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ThemaZeichen eines 2. Kommandanten bei der Uniform4 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorMart8in 8P., Passau / 838360
Datum20.03.2018 19:073224 x gelesen
Hallo zusammen,
ich wurde anfang des Jahres zum stellvertretenden Kommandanten gewählt und habe vom Kommandanten die silbere Kappenkordel, die silberen kragenabzeichen und einen goldenen Strich als Aufnäher erhalten.

Mein schwiegervater hat gemeint normal hat den goldenen Strich nur der Kommandant. Ich denke der Kommandant wird schon wissen was er macht also werde ich ihn wohl anbringen. Ich möcht aber trotzdem gerne wissen ob dies iwie aus dem Feuerwehrgesetz heraus geht da ich leider nichts gefunden habe.

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AutorThom8as 8P., Berchtesgaden / Bayern (BY)838362
Datum20.03.2018 19:572481 x gelesen
Servus,
das sollte Dir weiterhelfen und Deine Fragen beantworten.
http://docplayer.org/49260627-Auftreten-der-feuerwehren-in-der-oeffentlichkeit-die-dienstkleidung-der-freiwilligen-feuerwehren.html

Sofern Du vom Dienstgrad her nicht BM oder höher bist, brauchst Du weder silberne Kordel, Kragenspiegel bzw das goldene Anzeichen. Ist erst ab BM bzw. nur für den Kommandanten vorgesehen.

Schöne Grüsse
Thomas

Alles meine persönliche Meinung!

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AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern838364
Datum20.03.2018 22:291710 x gelesen
In Kennzeichnung der Dienstkleidungsträger der Feuerwehren Bayerns wird das alles genau geregelt. Nachdem dieses Dokument die Anlage zur AVBayFwG darstellt ist es Rechtsverbindlich.

Zur Frage:

Der goldene Balken ist nur für den Kommandanten vorgesehen. Silberne Kragenabzeichen sind vorgesehen:

für Brandmeister bis Hauptbrandmeister, Technische Fachberater Feuerwehr, Feuerwehrärzte und sonstige besondere Funktionsträger(vgl. Nr. 8.1.2), Kommandanten, Kreis- und Stadtbrandmeister"

Viele Grüße
Adrian

Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren.

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AutorPete8r F8., Murnau am Staffelsee / Bayern838365
Datum20.03.2018 22:311830 x gelesen
In Bayern trägt ausschließlich der Kommandant die Abzeichen die gemäß Anlage 3 zur Ausführungsverordnung zum Feuerwehrgesetz (AVBayFwG) vorgesehen sind. Der Stellvertretende Kommandant trägt nur seinen normalen Dienstgrad und die entsprechende Kopfbedeckung und Kragenabzeichen gemäß Dienstgrad, wie jeder andere Feuerwehrmann. Für den Stellvertreter sind keine besonderen Abzeichen vorgesehen, auch wenn dies ab und zu anders gelebt wird. Dein Schwiegervater hat recht.

Gruß Peter

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 20.03.2018 19:07 Mart7in 7P., Passau
 20.03.2018 19:57 Thom7as 7P., Berchtesgaden
 20.03.2018 22:31 Pete7r F7., Murnau am Staffelsee
 20.03.2018 22:29 Adri7an 7R., Utting
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