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ThemaAusbildungs-Voraussetzungen hauptamtl. Wehrleiter37 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • FW-Forum: Ausbildungsstand Wehrleiter
  •  
    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg839093
    Datum23.04.2018 17:039160 x gelesen
    Guten Tag

    vermehrt gehen größere Kleinstädte und Mittelstädte dazu über, die Position ihres Wehrleiters bzw. FW-Kommanden mit einer hauptamtlichen Kraft zu besetzten.
    Welche Voraussetzungen bez. der FW-Ausbildung sollte ein Bewerber mitbringen:


    -> typische FF-Ausbildung ( GF, ZF, VF, etc. )
    -> mittlerer FW-Technischer Dienst bzw. 2. Qualifikationsebene
    -> gehobener feuerwehrtechnischer Dienst bzw. 3. Qualifikationsebene


    Mit welcher FW-Ausbildung wurden in der letzten Zeit HA-Leiter von FF eingestellt, mehr unterqualiziert, mehr überqualifiziert ?
    Hat jemand mit einer BF-Ausbildung/Laufbahn oder ein ehrenamtliches "Eigengewächs" die besseren Aussichten auf Erfolg?
    Wohin tendiert man zukünftig ?


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorSeba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg839094
    Datum23.04.2018 17:175332 x gelesen
    Für eine reine Freiwillige Feuerwehr mit max. Hauptamtlichen Gerätewarten ist der Ehrenamtliche Zweig der Ausbildung ausreichend. Hier wäre eine fundierte Ausbildung im Verwaltungsbereich sinnvoller!
    Das gleiche ist bei den Gerätewarten der Fall.
    Denn hier werden ja meistens die Verwaltunsaufgaben und die Gerätewartung den Hauptteil der Arbeit ausmachen.
    Die Einsatztätigkeit ist da eher der Nebeneffekt.
    Wenn es dann so groß wird das der Haupt Augenmerk auf dem Einsatzgeschehen liegt und es in Richtung 24h Dienst geht wird es immer wichtiger auch die Feuerwehrtechnische Ausbildung vorauszusetzen.

    Aber das ist natürlich nur meine persönliche Meinung.

    Gruß Basti

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    AutorThom8as 8R., Nagold / Baden-Württemberg839095
    Datum23.04.2018 17:415073 x gelesen
    Hallo,

    mit der Verwaltungsausbildung gebe ich dir definitiv recht - das erleichtert das Leben ungemein.

    Der Schritt zur hauptberuflichen Ausbildung kommt meines Erachtens aber schon ein ganzes Stück früher. Allerspätestens wenn es um das Thema "Vorbeugender Brandschutz" geht (in BW ab Großer Kreisstadt) kommt man um eine entsprechende Qualifikation nur noch schwer herum. Auch in anderen Bereichen, wie der Einsatzplanung und dem Beschaffungswesen, ist eine entsprechende Qualifikation oft kein Schaden.

    Grüße

    Thomas

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    AutorSeba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg839098
    Datum23.04.2018 18:094619 x gelesen
    Welche besonderen Qualifikationen erhält man in der Feuerwehr Technischen Ausbildung die einen für VB und Beschaffung befähigen? Können diese nicht auch in separaten Ausbildungen von einem VF / ZF aus der Freiwillgen Feuerwehr mit einer Verwaltungs Ausbildung erreicht werden.
    Die Ausbildung im gD oder hD ist natürlich eher auf solch eine Aufgabe ausgerichtet, aber in diese besoldungsstufe werden die wenigsten HA Komandanten eingestuft werden und daher eher uninteressant für diese Zielgruppe sein!

    Gruß Basti

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    AutorThom8as 8R., Nagold / Baden-Württemberg839101
    Datum23.04.2018 19:044440 x gelesen
    Hallo,

    natürlich kann man sich das auch anderweitig zusammentragen, aber gerade beim VB landet man relativ schnell beim B4.

    Wenn man sich die aktuellen Stellenausschreibungen anschaut, ist der Trend zum Hauptamtlichen im gehobenen Dienst ab 20.000 auf jeden Fall da und in der Regel auch sehr ordentlich besoldet. Selbst kleinere Gemeinden gehen immer öfter den Schritt, dann aber mit ehrenamtlicher Ausbildung oder im mittleren Dienst.

    Viele Grüße

    Thomas

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg839105
    Datum23.04.2018 20:554223 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Sebastian A.

    Hier wäre eine fundierte Ausbildung im Verwaltungsbereich sinnvoller!

    Ob beispielsweise der an der LFS BaWü angebotene eine Woche dauernde " Feuerwehrkommandanten - Lehrgang " die fundierte Befähigung zur verwaltungsmäßigen und organisatorischen Leitung einer Freiwilligen Feuerwehr vermittelt? in Ansätzen denke ich schon ?
    Wichtig finde ich für einen HA-Wehrleiter, dass er über genügend soziale Kompetenzen verfügt, um ein teil so inhomogenes Gebilde, wie es eine FF mit HA- und EA-Kräften, mehreren Abteilungswehren, Jugendfeuerwehr, Musikzug und Altersmannschaft darstellen kann, verfügt. Hierzu muß er die Kunst der inneren- und Menschenführung kennen und können, Moderation und Mediaion beherrschen, aber auch seinen Standpunkt durchsetzen zu vermögen. Hier scheint es, was ich so Land auf und ab schon mal mitbekomme große Defizite zu geben, etliche HA-Wehrleiter haben aus den verschiedesten Gründen nach kurzer Zeit ihre neu angetretene Dienststelle wieder verlassen; andereseits hört man weniger in der überschaubaren " Feuerwehrgemeinde ", wenn solch ein HA-Wehrleiter seine Sache gut macht.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorSeba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg839106
    Datum23.04.2018 21:144223 x gelesen
    Hallo Bernhard,
    mit fundierter Verwaltungsausbildung war eine Ausbildung im Bereich der Verwaltung bei Stadt oder Land gemeint.
    Also Verwaltungsfachwirt oder so.
    Bis es Feuerwehrtechnisch zur Sache geht muss der HA Kommandant vorher viele Verwaltungsaufgaben beherrschen.
    Viele denken immer es müssen vor allem die Feuerwehraufgaben beherrscht werden um eine Feuerwehr am funktionieren zu halten aber das ist doch eher der kleinere Teil.
    Bei einemHA Gerätewart ist es das selbe.
    Das sind für mich Hausmeister mit der Option das sie für den Feuerwehreinsatz jederzeit verfügbar sind.
    Und natürlich auch entsprechend ausgebildet sind.

    Das alles natürlich nur bis zu einer gewissen Größe!
    Wenn der Einsatzdienst dann den größeren Teil der Aufgabe ist muss natürlich die Feuerwehrtechnischen Aufgaben in den Vordergrund rücken.

    Gruß Basti

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / 839113
    Datum24.04.2018 08:113988 x gelesen
    Moin,
    ich vermute, dass die Beweggründe vieler Gemeinden da sicherlich anders gelagert sind. So liest und hört man doch immer häufiger, dass Kommunen keine Wehrleiter mehr finden, die diesen Job Ehrenamtlich durchführen wollen.

    Und dann stehst du als Gemeinde vor der Aufgabe eine entsprechende Lösung zu finden. Und wenn ich es richtig überschaue, geht der Trend hier ganz klar Richtung B IV - er Stellen.

    Das Gesamtspektrum der Aufgaben ist der B IV Ausbildung nun auf den Leib geschneidert.

    Ein weitere Frage stellt sich ja, wenn man einen Ehrenamtlichen Wehrführer einstellt... wie geht man mit ihm um, wenn er abgewählt wird? Den B IV Mann kann ich als Kommune weiterhin einsetzen (VB usw.)


    Gruß

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    AutorThom8as 8R., Nagold / Baden-Württemberg839116
    Datum24.04.2018 09:484065 x gelesen
    Hallo,

    die Kombination hauptamtlich beschäftigt und ehrenamtlich gewählt wird man deshalb in der Regel vermeiden. Sonst blüht einem genau das Problem. Wenn hauptamtlich, dann "richtig".

    Grüße

    Thomas

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    AutorRain8er 8Fra8nz 8Jos8ef 8K., Horb / 839120
    Datum24.04.2018 18:333449 x gelesen
    Hallo Sebastian,

    ein Verwaltungsfachwirt also? Weshalb wird das - Deiner Meinung nach- so hoch angesiedelt? Für die europaweite Ausschreibung von einem Feuerwehrfahrzeug? Um Stammdaten der Mitglieder in einen PC einzupflegen? Eine Satzung und das Feuerwehrgesetz lesen zu können? Haben bisher wirkende Kommandanten aus dem Ehrenamt auch alle eine Verwaltungsausbildung genießen dürfen und nur deshalb ihren Job gut gemacht?

    Für eine Stadt im Bereich von 20.000- 40.000 Einwohnern, mit 2 oder 3 HA Gerätewarten sind für mich andere Prioritäten bezeichnend. Er hat die Aufgabe ein Gefüge - bestehend aus freiwilligen Einsatzkräften- am Laufen zu erhalten! Mit all ihren Problemen und "Problemchen"! Ich stelle die zwischenmenschliche Befähigung vor jede verwaltungsfachwirtliche Befähigung! Der hauptamtliche Kommandant muss den Spagat zwischen einer wirtschaftlich rational denkenden Stadtverwaltung, einem hinterfragenden Gemeinderat und den Bedürfnissen der Ehrenamtlichen schaffen. Wie man eine Ausschreibung o.ä. in die Wege leitet, kann man in kurzer Zeit lernen. Das Zwischenmenschliche wird mir hier zu weit in den Hintergrund gestellt und ist meiner Meinung nach mit eine Grundvoraussetzung für den Erfolg.

    Gruß Franz J.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP839121
    Datum24.04.2018 19:353425 x gelesen
    Ich bin da bei meinem Namensvetter, denn:
    Geschrieben von Rainer Franz Josef K.Haben bisher wirkende Kommandanten aus dem Ehrenamt auch alle eine Verwaltungsausbildung genießen dürfen und nur deshalb ihren Job gut gemacht?Die haben jemanden in der Verwaltung sitzen, der eine solche Ausbildung hat und hören bestenfalls auch öfters mal auf den. Und mir kann niemand erzählen, dass alle Kommandanten in den Kommunen, in denen es vom Ehren- zum Hauptamt wechselt (obwohl die Einsatzabteilung rein ehrenamtlich laufen kann), eine Vollzeitstelle mit den "reinen" Kommandantentätigkeiten füllen können. Also wird man ihnen zwangsläufig Aufgaben, die bisher der/die Brandschutzsachbearbeiter wahrgenommen hat/haben, auch tlw. übertragen (müssen). Und dann ist es nicht mehr damit getan ein "Gesetz lesen zu können". Dann wäre es ganz gut, wenn man mit Rechtsgrundlagen richtig arbeiten kann, und ja: ich bin der festen Überzeugung, da mangelt es bei vielen rein ehrenamtlichen Führungskräften bis zur Wehrleiterebene gewaltig. Dazu kommt eine Vielzahl von anderen Gesetzen neben dem reinen Brandschutzrecht, die da mit reinspielen. Und wenn es nur die Schnittstellen zum Haushaltsrecht und die Grundlagen der rechtssicheren Bescheiderstellung (Stichwort z.B. Kostenersatz...) sind. Irgendwann muss dann auch mal die Feuerwehrsatzung geändert werden, wer bereitet das dann vor? Das macht heute wohl (hoffentlich) auch kein rein ehrenamtlich ausgebildeter Wehrleiter/Kommandant.

    Und darüber habe ich schon ein bisschen geschmunzlt:
    Geschrieben von Rainer Franz Josef K.Wie man eine Ausschreibung o.ä. in die Wege leitet, kann man in kurzer Zeit lernen.Ja, klar... Deshalb klappt das auch flächendeckend so gut ;-)

    Natürlich hat das Zwischenmenschliche einen immens hohen Stellenwert, das werde ich nie bestreiten! Was ich aber bestreite, ist, dass man das lernen kann. Das muss eine Führungskraft einfach schon von vornherein mitbringen. Gesetze lesen und richtig anwenden kann man immer noch irgendwie erlernen, aber Menschenführung kann man - oder eben nicht. Wer es kann, ist als Wehrleiter/Kommandant geeignet, und kann dann versuchen sich das andere anzueignen. Andersrum wird das aber nichts.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorRain8er 8Fra8nz 8Jos8ef 8K., Horb / 839122
    Datum24.04.2018 20:173219 x gelesen
    Schön das du sachlich antwortest! Wie oft wird denn eine Kostensatzung geändert? Bei uns orientiert sich das auf LK- Ebene.

    Also kann ein Verwaltungsfachwirt als Brandschutzsachbearbeiter fungieren? Was Du ins Amt setzen möchtest, ist kein Verwaltungsfachwirt! Das ist im Besten Fall ein Bauingenieur mit der entsprechenden Fachrichtung. A11, A12? Die freie Wirtschaft bietet da zu viele Vorteile und ist - wenn die Wirtschaft läuft- uninteressant.

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    AutorSeba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg839123
    Datum24.04.2018 20:213245 x gelesen
    Hallo Franz,
    es tut mir leid das ich mich in der Verwaltung von Gemeinden nicht gut genug auskenne um die verschiedenen ausbildungsstufen und genauen Bezeichnungen der Dienststellungen nicht kenne.

    Aber genauso wie ein Studium im Verwaltungsrecht zu viel sein kann ist es wohl auch der feuerwehrtechnische Gegenpart.

    Aber gerade in einer kleinen Organisationsform wird es immer darauf hinauslaufen das die Qualifikation nicht zu den Aufgaben passt. Und das wahrscheinlich in beide Richtungen.

    Und natürlich ist es wichtig das Gefüge der Wehr zu pflegen.

    Und das ist ja immer wieder der Knackpunkt warum solche Stellen schnell wieder frei sind und schwer zu besetzen sind.

    Gruß Basti

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW839125
    Datum24.04.2018 21:433167 x gelesen
    So wie du die Stelle bzw deren Aufgaben beschreibst muss der Bewerber also vor allem ein netter Kerl sein der mit allen möglichst gut auskommt und dem man dann mal kurz zeigt, wie eine Ausschreibung gemacht wird.

    Also letztlich eine Hilfskraft, die Chef für eine der größten (wenn nicht sogar bei kleineren Gemeinden die mit Abstand größte) Gliederungen innerhalb der Gemeindeverwaltung ist.

    So angelegt wird der bei seiner täglichen Arbeit nicht viel Freude haben, und am Monatsende von großer Traurigkeit befallen werden.

    Ein Amt im gehobenen Dienst (bzw wenn das entsprechende Landesrecht das so zulässt ein entsprechender Angestellten-Posten) wäre für die Aufgaben, vor allem aber für die (formale und soziale!) Einbindung in die Gemeindeverwaltung wesentlich passender.

    Naheliegend ist dann in der Tat der gehobene feuerwehrtechnische Dienst oder aber, wenn dafür "nicht genug Arbeit da ist" die Alternative, die Verwaltungstätigkeiten ggf anteilig von einem Verwaltungsmenschen machen zu lassen und das rein feuerwehrtechnische im Ehrenamt zu belassen. Dort dann gerne innerhalb der gewachsenen Strukturen und vom Wunschkandidaten der Mannschaft (das ist bei einer hauptamtlichen Stelle ja nun auch nicht so einfach...)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP839126
    Datum24.04.2018 22:433211 x gelesen
    Da kommen jetzt die landesspezifischen Gegebenheiten ins Spiel:
    Geschrieben von Rainer Franz Josef K.Wie oft wird denn eine Kostensatzung geändert? Bei uns orientiert sich das auf LK- Ebene.
    In RLP ändert sich die Rechtsgrundlage diesbezüglich öfter mal wg. Rechtssprechung, es laufen Wetten wie lange es noch bis zum nächsten Mal dauert... Aber aktuell: Jede Gemeinde muss ihren Gebührensätzen eine Kalkulation zugrunde legen, und dabei sind die Kostenentwicklung der letzten drei Jahre und die für die kommenden drei Jahre zu erwartende Kostenentwicklung zu berücksichtigen, Abweichungen von den tatsächlichen Kosten sind innerhalb angemessener Zeit auszugleichen. Steht so im Kommunalabgabengesetz, was ein Wehrleiter in der reinen Feuerwehrlehrgangsfolge niemals näher kennenlernen wird.

    Geschrieben von Rainer Franz Josef K.Das ist im Besten Fall ein Bauingenieur mit der entsprechenden FachrichtungDa der VB bis auf wenige Ausnahmen in RLP nicht Sache der Kommunen, sondern der Kreise ist, bringt mir diese Ausbildung in der hauptamtlichen Wehrleiterfunktion nicht sonderlich viel (im Einsatz natürlich, im Büro aber kaum).
    Das wird man auch kaum ändern wollen, letztlich auch aus dem gleichen Hintergrundgedanken: Viele Kreisfeuerwehrinspekteure haben auch zunehmend Probleme, ehrenamtlich alles geregelt zu bekommen. Fürs Hauptamt braucht man aber noch etwas "Beschäftigung", also bietet sich der bei den Kreisverwaltungen angesiedelte VB an, und Bestrebungen der Kommunen zusätzlich Kreisaufgaben übernehmen zu wollen sind auch aus finanzieller Sicht i.d.R. eh nur sehr verhalten...

    Geschrieben von Rainer Franz Josef K.Also kann ein Verwaltungsfachwirt als Brandschutzsachbearbeiter fungieren?Ich formuliere es mal so: Je besser man den Verwaltungsfachwirt (oder vergleichbare Ausbildung) mit (früheren) Wehrleiteraufgaben auslastet, desto mehr wird das Ehrenamt entlastet - und desto uninteressanter ist es, Ehrenamtler, die ihre Funktion durch das Wahlverfahren eben oft auch wg. der zwischenmenschlichen Eignung erlangt haben, in irgendwelchen (Pseudo)Hauptamtlichen stellen zu packen.
    Weiter oben wurde bei der Größenordnung einer Kommune, in der Hauptamt interessant sein sollte, bei 20.000 Ew angefangen. Da frage ich mich ernsthaft wie man den einigermaßen beschäftigen will, wenn er nicht verwaltungsrechtliches Grund- und tlw. eben auch Fachwissen mitbringt.
    Ich kenne Kommunen, da läuft der Wehrleiter jeder ablaufenden G26.3 in seiner Exceltabelle hinterher, und macht sein Namenskürzel hinter jede entsprechende Arztrechnung. Ich kenne auch Kommunen, da laufen vernünftige Strukturen, entsprechende Softwarelösungen, jeder AGT bekommt automatisiert eine Erinnerungsmail vorher, der Leiter Atemschutz hält das nach, und der Brandschutzsachbearbeiter in der Verwaltung kann mit zwei Mausklicks die sachliche Richtigkeit des Arzthonorars feststellen. Und der Wehrleiter kann mit zwei Mausklicks seinen Personalstand einsetzbarer AGT kontrollieren. Solange es solche strukturellen/organisatorischen Unterschiede gibt, kann ich mich mit den Rufen nach mehr hauptamtlichen Wehrleitern noch nicht so richtig anfreunden.
    Will man das aber, und auch in kleineren Kommunen hauptamtlich rumwehrleitern, dann muss der Kandidat auch viel mehr verwalten und entsprechend ausgebildet sein, weil, wie mein Namensvetter weiter oben schon schrieb, man ihn mit dem Einsatzgeschehen und den ureigenen Wehrleiteraufgaben eben einfach nicht unterhalten bekommt. Und ob ein reiner gD im feuerwehrtechnischen Dienst dort in jedem Fall glücklich wird, wage ich auch eher zu bezweifeln.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern839130
    Datum25.04.2018 11:063455 x gelesen
    Servus,

    sofern hauptamtliches Personal angestellt wird sollte auch die entsprechende Ausbildung sein.

    Einen zukünftigen Wehrführer auf BI-Lehrgang zu schicken macht in meinen Augen wenig Sinn. Dieser ist ja darauf ausgelegt als Mannschaft zu arbeiten. Taktiklehre, Ausbilden, Recht, Personalführung etc. spielt dort keine Rolle.

    Ich sehe das so:

    Einzelne hauptamtliche Gerätewarte: -> Sollte auf jedem Fahrzeug der Wehr jede Rolle übernehmen können

    Hauptamtliches Personal ab eigenständiger taktischer Einheit -> BI-Lehrgang

    Hauptamtliche Wehrleiter, KBR, ... -> BIV-Lehrgang

    Viele Grüße
    Adrian

    Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren.

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen839133
    Datum25.04.2018 12:363207 x gelesen
    Geschrieben von Adrian R.
    Einen zukünftigen Wehrführer auf BI-Lehrgang zu schicken macht in meinen Augen wenig Sinn. Dieser ist ja darauf ausgelegt als Mannschaft zu arbeiten. Taktiklehre, Ausbilden, Recht, Personalführung etc. spielt dort keine Rolle.


    Da sprichst du nur von Bayern. In einigen anderen Bundesländern gehört der B3 (inkl. Ausbilderqualifikation, Menschenführung, etc.) zur Grundausbildung BF. Aber ich kenne auch kein anderes Bundesland mit einer derartig kurzen BF-Ausbildung wie Bayern.

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg839134
    Datum25.04.2018 13:083064 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Thomas R.

    Wenn man sich die aktuellen Stellenausschreibungen anschaut, ist der Trend zum Hauptamtlichen im gehobenen Dienst ab 20.000 auf jeden Fall da


    So auch hierbei den FFs im Rhein-Neckar-Kreis zu beobachten.

    Selbst kleinere Gemeinden gehen immer öfter den Schritt, dann aber mit ehrenamtlicher Ausbildung oder im mittleren Dienst.

    siehe oben, oftmals EA Kdt. und HA Gerätewart o.ä. Dienststellung in der Gemeinde.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg839135
    Datum25.04.2018 13:123132 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Martin D.

    So liest und hört man doch immer häufiger, dass Kommunen keine Wehrleiter mehr finden, die diesen Job Ehrenamtlich durchführen wollen.

    Dazu auch:

    -> editional BrandSchutz 3/2018 " Generationenwechsel "

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorFlor8ian8 F.8, Würzburg / Bayern839141
    Datum25.04.2018 17:313173 x gelesen
    Geschrieben von Daniel H.Da sprichst du nur von Bayern. In einigen anderen Bundesländern gehört der B3 (inkl. Ausbilderqualifikation, Menschenführung, etc.) zur Grundausbildung BF. Aber ich kenne auch kein anderes Bundesland mit einer derartig kurzen BF-Ausbildung wie Bayern.

    Hallo Daniel,

    das kenne ich nicht so. Wie Du richtig sagst, gehört der B III in Bayern nicht zur Grundausbildung, sondern erforderte 2016 einen Ausbildungsaufwand von 3 Monaten. Der B III in Niedersachsen war beispielsweise Teil des Grundausbildung und hatte einen Umfang von 6 Wochen.


    Schöne Grüße

    Florian

    Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!
    Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen839142
    Datum25.04.2018 17:553164 x gelesen
    Geschrieben von Florian F.das kenne ich nicht so.


    Hi Florian!

    Was genau kennst Du nicht so? Die kürzeste BF-Grundausbildung in ganz Deutschland? Oder auf was beziehst Du Dich?

    In Hessen ist der BIII ebenfalls Bestandteil der Ausbildung und dauert 8 Wochen. Was enthält der BIII in Bayern denn noch, dass er da 12 Wochen dauert?

    Gruß,

    Daniel

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorRain8er 8Fra8nz 8Jos8ef 8K., Horb / 839143
    Datum25.04.2018 23:052999 x gelesen
    Liebes Forum,

    ich danke Euch für die guten Beiträge! Es sind Beiträge und Argumente dabei, welche mich zum Nachdenken gebracht haben. So langsam beleuchten wir alle Seiten und es ist sehr interessant!

    Die Auslastung eines HA hängt unstrittig von der Einwohnerzahl ab. Herrscht Einigkeit?

    Von einem hauptamtlichen Wehrleiter in einer Kleinstadt wird aber mit Sicherheit "mehr" erwartet, als von einem Kollegen einer Stadt mit einer deutlich höherer Einwohnerdichte. Der Kleinstadt- Kommandant besucht am Wochenende sämtliche Jahreshauptversammlungen der Hilfsorganisationen, städtische Veranstaltungen, Großveranstaltungen, feuerwehrinterne Aktivitäten (Hauptübungen der JF, der Abteilungen etc.) und vieles mehr. Der hat keine festen Dienstzeiten MO- FR von 07:30- 16-30 Uhr! Warum? Weil er die FF repräsentiert und durch seine Anwesenheit die nötige Wertschätzung erteilt. Das wird aber auch erwartet und ist gut so! Ehrenamtliche Stellvertreter hin oder her! Vom hauptamtlichen Kopf der FF wird mehr verlangt und mehr erwartet?!

    Wir dürfen hier nicht FF mit hauptamtlichen Kräften und Kleinstädte mit einem hauptamtlichen Kommandanten und 1,2 hauptamtlichen Gerätewarten vergleichen! Das eine sind Äpfel und Birnen!
    Liege ich so falsch? Bin gespannt...

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW839145
    Datum25.04.2018 23:193051 x gelesen
    Geschrieben von Rainer Franz Josef K.Der Kleinstadt- Kommandant besucht am Wochenende sämtliche Jahreshauptversammlungen der Hilfsorganisationen, städtische Veranstaltungen, Großveranstaltungen, feuerwehrinterne Aktivitäten (Hauptübungen der JF, der Abteilungen etc.) und vieles mehr. Der hat keine festen Dienstzeiten MO- FR von 07:30- 16-30 Uhr! Warum? Weil er die FF repräsentiert und durch seine Anwesenheit die nötige Wertschätzung erteilt. Das wird aber auch erwartet und ist gut so! Ehrenamtliche Stellvertreter hin oder her! Vom hauptamtlichen Kopf der FF wird mehr verlangt und mehr erwartet?!

    Gibt es wirklich Gemeinden, die das ganze Geld nur für einen hauptamtlichen Grüßonkel ausgeben?
    (Personalkosten sind ja immer die größten Kosten...)

    Ich würde von einem hauptamtlichen Wehrleiter vor allem erwarten, dass er die Wehr leitet. Das ist aber in erster Linie Verwaltungsarbeit, und nur zu einem begrenzten Teil die Repräsentation. Auch wenn es für Außenstehende ggf. anders aussieht, weil man die vielen Stunden am Computer, Telefon oder Konferenztisch als Außenstehender (auch als Mannschaftsdienstgrad innerhalb der Feuerwehr) nunmal nicht sieht.

    Ganz davon abgesehen muss ein Mitarbeiter der Verwaltung ja auch sowas wie eine Stellenbeschreibung haben, Arbeitszeiten nach den entsprechenden Rechtsgrundlagen und nicht zuletzt eine Bezahlung, die sich innerhalb der Verwaltung regulär vor allem nach der geforderten Qualifikation bestimmt.

    Ich kann mir auch für kleinere Gemeinden nur schwer vorstellen, dass man da beschließt "wir stellen mal einen ein, der ein netter Kerl sein muss. Der geht dann überall hin wo es was mit Feuerwehr zu tun hat. Halt immer dann, wenn was anliegt. Sonst halt nicht. Dafür bekommt er dann drölfzehnhunderölfzig Euro im Monat. Ahja, und einen Dienstwagen natürlich. Schön in Rot und mit Blaulicht.".

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP839146
    Datum26.04.2018 08:282827 x gelesen
    Geschrieben von Rainer Franz Josef K. Die Auslastung eines HA hängt unstrittig von der Einwohnerzahl ab. Herrscht Einigkeit? Nö, nicht ausschließlich. Es kommt auch auf die Verteilung dieser Einwohner auf verschiedene, zur Kommune gehörenden Orte an, das örtliche Gefahrenpotential, und dementsprechend eben die vorhandene Feuerwehrstruktur. Wenn du von "Kleinstadt" sprichst, halte ich da z.B. die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel dagegen. Die größeren Orte die dazu gehören kann man mit viel Wohlwollen noch als kleinere Kleinstädte bezeichnen, wirklich stadtähnlich ist da aber wenig. Die Wehr im größten Ort hatte 2017 lt. Homepage 56 Einsätze, im zweitgrößten ganze 20 (inkl. Festumzugsabsicherungen). Aufgrund der Gesamststruktur der 18 Orte (und Feuerwehreinheiten) hat man dort allerdings seit bald zwei Jahren einen hauptamtlichen Wehrleiter beschäftigt.
    Natürlich ist bei einer solchen Stelle nichts mit festen Dienstzeiten, und die "ehrenamtstypischen" Wehrleitertätigkeiten gehen dabei nicht unter - gerade in solchen Strukturen geht das auch gar nicht.


    Geschrieben von Henning K.Ganz davon abgesehen muss ein Mitarbeiter der Verwaltung ja auch sowas wie eine Stellenbeschreibung habenFür die meisten Stellen gibt es Musterbeschreibungen, basierend auf Organisationsmodellen (v.a. KGSt, teilweise auch durch die kommunalen Spitzenverbände). Für den Wehrleiter als solches, mit Verwaltungsanteil, in kleineren Kommunen gibt es das m.W. bislang nicht. Eben weil es hier starke Unterschiede gibt, wie die ihm untergeordnete Feuerwehr aufgebaut ist, und wie die frühere Aufgabenverteilung aussieht, die man dann auf so eine Stelle praktisch immer erstmal wird zuschneiden müssen.
    Daher:
    Geschrieben von Rainer Franz Josef K.Wir dürfen hier nicht FF mit hauptamtlichen Kräften und Kleinstädte mit einem hauptamtlichen Kommandanten und 1,2 hauptamtlichen Gerätewarten vergleichen! Wir können praktisch noch nichtmal die Kleinstädte mit HA-Leitung und max. 1-2 HA-Gerätewarten untereinander vergleichen.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorChri8sto8ph 8R., Berching / Bayern839149
    Datum26.04.2018 11:042898 x gelesen
    Servus Daniel,

    Geschrieben von Daniel H.In Hessen ist der BIII ebenfalls Bestandteil der Ausbildung

    hab gehört, dass sich das auch bald ändern soll?...


    Grüße

    Dies alles ist meine Meinung!

    Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!


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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen839152
    Datum26.04.2018 14:462903 x gelesen
    Geschrieben von Christoph R.hab gehört, dass sich das auch bald ändern soll?...

    Bisher habe ich dazu noch nichts Offizielles gelesen. Hast Du da nähere Infos?

    Gruß,
    Daniel

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW839197
    Datum30.04.2018 14:242570 x gelesen
    Geschrieben von Daniel H.Bisher habe ich dazu noch nichts Offizielles gelesen. Hast Du da nähere Infos?

    Die BF FFM bildet schon (parallel zur klassischen Laufbahnausbildung) das Berufsbild "Werkfeuerwehrmann IHK" aus. Also ohne B3.

    Mit der neuen FwDV 2 dürfte die B3-Ausbildung auch nicht mehr dazugehören, macht ja auch keinen Sinn, wenn die jungen Kollegen anschließend gar nicht als Fahrzeugführer eingesetzt werden sollen.

    Gruß, Stefan

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen839199
    Datum30.04.2018 14:392718 x gelesen
    Geschrieben von Stefan H.Die BF FFM bildet schon (parallel zur klassischen Laufbahnausbildung) das Berufsbild "Werkfeuerwehrmann IHK" aus. Also ohne B3.


    Was hindert eine BF die Kollegen nach ihrer WF-Ausbildung auf den B3 zu schicken? Machen wir mit Kollegen, die von einer WF ohne B3 zu uns kommen, auch.

    Geschrieben von Stefan H.Mit der neuen FwDV 2 dürfte die B3-Ausbildung auch nicht mehr dazugehören,

    Was hat die FwDV 2 "Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren" mit der BF-Ausbildung zu tun?

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW839202
    Datum30.04.2018 22:582579 x gelesen
    Geschrieben von Daniel H.Was hindert eine BF die Kollegen nach hrer WF-Ausbildung auf den B3 zu schicken?

    Niemand, ist dann aber eben nicht Bestandteil der Laufbahnausbildung.

    Geschrieben von Daniel H.Was hat die FwDV 2 "Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehrn" mit der BF-Ausbildung zu tun?

    Lies mal genauer, ich sprach von der *neuen* FwDV 2. Die wird zukünftig für BF und FF gelten.

    Gruß, Stefan

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen839203
    Datum30.04.2018 23:352628 x gelesen
    Geschrieben von Stefan H.Lies mal genauer, ich sprach von der *neuen* FwDV 2. Die wird zukünftig für BF und FF gelten.



    Wie kommst du denn auf die Idee? Du glaubst also, dass sich die Bundesländer in ihre Gesetzgebungskompetenz, was ihre Beamten angeht, hineinreden lassen? Da würde mich ein Link doch schon mal interessieren...

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg839206
    Datum01.05.2018 19:532626 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Stefan H.

    ich sprach von der *neuen* FwDV 2.

    Gibt es da schon einen neuen Sachstand bez. der Überarbeitung FwDV 2 ?

    Die wird zukünftig für BF und FF gelten.

    Dann würde sie aber sehr umfangreich werden ?!


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW839207
    Datum01.05.2018 23:582265 x gelesen
    Geschrieben von Daniel H.Wie kommst du denn auf die Idee? Du glaubst also, dass sich die Bundesländer in ihre Gesetzgebungskompetenz, was ihre Beamten angeht, hineinreden lassen?

    Zumindest ist das mal der Stand beim AFKzV...

    Eingriffe in die Gesetzgebungskompetenz sind dafür auch gar nicht erforderlich; es gibt doch auch in Hessen kein B3-Gesetz für die Feuerwehr.

    Gruß, Stefan

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen839208
    Datum02.05.2018 00:132131 x gelesen
    Geschrieben von Stefan H.
    Zumindest ist das mal der Stand beim AFKzV...


    Dann hast du doch bestimmt einen Link dazu? Davon hab ich noch nichts gehört und gelesen.

    Geschrieben von Stefan H.Eingriffe in die Gesetzgebungskompetenz sind dafür auch gar nicht erforderlich; es gibt doch auch in Hessen kein B3-Gesetz für die Feuerwehr.


    Aber in jedem Bundesland gibt es eigene Laufbahnverordnungen, sowie Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für die einzelnen Laufbahnen. Und die haben Gesetzescharakter...

    Die regeln eben mal die Ausbildung und die Laufbahn der Feuerwehrbeamten in den Bundesländern, keine Feuerwehrdienstvorschrift.

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen839209
    Datum02.05.2018 00:142212 x gelesen
    Bearbeitet wegen Doppelpost durch Mobilgerät...

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW839210
    Datum02.05.2018 07:112120 x gelesen
    Geschrieben von Daniel H.Du glaubst also, dass sich die Bundesländer in ihre Gesetzgebungskompetenz, was ihre Beamten angeht, hineinreden lassen?

    Die Gesetzgebungskompetenz unterscheidet ja nicht zwischen Haupt- und Ehrenamt...

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen839211
    Datum02.05.2018 09:482140 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Die Gesetzgebungskompetenz unterscheidet ja nicht zwischen Haupt- und Ehrenamt...

    Ich schrieb "...Gesetzgebungskompetenz, was ihre Beamten angeht...". Das unterscheidet schon zwischen Ehrenamt und Hauptamt.

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW839231
    Datum02.05.2018 20:372018 x gelesen
    Geschrieben von Daniel H.Ich schrieb "...Gesetzgebungskompetenz, was ihre Beamten angeht...". Das unterscheidet schon zwischen Ehrenamt und Hauptamt.

    Nein.

    Auch alles was um das Ehrenamt geht ist in der Hoheit der Länder, da kann das Bund nicht einfach irgendwas vorgeben.

    So werden ja alle FwDVen nicht vom Bund "erlassen", sondern von einem AK beschlossen und den Ländern zur Einführung empfohlen.

    Das könnte bei einer FwDV2 für Haupt- und Ehrenamt genau so laufen. Wenn ein Land das dann nicht (oder anders) umsetzen will, tut es das halt.

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     23.04.2018 17:03 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     23.04.2018 17:17 Seba7sti7an 7 A.7, Heitersheim
     23.04.2018 17:41 Thom7as 7R., Nagold
     23.04.2018 18:09 Seba7sti7an 7 A.7, Heitersheim
     23.04.2018 19:04 Thom7as 7R., Nagold
     25.04.2018 13:08 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     24.04.2018 08:11 Mart7in 7D., Dinslaken
     24.04.2018 09:48 Thom7as 7R., Nagold
     25.04.2018 13:12 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     23.04.2018 20:55 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     23.04.2018 21:14 Seba7sti7an 7 A.7, Heitersheim
     24.04.2018 18:33 Rain7er 7Fra7nz 7Jos7ef 7K., Horb
     24.04.2018 19:35 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     24.04.2018 20:17 Rain7er 7Fra7nz 7Jos7ef 7K., Horb
     24.04.2018 22:43 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     24.04.2018 20:21 Seba7sti7an 7 A.7, Heitersheim
     24.04.2018 21:43 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     25.04.2018 11:06 Adri7an 7R., Utting
     25.04.2018 12:36 Dani7el 7H., Schriesheim
     25.04.2018 17:31 Flor7ian7 F.7, Würzburg
     25.04.2018 17:55 Dani7el 7H., Schriesheim
     25.04.2018 23:05 Rain7er 7Fra7nz 7Jos7ef 7K., Horb
     25.04.2018 23:19 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     26.04.2018 08:28 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     26.04.2018 11:04 Chri7sto7ph 7R., Berching
     26.04.2018 14:46 Dani7el 7H., Schriesheim
     30.04.2018 14:24 Stef7an 7H., Karlsruhe
     30.04.2018 14:39 Dani7el 7H., Schriesheim
     30.04.2018 22:58 Stef7an 7H., Karlsruhe
     30.04.2018 23:35 Dani7el 7H., Schriesheim
     01.05.2018 23:58 Stef7an 7H., Karlsruhe
     02.05.2018 00:13 Dani7el 7H., Schriesheim
     02.05.2018 00:14 Dani7el 7H., Schriesheim
     02.05.2018 07:11 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     02.05.2018 09:48 Dani7el 7H., Schriesheim
     02.05.2018 20:37 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     01.05.2018 19:53 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
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