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Thema | Übernahme und Anerkennung der Ausbildung | 3 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Alex8and8er 8W., Hauneck / | 839738 | |||
Datum | 27.05.2018 14:49 | 2025 x gelesen | |||
Hallo zusammen! Ich werde beruflich bedingt von Hessen nach Ba-Wü. ziehen. In Hessen habe ich bereits diverse Ausbildungen bei der Freiwilligen Feuerwehr durchlaufen (bis einschl. Gruppenführer). Darunter auch Sonderlehrgänge im Bereich TH-VU/TH-Bahn I etc. Werden diese Ausbildungen in Ba-Wü anerkannt? Wie sieht es mit dem Dienstgrad aus? Ich bin Oberlöschmeister. Die Dienstgradstruktur in Ba-Wü ist ja ähnlich zu der in Hessen. Auch wenn ich mir darauf nichts einbilde, kann man dadurch eben erkennen, dass man nicht komplett neu in der Materie ist. Gruß, | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Linkenheim-Hochstetten / Baden-Württemberg | 839742 | |||
Datum | 27.05.2018 16:49 | 1233 x gelesen | |||
Hi, laut der neuesten VwV VwV-Feuerwehrausbildung Punkt 4.2 werden alle Feuerwehrausbildung aus anderen Bundesländer übernommen/anerkannt wenn sie gemäß der FwDV2 durchgeführt wurden. Gemäß der VwV-Feuerwehrbekleidung Anlage 2 wird man in BW Oberlöschmeister, wenn man mindestens 10 Jahre Löschmeister/-in oder mindestens 5 Jahre Löschmeister/-in und mindestens einen der nachfolgenden Lehrgänge: - Ausbilder für Atemschutzgeräteträger - Ausbilder für Maschinisten - Ausbilder für Truppmannausbildung Teil 1 und Truppführer - Ausbilder für Sprechfunker - Ausbilder für Jugendgruppenleiter - Jugendfeuerwehrwart oder mindestens 5 Jahre Löschmeister/-in und feuerwehrspezifische Grundausbildung nach § 6 FwG für Musiker und Feuerwehrmusik C2-Lehrgang erfolgreich abgeschlossen hat VwV-Feuerwehrbekleidung Gruß Markus "Es gibt zwei Dinge, die unendlich sind: das Universum und die menschliche Dummheit. Aber bei dem Universum bin ich mir da nicht so sicher." Albert Einstein | |||||
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Autor | Alex8and8er 8W., Hauneck / | 839743 | |||
Datum | 27.05.2018 16:56 | 1150 x gelesen | |||
Danke schonmal für die Antwort. Sprich wird die Ausbildung übernommen, aber der Dienstgrad nicht, da ich keine 5 Jahre Löschmeister war bzw. die Dienstzeit nicht habe, welche sich auch solchen Abständen ergibt? | |||||
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