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ThemaVergünstigungen für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige seitens der Gemeinde?27 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • FW-Forum: Vorteile durch Dienst in einer FF
  • FW-Forum: Sulz a.N.: Keine Vergünstigungen für Feuerwehrleute
  • LFV-BW: Stratgiepapier " FREIWILLIG.stark "
  • FW-Forum: Prämie für Feuerwehrangehörige
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg838130
    Datum08.03.2018 12:517546 x gelesen
    hallo,

    Habt ihr Erfahrungen mit Vergünstigungen für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige seitens der Gemeinde?

    Was wird angeboten, wie wird das angenommen und umgesetzt, gibt es dabei Probleme (bzw. Beschwerden von Bürgern wegen Benachteiligung)?

    Neid von anderen (Hilfs-) Organisationen bzw. Vereine?

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorOliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen838133
    Datum08.03.2018 14:464244 x gelesen
    Hallo Jürgen!

    Dazu kann ich nur sagen, dass Vergünstigungen der Gemeinde nur schwer umzusetzen sind. Daran Schuld ist in der Regel der sogenannte Gleichbehandlungsgrundsatz im öffentlichen Recht.

    Mit welcher Rechtsgrundlage sollte eine Gemeinde z.B. einem ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen einen Teil der Grundsteuer erlassen oder ihn kostenlos ins Schwimmbad lassen?

    Das ist ein sehr schwieriges Thema und die Komplexität steigt mit der Größe der Gemeinde exponentiell.

    Wir haben bei uns ein Bonus-System angelehnt an FF Wetter/Ruhr eingeführt. Das ist in der Regel eine bessere Lösung als andere Bürger schlechter zu stellen oder die Feuerwehrleute besser (und das meine ich nicht moralisch sondern rein rechtlich).

    Es wäre an der Zeit da mal eine rechts-sichere Lösung anzustreben.

    Gruß Oliver

    +++ Melden macht frei und belastet andere! +++

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    AutorMark8us 8S., Herxheim / Rheinland-Pfalz838134
    Datum08.03.2018 15:323787 x gelesen
    Hallo,

    es ist richtig, dass es an der Rechtsgrundlage in der Regel fehlt. Daher ist dies für viele Gemeinden eine freiwillige Aufgabe.

    Fakt ist aber auch, dass die Feuerwehr eine Pflichtaufgabe der Gemeinde ist und diese Aufgabe von Ehrenamtlichen bei den freiwilligen Feuerwehren ausgeführt wird.

    Bei manchen Gemeinden wird z.B. ein Entgelt pro Einsatzstunde gewährt. Dies ist dann in der jeweiligen Hauptsatzung festgeschrieben.

    Manche Gemeinden gewähren aber auch andere Vergünstigungen. Dabei dürfte der kostenlose Schwimmbadbesuch einer der am meisten genutzten Vergünstigungen sein.

    Hier bei dieser freiwilligen Leistung den Gleichbehandlungsgrundsatz heranzuziehen ist m.E. fehlerhaft.

    Die Gemeinde ist nicht für den Turnverein oder für andere Hilfsorganisationen zuständig, wohl aber für die Feuerwehr.

    Und in nicht wenigen Feuerwehren wird die gestellte Schutzausrüstung durch weitere privat erworbene Ausrüstungsgegenstände ergänzt.

    Hinzu kommen die geleisteten Übungs- und Einsatzstunden, die zugegebenermaßen, bei jeder Feuerwehr unterschiedlich sind.

    Die Kunst besteht doch, darin zu unterscheiden, wer die Vergünstigung bekommt (aufgrund des Übungsbesuches) und wer nicht.

    Hier steckt doch auch viel Konfliktpotential drinnen. Oder profitiert jeder Feuerwehrmann/-frau von der Vergünstigung egal wie oft er/sie zum Übungs- oder Einsatzdienst erscheint?!

    Erfahrungen hierzu dürfen gerne berichtet werden.

    Schwer umzusetzen sind daher m.E. Vergünstigungen nicht. Schwer ist es jedoch im Vorfeld, sich auf eine/ein paar Vergünstigungen zu einigen. Insbesondere in den Gemeinden, welche aus mehreren Teilen bestehen.

    Viele Grüße

    Markus

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    AutorThom8as 8A., Morbach / Rheinland Pfalz838136
    Datum08.03.2018 15:373402 x gelesen
    Also bei uns gibt es seit 2017 den Feuerwehr Dienstausweis. An der Ehrenamtskarte, welche es in RLP gibt hat unsere Gemeinde bewusst nicht teilgenommen. Die Gründe kenne ich nicht genau.
    Unsere Wehrleitung hat aber seit geraumer Zeit immer wieder gefordert, dass die ehrenamtlichen Feuerwehrleute Vergünstigungen
    erhalten sollen was kommunale Einrichtungen angeht.
    Das wurde teilweise sehr laut im Rathaus kommuniziert :-)

    Schlussendlich ist es so, dass wir mit dem Dienstausweis z.B. kostenlos ins Freibad bei uns kommen und alle Museen besuchen können. Des weiteren steht auf dem Ausweis, dass man ihn doch bitte vorzeigen soll wenn man z.B. in Kino geht und der Betreiber doch bitte einer Rabatt gewähren soll......

    Jetzt weiß ich natürlich nicht warum ein privater Betreiber von egal was, der eine Dienstleistung verkauft mir dies günstiger geben soll nur weil ich diesen ausweis habe.

    Schlussendlich ist es eine gute Geste aber mehr auch nicht. Zumindest für mich. Unsere Museen sind für mich nicht interessant und im Schwimmbad war ich genau 1x.! Ich persönlich würde es besser finden, wenn die Familie entschädigt würde für das viele fehlen im Dienst der Bürger. Meine Frau und Kinder wären froh kostenlos ins Schwimmbad zu kommen, wenn unsereins mal wieder unterwegs ist für die Blaulichfraktion........... das nur am Rande.
    So Diskussionen wer was wann verdient hat führen ins nichts bzw. werden stundenlang ohne Ergebnis geführt. Es ist ein sensibles Thema. Ich als viel Zeit investierender Feuerwehrmann habe da sicher eine andere Meinung zu als mein Nachbar.

    Grüße

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP838137
    Datum08.03.2018 15:583586 x gelesen
    Geschrieben von Markus S.es ist richtig, dass es an der Rechtsgrundlage in der Regel fehlt.
    Nö, in RLP gibts extra dafür eine, siehe § 13 Abs. 8 Satz 6 LBKG:
    Die Gemeinde kann den ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen weitere Vergünstigungen gewähren,[dann kommt ein Halbsatz mit Blödsinn den ich hier extra weglasse]; § 94 Abs. 2 der Gemeindeordnung findet keine Anwendung.94 Abs. 2 Gemeindeordnung würde die Gemeinden ansonsten u.U. verpflichten, für die Leistungen angemessene Entgelte zu nehmen, daher hat man diesen Ausschluss an der Stelle mit aufgenommen.

    Geschrieben von Markus S.Hier bei dieser freiwilligen Leistung den Gleichbehandlungsgrundsatz heranzuziehen ist m.E. fehlerhaft.Richtig. Der Gleichbehandlungsgrundsatz bedeutet eben nicht, alles und jeden gleich zu behandeln, sondern nur vergleichbare Fälle. Da machen es sich viele viel zu oft viel zu einfach, möglichst keine Unterschiede zu suchen und anzuerkennen, weil man mit dem so stark vereinfachten Gleichbehandlungsgrundsatz so wunderbar gleichermaßen alles mögliche fordern wie auch ablehnen kann.


    Bei uns gibt es seit diesem Jahr erstmals einen Haushaltsansatz von 15.000 EUR, mit dem die Angehörigen der Feuerwehr sowie des hiesigen DRK-Ortsvereins am betrieblichen Gesundheitsmanagement der Verwaltungsmitarbeiter teilnehmen können, d.h. es läuft auf Gutscheine ca. 60/Jahr/Mitglied hinaus, mit denen man einen Teil von Fitnessstudiogebühren wiederbekommen kann, oder sich bei hiesigen Massagepraxen durchkneten lassen. So ist für alle Altersklassen was dabei, was zum einen der Einsatzbereitschaft, andererseits aber auch als Vergünstigung/Anerkennung der Mitgliedschaft dient. Erfahrungen bisher noch keine.

    In Nachbarkommunen kommt man mit Dienstausweisen schon einige Jahre günstiger ins Schwimmbad, lange bevor die o.g. Regelung ins LBKG aufgenommen wurde. Das es dort Beschwerden gab, habe ich nie gehört.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorStef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern838138
    Datum08.03.2018 16:073455 x gelesen
    Vergünstigungen seitens der Gemeinde kenne ich bei uns nicht. Aber das Beispiel Schwimmbad ist gut gewählt. Auch ohne einen Dienstausweis oder vergleichbares erhält man in einem Spaßbad unserer Region (zugegeben: privater Träger) die Vergünstigung als Feuerwehrangehöriger, die auch der Schüler, der Student, der Auszubildende oder der Senior erhält: ermäßigten Eintritt. Man muss lediglich glaubhaft nachweisen, dass man der Feuerwehr angehört. Hemd tragen reicht nicht, aber das Vorweisen eines (funktionierenden) FME ist ausreichend. Dazu muss man nicht einmal der Feuerwehr angehören, die im Ort sitzt sondern kann auch aus 60 km Entfernung kommen.

    Nicht ganz passendes Beispiel, da es nicht eine Vergünstigung seitens der Gemeinde ist, sondern eine Vergünstigung eines privaten Unternehmens, es macht aber deutlich, dass hier eine Gleichstellung mit anderen Gruppen erfolgt und keine Besserstellung im Allgemeinen.

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg838139
    Datum08.03.2018 16:403309 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Jürgen M.

    Was wird angeboten,

    Für unsere FF-Angehörige:
    a. freier Eintritt ins städt. Schwimmbad,
    b. Zuschuß zum Besuch eines ortsansässigen Fitnesstudio.

    wie wird das angenommen und umgesetzt,

    a. sehrgut; b. weniger.

    Neid von anderen (Hilfs-) Organisationen bzw. Vereine?

    Neid bisher nicht mitbekommen, aber auf Nachfrage von Helfern privater HiOrgs erklärt, dass " Feuerwehr " Sache der Gemeinde ( Kein Verein ! ) ist und die Gemeinde deshalb ihren ehrenamtlich Tätigen zur Förderung und Motivierung durchaus etwas Gutes tun darf ; wurde auch meist so eingesehen und akzeptiert.

    Ansonsten interessante Lektüre zur Thematik mit etlichen Vorschlägen für Land, Kreis und Gemeinde:

    -> LFV BaWü " Strategiepapier FREIWILLIG. stark ! "


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW838143
    Datum08.03.2018 18:193265 x gelesen
    Geschrieben von Markus S.Die Gemeinde ist nicht für den Turnverein oder für andere Hilfsorganisationen zuständig, wohl aber für die Feuerwehr.

    Das ist Falsch.

    Die Die öffentliche Hand ist genauso dafür Zuständig das ein Feuer gelöscht wird, wie das Jugendarbeit (Beispielsweise durch Sportförderung) geleistet wird. Beides sind notwendige Aufgaben.

    Beides können und müssen die Behörden sowohl durch Hauptamtliche und Ehrenamt leisten lassen.

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen838144
    Datum08.03.2018 21:033150 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Harald S.Die Die öffentliche Hand ist genauso dafür Zuständig das ein Feuer gelöscht wird, wie das Jugendarbeit (Beispielsweise durch Sportförderung) geleistet wird. Beides sind notwendige Aufgaben.

    ... nur mit dem Unterschied, dass erstes eine unmittelbare (d.h. durch die Kommene selbst wahrzunehmende) kommunale Pfichtaufgabe ist, das andere maximal Soll- oder Kann-Aufgaben sind (und dies vielfach nur mittelbar, d.h. durch Förderung von Vereinen u.ä.).

    Gruß
    Gerhard

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg838145
    Datum09.03.2018 07:492889 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Gerhard B.

    nur mit dem Unterschied, dass erstes eine unmittelbare (d.h. durch die Kommene selbst wahrzunehmende) kommunale Pfichtaufgabe ist, das andere maximal Soll- oder Kann-Aufgaben sind (und dies vielfach nur mittelbar, d.h. durch Förderung von Vereinen u.ä.).

    So sehe ich das auch, Feuerwehrwesen ist eine klare gesetzlich definierte Pflichtaufgabe der Gemeinden, Jugendarbeit, Sportförderung, Santätsdienst, etc. sind nur subsidiäre Aufgaben der Gemeinden, die auch von Privaten erbracht werden können. Und für deren Mitarbeiter sind erstmals ihre Träger, Verbände usw. zuständig. Siehe auch die Diskussion über " Definition Ehrenamt " kürzlich hier.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP838146
    Datum09.03.2018 08:43   3142 x gelesen
    Will man den stark vereinfachten (aber falschen) Gleichheitsgrundsatz unbedingt zwischen der Sportförderung und dem Brandschutz anwenden, dürften da vermutlich die wenigsten Feuerwehren ein Problem mit haben. Einfach mal schauen, was die Kommune für Bau (gerade seit deutsche Kinder auf Naturrasen keinen Ball mehr treffen, und nur noch Kunstrasen gewollt ist) und Unterhalt der Sportstätten leistet, und am gleichen Ort die gleiche Summe für die Feuerwehr fordern. Dann werden manche Fahrzeugbauer neue Hallen brauchen ;-)

    So einfach ist es aber nicht, und diese Ausgangsfrage, ob andere Vereine und oder auch HiOrgs neidisch auf Vergünstigungen für die Feuerwehr sind, ist eine rein politische, keine rechtliche. Es geht nicht darum ob man alles als Ehrenamt zählt, oder ob es Jugend fördert, Menschen hilft... Es geht darum, dass die Rechtsgrundlagen unterschiedlich sind. Und um zig kleine, aber gemeinsam wirkende Unterschiede in der Folge. Wenn z.B. schon das Bundesarbeitsgericht sagt, die Mitgliedschaft in der Feuerwehr ist ein besonderes betriebliches Interesse der Kommune was einen Ausschluss aus einer Sozialauswahl bei Kündigungen rechtfertigt, kann doch eigentlich keiner mehr Angst haben, den Feuerwehrleuten x% Rabatt auf den Schwimmbadeintritt zu geben, nur weil dann andere Vereine meinen sie wären gleichzubehandeln?

    Ich würde sogar mal noch weiter gehen, dass man bei "Vergünstigungen" wie Grundsteuer, Kindergartenplätze, Bauland... keine Hemmungen zu haben bräuchte, geringfügige rechtliche Änderungen vorausgesetzt, Feuerwehrangehörige hier zu bevorzugen. Bauland wurde in vielen Orten z.B. schon lange Zeit bevorzugt an Einheimische vergeben (sog. "Einheimischenmodell"), und natürlich fühlten sich dann umgehend diverse andere diskriminiert, und klagten bis zum EuGH. Der sagte dann, ja das ist Diskriminierung, aber nur weil andere Gruppen von vornherein ausgeschlossen wurden, und das geht so nicht. Würde man aber einen objektiven Punktekatalog haben, nach dem bestimmte Bevölkerungsgruppen wegen bestimmten Umständen mit einer Punktzahl X belegt werden, und die Bauplatzvergabe zwischen verschiedenen Interessenten erfolgt dann nach der Punktzahl, ist das kein Problem, keine Diskriminierung. Und das dürfen auch soziale Aspekte sein, und mittlerweile gibt es auch schon einige Orte da gibt es dann in solchen Wertungskriterien auch Punkte für X Jahre Feuerwehrangehörigkeit.
    Andere Orte haben dann aber lieber die Hosen voll, es könnte sich ja immer noch einer diskriminiert fühlen, wenn man solche Kriterien festlegt, und alleine aus dieser Angst heraus verzichtet man dann darauf. Völlig falsch verstandene Gleichbehandlung eben.
    Und das ist bei der Frage, ob/welche Vergünstigungen man seinen Feuerwehrangehörigen sonst so gewähren könnte, oft genau der gleiche Fehler. Nicht überlegen, wer dann später alles neidisch oder pseudodiskriminiert rumheulen könnte, sondern zuerst überlegen, was sind die Besonderheiten zwischen den von den Feuerwehrangehörigen ausgeführten kommunalen Aufgaben und wo sind Unterschiede zu anderen Gruppierungen?

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg838152
    Datum09.03.2018 11:362676 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Sebastian K.

    Einfach mal schauen, was die Kommune für Bau (gerade seit deutsche Kinder auf Naturrasen keinen Ball mehr treffen, und nur noch Kunstrasen gewollt ist) und Unterhalt der Sportstätten leistet, und am gleichen Ort die gleiche Summe für die Feuerwehr fordern. Dann werden manche Fahrzeugbauer neue Hallen brauchen ;-)


    Genau, wenn ich als in manchen Kommunen sehe was für luxuriöse Sportstätten vorhanden sind und in was für Kellerlöcher die Feuerwehr haust !

    So einfach ist es aber nicht, und diese Ausgangsfrage, ob andere Vereine und oder auch HiOrgs neidisch auf Vergünstigungen für die Feuerwehr sind, ist eine rein politische, keine rechtliche.

    Wobei in diesem und anderen gleichartigen Threads oft die Frage auftaucht, ist eine Gemeinde rechtlich oder auch moralisch verpflichtet, Vergünstigungen die sie ihren ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen gewährt, diese auch beispielsweise den Übungsleiters der D-Jugend im Fußballclub, den Oberministranten, den Insektenberatern der BUND-Jugendgruppe oder auch den ehrenamtlichen Helfern von DRK, DLRG, JUH uvm. gewähren darf/kann/muß ?

    Ich würde sogar mal noch weiter gehen, dass man bei "Vergünstigungen" wie Grundsteuer, Kindergartenplätze, Bauland... keine Hemmungen zu haben bräuchte, geringfügige rechtliche Änderungen vorausgesetzt, Feuerwehrangehörige hier zu bevorzugen.

    Dann sollte man die geringfügigen rechtlichen Änderungen mal vornehmen; wäre doch -wenn noch nicht geschehen- ein sehr gutes Betätigungsfeld unserer Feuerwehrverbände darauf hinzuwirken.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 838153
    Datum09.03.2018 12:162538 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Bernhard D.Genau, wenn ich als in manchen Kommunen sehe was für luxuriöse Sportstätten vorhanden sind und in was für Kellerlöcher die Feuerwehr haust !

    Wobei man hier ganz genau hinschauen sollte. Sportvereine sind in der Wahl ihrer Sponsoren doch etwas freier als die Feuerwehr. Auch können Sportvereine den einen oder anderen Fördertopf anzapfen der für die Feuerwehr unerreichbar ist.

    Übrigens ist die Einweihung eines neuen Sportzentrums für fünf Millionen Euro mit sehr viel mehr positiver Öffentlichkeit verbunden als die Übergabe eines neuen Feuerwehrhauses.

    Gruß vom Berg

    Jakob

    "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
    >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP838154
    Datum09.03.2018 12:422406 x gelesen
    Grundsteuer: Größere Baustelle, bürokratisch aufwändiger, aber generell m.E.n. durchaus möglich. Wäre zunächst dann mal Bundessache, da in § 25 Abs. 4 Grundsteuergesetz geregelt ist, dass die Hebesätze für die Grundstücke in einer Gemeinde einheitlich sein müssen. In der ganzen Diskussion rund um die Grundsteuer, Einheitswerte etc. die immer mal wieder kommt, könnte man das aber vielleicht mal anbringen.

    Kindergartenplätze: Kein gutes Beispiel von mir, da praktisch eh jeder einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz nach § 24 SGB VIII hat. Hier noch Feuerwehrangehörige zu bevorzugen, d.h. die Zugehörigkeit als Kriterium bei der Vergabe zu berücksichtigen, würde also nur in den Kommunen greifen, die den bundesrechtlichen Anspruch nicht decken können, und die damit noch ganz andere Probleme haben. Von daher politisch wohl keine Chance in Sicht.

    Baulandvergabe: Ziemlich simpel umsetzbar, denn die Vergabekritierien macht jede Kommune zunächst mal selbst. Die Verbände könnten aber hierüber die Wehren mal gezielt informieren, und vielleicht mit dem Gegenpart kommunale Spitzenverbände mal über entsprechende Musterkriterien sprechen.
    Interessant in dem Zusammenhang, dass das Thema knapper Wohnraum bei den Feuerwehren auch langsam ankommt: Feuerwehr Erding: Ehrenamtlicher, wo sollst du wohnen?
    Beispiele für Baulandvergabekriterien von Kommunen liefert die Suchmaschine des Vertrauens haufenweise.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg838157
    Datum09.03.2018 13:082637 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Jakob T.

    Wobei man hier ganz genau hinschauen sollte. Sportvereine sind in der Wahl ihrer Sponsoren doch etwas freier als die Feuerwehr. Auch können Sportvereine den einen oder anderen Fördertopf anzapfen der für die Feuerwehr unerreichbar ist.


    Wobei nicht wenige Sportstätten, in der Hauptsache Sportallen, nur von den Kommunen ( oft auch als Mehrzweckhalle ) finanziert werden.
    Hier im Kreis ist bei einer FF angedacht eine Sporthalle mit darunterliegenden FW-Haus, bzw. FW-Haus mit darüberliegender Sporthalle zu errichten ;-)))


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW838162
    Datum09.03.2018 16:372364 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.Hier im Kreis ist bei einer FF angedacht eine Sporthalle mit darunterliegenden FW-Haus, bzw. FW-Haus mit darüberliegender Sporthalle zu errichten ;-)))


    Interessanter (Finanzierungs-) Ansatz!
    Im Ansatz skeptisch machtén mir die Zu-/Abfahrtswege und Freifläche wobei sicherlich gilt je weniger FW je kleiner meine Skeptik.
    Hast du weitere Info´s, gerne als Link oder in einem neuen Beitrag um hier nicht vom Thema ab zu kommen

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP838166
    Datum09.03.2018 19:222426 x gelesen
    In RLP würde ich es durchaus als weit verbreitet bezeichnen, Feuerwehrgerätehäuser und Dorfgemeinschaftshäuser (DGH) in Kombination zu errichten. Vorteil ist auch hier, dass beides bezuschusst wird, und man, wenn man bestimmte Räumlichkeiten mal für beide Nutzungszwecke vorsieht, am Ende unterm Strich (politisch betrachtet) spart.
    Das sind i.d.R. kleinere Orte, max. 1 TSF(-W), wobei wir ein solches Gebäude auch haben mit 3 Stellplätzen der FW. Aber auch da ist die Parkplatzsituation drumherum weniger prekär, wenn Feierlichkeiten im DGH sind, da die Parkflächen deutlich abgetrennt sind (getrennte Zufahrten und Absperrung zwischen den Parkflächen). Und Schulungstermine/Feuerwehrfeiern auf die Belegung des DGH abzustimmen ist auch relativ einfach möglich.
    Bei größeren Wehren denke ich, sind separate Schulungsräume, Sanitäreinrichtungen o.ä. dann aber doch die bessere Wahl, weil sich die direkte Verbindung mit dem DGH dann irgendwann doch als spürbarer Nachteil darstellen wird.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorKatj8a R8., Köln / NRW838199
    Datum12.03.2018 13:082355 x gelesen
    Hi,

    die Freiwillige Feuerwehr Köln hat dieses Jahr die Ehrenamtskarte NRW bekommen. Sie gilt erstmal befristet für 1 Jahr. Wie das angenommen wird, muss man mal abwarten.

    Ehrenamtskarte NRW

    Gruß
    Katja

    "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen838201
    Datum12.03.2018 13:252429 x gelesen
    Gelten für die FF auch die genannten Voraussetzungen, wie z.B. die Stundenzahl (5/Woche, bzw. 250/Jahr)?
    Wie geht man mit den Leuten um, die eine (geringe) Aufwandsentschädigung erhalten?

    Viele Grüße

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 838206
    Datum12.03.2018 14:112367 x gelesen
    Hallo!

    Kurzer Auszug:

    Erhalten kann die Ehrenamtskarte, wer mindestens 14 Jahre alt ist, sich durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert und dafür keine pauschale finanzielle Entschädigung erhält. Erstattungen tatsächlich angefallener Kosten für Telefon, Büromaterial, Fahrtkosten usw. zählen nicht zu den pauschalen Entschädigungen. Die freiwillige Tätigkeit kann auch bei unterschiedlichen Trägern erfolgen. Voraussetzung ist auch, dass das Ehrenamt auf eine längere Dauer angelegt ist und im Regelfall bereits mindestens ein Jahr ausgeübt wird.

    Geschrieben von Ulrich W.Gelten für die FF auch die genannten Voraussetzungen, wie z.B. die Stundenzahl (5/Woche, bzw. 250/Jahr)?

    Ja, da gibt es keine Ausnahmen.

    Geschrieben von Ulrich W.Wie geht man mit den Leuten um, die eine (geringe) Aufwandsentschädigung erhalten?

    Wenn die "geringe" Aufwandsentschädigung über die nachweisbaren notwendigen Auslagen (siehe oben) hinausgeht, dann gibt es keine Ehrenamtskarte.

    In Rheinland-Pfalz dürfte sich die Zahl der Inhaber der Ehrenamtskarte bei den Feuerwehren in überschaubaren Grenzen halten.
    Wehrleiter, Wehrführer und Jugendwarte dürften schon mal rausfallen da sie eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten. Das gilt auch zum Teil für Gerätewarte und Kreisausbilder. Auch der Durchschnittsfeuerwehrangehörige dürfte es schwer haben auf die geforderte Stundenzahl zu kommen.

    Ich, zum Beispiel, erhalte als Wehrführer eine pauschale Aufwandsentschädigung. Daher falle ich schon mal raus.

    Ich bin in zwei Feuerwehren aktiv. Daher komme ich im Monat regelm. auf 10 bis 12 Stunden an Übungen und Ausbildungen. Das reicht ebenfalls nicht ganz. Und so viele längere Einsätze haben wir hier (Gott sei Dank!) nicht das ich regelm. auf über 20 Stunden im Monat komme. Also keine Chance auch als "normaler" FA an die Karte zu kommen.

    Auch kombinieren kann ich nichts da das Ehremamt Feuerwehr bei mir rausfällt und die Zeit bei der Reservistenkameradschaft, beim Schützen- und Sportverein reicht auch nicht aus um regelm. die geforderten Stunden zu erbringen.

    Natürlich gibt es da den einen oder anderen "Kunstgriff" den verschiedene Vereine anwenden um "verdienten" Mitgliedern die Ehrenamtskarte zu verschaffen. Aber warum sollte man sich die Karte holen? So lange die Vergünstigungen nicht wirklich ins Gewicht fallen ist das nur ein weiteres Stück unnötiges Plastik im Geldbeutel.

    Gruß vom Berg

    Jakob

    "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
    >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP838211
    Datum12.03.2018 15:582234 x gelesen
    Vorsicht, ihr fangt hier an die Ehrenamtskarten durcheinander zu werfen. Es gibt die in RLP, eine in NRW, keine Ahnung wie viele Länder noch. Am feuerwehrfreundlichsten von den mir bekannten dürfte die aus Bayern sein, deren Voraussetzungen man aber in RLP so nicht übernehmen wollte, um das ganze "nicht zu inflationär" zu gewähren...
    Daneben gibt es mittlerweile auch noch etliche Ehrenamtskarten auf Landkreisebene, mit den verschiedensten Bedingungen und Vergünstigungen. Meistens dort, wo die politischen Mehrheiten entgegengesetzt dem jeweiligen Landtag sind.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen838226
    Datum12.03.2018 21:292267 x gelesen
    Danke für den Hinweis Sebastian.
    Ja, es gibt diese Ehrenamtskarten in verschiedenen "Ausführungen", wenn man es so sagen darf. Meine Frage bezog sich auf den Link aus NRW und die Situation in Köln. In NRW und evtl. auch woanders gilt als Grundvorausetzung die genannte Stundenzahl und auch, dass man keine Ehrenamtskarte bekommt, falls Aufwandsentschädigung ausgezahlt wird.
    Damit dürften ein Teil der Feuerwehrangehörigen (im Beispiel aus Köln) keine Ehrenamtskarte bekommen. Daher meine Frage an Katja.
    Das Thema Vergünstigungen für Feuerwehrleute seitens der Gemeinde wird sehr unterschiedlich gehandhabt und ich denke, kaum jemand leistet Feuerwehrdienst, weil er kostenlos ins Freibad darf oder ermäßigten Eintritt für das Museum zahlt. Dennoch ist es sicher an der Zeit, über gewisse Anreize nachzudenken, denn nur anerkennende Worte werden künftig wenig helfen...

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg864101
    Datum09.11.2020 16:501504 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Sebastian K.

    ihr fangt hier an die Ehrenamtskarten durcheinander zu werfen. Es gibt die in RLP,


    Bez der " Thematik Ehrenamtskarte RLP ", da läuft z.Zt. eime Petition an den Landtag RLP:

    -> " Ehrenamtskarte auch für die ehrenamtlichen von Feuerwehr - Rettungsdienst - THW - Wasserwacht (BOS) "



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg864102
    Datum09.11.2020 17:181399 x gelesen
    Gute Sachen - da darf man ruhig mitmachen.

    Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz864111
    Datum10.11.2020 07:121117 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Wolfgang K.Gute Sachen - da darf man ruhig mitmachen.

    Nicht so gut für Feuerwehren, wie man meinen könnte. Sobald man auch nur ein wenig Aufwandsentschädigung für seine Tätigkeiten sieht, ist man erstmal raus.

    Gruß,
    Michael

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP864112
    Datum10.11.2020 08:15996 x gelesen
    Bislang ja (wobei man das auch schon etwas entschärft hat*), die Petition geht aber in die Richtung, die Mitgliedschaft generell als ausreichendes Zugangskriterium zu sehen, wie es z.B. in Bayern der Fall ist.

    Allerdings, wenn ich mir die Vergünstigungen auf der RLP-Seite zur Ehrenamtskarte anschaue, und die Kriterien wie Kommunen überhaupt dort mitmachen können (zwei Einrichtungen, die Vergünstigungen gewähren können, hat längst nicht jede VG/Stadt/VfrG anzubieten, die Alternative zwei Lachsbrötchenabende abzuhalten ist auch, naja...), würde es mein Verständnis von Wertschätzung inzwischen gar nicht mehr tangieren, ob ich Zugang zu so einer Ehrenamtskarte hätte oder nicht. Da wurde unterm Strich eine Beschäftigung für die Bürokratie eingerichtet, an deren Ende PR-wirksam Plastikkärtchen ausgehändigt werden können, und schon hat die Politik sich fürs Ehrenamt stark gemacht. Zitat aus dem aktuellen Leitfaden für Kommunen*: "Nur die Hälfte der Inhaber hat die Karte überhaupt genutzt."


    * vgl. Leitfaden Stand 2019: "Pauschale Aufwandsentschädigungen führen nicht zum Ausschluss von der Karte, wenn sie in einem nachvollziehbaren Verhältnis zu den realen Aufwendungen stehen und die jeweilige Organisation dies bestätigt."
    Dieser Satz war im Leitfaden 2014, online auch noch zu finden, noch nicht enthalten.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg877257
    Datum27.06.2022 11:43860 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Sebastian K.

    ihr fangt hier an die Ehrenamtskarten durcheinander zu werfen. Es gibt die in RLP, eine in NRW, keine Ahnung wie viele Länder noch.


    Demnächst wohl auch in BaWü:

    -> SZ " Abgeordneter Andreas Sturm (CDU) stellt Ideen für Ehrenamtskarte vor "

    [...]
    Ein weiterer wichtiger Baustein sei die Einführung einer Ehrenamtskarte. Sturm: Hierzu wollen wir im nächsten Landeshaushalt in einem ersten Schritt Mittel bereitstellen. Deshalb werden wir sie zunächst in Modellprojekten erproben und gleichzeitig auch aus den Erfahrungen anderer Bundesländerlernen. Die bereits dort gemachten Erfahrungen und Hinweisehelfen uns bei der Entwicklung einer solchen Ehrenamtskarte. Knackpunkte bei der Einführung und Ausgestaltung einer Ehrenamtskarte habe er einige ausfindig gemacht, sagte Sturm. Wer erhält die Karte? Wie viel Zeiteinsatz muss dafür erbracht werden? diese und noch viele weitere Fragen gelte es zu klären. Inhaber der Jugendleitercard (JuLeiCa) und der Rettungsdienste sollen die Ehrenamtskarte ohne Prüfung bekommen. Für Inhaber der Karte sind Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen wie beispielsweise Schwimmbädern, Museen, Kinos und Theater angedacht, eventuell auch Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr.
    [...]



    Mal sehen wie die Sache läuft ?


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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     08.03.2018 12:51 Jürg7en 7M., Weinstadt
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