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ThemaÜbernahme und Anerkennung der Ausbildung3 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • VwV-Feuerwehrausbildung BaWü, 1.4: Anerkennung von Lehrgängen anderer Bundesländer und anderer Ausbildungseinrichtungen
  •  
    AutorAlex8and8er 8W., Hauneck / 839738
    Datum27.05.2018 14:492025 x gelesen
    Hallo zusammen!

    Ich werde beruflich bedingt von Hessen nach Ba-Wü. ziehen.
    In Hessen habe ich bereits diverse Ausbildungen bei der Freiwilligen Feuerwehr durchlaufen (bis einschl. Gruppenführer).
    Darunter auch Sonderlehrgänge im Bereich TH-VU/TH-Bahn I etc.
    Werden diese Ausbildungen in Ba-Wü anerkannt?

    Wie sieht es mit dem Dienstgrad aus? Ich bin Oberlöschmeister.
    Die Dienstgradstruktur in Ba-Wü ist ja ähnlich zu der in Hessen.
    Auch wenn ich mir darauf nichts einbilde, kann man dadurch eben erkennen, dass man nicht komplett neu in der Materie ist.


    Gruß,

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    AutorMark8us 8W., Linkenheim-Hochstetten / Baden-Württemberg839742
    Datum27.05.2018 16:491233 x gelesen
    Hi,

    laut der neuesten VwV VwV-Feuerwehrausbildung Punkt 4.2 werden alle Feuerwehrausbildung aus anderen Bundesländer übernommen/anerkannt wenn sie gemäß der FwDV2 durchgeführt wurden.

    Gemäß der VwV-Feuerwehrbekleidung Anlage 2 wird man in BW Oberlöschmeister, wenn man mindestens 10 Jahre Löschmeister/-in
    oder mindestens 5 Jahre Löschmeister/-in und mindestens einen der nachfolgenden Lehrgänge:
    - Ausbilder für Atemschutzgeräteträger
    - Ausbilder für Maschinisten
    - Ausbilder für Truppmannausbildung Teil 1 und Truppführer
    - Ausbilder für Sprechfunker
    - Ausbilder für Jugendgruppenleiter
    - Jugendfeuerwehrwart

    oder mindestens 5 Jahre Löschmeister/-in und feuerwehrspezifische Grundausbildung nach § 6 FwG für Musiker und Feuerwehrmusik C2-Lehrgang erfolgreich abgeschlossen hat
    VwV-Feuerwehrbekleidung

    Gruß Markus

    "Es gibt zwei Dinge, die unendlich sind: das Universum und die menschliche Dummheit. Aber bei dem Universum bin ich mir da nicht so sicher." Albert Einstein

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    AutorAlex8and8er 8W., Hauneck / 839743
    Datum27.05.2018 16:561150 x gelesen
    Danke schonmal für die Antwort. Sprich wird die Ausbildung übernommen, aber der Dienstgrad nicht, da ich keine 5 Jahre Löschmeister war bzw. die Dienstzeit nicht habe, welche sich auch solchen Abständen ergibt?

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     27.05.2018 14:49 Alex7and7er 7W., Hauneck
     27.05.2018 16:49 Mark7us 7W., Linkenheim-Hochstetten
     27.05.2018 16:56 Alex7and7er 7W., Hauneck
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