Thema | Probleme bei der Beschaffung von Drehleitern [Feuerwehr Langquaid] | 8 Beträge |
Rubrik | Recht + Feuerwehr |
Infos: | Feuerwehr Langquaid: Drehleiterübergabe am Marktplatz Mittelbayr. Zeitung vom 18.7.17
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 839224 |
Datum | 02.05.2018 15:19 | 5583 x gelesen |
hallo,
Hier der Bericht von Terra Xpress zu den Problemen bei unserer Drehleiterbeschaffung.
Aufgrund mehrerer Rügen von einem Anbieter für Drehleiterfahrzeuge hat sich die Beschaffung der Drehleitern um über ein Jahr verzögert. Eine rechtzeitige Indienststellung der neuen Drehleitern war dadurch nicht möglich.
Somit mussten die Gemeinden Bad Abbach und Langquaid jeweils eine Drehleiter mieten. Alleine in Langquaid kostete die Verzögerung bei der Ausschreibung der Gemeinde über 30.000 Euro.
Diese Ausschreibung hat allen beteiligten viel Kraft und viele Nerven gekostet. Wenn man bedenkt das alles macht man Ehrenamtlich und in seiner Freizeit dann fragt man sich warum es dem Ehrenamt in Deutschland so schwer gemacht wird. Aber der Kampf hat sich gelohnt und jetzt dürfen wir mit einer modernen Drehleiter den Menschen zu Hilfe eilen.
Feuerwehr Langquaid
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 839228 |
Datum | 02.05.2018 17:58 | 3528 x gelesen |
Hier steht auch noch einiges...
https://www.mittelbayerische.de/region/kelheim-nachrichten/die-drehleiter-kommt-im-jahr-2018-21029-art1531005.html
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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Autor | Dani8el 8W., Immenstedt / S-H | 839229 |
Datum | 02.05.2018 18:02 | 3397 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Terra XpressWenn man bedenkt das alles macht man Ehrenamtlich und in seiner Freizeit dann fragt man sich warum es dem Ehrenamt in Deutschland so schwer gemacht wird.
Was bringt hier die Ehrenamtskeule? Ist das ein versteckter Hinweis, dass die Vergabeverordnung nun durch die EU in Hauptamt oder Ehrenamt aufsplitten soll? Wenn ich soviel Stress mit einer Ausschreibung habe, warum beschäftige ich dann nicht HA Personal damit? Spätestens wenn ich Probleme mit einer Ausschreibung kriege, die so nicht vorhergesehen waren (Rügen z.B.) würde ich mir doch externe Fachkompetenz mit reinholen um das ganze sauber über die Bühne zu kriegen..
Da es eine Rosenbauer Leiter geworden ist, vermute ich mal, die Rügen kamen aus dem ehem. Fiat-Konzern?
Hier noch die Bad Abbacher Drehleiter bei BOS-Fahrzeuge ICH BIN EIN LINK
Gruß
Daniel Beitrag bewerten |
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Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 839232 |
Datum | 02.05.2018 20:45 | 2984 x gelesen |
Da ja die Feuerwehr/Gemeinde von der Vergabekammer vollumfänglich Recht bekommen hat und die Verzögerung durch das (ungerechtfertigte) entstanden ist stelle ich als Laie mir die Frage ob der Beschwerdeführer hier nicht Schadenersatzflichtig ist.
Dies ist meine Meinung.
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Autor | Thom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 839241 |
Datum | 03.05.2018 07:39 | 2536 x gelesen |
Nein, denn es ist nun 'mal sein gutes Recht zu klagen, wenn er Verstöße sieht. Aber es kann bei solchen Verfahren immer passieren, dass der Unterlegene die Kosten des Verfahrens auferlegt bekommt und die können erheblich sein. Beitrag bewerten |
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Autor | Seba8sti8an 8N., Neureut / Baden-Württemberg | 839245 |
Datum | 03.05.2018 11:22 | 2090 x gelesen |
Geschrieben von Daniel W.Da es eine Rosenbauer Leiter geworden ist, vermute ich mal, die Rügen kamen aus dem ehem. Fiat-Konzern?
Im letzten Jahr war aus Kreisen einer Karlsruher Firma unter vorgehaltener Hand zu hören dass der Mitbewerber aus U. an der D. derzeit "alles Rügt bei dem er unterliegt" und dabei regelmäßig verliert. Ob das bis heute so ist, da hab ich leider keine aktuelleren Infos dazu.
Da ich weder Leitender Branddirektor noch Kommandant bin ist alles was ich hier schreibe meine private Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!
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Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 839246 |
Datum | 03.05.2018 11:39 | 2340 x gelesen |
Ja. So meinte ich das ja. Dann kann die Gemeinde ja ihre Kosten (Miete, evt. zusätzliche Werkstatt-/Prüfkosten, Aufwand der Verwaltung) dem Unterlegenen in Rechnung stellen = keine Kosten für die Gemeinde/Steuerzahler)
Mal abgesehen nehmen sich die beiden Hersteller nix. Mal beschwert sich der eine, mal der andere.
Dies ist meine Meinung.
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Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Lübeck / S-H | 839275 |
Datum | 05.05.2018 08:46 | 1971 x gelesen |
Geschrieben von Volker C.Dann kann die Gemeinde ja ihre Kosten (Miete, evt. zusätzliche Werkstatt-/Prüfkosten, Aufwand der Verwaltung) dem Unterlegenen in Rechnung stellen = keine Kosten für die Gemeinde/Steuerzahler)
Ich bin kein Experte im Vergaberecht, aber an sich sind materielle Schadensersatzansprüche (anders als die Kostenerstattung für Anwalts- und Gerichtskosten) dem deutschen Recht fremd, weil sich sonst niemand trauen würde, den Rechtsweg zu bestreiten. Es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen man die über Anwalts- und Gerichtskosten hinausgehenden Schäden ersetzt, die ich aber hier nicht sehe. Beitrag bewerten |
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