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Thema | Digitaler BOS 'out of area' | 29 Beträge | |||
Rubrik | Kommunikationstechnik | ||||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 837739 | |||
Datum | 22.02.2018 13:19 | 6167 x gelesen | |||
Ich muss mich jetzt leider als unwissend outen.... aber auf die nachfolgende Frage habe ich von Kameraden nur lange Gesichter an Stelle von eindeutigen Antworten gesehen. Szenario: Ein Fahrzeug der WF (bisher mit analogem BOS-Funkgerät im Fahrzeug) befindet sich auf einer Fahrt "out of area" - sagen wir zu einem Brandhaus einer staatl. Feuerwehrschule. Während der Fahrt dorthin über die Autobahn kommt man zufällig zu einem Verkehrsunfall. Also war man bisher in der Lage, einfach im analogen Funkgerät die entsprechende Frequenz für die betreffende Region einzugeben (wenn man den die Frequenzen für die Gebiete dabei hatte) und konnte sich sofort im BOSFunk an die ILS wenden - eie auch Kontakt zu den örtlich zuständigen Kameraden aufnehmen. Und nun ist der Funk auf digitalen BOS-funk umgestellt. Wir sind wieder auf der Autobahn "out-of-area" unterwegs und kommen wiederum zufällig zum Unfall. Kann ich jetzt wieder wie früher zum BOS.Funk greifen? Oder muss ich mein Handy rauskramen und die 112 anrufen? ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Wern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt | 837740 | |||
Datum | 22.02.2018 13:25 | 4232 x gelesen | |||
Zusatzfrage: Hat "dieses" Kfz der WF denn auch schon Digitalfunk an Bord oder "nur noch" (weiterhin) analogen BOS-Funk?? Geht aus dem Absatz nicht klar hervor. Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!" | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 837741 | |||
Datum | 22.02.2018 13:37 | 4054 x gelesen | |||
...noch hat es analogen BOS-Funk....soll aber zusammen mit der Umstellung der ILS-Nürnberg auf Digitalfunk auch Digitalfunk bekommen... ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Wern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt | 837742 | |||
Datum | 22.02.2018 13:46 | 4115 x gelesen | |||
Im Digitalfunk hängt es dann vom sog. "Fleetmapping" eurer Geräte (also der Geräte der WF ;-) ) ab, welche Sprechgruppen dann dort vorhanden/schaltbar/nutzbar sind. Bei uns (LSA) ist es zumindest so, dass wir von unserem Bundesland und den Anlieger-Grenz_Kreisen an unseren Landesgrenzen die Anrufgruppen der dortigen Leitstellen im Fleetmapping in den Ordnern "Nachbarn" und "LSA-Anruf" gespeichert haben und unsere Geräte dort auch als nutzbar hinterlegt sind. Auskunft zu eurem Fleetmapping kann sicher die dortige LAndes-AS bzw. die zuständige TTB geben. Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!" | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 837744 | |||
Datum | 22.02.2018 14:00 | 3690 x gelesen | |||
ups....dann wird das bei überörtlicher Kat.Hilfe spannend..... so bundesweiter Hochwassereinsatz etc. Fahrzeuge aus Bayern in Sachsen im Einsatz..... dann kannst Du erst einmal untereinander nicht funken wenn ich das richtig verstehe ??? ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 837745 | |||
Datum | 22.02.2018 14:35 | 3666 x gelesen | |||
Mit dem Bayerischen Fleetmapping kannst du alle Bayerischen Gruppen schalten, zusätzlich noch einige Anreinergruppen. Dazu musst du dich nur im freigeschaltenen Gruppengebiet befinden. In deinen Fall schaltest du die Anrufgruppe der betroffenen Leitstelle, gibst dort Lagemeldung ab und fragst nach der Einsatzgruppe. Falls du nicht weisst wo du dich befindest kann der Notruf gedrückt werden. Soweit ich weiß wird dann automatisch die zuletzt geschaltene Rufgruppe im Gebiet erweitert so dass du deine ILS erreichst. Falls das Gerät auf keine Gruppe zugreifen kann wird beim Notruf auf eine Overlaygruppe (Bay-Not) zugegriffen. Diese werden von der Lokal zuständigen ILS abgehört, ähnlich Kanal 444. Ausserhalb von Bayern können TBZ-Gruppe verwendet werden. Diese können alle BOS Deutschlandweit nutzen, egal aus welchem Bundesland und ob nPOL oder POL. (Freigabe durch ILS einholen lassen). Die TTBen und ASen können aber am Netz herumbiegen (also z.B. die Gebietsgrößen ändern, Nutzerrechte erweitern etc.). Zeitdauer (auf einer Übung getestet) ab Anruf etwa 30 min. Mit TETRA ist man also bei weitem nicht Hilflos. Wenn man einen echten Bedarf hat hat wird einem vieles ermöglicht was in 4m unmöglich war. Viele Grüße Adrian Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren. | |||||
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Autor | Fran8k S8., Schwerte / NRW | 837746 | |||
Datum | 22.02.2018 14:39 | 3570 x gelesen | |||
Ne wird es nicht. Fhzg aus Bayern meldet sind in Sachsen bei der "Anrufgruppe" und bekommt dann eine Sonderrufgruppe zugewiesen entweder manuell zu schalten oder per "air". oder er bekommt direkt noch in Bayern eine bundesweite Gruppe zugewiesen und aus... ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 837747 | |||
Datum | 22.02.2018 14:42 | 3467 x gelesen | |||
Es ist nicht einmal nötig dass die Sächsischen Kräfte umschalten. Gruppen können gelinkt werden. Die Bayerischen Kräfte befinden sich auf einer TBZ-Gruppe welche mit der Einsatzgruppe der Sachsen verbunden wird. Die Sachsen merken nur an den komischen Funkrufnahmen dass heute etwas anders ist ;-) Viele Grüße Adrian Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren. | |||||
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Autor | Wern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt | 837749 | |||
Datum | 22.02.2018 15:03 | 3386 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian R.Die Sachsen merken nur an den komischen Funkrufnahmen dass heute etwas anders ist ;-) und natürlich am Dialekt ;-)) Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!" | |||||
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Autor | Uwe 8R., Waldsee / RLP | 837754 | |||
Datum | 22.02.2018 18:30 | 3242 x gelesen | |||
Hallo Volker, bis du den richtigen Funkkanal in den Unterordnern im Funkgerät rausgesucht hast biste über die 112 schneller - aber bedenken nicht während der Fahrt telefonieren sonnst wird's teuer ;-) Grüße aus der Pfalz Uwe | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 837755 | |||
Datum | 22.02.2018 18:41 | 2992 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Uwe R. aber bedenken nicht während der Fahrt telefonieren sonnst wird's teuer ;-) In dem Fall sicher nicht -> Inanspruchnahme von Sonderrechten, also kein Problem. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Kevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 837757 | |||
Datum | 22.02.2018 19:01 | 3151 x gelesen | |||
... aber nur, wenn man alleine ohne Beifahrer im Auto ist... ;-) | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Ubstadt-Weiher / Baden-Württemberg | 837765 | |||
Datum | 23.02.2018 09:41 | 2710 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.In dem Fall sicher nicht -> Inanspruchnahme von Sonderrechten, also kein Problem. Ein Fahrzeug einer Werkfeuerwehr auf Fahrt zu einer Übung "out-of-area" außerhalb jeglicher Überlandhilfevereinbarung und Sonderrechte nach §35 StVO? Habe ich gerade etwas verpasst? dieser Beitrag ist keine offizielle Kommunikation der FF Ubstadt-Weiher | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 837770 | |||
Datum | 23.02.2018 12:02 | 2602 x gelesen | |||
wenn so ein Fall (wieder ) eintrifft steht man eh' mit laufendem blauen Blinklich am Straßenrand.... ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 837771 | |||
Datum | 23.02.2018 12:32 | 2365 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas H.Habe ich gerade etwas verpasst?Na klar greift hier der §35: §35 Sonderrechte (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Damit ist doch schon alles gesagt ;-) | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 837772 | |||
Datum | 23.02.2018 13:03 | 2668 x gelesen | |||
Nein, Geschrieben von Jörg E. J. ... soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist damit ist eben nicht alles gesagt. Geschrieben von Art. 15, Abs. 1, Satz 1 BayFwG Werkfeuerwehren sind staatlich anerkannte Feuerwehren von Betrieben oder sonstigen Einrichtungen; ihnen obliegen dort der abwehrende Brandschutz, der technische Hilfsdienst und die Stellung von Sicherheitswachen. Erste Hilfe ist vielleicht Bürgerpflicht aber keine hoheitliche Aufgabe einer dort nicht zuständigen Feuerwehr. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Ubstadt-Weiher / Baden-Württemberg | 837773 | |||
Datum | 23.02.2018 13:22 | 2436 x gelesen | |||
Korrekt, damit ist genau das gesagt, was ich meinte. dieser Beitrag ist keine offizielle Kommunikation der FF Ubstadt-Weiher | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 837774 | |||
Datum | 23.02.2018 20:40 | 2195 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz-Peter L.Erste Hilfe ist vielleicht Bürgerpflicht aber keine hoheitliche Aufgabe einer dort nicht zuständigen Feuerwehr. Zuständigkeit zählt in Bayern nicht mehr viel. Alarmiert wird das am schnellsten verfügbare Einsatzmittel und nur zusätzlich die zuständige Wehr. Ein Fahrzeug direkt vor Ort dürfte wohl das am schnellsten verfügbare Einsatzmittel sein. Audiatur et altera pars. | |||||
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Autor | Bern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern | 837776 | |||
Datum | 23.02.2018 22:38 | 2060 x gelesen | |||
und ausserdem "Garantenstellung". Erstmal absichern mit "Blau" und dann entweder die 110 oder die zuständige Leitstelle über Funk | |||||
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Autor | Dirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen | 837777 | |||
Datum | 24.02.2018 13:06 | 1877 x gelesen | |||
Moin, 1. Was hat das BayFwg (Land) mit der StVO (Bund) zu tun? 2. Die StVO kennt mE nur "die Feuerwehr", anerkannte WF sind also auch "die Feuerwehr". 3. Notfallhilfe beim VU ist originäre hoheitliche Aufgabe der FW, auch wenn hier örtlich nicht zuständig. Zumindest bis die zuständige FW vor Ort ist. Davon abgesehen sollte im oben genannten Fall der vorn rechts telefonieren, nicht der Fahrer. Grüsse, Dirk Alles meine persönliche Meinung usw.. Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden! | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 837780 | |||
Datum | 24.02.2018 13:43 | 2034 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg E. J.Na klar greift hier der §35: Bist du dir da sicher? Geschrieben von Jörg E. J. §35 Sonderrechte So, hoheitliche Aufgaben können so einfach Privatpersonen nicht ausüben. Hoheitliche Aufgaben dürfen eigentlich nur durch beliehene Privat oder Juristische Personen ausgeübt werden. So, nun steht zwar im BayFwG, dass Werkfeuerwehren auch außerhalb Hilfe leisten müssen, aber eben nur bei Bedarf. Selber können sie aber gar nicht entscheiden ob Bedarf besteht, also bezweifel ich das eine Werkfeuerwehr selber entscheiden kann, ob sie hoheitliche Aufagaben ausführt und somit Sonderrechte auf öffentlichen Straßen nutzen darf. | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 837781 | |||
Datum | 24.02.2018 14:09 | 1900 x gelesen | |||
Hallo Forum, was soll die Diskussion? Sie ist unnötig! Geschrieben von Dirk W. 1. Was hat das BayFwg (Land) mit der StVO (Bund) zu tun? Wenn eine FW zu einem Unfall / Unglück etc. hinzukommt soll sie zuerst helfen. Absichern (gern mit Blau), Verstärkung holen (wenn man hilft fährt man nicht). etc. Daher ist die Diskussion über §35 StVO hier sinnlos und Falsch! Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 837782 | |||
Datum | 24.02.2018 14:16 | 1794 x gelesen | |||
Hallo Alexander, Geschrieben von Alexander H. Hoheitliche Aufgaben dürfen eigentlich nur durch beliehene Privat oder Juristische Personen ausgeübt werden. Ich glaube hier bist Du auf dem Holzweg! Die Kräfte der WF sind, laut gegebener Lage, die ersten Kräfte vor Ort. Ich glaube jetzt sehr Wohl das sie entscheiden können ob Hilfe erforderlich ist also Bedarf besteht, und entsprechend tätig werden. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 837783 | |||
Datum | 24.02.2018 15:00 | 1697 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael B.Ich glaube jetzt sehr Wohl das sie entscheiden können ob Hilfe erforderlich ist also Bedarf besteht, und entsprechend tätig werden. Ob Hilfe erforderlich ist, bzw ob sie entsprechend tätig werden steht außer Frage. Dies wird aber durch die allgemeine Hilfspflicht bei Unglücksfällen begründet und nicht durch die hoheitliche Aufgabe. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 837784 | |||
Datum | 24.02.2018 15:36 | 2010 x gelesen | |||
Und wenn das so ist können auch Abweichungen von der StVO nach den jedermann Regeln erfolgen, also §16 OWiG.... | |||||
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Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 837798 | |||
Datum | 24.02.2018 23:16 | 1861 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander H.Hoheitliche Aufgaben dürfen eigentlich nur durch beliehene Privat oder Juristische Personen ausgeübt werden. Exakt! Und als Mitglied einer Feuerwehr, egal, ob Berufs-, Freiwillige oder Werkfeuerwehr hat man den Status einer beliehenen Privatperson. Dabei ist es gleichgültig, ob man mit dem Einsatzfahrzeug oder mit dem Privatwagen vor Ort ist. ACHTUNG: Dies gilt NICHT für den Rettungsdienst! Hier sind die Ausnahmeregelungen nach §35 StVO, Abschnitt 5a geregelt. Sie üben KEINE hoheitlichen Aufgaben aus, sondern es sind lediglich DIE FAHRZEUGE von den Vorschriften der StVO befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Quelle | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 837805 | |||
Datum | 25.02.2018 08:38 | 1778 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg E. J.Und als Mitglied einer Feuerwehr, egal, ob Berufs-, Freiwillige oder Werkfeuerwehr hat man den Status einer beliehenen Privatperson. Ne, als Berufsfeuerwehr bist du ganz sicher keine beliehene Person. Berufsfeuerwehr=Beamte=Art 33 Abs 4 ->Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Bei der FF sieht das schon so aus, dies wird durch das jeweilige Feuerwehrgesetz geregelt. Auf welcher gesetzlichen Grundlage nun die WF hoheitliche Aufgaben wahrnimmt bzw eine WF beliehene sind erschließt sich mir nicht so recht. | |||||
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Autor | Dani8el 8Z., Ansbach / Bayern | 837806 | |||
Datum | 25.02.2018 09:31 | 1700 x gelesen | |||
Bay. Feuerwehrgesetzt Art. 15 insbesondere (7) 1Werkfeuerwehren müssen bei Bedarf auch außerhalb des Betriebs oder der Einrichtung Hilfe leisten, wenn die Erfüllung der eigenen Aufgaben dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. 2Auf Antrag sind dem Träger der Werkfeuerwehr die Aufwendungen von der Gemeinde zu erstatten, in deren Gebiet Hilfe geleistet wurde. Heißt doch eigentlich sie müssen Sie diese Aufgaben wahrnehmen wenn Sie zufällig irgendwo dazukommen. | |||||
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