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ThemaLeitstellen: Automatisiertes Auskunftsverfahren nach § 112 TKG1 Betrag
RubrikKommunikationstechnik
Infos:
  • Bundesnetzagentur: Jahresbericht 2017
  • Infos zu Au­to­ma­ti­sier­tes Aus­kunfts­ver­fah­ren (§ 112 TKG)
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg839313
    Datum08.05.2018 17:031608 x gelesen
    Hallo,

    Interessante Info aus dem akutellen Jahresbericht 2017 der Bundesnetzagentur:

    Automatisiertes Auskunftsverfahren nach § 112 TKG

    Die Bundesnetzagentur stellt mit dem automatisierten Auskunftsverfahren ein rechtssicheres und etabliertes Ermittlungswerkzeug bereit, welches zur Unterstützung der öffentlichen Sicherheit in Deutschland beiträgt.

    Gesetzlich berechtigte Stellen (Polizeien, Landeskriminalämter, Bundes­ und Staatsschutzbehörden sowie Notrufabfragestellen), können bei der Bundesnetzagentur Kundendaten wie Name, Anschrift oder Rufnummer zu Anschlussinhabern Rund um die Uhr automatisiert und hochsicher abfragen. Dabei werden die Ersuchen an die Telekommunikationsunternehmen weitergeleitet und die Antworten aller befragten Unternehmen an die Sicherheitsbehörden zurückgegeben. Derzeit sind 107 Behörden als berechtigte Stellen registriert, 116 Telekommunikationsunternehmen nehmen am Verfahren teil.

    Das Verfahren wird am Tag für bis zu 120.000 Ersuchen zu Namen und Rufnummern von Sicherheitsbehörden und Notrufabfragestellen in Anspruch genommen. Seit Jahren ist ein deutlicher Anstieg in der Nutzung zu verzeichnen. 2016 wurden 10,26 Millionen Ersuchen von der Bundesnetzagentur verarbeitet. 2017 waren es 12,75 Millionen Ersuchen, die durch die Systeme der Bundesnetzagentur beantwortet wurden. Aktuelle Statistiken und weitere Informationen finden Sie unter http://www.bnetza.de/aav


    Da dürften auch die Leitstellen dabei sein.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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     08.05.2018 17:03 Jürg7en 7M., Weinstadt
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