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Thema | Zeichen eines 2. Kommandanten bei der Uniform | 4 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Mart8in 8P., Passau / | 838360 | |||
Datum | 20.03.2018 19:07 | 3224 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich wurde anfang des Jahres zum stellvertretenden Kommandanten gewählt und habe vom Kommandanten die silbere Kappenkordel, die silberen kragenabzeichen und einen goldenen Strich als Aufnäher erhalten. Mein schwiegervater hat gemeint normal hat den goldenen Strich nur der Kommandant. Ich denke der Kommandant wird schon wissen was er macht also werde ich ihn wohl anbringen. Ich möcht aber trotzdem gerne wissen ob dies iwie aus dem Feuerwehrgesetz heraus geht da ich leider nichts gefunden habe. | |||||
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Autor | Thom8as 8P., Berchtesgaden / Bayern (BY) | 838362 | |||
Datum | 20.03.2018 19:57 | 2481 x gelesen | |||
Servus, das sollte Dir weiterhelfen und Deine Fragen beantworten. http://docplayer.org/49260627-Auftreten-der-feuerwehren-in-der-oeffentlichkeit-die-dienstkleidung-der-freiwilligen-feuerwehren.html Sofern Du vom Dienstgrad her nicht BM oder höher bist, brauchst Du weder silberne Kordel, Kragenspiegel bzw das goldene Anzeichen. Ist erst ab BM bzw. nur für den Kommandanten vorgesehen. Schöne Grüsse Thomas Alles meine persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 838364 | |||
Datum | 20.03.2018 22:29 | 1710 x gelesen | |||
In Kennzeichnung der Dienstkleidungsträger der Feuerwehren Bayerns wird das alles genau geregelt. Nachdem dieses Dokument die Anlage zur AVBayFwG darstellt ist es Rechtsverbindlich. Zur Frage: Der goldene Balken ist nur für den Kommandanten vorgesehen. Silberne Kragenabzeichen sind vorgesehen: für Brandmeister bis Hauptbrandmeister, Technische Fachberater Feuerwehr, Feuerwehrärzte und sonstige besondere Funktionsträger(vgl. Nr. 8.1.2), Kommandanten, Kreis- und Stadtbrandmeister" Viele Grüße Adrian Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren. | |||||
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Autor | Pete8r F8., Murnau am Staffelsee / Bayern | 838365 | |||
Datum | 20.03.2018 22:31 | 1830 x gelesen | |||
In Bayern trägt ausschließlich der Kommandant die Abzeichen die gemäß Anlage 3 zur Ausführungsverordnung zum Feuerwehrgesetz (AVBayFwG) vorgesehen sind. Der Stellvertretende Kommandant trägt nur seinen normalen Dienstgrad und die entsprechende Kopfbedeckung und Kragenabzeichen gemäß Dienstgrad, wie jeder andere Feuerwehrmann. Für den Stellvertreter sind keine besonderen Abzeichen vorgesehen, auch wenn dies ab und zu anders gelebt wird. Dein Schwiegervater hat recht. Gruß Peter | |||||
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