alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaShisha-Bars und Kohlenmonoxid - war: Einsätze mit tragbaren CO Warner ...25 Beträge
RubrikEinsatz
Infos:
  • Stuttgart: Schutz vor Kohlenmonoxidvergiftung: Bedingtes Rauchverbot für Wasserpfeifen in Gaststätten
  • Gaststättenkontrolle - Betrieb in Shisha-Bar eingestellt
  •  
    AutorSimo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg837408
    Datum12.02.2018 09:195004 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Die Wohnung liegt direkt über einer Shisha-Bar. ...

    Ja. Shisha-Bars sind nicht zu unterschätzen. Hatten schon mehrmals Personen, welche nach dem Besuch einer Shisha-Bar Zuhause über Symptome einer leichten CO-Vergiftung klagten.

    Gruß
    Simon

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg837412
    Datum12.02.2018 10:393310 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Simon S.Shisha-Bars sind nicht zu unterschätzen. Hatten schon mehrmals Personen, welche nach dem Besuch einer Shisha-Bar Zuhause über Symptome einer leichten CO-Vergiftung klagten.

    ich bin gespannt wann da die Aufsichtsbehörden endlich mal einschreiten.

    Shisha-Bars und Kohlenmonoxid ist ja kein unbekanntes Thema. Shisha-Bars sind auch Arbeitsstätten.

    Vielleicht sollte man da Kohlenmonoxid-Melder vorschreiben ;-)

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorEike8 R.8, Gomadingen / Baden-Württemberg837419
    Datum12.02.2018 12:563571 x gelesen
    Ein Rettungsdienstkollege hat mal für die Geschichte des Monats gesorgt, als er wegen einer Person mit Schwindel&Kreislauf in ner Shisha-Bar war und der CO-Warner auf "low" anschlug... er rief die Feuerwehr und ließ evakuieren. Ich meine, die Feuerwehr hätte dann nichts gemessen, das auch nur annährernd gefährlich gewesen wäre. Die Aktion stieß allgemein auf etwas zwiespältiges Echo.

    Einmal: Klar, mit CO ist nicht zu spaßen, und evtl. wurde so ein MANV vorweggenommen und einigen Menschen gesundheitliche Probleme erspart.

    Andererseits schlägt der CO-Warner durchaus auch mal beim Vorbeifahren eines älteren LKW oder nach Entweichen eines Darmwindes an... da fragt man sich dann schon, ob diese niedrige Konzentration so problematisch ist, dass das nen größeren Einsatz rechfertigt.

    Da fragt man sich dann auch: Wenn wir mal in ne Shisha-Bar fahren, und nur ein Mensch Symptome zeigt, reicht dann einmal Querlüften, oder muss es das große Besteck sein? Klar: Wenn der CO-Warner anschlägt die ganze Belegschaft drömelig ist, gibts das große Besteck.
    Men lernt nie aus.

    Ich schreibe hier meine Meinung als Privatperson!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDani8el 8H., Neckargemünd / Baden-Württemberg837446
    Datum12.02.2018 23:063013 x gelesen
    Shisha-Bar wird sicher noch das ein oder andere mal interessant. Hatte mal einen Patienten von einem kleinen Kreiskrankenhaus notfallmässig in die 70 km entfernte Druckkammer fahren müssen. Patient < 20 Jahre alt, c/p fit wie ein Turnschuh, keinerlei Symptomatik (außer einem "Kollaps" in der Bar, woraufhin er von den Kollegen auch ins Kreiskrankenhaus transportiert wurde). Laborwerte waren aber wohl jenseits von gut und böse, womit er auch den sofortigen 6h-Aufenthalt "unter Wasser" gewonnen hat. Laut Arzt der Druckkammer (der uns dann eine Mini-Führung gemacht hat (sieht man ja nicht jeden Tag)), war der Aufenthalt für diesen Patienten mehr als indiziert und auch dringend notwendig. Man sieht also: Auch wenn man dem Patienten NICHTS anmerkt, kann er einer sein ;)

    Gruss, Daniel Hecker
    Dieser Beitrag gibt nur meine persönliche Meinung wieder.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSimo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg837464
    Datum13.02.2018 13:492910 x gelesen
    Geschrieben von Eike R.Ein Rettungsdienstkollege hat mal für die Geschichte des Monats gesorgt, als er wegen einer Person mit Schwindel&Kreislauf in ner Shisha-Bar war und der CO-Warner auf "low" anschlug... er rief die Feuerwehr und ließ evakuieren. Ich meine, die Feuerwehr hätte dann nichts gemessen, das auch nur annährernd gefährlich gewesen wäre. Die Aktion stieß allgemein auf etwas zwiespältiges Echo.

    Ich könnte mir vorstellen, dass aufgrund des Evakuierung und der dadurch entstehenden Luftstroms inkl. längerem öffnen der Eingangstüre die Konzentration in der Sisha-Bar wieder unter eine kritische Schwelle gesunken ist. Kann man meiner Meinung nach aber nicht zwingend von ausgehen, dass es immer so ist. Daher würde ich in so einem Fall genau gleich handeln.

    Gruß
    Simon

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS837468
    Datum13.02.2018 17:382829 x gelesen
    Geschrieben von Eike R.a fragt man sich dann auch: Wenn wir mal in ne Shisha-Bar fahren, und nur ein Mensch Symptome zeigt, reicht dann einmal Querlüften, oder muss es das große Besteck sein?
    Ja. Besser man hat als man hätte. Ist so eine rote Linie die sich durchs Feuerwehrleben zieht...

    Dies ist meine Meinung.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg837998
    Datum03.03.2018 15:372768 x gelesen
    hallo,

    mal ne neue Variante:

    München: p.gifErhöhte Kohlenmonoxidwerte führen zur Schließung einer Shisha Bar

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorKars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein837999
    Datum03.03.2018 16:532421 x gelesen
    Moin,

    gibt es öfter als man vielleicht denkt: Kiel Nov. 2017, Kiel Jan. 2018

    MkG
    Karsten Wallath

    Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf.

    Feuerwehr Heikendorf

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg838029
    Datum04.03.2018 17:492518 x gelesen
    hallo,

    und hier auch:

    Schiffdorf :
    schiffdor_co-alarm_in_shisha_bar.jpgp.gifCO-Alarm in Shisha Bar


    Welche Optionen haben die Behörden solche Zustände in Shisha-Bars zu unterbinden?

    Da scheint es ein grundsätzliches Problem mit solchen Rauchutensilien zu geben.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg838032
    Datum04.03.2018 19:122521 x gelesen
    Reaktion auf Twitter:



    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorRaim8und8 A.8, Weiterstadt / Hessen838033
    Datum04.03.2018 19:452505 x gelesen
    Hallo,

    bei CO muss man da wirklich aufpassen!

    MAK Wert = 30 ppm (Also der Wert, den ein Arbeitnehmer 8h am Tag in seinem Arbeitsleben ertragen kann bis zu Rente, ohne dass etwas passiert)

    ETW Wert = 33 ppm (Eine Einsatzkraft darf da nur max. 4h ohne Atemschutz arbeiten)

    Das sind nur 3 ppm mehr, ergibt aber so eine entscheidende Änderung!

    Die gängigen CO Warnmelder die in Deutschland überwiegend von RD und FW dauerhaft mitgeführt werden haben als untere Alarmschwelle A1 den MAK Wert (also 30ppm) programmiert.
    Da ist es nur logisch, dass die Konzentration dann nicht bei 30 bleibt, sondern selbst wenn sie gering ist auch mal +- 10 variieren kann (Also schnell mal in den 33ppm ETW rutscht).


    Das Giftinformationszentrum der Uniklinik Göttingen hat vor Jahren mal eine Handlungsempfehlung für den Rettungsdienst herausgebracht. Diese SER ist natürlich auch für die Feuerwehr zu empfehlen, um die Gefahren der einzelnen Konzentrationswerte einzuschätzen und entsprechende Maßnahmen zu treffen.
    In meinen Augen gehört so eine Tabelle einlaminiert aufs erste LF (Bzw im kleinformat direkt an den CO - Warnmelder, so wie es auch schon von der ein oder anderen Berufsfeuerwehr gehandhabt wird)

    Das ganze zum Nachlesen gibt es >>>HIER<<<

    LG

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW838034
    Datum04.03.2018 21:072403 x gelesen
    Da schlafen die Behörden. Die BetrSichVo gilt dort. Eigentlich sollte danach das Ordnungsamt kommen und die Doku dazu prüfen, danach die BG den Rest machen. Sollte, bei unvollständiger MAK Bewertung (ist ja schief gegangen) eigentlich kein Problem sein die Kiste zu zu machen. Öffnen, nur mit vollständigen unterlagen und Wirksamkeitsprüfung.

    Edit: oder das Stafa

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW838035
    Datum04.03.2018 21:462375 x gelesen
    Geschrieben von Raimund A.Die gängigen CO Warnmelder die in Deutschland überwiegend von RD und FW dauerhaft mitgeführt werden haben als untere Alarmschwelle A1 den MAK Wert (also 30ppm) programmiert.
    Das scheint zu knapp zu sein! Denn bei einigen Einsätzen in jüngerer Vergangenheit mussten auch die Rettungskräfte behandelt werden.
    Allerdings gab es auch einen Fall, bei welchem von der hinzugerufenen FW vor Ort keine erhöhte Konzentration mehr festgestellt werden konnte, obwohl das mitgeführte Warngerät des RD ausgelöst hatte...

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThor8ste8n R8., Lilienthal / Niedersachsen838036
    Datum05.03.2018 01:172152 x gelesen
    Geschrieben von ---Raimund Abraham--- so wie es auch schon von der ein oder anderen Berufsfeuerwehr gehandhabt wird

    Nicht nur BF.......

    Das Fachforum zum Thema Marine: www.Forum-Marinearchiv.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThor8ste8n R8., Lilienthal / Niedersachsen838038
    Datum05.03.2018 01:412349 x gelesen
    Nicht unbedingt zu knapp.

    Hier geben die Tabellen aus der Empfehlung der GIZ Nord eine gute Antwort:

    Zeigt der Warner die aktuelle Konzentration an, sollte er auf 30 ppm stehen (oder von mir aus 33), denn ab jetzt gilt: OBACHT. Da ist was im Busch, unbedingt Anzeige im Auge behalten und entsprechend weiter verfahren.

    Zeigt der Warner die Konzentration nicht an, geht der erste Alarm bei 60 ppm los. Wir befinden uns deutllich überhalb des ETW, aber immer noch in einem Bereich, der unterhalb der Rückzugsschwelle liegt.
    Da keine aktuelle Konzentration angezeigt wird, muss natürlich dem Eigenschutz um so mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden (Lüften vor Versorgen etc.)


    Geschrieben von ---Jörg E. Jürgensen--- Denn bei einigen Einsätzen in jüngerer Vergangenheit mussten auch die Rettungskräfte behandelt werden.
    Wirklich behandelt oder lediglich genau untersucht?
    Denn nach einem entsprechenden Ereignis würde ich die betreffenden Kräfte selbstverständlich sofort außer Dienst nehmen und entsprechend fachlich untersuchen lassen, schon allein aus BG-rechtlichen und juristischen Gründen.
    Erst wenn diese Kräfte wirklich behandelt werden müssen, lief etwas nicht so wie es eigentlich sein sollte.
    Hier ist m.M. nach wichtig, woher die entsprechende Information stammt, ob aus einem offiziellen Einsatzbericht oder aus einer Pressemeldung. Denn letztere setzen oftmals untersuchen mit behandeln gleich und somit erscheinen untersuchte, aber nicht behandelte Einsatzkräfte auch als verletzt.


    Geschrieben von ---Jörg E. Jürgensen--- Allerdings gab es auch einen Fall, bei welchem von der hinzugerufenen FW vor Ort keine erhöhte Konzentration mehr festgestellt werden konnte, obwohl das mitgeführte Warngerät des RD ausgelöst hatte...
    Das ist nicht ungewöhnlich, wenn die CO-Quelle eher latent ist und der RD korrekt gehandelt hat: er lüftet, und bis die nachgeforderte FW vor Ort ist, hat sich das CO verflüchtigt.
    Darum sollte sich die FW vor dem Freigeben der Est. ja auch unbedingt die Zeit nehmen, die Lüftung zu beenden (natürlich nachdem sicher gestellt ist, dass auch in allen angrenzenden Wohnungen alles i.O. ist) und dann zu schauen, ob sich wieder eine ungewöhnliche CO-Konzentration bildet.

    Das Fachforum zum Thema Marine: www.Forum-Marinearchiv.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg838041
    Datum05.03.2018 08:352473 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Harald S.Da schlafen die Behörden. Die BetrSichVo gilt dort. Eigentlich sollte danach das Ordnungsamt kommen und die Doku dazu prüfen, danach die BG den Rest machen. Sollte, bei unvollständiger MAK Bewertung (ist ja schief gegangen) eigentlich kein Problem sein die Kiste zu zu machen. Öffnen, nur mit vollständigen unterlagen und Wirksamkeitsprüfung.
    ev. wäre da eine CO-Warnmelderpflicht für solche Schuppen notwendig

    da könnte aber dazu führen das Shisha-Bars gar nicht mehr betrieben werden können.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW838076
    Datum06.03.2018 00:012228 x gelesen
    In einer Kneipe ist genau vorgeschrieben, welcher Luftwechsel notwendig ist.
    Geschrieben von Jürgen M.da könnte aber dazu führen das Shisha-Bars gar nicht mehr betrieben werden können.

    Insbesondere das die Betreiber ihre Zuverlässigkeit nachweisen müssen. Genau damit hapert es.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW838077
    Datum06.03.2018 00:052177 x gelesen
    Die eigentliche Frage ist, wann machen die wieder auf? eine Stunde später, oder am nächsten Tag?

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP838269
    Datum14.03.2018 15:432181 x gelesen
    Geschrieben von Simon S.Shisha-Bars sind nicht zu unterschätzenIn Koblenz hat man am Wochenende lt. Presse elf Shisha-Bars seitens des Ordnungsamtes und der Bauaufsicht überprüft. Ergebnis: In vier davon schlugen mitgeführte CO-Warner an, diese wurden dann durch die Feuerwehr nochmals genauer durchgemessen. Danach durfte in zweien der Betrieb weitergehen, zwei weitere wurden aber umgehend geräumt, teils wohl auch daran angrenzende Wohnräume, und eine Person wurde mit Verdacht auf eine CO-Vergiftung ins Krankenhaus gebracht.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg838271
    Datum14.03.2018 16:112059 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Jürgen M.ev. wäre da eine CO-Warnmelderpflicht für solche Schuppen notwendig

    da könnte aber dazu führen das Shisha-Bars gar nicht mehr betrieben werden können.

    Stuttgart hat reagiert:

    Schutz vor Kohlenmonoxidvergiftung: Bedingtes Rauchverbot für Wasserpfeifen in Gaststätten

    Das Rauchen von Wasserpfeifen, die mit Kohle beheizt werden, ist in Stuttgarter Gaststätten zukünftig nur noch unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Das hat die Stadt am Mittwoch, 28. Februar, bekanntgegeben. So sollen Gäste und Beschäftigte vor Kohlenmonoxidvergiftungen geschützt werden.

    Die Verfügung gilt ab dem 15. März. Zu den Bedingungen, die vom Rauchverbot für Wasserpfeifen befreien, zählen eine mechanische Be- und Entlüftung, eine ausreichende Zahl an Warnmeldern für Kohlenmonoxid sowie Maßnahmen zur Brandschutzvorbeugung. ...

    weiterlesen >>>

    wurde auch Zeit!

    ... Zu den Bedingungen, die vom Rauchverbot für Wasserpfeifen befreien, zählen eine mechanische Be- und Entlüftung, eine ausreichende Zahl an Warnmeldern für Kohlenmonoxid sowie Maßnahmen zur Brandschutzvorbeugung. ...
    das dürfte so manchem solcher Schuppen den Todesstoss geben


    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg838273
    Datum14.03.2018 16:262024 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Jürgen M.das dürfte so manchem solcher Schuppen den Todesstoss geben
    tja - die sind ja fix:

    Gaststättenkontrolle - Betrieb in Shisha-Bar eingestellt

    Polizeibeamte haben in der Nacht zum Dienstag (13.03.2018) eine Gaststätte in einem Neckarvorort kontrolliert und eine konkrete Gefährdung für die Gäste festgestellt. Die Beamten bemerkten, dass an dem vorgeschriebenen CO-Melder offenbar manipuliert worden war.

    Alarmierte Feuerwehrleute stellten bei einer Messung einen deutlich überschritten Grenzwert fest.

    Da eine Gefahr für die Personen im Gastraum der Bar nicht auszuschließen war, stellten die Beamten den Betrieb der Gaststätte ein; die rund zehn Gäste mussten das Lokal verlassen. Die Gaststättenbehörde wurde informiert.


    Wenn die Polizei mal die Batterien prüft ;-)

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg838361
    Datum20.03.2018 19:291930 x gelesen
    hallo,

    passend zum Thema heute abend im Fernsehen:

    20.03.2018 - 21:15 - auf DMAX

    112: Feuerwehr im Einsatz: Alarm in der Shisha-Bar(Episode 8)

    Notfall in der Shisha-Bar: Ein Mann ist zusammengebrochen und wurde ins Krankenhaus eingeliefert, nachdem er das Lokal besucht hat. Die Mediziner diagnostizieren eine Kohlenmonoxid-Vergiftung. Deshalb rücken die Lebensretter der Dortmunder Feuerwehr zum Einsatz aus - die Shisha-Bar muss evakuiert werden. In Krefeld ist ebenfalls Gefahr in Verzug. Dort brennt die hölzerne Treppe eines Mehrfamilienhauses. Weil der Rauch in die oberen Stockwerke zieht, werden die Bewohner von den Feuerwehrleuten unverzüglich in Sicherheit gebracht.

    siehe auch p.gifFeuerwehr-TV-Tipps

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt840313
    Datum15.06.2018 09:051512 x gelesen
    Ein aktueller Fall in Jena. Wobei hier auch das Notstromaggregat in Frage kommen könnte. Dann wäre das was für die Rubrik Darwin.

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg850106
    Datum22.06.2019 22:031100 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Jürgen M.ich bin gespannt wann da die Aufsichtsbehörden endlich mal einschreiten.

    jetzt in Hamburg:

    Zoll durchsucht 80 Shisha-Bars in Hamburg/ 700 kg Wasserpfeifentabak beschlagnahmt

    In der Nacht zum 21.06.2019 hat der Zoll in Hamburg 80 Shisha-Bars kontrolliert. Dabei wurden über 700 Kilogramm Wasserpfeifentabak beschlagnahmt, acht illegale Glücksspielautomaten außer Betrieb gesetzt und diverse kleinere Funde von Betäubungsmitteln sicher-gestellt. Die Zollbeamten leiteten 55 Strafverfahren gegen die Barinhaber ein. Damit wurden in 70% aller kontrollierten Bars Zuwiderhandlungen festgestellt.

    In 20 Objekten mussten die Kontrollen unterbrochen werden, da der Kohlenmonoxidgehalt in den Bars zu hoch und damit die Gesundheit von Gästen und Kontrollbeamten gefährdet war. Nachdem die Bezirksämter die Objekte nach einer gründlichen Lüftung wieder freigegeben haben, wurden die Kontrollen fortgesetzt. Eine Bar wurde jedoch längerfristig wegen dramatisch überhöhter CO-Werte geschlossen.

    Über 400 Beamte von Zoll, Polizei, Gewerbeamt und Finanzbehörde waren an der Kontrolle beteiligt. Zehn Zollhunde waren als Schutz- und Spürhunde zusätzlich im Einsatz.

    Ziel der Großkontrolle war eine Überprüfung, ob alle steuerlichen Pflichten von den Barbetreibern eingehalten werden. So dürfen diese zum Beispiel nur versteuerten Wasserpfeifentabak verkaufen. Zu erkennen ist die Versteuerung an einem ordnungsgemäß angebrachten Steuersiegel.

    "Wasserpfeifentabak gehört wie Zigaretten oder Alkohol zu den verbrauchsteuerpflichtigen Waren, so dass beim Verkauf in Shisha-Bars viele Gesetze einzuhalten sind", so die Pressesprecherin Kristina Severon. "Die hohe Anzahl der festgestellten Verstöße zeigt, dass die einschlägigen Regelungen von den Betreibern der Bars größtenteils nicht eingehalten werden. Deshalb hatte unsere Kontrolle auch das Ziel, die Inhaber und ihre Gäste aufzuklären."

    Die Kontrolle erfolgte in guter Zusammenarbeit mit Polizei, Feuerwehr, Steuerbehörde und Gewerbeamt. Neben den steuerrechtlichen Aspekten wurden damit auch die Regelungen des Jugend- und Nichtraucherschutzgesetzes, sowie der Einhaltung der CO-Werte in den Shisha-Bars kontrolliert.

    Zusätzliche Informationen:

    - Shisha-Bars dürfen nur versteuerten und verzollten Tabak
    verkaufen. Der Steuersatz für Wasserpfeifentabak beträgt mindestens
    22 Euro pro kg. Der genaue Steuersatz hängt vom Einzelfall ab. Die
    Ergebnisse aus vorherigen Kontrollen zeigen jedoch, dass viele
    Shisha-Betreiber mit unversteuertem Tabak handeln.

    - Die ordnungsgemäße Versteuerung des Tabaks kann nur anhand des
    Steuerzeichens an der Umverpackung erkannt werden. Fehlt das Siegel,
    ist es gebrochen oder nicht an der korrekten Stelle angebracht, muss
    von einer Nichtversteuerung ausgegangen werden. Zuwiderhandlungen
    können eine Steuerhinterziehung darstellen.

    - Die Abgabe des Tabaks darf nur in Kleinverkaufspackungen
    erfolgen. Das bedeutet, der Endverbraucher (also der Raucher), muss
    selbst die Packung öffnen und damit das Steuersiegel brechen. Eine
    Tabakabgabe aus einer größeren Verpackungseinheit (z.B. aus einer 500
    Gramm-Dose) ist rechtswidrig und kann als Ordnungswidrigkeiten
    geahndet werden.

    - Das Nachbefeuchten von Wasserpfeifentabak z.B. durch Hinzufügen
    von Glycerin oder Molasse ist nur mit einer Genehmigung des
    Hauptzollamtes erlaubt. Zuwiderhandlungen können als
    Steuerhinterziehung geahndet werden.

    - Wasserpfeifentabak muss zum selben Preis weiterverkauft werden,
    wie auf dem Steuerzeichen angegeben. Wenn der Tabak zu einem höheren
    Preis verkauft wird, entsteht die Tabaksteuer adäquat zur Erhöhung
    und muss an den Zoll nachgezahlt werden. Wird dies nicht eingehalten,
    stellt dies unter Umständen eine Steuerhinterziehung dar.

    - Rauchen ist ungesund und deshalb müssen auch in Shisha-Bars das
    Jungend- und Nichtraucherschutzgesetz eingehalten werden. Hinzu kommt
    noch die Gefahr der Kohlenmonoxidvergiftung, denn das Gas, das beim
    Verbrennen der Kohle entsteht, kann im schlimmsten Fall tödlich sein.
    Um auch diesem Problem entgegenwirken, arbeitet der Zoll bei dieser
    Kontrolle verstärkt mit der Polizei, Feuerwehr und Gewerbeamt
    zusammen.


    Quelle: Hauptzollamt Hamburg

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg871020
    Datum30.07.2021 11:36715 x gelesen
    hallo,

    Schwerpunktkontrollen "Shisha-Bars" - Behördenübergreifende Kontrollaktion in mehreren Betrieben im Landkreis Aurich

    pol-aur-schwerpunktkontrollen-sh

    Mittwochabend wurden drei "Shisha-Bar"-Betriebe im Landkreis Aurich in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Aurich, der Stadt Aurich, der Stadt Norden, dem Zoll, der örtlichen Feuerwehr und der Polizei kontrolliert. Weiterhin unterstützt wurden die Maßnahmen von zwei zuständigen Bezirksschornsteinfegern. Insgesamt waren etwa 90 Kräfte im Einsatz. Die Kontrollaktion begann bereits um 20 Uhr und dauerte zwei Stunden. Schwerpunkt der umfangreichen Kontrollen in den Lokalitäten waren zum einen die Überprüfung der geltenden Corona-Verordnungen, der Vorgaben des Ordnungsrechts sowie zum anderen lebensmittelrechtlicher, baurechtlicher sowie brandschutzrechtlicher Vorschriften. Der Zoll prüfte in diesem Zusammenhang insbesondere steuerrechtlich relevante Verstöße und mögliche Verfehlungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.

    Zu Beginn der Kontrollen wurden Überschreitungen der zulässigen Kohlenmonoxid-Konzentration in der Raumluft festgestellt. Aufgrund der damit einhergehenden Lebensgefahr für die anwesenden Gäste musste eine Lokalität evakuiert und durch die Feuerwehr gelüftet werden. Alle drei Lokalitäten mussten aufgrund schwerwiegender Mängel geschlossen werden. Es wurden diverse Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren eingeleitet. Die Ermittlungen dauern an.

    Polizeiinspektion Aurich/Wittmund


    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg878378
    Datum20.08.2022 21:11799 x gelesen
    hallo,

    oha:

    Hauptzollamt, Stadt und Polizei Stuttgart geben bekannt: Gaststättenkontrollen - Zwei Betriebe bis auf weiteres geschlossen

    Polizeibeamte haben gemeinsam mit dem Hauptzollamt und dem Eichamt, von Donnerstag auf Freitag (04./05.08.2022), mehrere Gaststätten und Shishabars im Stadtgebiet überprüft und entsprechende Verstöße festgestellt. Bei der Kontrolle von insgesamt 27 Betrieben stellten die Beamten zwischen 16.00 Uhr und 01.30 Uhr über 80 Verstöße fest. Neben gaststättenrechtlichen Verstößen lagen unter anderem auch Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Jugendschutzgesetz vor. Ein Großteil der Beanstandungen im Gaststättenrecht bezog sich hierbei auf nicht feuerfeste Mülleimer aber auch das Nichtfreihalten von Fluchtwegen. Zudem waren beim Jugendschutz hauptsächlich inaktuelle Jugendschutzaushänge zu beanstanden.

    Aufgrund einer zu hohen CO-Konzentration untersagten die Beamten, bis zur Entscheidung der Gaststättenbehörde, den Betrieb zweier Shishabars. Da es in einer Bar trotz eingeleiteter Lüftung nicht gelang den CO-Wert zu senken, rückten Kräfte der Feuerwehr an, um weitere Lüftungsmaßnahmen zu übernehmen.


    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    banner

     11.02.2018 23:30 Jürg7en 7M., Weinstadt Einsätze mit tragbaren CO Warner für Rettungsdienstmitarbeiter
     12.02.2018 09:19 Simo7n S7., Gomaringen
     12.02.2018 10:39 Jürg7en 7M., Weinstadt
     22.06.2019 22:03 Jürg7en 7M., Weinstadt
     12.02.2018 12:56 Eike7 R.7, Gomadingen
     12.02.2018 23:06 Dani7el 7H., Neckargemünd
     13.02.2018 13:49 Simo7n S7., Gomaringen
     13.02.2018 17:38 Volk7er 7C., Garbsen
     04.03.2018 19:45 Raim7und7 A.7, Weiterstadt
     04.03.2018 21:46 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
     05.03.2018 01:41 Thor7ste7n R7., Lilienthal
     05.03.2018 01:17 Thor7ste7n R7., Lilienthal
     03.03.2018 15:37 Jürg7en 7M., Weinstadt
     03.03.2018 16:53 Kars7ten7 W.7, Heikendorf
     06.03.2018 00:05 Hara7ld 7S., Köln
     04.03.2018 17:49 Jürg7en 7M., Weinstadt
     04.03.2018 19:12 Jürg7en 7M., Weinstadt
     04.03.2018 21:07 Hara7ld 7S., Köln
     05.03.2018 08:35 Jürg7en 7M., Weinstadt
     06.03.2018 00:01 Hara7ld 7S., Köln
     14.03.2018 16:11 Jürg7en 7M., Weinstadt
     14.03.2018 16:26 Jürg7en 7M., Weinstadt
     14.03.2018 15:43 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     20.03.2018 19:29 Jürg7en 7M., Weinstadt
     15.06.2018 09:05 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
     30.07.2021 11:36 Jürg7en 7M., Weinstadt
     20.08.2022 21:11 Jürg7en 7M., Weinstadt
    zurück


    Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt