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ThemaProbleme bei der Beschaffung von Drehleitern [Feuerwehr Langquaid]8 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Feuerwehr Langquaid: Drehleiterübergabe am Marktplatz
  • Mittelbayr. Zeitung vom 18.7.17
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg839224
    Datum02.05.2018 15:195584 x gelesen
    hallo,



    Hier der Bericht von Terra Xpress zu den Problemen bei unserer Drehleiterbeschaffung.

    Aufgrund mehrerer Rügen von einem Anbieter für Drehleiterfahrzeuge hat sich die Beschaffung der Drehleitern um über ein Jahr verzögert. Eine rechtzeitige Indienststellung der neuen Drehleitern war dadurch nicht möglich.

    Somit mussten die Gemeinden Bad Abbach und Langquaid jeweils eine Drehleiter mieten. Alleine in Langquaid kostete die Verzögerung bei der Ausschreibung der Gemeinde über 30.000 Euro.

    Diese Ausschreibung hat allen beteiligten viel Kraft und viele Nerven gekostet. Wenn man bedenkt das alles macht man Ehrenamtlich und in seiner Freizeit dann fragt man sich warum es dem Ehrenamt in Deutschland so schwer gemacht wird. Aber der Kampf hat sich gelohnt und jetzt dürfen wir mit einer modernen Drehleiter den Menschen zu Hilfe eilen.

    Feuerwehr Langquaid



    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW839228
    Datum02.05.2018 17:583529 x gelesen
    Hier steht auch noch einiges...
    https://www.mittelbayerische.de/region/kelheim-nachrichten/die-drehleiter-kommt-im-jahr-2018-21029-art1531005.html

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorDani8el 8W., Immenstedt / S-H839229
    Datum02.05.2018 18:023398 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Terra XpressWenn man bedenkt das alles macht man Ehrenamtlich und in seiner Freizeit dann fragt man sich warum es dem Ehrenamt in Deutschland so schwer gemacht wird.
    Was bringt hier die Ehrenamtskeule? Ist das ein versteckter Hinweis, dass die Vergabeverordnung nun durch die EU in Hauptamt oder Ehrenamt aufsplitten soll? Wenn ich soviel Stress mit einer Ausschreibung habe, warum beschäftige ich dann nicht HA Personal damit? Spätestens wenn ich Probleme mit einer Ausschreibung kriege, die so nicht vorhergesehen waren (Rügen z.B.) würde ich mir doch externe Fachkompetenz mit reinholen um das ganze sauber über die Bühne zu kriegen..

    Da es eine Rosenbauer Leiter geworden ist, vermute ich mal, die Rügen kamen aus dem ehem. Fiat-Konzern?

    Hier noch die Bad Abbacher Drehleiter bei BOS-Fahrzeuge ICH BIN EIN LINK

    Gruß
    Daniel

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    AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS839232
    Datum02.05.2018 20:452985 x gelesen
    Da ja die Feuerwehr/Gemeinde von der Vergabekammer vollumfänglich Recht bekommen hat und die Verzögerung durch das (ungerechtfertigte) entstanden ist stelle ich als Laie mir die Frage ob der Beschwerdeführer hier nicht Schadenersatzflichtig ist.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg839241
    Datum03.05.2018 07:392538 x gelesen
    Nein, denn es ist nun 'mal sein gutes Recht zu klagen, wenn er Verstöße sieht. Aber es kann bei solchen Verfahren immer passieren, dass der Unterlegene die Kosten des Verfahrens auferlegt bekommt und die können erheblich sein.

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    AutorSeba8sti8an 8N., Neureut / Baden-Württemberg839245
    Datum03.05.2018 11:222091 x gelesen
    Geschrieben von Daniel W.Da es eine Rosenbauer Leiter geworden ist, vermute ich mal, die Rügen kamen aus dem ehem. Fiat-Konzern?

    Im letzten Jahr war aus Kreisen einer Karlsruher Firma unter vorgehaltener Hand zu hören dass der Mitbewerber aus U. an der D. derzeit "alles Rügt bei dem er unterliegt" und dabei regelmäßig verliert. Ob das bis heute so ist, da hab ich leider keine aktuelleren Infos dazu.

    Da ich weder Leitender Branddirektor noch Kommandant bin ist alles was ich hier schreibe meine private Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

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    AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS839246
    Datum03.05.2018 11:392341 x gelesen
    Ja. So meinte ich das ja. Dann kann die Gemeinde ja ihre Kosten (Miete, evt. zusätzliche Werkstatt-/Prüfkosten, Aufwand der Verwaltung) dem Unterlegenen in Rechnung stellen = keine Kosten für die Gemeinde/Steuerzahler)

    Mal abgesehen nehmen sich die beiden Hersteller nix. Mal beschwert sich der eine, mal der andere.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorDr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Lübeck / S-H839275
    Datum05.05.2018 08:461972 x gelesen
    Geschrieben von Volker C.Dann kann die Gemeinde ja ihre Kosten (Miete, evt. zusätzliche Werkstatt-/Prüfkosten, Aufwand der Verwaltung) dem Unterlegenen in Rechnung stellen = keine Kosten für die Gemeinde/Steuerzahler)

    Ich bin kein Experte im Vergaberecht, aber an sich sind materielle Schadensersatzansprüche (anders als die Kostenerstattung für Anwalts- und Gerichtskosten) dem deutschen Recht fremd, weil sich sonst niemand trauen würde, den Rechtsweg zu bestreiten. Es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen man die über Anwalts- und Gerichtskosten hinausgehenden Schäden ersetzt, die ich aber hier nicht sehe.

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     02.05.2018 15:19 Jürg7en 7M., Weinstadt
     02.05.2018 17:58 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     02.05.2018 18:02 Dani7el 7W., Immenstedt
     03.05.2018 11:22 Seba7sti7an 7N., Neureut
     02.05.2018 20:45 Volk7er 7C., Garbsen
     03.05.2018 07:39 Thom7as 7B., Korntal-Münchingen
     03.05.2018 11:39 Volk7er 7C., Garbsen
     05.05.2018 08:46 Dr. 7Dr.7 Th7oma7s R7., Lübeck
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