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Thema | Freiwillige Feuerwehr Pirmasens offenbar nicht einsatzfähig | 22 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 839429 | |||
Datum | 15.05.2018 11:54 | 8905 x gelesen | |||
Guten Tag ähnlich in Pirmasens: -> SWR " Freiwillige Feuerwehr Pirmasens - Feuerwehr offenbar nicht einsatzfähig " Die Freiwillige Feuerwehr in Pirmasens ist offenbar aktuell nicht mehr einsatzfähig. Das meldet die Feuerwehr auf ihrer Facebookseite. Laut einem Medienbericht sind zahlreiche Feuerwehrleute zurückgetreten. Ebenfalls aus der Ferne nicht einfach beurteilbar ?!´Wie weit kann man seinem Feuerwehrdienst einfach so quittieren ? Etliche Feuerwehrgesetze der Länder bieten die Möglichkeit der Zwangsverpflichtung von FW-Angehörigen durch die Gemeinde. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 839430 | |||
Datum | 15.05.2018 12:50 | 5166 x gelesen | |||
Tach Bernhard Dienst einfach so quittieren? Natürlich geht das ganz einfach, ist schließlich in den meisten Feuerwehrgesetzen der Länder bzw. Satzungen der Kommunen so formuliert bzw. lernt man u.U. schon beim Grundlehrgang unter dem Thema " Rechte & Pflichten eines FA" - hier Wahlrecht bei Wahl Wehrführer/Ortsbrandmeister,Recht auf Ausbildung,Recht den Austritt zu erklären usw. Natürlich kann eine Kommune, sollte die Anzahl der Freiwilligen nicht ausreichen, auch zwangsverpflichten und ggf. wird da auch der ein oder andere gut ausgebildete ehem.ins Auge gefasst,jedoch gibts immer Gründe und Möglichkeiten warum dann der Zwangsverfplichtete nicht mehr zum Dienst erscheint bzw.wird es für die Kommune dann teuerer.... Stichwort Verdienstausfall der Verpflichteten bei Diensten,Übungen,Einsätzen und anderen Pflichtveranstaltungen wie Lehrgangsbesuch MkG Lars | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 839431 | |||
Datum | 15.05.2018 13:09 | 4910 x gelesen | |||
Einfach so ist relativ. Wenn ich nicht mehr aktiv sein möchte gibt es viele Möglichkeiten. Ärztliche Bescheinigung über Rücken, nach X Jahren Feuerwehrdienst Burn out oder PTBS. Oder einfach passiv bleiben wenn der Alarm kommt: mir war übel, hatte schon 2 Bier, Melder nicht gehört... zwingen kann dich keiner. Also auch wenn meine Entpflichtung abgelehnt würde, wäre meine Einsatzbereitschaft immer noch nicht sichergestellt. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 839432 | |||
Datum | 15.05.2018 14:31 | 4838 x gelesen | |||
Da landen wir letztlich bei der Diskussion von vor einigen Wochen, was soll das Hauptamt in kleineren Städten/Kommunen leisten? Wobei Pirmasens jetzt so klein nicht ist, mit 18 HA-Kräften und bis heute 220 Einsätzen in 2018. Auf den ersten Blick hat man da innerhalb der FF irgendwas nicht richtig verstanden. Die Meldung der Stadtverwaltung liest sich jedenfalls, auch in Kenntnis des LBKG RLP, deutlich schlüssiger als das etwas kindergartenangehauchte Facebookposting der Feuerwehr, die diese Reaktion der Stadt lustigerweise auch inzwischen mit "Im Auftrag der Stadt Pirmasens:" überschrieben auf der Facebookpräsenz verbreitet. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 839433 | |||
Datum | 15.05.2018 17:45 | 4412 x gelesen | |||
Ich kann jetzt am Vorgehen der Stadt nichts verkehrtes erkennen. Im Gegenteil. So entlastet man doch das Ehrenamt vom Administrativen. Und als Ehrenamts-Vertreter sieht das Gesetz ja den Obmann bzw.die Funktion des Stellvertretenden Wehrleiters vor. Ich kann mir vorstellen das es für die HA-Kräfte auch om Tagesgeschäft einfacher ist wenn der Chef quasi immer im Haus ist und nicht erst ein ehrenamtlicher Chef nach Feierabend kommt. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 839434 | |||
Datum | 15.05.2018 19:39 | 4308 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Lars B. Natürlich geht das ganz einfach, ist schließlich in den meisten Feuerwehrgesetzen der Länder bzw. Satzungen der Kommunen so formuliert bzw. lernt man u.U. schon beim Grundlehrgang unter dem Thema " Rechte & Pflichten eines FA" Ganz so einfach geht das nicht überall, das FwG BaWü beispielsweise für die die Beendigung des FW-Dienstes im § 13 diverdse Gründe und Vorgehensweisen fest. Ob ich von jetzt auf gleich mein Amt niederlegen kann ohne gegen den § 14 Abs. 2 ( bei Alarm sich unverzüglich zum Dienst einzufinden, ) hier jetzt des FwG-BaWü zu verstoßen ? Natürlich kann eine Kommune, sollte die Anzahl der Freiwilligen nicht ausreichen, auch zwangsverpflichten und ggf. wird da auch der ein oder andere gut ausgebildete ehem.ins Auge gefasst, Klar, in BaWü im § 12 geeregelt. jedoch gibts immer Gründe und Möglichkeiten warum dann der Zwangsverfplichtete nicht mehr zum Dienst erscheint Auch klar und ich könnte mir auch gut vorstellen, welche Gründe mir als ggf. Zwangsverpflichteter FW-Angehöriger eingefallen wären um nicht zum Einsatzdienst zu kommen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 839435 | |||
Datum | 15.05.2018 19:48 | 4370 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Daniel G. Wenn ich nicht mehr aktiv sein möchte gibt es viele Möglichkeiten. Welche Möglichkeiten gäbe es für einen ehrenamtlich Tätigen Angehörigen einer Gemeindefeuerwehr, um gegenüber der Gemeinde seinen Unmut zu zeigen ohne gleich die Einsatzdienst -was durchaus vielen FF-Angehötigen schwerfallen würde- zu quittieren ? Kein Teilnahme mehr an Übungen und Ausbildungsveranstaltungen, keine Ableistung von Feuersicherheitswachen, keine Durchführung von Brandschutzerziehung- und Aufklärung, keine Durchführung von Jugendarbeit in der JF, um nur paar Beispiele aufzuzählen. Was gäbe noch ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Eggenstein / BADEN - Württemberg | 839436 | |||
Datum | 15.05.2018 20:39 | 4034 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Bernhard D. Welche Möglichkeiten gäbe es für einen ehrenamtlich Tätigen Angehörigen einer Gemeindefeuerwehr, um gegenüber der Gemeinde seinen Unmut zu zeigen ohne gleich die Einsatzdienst -was durchaus vielen FF-Angehötigen schwerfallen würde- zu quittieren ? Naja was wären denn die Folgen für die Feuerwehr wenn man das so tun würde, vor allem Feuerwehrsicherheitswachen können nicht abgelehnt werden, sie werden zumeist ja vom BM angeordnet. Bei Übungen und Ausbildungsveranstaltungen treffe ich wen? Richtig mich selbst. Bei der Jugendarbeit.. ganz ehrlich die Jugend kann nix dafür dass bei der Einsatzabteilung was net nach deren Schädel läuft also auch Mist. Brandschutzerziehung und Aufklärung saußen lassen? Kann man machen, darf man sich nachfolgend aber dann über mangelndes Bürgerinteresse nicht wundern. Meiner Erfahrung nach ist es viel wichtiger bereits anfänglichen Unmut in der Mannschaft frühzeitig zu hören, ernst zu nehmen und mit den Kameraden/innen zu sprechen und zwar sachlich ohne Emotionen (oftmals nicht einfach muss aber sein). Dann wäre zu klären ob es sich bei den Unmutsthemen um alleiniges Empfinden, Gruppenempfinden oder ob es ein mehrheitliches Empfinden handelt. Die beiden ersteren Fälle könnten durch sachlichen Austausch evtl. im Frühstadium geregelt werden. Bei mehrheitlichem Empfinden wäre meiner Ansicht nach dann zum Beispiel ein Abteilungs-/Gesamtausschuß dazu aufgefordert das Thema aufzuarbeiten und über den Kommandanten dem Gemeinderat in einem Gespräch darzulegen. Vorraussetzung hierbei ist natürlich, dass die Linie sich einig ist und es nicht gerade um Querelen innerhalb der Linie geht. Was sich wohl auch schon bewährt hat sind Gespräche im kleineren Kreis mit Teilen des Gemeinderats in dem aber von allen Ebenen Vertreter anwesend sind. Wie hier schon Mitglieder geschrieben haben, ist das Ansinnen mit einem Hauptamtlichen ja nicht gegen eine Wehr gerichtet und wer sich mit der Thematik Verwaltungsarbeit etwas auseinander setzt weiß, dass es je nach beruflicher und familiärer Situation ehrenamtlich fast nicht mehr zu machen ist. Ich ziehe vor allen ehrenamtlichen Kommandanten (egal ob Gesamt oder Abteilung) den Hut wenn Sie den beruflichen und familiären Rückhalt für diese Aufgabe haben. Es gibt so viele Facetten - ich nenne nur mal die Bereiche Ausschreibungsrecht Fahrzeuge und Steuerrecht bei Fördervereinen- die kann man ehrenamtlich gar nicht voll umfänglich beherrschen wie es eine hauptamtliche Kraft könnte und selbst da muss man schon einschränken. Ich hoffe die Wehren kriegen hier noch die Kurve und wünsche alles gute dazu. Gruß aus der Hardt Martin Streeb "Nur wer das Herz hat zu helfen, hat das Recht zu kritisieren." A.L. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 839437 | |||
Datum | 15.05.2018 21:00 | 3789 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.der Gemeinde seinen Unmut zu zeigen Die vorletzte Möglichkeit ist in meinen Augen der Dienst nach mindest Vorschrift, ABER! Für mich steht fest das ich im echten FW-Einsatz immer meine "110%" Leistung bringen werde, bei Servicediensten wie Stiefelballett, BSW, dem Motorsägenorchester oder im Sandsack-Weitwurf könnte das anders aussehen. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 839439 | |||
Datum | 15.05.2018 21:25 | 3863 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin S.Ich hoffe die Wehren kriegen hier noch die Kurve und wünsche alles gute dazu. Möchte ich mal UNterschreiben, ergo; Th.M vor allem Feuerwehrsicherheitswachen können nicht abgelehnt werden Der Veranstalter kann sich auch eine andere FW Mieten Geschrieben von Martin S. Bei Übungen und Ausbildungsveranstaltungen treffe ich wen? Richtig mich selbst In 1. Linie deine Stadt, denn der werden so Mittel-/Langfristig die Sonderfunktionen in der FW ausgehen. Geschrieben von Martin S. die Jugend kann nix dafür () Brandschutzerziehung und Aufklärung Wie zuvor werden die hier entstehenden Lücken der Stadt auf die Füße fallen und viel Arbeit und Geld kosten. Geschrieben von Martin S. bereits anfänglichen Unmut in der Mannschaft frühzeitig zu hören, ernst zu nehmen und Ich denke den Punkt haben wir bei diesen Maßnahmen lange hinter uns gelassen, irgendwo war letztens eine "Streik-Wehr" die 17Jahre diskutiert haben, sorry da wäre ich schon lange weg. Geschrieben von Martin S. ehrenamtlich fast nicht mehr zu machen sehe ich auch so, aber mich nervt auch das fremde in der FW eingestellt werden und eigene (Selbstzensur). Egal Die Kommunikation zwischen FF -> BF/HAW -> Rathaus lässt teilw. sehr zu wünschen über, sei es das sie schlicht nicht statt findet bis runter zu "die Hintergründe gehen euch nix an" Da ist es besonders wichtig jemandem an den Entscheider-Tisch schicken zu dürfen dem man wirklich vertraut. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 839440 | |||
Datum | 15.05.2018 22:12 | 3695 x gelesen | |||
Nun, z.b. Reinigungsdienste, Gerätewartung/-Pflege, Solche Dinge. BSW im Theater. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg | 839441 | |||
Datum | 15.05.2018 22:58 | 3687 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Bernhard D. Welche Möglichkeiten gäbe es für einen ehrenamtlich Tätigen Angehörigen einer Gemeindefeuerwehr, um gegenüber der Gemeinde seinen Unmut zu zeigen ohne gleich die Einsatzdienst -was durchaus vielen FF-Angehötigen schwerfallen würde- zu quittieren ? Die erste Möglichkeit wäre, erst einmal miteinander reden (und zwar auf einer sachlichen Ebene). Dies gilt in den meisten Fälle für beide Seiten. Die zweite Möglichkeit: Sich einen unabhängigen Vermittler/ Mediator für das Thema/ die Themen suchen. Die dritte Möglichkeit: sich mal von einer anderen Feuerwehr/ vom Feuerwehrverband/ von einem Juristen beraten lassen, ob das was die Stadt will so abwegig/ legal, .... ist. Die Vierte Möglichkeit: im Stadtrat/ in der Verwaltung Verbündete Suchen, um so Druck auszuüben (um dann vielleicht wieder auf eine der vorherigen Möglichkeiten zurückzukommen). Alternativ eine Instanz höher (Landkreis, RP in BW) aufsuchen um hier vielleicht was zu machen. Die Fünfte Möglichkeit: Die Presse/ Bevölkerung mit einbeziehen, um so Druck aufzubauen. Vielleicht durch irgendeine spektakuläre/ originelle Aktion. Irgendwann kann man dann ja wirklich, mit Verweigerung einzelner Dienste/ Dienst nach Vorschrift, etc. anfangen. Den Einsatzdienst verweigern sehe ich als Problematisch an. Wer dies tatsächlich tut, den würde ich als Verwaltung hinterher nicht mehr in der FF haben wollen, da ich an seinen Zielen zweifeln würde. Ich vermute aber, dass in den meisten Fällen die Stufen vorher gar nicht ausgeschöpft werden, sondern in dem Verständnis: "Wir machen das ja ehrenamtlich, da haben wir doch die.. und die... Rechte" direkt den Austritt androht/ austritt. Und wenn es dann so ist, muss man sich wieder fragen: Macht man hier ernsthafte ehrenamtliche Arbeit zum Wohle des in Not geratenen Mitbürgers, oder "Kindergarten"? Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 839442 | |||
Datum | 15.05.2018 23:09 | 3988 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Welche Möglichkeiten gäbe es für einen ehrenamtlich Tätigen Angehörigen einer Gemeindefeuerwehr, um gegenüber der Gemeinde seinen Unmut zu zeigen ohne gleich die Einsatzdienst -was durchaus vielen FF-Angehötigen schwerfallen würde- zu quittieren ?Das Ehrenamt spart den Kommunen nicht nur die Kosten fürs Hauptamt, sondern nimmt auch die ziemlich umfangreichen rechtlich vorgesehenen Entschädigungsansprüche nur sehr geringfügig wahr. Das wird meistens auf den Lohnersatz (durch die Arbeitgeber, und längst noch nicht alle) und die pauschalen Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger begrenzt. Es wäre daher für viele Kommunen wohl schon ein spürbarer Schlag, wenn die ehrenamtlich Tätigen einfach mal konsequent ihre Rechte einfordern würden, insbesondere monetärer Art. Ich will ja keinen auf dumme Ideen bringen, aber mir fallen da schon einige lustige Dinge ein: die Reisekosten die sich für die 3km Anfahrt zum Gerätehaus ansammeln, die dienstlich geführten Gespräche über den privaten Fernsprecher, die Reinigungskosten privater verschmutzter Kleidung, wird die Mindest-PSA nach Landesgesetz vollständig vorgehalten (in RLP z.B. gibt die FwVO einen "Wetterschutz (Nässeschutz, Kälteschutz, Kopfbedeckung" vor, neben (!) Schutzanzug und Helm), mal über die gesetzlich geforderte Zusatzversicherung erkundigen, ein Thema ist immer wieder der Verdienstausfall für Selbständige, oder die grundsätzliche Aufwandsentschädigung bei kostenersatzpflichtigen Einsätzen usw... Muss man halt im eigenen Bundesland mal schauen, aber ich denke auch außerhalb von RLP wird man einige gültige Rechtsansprüche finden, egal wie unwillig oder pleite der Aufgabenträger ist. Das macht dann natürlich etwas Arbeit, und wird auch nicht so viel Öffentlichkeitswirkung und Beifall bringen wie irgendwelche Helmniederlegungen oder Facebookansagen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Thema | Freiwillige Feuerwehr Pirmasens offenbar nicht einsatzfähig | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 839443 | |||
Datum | 16.05.2018 11:29 | 3794 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Sebastian K. Es wäre daher für viele Kommunen wohl schon ein spürbarer Schlag, wenn die ehrenamtlich Tätigen einfach mal konsequent ihre Rechte einfordern würden, insbesondere monetärer Art. da dürften die Beträge die da dann ausgezahlt werden müssen nicht so das Thema sein. Richtig weh wird da der Verwaltungsaufwand seitens der Gemeinde tun. Ob man da dann auch monatlich den Stromverbrauch des FME-Ladegeräts auch abrechnen soll? Nehmen wir mal an das Teil braucht 2 Watt und ist dauern eingesteckt. => 48 Wh / Tag => bei 30 Tage sind das 1,44 kWh Das dürfte dann im Monat ca. 40 Cent ausmachen ( bei 28 Cent / kWh) Summiert sich im Jahr schon auf ca. knappe 5 Euro Wenn jetzt jede Einsatzkraft das von der Gemeine einfordert dann bewirkt das alleine schon sicherlich einen hohen Verwaltungsaufwand. [pers. Anmerkung: das soll jetzt keine Anstiftung sein] MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Thema | Freiwillige Feuerwehr Pirmasens offenbar nicht einsatzfähig | ||||
Autor | Thom8as 8H., Ubstadt-Weiher / Baden-Württemberg | 839445 | |||
Datum | 16.05.2018 13:29 | 3773 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard Deimann Ganz so einfach geht das nicht überall, das FwG BaWü beispielsweise für die die Beendigung des FW-Dienstes im § 13 diverdse Gründe und Vorgehensweisen fest. Ob ich von jetzt auf gleich mein Amt niederlegen kann ohne gegen den § 14 Abs. 2 ( bei Alarm sich unverzüglich zum Dienst einzufinden, ) hier jetzt des FwG-BaWü zu verstoßen ? Und mit welcher Strafe ist das belegt? Wird die Einsatzkraft dann von der Polizei daheim geholt? dieser Beitrag ist keine offizielle Kommunikation der FF Ubstadt-Weiher | |||||
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Thema | Freiwillige Feuerwehr Pirmasens offenbar nicht einsatzfähig | ||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 839446 | |||
Datum | 16.05.2018 14:55 | 3250 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Thomas H. Und mit welcher Strafe ist das belegt? Siehe z.B. § 14 Abs. 5 ( Dienstpfllichten ) des FwG BaWü: " (5) Verletzt ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, kann ihm der Feuerwehrkommandant einen Verweis erteilen. Grobe Verstöße kann der Bürgermeister auf Antrag des Feuerwehrkommandanten, mit einer Geldbuße bis zu 1 000 Euro ahnden. " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Thema | Freiwillige Feuerwehr Pirmasens offenbar nicht einsatzfähig | ||||
Autor | Thor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg | 839447 | |||
Datum | 16.05.2018 14:57 | 3284 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Thomas H. Und mit welcher Strafe ist das belegt? Wird die Einsatzkraft dann von der Polizei daheim geholt?Natürlich nicht, aber ich vermute, das denkt auch niemand ernsthaft. Aber: Geschrieben von FWG BaWü §14 (5) Verletzt ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, kann ihm der Feuerwehrkommandant einen Verweis erteilen. Grobe Verstöße kann der Bürgermeister auf Antrag des Feuerwehrkommandanten mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro ahnden. Der Bürgermeister kann zur Vorbereitung eines Beschlusses des Gemeinderats auf Beendigung des Feuerwehrdienstes nach § 13 Abs. 3 den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen auch vorläufig des Dienstes entheben, wenn andernfalls der Dienstbetrieb oder die Ermittlungen beeinträchtigt würden. Der Betroffene ist vor einer Entscheidung nach den Sätzen 1 bis 3 anzuhören. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Thema | Freiwillige Feuerwehr Pirmasens offenbar nicht einsatzfähig | ||||
Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 839454 | |||
Datum | 16.05.2018 17:54 | 3114 x gelesen | |||
Knackpunkt ist hier wohl das schuldhaft. Wenn man sich nicht dümmlich dran stellt wird es wohl immer mit einer entsprechenden Entschuldigung getan sein. Gruß Daniel | |||||
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Thema | Freiwillige Feuerwehr Pirmasens offenbar nicht einsatzfähig | ||||
Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 839456 | |||
Datum | 16.05.2018 19:12 | 2989 x gelesen | |||
Nicht nur das... ;) Geschrieben von§14 FWG BaWü kann ihm der Feuerwehrkommandant einen Verweis erteilen. Grobe Verstöße kann der Bürgermeister auf Antrag des Feuerwehrkommandanten mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro ahnden.null Solche Maßnahmen können vom Kommandanten angestoßen werden. Und wenn er seine Unterstützer nicht ans Messer liefert, dann muss er es nicht und der Bürgermeister kann Geldbußen auch nur auf Veranlassung des Kommandanten verhängen. | |||||
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Thema | Freiwillige Feuerwehr Pirmasens offenbar nicht einsatzfähig | ||||
Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 839459 | |||
Datum | 16.05.2018 22:10 | 3237 x gelesen | |||
Irgendwie immer wieder witzig, wie wichtig sich viele einzelne nehmen.... Warum trete ich aus einer Wehr aus, oder lege die Arbeit nieder, nur weil irgendwas, irgendwie schon immer so gemacht wurde.... Es werden heute auch die Autos anders aufgemacht wie früher, Brände anders gelöscht wie früher uswusw..... Da hört komischer weise keiner auf oder ist beleidigt.... Menschen haben immer Angst vor Veränderung.... Aber immer gleich mit dem Holzhammer..... Ich verstehe so etwas nicht.... Ein Szenario könnte z.B. sein: Der Bgm. stellt die Bewerbungen vor und Diskutiert diese mit der Fw-Führung. Diese Schnabelt ein bischen mit und der Käs is bissn..... Aaaaaber das wäre wahrscheinlich für alle zu einfach...... my 2cent In Treue fest! | |||||
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Thema | Freiwillige Feuerwehr Pirmasens offenbar nicht einsatzfähig | ||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 839460 | |||
Datum | 16.05.2018 22:40 | 3022 x gelesen | |||
Guten Abend Vom SWR noch zur Thematik: -> Kommentar zur Freiwilligen Feuerwehr Pirmasens: " Wie ein Streit zwischen kleinen Kindern! " und -> Kommentar zu Freiwilligen Feuerwehren: " Verhindert den Flächenbrand ! " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Thema | Freiwillige Feuerwehr Pirmasens offenbar nicht einsatzfähig | ||||
Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 839461 | |||
Datum | 17.05.2018 06:52 | 2692 x gelesen | |||
Moin, das ist aber auch immer so eine Sache mit den Meldeempfängern.... also meiner ging nicht. Ach morgen abend um 18 Uhr ist Dienst? Ne das tut mir leid... aber ich habe um 17.45 Uhr einen wichtigen beruflichen Dienst. Das werde ich nicht schaffen... Wenn jemand nicht mehr will (Ob jetzt aus Kindergartenverhalten wie in dem hier aufgezeigten Fall oder aus ernsthaften Gründen) dann kommt der auch nicht mehr. Ob Dienstverpflichtet oder nicht. Und im Zweifel hat der Kamerad Rücken, Kopf oder Bauch..... Gruß | |||||
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Thema | Freiwillige Feuerwehr Pirmasens offenbar nicht einsatzfähig | ||||
Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 839462 | |||
Datum | 17.05.2018 08:10 | 2698 x gelesen | |||
Die berühmten zwei Glas Wein die man grade vor der Alarmierung getrunken hat.... Dies ist meine Meinung. | |||||
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Thema | Freiwillige Feuerwehr Pirmasens offenbar nicht einsatzfähig | ||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 839490 | |||
Datum | 18.05.2018 11:44 | 2313 x gelesen | |||
Guten Tag Aktuell: -> SWR NACH GESPRÄCHEN IN PIRMASENS - Feuerwehrstreit beigelegt Der Streit um einen hauptamtlichen Feuerwehrinspekteur bei der Feuerwehr in Pirmasens ist offenbar beigelegt. Das teilte die Stadt auf SWR-Anfrage mit. Miteinander Reden hiflt doch ! Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Thema | Freiwillige Feuerwehr Pirmasens offenbar nicht einsatzfähig | ||||
Autor | Thom8as 8R., Haibach / Bayern | 839500 | |||
Datum | 18.05.2018 15:24 | 2268 x gelesen | |||
In Sachen Kommunikation üben sie aber immer noch ;-) Wenn das ganze nur daraus entstanden ist, dass man seitens der Stadt sein Anliegen den Fuererwehrlern mal sauber erklärt und sich den daraufhin entstehenden Fragen gestellt hätte, wäre es sicherlich garnicht erst so weit gekommen. Das teilte die Stadt auf SWR-Anfrage mit. Und jetzt im Nachhinein allein seitens der Stadt zu erklären, alles wäre in Ordnung, zeugt eben auch immer noch nicht von viel Einfühlungsvermögen. Ich hätte als Stadt am Ende des klärenden Gesprächs darum gebeten, einvernehmlich und GEMEINSAM, eine Erklärung aufzusetzen und an die Presse zu geben. Wenn ich als nach wie vor kritischer FA den SWF-Artikel läse, früge ich bei der Stadt nach. U.U. mehr oder weniger lauthals per Facebook oder Twitter oder in der öffentlichen Gemeinderatssitzung und es kocht schon wieder hoch. Käme die Erklärung von beiden Seiten, würde ich mich an meine dort beteiligten Kammeraden wenden. Andererseits könnte man auch den SWR fragen, ob man es für journalistisch einwandfreien Stil hält, nach einer solchen Auseinandersetzung nur eine Partei zu befragen, obs geklärt ist. | |||||
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Thema | Freiwillige Feuerwehr Pirmasens offenbar nicht einsatzfähig | ||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 839501 | |||
Datum | 18.05.2018 17:00 | 2356 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Thomas R. Andererseits könnte man auch den SWR fragen, ob man es für journalistisch einwandfreien Stil hält, nach einer solchen Auseinandersetzung nur eine Partei zu befragen, obs geklärt ist. Gut, die Meldung zur Sache in der " Rheinpfalz " lautet auch ähnlich: [...]Kompromiss gefunden? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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