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ThemaAnforderungen Truppführerausbildung in Baden Württemberg40 Beträge
RubrikAusbildung
Infos:
  • FW-Forum: Vom Truppmann zum Truppführer in BW
  • FW-Forum: FW-Leistungsabzeichen in der TM-2 Aúsbildung
  •  
    AutorPete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg821268
    Datum23.06.2016 22:3410033 x gelesen
    Ist das Leistungsabzeichen in Bronze beim Truppmann abzulegen und für den Truppführerlehrgang bereits erforderlich?

    Die Beschreibung bei der Landesfeuerwehrschule ist für mich Verwirrend.

    mfg Peter Lipp

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    AutorPhil8ipp8 H.8, Engelsbrand / Baden-Württemberg821269
    Datum23.06.2016 22:465874 x gelesen
    Hallo Peter,

    meinem Kenntnisstand nach: Ja.
    Erst Truppmann-Ausbildung, dann Leistungsabzeichen bronze und erst danach geht's dann zum Truppführer.

    Gruß Philipp

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    AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg821270
    Datum24.06.2016 07:515631 x gelesen
    Hallo Peter,

    "soll" in einer VwW bedeutet, dass dies im Regelfall Voraussetzung ist und nur im Einzelfall in begründeten Ausnahmefällen davon abgewichen werden kann.

    Thomas

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg821271
    Datum24.06.2016 08:305655 x gelesen
    Guten Morgen

    Geschrieben von Thomas B.

    "soll" in einer VwW bedeutet, dass dies im Regelfall Voraussetzung ist und nur im Einzelfall in begründeten Ausnahmefällen davon abgewichen werden kann.


    Interessant hierzu der Absatz 2.4.3 aus den " VwV-Feuerwehrausbildung Erläuterungen ( ":

    In der VwV Feuerwehrausbildung ist geregelt, dass das Feuerwehrleistungsabzeichen in Bronze sowie die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger und die Heißausbildung durchgeführt werden sollen". "Sollen" bedeutet, dass diese Ausbildungsgänge durchgeführt werden müssen. Sofern aus persönlichen oder organisatorischen Gründen dies nicht ermöglicht werden kann, kann in Ausnahmefällen auf diese Qualifikation verzichtet werden. Beispielsweise kann dies eine fehlende At
    emschutztauglichkeit sein oder die Tatsache, dass keine Leistungsabzeichen-Abnahme durchge
    führt wird bzw. keine Gruppe zustande kommt.


    oder auch der " VwV-Feuerwehrausbildung Ziff. 2.4.2:

    Innerhalb des Zweijahreszeitraumes soll das Feuerwehr-Leistungsabzeichen in Bronze erworben werden. Zeiten im Einsatzdienst und die Vorbereitung zum Ablegen eines Feuerwehr-Leistungsabzeichens können insgesamt mit bis zu zehn Stunden pro Jahr angerechnet werden.
    Im Rahmen der Truppmannausbildung sollen der Lehrgang Atemschutzgeräteträger und eine Ausbildung in Übungseinrichtungen zur Brandbekämpfung (Heißausbildung) zusätzlich absolviert werden.


    Hier wird auch die Heißausbildung als " Soll " und somit als ein " Muß " (?) aufgeführt. Ich kenne etliche Feuerwehren in einigen Landstrichen, bei den das Leistungsabzeichen nicht, dafür aber für fast falle TM-1 + 2 Teilnehmer eine Heisausbildung durchgeführt wird und solch ausgebildetete FW-Angehörigen trotzden alle weiterführende Lehrgänge bis zum ZF-Lehrgang anstandslos absolvieren dürfen.



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorJose8f F8., Hochdorf / BW821273
    Datum24.06.2016 13:264871 x gelesen
    Naja.... also gefordert wird es zwar schon lange, aber viele Kreisbrandmeister oder Ausbildungsverantwortliche drücken noch meistens beide Augen zu wenn kein Leistungsabzeichen abgelegt wurde.

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    AutorUli 8W., Sulz-Hopfau / Baden-Württemberg821275
    Datum24.06.2016 14:054886 x gelesen
    Geschrieben von ---Thomas B.--- "soll" in einer VwW bedeutet, dass dies im Regelfall Voraussetzung ist und nur im Einzelfall in begründeten Ausnahmefällen davon abgewichen werden kann.


    ...was hat man mir mal zu Verwaltungsvorschriften beigebracht..."soll" heißt "muss" wenn man "kann".
    (und wenn man nicht "kann" muss man gute Gründe haben)

    Sagt dasselbe aus, nur der erste Satz dazu prägt sich relativ gut ein...


    mit besten Grüßen
    Uli

    Meine Beiträge geben meine Sicht der Dinge und meine Meinung wieder. Deshalb schreib auch ich hier und nicht ein anderer :-)

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    AutorDenn8is 8E., Menden / NW821417
    Datum30.06.2016 15:534442 x gelesen
    Frage aus Interesse: Ist das Leistungsabzeichen in Ba-Wü etwas was aus gesetzgeberische Vorgaben hervorgeht?

    In anderen Bundesländern (zB hier in NRW) wird das Kreisleistungsabzeichen duch den Landesfeuerwehrverband (VdF) vergeben, ist also streng genommen eine Auszeichung eines privaten Vereins. Dies hat dementsprechend für die Laufbahn(ausbildungen) keine Relevanz.

    mit kameradschaftlichen Grüßen

    Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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    AutorJürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg821418
    Datum30.06.2016 16:034280 x gelesen
    Hallo Dennis,

    -Geschrieben von VwV-Feuerwehrausbildung BW- Innerhalb des Zweijahreszeitraumes soll das
    Feuerwehr-Leistungsabzeichen in Bronze erworben werden.


    Nachzulesen hier unter Punkt 2.4.2

    LFS-BW Link VwV-Feuerwehrausbildung

    "Soll" heist hier ein "Muss" wenn man "kann".

    Gruß vom See
    Jürgen

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    AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz821419
    Datum30.06.2016 16:104236 x gelesen
    Geschrieben von Dennis E.In anderen Bundesländern (zB hier in NRW) wird das Kreisleistungsabzeichen duch den Landesfeuerwehrverband (VdF) vergeben, ist also streng genommen eine Auszeichung eines privaten Vereins. Dies hat dementsprechend für die Laufbahn(ausbildungen) keine Relevanz.

    Bei diversen Behörden (Landespolizeien, Bundespolizei, Bundeswehr,...) orientiert man sich bei den allgemeinen sportlichen Anforderungen an den Leistungen des Deutschen Sportabzeichens, welches vom Deutschen Olympischen Sportbund verliehen wird.

    Zwar muss man nur die Leistungen erfüllen, nicht das Sportabzeichen auch real erwerben, trotzdem sind auch hier die Festlegungen an einem eigentlich nur "e.V." orientiert was der DOSB nunmal "nur" ist.

    Also nichts ungewöhnliches, daß Leistungsüberprüfungen von staatlicher Seite an privat-zivile Leistungsprüfungen angelehnt sind.

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    AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü821429
    Datum30.06.2016 20:064279 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Dennis E.Frage aus Interesse: Ist das Leistungsabzeichen in Ba-Wü etwas was aus gesetzgeberische Vorgaben hervorgeht?
    Richtlinie LAZ; IM Baden-Württemberg

    Manfred

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    AutorMart8in 8L., Illingen / Baden-Württemberg821439
    Datum01.07.2016 10:594131 x gelesen
    Hallo,

    das Leistungsabzeichen ist keine "Vereinssache" sondern eine Richtlinie des Ministerium für Inneres in Baden-Württemberg. Deshalb sind diese Veranstaltungen eigentlich Sache des Kreisbrandmeisters und nicht des Verbandes. Obwohl die Termine zur Abnahme auch auf der Seite der Verbände zumeist beworben werden.

    Da es eine Richtlinie des IM ist, können Landesweit die Abnahmen erfolgen.

    Grüßle

    Meine private Meinung! § Artikel 5(1) GG! Was ich hier schreibe ist meine persönliche Meinung, und nicht die meiner Dienststelle oder der Freiwilligen Feuerwehr der ich angehöre!

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg835236
    Datum20.11.2017 10:354073 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Peter L.

    Ist das Leistungsabzeichen in Bronze beim Truppmann abzulegen und für den Truppführerlehrgang bereits erforderlich?

    Wie bereits hier beschrieben, gilt bis Ende des Jahres die alte VwV-Ausbilung mit dem Begriff " soll ".
    Im Entwurf der neuen VwV-Ausbildung samt Synopse für BaWü, die u.a. den Feuerwehren im Ländle, dem LFV und dem Städte- und Landkreistag, für Stellungsnahmen bis zum 8. Dez. 2017 vorlegt wurde, ist diesbezüglich zu lesen:

    " 2.1.3 Lehrgang "Truppführer"
    [...]
    Voraussetzungen für den Lehrgang ist der Nachweis der notwendigen fachlichen Befähigungen durch den Erwerb des Feuerwehr-Leistungsabzeichen Baden-Württemberg in Bronze "


    Somit ist er nicht mehr Bestandteil der TM-2 Ausbildung, sondern mit eine Voraussetzung zur Absolvierung des TF-Lehrganges; irgendwie muß man ja die "fachliche Befähigung" als TF-Anwärter nachweisen können ?!
    Gegen diesen Passus regt sich bei Einigen der zur Stellungnahme gebetenen Widerstand und plädieren für die Streichnung dieser diskussionswürdigen Vorgabe/Voraussetzung.

    Die Beschreibung bei der Landesfeuerwehrschule ist für mich Verwirrend.

    Die Gliederung im Entwurf zur neuen VwV-Ausbildung wurde überarbeitet, und klarer strukturiert, die Anlagen sind auf ein notwendiges Minimum von bisher sechs auf zwei reduziert. Mal sehn was 2018 dann in der endgültigen Fassung zu lesen ist.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg835237
    Datum20.11.2017 10:513647 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Bernhard D.

    Hier wird auch die Heißausbildung als " Soll " und somit als ein " Muß " (?) aufgeführt.


    Im Bereich des ebenfalls wichtigen Themas " Heißausbildung " wird im Entwurf zur neuen VwV-Ausbildung weiterhin von soll bzw. sollen gesprochen:

    " Im Rahmen der Truppmannausbildung sollen der Lehrgang "Atemschutzgeräteträger" und eine Ausbildung in Übungseinrichtungen zur Brandbekämpfung (Heißausbildung) zusätzlich absolviert werden "

    Da müßen die FW im Ländle weitgehend noch kommerzielle Anbieter in Anspruch nehmen und somit die Gemeinde diese Heißausbildung bezahlen.

    Auch das Bildungsprogramm der "DJF" und die Leistungsspange der "DJF" finden im VwV-Ausbildung-Entwurf bezüglich der TM-2 Ausbildung Erwähnung:

    " Die Ausbildung in der jugendfeuerwehr kann mit bis zu einem Jahr angerechnet werden, wenn die Ausbildung gemäß dem Bildungsprogramm der Deutschen Jugendfeuerwehren durchgeführt wurde und die Leistungspange der deutschen Jugendfeuerwehr erworben wurde. "


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorRolf8 Z.8, Waldshut Tiengen / Baden Württemberg835245
    Datum21.11.2017 10:043458 x gelesen
    Hallo Zusammen

    bei uns im Landkreis wird seit einigen Jahren eine sogenannte Truppmann 2 Prüfung angeboten.
    Hierbei werden die Teilnehmer einen halben Tag lang in den verschiedenen Themenblöcken des TM2 Lernzielkataloges geprüft. Es gibt eine Einzelaufgabe eine Teamaufgabe sowie mehrere Eiinsatzubungen zum Thema THL und Löschangriff.
    Dies wird als Alternative zum Leistungsabzeichen anerkannt.
    Zusätzlich wird die Heisausbildung im Brandcontainer welche jedes Jahr ein Mal im Kreis angeboten wird als Zulassungskriterium gefordert.

    AS und Sprechfunklehrgang sind obligatorisch.

    MkG. Rolf Zastrow

    _____________________________
    Mein Beitrag = meine Meinung

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg835246
    Datum21.11.2017 10:163247 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Rolf Z.bei uns im Landkreis wird seit einigen Jahren eine sogenannte Truppmann 2 Prüfung angeboten.
    Hierbei werden die Teilnehmer einen halben Tag lang in den verschiedenen Themenblöcken des TM2 Lernzielkataloges geprüft. Es gibt eine Einzelaufgabe eine Teamaufgabe sowie mehrere Eiinsatzubungen zum Thema THL und Löschangriff.
    Dies wird als Alternative zum Leistungsabzeichen anerkannt.

    gute Idee

    Wie sind die Erfahrungen mit dem Ausbildungstand der Teilnehmer?

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorRolf8 Z.8, Waldshut Tiengen / Baden Württemberg835247
    Datum21.11.2017 10:263310 x gelesen
    Hallo Zusammen

    Geschrieben von Jürgen M.Wie sind die Erfahrungen mit dem Ausbildungstand der Teilnehmer

    Um es mit einem Wort zusammenzufassen ; Durchwachsen

    Die Bandbreite reicht von der üblichen Ausreden "Das haben wir in unserer Feuerwehr nicht" bis hin zu klappt super ohne Einschränkung.

    Es wird in der Ausschreibung fur diesen Lehrgang, genauso wie übrigens auch schon während der TM 1 Ausbildung, explizit darauf hingewiesen, das auch Geräte welche in der eigenen Feuerwehr Abteilung nicht zur Verfügung stehen aber sicherlich in der Gemeindefeuerwehr vorhanden sind, wie zB Schiebleiter, Rettungssatz und Belüftungsgeräte, genauso geprüft werden wie das Saugleitung kuppeln und der "normale" Löschangriff

    MkG. Rolf Zastrow

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    AutorChri8sto8ph 8R., Lahr / Baden - Württemberg835253
    Datum21.11.2017 14:363123 x gelesen
    Hallo Rolf,

    diese Vorgehensweise finde ich wesentlich effizienter als den über Monate hinweg einstudierten Löschangriff für das Leistungsabzeichen Bronze!

    Das ist m.E. ein Best Practice-Beispiel!!!!!!

    Gut Wehr
    Christoph Richter

    Alles Geschriebene beruht auf meiner persönlichen Meinung und spiegelt weder die Meinung der Organisationen bzw. des Unternehmens dem ich angehöre!

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg835256
    Datum21.11.2017 14:573183 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Rolf Z.

    bei uns im Landkreis wird seit einigen Jahren eine sogenannte Truppmann 2 Prüfung angeboten.
    Hierbei werden die Teilnehmer einen halben Tag lang in den verschiedenen Themenblöcken des TM2 Lernzielkataloges geprüft.



    Ähnliches läuft hier im Unterkreis als ( unverbindlicher ) TF-Zulassungstest.

    Dies wird als Alternative zum Leistungsabzeichen anerkannt.

    Bisher war man in vielen Gemeinden im Kreisgebiet in Sachen des " Soll- " Erwerbs des " Leistungsabzeichen Bronze " im Rahmen der TM-2 Ausbildung zurückhaltend, die Teilnehmerzahl an den " Kreiseimerfestspielen " war/ist angesichts der Kreisgröße überschaubar. Wie das zukünftig nach Inkrafttreten der neuen VwV-FW-Ausbildung zum 1.1.18 aussehen wird ?
    Der Erwerb des bronzenen Leistungsabzeichen soll ja dann nicht mehr zur TM-2 Ausbildung gehören, sondern wird als Zulassung zur TF-Ausbildung gefordert. Ergo: wer nicht TF ( oder mehr z.B. ) werden will/kann, bräuchte dann auch kein Leistungsabzeichen machen.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    AutorOlaf8 S.8, Hirschberg / Baden-Württemberg835262
    Datum21.11.2017 18:243063 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.Der Erwerb des bronzenen Leistungsabzeichen soll ja dann nicht mehr zur TM-2 Ausbildung gehören, sondern wird als Zulassung zur TF-Ausbildung gefordert.
    In meinen Augen völlig hanebüchen.
    Wir fahren mit dem "Eingangstest" zum TF ganz gut.

    Gruß
    Olaf

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg835265
    Datum21.11.2017 19:453003 x gelesen
    Guten Abend

    Geschrieben von Rolf Z.

    Es wird in der Ausschreibung fur diesen Lehrgang, genauso wie übrigens auch schon während der TM 1 Ausbildung, explizit darauf hingewiesen, das auch Geräte welche in der eigenen Feuerwehr Abteilung nicht zur Verfügung stehen aber sicherlich in der Gemeindefeuerwehr vorhanden sind, wie zB Schiebleiter, Rettungssatz und Belüftungsgeräte, genauso geprüft werden wie das Saugleitung kuppeln und der "normale" Löschangriff

    Ein Blick in die Lernzielkataloge für die Truppmannausbildung Teil 1 und die Truppmannausbildung Teil 2 dürften hier bez. der Ausbildung an nicht in jeder FF vorhandenen Ausrüstungsteile, Geräte, trag´b. Leitern, DLK etc. für Klarheit sorgen. Der Verweis auf inhaltliche Voregaben u.a. der Lernzielkataloge wird in der z.Zt. gültigen als auch im Entwurf zur VwV-FW-Ausb. explizit in den Leitlinien zur Ausbildung erwähnt.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg835266
    Datum21.11.2017 20:023043 x gelesen
    Guten Abend

    Geschrieben von Rolf Z.


    Zusätzlich wird die Heisausbildung im Brandcontainer welche jedes Jahr ein Mal im Kreis angeboten wird als Zulassungskriterium gefordert.

    Der Kreis bietet hier nur eine Heißausbildung in der gasbefeuerten mobilen der " Übungsanlage * " EnBW an; eine Ausbildung in einer richtigen Heißübungsanlage müssen die einzelnen Gemeinden selber organisieren und bezahlen und ist somit leider nicht für jeden FW-Angehörigen verpflichtend und machbar.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    * wobei ich als Erstausbildung während/nach der AGT-Ausbildung in der hier gern scherzhaft Kasperburg genannte Heißübungsanlage der EnBW durchaus sinnvoll finde !

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

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    AutorRolf8 Z.8, Waldshut Tiengen / Baden Württemberg835273
    Datum22.11.2017 07:582979 x gelesen
    Hallo

    also die beschriebene "Heisausbildung" ist bei uns auch ein gasbetriebener Brandcontainer (nicht der von der ENBW).
    Eine holzbefeuerte Anlage wäre sicherlich interessanter aber für viele ist es das einzige Mal "Feuer" das Sie im Jahr sehen und das ist auf jeden Fall besser als gar nichts.

    Natürlich steht in den Lernzielkatalogen und VWV.s usw. drinnen das man die Geräte dann bei der Gemeindefeuerwehr holen soll um Ausbildung damit zu machen aber bei wievielen Wehren wird das effektiv auch so gehandhabt? Wir Ausbilder sind dann schon in der Lage das ein wenig einzuschätzen und einen FwA einer TSA Wehr nicht gerade im THL Einsatz als Geräteführer einzusetzen und zu bewerten. Aber der Beweis das auch das geht bringen interessierte junge Kameraden auch immer mal wieder und da fragt man sich dann schon warum es bei den Einen geht und bei den anderen nicht ??
    Auserdem, was uns halt wirklich stört, ist das teilweise vorhandene Desinteresse nach dem Motto haben wir nicht interessiert mich nicht und da trennt sich das dann schon etwas vom Interessierten zum Kameraden ohne Interesse.

    MkG. Rolf Zastrow

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg835342
    Datum25.11.2017 16:023028 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Rolf Z.

    Hierbei werden die Teilnehmer einen halben Tag lang in den verschiedenen Themenblöcken des TM2 Lernzielkataloges geprüft.


    Wo werden Nachweishefte o.ä. zur Dokumentation der TM-2 Ausbildung gem. Lernzielkatzalog " Truppmann-Ausbildung Teil 2 " eigentlich verwendet und auch bei der Anmeldung zum TF-Lehrgang gefordert ?
    Hier im Kreis bei einige FF üblich.

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP835344
    Datum25.11.2017 17:123071 x gelesen
    Bei uns. Das wird bei der TF-(Kreis)ausbildung m.W. nicht gefordert, dient aber unserer eigenen Dokumentation. Wir machen ca. 20h des TM2 zentral auf Gemeindeebene, der Rest soll integriert in der normalen Standortausbildung mitlaufen. Damit man hinterher nicht alle Übungspläne und Anwesenheitslisten durchblättern muss, ob das auch erfolgt ist, wird für jeden TM2-Azubi ein "Ausbildungsheft" geführt.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP835360
    Datum26.11.2017 15:272765 x gelesen
    Bei uns läuft das genauso ab. Hintergrund war wohl mal eine Beschwerde der Zentralen Kreisausbilder das die Leistungen derer die beim TF-Lehrgang aufschlagen teilweise mangelhaft waren.

    Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
    Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg838049
    Datum05.03.2018 11:173012 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Bernhard D.

    Im Entwurf der neuen VwV-Ausbildung samt Synopse für BaWü, die u.a. den Feuerwehren im Ländle, dem LFV und dem Städte- und Landkreistag, für Stellungsnahmen bis zum 8. Dez. 2017 vorlegt wurde, ist diesbezüglich zu lesen:

    " 2.1.3 Lehrgang "Truppführer"
    [...]
    Voraussetzungen für den Lehrgang ist der Nachweis der notwendigen fachlichen Befähigungen durch den Erwerb des Feuerwehr-Leistungsabzeichen Baden-Württemberg in Bronze "

    Somit ist er nicht mehr Bestandteil der TM-2 Ausbildung, sondern mit eine Voraussetzung zur Absolvierung des TF-Lehrganges; irgendwie muß man ja die "fachliche Befähigung" als TF-Anwärter nachweisen können ?!



    Zwischenzeitlich trat die neuen VwV-Feuerwehrausbildung für BaWü mit Datum vom 5. Febr. 2018 in Kraft. Der o.g. Passus, dass der Erwerb des Leistungsabzeichen in Bronze als Voraussetzung zur Zulassung zum TF-Lehrgang notwendigt ist, ist nun Fakt.

    Gegen diesen Passus regt sich bei Einigen der zur Stellungnahme gebetenen Widerstand und plädieren für die Streichnung dieser diskussionswürdigen Vorgabe/Voraussetzung.

    Die Gegeneinwendungen wurden nicht berücksichtigt.
    Interessant mit welcher Akribie man sich der Leistungsspangenabnahme mancherorts widmet, diese Engagement würde ich mir auch gerne für andere wichtige Themen- bzw. Problemfelder der Feuerwehren wünschen.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

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    AutorRola8nd 8K., Reute / Baden-Württemberg838051
    Datum05.03.2018 11:422830 x gelesen
    Hallo Bernhard,

    der Erwerb des Leistungsabzeichen in Bronze als Voraussetzung zur Zulassung zum TF-Lehrgang ist ein SOLL und keine Pflicht. So ist es formuliert.
    Faktisch ist das Leistungsabzeichen keine Voraussetzung mehr.

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg838053
    Datum05.03.2018 11:462778 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Roland K.

    der Erwerb des Leistungsabzeichen in Bronze als Voraussetzung zur Zulassung zum TF-Lehrgang ist ein SOLL und keine Pflicht.

    Stimmt, eben nochmals die neue VwV-FW-Ausbidlung genau durchgelesen, es steht SOLLEN !

    Faktisch ist das Leistungsabzeichen keine Voraussetzung mehr.


    Somit bleibt alles beim Alten und die Einsprüche haben doch genutzt.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg838079
    Datum06.03.2018 07:352598 x gelesen
    Nochmal,

    Zitat von mir selbst weiter oben im Thread:

    "Soll" in einer VwW bedeutet, dass dies im Regelfall Voraussetzung ist und nur im Einzelfall in begründeten Ausnahmefällen davon abgewichen werden kann.

    Thomas

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg838082
    Datum06.03.2018 07:552524 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Thomas B.

    nur im Einzelfall in begründeten Ausnahmefällen davon abgewichen werden kann.

    Da kenne ich aber ganze Landstiche in BaWü in denen bezüglich der Absolvierung des Leistungsabzeichens der Einzelfall in begründeten Ausnahmefällen der Regelfall ist.
    Interessanterweise wird auf die bisher und auch in der neuen VwV-FW-Ausb. als SOLL vorgesehene " Heißausbildung " im Rahmen der TM-2 Ausbildung oftmals -warum auch immer ?- verzichtet; und SOLL nach mancher Auslegung doch " muß "bedeutet, warum wird dann vielfach auf die SOLL-geforderte Ausbildung in Übungseinrichtungen zur Brandbekämpfung bei der TM-2 Ausbildung verzichtet und da zweierlei Maß angewendet ?


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

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    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt838083
    Datum06.03.2018 08:252452 x gelesen
    Weil das die Verwaltung Geld kostet und man das Geld ja nicht ausgeben muss.

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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    AutorThom8as 8H., Ubstadt-Weiher / Baden-Württemberg838093
    Datum06.03.2018 11:092600 x gelesen
    In Zeiten in denen die Leute immer weniger Zeit haben, ist diese Wettkämpfe als Voraussetzung für den Truppführerlehrgang zu fordern, schon ein gutes Indiz für Weltfremdheit.

    Ich spreche den Leistungsabzeichen nicht ihren Wert ab. Es ist sicher sehr sinnvoll zum Einüben von Standards, die dann später im Einsatz einfach sitzen. Und wer es machen will, der soll es machen. Gibt dafür ja dann auch einen Anstecker an der Uniform.

    Aber auch Feuerwehrmänner ohne diesen Anstecker können ihre Leistung bringen. Vor allem als Zulassung zum Truppführerlehrgang der von seinen Lehrinhalten her tatsächlich von jedem schaffbar ist, der nicht vollständig merkbefreit unterwegs ist, ist das nunja, "überdenkenswert".

    dieser Beitrag ist keine offizielle Kommunikation der FF Ubstadt-Weiher

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg838100
    Datum06.03.2018 16:252689 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Thomas H.

    In Zeiten in denen die Leute immer weniger Zeit haben, ist diese Wettkämpfe als Voraussetzung für den Truppführerlehrgang zu fordern, schon ein gutes Indiz für Weltfremdheit.

    Hat man in der jetzt neuen VwV-FW-Ausbildung ( 2018 ) gegenüber dem Entwurf von 2017 dann ja doch nur als Soll-Bestimmung festgesetzt:

    " 2.1.3.
    Lehrgang "Truppführer"
    [...]
    Die notwendigen fachlichen Befähigungen sollen durch den Erwerb des Feuerwehr-Leistungsabzeichens Baden-Württemberg in Bronze nachgewiesen werden . "


    Mir wäre zum Nachweis der fachlichen Befähigung ein Zulassungstest zur TF-Ausbildung -wie hier bei einigen Unterkreisen üblich- und einen Nachweis über die Tätigkeiten bei der TM-2 Ausbildung lieber gewesen.
    Zum Zeitfaktor, in divesen Veröffentlichungen zur zukünftigen FW-Struktur/Ausbildung/Reform der FwDV 2 etc. -wie z.B.Dieser - wird gerade der zeitliche Rahmen und Ablauf diskutiert und von unnötiger Verlängerung der Ausbildung abgeraden.

    Ich spreche den Leistungsabzeichen nicht ihren Wert ab. Es ist sicher sehr sinnvoll zum Einüben von Standards, die dann später im Einsatz einfach sitzen. Und wer es machen will, der soll es machen.

    Schon, aber die Teilnahme verbindlich zu fordern ? Ist jetzt aber in BaWü weg vom Tisch.



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorThor8ste8n K8., Gernsbach / Baden-Württemberg838106
    Datum07.03.2018 09:222301 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.
    Schon, aber die Teilnahme verbindlich zu fordern? Ist jetzt aber in BaWü weg vom Tisch.


    Ich befürchte das kommt mit der gewählten Formulierung wieder auf die Interpretation der Kreisbrandmeister an.

    Bei uns in der Wehr wird zum Glück direkt nach der Grundausbildung mit den Teilnehmern das LAZ in Bronze durchgeführt, daher gibt es da wenig Probleme. Aber ich kenne einige FA, aus unterschiedlichen Landkreisen, die keine Möglichkeit für das LAZ haben und es jedes Mal ein Kampf ist diese auf den TF zuzulassen.

    Das LAZ in BaWü ist meiner Meinung nach auch relativ praxisbezogen und viele Grundtätigkeiten kann man, mit dem Wettkampf als Motivation, gut einüben. Als SOLL Voraussetzung für den TF finde ich es persönlich eher unglücklich. Da fände ich einen Zulassungstest wie Bernhard es erwähnte besser.

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    AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW838109
    Datum07.03.2018 10:392200 x gelesen
    Geschrieben von Thorsten K.Ich befürchte das kommt mit der gewählten Formulierung wieder auf die Interpretation der Kreisbrandmeister an.

    "Soll" in einer Verwaltungsvorschrift ist "muss, wenn kann". Richtig viel Interpretationsspielraum für das Landratsamt gibt es da nicht.

    Geschrieben von Thorsten K.Aber ich kenne einige FA, aus unterschiedlichen Landkreisen, die keine Möglichkeit für das LAZ haben und es jedes Mal ein Kampf ist diese auf den TF zuzulassen.

    Es muss mindestens die Möglichkeit geschaffen werden, das LZA Bronze vor dem TF-Lehrgang zu absolvieren. Wenn es dann im Einzelfall bei einem Teilnehmer z.B. nur mit der Abschlussübung nicht passt (Krankheit, Beruf), mag man dies als Ausnahme betrachten.

    Geschrieben von Thorsten K.Das LAZ in BaWü ist meiner Meinung nach auch relativ praxisbezogen und viele Grundtätigkeiten kann man, mit dem Wettkampf als Motivation, gut einüben.

    Das war auch die Argumentation des früheren Landesbranddirektors. Damals als Teil des TM2, jetzt etwas entschärft als Zugang zum TF-Lehrgang.

    Geschrieben von Thorsten K.Als SOLL Voraussetzung für den TF finde ich es persönlich eher unglücklich. Da fände ich einen Zulassungstest wie Bernhard es erwähnte besser.

    Der Landesfeuerwehrverband hatte als Alternative eine "standardisierte Einsatzübung" z. B. nach örtlichen Standardeinsatzregeln vorgeschlagen, konnte sich aber nicht durchsetzen. Der fachliche "Zulassungstest" besteht im erfolgreichen Abschluss der TM2-Ausbildung. Dazu gehört m.E. auch eine Abschlussprüfung, ist in BaWü aber nicht vorgesehen.

    Gruß, Stefan

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    AutorJürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg838121
    Datum07.03.2018 14:202413 x gelesen
    Hallo zusammen,
    auch bei uns im Landkreis wird das nicht so eng gesehen. Da ist der Erwerb des LAZ Bronze keine Bedingung für die Teilnahme am TF-Lehrgang. Wäre auch für einige Feuerwehren fatal, da die seit Jahren mangels Motivation und / oder genügend Teilnehmern gar nicht mehr an Wettkämpfen teilnehmen.

    Die Frage ist, wenn "Soll = muss wenn kann" gilt: Wer ist den dafür Verantwortlich? Der einzelne Feuerwehrangehörige wohl kaum. Der kann ja nix dafür das es in seiner Wehr keine Wettkämpfe gibt. Also ist die Wehr verantwortlich für die Teilnahme am LAZ.

    Bei uns ist es üblich das wir zusammen mit den Nachbar-Wehren immer eine Gruppe an den Start bringen. In der Grundausbildung wird Werbung für die Teilnahme gemacht, bringt ca. 80% Teilnehmer.

    Ich habe dabei ein ganz anderes Problem. Wir haben Bronze, Silber mit 14 Teilnehmern durchgezogen. Nun würde 2019 das LAZ in Gold anstehen. Wollen die auch machen. Leider haben ein paar nicht alle Stunden am Truppführer-Lehrgang erfüllt und können somit nicht am Gold teilnehmen. Der nächste TF ist leider erst wieder im Herbst.

    Gruß vom See
    Jürgen

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg838125
    Datum07.03.2018 17:172414 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Stefan H.

    "Soll" in einer Verwaltungsvorschrift ist "muss, wenn kann". Richtig viel Interpretationsspielraum für das Landratsamt gibt es da nicht.

    Naja, dann laufen in unserem Landkreis gem. der alten VwV-FW-Ausb. von 2011 jede Menge " illegaler " TF ohne damals geforderten absolvierten bronzenen Leistungsabzeichen bei der TM-2 Ausbildung herum, wird denen jetzt die TF-Funktion aberkann ?

    Es muss mindestens die Möglichkeit geschaffen werden, das LZA Bronze vor dem TF-Lehrgang zu absolvieren.

    Muss man das wirklich ? Die neue VwV-Feuerwehrausbildung schreibt beispielsweise unter Ziff. 2.1.2 " Truppmannausbildung Teil 2 ":

    " Im Rahmen der Truppmannausbildung sollen der Lehrgang Atemschutzgeräteträger und eine Ausbildung in Übungseinrichtungen zur Brandbekämpfung (Heißausbildung) zusätzlich absolviert werden. "

    Wie viele Kreise bieten auf Grund einer Soll-Bestimmung ihren FW-Angehörigen im Rahmen der TM-2 Ausbildung auch wirklich die erwähnte Soll-Heißausbildung an ?

    Der Landesfeuerwehrverband hatte als Alternative eine "standardisierte Einsatzübung" z. B. nach örtlichen Standardeinsatzregeln vorgeschlagen, konnte sich aber nicht durchsetzen.

    Wäre u.a. eine Möglichkeit gewesen, andere Kreise schlugen, wie erwähnt, einen Zulassungstest zum TF-Lehrgang und einen schriftlichen Nachweis zu den einzelnen Ausbildungseinheiten des " LZK-TM-2 " vor.

    Der fachliche "Zulassungstest" besteht im erfolgreichen Abschluss der TM2-Ausbildung. Dazu gehört m.E. auch eine Abschlussprüfung, ist in BaWü aber nicht vorgesehen.

    Der o.g. Lernzielkatalog TM-2 Ausbildung sieht immerhin einen " Leistungsnachweis " vor.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg838126
    Datum07.03.2018 17:262246 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Jürgen G.

    auch bei uns im Landkreis wird das nicht so eng gesehen.

    Hier bezüglich des Leistungsabzeichen auch nicht.
    Etliche Feuerwehren schicken ihre Leute zu benachbarten Berufsfeuerwehren zur TF-Ausbildung ( diese bieten u.a. eine TF-Blockausbildung werktagsüber an ), deren Ausbildungsabteilungen interessiert mehr, dass rechtzeitig die Lehrgangsgebüren bezahlt werden ;-))

    Bei uns ist es üblich das wir zusammen mit den Nachbar-Wehren immer eine Gruppe an den Start bringen.

    Solche hier NATO-Gruppen genannte interkommunale Leistungsabzeichengruppen mit Teilnehmern aus mehreren Geindefeuerwehren finden auch hier zunehmend Verbreitung.

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    AutorThor8ste8n K8., Gernsbach / Baden-Württemberg838129
    Datum08.03.2018 12:502199 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen G. Ich habe dabei ein ganz anderes Problem. Wir haben Bronze, Silber mit 14 Teilnehmern durchgezogen. Nun würde 2019 das LAZ in Gold anstehen. Wollen die auch machen. Leider haben ein paar nicht alle Stunden am Truppführer-Lehrgang erfüllt und können somit nicht am Gold teilnehmen. Der nächste TF ist leider erst wieder im Herbst.

    Ist genau der Grund warum wir dieses Jahr aussetzen und erst den TF Lehrgang Frühjahr 2019 abwarten müssen. Habe für die Voraussetzung TF für LAZ Gold kein Verständnis.

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg838140
    Datum08.03.2018 16:452241 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Thorsten K.

    Ist genau der Grund warum wir dieses Jahr aussetzen und erst den TF Lehrgang Frühjahr 2019 abwarten müssen.

    Irgendwie nicht ganz nachvollziehbar, dass man einen evtl. notwendigen Lehrgang -der TF ist ja Voraussetzung zum Besuch einiger weitere Lehrgängen- nicht besuchen kann weil eine nicht geforderte Voraussetzung nicht erfüllt ist ?
    Ob das die Motivation fördert ?

    Habe für die Voraussetzung TF für LAZ Gold kein Verständnis.

    Zumal die VwV-FW-Ausb. nur als SOLL-Bestimmung das Leistungsabzeichen in Bronze fordert.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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