alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaGörlitz: wieder ein SoSi-Fall mit Arzt46 Beträge
RubrikRettungsdienst
Infos:
  • Webseite Arztpraxis Prejzek
  • Bußgeldbescheid AZ 81178579 vom 26.03.2018
  • PM der Stadt dazu
  • Bestätigung des ÄLRD
  • Es fehlt der Respekt vor unserer Arbeit
  • Bußgeldstreit in Görlitz Doktor Prejzek bleibt
  •  
    AutorChri8sto8ph 8R., Berching / Bayern838762
    Datum06.04.2018 14:2810256 x gelesen
    Servus,

    hab in der HNA das gefunden.

    Ähnlich geschrieben auch hier.


    finde das ganze schon merkwürdig...

    Ich habe mal gelernt:
    - kein Sonderrecht für Privat-PKW für Mitglieder des RD, da keine offiziellen Fahrzeuge des RD
    - Blaulicht nicht zwingend nötig (wird aber im Text so dargestellt)

    Zudem wundert mich die Argumentation der Behörde wegen nicht vorgelegener Gefahr (nachträglich) und dass sie eh davon ausgehen, dass der Bescheid bei einem Widerspruch zurückgenommen werden würde...

    beisst sich alles i-wie finde ich


    Viele Grüße

    Dies alles ist meine Meinung!

    Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW838763
    Datum06.04.2018 14:335746 x gelesen
    Pressemitteilung und Bürgerinformation der Stadt Görlitz zu den Vorwürfen von Herrn Dr. Prejzek

    Geschrieben von ---PM der Stadt dazu--- Pressemitteilung und Bürgerinformation der Stadt Görlitz zu den Vorwürfen von Herrn Dr. Prejzek
    vom 06.04.2018
    In den letzten Tagen gab es vermehrt Presse- und Bürgeranfragen in Bezug auf eine Ankündigung und Veröffentlichung von Herrn Dr. Prejzek, welcher wegen eines Bußgeldbescheides der Stadt Görlitz ankündigt, seine Praxis in Königshufen zum 30.06.2018 zu schließen.

    Der Bußgeldbescheid (durch Herrn Dr. Prejzek im Internet veröffentlicht) sieht für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 54 km/h in einer 30-Zone eine Geldbuße von 280 EUR, zwei Punkte sowie zwei Monate Fahrverbot vor. Grundsätzlich geht die Stadt Görlitz davon aus, dass die Personen, die Notarzt- und andere Gefahrenabwehreinsätze fahren, für diese Aufgaben und über die Einsatzregeln geschult sind.
    Der Einsatz von Herrn Dr. Prejzek am 06.01.2018 wurde zwischen der Besatzung des Rettungswagens und ihm selbst abgesprochen und anschließend von der Leitstelle veranlasst. Auf der Fahrt zum Einsatzort fuhr Herr Dr. Prejzek auf der Girbigsdorfer Straße mit seinem Privatfahrzeug mit 84 km/h bei erlaubten 30 km/h in eine Geschwindigkeitskontrolle. Auf Grund der sehr großen Differenz zwischen erlaubter und gefahrener Geschwindigkeit sowie der getätigten Aussage von Herrn Dr. Prejzek, dass es sich um einen notärztlichen Einsatz handelte, wurde seitens der Stadtverwaltung Görlitz der Vorgang einer vorgeschriebenen Prüfung unterzogen.
    Ausweislich des Einsatzprotokolls der Rettungsleitstelle handelte es sich bei dem Einsatz von Herrn Dr. Prejzek nicht um einen notärztlichen Einsatz der die Inanspruchnahme von Sonderrechten gestattete, sondern um einen Einsatz der kassenärztlichen Versorgung (gleichsetzbar mit dringender Hausarztbesuch), welcher keine Rechtfertigung der Nutzung von Sonderrechten/-signalen gibt. Der Arzt wurde vorher bereits durch den vor Ort tätigen Rettungsdienst selbst über den Zustand des Patienten informiert. Der Einsatz hatte die Priorität 4 (Einstufung 1 = sehr hoch bis 5 = sehr niedrig). Weiterhin wird ausweislich des Einsatzprotokolls der Rettungsleitstelle dargestellt, dass der alarmierte Rettungswagen um 10.34 Uhr am Einsatzort ankam und dann nach der Benachrichtigung vom Herrn Dr. Prejzek um 11.16 Uhr um 11.20 Uhr seinen Einsatz beendete. Herr Dr. Prejzek wurde um 11.38 Uhr mit überhöhter Geschwindigkeit gemessen.
    Gemäß dieses Zeitablaufs - anhand des vorliegenden Einsatzprotokolls der Rettungsdienstes nachvollziehbar handelte es sich im Voraus erkennbar nicht um einen Notfalleinsatz (keine lebensbedrohliche Situation), der die Inanspruchnahme von Sonderrechten rechtfertigte, insbesondere nicht mit einer solch extremen Geschwindigkeitsüberschreitung (84 km/h in einer 30-Zone in der Mittagszeit).
    Durch die Art und Weise des Umgangs in dieser Angelegenheit von Herrn Dr. Prezjek kam es zu einer Rufschädigung der Stadt und deren Mitarbeiter, die auf das Strengste von der Stadt Görlitz und Herrn Oberbürgermeister Deinege von uns zurück gewiesen wird.
    Natürlich sind die praktizierenden Ärzte und auch die Einsätze als Notarzt für die Stadt sehr wichtig. Herr Oberbürgermeister Deinege bedankt sich an dieser Stelle für den unermüdlichen Einsatz der Notärzte, die vor allem am Wochenende teils in Doppelschichten für die Bevölkerung im Einsatz sind. Dennoch gibt es genau für solche Einsätze Regularien, die einzuhalten sind.
    Im konkreten Fall wurden diese Regularien nicht eingehalten und die Information und die Darstellung der Sachlage erfolgte wissentlich falsch gegenüber den Patienten der Praxis, der Bevölkerung und den Medien.
    Herr Oberbürgermeister Deinege bedauert die Entscheidung, die Praxis zu schließen, dies ist eine persönliche Festlegung von Herrn Dr. Prezjek.
    Die ärztliche Versorgung der Stadt sowie der Einsatz von Notdiensten sind wichtige Faktoren für die gesundheitliche Versorgung unserer Stadt. Herr Deinege hat mit der Kassenärztlichen Vereinigung, der Arbeitsgemeinschaft Notärztliche Versorgung, Kliniken und den leitenden Notärzten der Stadt Kontakt aufgenommen, um das grundsätzliche Vorgehen und Unterstützung zur Sicherung der gesundheitlichen Versorgung sowie der notärztlichen Versorgung in unserer Stadt in einem gemeinsamen Gespräch am Tisch des Oberbürgermeisters zu besprechen.
    So verständlich die Reaktionen der Bürger in diesem Fall auch sind, es darf nicht dazu führen, dass die Mitarbeiter insbesondere des gemeindlichen Vollzugsdienstes der Stadt Görlitz Anfeindungen ausgesetzt sind, welche auf nicht vollständiger Information beruhen. Herr Oberbürgermeister Deinege bedauern zutiefst dieses Verhalten. Er erbittet einen respektvollen Umgang miteinander, welcher die Grundlage unserer städtischen Gesellschaft sein sollte.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg838765
    Datum06.04.2018 14:455217 x gelesen
    Noch merkwürdiger:
    Der Arzt schließt wegen dem Bußgeldbescheid seine Praxis, so schreibt er es auf seiner Homepage:
    arztpraxis-prejzek.de

    Ich finde es gut, wenn die Bußgeldstelle in so einem Fall (auf seiner Homepage kein Hinweis auf eine Notarzt-Zulassung, kein Rettungsdienstfahrzeug) nicht selbständig über eine Niederschlagung und Verringerung der Regelbuße entscheiden will. Dem Arzt steht selbstverständlich die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung offen.

    Auch irritiert mich der ganze Einsatzablauf:
    Geschrieben von dem Betroffenen am 6. Januar 2018 hatte ich Bereitschaftsdienst. Ich wurde von einem Rettungsassistenten zu einem lebensbedrohlichen Notfall nachgefordert. Der diensthabende Notarzt befand sich zu dieser Zeit im Einsatz. Somit wurde ich gebeten, außerplanmäßig diesen Notarzteinsatz zu übernehmen. Da Eile geboten war und mutmaßlich Lebensgefahr für den Patienten bestand, war ich gezwungen schneller zu fahren und wurde vom hiesigen Ordnungsamt heimlich geblitzt. Trotz Bestätigung des ärztlichen Leiters des Rettungsdienstes, dass es sich um einen dringenden Einsatz handelte, wurde ich vom Ordnungsamt diesbezüglich bestraft. Nun soll ich 308 Euro bezahlen und obendrein noch für zwei Monate Fahrverbot erhalten, obwohl eine eindeutige Bestätigung des Einsatzes vom ärztlichen Leiter des Rettungsdienstes dem Ordnungsamt vorliegt.
    Es handelt sich demnach wohl um einen "normalen" ärztlichen Bereitschaftsdienst. Ich kenne es aus dem Rettungsdienst so, dass die Leitstelle für die Personalbeschaffung zuständig ist und nicht ein Rettungsassistent, der vor Ort ist.
    "Heimlich geblitzt" ist schon gemein, dass nicht 150 Meter vorher eine Ankündigung stand.
    Wie eindeutig diese Bestätigung des ÄLRD ist, wissen wir nicht, aber wie bereits geschrieben, der §35 StVO gilt nur für Fahrzeuge des Rettungsdienstes, nicht für Mitarbeiter nach Landesrettungsdienstgesetz. Und der Status dieses konkreten Arztes ist für mich noch immer unklar, trotz seiner Einlassung.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMitj8a S8., Pinneberg / SH838766
    Datum06.04.2018 14:524972 x gelesen
    Moin,

    was für ein Sp*****!

    Am schlimmsten finde ich folgenden Satz von seiner Homepage:

    Geschrieben von ---http://arztpraxis-prejzek.de/--- Vielleicht kennen Sie Herrn XXXXXX oder Frau XXXXX oder deren Angehörigen persönlich, dann teilen Sie ihnen Ihre Meinung mit. (Zensierung und Hervorhebung durch mich).

    Das hat für mich schon was von einer Drohung.

    Gruß,
    Mitja

    Ich spreche grundsätzlich und immer nur für mich!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW838767
    Datum06.04.2018 14:575068 x gelesen
    Geschrieben von ---PM--- Der Einsatz hatte die Priorität 4 (Einstufung 1 = sehr hoch bis 5 = sehr niedrig). Weiterhin wird ausweislich des Einsatzprotokolls der Rettungsleitstelle dargestellt, dass der alarmierte Rettungswagen um 10.34 Uhr am Einsatzort ankam und dann nach der Benachrichtigung vom Herrn Dr. Prejzek um 11.16 Uhr um 11.20 Uhr seinen Einsatz beendete. Herr Dr. Prejzek wurde um 11.38 Uhr mit überhöhter Geschwindigkeit gemessen.

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt838768
    Datum06.04.2018 15:12   5438 x gelesen
    Selbst mit allen Voraussetzungen nach §35 und §38 der StVO sowie eingeschaltetem Blaulicht und Sondersignal halte ich 84km/h bei 30km/h erlaubt für deutlich zuviel.
    Das ist weit weg von jeglicher Verhältnismäßigkeit, zumindest aus meiner Sicht.

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen838769
    Datum06.04.2018 15:214952 x gelesen
    Geschrieben von Andreas K.Selbst mit allen Voraussetzungen nach §35 und §38 der StVO sowie eingeschaltetem Blaulicht und Sondersignal halte ich 84km/h bei 30km/h erlaubt für deutlich zuviel.
    Das ist weit weg von jeglicher Verhältnismäßigkeit, zumindest aus meiner Sicht.


    Und dann mit "Es bestand meiner Meinung nach Lebensgefahr" kommen, aber erst zwanzig Minuten nach dem Telefongespräch über den Hausbesuch losfahren. Und dann an einer Stelle geblitzt werden, die gerade mal knapp einen Kilometer von der Praxis entfernt liegt und auch mit normaler Geschwindigkeit innerhalb von etwa zwei Minuten zu erreichen ist.

    Da versucht einer seinen Hals irgendwie aus der Schlinge zu ziehen und mit der Drohung seine Praxis zu schliessen Druck aufzubauen. Ging halt (Gott sei Dank) nach hinten los.

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern838771
    Datum06.04.2018 15:374937 x gelesen
    Geschrieben von Mitja S.Das hat für mich schon was von einer Drohung.

    Ich hoffe auch mal das der Bürgermeister als Stadtoberhaupt bzw ein Staatsanwalt selbständig tätig wird.

    Zitat:"Strafgesetzbuch (StGB)
    § 353d Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen
    Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    3. die Anklageschrift oder andere amtliche Dokumente eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist.

    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__353d.html

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg838772
    Datum06.04.2018 15:404906 x gelesen
    Ind em Fall ist es sehr einfach, kein Fahrzeug des Rettungsdienstes, also keine Sonderrechte.

    ---Hier Namen einfügen--- § 35 Sonderrechte

    (5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.


    Wo anderst wird der Rettungsdienst nicht erwähnt.

    Selbst wenn er Sonderrecht in Anspruch hätte nehmen dürfen, würde ich das bei der Überschreitung so durchziehen. Verstoss gegen Absatz 8.

    Der Rest ist einfach nur Erpressung bzw. Bedrohung.

    Immerhin zeigt eins der Fall, dass auch Notärtzte etc. nicht alles dürfen.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg838773
    Datum06.04.2018 15:444780 x gelesen
    Geschrieben von Tobias H.Immerhin zeigt eins der Fall, dass auch Notärtzte etc. nicht alles dürfen.
    Und er ist noch nicht einmal Notarzt, zumindest findet sich auf seiner Homepage kein Hinweis darauf.
    Er ist normaler Hausarzt.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP838774
    Datum06.04.2018 15:534811 x gelesen
    Geschrieben von Thomas H.Noch merkwürdiger:
    Der Arzt schließt wegen dem Bußgeldbescheid seine Praxis, so schreibt er es auf seiner Homepage:
    Es ist natürlich viel Mutmaßung dabei, aber ich bin mir sicher: wenn ein Arzt im zarten Alter von 34 Jahren seine Praxis schließt, stecken dahinter ganz andere Gründe. Das im Bußgeldbescheid ersichtliche Kennzeichen aus Tschechien passt auch im Übrigen dazu. Und sein "souveräner" Umgang mit einem normalen Verwaltungs-/Ordnungswidrigkeitsverfahren, statt einfachster Rechtsmittel gleich so auf die Tränendrüse zu drücken, auch.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThom8as 8H., Ubstadt-Weiher / Baden-Württemberg838775
    Datum06.04.2018 16:224903 x gelesen
    >> 84 << in der 30er Zone klingt jedenfalls erstmal nach weit jenseits von grenzwertig.

    dieser Beitrag ist keine offizielle Kommunikation der FF Ubstadt-Weiher

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW838777
    Datum06.04.2018 19:334614 x gelesen
    Tja, selbst Götter in Weiß stolpern mal über ihre zu großen Füße, was mich irritiert ist die nicht existente Reflexion zum eigenen ....Unvermögen.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSven8 K.8, Vogtland / Sachsen838779
    Datum06.04.2018 21:00   4862 x gelesen
    Geschrieben von Thomas H.>> 84 << in der 30er Zone klingt jedenfalls erstmal nach weit jenseits von grenzwertig.

    Will jetzt losgelöst von der eigentlichen Diskussion kein großes Fass aufmachen, aber: im Artikel stand irgendwas von Höhe Klinikum. Nach Luftbildern ist das eine breite, schnurgerade und offenbar gut einsehbare Straße. 30 vielleicht auch wegen Lärmschutz? etc.

    Ich würde dies nie von der Differenz, sondern von der Situation abhängig machen. Wo 20 mehr schon zu viel sein können, sind woanders unter Umständen auch 50 "noch" im grünen Bereich. Und 84 km/h innerorts sind bei Einsatzfahrten der Pkw-Klasse mit Sicherheit nicht unüblich.

    Wie gesagt, alles losgelöst vom konkreten Fall.

    MkG Sven

    -meine Meinung-

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW838790
    Datum07.04.2018 16:394347 x gelesen
    Hat etwas länger gedauert
    https://www.mdr.de/sachsen/bautzen/notarzt-widerspruch-bussgeldbescheid-goerlitz-100.html
    Geschrieben von MDREr (Arzt) habe Wieler gegenüber nochmals betont, er sei davon ausgegangen, dass bei besagtem Einsatz Lebensgefahr bestanden hatte. "Wenn ich gewusst hätte, dass keine Lebensgefahr vorlag, wäre ich nicht so schnell gefahren", versichert Prejzek. Einspruch gegen den Bescheid hat Prezjek eigenen Angaben zufloge mittlerweile eingelegt. Entgegen seiner erhobenen Drohung, seine Praxis schließen zu wollen, will er in Görlitz bleiben und weiter als Haus- und Notarzt arbeiten.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen838793
    Datum07.04.2018 17:284059 x gelesen
    Wie gesagt, wenn er davon aushing, dass Lebensgefahr bestanden hatte, wieso ist er dann erst knappe zwanzig Minuten nach der Anforderung des ÄBD losgefahren?

    Was ich auch erstaunlich finde, ist das Rumgereite auf der Bezeichnung "Notarzt". Jemand der für den Ärztlichen Notdienst fährt, ist noch lange nicht als Notarzt unterwegs. Das ist doch schon wieder "Beeinflussung durch Schlagwort"...

    Den Widerspruch bekommt er auf jeden Fall um die Ohren gehauen. Und das völlig gerechtfertigt.

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW838796
    Datum07.04.2018 17:344179 x gelesen
    Geschrieben von Daniel H.das Rumgereite auf der Bezeichnung "Notarzt"

    Wird der Ärztliche Notdienst von der ILS alarmiert?
    Ich denke hier ist so einiges durcheinander gelaufen und das ....kann man jetzt nutzen.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen838797
    Datum07.04.2018 18:034294 x gelesen
    Geschrieben von Thomas M.
    Wird der Ärztliche Notdienst von der ILS alarmiert?
    Ich denke hier ist so einiges durcheinander gelaufen und das ....kann man jetzt nutzen.


    Nicht alarmiert, die ILS vermittelt aber die Gespräche an den ÄBD. Hier nachzulesen. Und ein RTW verlässt auch keine E-Stelle mit einem Notfallpatienten. Das war ein Einsatz wie er tagtäglich in D vorkommt. Notruf, Leitstelle schickt RTW, RTW kommt an, erkennt dass der Pat. nichts für die Klinik ist und nur einem Arzt vorgestellt werden sollte, klärt mit der Leitstelle ab ob eine NEF ohne Alarm zur E-Stelle verfügbar ist, Leitstelle sagt Nö, dann reicht dem RTW auch der Hausarzt oder der ÄBD. Da es sich um den 6.1. gehandelt hat (keine Ahnung ob das in Sachsen ein Feiertag ist) war entweder der HA deswegen nicht verfügbar oder er war einfach nicht da. Dann holt man sich den ÄBD. Klärt das mit der Leitstelle ab, die gegebenfalls auch dorthin verbindet, schildert den Fall und fordert den ÄBD an. Hier geschah die offizielle Anforderung über die Leitstelle. Dann ist da auch alles dokumentiert und mit Zeiten festgehalten. Da der RTW an der E-Stelle vier Minuten später die 1 gedrückt hat, ist es doch sehr unwahrscheinlich, dass die RTW-Besatzung den Fall so dramatisch an den ÄBD übermittelt hat.

    Der Hausarzt hat sich hinterher nur eine Story zurechtgelegt.

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorBern8d O8., Filderstadt / 838800
    Datum08.04.2018 06:564490 x gelesen
    >>>Wird der Ärztliche Notdienst von der ILS alarmiert?<<<

    Yep, zumindest bei uns läuft das alles über die ILS.

    Gruß Ossi

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern838819
    Datum10.04.2018 09:433636 x gelesen
    Herr, schmeiß Hirn vom Himmel!!!!!!

    Wieder so ein Fall der unnötig ist und von beiden Seiten als Beispiel für sinnlose Prinzipienreiterei erhoben wird.

    1) 84km/h in der 30iger Zone ist sicherlich zu viel des Guten.
    2) Vom Alarmierungsbild her konnte der Arzt sicherlich davon ausgehen, dass Eile geboten war - aber 54km/h zu schnell ist trotzdem zu viel
    3) Die Bescheiningung zur Alarmierung vom RD lag vor - dass sollte auch für sture Beamtenköpfe eigentlich reichen
    4) Die Reaktion des Arztes aus Protest die Praxis zu schließen halte ich für wenig zielführend und unüberlegt (mit Hinblick auf seine Existenz) und rücksichtslos den Patienten gegenüber. Oder gibt es im Hintergrund uns unbekannte Gründe, die vielleicht eine Praxisschließlung nahelegen, dafür aber einen medienwirksamen Grund noch suchen?
    5) Stadtverwaltung mit Stellungnahme: Auch dies sollten sich mal ansatzweise Gedanken über Sinn, Unsinn und Nutzen machen... Es sollte im Interesse der Stadt liegen dass im Notfall Ärzte bereit sind entsprechend tätig zu werden. Gerade vor dem Hintergrund der nicht geleisteten NA-Dienste. Und eine "Serviceorientierung" ist in mancher Stadtverwaltung ein Fremdwort. Und man muss als OB nicht immer pauschal jeden Bockmist verteidigen, den die eigene Verwaltung baut.

    Alle Beteiligten abwatschen, zusammenscheißen und vergattern eine konstruktive Lösung zu suchen. * seufz *

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW838820
    Datum10.04.2018 10:203456 x gelesen
    Geschrieben von Volker L.3) Die Bescheiningung zur Alarmierung vom RD lag vor - dass sollte auch für sture Beamtenköpfe eigentlich reichen

    Nicht wirklich.

    Der Rettungsdienst hat einen Hausbesuche des ÄBD angefordert.

    Keinen Notarzt.

    Damit entfällt auch der Punkt:

    Geschrieben von Volker L.2) Vom Alarmierungsbild her konnte der Arzt sicherlich davon ausgehen, dass Eile geboten wa

    Es war offensichtlich weniger Eile geboten als für einen Klempner der zu einem undichten Eckventil gerufen wurde.

    Geschrieben von Volker L.4) Die Reaktion des Arztes aus Protest die Praxis zu schließen halte ich für wenig zielführend und unüberlegt (mit Hinblick auf seine Existenz) und rücksichtslos den Patienten gegenüber.

    Der Arzt hat sich nachdem er einen Bock geschossen hat (was ja grundsätzlich verzeihbar sein sollte) öffentlich uneinsichtig gezeigt und eine Schmutzkampagne gegen die Mitarbeiter der Verwaltung und sogar ihre Angehörigen angezettelt.

    Kann man so einer Persönlichkeit wirklich noch das Vertrauen entgegen bringen, das für das Verhältnis Arzt zu Patient erforderlich ist?

    Ich meine nein, und deswegen ist es vielleicht besser, wenn er den Ort verlässt und woanders neu anfängt.

    Geschrieben von Volker L.5) Stadtverwaltung mit Stellungnahme

    Nach den Angriffen auf die Mitarbeiter und dem Versuch, hier einen virtuellen Mob zu mobilisieren um die rechtliche Ordnung auszuhebeln:

    Alternativlos.

    (natürlich unter der Annahme, dass die genannten Beweise auch tatsächlich vorliegen)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW838822
    Datum10.04.2018 12:07   3463 x gelesen
    Geschrieben von Volker L.1) 84km/h in der 30iger Zone ist sicherlich zu viel des Guten.
    dafür werden auch Polizisten im Einsatz abgewatscht. Immerhin rechnet der gesamte übrige Verkehr mit 30-45km/h

    Geschrieben von Volker L.2) Vom Alarmierungsbild her konnte der Arzt sicherlich davon ausgehen, dass Eile geboten war
    Nein, denn er hatte Fachkundige Infos. er hat nach den berichten auch nicht danach gehandelt

    Geschrieben von Volker L.4) Die Reaktion des Arztes aus Protest die Praxis zu schließen halte ich für wenig zielführend und unüberlegt
    Ich halte es eher für, "jemand hat mit meinen Klötzchen gespielt"

    Geschrieben von Volker L."Serviceorientierung" ist in mancher Stadtverwaltung ein Fremdwort.
    Hier war die Stadtverwaltung Serviceorientiert. Da wurde einem "Raser" die Grenze aufgezeigt

    Geschrieben von Volker L.Und man muss als OB nicht immer pauschal jeden Bockmist verteidigen, den die eigene Verwaltung baut.
    Welchen Bockmist?

    grundsätzlich:
    Kein Ereigniss und keine Sache ist es Wert, ein Unschuldiges Leben auf das Spiel zu setzen!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW838826
    Datum10.04.2018 12:183428 x gelesen
    Geschrieben von Volker L.3) Die Bescheiningung zur Alarmierung vom RD lag vor - dass sollte auch für sture Beamtenköpfe eigentlich reichen

    Nicht wirklich.

    Der Rettungsdienst hat einen Hausbesuche des ÄBD angefordert.

    Keinen Notarzt.

    Damit entfällt auch der Punkt:

    Geschrieben von Volker L.2) Vom Alarmierungsbild her konnte der Arzt sicherlich davon ausgehen, dass Eile geboten wa

    Es war offensichtlich weniger Eile geboten als für einen Klempner der zu einem undichten Eckventil gerufen wurde.

    Geschrieben von Volker L.4) Die Reaktion des Arztes aus Protest die Praxis zu schließen halte ich für wenig zielführend und unüberlegt (mit Hinblick auf seine Existenz) und rücksichtslos den Patienten gegenüber.

    Der Arzt hat sich nachdem er einen Bock geschossen hat (was ja grundsätzlich verzeihbar sein sollte) öffentlich uneinsichtig gezeigt und eine Schmutzkampagne gegen die Mitarbeiter der Verwaltung und sogar ihre Angehörigen angezettelt.

    Kann man so einer Persönlichkeit wirklich noch das Vertrauen entgegen bringen, das für das Verhältnis Arzt zu Patient erforderlich ist?

    Ich meine nein, und deswegen ist es vielleicht besser, wenn er den Ort verlässt und woanders neu anfängt.

    Geschrieben von Volker L.5) Stadtverwaltung mit Stellungnahme

    Nach den Angriffen auf die Mitarbeiter und dem Versuch, hier einen virtuellen Mob zu mobilisieren um die rechtliche Ordnung auszuhebeln:

    Alternativlos.

    (natürlich unter der Annahme, dass die genannten Beweise auch tatsächlich vorliegen)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW838829
    Datum10.04.2018 13:22   3629 x gelesen
    Geschrieben von Volker L.1) 84km/h in der 30iger Zone ist sicherlich zu viel des Guten.

    eindeutig

    Geschrieben von Volker L.2) Vom Alarmierungsbild her konnte der Arzt sicherlich davon ausgehen, dass Eile geboten war - aber 54km/h zu schnell ist trotzdem zu viel

    Wenn er davon ausgegangen ist, warum wird er erst 20 Minuten nach der "Alarmierung" geblitzt ?
    Wenn der RTW nach dem Telefonat mit ihm eingerückt ist, welcher Notfall soll da vorliegen der einen solche Geschwindigkeitsübertretung rechtfertig ?

    Geschrieben von Volker L.4) Die Reaktion des Arztes aus Protest die Praxis zu schließen halte ich für wenig zielführend und unüberlegt (mit Hinblick auf seine Existenz) und rücksichtslos den Patienten gegenüber. Oder gibt es im Hintergrund uns unbekannte Gründe, die vielleicht eine Praxisschließlung nahelegen, dafür aber einen medienwirksamen Grund noch suchen?

    Nach seiner Kampange gegen OA-Mitarbeiter vielleicht sinnvoll ;-)
    Zumindest sehe ich da eher Vertrauen zerstört als aufgebaut durch sein Verhalten....

    Geschrieben von Volker L.5) Stadtverwaltung mit Stellungnahme: Auch dies sollten sich mal ansatzweise Gedanken über Sinn, Unsinn und Nutzen machen... Es sollte im Interesse der Stadt liegen dass im Notfall Ärzte bereit sind entsprechend tätig zu werden.

    Für eine Kassenärztliche Leistung stehen nun mal keine Sonderrechte zu, die selbst wenn sie gegolten hätten deutlich überspannt wurden. Insofern wurde durch eine Behörde ein Rechtsverstoß geahndet. Jeder andere BOSler hätte genauso behandelt werden müssen ;-)

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern838834
    Datum10.04.2018 15:303122 x gelesen
    o.k. wenn nur ein Hausbesuch (!!!!) angefordert war - dann sieht der ganze Vorfall natürlich ganz anders aus !

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern838835
    Datum10.04.2018 15:323057 x gelesen
    Durch die Zusatzinformation, das nun doch keien Eile im Sinne eiens Notarzteinsatzes geboten war sieht der ganze Vorgang nun natürlich ANDERS aus

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern838836
    Datum10.04.2018 15:333207 x gelesen
    Klarer Fall. Es lag also doch kein Notarzteinsatz vor. Sondern NUR ein ärztlicher Hausbesuch. Damit hat sich die Ausgangslage gravierend geändert.

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW838837
    Datum10.04.2018 15:403263 x gelesen
    Geschrieben von Volker L.Damit hat sich die Ausgangslage gravierend geändert.

    Naja die Lage war eigentlich wenige Minuten nach dem Ersten Post klar ;-)

    'Görlitz: wieder ein SoSi-Fall mit Arzt' von Michael R.

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSven8 K.8, Vogtland / Sachsen838839
    Datum10.04.2018 17:413074 x gelesen
    Auch da könnte ich mir, losggelöst vom aktuellen Fall, unter gewissen Umständen einen rechtfertigenden Notstand vorstellen.

    Kein Anspruch auf Sonderrechte heißt nicht automatisch Pech gehabt.

    MkG Sven

    -meine Meinung-

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorRaou8l K8., Wuppertal / NRW838841
    Datum10.04.2018 18:183100 x gelesen
    Hallo,

    also ich verstehe diesen Abschnitt so das der RTW um 10:34 Uhr Status 4 gedrückt hat und der Arzt erst um 11:16 Uhr verständigt wurde!
    Nach dem Anfordern des Arztes um 11:16 Uhr wurde dieser um 11:18 Uhr geblitzt.
    Um 11:20 Uhr hat der RTW dann Status 1 gedrückt und ist nach der Übergabe an den Arzt eingerückt.

    Geschrieben von ---PM der Stadt dazu---der alarmierte Rettungswagen um 10.34 Uhr am Einsatzort ankam und dann nach der Benachrichtigung vom Herrn Dr. Prejzek um 11.16 Uhr um 11.20 Uhr seinen Einsatz beendete

    Das bedeutet das der Arzt innerhalb von 4 Minuten nach Anforderung duerch die ILS vor Ort war und den Pat. übernommen hat.

    Wenn man jetzt bedenkt das zwischen dem Zeitpunkt des blitzens und dem Einrücken des RTW 2 Minuten liegen und der Arzt in Höhe eines Krankenhauses geblitzt wurde ... nein lassen wir das lieber ...

    -Dies ist lediglich meine Persönliche Meinung und nicht die meiner FF !-

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü838842
    Datum10.04.2018 18:243149 x gelesen
    Geschrieben von Raoul K.Nach dem Anfordern des Arztes um 11:16 Uhr wurde dieser um 11:18 Uhr geblitzt.

    Nein, der AND wurde um 11:16 Uhr angefordert, der RTW ging um 11:20 Uhr in die "1" (...und ließ den Patienten somit alleine...) und um 11:38 machte es "blitz"....
    Mal davon abgesehen, RTW dürfte wohl kaum einen vital bedrohten Patienten alleine lassen....

    Gruß Andi

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorRaou8l K8., Wuppertal / NRW838843
    Datum10.04.2018 19:032982 x gelesen
    Stimmt ...

    -Dies ist lediglich meine Persönliche Meinung und nicht die meiner FF !-

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW838844
    Datum10.04.2018 19:092888 x gelesen
    Geschrieben von ---PM--- Benachrichtigung vom Herrn Dr. Prejzek um 11.16 Uhr um 11.20 Uhr seinen Einsatz beendete. Herr Dr. Prejzek wurde um 11.38 Uhr mit überhöhter Geschwindigkeit gemessen.

    Bedeutet: RTW war um 11:20 weg vom Patienten und um 11:38 gab es das Bild vom DOC.
    Wann der Doc beim Patienten eintraf ist nicht ersichtlich aus den Veröffentlichungen.

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg838849
    Datum10.04.2018 20:312896 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Sven K.Auch da könnte ich mir, losggelöst vom aktuellen Fall, unter gewissen Umständen einen rechtfertigenden Notstand vorstellen.
    Auf dieses Konstrukt bin ich aber gespannt, wenn der Rettungsdienst den Einsatz abbricht? Da müsste ein Hausarzt schon per Ferndiagnose feststellen, dass der Rettungsdienst versagt hat?! Oder wie soll ich mir das vorstellen?

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSven8 K.8, Vogtland / Sachsen838850
    Datum10.04.2018 20:413214 x gelesen
    Geschrieben von Thorsten H.Auf dieses Konstrukt bin ich aber gespannt, wenn der Rettungsdienst den Einsatz abbricht? Da müsste ein Hausarzt schon per Ferndiagnose feststellen, dass der Rettungsdienst versagt hat?! Oder wie soll ich mir das vorstellen?

    Geschrieben von Thorsten H.Geschrieben von Sven K.
    Auch da könnte ich mir, losggelöst vom aktuellen Fall,


    Es ging mir allgemein um die Aussagen hier, dass man nur als Berechtigter für Sonderrechte die StVO umgehen kann/ darf.

    Losgelöst vom Fall.

    MkG Sven

    -meine Meinung-

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJörn8 V.8, Grafrath / Bayern838852
    Datum11.04.2018 03:493214 x gelesen
    Viel heisse Luft und Puff!... ist sie wieder kalt.

    Hauptsache die eigenen Fehler nicht öffentlich eingestehen

    Nachschlag: https://www.sz-online.de/nachrichten/der-ob-hat-sich-eingesetzt-dass-ich-nicht-schliesse-3913420.html

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg838856
    Datum11.04.2018 10:433046 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Jörn V.Viel heisse Luft und Puff!... ist sie wieder kalt.

    dann hoffen wir das der Arzt nun was dazugelernt hat und beim nächsten "Einsatz" vorsichtiger fährt.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg838864
    Datum11.04.2018 23:082835 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Jürgen M.dann hoffen wir das der Arzt nun was dazugelernt hat und beim nächsten "Einsatz" vorsichtiger fährt.
    Ich fürchte nein. Er zeigt ja keine Einsicht in seinen Fehler. Und wenn ich mir die Kommentare so anschaue, hat er es ja geschafft, dass etliche "Bürger" auf seiner Seite sind, die sich wahrscheinlich darin bestätigt sehen, dass der böse Staat eh nur die Autofahrer ohne Rücksicht abzocken will...

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW838865
    Datum11.04.2018 23:362695 x gelesen
    Genau für diese Klientel gibt es Fahrverbote! Wenn er damit durchkommt können die die Geschwindigkeitskontrollen gleich eindampfen.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg838870
    Datum12.04.2018 10:402706 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Harald S.Genau für diese Klientel gibt es Fahrverbote!
    leider eines der wenigen Sanktionsmittel die auch wirken.

    Geldstrafen o.Ä. werden in manchen Personenkreise kalt lächelnd bezahlt :-)

    Die Diskussion hier und in den Medien trägt hoffentlich dazu bei das andere "Blaulichtfahrer" mal wieder über die Thematik nachdenken und sich bewusst werden das auch sie zur persönlichen Verantwortung gezogen werden wenn sie zu stark "über die Stränge" schlagen.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen838951
    Datum16.04.2018 11:322874 x gelesen
    Und der Ärger um die Notärzte und Bereitschaftsärzte in Görlitz geht weiter.

    VG Jens

    Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt838953
    Datum16.04.2018 12:242587 x gelesen
    Das ist nur wieder die ewige Diskussin um Sondersignal an privaten Fahrzeugen.
    Aus meiner Sicht ist es gut, dass Sondersignalanlagen an privaten Fahrzeugen nur in Ausnahmefällen gibt. Sonst hätten wir viel häufiger, wissentlich oder unwissentlich, einen Missbrauch derselben. Damit wären viel mehr Gerichte, viel häufiger mit dem Thema beschäftigt.

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW838954
    Datum16.04.2018 12:502574 x gelesen
    Geschrieben von Andreas K.Sondersignal an privaten Fahrzeugen

    Ich will mir nicht vorstellen wie schnell der mit Blauhorn durch die 30er Zone brettern würde.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSven8 K.8, Vogtland / Sachsen838959
    Datum16.04.2018 20:302260 x gelesen
    Geschrieben von ---SZ--- Klaus Heckemann, Chef der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, hält Blaulicht für Bereitschaftsärzte nicht für nötig. Mahnt aber: Natürlich gilt auch für Notärzte die StVO. Bei 20 km/h Überschreitung und mehr gibt es Ärger. Da würde aber auch schon jedes Fahrzeug mit Sondersignalen Ärger bekommen. 

    Aha... oder doch nur wieder ein "Experte" zum Thema?

    MkG Sven

    -meine Meinung-

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW838968
    Datum17.04.2018 11:362087 x gelesen
    Bußgeldstreit in Görlitz

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    banner

     06.04.2018 14:28 Chri7sto7ph 7R., Berching
     06.04.2018 14:33 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     10.04.2018 18:18 Raou7l K7., Wuppertal
     10.04.2018 18:24 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
     10.04.2018 19:03 Raou7l K7., Wuppertal
     10.04.2018 19:09 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     17.04.2018 11:36 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     06.04.2018 14:45 Thom7as 7H., Dornstadt
     06.04.2018 14:57 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     06.04.2018 15:53 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     06.04.2018 14:52 Mitj7a S7., Pinneberg
     06.04.2018 15:37 Alex7and7er 7H., Neuburg
     06.04.2018 15:12 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
     06.04.2018 15:21 Dani7el 7H., Schriesheim
     06.04.2018 15:40 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
     06.04.2018 15:44 Thom7as 7H., Dornstadt
     06.04.2018 16:22 Thom7as 7H., Ubstadt-Weiher
     06.04.2018 21:00 Sven7 K.7, Vogtland
     06.04.2018 19:33 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     07.04.2018 16:39 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     07.04.2018 17:28 Dani7el 7H., Schriesheim
     07.04.2018 17:34 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     07.04.2018 18:03 Dani7el 7H., Schriesheim
     08.04.2018 06:56 Bern7d O7., Filderstadt
     10.04.2018 09:43 Volk7er 7L., Erlangen
     10.04.2018 10:20 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     10.04.2018 15:30 Volk7er 7L., Erlangen
     10.04.2018 12:07 Hara7ld 7S., Köln
     10.04.2018 15:32 Volk7er 7L., Erlangen
     10.04.2018 12:18 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     10.04.2018 13:22 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     10.04.2018 15:33 Volk7er 7L., Erlangen
     10.04.2018 15:40 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     10.04.2018 17:41 Sven7 K.7, Vogtland
     10.04.2018 20:31 Thor7ste7n B7., Bammental
     10.04.2018 20:41 Sven7 K.7, Vogtland
     11.04.2018 03:49 Jörn7 V.7, Grafrath
     11.04.2018 10:43 Jürg7en 7M., Weinstadt
     11.04.2018 23:08 Thor7ste7n B7., Bammental
     11.04.2018 23:36 Hara7ld 7S., Köln
     12.04.2018 10:40 Jürg7en 7M., Weinstadt
     16.04.2018 11:32 Jens7 N.7, Ohorn
     16.04.2018 12:24 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
     16.04.2018 12:50 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     16.04.2018 20:30 Sven7 K.7, Vogtland
    zurück


    Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt