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ThemaÖlspur sauber abgestreut20 Beträge
RubrikTechn. Hilfeleistung
 
AutorHara8ld 8S., Köln / NRW837362
Datum10.02.2018 21:398689 x gelesen
Eine kleine Impression von heute Nachmittag:
[URL=http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=199314-1518295036.jpg][IMG]http://www.bilder-upload.eu/thumb/199314-1518295036.jpg[/IMG][/URL]

Auf der Straße ist es rutschig und unter den parkenden Autos steht das Öl. Ist das so korrekt?

Außerdem hatte ich den Eindruck, das sich das Gummi an den Schuhen ablöst.

Schilder waren auch Fehlanzeige.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP837365
Datum10.02.2018 22:236021 x gelesen
Bilder sind nicht zu sehen

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW837366
Datum10.02.2018 23:225926 x gelesen
Bild
jetzt aber

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW837374
Datum11.02.2018 10:215399 x gelesen
Ein weiterer Sack Bindemittel könnte....wird bestimmt folgen wenn sie Nachschub bekommen :/

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW837376
Datum11.02.2018 11:295399 x gelesen
Da war bestimmt genug drauf, nur wenn da dauernd Autos drüber fahren ist das halt schnell weg und verteilt sich auf die anderen Straßen

Zusatzfrage: Nehmt Ihr eine Probe, wenn ihr Öl von der Straße holt. Dieses scheint kein einfaches Öl gewesen zu sein, es löst scheinbar Sohlen auf und brennt leicht auf der Haut. Wie Diesel riecht es auch nicht.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP837377
Datum11.02.2018 11:405050 x gelesen
Was sagt denn die betroffene Stadt dazu?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / 837379
Datum11.02.2018 11:565013 x gelesen
Hallo Harald,
für mich sieht das noch nicht abgestreut aus. Zumindest nicht mit einem gescheiten Bindemittel.

In einigen Kommunen / Feuerwehren sprüht man ja heute gerne Wunderdinge auf das Öl.....

Gruß

PS. Nein, wir nehmen, so lange es nach dem Abstreuen der Spur durch das Bindemittel aufgenommen wurde, keine Proben.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz837380
Datum11.02.2018 11:595068 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Harald S.Da war bestimmt genug drauf, nur wenn da dauernd Autos drüber fahren ist das halt schnell weg und verteilt sich auf die anderen Straßen

Dass einfaches "Bindemittel drüberstreuen" bei Ölspuren bestenfalls die großen Mengen aufnimmt, jedoch nicht geeignet ist, die Rutschgefahr zu beseitigen, sollte inzwischen eigentlich bei den Feuerwehren angekommen sein. Falls die Feuerwehr überhaupt für die Beseitigung zuständig ist (in NRW ist sie es wohl, in RLP z.B. nicht), braucht man eben Spezialgerät. Damit meine ich jetzt nicht Bindemittel, Besen und Schaufel.

Geschrieben von Harald S.Zusatzfrage: Nehmt Ihr eine Probe, wenn ihr Öl von der Straße holt. Dieses scheint kein einfaches Öl gewesen zu sein, es löst scheinbar Sohlen auf und brennt leicht auf der Haut. Wie Diesel riecht es auch nicht.

Nein, von der Straße nicht. Könnte auch irgendeine Art Hydrauliköl gewesen sein. Je nach Sohlen kann das bei normalen Schuhen diese recht schnell angreifen.

Gruß,
Michael

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW837381
Datum11.02.2018 12:085140 x gelesen
Gute Frage. Es wurde laut Nachbarn von der Stadt (Oranges Auto mit gelben Lampen drauf) abgestreut. Die letzten Male, die ich so was gemeldet habe kam auch keiner, warum soll ich dann jetzt, wo schon jemand da war die Welle machen. Ich finde diesen Umgang Seltsam.

Es handelt sich um Köln

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland837403
Datum11.02.2018 20:134522 x gelesen
Gefahrgut? ABC-Erkunder? Also doch Feuerwehr!?

Gruß Daniel

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg837405
Datum11.02.2018 21:564455 x gelesen
Hallo Forum Hallo Harald,

die Ölspur ist ab gestreut das Bindemittel wieder aufgenommen. Die Ölspur ist Oberflächig beseitigt. Jetzt wird es nass und das Öl wird aus den Poren des Asphaltes hochgeschwemmt.
Nicht umsonst hieß es schon vor 15 - 20 Jahren, das Stand der Technik eine Nassreinigung mit Tensiden ist.

Gruß
Michael

Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS837407
Datum12.02.2018 09:024036 x gelesen
Geschrieben von Michael W.jedoch nicht geeignet ist, die Rutschgefahr zu beseitigen, sollte inzwischen eigentlich bei den Feuerwehren angekommen sein.
Bestimmt.
Aber leider sehr oft weder bei Kommunalen als auch Landesstraßenmeistern bzw. der Polizei.

Dies ist meine Meinung.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP837413
Datum12.02.2018 10:423828 x gelesen
Und das ist auch gut so. Oder sollen sich Straßenmeistereien und Polizei auch so feuerwehrlike in die Hosen machen, nur weil irgendwo mal eine Straße rutschig ist und irgendwann wohl auch mal Ermittlungen gegen jemanden eingeleitet wurden, der das Rutschen trotz Einsatz nicht vollständig beseitigt hat?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz837418
Datum12.02.2018 11:513860 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian K.Und das ist auch gut so. Oder sollen sich Straßenmeistereien und Polizei auch so feuerwehrlike in die Hosen machen, nur weil irgendwo mal eine Straße rutschig ist und irgendwann wohl auch mal Ermittlungen gegen jemanden eingeleitet wurden, der das Rutschen trotz Einsatz nicht vollständig beseitigt hat?

Man kann natürlich auch nach guter alter Manier auf jede solche Spur Unmengen Bindemittel kippen, wegkehren und den Rest vom Wind verjagen lassen. Außer dass man da als Verkehrsteilnehmer an den Bindemittelresten sieht, dass da was war, bringt das leider keinen Nutzen. Doch, halt, der Bindemittelhersteller hat ja auch noch was davon. Das kann man einfacher und billiger haben, indem man einfach zwei, drei Schilder "Ölspur" aufstellt, die kann man wenigstens umweltfreundlich bei mehreren Einsätzen nacheinander verwenden. Macht vor allem suvh weniger Arbeit als das lästige kehren.

Oder man macht es vernünftig mit entsprechendem Gerät und Reinigungsmitteln. Wird bei uns üblicherweise so gemacht, gerade letzte Woche wieder auf der Autobahn, auch da durch eine Privatfirma.

Gruß,
Michael

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP837430
Datum12.02.2018 14:443854 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Außer dass man da als Verkehrsteilnehmer an den Bindemittelresten sieht, dass da was war, bringt das leider keinen NutzenAuf einer Spur, wie auf Haralds Bild, bringt Bindemittel keinen Nutzen? Bindet nichts, verhindert keine weitere Ausbreitung?
Davon abgesehen, gibt es außer solchen Spuren auch noch die klassischen Tröpfchenspuren. Anhand derer erkennt der Ureinwohner in manchen Eifelorten, welcher Hobbyholzer zuletzt mit seinem Olditraktor über die Straße gefahren ist. Sieht sowas dann ein Zugereister, oder Umweltschützer, landet das auch schonmal als "Ölspur" in der Einsatzstatistik. Dann sind zwei-drei Schilder, oder die rigorose Rückmeldung "kein Einsatz erforderlich", auch mal ausreichend.
Neben dem Umfang des Öls spielt auch der Untergrund eine Rolle. Straße ist nicht gleich Straße. Und da gibt es durchaus Konstellationen, da sieht das Nassreinigungsverfahren auf den ersten Blick toll aus, und beim nächsten Regen schimmert und rutscht es dort trotzdem wieder. Das berücksichtigen Straßenwärter und Polizisten meiner Einschätzung nach deutlich mehr, als dass es Feuerwehren tun, die mit Ölspuren konfrontiert werden. Und die Gerichte berücksichtigen es eben auch. Da hat man inzwischen auch eine gewisse Erfahrung mit den Aufgabenträgern, die meinen, bei jedem Ölfleck eine teure Nassreinigung machen zu müssen, dann die Kosten auf den Verursacher umwälzen wollen, und sich dann wundern dass die richterliche Verhältnismäßigkeitsprüfung anders aussieht, als die eigene.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorOliv8er 8B., Köln / NRW837474
Datum13.02.2018 21:103474 x gelesen
Nabend,

die Nassreinigung ist nunmal das EINZIGE geeignete Mittel wie man eine größere Fläche reinigen kann.

Man kann mit div. Ölbindemitteln auch die Fahrbahn nur "abstumpfen", z.B. wenn man es auf der kleinen Fläche verreibt (sozusagen mit dem Stiefelhacken zermörsert). Das ist aber keine Beseitigung, denn das Öl ist ja noch da. Das gilt natürlich für die allermeisten Straßenbeläge, denn Bindemittel wirkt bekanntlich nur an der Oberfläche.

Etwas offtopic:
Die Entscheidung des OVG Münster ist eine absolute Katastrophe, mit der man aber umgehen kann. Denn letztlich ist auch die Polizei oder Ordnungsbehörde - neben der grundlegenden Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers - zuständig. Man bedenke, dass die Feuerwehr lediglich für die "Sofortmaßnahmen" zuständig ist. Sind diese abgeschlossen endet der gesetzöliche Auftrag.

Wie man dogmatisch eingetrichtert bekommt:
- Zuständigkeit Prüfen! -> Gegeben für Sofortmaßnahmen

Gefahr= Ursache, Wirkung, bedrohtes Objekt -> eines nicht mehr da = kein Einsatz für die Feuerwehr

Also: Ausbreitung (sofern es sich überhaupt noch ausbreitet bzw. ausläuft) stoppen. Absperren Einsatzende mit Übergabe an zuständiges Amt.

Die Logik der Definition des OVG zufolge, müsste die Feuerwehr ja auch grundsätzlich bei "Achtung Gegenstände auf der Fahrbahn" oder bei Glatteis die Gefahr beseitigen. Gerade bei Glatteis zweifelt niemand eine gewisse Evidenz an dass dies zu einer erheblichen Gefahrenlage führt. Was macht die Polizei? Absperren, fertig, warten auf besser Wetter.

Grüße
Olli

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP837478
Datum13.02.2018 22:443290 x gelesen
Geschrieben von Oliver B.die Nassreinigung ist nunmal das EINZIGE geeignete Mittel wie man eine größere Fläche reinigen kann. Reinigen "kann" ist richtig, denn auch mit der Nassreinigung reinigt man nicht in jedem Fall. Ansonsten ist es mir noch ein Rätsel, wieso die dafür erforderlichen Maschinen nicht noch weiter verbreitet sind, u.a. könnten zig Straßen-/Autobahnmeistereien sowas auch auslasten. Statt dessen fährt jede Straßenwärterpritsche 2-3 Säcke Bindemittel spazieren, und ich denke, die wissen warum. Die Frage ist nicht, ob die Straße hinterher "sauber" ist, sondern ob sie halbwegs rutschfest ist. Und das ist nunmal auch bei einer Nassreinigung nicht zwangsläufig vorauszusetzen.
Dass die zuständigen Stellen diese Rutschfestigkeit auch regelmäßig mit Schuhsohle und Ausfallschritt meinen feststellen zu können, steht auf einem anderen Blatt.
Ich spreche mich ja nicht grundsätzlich gegen Nassreinigung aus, im Gegenteil sagt das Merkblatt DWA-M 715 ja auch, das nach einer Behandlung mit Bindemittel eine weitere Nassreinigung durchzuführen ist, ich meine aber, dass die Feuerwehren hier völlig falsch heran gehen, wenn sie grundsätzlich eine kostenintensive Nassreinigung beauftragen (und sich die Aufgabenträger dann wundern, wenn niemand das zahlen will). Das sollen dann doch bitte die originär zuständigen Stellen machen. Feuerwehr = Erstmaßnahmen, dafür reicht Bindemittel aus, solange das eines der im Merkblatt DWA-M 715 genannten Verfahren ist. Dieses Verfahren dann zu Ende zu bringen, ist dann nicht mehr Feuerwehraufgabe.

Die Entscheidung des OVG Münster war wirklich Käse, allerdings ging es da nicht um eine richtige oder falsche Reinigungsmethode, sondern um die Zuständigkeit (und die Kostentragung). Zumindest hat es hier an der Landesgrenze schon für einige Belustigung gesorgt, wenn mal ein Bus sein Öl von RLP zu NRW gespurt hat. Wehr aus RLP kommt, stellt Schilder auf, Wehr aus NRW kommt mit GW-L voll Bindemittel und Besen und ein paar LFs voll Personal. Gleiche Straße, gleiche "Schadenslage", nur eine unsichtbare Landesgrenze dazwischen.

Meine Lieblingspassage aus einer Gerichtsentscheidung zu Ölspuren ist übrigens immer noch die aus Az. 4 K 5402/10.GI (VG Gießen,31.01.2011):...kann aufgrund des gerichtsbekannten Zustandes der Straßen zumindest in den alten Bundesländern derzeit von einem sicheren Verkehr nicht mehr uneingeschränkt gesprochen werden. Nahezu alle Straßen aller Kategorien sind übersät mit Schlaglöchern, Belagabplatzungen und sonstigen Schadstellen bis zu einsturzgefährdeten Brücken auf Autobahnen, die ein sicheres Befahren erheblich beeinträchtigen. Dies gilt erst recht für Zweiradfahrer, für die ein sicherer Verkehr auf Straßen, auch mit aufgezogenen neuen Gummis, geradezu ausgeschlossen erscheint. Wie hier ein paar Tropfen Diesel oder Öl die Verkehrsunsicherheit spürbar erhöhen könnten oder sollten, ist nicht nachvollziehbar, da jederzeit und an jedem Ort bereits aufgrund des allgemeinen Straßenzustandes nur mit äußerster Vorsicht und Umsicht ein halbwegs sicherer Verkehr ohne Schadenseintritt für Mensch und Sachen möglich ist.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz837482
Datum14.02.2018 08:043281 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian K.Ich spreche mich ja nicht grundsätzlich gegen Nassreinigung aus, im Gegenteil sagt das Merkblatt DWA-M 715 ja auch, das nach einer Behandlung mit Bindemittel eine weitere Nassreinigung durchzuführen ist, ich meine aber, dass die Feuerwehren hier völlig falsch heran gehen, wenn sie grundsätzlich eine kostenintensive Nassreinigung beauftragen (und sich die Aufgabenträger dann wundern, wenn niemand das zahlen will). Das sollen dann doch bitte die originär zuständigen Stellen machen. Feuerwehr = Erstmaßnahmen, dafür reicht Bindemittel aus, solange das eines der im Merkblatt DWA-M 715 genannten Verfahren ist. Dieses Verfahren dann zu Ende zu bringen, ist dann nicht mehr Feuerwehraufgabe.

Genau so läuft es bei uns schon seit Jahren. Die FW wird bestenfalls zur Absicherung oder bei großen Mengen zum groben Eindämmen alarmiert. Wir beauftragen auch keine Nassreinigung. Wir verständigen den zuständigen Straßenbaulastträger (Ortsgemeinde, Verbandsgemeinde, Straßenmeisterei), der dann weiteres veranlasst. Für den Fall, dass seitens der Ortsgemeinde/Verbandsgemeinde keiner erreicht werden kann (was aber recht selten vorkommt) kann notfalls der Einsatzleiter der FW eigenständig eine entsprechende Maßnahme veranlassen, das ist mit den Ortsgemeinden/der Verbandsgemeinde so abgestimmt. Bei der Straßenmeisterei ist immer ein Notdienst erreichbar. Hat man anfangs eigentlich nur bei Zuständigkeit der Orts-/Verbandsgemeinden eine Nassreinigung durchgeführt, so wird dies inzwischen immer öfter auch durch die Straßenmeisterei in deren Zuständigkeitsbereich veranlasst. Die "Bindemittel-Draufstreuerei" wird bei uns eigentlich kaum noch praktiziert. Bindemittel kommt eigentlich hauptsächlich bei Verkehrsunfällen zum Einsatz, wo direkt was aus verunfallten Fahrzeugen ausläuft. Aber auch da wird im Nachhinein üblicherweise meist nass gereinigt.

Gruß,
Michael

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AutorKlau8s H8., Wächtersbach / Hessen837489
Datum14.02.2018 09:313209 x gelesen
Hallo zusammen,

im Rahmen der Vorbereitung auf eine Veranstaltung bin ich auch über das Merkblatt DWA-M 715 gestolpert. Achtung, dieses hat sich im Dezember 2017 grundlegend geändert.
Hier wird, in Bezug auf die Beseitigung der Gefahen (Verkehrssicherheit, Minimieren der Umweltgefahr, Schutz der Bausubstanz), das Trockenreinigungsverfahen mittlerweile gleichwertig zum Nassreinigungsverfahren angesehen.
Die Prüfvorschriften für Ölbindemittel hingegen, arbeiten zum Erlagen der Bezeichnung "R" nach wie vor mit dem zweimaligen Auftragen von Bindemittel und dem anschließenden Spülen mittels Netzmittel.
Es ist also vor Ort und anhand der örtlichen Regelungen (Erstmaßnahmen vs. Folgemaßnahmen, Zuständigkeiten, Bindemittel) zu entscheiden was die geeignete Reinigungsmethode ist. Interessant ist hier auch der Bericht aus der Brandschutz von Dr. Jepsen aus dem etzten Jahr zu den rechtlichen Gesichtspunkten.


Klaus

LG Klaus

Der Beitrag spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder.... Diese hat somit nichts mit der Meinung meiner Feuerwehr oder meines Arbeitgebers zu tun !

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW837500
Datum14.02.2018 10:283214 x gelesen
Kleines Update:
Es gab vorher in der Straße einen Feuerwehreinsatz. Angeblich einen Brand. Aber für viele ist es halt immer ein Brand, wenn viele Rote Autos da stehen.
Das Öl stand gestern noch vereinzelt 1-3cm hoch unter den Autos in der Gosse.
Das Ölbindemittel hat seinen Weg in die Gosse gefunden.

Es interessiert laut Anwohnern niemanden

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 10.02.2018 21:39 Hara7ld 7S., Köln
 10.02.2018 22:23 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 10.02.2018 23:22 Hara7ld 7S., Köln
 11.02.2018 10:21 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 11.02.2018 11:29 Hara7ld 7S., Köln
 11.02.2018 11:40 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 11.02.2018 12:08 Hara7ld 7S., Köln
 11.02.2018 11:56 Mart7in 7D., Dinslaken
 11.02.2018 11:59 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 12.02.2018 09:02 Volk7er 7C., Garbsen
 12.02.2018 10:42 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 12.02.2018 11:51 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 12.02.2018 14:44 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 13.02.2018 21:10 Oliv7er 7B., Köln
 13.02.2018 22:44 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 14.02.2018 08:04 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 14.02.2018 09:31 Klau7s H7., Wächtersbach
 11.02.2018 20:13 Dani7el 7G., Überherrn
 11.02.2018 21:56 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 14.02.2018 10:28 Hara7ld 7S., Köln
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