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ThemaWird beim Ehrenamt in Bayern mit zweierlei Maß gemessen?5 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg838347
Datum20.03.2018 13:033203 x gelesen
hallo,

Wird beim Ehrenamt in Bayern mit zweierlei Maß gemessen?

Ehrenamtliche der Bayerischen Sicherheitswacht erhalten acht Euro pro Stunde Aufwandsentschädigung und die Ehrenamtlichen von Feuerwehr, THW, BRK, JUH, ASB und MHD gehen leer aus.

Wollen wir kurz mal beleuchten wann man von ehrenamtlichen Engagement spricht. Eine klare Definition gibt es nicht. Aktuell wird Ehrenamt als ein freiwilliges Handeln im gemeinnützigen Bereich verstanden. Es wird mit wachsender Tendenz als Freiwilligenarbeit, bürgerschaftliches oder zivilgesellschaftliches Engagement bezeichnet. Ehrenamt wird als eine freiwillige, nicht gewinnorientierte, öffentliche Tätigkeit definiert, die gemeinschaftlich und gemeinwohlorientiert ausgeübt wird. Insgesamt sind 43,6% der deutschen Wohnbevölkerung ab dem 14. Lebensjahr ehrenamtlich aktiv, so eine Studie zum Thema Freiwillige Engagement und öffentliche gemeinschaftliche Aktivität.

Seit 19 Jahren gibt es sie nun in Bayern die zusätzlichen Augen und Ohren der Polizei, die Bayerische Sicherheitswacht. Sie zeigen Präsenz und sollen somit das Sicherheitsgefühl der Bürger steigern. Jede Kommune in Bayern hat die Möglichkeit eine Sicherheitswacht mit der Polizei gemeinsam einzuführen. Die Ordnungshüter der Sicherheitswacht leisten ihren Dienst ehrenamtlich. Um ein ehrenamtlicher Ordnungshüter zu werden müssen zahlreiche Kriterien erfüllt werden (siehe hier). Für ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten die Mitglieder der Sicherheitswacht eine Aufwandsentschädigung von acht Euro pro Stunde (Art. 17 SWG). ...

Quelle: http://www.new-facts.eu/wird-beim-ehrenamt-in-bayern-mit-zweierlei-mass-gemessen-264630.html

hm - ist das vergleichbar?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP838350
Datum20.03.2018 13:212262 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M. hm - ist das vergleichbar?Ist der Truppmann aus dem 150-Einwohner-TSA-Standort vergleichbar mit dem Zugführer aus der 15.000-Einwohner-HLF-HLF-DLK-RW-GWG-usw-Standort?
Und wie sehen die Reaktionen aus, wenn man z.B. das Personalauswahlverfahren der Sicherheitswacht auf die FW übertragen würde?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorSimo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg838352
Datum20.03.2018 13:442295 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.hm - ist das vergleichbar?

Denke eher nicht (auch wenn ich in einer der hier als benachteiligt aufgeführten Organisationen tätig bin). In Ba Wü gibt es seit dem Regierungswechsel (siehe hier) wieder stärker. 2011 wurde beschlossen diesen auslaufen zu lassen. Laut STN bekommen die freiwilligen im Polizeidienst 7 auf die Stunde.
Es ist in meinen Augen schon etwas anderes, ob ich mich für einen bestimmten Dienst (egal ob freiwillige Polizei, Feuerwehr beim Sicherheitswachdienst, HiOrg für KTW-Schicht) fest zusage (hier kenne ich keine Organisation, welche keine Entschädigung zahlt) und der Alarmierung im Einsatzfall. Hier sollten wir klar trennen und keine Neiddebatte starten.

Gruß
Simon

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AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS838354
Datum20.03.2018 15:411883 x gelesen
Den einzigen Unterschied den ich so sehe ist die Überprüfung durch Verfasungsschutz und Sasi-Behörde. Erweitertes Führungszeugnis wird ja auch heute schon tlw. bei Feuerwehrs verlangt. Meist wenn es um Jugendarbeit geht.

Dies ist meine Meinung.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP838381
Datum21.03.2018 14:361155 x gelesen
Geschrieben von Volker C.Erweitertes Führungszeugnis wird ja auch heute schon tlw. bei Feuerwehrs verlangt. Meist wenn es um Jugendarbeit geht.Ja, bei der Jugendarbeit. Schlag doch mal vor das für alle zu fordern, kann mir kaum vorstellen dass das Begeisterung hervorruft. Die "Eignungstests" sind auch vielerorts etwas dürftig. Und wie mit fehlenden Fortbildungen umgegangen wird, wohl auch.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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 20.03.2018 13:03 Jürg7en 7M., Weinstadt
 20.03.2018 13:21 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 20.03.2018 15:41 Volk7er 7C., Garbsen
 21.03.2018 14:36 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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