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ThemaDSGVO: Messenger bei der Feuerwehr - war:kritisch: Feuerwehrseiten auf Facebook25 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Datenschutzbehörde hält Nutzung von WhatsApp in Unternehmen für illegal
  • Wie Werbung das WhatsApp-Problem für Firmen verschärft
  • spiegel.de: DSGVO-Geldstrafen "Fehler werden jetzt teuer"
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg840642
    Datum27.06.2018 16:203716 x gelesen
    hallo,

    das Thema "Messenger" dürfte auch bei Feuerwehrs aktuell sein. Auch da gilt die DSGVO

    hier mal ein Artikel der die Nutzung von Messenger in Unternehmen aus Sicht des Datenschutzes betrachtet.

    Ich denke rechtlich kann man da Feuerwehr = Unternehmen ansehen.

    p.gifDSGVO-Checkliste zum Einsatz von Messengern im Unternehmen

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJoac8him8 L.8, Rösrath / N/A840647
    Datum27.06.2018 18:252204 x gelesen
    solange ihr das Privat macht ist es völlig egal es kann unter umständen wenn einer einem was will und nur dann nur dann kritsch werden wenn die Löschzugführung es dienstlich einsetzt solange ihr es privat organisiert ist es das Privatvergnürgen

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg840648
    Datum27.06.2018 18:511994 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Joachim L.olange ihr es privat organisiert ist es das Privatvergnürgen
    Die DSGVO gilt nicht im Privatbereich

    wenn ich also mich mit meinem Freunden privat über Whats-App unterhalte ist das datenschutzrechtlich nicht kritisch

    ABER: wie grenzt man da bei Feuerwehrs ab?

    Sobald etwas dienstliches drüber läuft fällt man voll in den Geltungsbereich der DSGVO.

    Das fängt dann schon damit an wenn man sich z.B. über Whats-App für das Fehlen bei einer Übung beim Wehrführer entschuldigt. Das ist nicht mehr privat.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW840649
    Datum27.06.2018 19:491890 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M. z.B. über Whats-App für das Fehlen bei einer Übung beim Wehrführer entschuldigt. Das ist nicht mehr privat.

    Und was im DSGVO macht und da genau Probleme?

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg840650
    Datum27.06.2018 19:571827 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Thomas M.Und was im DSGVO macht und da genau Probleme?
    dienstliche Kommunikation über Whatspp -> es gilt die DSGVO

    Das Handy ist dann automatisch ein "Diensthandy"

    und dann: p.gifWhatsapp auf dem Diensthandy laut DSGVO nicht zulässig

    In vielen Firmen ist die Nutzung von Whatsapp untersagt.

    Die rechtliche Problematik ist vielen Verantwortlichen in den Feuerwehren gar nicht bewusst :-(

    Vielen ist es nicht klar das sobald die Feuerwehr mit im Spiel ist es halt nicht mehr privat ist.

    Es gibt Alternativen. Andere Messenger kann man DGSVO-konform nutzen.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP840651
    Datum27.06.2018 20:141807 x gelesen
    Und welche konkreten Folgen hat man zu befürchten?


    (Außer, dass ich meine Handyrechnung ab sofort ans Rathaus weiterleiten werde, da es ja ein "Diensthandy" ist...)

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorSimo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg840652
    Datum27.06.2018 20:202022 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Das Handy ist dann automatisch ein "Diensthandy"

    Ich glaube über diesen Aussage werden Gerichte entscheiden müssen.
    Nur mal so als Argumentationskette:
    Ich gebe Kamerad XY meine private Handynummer für private Zwecke. Nun schickt er mir per WhatsApp eine Entschuldigung bei einerm Übung/Dienstabend/Was auch Immer. Warum sollte durch den Umstand, dass jemand mir ohne meine Zustimmung was dienstliches auf meine private Handynummer schickt auf einmal ein dienstliches Handy draus werden? Diese Argumentationskette halte ich für sehr dünnes Eis.
    Genauso ist es doch mit Mails. Ein privater Mailaccount wird nicht zum Mailaccount meiner Hiorg/Dienstherren/Arbeitgeber, nur weil ein anderer ausversehen die falsche Zieladresse wählt (ist mir auch schon passiert, bei Kunden/Partner, mit denen ich sowohl HiOrg-Dienstlich als auch als Mitarbeiter meines Arbeitgebers kontakt habe).

    Gruß
    Simon

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    AutorWern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt840656
    Datum28.06.2018 08:561508 x gelesen
    Ich denke mal, den Zweiflern bzw. Kritikern der "Rechtmäßigkeit" geht es darum, dass WhatsApp bzw. die dahinter stehende "Firma" unbeschränkten Zugriff auf das "Telefonbuch"/den Kontakteordner des Handys erhält, ohne dass die darin verzeichneten Personen explizit und zweckgebunden ihre Zustimmung dazu geben konnten....dies ist wohl das (wohl auch schon vor der DSGVO) prüfwürdige/datenschutzrechtlich Kritische.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Werner

    "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!"

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    AutorFabi8an 8B., Sprotta / 840657
    Datum28.06.2018 08:571566 x gelesen
    Dass die Server nicht in Europa stehen und die personenbezogenen Daten von Dritten (die den WhatsApp AGB nicht zugestimmt haben) auf Systemen verarbeitet werden, auf denen man die Prozesse nicht dokumentieren kann und die Löschung nicht erzwingen kann.

    Dann müsste man bei jeglicher elektronischer Kommunikation aber bedenken, dass es keinen sicheren elektronischen Weg gibt.
    Die DE-CIX hat keine Chance gegen die BND Überwachung in Frankfurt und auf kleine Anfragen der Fraktionen im Bundestag bezüglich des BND Abgriffs, wird es keine Antworten geben, da die Sicherheitsinteressen der BRD höherwertig angesiedelt sind als die parlamentarische Kontrolle. (PDFs dazu kann man nachlesen)

    Ergo: In der Praxis wird es wohl keine Verfahren geben, da der Schadenersatz auf nachgewiesenem Schaden basiert und den gilt es zu belegen.

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    AutorJörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW840663
    Datum28.06.2018 10:571468 x gelesen
    Hier wird in den Diskussionen v. a. D. WhatsApp in den Fokus genommen, was ist aber mit Facebook? Ich kenne viele Gruppen/Seiten von FF, bei denen der FB-Messenger gleich mit anspringt, wenn man die Startseite öffnet. Zwar ist die Kommunikation zunächst auf den Messenger beschränkt, aber bei einem Kontakt werden private Daten auf einem ausländischen Server (zwischen-)gespeichert!

    Bei ALLEN Seiten/Gruppen, die ich gesehen habe, fehlen zudem entsprechende Hinweise, dass es sich um private Seiten/Gruppen handelt. Ein unbedarfter User darf davon ausgehen, dass er offiziell mit der FF kommuniziert!!!

    Ich hätte da als Webmaster gehörig Bauchschmerzen! :-(

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg840666
    Datum28.06.2018 11:261531 x gelesen
    hallo

    Geschrieben von Jörg E. J.Ich hätte da als Webmaster gehörig Bauchschmerzen! :-(
    siehe dieser Thread: 'kritisch: Feuerwehrseiten auf Facebook - war: DSGVO: Feuerwehrwebseiten abgeschaltet?' von Jürgen M.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorFabi8an 8B., Sprotta / 840673
    Datum28.06.2018 12:431520 x gelesen
    Ich bin da voll bei Jürgens Hinweis auf den anderen Thread.
    Wer auf Facebook unterwegs ist, hat die AGB akzeptiert. Damit ist dieser Part aus der Betrachtung exkludiert.
    Und Feuerwehren an sich (mangels Rechtsperson) können keine Seite betreiben. Entweder es ist ein Verein oder der Träger.
    Werkfeuerwehren betrifft das natürlich nicht.

    Mitten in unserer DSGVO Diskussion kam dann der EuGH mit einer Pressemitteilung, die nicht umsetzbar ist.
    Und weitere 24h kündigte Facebook an, dass man Seitenbetreibern helfen will um rechtskonform in der EU zu publizieren.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP840675
    Datum28.06.2018 14:051549 x gelesen
    Und welche konkreten Folgen hat man zu befürchten?

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg846023
    Datum27.01.2019 10:491444 x gelesen
    hallo,

    Die Datenschutzbehörde Niedersachsen hält die geschäftliche Nutzung von WhatsApp für illegal. RA Christian Solmecke vertritt diese Auffassung seit Jahren. Besonders interessant an dieser Einschätzung ist, dass gleichzeitig bekannt wurde, dass eine Hessische Kleinstadt zwar auf Facebook verzichtet, dafür aber auf WhatsApp umstieg. Auch das startup au-schein.de verlässt sich auf die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung des Messengers. Gerade aber die Praxis, Gesundheitsdaten über die Dienst zu versenden, sei illegal. ...
    p.gifDatenschutzbehörde hält Nutzung von WhatsApp in Unternehmen für illegal

    Datenschutzrechtlich werden Gemeinden als "Unternehmen" angesehen. Damit fällt auch die Feuerwehr darunter.

    Bin gespannt wann der ersten Feuerwehr da wegen der dienstlichen Nutzung von Whatsapp auf die Finger geklopft wird.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg846025
    Datum27.01.2019 11:041098 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Jürgen M.Datenschutzbehörde hält Nutzung von WhatsApp in Unternehmen für illegal
    dazu interessant:

    Bisher bekannt ist Folgendes: Ab 2019 nach verschiedenen Berichten schon im Februar soll es Werbeeinblendungen im Status von WhatsApp2 geben. Im Status können die Nutzer, ähnlich wie bei den Stories in Instagram, Content wie z. B. Fotos oder Videos posten, der für ihre Kontakte 24 Stunden lang sichtbar bleibt. Ob dort in Zukunft Anzeigen erscheinen, soll jeder Nutzer selbst entscheiden3 können. Zunächst soll die Werbung von Unternehmen kommen, die bereits ihren Kundenservice über WhatsApp4 anbieten.

    Erstmal klingt das alles noch relativ harmlos. Kritisch wird es allerdings da, wo Facebooks Angaben aufhören. ...

    p.gifWie Werbung das WhatsApp-Problem für Firmen verschärft


    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP846027
    Datum27.01.2019 11:29976 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M. Bin gespannt wann der ersten Feuerwehr da wegen der dienstlichen Nutzung von Whatsapp auf die Finger geklopft wird.Welche dienstlichen Daten werden in den Feuerwehren per WA verschickt?

    Und welche konkreten Folgen hat man zu befürchten?

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorSasc8ha 8H., Zusmarshause / BY846028
    Datum27.01.2019 12:011017 x gelesen
    Ich halte Whatsapp für abhörsicherer als Email. Da diese im regelfall nicht End-to-End verschlüsselt sind. Werbung wird auch bei viele Emailanbieter angezeigt. Nur ist dies in längst normal.

    Für mich ist das alles wieder viel Wind um nichts. Schlimmer finde ich da die Benutzer die sorglos irgendwelche andere Apps auf ihre Handys installieren. Unnötigerweise den kompletten Systemzugriff zulassen, nur um das Licht am Handy ein zuschalten. Dass dadurch fast alle auf dem System gespeicherten Daten abgegriffen werden können interessiert jedoch keinen.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg846029
    Datum27.01.2019 12:051007 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Sascha H.Ich halte Whatsapp für abhörsicherer als Email. Da diese im regelfall nicht End-to-End verschlüsselt sind.
    dazu:

    Nachrichteninhalte lassen sich auswerten trotz Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

    Dass WhatsApp-Content analysiert werden soll, ist keine abwegige Vermutung immerhin stammt sie vom WhatsApp-Co-Gründer Brian Acton7, der das Unternehmen inzwischen im Streit über die Werbeeinblendungen verlassen hat. Da hilft es auch nichts, dass sich Facebook öffentlich zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bekennt. Denn die lässt sich leicht umgehen:

    Laut Experten ist es kein Problem, Nachrichteninhalte schon vor dem Abschicken zu analysieren8 und Schlüsselbegriffe an die Facebook-Server weiterzuleiten. Unter iOS kommt eine weitere Zugriffsmöglichkeit hinzu. Diese ergibt sich, sobald der Nutzer auch die Facebook-App installiert hat: Da WhatsApp-Nachrichten auf dem Gerät unverschlüsselt gespeichert werden und beide Apps auf denselben Datencontainer zugreifen, ist es technisch gesehen ganz einfach, WhatsApp-Inhalte zur Facebook-App zu übertragen9 und von dort aus an die Facebook-Server zu schicken.

    An dieser Stelle gilt es klarzustellen: Bisher gibt es keine Belege dafür, dass Facebook diese Zugriffsmöglichkeiten tatsächlich nutzt oder genutzt hat. Und zumindest die Auswertung der Nachrichten vor dem Versand wäre auch bei anderen Apps machbar. Angesichts Facebooks Werbebestrebungen aber erscheinen solche Szenarien gerade bei WhatsApp nicht allzu weit hergeholt.

    Quelle: https://www.ginlo.net/de/business/blog/werbung-verschaerft-whatsapp-problem-fuer-unternehmen/

    dürfte so momentan noch nicht gemacht werden. Ist aber ein realistisches Szenario wie WhatsApp in Zukunft "ausgeschlachtet" wird.

    Facebook führt ja jetzt Facebook + Whatsapp zusammen.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg846031
    Datum27.01.2019 12:17923 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Sebastian K.Welche dienstlichen Daten werden in den Feuerwehren per WA verschickt?
    man kann davon ausgehen das in div. Feuerwehr-Whatsapp-Gruppen neben den "nichtdienstlichen" Theman auch viele dienstlichen Informationen ausgetauscht werden.

    Geschrieben von Sebastian K.Und welche konkreten Folgen hat man zu befürchten?
    Das kann dann bei Bedarf vom zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten festgelegt werden

    Wenn die zuständigen Behörden mal auf das Thema bie Feuerwehrs aufmerksam werden ...

    Und die Haben Facebook ja schon im Visier!

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP846033
    Datum27.01.2019 12:50869 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M. Das kann dann bei Bedarf vom zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten festgelegt werdenIn welchem Rahmen?

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg846036
    Datum27.01.2019 13:05875 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Sebastian K.In welchem Rahmen?
    das wird dann im Falle eines Falles spannend werden. Kommunen werden da anders behandelt als Firmen

    Wann gilt das Bundesdatenschutzgesetz für Kommunen?

    Auch wenn Paragraph 43 Absatz 3 Bundesdatenschutzgesetz (neu) die Verhängung von Bußgeldern gegen Behörden und sonstige öffentlichen Stellen (Organe der Rechtspflege und andere öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen eines Landes, einer Gemeinde, eines Gemeindeverbandes oder sonstiger der Aufsicht des Landes unterstehender juristischer Personen des öffentlichen Rechts sowie deren Vereinigungen ungeachtet ihrer Rechtsform, vgl. Paragraph 2 Absatz 2 Bundesdatenschutzgesetz) grundsätzlich ausschließt, müssen Kommunen dennoch eins beachten: Das Bundesdatenschutzgesetz (neu) ist auf Landesbehörden dann anwendbar, wenn diese Bundesrecht ausüben oder es an einer landesrechtlichen Regelung mangelt. Soweit ersichtlich, werden jedoch alle Bundesländer eine entsprechende gesetzliche Regelung zur Umsetzung der DSGVO auf den Weg bringen, so dass im Einzelfall zu prüfen ist. Die bislang veröffentlichten Entwürfe zeigen durchaus die Tendenz auf, dass in bestimmten Fällen die Verhängung von Bußgeldern gegen Behörden möglich ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um eine wirtschaftliche Betätigung handelt. Die DSGVO wird neben den nicht-öffentlichen Stellen auch die Kommunen vor eine nicht unerhebliche Aufgabe stellen, wenn es um die Umsetzung ihrer Vorgaben geht. Diese Herausforderung gilt es so schnell wie möglich anzugehen und die Umsetzungsaufgaben zu beginnen. Auch wenn die Sanktionsandrohungen die Kommunen nicht umfassend treffen werden, so sind sie hiervon auch nicht vollumfänglich befreit.

    Quelle: https://kommunal.de/dsgvo-neue-herausforderung-fuer-die-kommunen

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP846038
    Datum27.01.2019 13:33919 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Kommunen werden da anders behandelt als FirmenAnders: Sie werden nur dann wie Firmen behandelt, wenn sie wie Firmen handeln. Und das soll mir im Bereich Feuerwehr mal einer darstellen.

    Ich kenne nicht alle LDGs der Länder, aber die die ich kenne sind in dem Punkt einheitlich und eindeutig. Der Punkt taugt zur großen Datenschutzpanikmache in der Feuerwehrwelt nicht.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen846039
    Datum27.01.2019 13:43964 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Sascha H.Da diese im regelfall nicht End-to-End verschlüsselt sind.

    Was nützt dir eine Transportverschlüsselung bei der der Transporteur den Zweitschlüssel hat und sein Geschäftsmodell auf der Auswertung deiner Nachrichtneinhalten beruht?!

    Mal ganz davon ab - verwendest Du dann ein separates Handy für deine Nachrichten? Oder wirfst einfach ungefragt die Adressbucheinträge der anderen Kontakte, die aus gutem Grund nich bei Fratzenbuch und Co sind dem Zuckerberg in den Rachen?


    Gruß,
    Thorben

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    AutorSasc8ha 8H., Zusmarshause / BY846044
    Datum27.01.2019 17:32841 x gelesen
    Jeder der Whatsapp installiert hat der hat auch die AGB damit akzeptierte. Es ist doch jedem selbst freigestellt Whatapp zu installieren. Wer es jedoch tut muss akzeptieren dass es so ist.

    Hier wird auch immerwieder vergessen dass einem diese Daten überlassen wurden. Ich habe z.b. keine Person in meinem Handy eingespeicher der mir nicht freiwillig seine Daten übergeben hat. Ihr könnt doch nicht davon ausgehen dass die Daten nicht an dritte weitergegeben werden. Vor allem dann nicht wenn einem dies nicht ausdrücklich untersagt wurde.

    Wer geheim halten möchte wo er wohnt. Kann zwar am Klingelschild seinen Namen weg lassen. Darf aber nicht enttäuscht sein wenn er keine Post mehr bekommt.

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     30.05.2018 19:43 Jürg7en 7M., Weinstadt kritisch: Feuerwehrseiten auf Facebook - war: DSGVO: Feuerwehrwebseiten abgeschaltet?
     27.06.2018 16:20 Jürg7en 7M., Weinstadt
     27.06.2018 18:25 Joac7him7 L.7, Rösrath
     27.06.2018 18:51 Jürg7en 7M., Weinstadt
     27.06.2018 19:49 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     27.06.2018 19:57 Jürg7en 7M., Weinstadt
     27.06.2018 20:14 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     27.06.2018 20:20 Simo7n S7., Gomaringen
     28.06.2018 08:56 Wern7er 7G., Blankenburg (Harz)
     28.06.2018 08:57 Fabi7an 7B., Sprotta
     28.06.2018 10:57 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
     28.06.2018 11:26 Jürg7en 7M., Weinstadt
     28.06.2018 14:05 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     28.06.2018 12:43 Fabi7an 7B., Sprotta
     27.01.2019 10:49 Jürg7en 7M., Weinstadt
     27.01.2019 11:04 Jürg7en 7M., Weinstadt
     27.01.2019 11:29 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     27.01.2019 12:17 Jürg7en 7M., Weinstadt
     27.01.2019 12:50 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     27.01.2019 13:05 Jürg7en 7M., Weinstadt
     27.01.2019 13:33 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     27.01.2019 12:01 Sasc7ha 7H., Zusmarshause
     27.01.2019 12:05 Jürg7en 7M., Weinstadt
     27.01.2019 13:43 Thor7ben7 G.7, Leese OS
     27.01.2019 17:32 Sasc7ha 7H., Zusmarshause
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