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ThemaUVV Unterweisung - Zeitliche Splitung möglich?8 Beträge
RubrikUnfallverhütung
 
AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz836003
Datum17.12.2017 15:052831 x gelesen
Hallo,

in der GUV-V C 53 ist in §15 festgelegt:

§ 15. Die Feuerwehrangehörigen sind im Rahmen der Aus- und Fortbildung über die Gefahren im Feuerwehrdienst sowie über die Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen zu unterweisen.

Sollte ja jedem prinzipiell bekannt sein. Weitere ausführlichere Informationen findet man in der DGUV Information 205-010 (alt: BGI/GUV-I 8651). Wie üblich lässt man sich zu Art und Umfang aber nicht verbindlich aus, man könnte da durchaus auch kreativere Lösungen als 90min einschläfernde Frontalbeschallung am Stück durchführen.

Fragen dazu:

1.) Führt jemand die UVV Unterwerweisung themenbezogen in kleinen Blöcken durch welche in den laufenden Ausbildungs- und Übungsbetrieb integriert sind?
2.) Wie dokumentiert ihr die Absolvierung, wenn es keinen einzelnen großen Termin sondern viele kleine Termine gibt?
3.) Gibt es bestimmte "Zwangsthemen" die jeder gehört haben muss oder reicht euch die Teilnahme an x Blöcken a y Minuten aus?

Mein Gedankengang geht in die Richtung, zu den Ausbildungsinhalten wie z.B. Brandbekämpfung, Wasserförderung, Atemschutz, Technische Hilfe - VU, Erste Hilfe & Zusammenarbeit Rettungsdienst, Motorsäge, GAMS, etc ein maximal einseitiges Merkblatt oder Plakat zu erstellen (bzw. erstellen zu lassen vom verantwortlichen Ausbilder) und dies dann mit 10-15min zu Beginn des jeweiligen Ausbildungsabschnitts einzubinden.

Übers Jahr verteilt kommt dann jeder Feuerwehrangehörige bei normaler Übungsteilnahme auch auf seine 45-60min "UVV". Jedoch wesentlich praxisbezogener und meiner Meinung nach dann auch eingängiger als bei einem einzelnen Termin "Jährliche UVV-Unterweisung". Problem das ich sehe, die leidige Dokumentation. Jedesmal eine Liste zu zücken und entsprechend Thema sowie teilnehmende Personen eintragen und diese dann auch noch unterschreiben zu lassen endet in verschwendeter Ausbildungszeit und einem üblen Papierkrieg.

Wäre super, wenn hier jemand Lösungen aus der praktischen Umsetzung hätte, die auf einem ähnlichen Konzept basieren.

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen836005
Datum17.12.2017 16:111797 x gelesen
Moin

Geschrieben von Steffen W.Problem das ich sehe, die leidige Dokumentation. Jedesmal eine Liste zu zücken und entsprechend Thema sowie teilnehmende Personen eintragen und diese dann auch noch unterschreiben zu lassen endet in verschwendeter Ausbildungszeit und einem üblen Papierkrieg.Anwesenheitslisten werden doch ohnehin geführt? Wer am Tag X unterschrieben hat, als im Rahmen der Ausbildung über die Gefahren von Y belehrt wurde, der hat wohl an der Unterweisung teilgenommen.

Bei uns gibt es so lange ich zurück denken kann keine "90 Minuten einschläfernde Frontalbeschallung" mehr. Dafür ist Ausbildungszeit zu kostbar, als dass wir einen ganzen Ausbildungsabend damit verschwenden könnten.
Bei jedem Ausbildungsthema (wir unterteilen in mehrwöchige Blöcke bestimmter Gebiete wie Brandbekämpfung, TH, Gefahrgut, Dekon...) wird doch sowieso jeweils etwas zu den hierbei drohenden Gefahren und dem korrekten Verhalten gesagt. Man kann doch z.B. Dekon gar nicht ausbilden, ohne etwas zu Inkorporations-Gefahren und Kontaminationsverschleppung zu sagen.

Wir dokumentieren die jeweils konkret angesprochenen UVV-Teile nicht mal im Detail, und ich kann damit dennoch ruhig schlafen.

Gruß,
Sebastian

--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP836006
Datum17.12.2017 16:261570 x gelesen
Geschrieben von Steffen W.1.) Führt jemand die UVV Unterwerweisung themenbezogen in kleinen Blöcken durch welche in den laufenden Ausbildungs- und Übungsbetrieb integriert sind?Wir. Dahinter steckt die Überlegung, man kann eigentlich gerade bei Praxis und Objektübungen eigentlich nichts ohne Bezug auf UVV-Inhalte machen. Vereinfacht: Steht irgendwo ne Leiter, wird am Ende bei der Besprechung kurz darauf eingegangen, ob sie UVV-konform aufgestellt/bestiegen wurde, und schon ist UVV mit im Spiel. Liegt ein Schlauch als Stolperfalle, kurz ansprechen, und die UVV ist dabei. Das alles steht und fällt natürlich mit der Zeit, die man sich für eine ehrliche Nachbesprechung nimmt, die auch Fehler offen anspricht. Wenn dafür der jährliche UVV-Einschläfer-Unterricht wegfällt, akzeptiert die Mannschaft das aber schnell ;-)
Was uns auch von der jährlichen Pflichtveranstaltung abhielt: Wenn man über div. Verweise in der GUV-V C 53 (oder spätestens deren Anhang) mal auf die ganzen anderen Regelungen stolpert, die Bestandteil der Unterweisung sein müssten, kriegt man das mit einem jährlichen Unterweisungstermin ehrlicherweise überhaupt hin?

Geschrieben von Steffen W.2.) Wie dokumentiert ihr die Absolvierung, wenn es keinen einzelnen großen Termin sondern viele kleine Termine gibt?Wir haben für jeden Übungstermin eine Anwesenheitsliste. Da wird das "große" Thema drauf genannt, und darunter haben wir ein Ankreuzfeld "UVV-Inhalte", dahinter Platz um noch Stichworte zu notieren.
Wichtig: Laut UK RLP reicht eine Anwesenheitsliste, auf der Wehrführer o.ä. einfach ankreuzen wer da war und wer nicht, als Dokumentation der UVV-Unterweisung nicht aus. Jeder anwesende und damit unterwiesene muss in dem Fall selbst unterschreiben. Ich hatte das vor Jahren als wir dieses System einführten dort angefragt, die Antwort kann ich dir mal weiterleiten. Kommt aber erst nach Weihnachten, wenn ich dran denk.

Geschrieben von Steffen W. 3.) Gibt es bestimmte "Zwangsthemen" die jeder gehört haben muss oder reicht euch die Teilnahme an x Blöcken a y Minuten aus?Wir achten auf die Übungsteilnahme generell, und da dort UVV quasi nahezu immer dabei ist, reicht uns das. Mit einem normal abwechslungsreichen Übungsplan ist auch sichergestellt, dass die für unseren Standort relevanten UVV-Themen recht breit übers Jahr verteilt mind. einmal vorkommen, und damit die "mind. jährliche" Unterweisung erfüllt wird.
Eine noch detailiertere und gar minutiöse Dokumentation würde ich nicht machen.

Geschrieben von Steffen W. Mein Gedankengang geht in die Richtung, zu den Ausbildungsinhalten wie z.B. Brandbekämpfung, Wasserförderung, Atemschutz, Technische Hilfe - VU, Erste Hilfe & Zusammenarbeit Rettungsdienst, Motorsäge, GAMS, etc ein maximal einseitiges Merkblatt oder Plakat zu erstellen (bzw. erstellen zu lassen vom verantwortlichen Ausbilder) und dies dann mit 10-15min zu Beginn des jeweiligen Ausbildungsabschnitts einzubinden.Das entspricht in etwa dem Basisviertel, nur eben mit einem UVV-Schwerpunkt. Merkblatt oder Plakat machen das ganze in meinen Augen wieder recht theoretisch, die meisten Feuerwehrmenschen haben Praxis lieber. Deshalb würde ich kein Bild einer UVV-konformen Leiter zeigen, sondern ne Leiter aufstellen lassen und die anderen umherstehenden beurteilen das UVV-mäßig.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg836008
Datum17.12.2017 16:511392 x gelesen
Ich denke, du bist da auf einem guten Weg.
Themen wirst du genug finden, die ergeben sich ja nicht nur aus den Ausbildungsthemen an sich, sondern auch z.B. aus (Beinahe-)Unfällen in der eigenen oder in anderen Einheiten.

Wichtig aus meiner Sicht:
Im Vorfeld abklären und erfassen, welche UV-Themen (je nach Standort und Tätigkeiten individuell verschieden!) innerhalb eines Jahres in jedem Fall angesprochen werden müssen und in welche Ausbildungsthemen sich diese idealerweise "reinpacken" lassen oder (wie so oft) schon enthalten sind. Diese Überlegungen sollten dokumentiert werden (z.B. Themenliste mit Datum, wann abgehandelt).

Um die Anwesenheitsdokumentation mit persönlicher Unterschrift kommst du (als gerichtssicherem Nachweis) nicht herum.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens 2 Jahre.


Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz836009
Datum17.12.2017 16:591470 x gelesen
Geschrieben von Sebastian W.Bei uns gibt es so lange ich zurück denken kann keine "90 Minuten einschläfernde Frontalbeschallung" mehr. Dafür ist Ausbildungszeit zu kostbar, als dass wir einen ganzen Ausbildungsabend damit verschwenden könnten.

Bei uns zeitweise schon. Früher innerhalb der Ortswehr, die letzten Jahre zentral auf Ebene der Verbandsgemeinde mittels einer dezidierten UVV-Unterweisung als separatem Termin mehrmals im Jahr angeboten und jetzt kommt es wieder zurück in die einzelnen Wehren. Deswegen möchte ich vermeiden, dafür jetzt im Übungsplan zwei Termine freiräumen zu müssen dafür.


Geschrieben von Sebastian W.wir unterteilen in mehrwöchige Blöcke bestimmter Gebiete wie Brandbekämpfung, TH, Gefahrgut, Dekon...

Wir auch und deswegen würde es sich anbieten das auch mit der Dokumentationspflicht hinsichtlich UVV-Unterweisung zu koppeln, da das ja wenn man sauber ausbildet automatisch mit einfließen muss. Da gehe ich vollständig d'accord mit dir.


Geschrieben von Sebastian W.Wir dokumentieren die jeweils konkret angesprochenen UVV-Teile nicht mal im Detail, und ich kann damit dennoch ruhig schlafen.


Könnte ich persönlich auch, andere können es nicht. Also müsste man bei Umsetzung dieses Konzepts eine Möglichkeit der Dokumentation finden, die allen Ansprüchen genügt. Bisher gibt es keine zu unterschreibende Anwesenheitsliste der Übungen, also müsste man diese Anwesenheitskontrolle zumindest mal aufwerten.

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz836011
Datum17.12.2017 17:051558 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Was uns auch von der jährlichen Pflichtveranstaltung abhielt: Wenn man über div. Verweise in der GUV-V C 53 (oder spätestens deren Anhang) mal auf die ganzen anderen Regelungen stolpert, die Bestandteil der Unterweisung sein müssten, kriegt man das mit einem jährlichen Unterweisungstermin ehrlicherweise überhaupt hin?

Definitiv nicht. Und wenn die Unfallkassen das glauben, dann leiden sie unter Realitätsverlust.


Geschrieben von Sebastian K.Wichtig: Laut UK RLP reicht eine Anwesenheitsliste, auf der Wehrführer o.ä. einfach ankreuzen wer da war und wer nicht, als Dokumentation der UVV-Unterweisung nicht aus. Jeder anwesende und damit unterwiesene muss in dem Fall selbst unterschreiben. Ich hatte das vor Jahren als wir dieses System einführten dort angefragt, die Antwort kann ich dir mal weiterleiten. Kommt aber erst nach Weihnachten, wenn ich dran denk.


Ok, das wäre schonmal gut als Ansatz. Mailadresse müsstest du ja noch haben, kann ich dir auch nochmal schicken.


Geschrieben von Sebastian K.Merkblatt oder Plakat machen das ganze in meinen Augen wieder recht theoretisch, die meisten Feuerwehrmenschen haben Praxis lieber.

Es praxisnah halten ja, aber auch für die Ausbilder ist es leichter wenn einmal alle Inhalte kurz und knapp als Gedächtnisstütze dargestellt sind. Dann muss man auch nicht jedes Jahr neu in den Unterlagen suchen. Und alles was nicht mittels einiger weniger Stichpunkte, kurzer Sätze und Grafiken auf einer DIN A4-Seite zu erklären ist, dringt eh nicht durch bei dieser Thematik.

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz836012
Datum17.12.2017 17:131450 x gelesen
Geschrieben von Udo B.Um die Anwesenheitsdokumentation mit persönlicher Unterschrift kommst du (als gerichtssicherem Nachweis) nicht herum.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens 2 Jahre.


Das ist jetzt die Frage, ob da eine wirkliche Anwesenheitsdokumentation geführt werden muss oder z.B. eine Dokumentation der vermittelten Inhalte inklusive nicht unterschriebener Anwesenheitslisten ausreicht, wenn zusätzlich jeder am Jahresende auf einer zentralen Liste unterschreibt unter der Prämisse "Hiermit bestätige ich im Laufe des Jahres 2018 an mindestens x Modulen UVV teilgenommen zu haben im Rahmen der Ausbildungsveranstaltungen."

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AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg836013
Datum17.12.2017 19:251324 x gelesen
Es gibt keine Vorschrift, das der Teilnehmende persönlich unterschreiben muss, es wird nur ausdrücklich von der DGUV empfohlen (siehe DGUV Regel 1) - und das aus guten Gründen, sowohl im Hinblick auf den Teilnehmer als auch auf den Unterweisenden.

Diese Listen haben den Status "beweisserheblich", dass heisst, sie dienen dem Nachweis (der Teilnehmer war tatsächlich anwesend und hat die Unterweisung verstanden) gegenüber dem Unfallversicherer oder auch dem Nachweis gegenüber den Strafverfolgungsbehörden. Bei einfachen Anwesenheitslisten ist die Gefahr der Manipulation doch recht hoch (und auch ziemlich einfach).

Auch der umgekehrte Fall ist möglich und passiert gar nicht so selten:
Ohne die persönliche Unterschrift kann dich ein Kamerad ganz schnell auflaufen lassen, in dem er z.B. bei einem Unfall eine Teilnahme verneint.

Grüße
Udo Burkhard
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 17.12.2017 15:05 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 17.12.2017 16:11 Seba7sti7an 7W., Linden
 17.12.2017 16:59 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 17.12.2017 16:26 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 17.12.2017 17:05 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 17.12.2017 16:51 Udo 7B., Schiltach
 17.12.2017 17:13 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 17.12.2017 19:25 Udo 7B., Schiltach
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