenn die Toiletten am Einsatzort eintreffen ...)

Klar, beim Einsatz von Einsatztoiletten sind hygienisch andere und strengere Maßnahmen einzuhalten. Aber hier war vornehmlich vom " Alltagsgeschäft " die Rede.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg835950
Datum16.12.2017 11:135139 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Udo B.

Wo steht bitte nochmal, dass du dir NICHT Hände und Gesicht waschen darfst?

Will/kann jetzt zeitmäßig nicht alle Beiträge hier durchlesen, aber es entstand der Eindruck, dass die Trinkwasserverordnungstrengauslegerfraktion dem gemeinen FW-Angehörigen das Waschen seiner Hände im schweißtreibenden Einsatzdienst z.B. mit dem Hygieneboard bzw. an einem Druckabgang des FW-Fahrzeuges verbieten will. Und das ist halt schwer zu vermitteln.

Beziehungsweise, wer ist der böse Mensch, der dir das verbietet?

Den oder auf die genaue und allgemein verständliche Grundlage suche/warte ich noch.

Und, wer verbietet dir, bei Löscharbeiten geeigneten Atemschutz, (FF)P3 schützt auch gegen Aerosole, zu tragen?

Hier hat sich gerade in den letzten Jahren insbesondere im Part Nachlöscharbeiten enorm viel zu Vorteil der FW-Leute gewandelt, aber zum Händewaschen eine Atemschutzmaske aufzuziehen ( womöglich ohne G-26/1 Untersuchung ) ? ;-)))


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland835952
Datum16.12.2017 11:535053 x gelesen
....oder ich fülle nach dem Einsatz meinen Flüssigkeitshaushalt auf. Behalte einfach etwas vom für die Hände gefährlichen Tfelwasser im Mund und Spucke es dann auf meine Hände. Damit wäre ja zumindest der Wehrführer und der Gerätewart haftungsmäßig aus dem Spiel, die das Zug ja nur zum Verzehr freigegeben haben nicht zum Händewaschen.
Ups, ich frage mich gerade ob mein alter Fußballtrainer nicht schon im Knast ist, wir haben uns den bösen Sprudel in der Halbzeit bei 30 Grad auch noch in den Nacken kippen lassen und nicht nur getrunken.

Gruß Daniel

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg835961
Datum16.12.2017 13:515119 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Carsten H.ich wurde letztens von einem Kameraden bei einem Lehrgang angesprochen ob ich etwas über ein Verbot der Hygienewand in Fw-Fahrzeugen wisse. Laut seiner Schilderung würde das bei ihnen in der Wehr gerade Diskutiert.
Ich gewinne immer mehr den Eindruck das das ein HOAX ist und es diesbezüglich gar keine Bestrebungen gibt dies zu regeln.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorCars8ten8 H.8, Hambrücken / Baden Württemberg835969
Datum16.12.2017 18:015081 x gelesen
Jürgen M. den Eindruck hatte ich leifder nicht, daher auch die frage ans Forum.

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW835979
Datum16.12.2017 19:364923 x gelesen
Geschrieben von Udo B.das Gleiche wie beim Trinkwassersatz BtD-LKW.

Aber auch hier ist die Antwort ganz einfach:
Für was ist nochmal der Bund zuständig, für was das Land und für was die Kommune?
Speziell im Zivilschutz und bei Überschreiten der K-Schwelle gelten meist andere Regeln und Verantwortlichkeiten ...


In NRW wurden die LKW ja vom Lanes-KS übernommen nachdem der Bund keinen Bedarf mehr sah.
Nachdem ich mich da eine Zeitlang mit drum kümmern durfte, es fängt bei nicht Trinkwasser-VO konform beschaffbaren 220V Pumpen los....
Ich warte seit der Aktion immer noch auf eine aktuelle Fassung der Beladung für NRW.
Aber aktuell bastelt man ja an einer Nachfolgelösung für BT-Anhänger.
Da bin ich mal gespannt ob es dann Richtung GW-BT oder BT-LKW Typ NRW geht...

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg835987
Datum17.12.2017 08:544917 x gelesen
... oder ob man ganz die Finger davon lässt und den Aufbau der Wasserversorgung im Einsatzfall von kommunalen oder gewerblichen Stellen machen lässt.

Diese Überlegungen gibt es (laut Flurfunk), nicht nur in NRW ... spart nicht nur die enormen Kosten für die Materialvorhaltung, sondern auch die Kosten für die notwendigen Schulungen der Leute, es steht da ja mittlerweile eine Sachkundeschulung (incl Prüfung) nach VDI/DVGW 6023 im Raum.

Grüße
Udo Burkhard
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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg836219
Datum27.12.2017 22:555009 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Sebastian K.


Und Feuerwehrdeutschland macht das gerne am Hygieneboard des 1. LF an der Brandstelle, allzu sinnvoll erscheint mir das nicht,

Kann manchmal doch sinnvoll sein:

-> FB FF NGD " Neue Löschmethode "

und Trinkwasserverordnungskonform ;-)))


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW836220
Datum27.12.2017 23:265041 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.Kann manchmal doch sinnvoll sein:

-> FB FF NGD " Neue Löschmethode "

und Trinkwasserverordnungskonform ;-)))


Ich habe auch schonmal den Badezimmerbrand mit der Handbrause anstatt Hohlstrahlrohr gelöscht. :-)

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorCars8ten8 H.8, Hambrücken / Baden Württemberg836856
Datum23.01.2018 11:344527 x gelesen
Moin,

das habe ich gerade gefunden ...

http://www.feuerwehrverband.de/fileadmin/Inhalt/FACHARBEIT/FB4_Technik/Facharbeit__34._FA_Technik_am_22._und_23._Maerz_2017_in_Nienburg_.pdf

TOP 12 Anschluss eines Hygieneboards an den Löschwassertank

Man macht sich Gedanken im Feuerwehrverband .

VG Carsten

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg850194
Datum26.06.2019 11:512820 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Carsten H.

ob ich etwas über ein Verbot der Hygienewand in Fw-Fahrzeugen wisse.


Wie ist denn der Sachstand in der Thematik ?
Hygieneboards für FW-Fahrzeuge in vielerlei Bauformen werden ja weiterhin von der einschlägigen FW-Fahrzeugindustrie angeboten und von den Feuerwehren weiterhin beschafft.

Zum hier auch angesprochenen Thema Trink- bzw. Mineralwasser:

-> Spiegel.de " Stiftung Warentest rät zu Leitungs- statt Mineralwasser "

Keimbelastet, mineralstoffarm und teuer: Der Stiftung Warentest zufolge lohnt sich die Investition in stilles Mineralwasser nur selten. Leitungswasser enthält zum Teil sogar mehr Mineralstoffe. [...]


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP850224
Datum27.06.2019 11:202299 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D. Hygieneboards für FW-Fahrzeuge in vielerlei Bauformen werden ja weiterhin von der einschlägigen FW-Fahrzeugindustrie angeboten und von den Feuerwehren weiterhin beschafft.Die werden praktisch einfach so selten benutzt, dass es in den meisten Fällen keinen Unterschied macht, welche Qualität das mitgeführte Wasser hat ;-)

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorAndr8eas8 L.8, Rheinhausen / Baden-Württemberg850225
Datum27.06.2019 11:54   2238 x gelesen
Man oh man war ich immer wieder leichtsinnig... Ich habe mir doch tatsächlich immer wieder an unserem Board die Pfoten gewaschen und habe sogar einmal mir eine Handvoll Wasser ins Gesicht gekippt. Bis heute habe ich keine Pusteln, Pickel oder sonstige Ansätze von iwas ungesundem bekommen. Und wenn man dann auch noch das Desi was normalerweise daneben hängt (ist doch so??!) mit benutzt dann kann man doch glatt über 40 Jahre alt werden... Und ja es ist nix an nennenswerter Menge an seifenhaltigem Wasser iwo in eine Oberflächenentwässerung gelaufen.. Nicht das noch die Wassermeister und Umweltschützer unter uns Schnappatmung bekommen..

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AutorOliv8er 8S., Hude / Niedersachsen859709
Datum25.06.2020 08:292172 x gelesen
Moin,

die DGUV hat sich in ihrem Regelwerk zu Hygieneboards positioniert. In der DGUV Information 205-035, Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr steht auf ---Seite 24--- Um das Eindringen von Schadstoffen in den Körper über die Haut zu verhindern, ist das Waschen von Gesicht, Halsbereich, Händen sowie ggf. weiteren, mit Ruß belasteten Hautbereichen unmittelbar nach dem Ablegen der PSA notwendig. Das kann z. B. am Hygieneboard eines Einsatzfahrzeugs oder mittels dafür geeigneter Feuchttücher geschehen. Wasser aus dem Hygieneboard ist kein Trinkwasser, bietet jedoch eine sinnvolle Möglichkeit, Kontaminationen abzuwaschen.

Viele Grüße

Olli

>>>Dies alles ist meine private Meinung

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 06.12.2017 11:00 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü) Einsatzstellenhygiene
 11.12.2017 15:39 Cars7ten7 H.7, Hambrücken
 11.12.2017 16:16 Jürg7en 7M., Weinstadt
 11.12.2017 17:59 Dani7el 7G., Überherrn
 12.12.2017 13:25 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 11.12.2017 19:23 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 11.12.2017 19:40 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 11.12.2017 20:11 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 12.12.2017 10:01 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 12.12.2017 10:29 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 12.12.2017 11:19 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 12.12.2017 22:51 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 12.12.2017 23:06 Joha7nne7s K7., Braunschweig
 12.12.2017 23:08 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 27.12.2017 22:55 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 27.12.2017 23:26 Thom7as 7E., Nettetal
 11.12.2017 16:27 Thom7as 7E., Nettetal
 11.12.2017 17:06 Jürg7en 7M., Weinstadt
 11.12.2017 22:11 Oliv7er 7S., Hude
 11.12.2017 22:38 Chri7sti7an 7B., Düsedau
 12.12.2017 08:01 Stef7an 7L., Treuchtlingen
 12.12.2017 17:37 Oliv7er 7S., Hude
 13.12.2017 11:26 Udo 7B., Schiltach
 12.12.2017 12:33 ., Erlenbach
 12.12.2017 13:35 Feli7x H7., Hannover
 12.12.2017 14:56 Sasc7ha 7E., Baiersbronn
 12.12.2017 23:08 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 11.12.2017 17:47 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 11.12.2017 17:54 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 11.12.2017 18:00 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 12.12.2017 07:24 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 12.12.2017 07:53 Dani7el 7Z., Ansbach
 12.12.2017 08:02 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 12.12.2017 10:09 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 11.12.2017 18:13 Thom7as 7E., Nettetal
 11.12.2017 19:35 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 11.12.2017 19:55 Thom7as 7E., Nettetal
 12.12.2017 14:57 Thom7as 7H., Ubstadt-Weiher
 12.12.2017 15:15 Thom7as 7E., Nettetal
 12.12.2017 16:18 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 11.12.2017 18:12 = an7ony7m =7 a7., 3
 12.12.2017 09:35 Dani7el 7Z., Ansbach
 12.12.2017 22:02 Adri7an 7R., Utting
 13.12.2017 07:06 Dani7el 7Z., Ansbach
 13.12.2017 10:47 Domi7nik7 R.7, Ottenhöfen im Schwarzwald
 13.12.2017 13:54 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 14.12.2017 09:24 Stef7fen7 S.7, Großauheim
 14.12.2017 16:55 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 14.12.2017 23:30 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 15.12.2017 02:21 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 15.12.2017 09:53 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 14.12.2017 21:43 Simo7n R7., Isny
 15.12.2017 09:58 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 15.12.2017 10:28 Thom7as 7E., Nettetal
 14.12.2017 21:35 Simo7n R7., Isny
 15.12.2017 12:27 ., Erlenbach
 15.12.2017 15:38 Udo 7B., Schiltach
 13.12.2017 10:48 Domi7nik7 R.7, Ottenhöfen im Schwarzwald
 15.12.2017 08:15 wern7er 7n., reischach
 15.12.2017 16:13 Udo 7B., Schiltach
 12.12.2017 13:58 Mari7o-A7lex7and7er 7L., Jüchen
 12.12.2017 21:19 Ingo7 z.7, Handeloh
 11.12.2017 23:29 Thor7ste7n B7., Bammental
 12.12.2017 07:40 Oliv7er 7I., Velbert
 12.12.2017 23:15 Thor7ste7n B7., Bammental
 15.12.2017 07:53 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 15.12.2017 16:00 Udo 7B., Schiltach
 15.12.2017 16:36 Jörn7 V.7, Grafrath
 15.12.2017 16:42 Udo 7B., Schiltach
 15.12.2017 16:55 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 15.12.2017 17:23 Udo 7B., Schiltach
 15.12.2017 17:53 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 15.12.2017 18:15 Udo 7B., Schiltach
 15.12.2017 17:23 Jörn7 V.7, Grafrath
 15.12.2017 17:31 Udo 7B., Schiltach
 15.12.2017 17:44 Jörn7 V.7, Grafrath
 15.12.2017 18:12 Udo 7B., Schiltach
 16.12.2017 10:45 Oliv7er 7S., Hude
 15.12.2017 17:56 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 15.12.2017 20:22 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 16.12.2017 08:49 Udo 7B., Schiltach
 16.12.2017 09:08 Udo 7B., Schiltach
 16.12.2017 19:36 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 17.12.2017 08:54 Udo 7B., Schiltach
 16.12.2017 10:01 Oliv7er 7S., Hude
 25.06.2020 08:29 Oliv7er 7S., Hude
 15.12.2017 16:55 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 15.12.2017 17:09 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 15.12.2017 17:15 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 15.12.2017 23:02 Thor7ste7n B7., Bammental
 16.12.2017 08:55 Udo 7B., Schiltach
 16.12.2017 11:13 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 15.12.2017 23:11 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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 15.12.2017 18:05 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 16.12.2017 09:12 Udo 7B., Schiltach
 16.12.2017 11:05 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
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 26.06.2019 11:51 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
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