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ThemaAlarmierungsanlagen für Schulen3 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorMarc8 S.8, Dietzenbach / Hessen839289
Datum07.05.2018 07:482613 x gelesen
Hallo,

kennt jemand eine Verwaltungsvorschrift (egal aus welchen Bundesland), die besagt, dass eine Alarmierungsanlage für Schulen nach den Normen für eine Brandmeldeanlage zu planen ist - wenn auch nicht aufgeschaltet.

Problem ist, dass in einer Schule bei uns die vorhandene Anlage altersbedingt ersetzt werden muss.
Die Anlage dient (derzeit) nur zum erzeugen eines Räumungsalarms, wie es die Schulbaurichtlinie vorsieht.

Die Normen DIN 14675 bzw. DIN VDE 0833 beziehen sich m.E. ausschließlich auf Brandmeldeanlagen, Einbruchmeldeanlagen bzw. Überfallmeldeanlagen.
Eine Norm, die sich ausschließlich auf eine Alarmierungsanlage für Schulen bezieht bzw. eine Verwaltungsvorschrift, die Anforderungen hierzu definiert konnte ich bisher aber nicht finden.

Nach irgendeiner Vorschrift muss aber die Bauaufsicht/Bauverwaltung diese Anlagen nach Schulbaurichtlinie abnehmen bzw. Qualitäten festlegen bzw. später jemand die Anlage auch regelmäßig prüfen.

Wenn man hier die o.g. DIN-Normen heranzieht, muss ich die Anlage komplett neu Aufbauen, da dieses nur mit einem Ring-BUS zulässig wäre. Dass würde für die öffentliche Verwaltung8und damit für den Steuerzahler) in den kommenden Jahren insgesamt einen enormen finanziellen Aufwand bedeuten. Die wenigsten Schulen dürften heute schon eine Alarmierungsanlage besitzen, die nach DIN 14675 bzw. DIN VDE 0833 ausgeführt ist.

Hat jemand eine zielführende Idee?

Gruß
Marc

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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen839294
Datum07.05.2018 11:461488 x gelesen
wie steht es mit der DIN EN 50849:2017-11 Elektroakustische Notfallwarnsysteme; Deutsche Fassung EN 50849:2011 ?

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AutorAndr8é V8., Braunschweig / Niedersachsen839299
Datum07.05.2018 14:041349 x gelesen
Hallo Marc

So einfach ist es leider nicht. Ich kenne das Thema oberflächlich aus unserem Bereich. Im Rahmen der Ausstattung der örtlichen Schulen galt es die Frage zu klären, wie auf welche Szenarien reagiert werden soll und wie die Priorisierung erfolgen soll.

Fall 1: Die BMA löst aus
Lösungsansatz: Die Schüler verlassen die Schule und sammeln sich auf dem Sammelplatz vor dem Gebäude

Fall 2: Der Amok-Alarm wird ausgelöst
Lösungsansatz: Die Schüler verbleiben in den Klassen, schließen sich ein und warten das Eintreffen der Polizei aus.

Hier sieht man schon, dass sich die Lösungsansätze für die Fälle 1 und 2 grundsätzlich unterscheiden. Ja, sogar gegenläufig sind.

Fall 3: Die BMA und der AMOK-Alarm werden parallel ausgelöst
Annahme 3.1: Es gibt ein Feuer und aus Panik haben ein oder mehrere Schüler die falschen Handdruckmelder gedrückt -> Es brennt -> BMA hat Priorität

Annahme 3.2: Es gibt ein Amok-Lauf und die Täter lösen zuvor die BMA aus, um die Schüler aus den Klassen zu holen. Die Folgen sind ersichtlich -> Amok-Alarm hat Priorität


Lösung: Tja, die Lösung kann nur in einem Abstimmungsprozess mit Feuerwehr, Polizei und Verwaltung gefunden werden.

Gruß
André

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 07.05.2018 07:48 Marc7 S.7, Dietzenbach
 07.05.2018 11:46 Ingo7 z.7, Handeloh
 07.05.2018 14:04 Andr7é V7., Braunschweig
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