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ThemaSind Feuerwehren für Reanimationen zuständig?144 Beträge
RubrikRettungsdienst
Infos:
  • Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig?
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg841744
    Datum05.08.2018 12:4014174 x gelesen
    oha - interessante Diskussion in Bayern:

    Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig?

    Eine Neuregelung besagt, dass Feuerwehren auch für Wiederbelebungen alarmiert werden. Warum die Leitstelle ein Nein der Gemeinde Kutzenhausen nicht akzeptiert.

    Bei vielen Feuerwehraktiven besteht Verunsicherung und Sorge über die Neuregelung, dass sie auch zu Reanimationseinsätzen gerufen werden. Deshalb hat der Gemeinderat Kutzenhausen als Dienstherr beschlossen, die Feuerwehren im Gemeindegebiet zunächst davon zu entbinden (wir berichteten). Zwischenzeitlich wurde jedoch bekannt, dass die Aussetzung der Alarmierung von der Rettungsleitstelle nicht umgesetzt wird. Dies sorgt bei den Aktiven für Unruhe, stellen Bürgermeisterin Silvia Kugelmann und ihr Stellvertreter Rupert Kugelbrey fest.

    Aus ihrer Sicht tragisch, weil die Feuerwehren durch die Abmeldung nicht mit Reanimationseinsätzen rechnen, sagt Kugelmann. Dabei habe das Bayerische Innenministerium in einem Schreiben bestätigt, dass jede Feuerwehr selber über diese Reanimationseinsätze entscheiden könne. Dennoch werden unsere Ortsfeuerwehren weiterhin alarmiert, obwohl wir diese ausdrücklich von diesen Einsätzen entbunden haben.

    Rupert Kugelbrey nennt die Gründe, warum sich der Gemeinderat gegen Reanimationseinsätze der Ortsfeuerwehren ausgesprochen hat: Die möglichen weitreichenden persönlichen und psychischen Konsequenzen eines solchen Einsatzes in unmittelbarer Nachbarschaft sind offenkundig, erklärt er. Und: Viele Feuerwehrmitglieder haben im Hinblick auf die praktische Umsetzung Klärungs- und Informationsbedarf. ...

    vollständiger Artikel auf p.gifwww.augsburger-allgemeine.de

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorPete8r I8., Freital / Sachsen841747
    Datum05.08.2018 13:537563 x gelesen
    Hallo,

    sehr interessant wo wir doch davon reden dass die Aufgaben welche auf die Freiwilligen Feuerwehren abgeladen werden immer mehr werden. Selbst HvO und First Responder sehe ich schon kritisch da kann die Gemeinde die Ortsverbände der Hilfsorganisation sicher auch unterstützen.

    MkG Peter

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    AutorJörg8 V.8, Breitenbrunn / Bayern841749
    Datum05.08.2018 14:48   7612 x gelesen
    Hier gehts nicht darum zusätzliche Aufgaben bei der Feuerwehr abzuladen, hier geht es darum in Ausnahmefällen durch die Alarmierung einer Ortsfeuerwehr das therapiefreie Intervall zu verkürzen! Z.B. wenn das nächstgelegene Rettungsmittel nicht verfügbar ist und/oder Laienhelfer überfordert sind.

    Wir fahren mit 3-4 Löschfahrzeugen zu nem läppischen Gartenlaubenbrand... aber für nen Kreislaufstillstand, ihr erinnert Euch, pro Minute ohne Herzdruckmassage veringert sich die Überlebenschance um 10%, wollen wir dann nicht zuständig sein?

    Ernsthaft? Oder hab ich da im Bereich der Aufgaben einer Feuerwehr was falsch verstanden?

    Grüße aus dem Süden der Republik,

    Jörg

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    AutorThom8as 8H., Ubstadt-Weiher / Baden-Württemberg841750
    Datum05.08.2018 15:047120 x gelesen
    Ist das denn laut bairischem FwG der Fall?

    Rettung aus lebensbedrohlichen Situationen = Wiederbelebung von irgendwem der daheim umgekippt ist?

    Klar die FW kann alles machen, irgendwann braucht man dann gar keine weiteren HiOrgs.

    dieser Beitrag ist keine offizielle Kommunikation der FF Ubstadt-Weiher

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    AutorTors8ten8 D.8, Gaiberg / Baden-Württemberg841751
    Datum05.08.2018 15:086177 x gelesen
    Hi ist der Artikel wirklich ernst Gemeint?

    Katzen vom Baum retten aber keinen Menschen? Sind wir Schoenwetter-Feuerwehr?
    Es ist, unabhängig von einer Ausbildung doch sowieso jeder zur Reanimation verpflichtet und in der FW (zumindestens unserer) haben wir auch jährliche Schulungen dazu.
    Ich sehe nicht, dass hier mehr Aufgaben auf die FW gewälzt werden sondern dass das dieses eine der Größten ndaufgaben ist, die wir sowieso warnehmen.
    Dashalb kann ich auch solche Anträge von bayerischen Ortsfeuerwehren nicht nachvollziehen. Das klingt eher danach, als wolle man eine eventuell unangenehme Aufgabe loswerden.

    Meine persönliche Meinung

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP841753
    Datum05.08.2018 15:29   6707 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.interessante Diskussion Nicht interessant, eher geradezu bescheuert.

    Kutzenhausen hat 2.500 Einwohner auf 28 km², da werden sich die Reanimationen ohne schnelle RD-Verfügbarkeit wohl zahlenmäßig noch in Grenzen halten, und rein von der Einsatzaktivität die 5 Ortsfeuerwehren (!) kaum überfordern.

    Was hier aber der Gipfel der Albernheit ist:
    Rupert Kugelbrey nennt die Gründe, warum sich der Gemeinderat gegen Reanimationseinsätze der Ortsfeuerwehren ausgesprochen hat: Die möglichen weitreichenden persönlichen und psychischen Konsequenzen eines solchen Einsatzes in unmittelbarer Nachbarschaft sind offenkundig, erklärt er. Und: Viele Feuerwehrmitglieder haben im Hinblick auf die praktische Umsetzung Klärungs- und Informationsbedarf. ...
    ...
    Die Gemeinde Kutzenhausen hat darauf bereits 2017 reagiert und unabhängig von der Neuregelung Defibrillatoren für alle Ortsteile angeschafft und außerdem eine Einweisungsveranstaltung für ihre Bürger angeboten. Im vergangenen Monat gab es außerdem Erste-Hilfe-Kurse für die Bevölkerung.

    Ergo: Dem normalen Bürger traut man die "persönlichen und psychischen Konsequenzen eines solchen Einsatzes in unmittelbarer Nachbarschaft (die ich nicht bestreiten werde!) also offenbar zu, und man bildet und stattet ihn dafür aus (was auch richtig ist), aber den Feuerwehrangehörigen ist dies nicht zuzutrauen?
    Das ist echt ein Armutszeugnis für diesen "Verein".

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJörg8 V.8, Breitenbrunn / Bayern841755
    Datum05.08.2018 15:506978 x gelesen
    Geschrieben von Thomas H.Ist das denn laut bairischem FwG der Fall?

    Rettung aus lebensbedrohlichen Situationen = Wiederbelebung von irgendwem der daheim umgekippt ist?

    Klar die FW kann alles machen, irgendwann braucht man dann gar keine weiteren HiOrgs.


    Ein Kreislaufstillstand IST eine lebensbedrohliche Situation!

    Ich vermute wenn einer der 2461 Einwohner von Kutzenhausen einen Kreislaufstillstand hat ist es ihm ziemlich wurscht ob ihm ein Passant, ein Polizist, ein Bauhofmitarbeiter, die Bürgermeisterin, eine zufällig vorbeikommende Krankenschwester, eine Hilfsorganisation oder die von der Leitstelle alarmierte Ortsfeuerwehr auf seinem Brustkorb rumdrückt bis der RTW und das NEF eintreffen... er wird davon profitieren wie schnell sich jemand traut eine Herzdruckmassage durchzuführen, nicht davon ob und was der Ersthelfer für ein Ärmelabzeichen auf dem Hemd hat!

    Die Ortsfeuerwehr ist alarmierbar und in Erster Hilfe ausgebildet...

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    AutorSeba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg841757
    Datum05.08.2018 16:076282 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.
    Ergo: Dem normalen Bürger traut man die "persönlichen und psychischen Konsequenzen eines solchen Einsatzes in unmittelbarer Nachbarschaft (die ich nicht bestreiten werde!) also offenbar zu, und man bildet und stattet ihn dafür aus (was auch richtig ist), aber den Feuerwehrangehörigen ist dies nicht zuzutrauen?
    Das ist echt ein Armutszeugnis für diesen "Verein".

    Natürlich ist eine Reanimation im Bekanntenkreis, Freundeskreis oder gar der Familie ein Einsatz der belastend sein kann.
    Gerade wenn es dann nicht erfolgreich ist.
    Aber die andere Seite sollte man sich auch vor Augen führen.
    Wenn ich dann im Nachhinein erfahre das der Nachbar gestorben ist und ich neben an am Fernseher saß und hätte helfen können, gibt das dann kein schlechtes Gewissen?
    Vielleicht sollte man den Kameraden die Möglichkeiten der Maßnahme noch einmal genauer aufzeigen und ihnen dann eine entsprechende Schulung und auch die Möglichkeiten der nachbesprechung und Nachsorge aufzeigen.

    Gruß Basti

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    AutorThom8as 8H., Ubstadt-Weiher / Baden-Württemberg841760
    Datum05.08.2018 16:216765 x gelesen
    Nicht in jedem Bundesland ist die Feuerwehr für den Rettungsdienst zuständig. Ich gehe mal davon aus wir diskutieren hier nur über Bundesländer, wo dies ebenfalls nicht der Fall ist.

    Die Feuerwehr ist in erster Hilfe ausgebildet. In regelmäßigen Übungen also sprich einmal im Jahr an einem Übungsabend im Winter (klar das ist natürlich bei jedem Foristen hier ganz anders, vor allem bei allen kleinen Ortswehren in Bayern, wo auf dem TSA der einzige EH-Kasten liegt, möglichdt versiegelt damit man ihn nicht immer bestücken und prüfen muss). Zuvor wurde zur Grundausbildung (bei jedem vor X Jahren) der Erste-Hilfe-Kurs gemacht.

    Warum gibt es in diesen Ortschaften offenbar keine funktionierende Notfallhilfe abseits der FW? Dass DRK/BRK - Ortsvereine sowas meist selbst finanzieren müssen ist ja generell ein Problem.

    Statt dass also die Krankenkassen / Rettungsdienstbetreiber die Situation verbessern wird dann also die Feuerwehr alarmiert? Schön und gut, wenn man es will. Aber ein gutes Recht es nicht zu wollen sollte man zugestehen.

    PS: ja, ich würde da auch hinfahren wenn wir alarmiert würden. Aber ganz wohl dabei wär mir auch nicht. Und da es Notfallhilfe bei uns gibt ist das auch gut so :-) Zumal sich bei den rot/weißen Kollegen die Gelehrten Methoden alle 5 Jahre ändern.

    dieser Beitrag ist keine offizielle Kommunikation der FF Ubstadt-Weiher

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern841761
    Datum05.08.2018 16:296504 x gelesen
    Geschrieben von Thomas H.
    Ist das denn laut bairischem FwG der Fall?
    In der für Bayern geltenden Alarmierungsbekanntmachung steht, dass - unabhängig von Orts-/ Gemeinde-/ Kreisgrenzen - grundsätzlich das nächst gelegene geeignete Einsatzmittel zu alarmieren ist. Darauf bezieht sich letztlich die Arbeitsweise der ILS'en, wenn es zu einer Reanimation kommt und zeitnah keine Einsatzmittel des Rettungsdienstes (RTW, NEF) zur Verfügung stehen... dann werden ggf. auch Ortsfeuerwehren, die nicht First Responder fahren, dazu alarmiert.

    Haben wir bei uns im Landkreis teilweise auch bei anderen Notfällen, wenn die Feuerwehr zufällig am Funk erreichbar ist werden die da durchaus auch zu diesen Einsätzen mitgeschickt, wenn sie das übernehmen können.

    Schade ist eigentlich nur, dass beispielsweise bei Wasserrettungseinsätzen (Person/ Personen im Wasser) die Feuerwehr mit geeigneten Booten teilweise nicht - oder erst sehr viel später - mitalarmiert werden, obwohl sie näher zur Einsatzstelle stehen als teilweise die Wasserrettungseinheiten. Das sollte irgendwann ggf. auch noch angepasst werden...

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    AutorJörg8 V.8, Breitenbrunn / Bayern841762
    Datum05.08.2018 16:336020 x gelesen
    Geschrieben von Thomas H.Ist das denn laut bairischem FwG der Fall?

    Ein Blick in die "Alarmierung im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz in Bayern
    (Alarmierungsbekanntmachung ABek)":

    " 2.1.3 Grundsätze der Alarmierungsplanung
    1Zweck der Alarmierungsplanung ist eine möglichst schnelle und der jeweiligen Situation angemessene Alarmierung der bei einem Notruf, einer bestimmten Lage, einem bestimmten Objekt zu einem bestimmten Zeitpunkt und im ersten Zugriff benötigten Einsatzmittel und deren Geräte. 2Daher sind grundsätzlich immer die am schnellsten verfügbaren geeigneten Einsatzmittel, unabhängig von bestehenden Verwaltungsgrenzen, einzuplanen. ..."

    Jetzt kann man eine Ortsfeuerwehr alarmieren zum Kreislaufstillstand, wenn keine anderen Rettungsmittel zeitnah zur Verfügung stehen... oder man wartet bis ein Gericht entschieden hat ob bei einem Kreislaufstillstand ein mit 6, in Erster-Hilfe ausgebildeten Feuerwehrleuten besetztes TSF der örtlich zuständigen Feuerwehr ein "am schnellsten verfügbares geeignetes Einsatzmittel" ist.

    Wenn einer Feuerwehr in Bayern ein lebensbedrohlicher Zustand einer Person bekannt gemacht wird (z.B. weil sie deswegen von der Leitstelle alarmiert wurde) und nicht ausrückt weil die Gemeinde der Feuerwehr das untersagt, wird sich das Gericht aber nicht lang mit der ABeK aufhalten sondern eher in diese Richtung marschieren:

    § 323c StGB
    Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen

    (1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW841765
    Datum05.08.2018 16:396463 x gelesen
    Geschrieben von Thomas H.Nicht in jedem Bundesland ist die Feuerwehr für den Rettungsdienst zuständig. Ich gehe mal davon aus wir diskutieren hier nur über Bundesländer, wo dies ebenfalls nicht der Fall ist.

    Ach in den Ländern in denen die Feuerwehr nominell für den Rettungsdienst zuständig ist, gibt es diese Diskussionen

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern841766
    Datum05.08.2018 16:446310 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Markus R.Schade ist eigentlich nur, dass beispielsweise bei Wasserrettungseinsätzen (Person/ Personen im Wasser) die Feuerwehr mit geeigneten Booten teilweise nicht - oder erst sehr viel später - mitalarmiert werden, obwohl sie näher zur Einsatzstelle stehen als teilweise die Wasserrettungseinheiten. Das sollte irgendwann ggf. auch noch angepasst werden...

    Wird nicht passieren, weil unser beider ILS vom Roten Kreuz organisiert wird ;-)


    Gruß Markus

    In Treue fest!

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    AutorThom8as 8H., Ubstadt-Weiher / Baden-Württemberg841767
    Datum05.08.2018 16:466030 x gelesen
    Wahrscheinlich werden die Kameraden ja ausrücken, da sie alarmiert wurden.

    Wenn es gesetzlich aber möglich ist, dass die Ortswehr von der Alarmierung ausgenommen werden kann, die Leitstelle dies aber ignoriert, was ist das dann für ein Zustand? Müsste ein VerwG klären.

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    AutorJörg8 V.8, Breitenbrunn / Bayern841768
    Datum05.08.2018 17:036075 x gelesen
    Bei unserer ILS, auch vom BRK betrieben, funktioniert das mit den Feuerwehrbooten.

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern841769
    Datum05.08.2018 17:036130 x gelesen
    Geschrieben von Markus G.
    Wird nicht passieren, weil unser beider ILS vom Roten Kreuz organisiert wird ;-)
    Deine schon, meine nicht (die ist kommunal => LRA FFB). Ändern wird sich da wahrscheinlich trotzdem nichts...

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern841770
    Datum05.08.2018 17:046168 x gelesen
    Geschrieben von Jörg V.
    Bei unserer ILS, auch vom BRK betrieben, funktioniert das mit den Feuerwehrbooten.
    Bei uns nur außerhalb der großen Seen :-(

    Meine ILS ist übrigens nicht BRK-betrieben, sondern kommunal.

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    AutorJörg8 V.8, Breitenbrunn / Bayern841771
    Datum05.08.2018 17:186005 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Kutzenhausen hat 2.500 Einwohner auf 28 km², da werden sich die Reanimationen ohne schnelle RD-Verfügbarkeit wohl zahlenmäßig noch in Grenzen halten, und rein von der Einsatzaktivität die 5 Ortsfeuerwehren (!) kaum überfordern.

    Bei der Einwohnerzahl reden wir von statistisch 1-2 Kreislaufstillständen im Jahr in dieser Gemeinde... und die Feuerwehr wird sicher nicht zu jedem alarmiert.

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    AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern841772
    Datum05.08.2018 17:236068 x gelesen
    Ohh Sorry,
    Ich dachte du gehörst noch zu uns nach Tölz....
    Trotzdem ärgerlich das ganze und wieder jeglicher Logik....

    Gruss Markus

    In Treue fest!

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    AutorAlex8and8er 8H., Leipzig / Sachsen841773
    Datum05.08.2018 18:01   5887 x gelesen
    Mir stellt sich noch die Frage, wenn es im eigenen Ort brennt rückt man dann auch nicht aus, weil man die Geschädigten persönlich kennt?

    Ich kann bei solcher Argumentation nur den Kopf schütteln.

    Gruß
    Alexander

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    Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung.

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW841774
    Datum05.08.2018 18:035760 x gelesen
    Für mich keine primäre Aufgabe der FW, allerdings ist es eine Selbstverständlichkeit das wir im Notfall helfen.

    Der Knackpunkt ist das es sich liest als würde man hier die Ausnahme fest einplanen weil man weiß das es zu Problemen kommen wird den Status4 von deutlich >10Min. erzwingen.
    Und da, wir erinnern uns;
    Geschrieben von Jörg V.Kreislaufstillstand, ihr erinnert Euch, pro Minute ohne Herzdruckmassage veringert sich die Überlebenschance um 10%
    der erfolgreiche Einsatz einer FF hier mehr als Fragwürdig sein dürfte.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorAlex8and8er 8H., Leipzig / Sachsen841775
    Datum05.08.2018 18:07   5893 x gelesen
    Geschrieben von ---Thomas H.--- Wenn es gesetzlich aber möglich ist, dass die Ortswehr von der Alarmierung ausgenommen werden kann, die Leitstelle dies aber ignoriert, was ist das dann für ein Zustand? 

    Kann ich dir sagen, das ist ein humanistischer, lebensbejahender Zustand.

    Anscheinend haben Einige noch nie etwas von der Garantenstellung gehört, sonst würde sich diese Frage zur Reanimation gar nicht erst stellen.

    Gruß
    Alexander

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    AutorAlex8and8er 8H., Leipzig / Sachsen841776
    Datum05.08.2018 18:195909 x gelesen
    In Leipzig fährt zu jeder Reanimation neben dem RD auch ein HLF der BF mit First Responder Rucksack. Auch unter den FFs gibt es erste sogenannte First Responder Einheiten. Nicht nur dass die Kameraden auch hin und wieder vor dem RD eintreffen und mit der REA beginnen, auch wenn der RTW schon da ist erhöhen 6 weitere potentielle Herzdruckmasseure die Überlebenswahrscheinlichkeit. Jeder der schon mal 30 Minuten reanimiert hat weiß wovon ich spreche.

    Gruß
    Alexander

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW841777
    Datum05.08.2018 18:385910 x gelesen
    Geschrieben von Alexander H.First Responder Einheiten

    Die können zwar von der FF kommen sind aber eine ganz andere Hausnummer. Zumindest finde ich da im Ausbildungsplan zum FM keinen Punkt der das auch nur annähern abdecken würde.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorAndr8eas8 W.8, Baden - Baden / Baden-Württemberg841787
    Datum05.08.2018 21:175748 x gelesen
    Guten Abend Kollegen,

    der frühe Beginn einer Reanimation rettet Leben und verbessert die Lebensqualität. Die (meisten) Feuerwehrgesetze der Länder haben ihren Ursprung in den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts, einer Zeit, in der man glaubte, Reanimation sei nur durch Ärzte wirksam und die (Feuerwehr-)Welt auch in vielen anderen Aspekten anders aussah. Der Versuch, die Gegenwart durch einen Blick in die Vergangenheit zu erklären, muss insofern scheitern. Die Konsequenz aus dem, was wir heute wissen, sollte deshalb die Beantwortung der Frage sein: "Wie kann man hier sinnvoll helfen?".
    Ich fühle mich für die Reanimation meines Nachbarn zuständig. und ich freue mich jedesmal, wenn mir alle paar Wochen eines meiner "Opfer" begegnet, der seit seiner erfolgreichen Reanimation vor zwei Jahren wieder jemendens Ehemann, Vater und Großvater ist.

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern841790
    Datum05.08.2018 21:235709 x gelesen
    Geschrieben von Markus G.
    Ich dachte du gehörst noch zu uns nach Tölz....
    Nicht ganz, aber wir sind Altlandkreis WOR :-) Und mit Oberland haben wir auch immer wieder mal zu tun...

    Geschrieben von Markus G.
    Trotzdem ärgerlich das ganze und wieder jeglicher Logik....
    Das in jedem Fall!

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    AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken841795
    Datum05.08.2018 22:325735 x gelesen
    Hi,
    also eine Reanimation ist DIE zeitkritische Geschichte im RD. Und hier kann wirklich jede Sekunde helfen. Daher macht es Sinn, dass hier (neben RD) auch die schnellst mögliche Hilfe mit alarmiert wird. Und das ist halt in D meist die FW vor Ort.
    Auf der anderen Seite sollte man als FW (und auch als 'normaler' Bürger) die HLW regelmässig üben. Wenn man dann als FW noch einen AED im MTW hat, kann man schon sehr kompetent das therapiefreie Intervall verkürzen.

    Tomy

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    AutorAlex8and8er 8H., Leipzig / Sachsen841796
    Datum06.08.2018 00:595458 x gelesen
    Naja Moment, so haben wir nicht gewettet...

    Ja, der Ausbildungsumfang ist nicht mit dem Grundlehrgang abgedeckt, der Ausdruck "andere Hausnummer" ist allerdings überspitzt.

    Aber zurück zum Thema: Eine Reanimation ist Bestandteil der normalen Erste Hilfe Ausbildung, von einem FA wird deren Anwendung erwartet. Und das ist die Ausgangsfrage in diesem Thread. Da sage ich ganz klar "Ja, die Feuerwehr rückt bei reanimationspflichtigen Patienten zur Unterstützung des RD mit aus.". Wo ist da das Problem? Ist ja auch nicht so, dass man alle Nasen lang dazu ausrückt. Du hattest in deinem Post den erfolgreichen Einsatz einer FF bei einer Reanimation angezweifelt, die Einsatzpraxis zeichnet hier ein anderes Bild.

    Gruß
    Alexander

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    AutorManu8el 8W., Forchheim / Bayern841801
    Datum06.08.2018 08:455559 x gelesen
    Für meine Begriffe ist dies schon in Punkt 1 Allgemeines der FwDV 3 klar und ohne Interpretationsspielraum geregelt, denn da heißt es:

    " Der Hilfeleistungseinsatz im Sinne dieser Vorschrift umfasst Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachen, die aus Explosionen, Überschwemmungen, Unfällen oder ähnlichen Ereignissen entstehen und mit den entsprechenden Einsatzmitteln durchgeführt werden. Er schließt insbesondere das Retten ein. Retten ist das Abwenden einer Gefahr von Menschen oder Tieren durch
    lebensrettende Sofortmaßnahmen, die sich auf Erhaltung oder Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf und Herztätigkeit richten
    und/oder durch
    Befreien aus einer lebens- oder gesundheitsgefährdenden Zwangslage."

    MfG

    Dies ist selbstverständlich nur meine persönliche Meinung...

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW841808
    Datum06.08.2018 09:525341 x gelesen
    Die Zuständigkeit der Feuerwehr aus der FwDV 3 ableiten zu wollen ist IMNSHO der völlig falsche Weg. Die Zuständigkeit kann sich nur aus dem Brandschutzgesetz ergeben; und wenn man in Bayern schon die technische Notlage "Person hinter Tür" nicht als Unglücksfall und damit Pflichtaufgabe betrachten mag, dann kann das für die isolierte medizinische Notlage doch erst recht nicht gelten.

    Davon unabhängig trifft aber wohl auch die Feuerwehr die allgemeine Hilfeleistungspflicht. Immerhin geht es hier um unmittelbare Lebensgefahr, die Feuerwehr ist in der Lage zu helfen und (für die Leitstelle) greifbar.

    Natürlich muss so eine Situation die Ausnahme bleiben, quasi als ultima Ratio, wenn die regulären Einsatzmittel nicht (rechtzeitig) zur Verfügung stehen.

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    AutorJörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW841814
    Datum06.08.2018 12:255200 x gelesen
    Geschrieben von Jörg V.Wir fahren mit 3-4 Löschfahrzeugen zu nem läppischen Gartenlaubenbrand... aber für nen Kreislaufstillstand, ihr erinnert Euch, pro Minute ohne Herzdruckmassage veringert sich die Überlebenschance um 10%, wollen wir dann nicht zuständig sein?
    Wenn man sich überlegt, dass wir hier im Landkreis Unna schon ein System aus Freiwilligen aufgebaut haben, um schneller Hilfe leisten zu können, wäre es ein Armutszeugnis für die FF, wenn sie außen vorbliebe...

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern841815
    Datum06.08.2018 12:305314 x gelesen
    Geschrieben von Manuel W.Für meine Begriffe ist dies schon in Punkt 1 Allgemeines der FwDV 3 klar und ohne Interpretationsspielraum geregelt, denn da heißt es:

    Wie Henning schon geschrieben hat, machst du es dir zu leicht.
    Es gibt klare Anweisungen vom Staatsministerium des Inneren.


    Einmal heißt es.
    Zitat:"Insbesondere besteht keine Verpflichtung zur Installation von Ersthelfergruppen. "

    Desweiteren schreibt das StMI

    1.1.2 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG)
    Rechtliche Grundlage für die Tätigkeit von Ersthelf
    ergruppen der Feuerwehren ist Art. 4 Abs. 3
    BayFwG. Feuerwehren dürfen gemäß Art. 4 Abs. 3 BayF
    wG zusätzlich zu ihren Pflichtaufgaben
    auch andere Aufgaben durchführen, wenn ihre Einsatz
    bereitschaft dadurch nicht beeinträchtigt wird.
    Voraussetzung für die Übernahme dieser freiwilligen
    Aufgaben, zu denen auch die Tätigkeit von
    Ersthelfergruppen gehört, ist es, dass die Gemeinde
    , die Träger der Feuerwehr ist, eingewilligt hat.
    Für die Tätigkeit in Ersthelfergruppen haben Feuerw
    ehrdienstleistende keinen Anspruch auf Freistel-
    lung nach Art. 9 Abs. 1 BayFwG, da es sich nicht um
    eine Pflichtaufgabe der Feuerwehr handelt.

    So und dann wirds richtig interessant.
    Die Sirene geht, jemand will Verdienstausfall, die Gemeinde sagt nö, dann ist hier entweder die ILS oder eben der Disponent zahlungspflichtig.

    Und jetzt wirds richtig interessant.

    AllMBl. Nr. 9/2018

    Sonderrechte für Einsatzfahrzeuge von Ersthelfergruppen der Feuerwehr und der im Rettungsdienst
    tätigen Hilfsorganisationen

    1.2 Berechtigt sind nur solche Ersthelfergruppen, die auf Dauer angelegt, planmäßig Erste Hilfe am Notfallort
    bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes leisten. Die Ersthelfergruppe muss dazu in die Alarmierungsplanung des örtlich zuständigen Zweckverbands für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung eingebunden sein. Die Alarmierung darf nur durch die Integrierte
    Leitstelle/Rettungsleitstelle und nur dann erfolgen, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere
    gesundheitliche Schäden abzuwenden.

    Somit darf die Feuerwehr zur Reanimiation nur Sonderrechte fahren und somit haftet der Fahrer für alle begangenen Verkehrsverstöße.
    Viel Spaß.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP841816
    Datum06.08.2018 12:53   5633 x gelesen
    Geschrieben von Alexander H.Somit darf die Feuerwehr zur Reanimiation nur Sonderrechte fahren Das ist Quatsch. Kein Mensch der Welt kann doch ernsthaft glauben, dass § 38 Abs. 1 StVO bei einer FF, die als Ersatzeinsatzmittel zu einer Reanimation gerufen wird, nicht greift.

    Geschrieben von Alexander H.Die Sirene geht, jemand will Verdienstausfall, die Gemeinde sagt nö, dann ist hier entweder die ILS oder eben der Disponent zahlungspflichtig.Die Herleitung, warum ein Disponent den Verdienstausfall eines FA zahlen soll, hätte ich mal gerne gesehen.

    Und bei beiden Einwänden fehlt mir, angesichts der Größe der Ortschaften und dem Umstand, dass man seitens der Gemeinde/des Gemeinderates von den Bürgern genau das erwartet, was die Feuerwehr organisiert nicht leisten können/dürfen soll, jegliche praktische Relevanz.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW841817
    Datum06.08.2018 12:584970 x gelesen
    Geschrieben von Alexander H.Sonderrechte für Einsatzfahrzeuge von Ersthelfergruppen der Feuerwehr und der im Rettungsdienst
    tätigen Hilfsorganisationen

    Heißt das, eine Gemeinde, die den Ersthelfer-Einsatz nicht will, stellt einfach keine Ersthelfer-Gruppe(n) auf und somit kann die ILS auch nichts alarmieren (zumindest nicht mit Sonderrechten)?

    Hier sollten die einzelnen Vorschriften und Verordnungen mal dringend besser aufeinander abgestimmt werden!

    Das erinnert ja an die Anfangszeiten der privaten Krankentransport-Dienste, die ihr Blaulicht nur zur Absicherung an der Einsatzszelle verwenden durften...

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    AutorDiet8mar8 W.8, Kirchehrenbach / Bayern841818
    Datum06.08.2018 13:015081 x gelesen
    Bevor man den Begriff "organisierte Hilfe / First Responder / Helfer vor Ort " benutzt, sollte man den Unterschied zwischen eben dieser Gruppen und einer nicht vorgeplanten Alarmierung einer Feuerwehr zu einem med. Notfall kennen.
    Die o.g. Gruppen bedürfen vor deren Einführung der Zustimmung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung. Erst wenn diese Zustimmung vorliegt (da gibt es dann noch weitere interne Mechanismen, die ebenfalls vorhanden sein müssen), kann man von einer organisierten Erste Hilfe Gruppe o.ä. sprechen.
    Die Alarmierung einer Feuerwehr zu einem med. Notfall, nicht im Rahmen der o.g. Eingruppierung ist für mich ganz klar in der FWDV 3 (wie Manuel geschrieben hat) Aufgabe der Feuerwehr! Und eine freiwillige Aufgabe ist es schon gar nicht!
    Die Verweise sind daher in diesem Zusammenhang nicht richtig.

    ... was ist nochmals die Grundlage zur Nutzung von Sonder- und Wegerechten ...?

    Dies ist meine eigene, ganz private Meinung.

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW841819
    Datum06.08.2018 13:165018 x gelesen
    Geschrieben von Dietmar W.Die Alarmierung einer Feuerwehr zu einem med. Notfall, nicht im Rahmen der o.g. Eingruppierung ist für mich ganz klar in der FWDV 3 (wie Manuel geschrieben hat) Aufgabe der Feuerwehr!

    Könntest du kurz näher ausführen, warum du hier die FwDV und nicht das Brandschutzgesetz für relevant hältst?

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    AutorManu8el 8W., Forchheim / Bayern841820
    Datum06.08.2018 13:194958 x gelesen
    Hallo Alexander,

    es stimmt, dass keine Verpflichtung zur Installation einer Ersthelfergruppe besteht, da dies eine rein freiwillige Aufgabe der Feuerwehren Bayerns ist. Die Frage ist doch, muss eine Feuerwehr jedoch, um zu einer Reanimation alarmiert zu werden bzw. alarmiert werden zu können, eine solche installiert haben oder nicht? M.M.n. kommt hier wieder die FwDV3 ins Spiel.

    In Art. 4 Arten und Aufgaben der Feuerwehren BayFwG steht:

    (1) 1Der abwehrende Brandschutz und der technische Hilfsdienst werden durch gemeindliche Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren, Berufsfeuerwehren) und nach Maßgabe des Art. 15 durch Werkfeuerwehren besorgt. 2Die gemeindlichen Feuerwehren sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinden.
    (2) 1Die Feuerwehren sind verpflichtet, Sicherheitswachen zu stellen, wenn dies von der Gemeinde angeordnet oder auf Grund besonderer Vorschriften notwendig ist und die Sicherheitswache rechtzeitig angefordert wird. 2Das Absichern, Abräumen und Säubern von Schadensstellen ist nur insoweit ihre Aufgabe, als es zur Schadensbekämpfung oder Verhinderung weiterer unmittelbar drohender Gefahren notwendig ist.
    (3) Andere Aufgaben dürfen die Feuerwehren nur ausführen, wenn ihre Einsatzbereitschaft dadurch nicht beeinträchtigt wird.

    Von Ersthelfergruppen (z.B. First Respondern etc.) bzw. von Alarmierungen zu Reanimationen steht hier nichts. Wie ist dies dann aber mit der FwDV 3 zu vereinbaren bzw. ist diese dann einfach nicht anzuwenden?

    Geschrieben von ---Alexander Huber--- Wie Henning schon geschrieben hat, machst du es dir zu leicht.
    Es gibt klare Anweisungen vom Staatsministerium des Inneren.

    Einmal heißt es.
    Zitat:"Insbesondere besteht keine Verpflichtung zur Installation von Ersthelfergruppen. "

    Desweiteren schreibt das StMI

    1.1.2 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG)
    Rechtliche Grundlage für die Tätigkeit von Ersthelf
    ergruppen der Feuerwehren ist Art. 4 Abs. 3
    BayFwG. Feuerwehren dürfen gemäß Art. 4 Abs. 3 BayF
    wG zusätzlich zu ihren Pflichtaufgaben
    auch andere Aufgaben durchführen, wenn ihre Einsatz
    bereitschaft dadurch nicht beeinträchtigt wird.
    Voraussetzung für die Übernahme dieser freiwilligen
    Aufgaben, zu denen auch die Tätigkeit von
    Ersthelfergruppen gehört, ist es, dass die Gemeinde
    , die Träger der Feuerwehr ist, eingewilligt hat.
    Für die Tätigkeit in Ersthelfergruppen haben Feuerw
    ehrdienstleistende keinen Anspruch auf Freistel-
    lung nach Art. 9 Abs. 1 BayFwG, da es sich nicht um
    eine Pflichtaufgabe der Feuerwehr handelt.

    Du schreibst hier von organisierten Ersthelfergruppen im Rahmen der freiwilligen Tätigkeiten der Feuerwehren in Bayern, somit betrifft diese Passage auch nur die Feuerwehren, welche eine solche Ersthelfergruppe eingerichtet haben. Wie sieht es aber bei Feuerwehren aus, welche keine solche Gruppe installiert haben? Hier kommt m.M.n. eben wieder die FwDV3 ins Spiel.

    Geschrieben von ---Alexander Huber--- AllMBl. Nr. 9/2018

    Sonderrechte für Einsatzfahrzeuge von Ersthelfergruppen der Feuerwehr und der im Rettungsdienst
    tätigen Hilfsorganisationen

    1.2 Berechtigt sind nur solche Ersthelfergruppen, die auf Dauer angelegt, planmäßig Erste Hilfe am Notfallort
    bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes leisten. Die Ersthelfergruppe muss dazu in die Alarmierungsplanung des örtlich zuständigen Zweckverbands für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung eingebunden sein. Die Alarmierung darf nur durch die Integrierte
    Leitstelle/Rettungsleitstelle und nur dann erfolgen, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere
    gesundheitliche Schäden abzuwenden.


    Wenn eine Feuerwehr nicht über eine organisierte Ersthelfergruppe verfügt, dann kann aus meiner Sicht dieser Passus auch nicht zur Geltung kommen.

    MfG

    Dies ist selbstverständlich nur meine persönliche Meinung...

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW841821
    Datum06.08.2018 13:214950 x gelesen
    Geschrieben von Alexander H.Somit darf die Feuerwehr zur Reanimiation nur Sonderrechte fahren und somit haftet der Fahrer für alle begangenen Verkehrsverstöße.

    Auch wenn in dem zitierten Satz möglicherweise ein entscheidendes Wort fehlt:

    §38(1) StVO dürfte unstreitig gelten, und als Ersatz für §35(1) StVO gibt es noch den §16 OWiG.

    Natürlich kann auch bei solchen Einsätzen der Fahrer bestraft werden wenn er Fehler macht, zivilrechtlich schützt ihn aber auch da IMNSHO die Amtshaftung.

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    AutorDiet8mar8 W.8, Kirchehrenbach / Bayern841822
    Datum06.08.2018 13:264996 x gelesen
    Im BayFWG
    Art. 1
    Aufgaben der Gemeinden
    (1) Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, daß drohende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst).

    In der FwDV 3 steht's einfach konkretisierter beschrieben.
    Ich halte den Unglücksfall oder Notstand im öffentlichen Interesse für gerechtfertigt.

    Dies ist meine eigene, ganz private Meinung.

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW841825
    Datum06.08.2018 14:395014 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Die Herleitung, warum ein Disponent den Verdienstausfall eines FA zahlen soll, hätte ich mal gerne gesehen.

    Wer übernimmt den beim zB DRK den Verdienstausfall?

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorNils8 J.8, Wackersdorf / 841826
    Datum06.08.2018 15:114915 x gelesen
    Hallo zusammen,
    Mein erstes Posting: bitte seid gnädig mit mir!

    Wie sagt mein Freund, der Anwalt, bei rechtlichen Fragen/Antworten im Internet immer: Vorsicht, gefährliches Halbwissen!

    Art. 1 des Bayerischen Feuerwhrgesetzes (BayFwG) umfasst als Pflichtaufgabe der bay. Feuerwehren NICHT den Rettungsdienst / die Notfallrettung.
    Die bay. Feuerwehren sind gesetzesmäßig nur für den abwehrenden Brandschutz und die technische Hilfe zuständig. Dabei werden die Begriffe des "Unglücksfalles" und des "Notstandes" in der Ausführungsverordnung zum BayFwG (AVBayFwG) und insbesondere der Vollzugsbekanntmachung zum BayFwG (VollzBekBayFwG) näher konkretisiert:

    Ein "Notstand" im Sinne des Gesetzes ist die "Gefährdung der Allgemeinheit" und somit auf die Reanimation eines Einzelnen nicht anwendbar.
    Vielmehr könnte man argumentieren, daß hier ein "Unglück" ("unvermittelt eintretendes Ereignis, das einen nicht nur unbedeutenden Schaden verursacht oder erhebliche Gefahren für Menschen oder Sachen bedeutet") vorliegen könnte. Hier leistet die Feuerwehr aber nur Hilfe, wenn ein öffentliches Interesse besteht.

    Das Tätigwerden der Feuerwehr ist m.M.n. am ehesten aus der Pflicht zur Amtshilfe nach § 15, Abs. 1 AVBayFwG herleitbar:
    "Die gemeindlichen Feuerwehren sind zur Hilfeleistung in einer Entfernung von mehr als 15 km Luftlinie von der Gemeindegrenze nur verpflichtet, wenn sie von der Polizei, einer anderen Feuerwehr, einer Gemeinde, einem Landratsamt oder einer Einrichtung des Rettungsdienstes dazu aufgefordert werden. Zur Hilfeleistung in geringerer Entfernung sind sie auch dann verpflichtet, wenn aus anderen Gründen die Annahme gerechtfertigt erscheint, daß ihre Hilfe benötigt wird." (fette Hervorhebung von mir)

    Amtshilfe ist aber nur zu leisten, wenn dadurch die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr nicht beeinträchtigt wird. Und da wird´s bei einer 1-Fahrzeug-Feuerwehr schon eng!
    Desweiteren kann die Feuerwehr die Amtshilfe ablehnen, wenn andere Behörden wesentlich einfacher und mit weniger Aufwand Hilfe leisten können.

    Da die Notfallrettung im Bayerischen Rettungsdienstgesetz explizit und ausführlich geregelt ist und hier das Wort "Feuerwehr" nur im Zusammenhang der Leitstellenzweckverbände vorkommt, sähe ich kein rechtliches Problem darin, die Amtshilfe abzulehnen.

    Sollte man sich jedoch zur Hilfe entschließen (was die meisten von sicherlich tun würden), dann sind diese Einsätze "angeordneter Feuerwehrdienst", mit allem Drum-und-Dran...

    Wie ein Leitstellendisponent, der den nächst-verfügbaren Rettungswagen alarmiert (blöderweise hat der halt evtl. 20-min Anfahrtsweg), persönlich wegen "unterlassener Hilfeleistung" belangt werden soll, finde ich ein wenig an den Haaren herbeigezogen und soll hier m.M.n. von einem Problem in der Abdeckung durch den Rettungsdienst ablenken.

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    AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen841827
    Datum06.08.2018 15:344881 x gelesen
    Bei den Hiorgs ist to etwas ohne Lohnfortzahlung.

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    AutorRolf8 Z.8, Waldshut Tiengen / Baden Württemberg841828
    Datum06.08.2018 15:494772 x gelesen
    Hallo Zusammen

    Meiner persönlichen Meinung nach geht es hier um ein ganz anderes Problem. Wenn ich als Feuerwehrmann alarmiert werde dann rücke ich wenn es meine momentane Situation ( Aufenhaltsort; Gesundheit; Arbeitsplatz )erlaubt aus und es ist mir prinzipiell erst mal egal warum wir alarmiert werden. Trotzdem finde ich muss in der heutigen Zeit so manch ein Einsatz kritisch hinterfragt werden. Und wenn ich dann sehe bzw in Einsatzberichten mancher Feuerwehren lese zu was Sie teilweise alarmiert werden dann muss ich ehrlich sagen das so manch ein Einsatz nun wirklich gar nichts mit der Aufgaben der Feuerwehr zu tun hat.
    Vielmehr wird die Feuerwehr als billige Hilfskraft für verfehlte Planung an anderer Stelle herangezogen und das ist definitive falsch Wir sind in der glücklichen Lage das wir bei uns in der Gegend mehrere gut funktonierende First Responder Gruppen haben und auch die Eintreffzeiten des Rettungsdienstes sind ( auf jeden Fall im Zuständigkeitsbereich meiner Feuerwehr) so das wir als Feuerwehr hier definitive keinen Zeitgewinn bieten würden.
    Ich denke es sollte sich wieder mehr auf die Kern und Pflichtaufgaben der Feuerwehr besannt werden und nicht die Feuerwehr als Lückenbüser herhalten.

    Wenn ich jedoch warum auch immer einen Einsatz fahre wie in dem hier geschilderten Fall zu einer Reanimation zB. dann muss "vorher" sichergestellt sein das ich den selben Schutz ( Versicherung Lohnausfall usw) habe wie bei jedem anderen Einsatz auch.

    Unabhängig davon bin ich überzeugt das es ohne ein deutlich über den "normalen" EH Kurs hinausgehende Ausbildung nicht wirklich viel Vorteil gegenüber einen Laienreanimation bringen wird wenn hier die Feuerwehr alarmiert wird.

    Grüsse
    Rolf

    MkG. Rolf Zastrow
    _____________________________
    Mein Beitrag = meine Meinung

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    AutorAlex8and8er 8H., Leipzig / Sachsen841829
    Datum06.08.2018 16:024731 x gelesen
    Geschrieben von ---Rolf Z.--- Unabhängig davon bin ich überzeugt das es ohne ein deutlich über den "normalen" EH Kurs hinausgehende Ausbildung nicht wirklich viel Vorteil gegenüber einen Laienreanimation bringen wird wenn hier die Feuerwehr alarmiert wird.

    Der Unterschied besteht darin, dass die Feuerwehr die Erste Hilfe Maßnahmen i.d.R. regelmäßig übt und damit in der REA handlungssicherer ist als der Laie.

    Gruß
    Alexander

    --------------------------------------------------------------
    Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung.

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    AutorFlor8ian8 B.8, Kleinsendelbach / Bayern841830
    Datum06.08.2018 16:414921 x gelesen
    Hallo zusammen,
    wenn ich den Zeitungsartikel so lese, wage ich zu bezweifeln, dass die im Bericht angesproche Problematik überhaupt Inhalt der Diskussion im Gemeinderat war. Ich seh das immer bei uns, was diskutiert wurde und was der Hobbytexter dann für die Zeitung schreibt.

    Meiner Meinung nach geht es hier nicht darum, im Falle eines Falles bei einer Reanimation zu helfen, sondern um die "Angst der Mithaftung" der Feuerwehren. Wie ihr alle geschrieben habt, wird eine Wehr höchstwahrscheinlich ausrücken wenn sie alarmiert wird. Die Kollegen haben aber vermutlich Angst, für den Fall des negativen Erfolgs verantwortlich gemacht zu werden.

    Manch eine Aussage hier wie "EH Auffrischung einmal pro Jahr" halte ich für absolut Realitätsfern! Mag sein, dass es die ein oder andere größere Schwerpunktwehr so praktiziert, aber der Großteil am Land macht das nicht. Manchmal könnte man sich fragen, ob ein Betroffener das wirklich möchte, von seiner Feuerwehr reanimiert zu werden... Ich finde es auch etwas traurig, dass eine Feuerwehr jährlich ihre EH auffrischen soll, aber ein Autofahrer der 60 Jahre Auto fährt, macht auch nur einmal am Anfang seine "kleinen" Sofortmaßnahmen am Unfallort.

    Ich bin der Meinung, die Feuerwehr sollte im Notfall zur Reanimation herangezogen werden können, aber das soll bzw. darf nicht zur Regel werden. Die Feuerwehr ist definitiv kein Lückenfüller für den kaputtgesparten Rettungsdienst, nur das dieser die Hilfeleistungsfristen einhalten kann. Reanimation ok, aber nicht Händchen halten nach Sturz oder Insektenstich. Ein bisschen was muss man unserer Bevölkerung scho auch noch zutrauen können. Wir machen ja sowieso schon jeden Mist wie z.B. Tote Katzen vom Gehweg beseitigen, weil es der Hauseigentümer nichtmehr auf die Kette bekommt.

    Wer letztendlich zuständig ist oder nicht, muss der Gesetzgeber klären. Aber dann auch mit allen, eventuell teuren Folgen.

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    AutorAndr8eas8 H.8, Neuenhagen / Brandenburg841831
    Datum06.08.2018 17:084710 x gelesen
    Geschrieben von Florian Burkhardt Manch eine Aussage hier wie "EH Auffrischung einmal pro Jahr" halte ich für absolut Realitätsfern!

    Genau, wo kämen wir da hin, wenn wir jedes noch so "kleine Thema" aus der Truppmannausbildung regelmäßig beüben würden.

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern841832
    Datum06.08.2018 17:134783 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Das ist Quatsch. Kein Mensch der Welt kann doch ernsthaft glauben, dass § 38 Abs. 1 StVO bei einer FF, die als Ersatzeinsatzmittel zu einer Reanimation gerufen wird, nicht greift.

    Sorry, verschrieben sollte nicht nur sondern nicht heißen.
    Sicher darfst theoretisch mit Blaulicht und Einsatzhorn fahren.
    An der roten Ampel mußt du aber dann stehen bleiben, denn Sonderrechte darfst du nur nutzen wenn du hoheitlich tätig bist und Rettungsdienst ist keine hoheitliche Aufgabe und genau deswegen wurde der Passus Fahrzeuge des Rettungsdienstes in die StVO aufgenommen.

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern841833
    Datum06.08.2018 17:164594 x gelesen
    Geschrieben von Dietmar W. Bevor man den Begriff "organisierte Hilfe / First Responder / Helfer vor Ort " benutzt, sollte man den Unterschied zwischen eben dieser Gruppen und einer nicht vorgeplanten Alarmierung einer Feuerwehr zu einem med. Notfall kennen.

    Über was anderes brauchen wir gar nicht reden.
    Keine Ersthelfergruppe, keine Zuständigkeit der Feuerwehr, da wie es in dem Schreiben steht Erste Hilfe zu leisten keine Pflichtaufgabe der Feuerwehr ist und kein hoheitliches Handeln.
    Somit gibts auch keine Sonderrechte für die Feuerwehr.

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW841834
    Datum06.08.2018 17:394633 x gelesen
    Geschrieben von Alexander H.Der Unterschied besteht darin, dass die Feuerwehr die Erste Hilfe Maßnahmen i.d.R. regelmäßig übt und damit in der REA handlungssicherer ist als der Laie.

    Und falls das im Einzelfall nicht so ist, dann sollte das dringend geändert werden und nicht deswegen entsprechende Einsätze abgelehnt werden...

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    AutorOliv8er 8S., Overath / NRW841835
    Datum06.08.2018 17:41   5031 x gelesen
    Für mich gibt es da gar keinen Grund für Diskussionen. Retten/Löschen/Bergen/Schützen, das sind die Grundsätze der Feuerwehren egal ob BF oder FF. Und wenn irgendwo in der Pampa ein Mensch Hilfe benötigt, und da ist es egal ob es sich um eine Reanimation, kritische Blutung oder eine unklare Bewusstlosigkeit handelt, und der Rettungsdienst in keiner adäquaten Zeit vor Ort ist, muss eine geeignete verfügbare Hilfe alarmierbar sein und das ist nunmal in 99% von Deutschland die Feuerwehr.

    Der Gesetzgeber verlangt von jedem Bundesbürger das er nicht gegen §323c StGB verstößt, somit muss von jedem Feuerwehrangehörigen verlangt werden können, das er einen Druckverband anlegt, eine stabile Seitenlage durchführt oder gar eine HLW durchführen kann und wird!

    Der größte Fehler ist es nicht zu helfen, und zur Not hört man dem Disponenten am Telefon zu wie er die Telefonrea anweist... Jeder der davon profitiert wird dankbar sein, jedem der trotzdem verstirbt, kann man in dieser Situation einfach nicht helfen, Auch dieses ist normal und wird immer passieren...

    meine Meinung... nichts als meine Meinung

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern841836
    Datum06.08.2018 17:524553 x gelesen
    Geschrieben von Thomas M.
    Wer übernimmt den beim zB DRK den Verdienstausfall?
    Wenn die First Responder/ Helfer vor Ort fahren: niemand! Wenn sie im Rahmen einer SEG alarmiert werden, dann greifen die Regelungen der Helfergleichstellung.

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    Autorwern8er 8n., reischach / bayern841837
    Datum06.08.2018 17:594562 x gelesen
    Servus Alex

    Geschrieben von Alexander H.Über was anderes brauchen wir gar nicht reden.
    Keine Ersthelfergruppe, keine Zuständigkeit der Feuerwehr, da wie es in dem Schreiben steht Erste Hilfe zu leisten keine Pflichtaufgabe der Feuerwehr ist und kein hoheitliches Handeln.
    Somit gibts auch keine Sonderrechte für die Feuerwehr.


    Gundsätzlich: Wir fahren keinen First Responder´. Bei uns heißt dieser Helfer vor Ort und wird vom BRK erledigt. Ist uns eigentlich ganz recht. Die Zusammenarbeit funktioniert hervorragend.

    Aus meiner Sicht könnte man die Rea durch die Feuerwehr durchaus als Amtshilfe sehen, soweit das nicht fester Bestandteil einer Alarmierungsbekanntmachung ist.
    Dann müssten sich vielleicht zuständige Stellen die Frage gefallen lassen, ob die Hilfsfristen eingehalten werden können (ich formuliers mal vorsichtig) und ob es hier nicht ein Organisationsverschulden gibt.

    Amtshilfe wäre grundsätzlich abgedeckt, da braucht sich auch der Gruppenführer im Einsatzfall nicht fragen, ob diese zulässig ist, die Rettung von Menschenleben gehört nämlich auf alle Fälle zu den originären Aufgaben der Feuerwehr. Sonst könnte man ja auch die Menschenrettung unter Atemschutz in Frage stellen, da diese rein von der reinen Aufgabe der Brandbekämpfung auch bereits wieder abweicht.

    Also würde ich mal sagen, dass das alles nicht so heiss gegessen wie´s gekocht wird.

    Trotzdem wäre eine rechtliche Klärung in dieser Hinsicht nicht schlecht, ganz einfach um Rechtssicherheit zu haben.

    Ehrliche Frage; Wer von Euch würde im Falle einer derartigen Alarmierung guten Gewissens zu Hause sitzen bleiben? ICH NICHT!!! Scheiss auf den Rechtsstatus (Polemik wieder aus). Gerade in einem kleine Dorf!

    Auch wir sind im Rahmen einer Übung schon zur REA gefahren, als wir von der ILS entsprechend angesprochen wurden weil der Diensthabende zufällig wusste, dass eine ausgebildete RA gerade mit auf der Übung ist.

    Ich glaube kaum, dass der entsprechende Richter hier sagen würde das war nicht eure Zuständigkeit, also Knöllchen in Ordnung, um andererseits evtl aber einen Zivilisten wegen unterlassener Hilfeleistung zu "verknacken".


    Persönliche Meinung.

    mkg

    WErner

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern841838
    Datum06.08.2018 18:004560 x gelesen
    Geschrieben von Nils J.
    Amtshilfe ist aber nur zu leisten, wenn dadurch die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr nicht beeinträchtigt wird. Und da wird´s bei einer 1-Fahrzeug-Feuerwehr schon eng!
    Wenn die als First Responder fahren würden, könnte man das unter Umständen tatsächlich so sehen, wenn sie aber im Rahmen einer akuten Hilfeleistung (vielleicht einmal im Jahr?) alarmiert werden, dann greift dieses Argument leider überhaupt nicht... was wäre denn, wenn sich diese 1-Fahrzeug-Feuerwehr in einem Einsatz befindet (z.B. Brand einer Gartenhütte), und dann im Ortsbereich zu einem Verkehrsunfall alarmiert wird? Richtig: Alarm für die Ortsfeuerwehr (die erstmal nicht zu diesem VU ausrücken kann, da anderweitig gebunden), zusätzlicher Alarm für das nächst gelegene geeignete Einsatzmittel!

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    AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg841839
    Datum06.08.2018 18:394615 x gelesen
    Wie kommst du auf DAS dünne Brett?


    "Schaffen alle Verkehrsteilnehmer ersichtlich freie Bahn, so darf das Wegerechtsfahrzeug auch bei Rot oder wartepflichtig machenden Verkehrzeichen durchfahren .. " (BGHZ 63 327 u.a.)

    Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
    www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt
    twitter.com/HSE_volunteer

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    AutorStef8fen8 S.8, Großauheim / Hessen841840
    Datum06.08.2018 19:43   4824 x gelesen
    Es ist für keine Feuerwehr zu viel verlangt, Erste Hilfe bei lebensbedrohlichen Notfällen zu leisten.
    Und schon zweimal nicht, wenn es um eine Reanimation geht.
    Solange Übungsabende benutzt werden um Autos zu waschen, Paintball schießen zu gehen, oder sonstigen Klamauk zu veranstalten, greift auch das Argument der mangelnden Ausbildung bei kleinen Feuerwehren nicht.

    Wenn es um Brände geht, bekommen alle feuchte Träume von Löschflugzeugen und Waldbrandlehrgängen und Spezialstrahlrohren und Schlauchsupervornahmetechniken und Speziallüftungsmethoden und Drohnen und sonstigem Klimbim.
    Aber wehe, es geht um Menschenrettung ohne zerdellerte Autos oder lodernde Häuser drumrum. Dann schrumpeln die Eier zusammen und die Tränen schießen in die Augen.
    Mancher sollte sich mal überlegen, bei welchem Verein er unterschrieben hat.

    Und wenn es so ist, dass auf dem platten Land der zuständige RTW der Dornröschenwache ausgerückt ist, der nächste RTW 25 Minuten Anfahrt hat, keine andere Organisation in der Nähe ist, dann kommt die Feuerwehr selbstverständlich als Ersthelfer zur Reanimation.
    Auch wenn es das einzige Feuerwehrauto im Ort ist. Das hat nichts mit einem kaputtgesparten Rettungsdienst zu tun.
    Bei 2000 Seelen im Ort, ist die Wahrscheinlichkeit der Duplizität von Einsätzen eher als gering einzuschätzen. Und sollte es doch soweit kommen, dann rückt eben die Wehr des Nachbarortes an und leistet First-Lösch-Respond.

    Irgendwelche Landes/Kommunal/Feuerwehrvorschriften spielen bei lebensbedrohlichen Notfällen sicherlich eine untergeordnete Rolle. Auch die Frage ob Sonder- und Wegerechte in Anspruch genommen werden dürfen. Denn alle Rechtsnormen die von Relevanz sind, wird ein Gericht -sollte es, aus welchen Gründen auch immer- zu einer Verhandlung kommen, würdigen und gegeneinader Abwägen. Auch den Paragraphen, welcher etwas über rechtfertigenden Notstand beschreibt.
    Weshalb das Aufdröseln von einzelnen Rechtsnormen, um sie über konkrete Fälle zu stülpen, meist brotlose Kunst ist. Denn es dürfte wohl niemals nur ein einzelner Artikel, Paragraph, Vorschrift, Norm, Absatz oder sontwas zur Bewertung eines Falles ausreichend sein.
    Aus diesem Grund gibt es auch Strafmaße.

    Ein interessanter Artikel über Haftungsfragen bei fragwürdiger Alarmierung findet sich in der aktuellen Brandschutz.

    Ich persönlich würde auch, sollte meinen Angehörigen irgendjemand die Reanimation durch die Feuerwehr verwehren, Strafanzeige gegen alle stellen, welche in diesen konkreten Fall involviert waren.
    An irgendwem würde die Haftung hängen bleiben...

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    AutorNils8 J.8, Wackersdorf / 841841
    Datum06.08.2018 21:084413 x gelesen
    Jein,

    wenn eine Feuerwehr eine HvO- oder First-Responder-Gruppe hat, ist dafür ein gesondertes Fahrzeug vorzuhalten. Und die ist dann ja auch in den Rettungsmittelkette eingebunden.

    Wir diskutieren hier aber über Zuständigkeiten einer normalen Feuerwehr. Und diese ist nunmal (in Bayern) nicht für die Notfallrettung vorgesehen. Die Notfallrettung ist laut Art. 1 des bayrischen Rettungsdienstgesetzes "durch einen öffentlichen Rettungsdienst sicherzustellen".

    In Deinem Beispiel sind beide Einsätze (Brand und VU) jedoch Pflicht-Aufgaben einer Feuerwehr. Sollte es hier mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und Häufigkeit zu Parallel-Einsätzen kommen, muß die Feuerwehr aufgerüstet werden. Es können und müssen durch die Feuerwehr aber nicht alle Eventualitäten abgebildet werden. Also richtigerweise: Einsatz für die Nachbarwehr!

    Mit der Begründung "die Feuerwehr ist ja eh´ da, dazu befähigt und schnell vor Ort" wird noch lange keine rechtliche Zuständigkeit begründet. Ein Einsatz kann somit m.M.n. nur auf dem Weg der Amtshilfe "zustande" kommen.

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern841842
    Datum06.08.2018 21:144342 x gelesen
    Seh ich auch so.
    Und wenn ich mir so manche First Responder Gruppen anschaue haben die durchaus, auch wenn es kleinere Ortschaften sind mit 3-4000 Einwohner haben diese Gruppen 200-250 First Responder Einsätze und eigentlich soll ja ein First Responder hauptsächlich bei lebensbedrohlichen Einsätzen zur Hilfe gerufen werden.

    Also nichts da von wegen 1-2 mal.

    Wäre auch in meinen Augen sinnfrei.
    Warum bei eine vermutlichen Rea, aber nicht bei einer stark blutenden Wunde womöglich sogar ein Marcumar Patient?

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    AutorDirk8 S.8, Lindau / Bayern841844
    Datum06.08.2018 21:394368 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Steffen S.Ich persönlich würde auch, sollte meinen Angehörigen irgendjemand die Reanimation durch die Feuerwehr verwehren, Strafanzeige gegen alle stellen, welche in diesen konkreten Fall involviert waren.
    An irgendwem würde die Haftung hängen bleiben...


    und das würde richtiger Weise dann in Leere laufen!
    Wenn man weiter spinnen will, dann kann man die Wasserwacht, Bergwacht THW oder sonstige z.B. den Landarzt noch mit verklagen. Denn diese weigern sich ja vielleicht auch für die Alarmierung zur Verfügung zu stehen.

    Offensichtlich ist der Feuerwehr und dem Rettungsdienst bestimmte Aufgaben zugeteilt.
    Kann der Rettungsdienst seine Hilfsfrist nicht einhalten, so muss er primär die Lücke schließen. In Absprache kann er das mit anderen Organisationen/Dienstleiter machen.
    Die Verantwortlichen müssen in diesem Fall kreativ werden. Rettungsdienst in der Stadt mag lukrativer sein. Die Fläche soll dann jemand anderer übernehmen. Wo kommen wir da hin, wenn das Schule macht? Man kann sich die Rosinen nicht herauspicken.
    Es gibt auch umgekehrte Fälle aus diesem Bereich, wo der Rettungsdienst seine Pfründe mit Zähnen und Klauen verteidigt. Wehe hier will jemand was vom Kuchen abschneiden. Insofern; Dein Spielfeld bespiele es, aber bitte komplett!

    Wenn die Gemeinde als Dienstherr das (FFW als Notnagel) nicht wünscht, dann ist das erst mal so.
    Grundsätzlich halte ich es nicht für falsch, wenn jemand klar macht, dass er bestimmte Aufgaben nicht zur Verfügung steht.
    Ob es ethisch/moralisch zu vertreten ist, da müssen sich die Gemeindevertreter Gedanken machen.
    Für die Haltung gibt es für und wieder.

    Wenn es hart auf hart kommt, wird keiner aus einer anderen Hilfsorganisation die Hilfe verweigern (können).

    Gruß
    Dirk

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    AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken841845
    Datum06.08.2018 21:504272 x gelesen
    Hi,
    - Du bist in erster Hilfe unterwiesen und ausgebildet (Truppmann etc)
    - Du bekommst Kenntnis von einer lebensbedrohlichen Situation (entweder durch den Nachbarn, der an Deiner Tür klingelt, oder über ILS die an deinem Piepser klingelt).
    - Dann ist es normalerweise für Dich möglich und zumutbar in einer Lebensbedrohliche Situation zu helfen
    - Ist der Unterschied für Dich ob der Nachbar oder die ILS klingelt???????


    Tomy

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    AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken841846
    Datum06.08.2018 21:554259 x gelesen
    Hi,

    wenn das Problem ein strukturelles ist, dann hast Du recht. Aber zum einen kann die gesetzliche Frist schon zu lang sein, und zum zweiten kann man Redundanz nicht bis zum unendlichen treiben (bzw. kann man schon, aber es wird dann unbezahlbar). D.h. wenn das Fahrzeug der Landwache unterwegs ist, dann ist da ein 'Versorgungsloch'. Selbst wenn die ILS ein Fahrzeug irgendwo in die Mitte 'verschiebt' braucht das Fahrzeug erstmal etwas Zeit und steht dann auch so, dass es (wahrscheinlich) in beiden 'Abdeckungsbereichen' Bereiche gibt, in denen die Frist nicht eingehalten werden kann.
    Gerade wenn das Thema REA ist, dann zählt wirklich jede Sekunde. Und wenn da die FW schneller vor Ort sein kann, dann sollte sie das auch sein.
    Dafür könnte man viel eher über 'Entenrettung', 'Festabsperrung' etc. nachdenken.

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern841849
    Datum06.08.2018 23:074331 x gelesen
    Geschrieben von Nils J.
    wenn eine Feuerwehr eine HvO- oder First-Responder-Gruppe hat, ist dafür ein gesondertes Fahrzeug vorzuhalten. Und die ist dann ja auch in den Rettungsmittelkette eingebunden.
    Eine installierte und einsatzbereite First Responder-Gruppe muss in die Alarmierungsplanung eingebunden sein, da sie sonst von der ILS nicht alarmiert wird. Anders würde es also keinen Sinn machen. Allerdings steht nirgendwo geschrieben, dass die First Responder-Gruppe zwingend für diese Aufgabe ein gesondertes Fahrzeug vorhalten muss. Ich kenne mehr als genug First Responder-Standorte, die für diesen Dienst beispielsweise am Standort vorhandene MZF benutzen. Die wurden aber ursprünglich für einen anderen Einsatzzweck angeschafft und dafür auch staatlich gefördert. Trotzdem funktioniert das, sogar an sehr einsatzstarken Standorten!

    Geschrieben von Nils J.
    In Deinem Beispiel sind beide Einsätze (Brand und VU) jedoch Pflicht-Aufgaben einer Feuerwehr.
    Stimmt, das waren Pflichtaufgaben. Macht im Endeffekt aber überhaupt keinen Unterschied, Du kannst den Brand gerne gegen einen Sturmschaden-Einsatz (Baum droht zu fallen auf einem Privatgelände) tauschen. Der ist nicht zwingend eine Pflichtaufgabe. Und dann: lässt die Feuerwehr (wenn sie denn den Baum trotzdem fällt) dann wirklich alles stehen und liegen und "rennt" sofort zum VU? Da würde ich nicht unbedingt die Hand dafür ins Feuer legen, dass das überall so ist. Und abgesehen davon: bei Feuerwehren mit einem Fahrzeug kommt das wie oft vor?

    Geschrieben von Nils J.
    Sollte es hier mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und Häufigkeit zu Parallel-Einsätzen kommen, muß die Feuerwehr aufgerüstet werden.
    Zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem BayFwG haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Das ist die gesetzliche Grundlage! Grundlage hierfür sollte mittlerweile auch in Bayern seit einigen Jahren ein Feuerwehrbedarfsplan sein, damit wurde den Gemeinden in Instrumentarium an die Hand gegeben, damit sie besser beurteilen können, "wie viel Feuerwehr" eine Gemeinde benötigt. Das kann dann durchaus auch mal am politischen Willen liegen, was sich eine Gemeinde leisten möchte oder was eben nicht.

    Gerade eine Feuerwehr mit (nur) einem Fahrzeug wird erfahrungsgemäß nicht die Masse an Einsätzen haben, vielfach bewegt sich das bei <5 pro Jahr. Natürlich gibt es auch andere Konstellationen, bei uns im Landkreis haben wir eine FFW mit einem LF 8/6 und rund 30 Einsätzen pro Jahr: den weitaus größten Teil auf der BAB (auf rund 20 bis 25 km), den Rest Unterstützung bei den Nachbarn mit BMA-Alarmen und ein paar wenige "eigene" Einsätze im Ortsbereich. Hier dann "mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und Häufigkeit" etwas konstruieren zu wollen, ist für mich schon sehr an den Haaren herbeigezogen. Und ganz nebenbei: ein zweites Löschfahrzeug will auch adäquat besetzt sein (dreifache Mannschaftstärke)

    Geschrieben von Nils J.
    Es können und müssen durch die Feuerwehr aber nicht alle Eventualitäten abgebildet werden. Also richtigerweise: Einsatz für die Nachbarwehr!
    Und genau deswegen gibt es die nachbarschaftliche (Lösch-)Hilfe. Das geht sogar soweit, dass eine Ortsfeuerwehr mit einem großen Gewerbegebiet im eigenen Beritt dort "nur" den Grundschutz sicherstellen muss, mehr nicht. Dafür reicht schon beispielsweise ein TSF-W. Anderes benötigtes Gerät kann von den Nachbarwehren kommen, idealerweise natürlich aus der eigenen Gemeinde. Den Fall haben wir bei uns im Landkreis auch...

    Geschrieben von Nils J.
    Mit der Begründung "die Feuerwehr ist ja eh´ da, dazu befähigt und schnell vor Ort" wird noch lange keine rechtliche Zuständigkeit begründet.
    Das habe ich auch nie behauptet. Aber getreu dem Grundsatz "Retten, Löschen, Bergen, Schützen" kann ich den Einsatz einer FFW zu einer Reanimation, wenn die erforderlichen Rettungsmittel (RTW, NEF) aus welchem Grund auch immer eine entsprechend weite Anfahrt und damit lange Eintreffzeit haben, schon nachvollziehen - auch wenn ich davon nicht uneingeschränkt ein Fan bin (aber das hat andere Gründe).

    Laut unserer VollzBekBayFwG ist ein Unglücksfall jedes unvermittelt eintretende Ereignis, das einen nicht nur unbedeutenden Schaden verursacht oder erhebliche Gefahren für Menschen oder Sachen bedeutet - das ist ein Teil der Definition für den technischen Hilfsdienst. Die gemeindlichen Feuerwehren leisten in diesen Fällen aber nur dann technische Hilfe, wenn am Tätigwerden der Feuerwehr ein öffentliches Interesse besteht. Dies ist nur dann anzunehmen, wenn Selbsthilfe einschließlich gewerblicher Leistungen wegen Gefahr im Verzug oder wegen nur bei der Feuerwehr vorhandener technischer Hilfsmittel oder Fachkenntnisse nicht möglich ist. Zudem geht es um unser höchstes Rechtsgut geht: Leben und Leib/ Gesundheit.

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern841850
    Datum06.08.2018 23:194173 x gelesen
    Geschrieben von Alexander H.
    Und wenn ich mir so manche First Responder Gruppen anschaue haben die durchaus, auch wenn es kleinere Ortschaften sind mit 3-4000 Einwohner haben diese Gruppen 200-250 First Responder Einsätze
    Wir reden aber die ganze Zeit eben nicht von First Responder-/ HvO-Einheiten, sondern von einer Feuerwehr, die "ausnahmsweise" aufgrund besonderer Rahmenbedingungen zu einer Reanimation alarmiert wird. Ein kleiner, aber sehr feiner Unterschied...

    Geschrieben von Alexander H.
    und eigentlich soll ja ein First Responder hauptsächlich bei lebensbedrohlichen Einsätzen zur Hilfe gerufen werden.
    Das kommt davon, dass viele First Responder zu allen Notfalleinsätzen in ihrem Bereich alarmiert werden, und nicht nur zu Notarzteinsätzen. Da kommen dann so hohe Zahlen bei raus. Wobei wir selbst schon zahlreiche Notfalleinsätze als First Responder hatten, die letztlich schließlich lebensbedrohlich waren und eine Notarztnachforderung nach sich gezogen haben... von den Fällen, die letztlich reanimationspflichtig wurden, ganz zu schweigen.

    Geschrieben von Alexander H.
    Also nichts da von wegen 1-2 mal.
    Doch, durchaus, wenn eben nicht als First Responder, sondern als FFW zur Reanimation bei bestimmten Rahmenbedingungen.

    Geschrieben von Alexander H.
    Warum bei eine vermutlichen Rea, aber nicht bei einer stark blutenden Wunde womöglich sogar ein Marcumar Patient?
    Das steht auf einem anderen Blatt!

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    Autorwern8er 8n., reischach / bayern841853
    Datum07.08.2018 07:374347 x gelesen
    Hallo Alexander,

    da hätte ich jetzt eine andere Erklärung.

    Definition der hoheitlichen Aufgabe aus Wikipedia:
    Bei hoheitlichen Aufgaben handelt es sich um Tätigkeiten, die ein öffentliches Gemeinwesen (Staat, Gemeinde oder sonstige Körperschaft) kraft öffentlichen Rechts zu erfüllen hat.[1] Hoheitlich ist eine Tätigkeit dann, wenn sie aus der Staatsgewalt abgeleitet ist. Das ist der Fall, wenn eine Tätigkeit durch Gesetz oder ähnliche Rechtsnormen (Satzung) einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft zugewiesen wurde oder ihr nach der geschichtlichen Entwicklung vorbehalten ist.

    Der Knackpunkt ist aus meiner Sicht, dass im Rettungsdienst auch Privatfirmen unterwegs sind, und die können kraft o.g. Definition keine hoheitlichen Aufgaben übernehmen. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (Ich glaube das BRK ist auch eine) könnte das hingegen schon. Ich weiß nicht, wieweit die Maltheser oder Johanniter z.B. Körperschaften sind.

    Deswegen wurde der Rettungsdienst unabhängig von den hoheitlichen Aufgaben aus Gründen der Rechtssicherheit gesondert aufgenommen, um auch Privatanbietern diese Sicherheit zu geben.

    Die Rettung von Menschenleben wird mit Sicherheit dem Inhalt nach als hoheitliche Aufgabe durchgehen.

    Ich stelle leider Gottes mittlerweile fest, dass wir uns in Deutschland vom eigentlichen Grundgedanken der Feuerwehr, nämlich dem Nachbarn zu helfen, wenn er sich alleine nicht mehr helfen kann, als Folge von Rechtsvorschriften, wirtschaftlichen Interessen, vermeintlichen Problemen beim Versicherungsschutz u.a. immer weiter entfernen, dafür aber immer tolleres Equipment (größer, bunter, schneller, lauter, was weiß ich noch was) haben wollen und einfordern.

    Ist das wirklich im Sinne unserer feuerwehrtechnischen Vorväter oder sollten wir uns vielleicht wieder darauf zurückbesinnen?

    mkg

    WErner

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    AutorDiet8mar8 W.8, Kirchehrenbach / Bayern841855
    Datum07.08.2018 08:17   4569 x gelesen
    Viele Meinungen zu diesme Thema haben sicher irgendwo eine kleine Berechtigung. Aber über was reden wir denn?
    Wir reden nicht über Feuerwehren die GEWOLLT und BEWUSST sich als First Responder Einheit aufstellen und alarmieren lassen wollen. Wir reden über Feuerwehr die im notwendigen Bedarfsfall einige wenige Einsätze im Jahr (wenn überhaupt) zu einem med. Ereignis gerufen werden, bei diesem die frühzeitige "Behandlung" das Patientenoutcome signifikant erhöht. Um etwas anderes geht es nicht.

    Keiner regt sich über Feuerwehreinsätze auf, die originär zur GEFAHRENABWEHR dienen. Da werden Wespennester (SB) von der Feuerwehr entfernt, obwohl keine Gefahr vorherrscht und der Imker dies genauso machen könnte, da werden Ölspuren "gefunden" für die der Straßenbaulastträger zuständig wäre, wir sichern den Verkehr bei Veranstaltungen etc. Kein Mensch fragt hier nach ob die Feuerwehr nur ein LF hat oder einen Löschzug ...

    Solange wir dies noch alles machen können, verstehe ich nicht, warum bei der Reanimation so ein Hype gemacht wird.

    Dies ist meine eigene, ganz private Meinung.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP841856
    Datum07.08.2018 08:334273 x gelesen
    Geschrieben von werner n.Der Knackpunkt ist aus meiner Sicht, dass im Rettungsdienst auch Privatfirmen unterwegs sind, und die können kraft o.g. Definition keine hoheitlichen Aufgaben übernehmen. Doch, auch das ist unter gewissen Voraussetzungen möglich.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland841858
    Datum07.08.2018 10:13   4260 x gelesen
    Geschrieben von Rolf Z.Unabhängig davon bin ich überzeugt das es ohne ein deutlich über den "normalen" EH Kurs hinausgehende Ausbildung nicht wirklich viel Vorteil gegenüber einen Laienreanimation bringen wird wenn hier die Feuerwehr alarmiert wird.

    Als jemand, der seit mehr als 20 Jahre im Rettungsdienst fährt, kann ich Dir sagen: Es macht (fast) niemand Laienreanimation, und genau das ist das Problem.

    Würde derjenige, der einen Menschen mit Kreislaufstillstand auffindet, munter auf dem Brustkorb rumdrücken, bräuchte man sich keine Gedanken darüber zu machen, ob man die Feuerwehr in so einem Fall als FR hinschickt.

    Gruß
    Frank

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern841865
    Datum07.08.2018 12:564128 x gelesen
    Geschrieben von Dietmar W.Keiner regt sich über Feuerwehreinsätze auf, die originär zur GEFAHRENABWEHR dienen. Da werden Wespennester (SB) von der Feuerwehr entfernt, obwohl keine Gefahr vorherrscht und der Imker dies genauso machen könnte, da werden Ölspuren "gefunden" für die der Straßenbaulastträger zuständig wäre, wir sichern den Verkehr bei Veranstaltungen etc. Kein Mensch fragt hier nach ob die Feuerwehr nur ein LF hat oder einen Löschzug ...


    Das geht aber dann wieder eher Richtung freiwillig tätig werden.
    Wenn aber die Feuerwehr eine Aufgabe für die sie nicht zuständig ist macht, macht sie das freiwillig.
    So und nochmal, gerade in Bayern werden kleine Feuerwehren oft nur mit Sirene alarmiert.
    Wespen werden sicher nicht mit Sirene alarmiert.
    Eine Ölspur vielleicht, da gibt es aber einen Kostenverursacher.

    Wer zahlt den Verdienstausfall wenn die Sirene für eine Rea geht und 30 Leute zum Einsatz gehen?

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen841867
    Datum07.08.2018 13:193998 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Alexander H.

    Wer zahlt den Verdienstausfall wenn die Sirene für eine Rea geht und 30 Leute zum Einsatz gehen?


    Im Zweifel die Kommune. Für den FA iszt es ja wohl ganz offensichtlich ein Einsatz, wenn er eine offizielle alarmierung der ILS erhält.
    War nicht Bayern ganz groß mit Vorstellungen zur Alarmierung über Tetra? Na Bitte. Kann die Kommune ja ein paar Tetra-Melder beschaffen, wenn ihr die Massenalarmierung zu teuer wird.
    Oder einfach aufhören vorgeschobene Gründe zu finden, warum geeignete Kräfte lieber wen tatenlos verrecken lassen sollen als zu handeln.


    Gruß,
    Thorben

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    AutorSimo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg841868
    Datum07.08.2018 13:204106 x gelesen
    Geschrieben von Florian B.Die Kollegen haben aber vermutlich Angst, für den Fall des negativen Erfolgs verantwortlich gemacht zu werden.


    Für was sollen Sie verantwortlich gemacht werden?
    Patient sein Herz schlägt nicht mehr -> Patient tot.
    Ohne Rea -> bleibt Patient tot
    Ungenügende Rea -> Patient überlebt evtl.
    Gute Rea -> Patient überlebt evtl.
    Optimale Rea -> Patient überlebt evtl.

    In allen drei Fällen gibt es keine Garantie zu Überleben. Selbst wenn Du direkt neben einem nur für dich abgestellten NAW einen Herzstillstand hast. Es gibt viele Situationen (z.B. Lungenembolie, Bedarf der schnellen Entscheidung des NA den Patient zu lysieren) da ist die Überlebenschance trotz Rea sehr gering. Daher kann es gar nicht schlimmer kommen als das der Patient tot ist.

    Gruß
    Simon

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    AutorDirk8 S.8, Lindau / Bayern841869
    Datum07.08.2018 13:433949 x gelesen
    Hallo,
    schaut Euch doch bitte mal an, wo dieses Dorf liegt und wo der nächste Rettungswagenstützpunkt liegt. Nächste Rettungshubschrauber, Krankenhäuser/Kliniken mit Maximalversorgung und dann schaut an, um welche Feuerwehr es sich handelt. (Feuerwehr ist hier noch die passende Bezeichnung - Da stehen mit Sicherheit keine 30 Mann auf der Matte)
    Wenn ich richtig liege, dann ist das Dorf westlich von Augsburg im Speckgürtel, mit halbwegs passablen Verkehrsanbindung in der Ebene. Da gibt es Landstriche in Bayern, die haben deutlich schlechtere Voraussetzungen.
    Man kommt vielleicht zum Schluss, dass es hier keine objektive Versorgungslücke gibt und die FFW in diesem Fall, mehr oder weniger, überflüssig ist.
    Offensichtlich sieht das die Feuerwehr/Gemeinde ähnlich. Je nach Motivlage.

    Das Thema wird interessant, wenn die Feuerwehren grundsätzlich mit alarmiert werden, um einen möglichen Zeitvorteil zu erreichen! (FF muss ja erst mal besetzt werden - das dauert ja auch ein paar Minuten)
    Vor Ort dürfte das der Ursprung der Debatte sein. Das Ergebnis der fachlichen Diskussion wird Auswirkung auch auf andere Leitstellen haben.

    Gruß
    Dirk

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP841870
    Datum07.08.2018 14:004139 x gelesen
    Die Diskussion bewegt sich vom ganz bescheuerten zugegebenermaßen dann doch etwas rüber zum interessanten, wenn man dann einen Artikel findet, wonach mind. Teile der Gemeinde schon von einem HvO-Bereich abgedeckt sind, der aber, wenn ich den Artikel richtig verstehe, nicht tagesalarmverfügbar ist.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorThom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern841877
    Datum07.08.2018 19:474047 x gelesen
    .
    Ein Blick in die Zeitschrift "Florian kommen" vom Dezember 2017 Seite 15 sollte zur Klärung beitragen.
    Alarmierungen von Feuerwehren sind in Ausnahmefällen zulässig, dürfen aber nicht regulär beplant werden. Ist immer eine Einzelfallentscheidung der ILS.
    Im Einsatzfall wird man wie ein HVO tätig.
    Die Kommandanten haben die Aus und Fortbildung in Erster Hilfe sicher zu stellen.
    Verfügt eine Feuerwehr über einen AED haben die Kommandanten sicherzustellen, dass darauf eingewiesenes Personal vorhanden ist.
    Ist auch ein Verweis auf ein Schreiben des STMI von 2011 mit dabei.
    Mit dem Verlinken hat leider nicht geklappt.

    Gruß vom Ammersee,
    Thomas

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    AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken841878
    Datum07.08.2018 21:113824 x gelesen
    Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- nämlich dem Nachbarn zu helfen, wenn er sich alleine nicht mehr helfen kann
    Diese Formulierung gefällt mir gut. Der zweite Teil trifft heute (leider?) nicht immer zu (die Selbsthilfe wird immer weniger, es wird gleich nach dem Staat, der Feuerwehr etc. gerufen).


    Tomy

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    AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern841880
    Datum07.08.2018 21:54   3910 x gelesen
    Also beim lesen deines Post habe ich mir gedacht:
    Der ist schon bei der Feuerwehr oder??.....

    Geschrieben von Florian B.Manch eine Aussage hier wie "EH Auffrischung einmal pro Jahr" halte ich für absolut Realitätsfern! Mag sein, dass es die ein oder andere größere Schwerpunktwehr so praktiziert, aber der Großteil am Land macht das nicht

    Und aus diesem Grund darf man sich auf die Schulter klopfen??
    Oder ist gar Stolz drauf??
    Gerade Reanimation muß/sollte ein jeder Feuerwehrler drauf haben....

    my 2 cent

    In Treue fest!

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    AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern841882
    Datum07.08.2018 22:093803 x gelesen
    Geschrieben von Alexander H.Wer zahlt den Verdienstausfall wenn die Sirene für eine Rea geht und 30 Leute zum Einsatz gehen?
    Mal ganz ehrlich......
    Was soll die ganze Zeit die sinnfreie Frage, wer das bezahlt??
    Schaut doch bitte einfach ins Gesetz und ihr werdet schlauer....
    Wenn es euch nur ums Geld geht, dann hört bitte bei der Feuerwehr auf und werdet z.B. Imker,
    dann könnt ihr den Honig verkaufen und das Geld sparen.......
    Ich helf dir hier mal über die Straße, damit du weißt, wer die 30 Leute bezahlt....

    http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayFwG-28
    https://www.verkuendung-bayern.de/allmbl/jahrgang:2013/heftnummer:7/seite:217

    unter punkt 9 und 10.....
    da steht das mit dem geld....


    Gruß Markus

    In Treue fest!

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW841887
    Datum07.08.2018 23:463633 x gelesen
    Geschrieben von Neumann T.die Selbsthilfe wird immer weniger, es wird gleich nach dem Staat, der Feuerwehr etc. gerufen).


    Nun ist es aber auch so, dass die Sache mit der Selbstreanimation nicht ganz unumstritten ist.

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern841889
    Datum08.08.2018 07:183714 x gelesen
    Geschrieben von Markus G.Was soll die ganze Zeit die sinnfreie Frage, wer das bezahlt??

    Sinnfreie Frage?
    Für mich ist sowas nicht sinnfrei. Wenn du von Luft und Liebe leben kannst ist das schön für dich.
    Ich und viele andere können das nicht.

    Und ob dein Blick ins Gesetz so einfach ist wie du darstellst wage ich auch zu bezweifeln.
    Erst Recht wenn es um Einsätze geht, für die die Feuerwehr per Gesetz nicht zuständig ist.
    Und komm nicht mit den 4 Aufgaben der Feuerwehren und der Definition Retten, daß ist keine gültige Rechtsgrundlage.

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    AutorFlor8ian8 M.8, Ingolstadt / Bayern841890
    Datum08.08.2018 07:31   3859 x gelesen
    Geschrieben von Markus G.Mal ganz ehrlich......
    Was soll die ganze Zeit die sinnfreie Frage, wer das bezahlt??


    Du nimmst mir die Worte aus dem Mund.

    Ich finde die ganze Diskussion mehr als sinnlos.

    Stellenweise wurden hier Argumente angeführt, wo man sich wirklich fragen muss, warum man sich dann überhaupt in der Feuerwehr engagiert. Warum sucht man hier verzweifelt sachliche Gründe nicht helfen zu müssen, obwohl es einfach eine moralische Verpflichtung dafür gibt.

    Und wenn der Bürger Hilfe in einer lebensbedrohlichen Situation benötigt, gibt es für mich als Feuerwehrmann keine Gründe eine Alarmierung zu verhindern oder nicht auszurücken, dann wird einfach geholfen.

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    AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern841891
    Datum08.08.2018 07:443680 x gelesen
    Geschrieben von Alexander H.Für mich ist sowas nicht sinnfrei. Wenn du von Luft und Liebe leben kannst ist das schön für dich.
    Ich und viele andere können das nicht.

    Noch einmal....
    Wenn die Feuerwehr alamiert ist, dann bist du Feuerwehr.
    http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayFwG-4
    Unter (3).....andere Aufgaben.....
    Die ILS fordert und alamiert die Feuerwehr. Mit anderen Aufgaben.
    Die Lohnfortzahlug als Arbeitnehmer ist gesichert.....siehe Gesetz!!!!
    Die Bezahlung als Selbstständiger gestaltet sich schwieriger, ist aber ebenfalls geregelt.......siehe Gesetz!!!!
    Hast du durch Feuerwehrdienst schon einmal Nachteile finanzieller Art gehabt??
    Wurdest du schon einmal nicht bezahlt von deinem Arbeitgeber, da es ich so anhört, als ob du bei der Feuerwehr immer auf Geld verzichten würdest und die ärmste Sau zwischen Neuburg und dem Mississipi wärst...
    Aber hier noch für dich.....
    https://www.verkuendung-bayern.de/allmbl/jahrgang:2013/heftnummer:7/seite:217
    Es wird weiter auf Gesetze und Verordnungen ect. hin- und verwiesen, die ich jetzt nicht alle für die heraus suche.
    Wir haben hierzu qualifizierteres Personal wie mich, die das sicherlich besser erklären können und wesentlich besser im Thema sind.
    Aber nur, daß es für alles eine Regelung gibt und nicht willkürlich alarmiert wird. ;-)


    Gruß aus Kochel

    In Treue fest!

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    Autorwern8er 8n., reischach / bayern841892
    Datum08.08.2018 07:513639 x gelesen
    Hallo Alexander

    Geschrieben von Alexander H.Und ob dein Blick ins Gesetz so einfach ist wie du darstellst wage ich auch zu bezweifeln.
    Erst Recht wenn es um Einsätze geht, für die die Feuerwehr per Gesetz nicht zuständig ist.


    Ja ist er.
    Grundsätzlich ist die Gemeinde für den Ersatz der Kosten, die einem Arbeitgeber bei Alarmierung durch entfallene Arbeitszeit entstehen, weil er Lohnfortzahlung leisten muss, zuständig.
    Und da steht vorerst mal nichts im Gesetz, dass das nur bei Pflichteinsätzen der Fall ist.
    Der Feuerwehrangehörige, der zum Alarm kommt, hat Anspruch auf seinen entgangenen Lohn.
    Sonst wäre das ganze ja bei einem Fehlalarm auch so, dass einer die lange Nase gezeigt bekommt.

    Wo sich die Gemeinde im Nachgang das Geld herholt, steht auf einem anderen Blatt.
    Da können durchaus juristische Aspekte auch in das Blickfeld rutschen, auch hinsichtlich Pflichteinsatz oder nicht. Das braucht dich allerdings beim Alarm zuerst mal nicht interessieren, da dein Rechtsanspruch bei jeglicher Alarmierung gilt. Und Alarmierung heißt bei mir in diesem Fall offizielle Alarmierung über ILS oder sonstiges zuständiges Organ.

    mkg

    WErner

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    AutorMari8o D8., Nettetal / NRW841894
    Datum08.08.2018 09:26   3649 x gelesen
    Geschrieben von Nils J.Amtshilfe ist aber nur zu leisten, wenn dadurch die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr nicht beeinträchtigt wird. Und da wird´s bei einer 1-Fahrzeug-Feuerwehr schon eng!
    Ich drehe das mal um: Wir sagen also den Angehörigen des Opfers mit Herzinfarkt
    "Leider konnten wir Ihrem Mann (Frau, Kind, Schwester, Bruder, Kollegen...) nicht helfen, weil wir ja theoretisch auch zu einer brennenden Gartenlaube hätten müssen können, und das wäre dann ja nicht gegangen, wenn wir Ihrem Mann (Frau, Kind, Schwester, Bruder, Kollegen...) grade reanimiert hätten."
    Ganz im Ernst: wer als Feuerwehrler völlig unbeachtet aller Gesetze und Verordnungen nicht bereit ist, seinem Nächsten auch in lebensbedrohlichen medizinischen Notlagen entscheidende grundlegende Hilfe wie eine Reanimation zukommen zu lassen, weil er meint er sei nicht zuständig, der sollte seinen Rock an den Nagel hängen und zum Kaninchenzüchterverein oder den Briefmarkensammlern gehen!

    Grüße vom Niederrhein

    Mario

    Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden.

    99% aller Zitate im Internet sind frei erfunden (A. Lincoln)

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern841906
    Datum 08.08.2018 14:54   5074 x gelesen
    Hallo,


    ich habe diese Diskussion schon an anderer Stelle geführt, und da sind mir wie hier auch einige für mich seltsame Meinungen untergekommen. Die rechtliche Seite mag nicht ganz einfach sein, aber es geht nicht um einen geplanten Einsatz sondern um den Notnagel, wenn der Disponent weiß es dauert aber die Feuerwehr wäre ausnahmsweise schneller.
    Das ist für mich die ureigene Aufgabe der Feuerwehren, Dienst und Hilfe am Nächsten, am Nachbarn, im eigenen Ort. Dazu wurden die Feuerwehren irgendwann gegründet, um genau in solchen Fällen, ohne ansehen der Person zu helfen. Ich würde mich hier eher aufregen wenn im Ausnahmefall die Feuerwehr nicht hinzuzieht.
    Es ist eine ureigene Aufgabe der Feuerwehren auch Erste Hilfe zu leisten, von einem Feuerwehrmitglied erwarte ich da immer ein wenig mehr wie vom normalen Passanten, denn er hat auch bei Erste Hilfe die bessere Ausbildung.
    Wohlgemerkt es geht um den Ausnahmefall wo absehbar ist das es sonst sehr lange dauert. Und dazu sitzen in der Leitstelle Leute mit Hirn die das abschätzen können. Es geht nicht um einen geplanten First Responder.


    Ohne ansehen des Rechtsstatus sage ich wer so etwas ablehnt soll seine Feuerwehr zusperren, so einen Kasperverein braucht keine Gemeinde, und zum Feuerlöschen oder Menschen aus PKW retten braucht dieser Haufen D..... dann grad auch nicht kommen, könnte ja sein das sie den Geschädigten kennen.
    Da haben einige Leute das Prinzip Feuerwehr gewaltig falsch verstanden, und die Gemeinde lässt sich vor den Karren spannen.
    Hoffentlich wird keiner der Beteiligten jemals reanimationspflichtig ....... wer sich da dann wohl die moralische Verantwortung auflädt?

    Viele Grüße
    Christian

    P.S.: Wir haben 2 Defis, Sauerstoff und schon mehrfach reanimiert, und das ist auch gut so und wird von der kompletten Mannschaft mitgetragen, im Herbst machen wieder 14 Mann einen AED + HLW Grundkurs. Und wir haben keinen First Responder in unserer Feuerwehr.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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    AutorNils8 J.8, Wackersdorf / 841907
    Datum08.08.2018 17:103423 x gelesen
    Hallo Mario,

    wir wollten hier ja nicht die Frage diskutieren: "Würdet ihr mit Eurer Feuerwehr bei einer Alarmierung zur Reanimation Hilfe leisten oder nicht?"
    Auch ob jemand persönlich in einem solchen Fall Hilfe leisten würde oder nicht, sollte eigentlich nicht diskutiert werden: wenn der Melder / die Sirene geht, dann rennt doch eigentlich jeder von uns los. Und wenn´s dann eine Reanimation ist - gut, dann ist das dann halt so und dem Betroffenen wird nach bestem Wissen geholfen.

    Die Frage des Threads lautet jedoch "Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig?". Ich finde, zwischen diesen beiden Fragen bestehen große Unterschiede. Und diese Frage habe ich, für Bayern, erstmal verneint. Als Möglichkeit des "Aushelfens" in der Notfallrettung habe ich die Amtshilfe in´s Spiel gebracht - die allerdings ihre Grenzen hat. Das mag in anderen Bundesländern anders aussehen aber da kenn´ ich mich noch weniger aus.

    Die Zuständigkeiten haben wir uns doch nicht ausgedacht - und auch nicht, daß der Rettungsdienst eine längere Hilfsfrist (in Bayern 12min+Dispozeit) hat, als die Feuerwehr. Das es hier ein Lücke gibt, zeigt ja der "Erfolg" der HvO-/FR-Gruppen mit ihren immens steigenden Einsatzzahlen. Eine höhere Rettungswachendichte ist aber immer ein Kampf zwischen den verschiedenen Kostenträgern. Deswegen allerdings die Feuerwehr zum geplanten Back-Up des Rettungsdienstes zu machen, finde ich nicht richtig. Weil prinzipiell sind wir planerisch IMMER schneller als die Rettung.

    Grüße aus der Oberpfalz
    Nils

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern841908
    Datum08.08.2018 17:533332 x gelesen
    Geschrieben von Manuel W.Wenn eine Feuerwehr nicht über eine organisierte Ersthelfergruppe verfügt, dann kann aus meiner Sicht dieser Passus auch nicht zur Geltung kommen.

    Hast du eventuell Recht.
    Wenn aber eine Feuerwehr planmäßig schon mitalarmiert wird?

    Es ist in meinen Augen auch etwas anderes, wenn mal tatsächlich kein RTW zur Verfügung steht aufgrund eines erhöhten Einsatzaufkommen wie zB Glatteisregen oder wenn pauschal die Feuerwehr mitalarmiert wird, nur weil der Rettungswagen zu weit entfernt stationiert ist.
    Dann seh ich das schon unter planmäßig und auf Dauer angelegt.

    Es wird auch wahrscheinlich kaum jemand zum Feuerwehrhaus fahren, sich am Funk anmelden, den Einsatzauftrag entgegen nehmen und dann sagen, ne Rea? Ne da hab ich keine Lust und wieder die 2 drücken.

    Wenn ständig die Freiwillige Feuerwehr alarmiert wird bei lebensbedrohlichen medizinischen Lagen (keine FR), dann muß ein neuer Rettungswagen her und nicht die FF als "Notnagel büßen"

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    AutorSven8 K.8, Vogtland / Sachsen841911
    Datum08.08.2018 20:303509 x gelesen
    Geschrieben von Christian S.Da haben einige Leute das Prinzip Feuerwehr gewaltig falsch verstanden

    Ich glaube das Problem ist eher das Prinzip Verantwortung.

    Grundsätzlich (weg vom aktuellen Beispiel) kann ich eine gewisse "Furcht" von Feuerwehren vor herausfordernden Lagen verstehen. Gerade in kleinen Gemeinden sind i.d.R. wenig bis keine Einsätze, mitunter noch alte verstaubte Strukturen sowie nicht selten eine nicht unerhebliche kulturelle Verantwortung in der Ortsgemeinschaft gegeben. In diesem Teufelskreis fällt es mitunter schwerer sich/ die Mannschaft für eine qualifizierte Ausbildung zu motivieren bzw. diese aus den eigenen Reihen zu gewährleisten. Stichwort: das Feuer haben wir bisher immer irgendwie ausgebracht, nächste Woche ist ja dann auch schon die Dorfkirmes.

    Bei einer Reanimation sieht das schon anders aus. Hier gibt es im Zweifel einen ultimativen Gradmesser der Arbeit (lebt/ lebt nicht mehr). Während bei der abgebrannten Scheue möglicherweise eignene Unzulänglichkeiten weniger ins Gewicht fallen, muss hier der Erfolgsfall im Einsatz vorliegen. Hinzu sollte man auch die mitunter oft bei Ersthelfern vorhandene Angst etwas falsch zu machen nicht unterschätzen. Nicht jeder mitfünfziger Dorffeuerwehrmann schreit Hurra und möchte sich medizinisch aus-/ fortbilden lassen.
    Ob Land auf Land ab tatsächlich jedes Feuerwehrmitglied der bessere Ersthelfer wäre, lasse ich mal unkommentiert im Raum stehen.

    Ist sicherlich etwas überspitzt aber bestimmt auch keine so ganz unrealitische Einschätzung der (in Teilen) tatsächlichen Feuerwehrlandschaft in D.

    MkG Sven

    -meine Meinung-

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    AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern841916
    Datum08.08.2018 22:27   3741 x gelesen
    Meine two Cents:

    Wir stellen in jedes Kuhdorf ein Spritzenhaus inklusive Löschbus für mindestens 500.000 Euro, nach oben keine Grenze. Auf 100.000 Einwohner kommen laut einlebenretten.de 50 bis 80 Reanimationen. Die klassische 1000-Einwohner-Gemeinde hat demnach etwa alle 1 - 2 Jahre überhaupt eine Reanimation.

    In Bayern wird nur die örtliche Feuerwehr nur alarmiert, sofern eine stark blutende Wunde oder eine laufende Reanimation vorliegt, UND der RTW von Weiter kommt.

    Diesen seltenen Fall werden wir doch abdecken können?

    (Ja, Feuerwehren können First Responder stellen, die fahren dann natürlich je nach Wunsch auf jedes Bauchweh. Es geht um die Alarmierung unabhängig solcher Strukturen).


    Wenn ich Angst vor den psychischen Problemen habe muss ich selbst eine TSF-Feuerwehr abmelden. Wie schrecklich muss es erst sein den Nachbarssohn zerfetzt in seinem Auto zu sehen oder den Huawa-Bauern verkohlt aus den Überresten seines Hofes zu ziehen?

    Traumatische Einsätze müssen ernst genommen werden. Angst davor deutet aber auf bestehende Ausbildungslücken hin.
    Durch Entsprechende Vor- und Nachbereitung lassen sich die Auswirkungen größtenteils eindämmen.

    Viele Grüße
    Adrian

    Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren.

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    AutorChri8sti8an 8S., Fürth / Bayern841917
    Datum08.08.2018 22:593252 x gelesen
    Geschrieben von Alexander H. auch wenn der RTW schon da ist erhöhen 6 weitere potentielle Herzdruckmasseure die Überlebenswahrscheinlichkeit. Jeder der schon mal 30 Minuten reanimiert hat weiß wovon ich spreche.
    Das stimmt zwar soweit, bleibt aber auch bei erhöhtem Kräftebedarf noch immer eine reine RD-Lage. Und dann muss man sich die Frage stellen, warum dann grundsätzlich ein HLF initial dazu alarmiert wird und nicht ein 2. oder 3. RTW/KTW.

    Wohlgemerkt: es geht (wie wohl auch im Anfangs-Beitrag) um die initiale Mitalarmierung bei planmäßig verfügbarem RD, nicht um "Ausverkauft"-Situationen.

    Gruß
    Christian

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    AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern841920
    Datum08.08.2018 23:223197 x gelesen
    Geschrieben von Christian S.Wohlgemerkt: es geht (wie wohl auch im Anfangs-Beitrag) um die initiale Mitalarmierung bei planmäßig verfügbarem RD, nicht um "Ausverkauft"-Situationen.

    Eben genau nicht!

    Viele Grüße
    Adrian

    Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg841922
    Datum08.08.2018 23:263370 x gelesen
    Ergänzung:

    die kleine örtliche Feuerwehr sollte das als Chance sehen diese Mitwirkung unterhalb der "First-Responder-Schwelle" als wichtigen Punkt warum gerade diese örtliche Feuerwehr notwendig ist offensiv darzustellen.

    Der Aufwand ( etwas vertiefte Aus- und Fortbildung ) bringt da einen recht grossen Nutzen. (für die Feuerwehr)

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern841923
    Datum08.08.2018 23:41   3382 x gelesen
    Geschrieben von Florian B.Manch eine Aussage hier wie "EH Auffrischung einmal pro Jahr" halte ich für absolut Realitätsfern! Mag sein, dass es die ein oder andere größere Schwerpunktwehr so praktiziert, aber der Großteil am Land macht das nicht. Manchmal könnte man sich fragen, ob ein Betroffener das wirklich möchte, von seiner Feuerwehr reanimiert zu werden...


    Laut deinem Profil bist du KBM. Solch eine Aussage hätte ich in dieser Dienststellung ehrlich nicht erwartet.


    Bei uns sind die meisten Feuerwehren, groß wie klein, EH-technisch ausreichend ausgebildet. Ich halte auf Landkreisebene im Rahmen der MTA die Stationen welche sich um EH und Patiententransport drehen, daher habe ich einen gewissen Überblick.

    Größe ist im Bezug auf EH eine sehr schlechte Ausrede, das Material dafür hat jeder Privat-PKW. Moment: Diskutieren wir gerade ernsthaft ob Feuerwehren Basis-EH beherrschen müssen?

    Viele Grüße
    Adrian

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW841924
    Datum08.08.2018 23:583312 x gelesen
    Geschrieben von Sven K.Bei einer Reanimation sieht das schon anders aus. Hier gibt es im Zweifel einen ultimativen Gradmesser der Arbeit (lebt/ lebt nicht mehr). Während bei der abgebrannten Scheue möglicherweise eignene Unzulänglichkeiten weniger ins Gewicht fallen, muss hier der Erfolgsfall im Einsatz vorliegen.

    Das ist möglicherweise ein allgemeines Problem der Feuerwehrausbildung und -wahrnehmung: Natürlich muss die Menschenrettung an erster Stelle stehen (direkt neben der eigenen Sicherheit), aber genau so natürlich muss es sein, dass wir nicht jeden retten können!

    Häufig hat die Feuerwehr aber nur den ersten Teil im Kopf. Dass trotz guter Arbeit hinterher der Kunde tot sein kann ist möglicherweise in der Ausbildung und damit im Kopf einfach nicht vorgesehen.

    Diesen Teil habe ich selbst auch erst bei meiner rettungsdienstlichen Ausbildung bzw. im RTW-Praktikum verinnerlicht. Danach sieht man dann aber auch im klassischen Feuerwehr-Einsatz manches realistischer...

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    AutorPete8r F8., Ochsenhausen / Baden-Württemberg841925
    Datum09.08.2018 06:243311 x gelesen
    Hallo zusammen,

    ich kann Adrian nur zustimmen. Aber mal ganz sachlich zurück zum Thema. Wir könne uns als Feuerwehr dem gar nicht entziehen und hier geht es auch nicht um originäre Zuständigkeit. Diese liegt nämlich ganz klar beim öffentlichen Regel-Rettungsdienst und ggf. bei entsprechenden First-Responder-Einheiten. Hier geht es ganz klar um Einzelfälle in denen der Rettungsdienst nicht zeitnah verfügbar ist. Wen soll die Leitstelle denn da alarmieren, wenn nicht die Feuerwehr? Wer ist denn dann noch zeitnah verfügbar?

    Warum wir uns dem gar nicht entziehen können? Weil eine der wichtigsten Aufgaben der Feuerwehr die Rettung von Menschen (und Tieren) ist. Und der Rettungsbegriff wird in der FwDV3 unter "Allgemeines" ganz klar definiert:

    "Retten ist das Abwenden einer Gefahr von Menschen und Tieren durch Lebensrettende Sofortmaßnahmen, die sich auf die Erhaltung oder Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf und Herztätigkeit richten und/oder durch Befreien aus einer lebens- oder gesundheitsgefährdenden Zwangslage."

    Der Feuerwehrmann genießt im Rahmen seiner Ausbildung u.A. auch einen (großen) Erste-Hilfe-Kurs. Dies in Verbindung mit der o.g. Grundlage der FwDV3 führt dazu, dass der Disponent in den genannten Einzelfällen gar nicht anders kann als die Feuerwehr zu alarmieren. Sonst handelt er im Rahmen seiner Aufgabe mindestens grob Fahrlässig. Davon kann ihn auch kein Gemeinderatsbeschluss entbinden.

    Auch das Thema psychische Belastung kann man sicher nicht ernst nehmen, denn dann hat die betreffende Person nichts bei der Feuerwehr verloren. Diese psychische Belastung kann auch bei klassischen Feuerwehreinsätzen und ebenfalls in unmittelbarer Nachbarschaft eintreten, unabhängig von der Größe der Feuerwehr. Was muss es für eine Belastung sein, wenn in der Nachbarschaft ein Mensch verstirbt und keiner kam zum Helfen? Trägt das zum Ansehen unserer Feuerwehren bei? Gerade auf dem Land und vor dem Hintergrund schwindender Tagesalarmsicherheit und damit einhergehender schwindender Akzeptanz kleiner Feuerwehren, sollten wir uns diesem Thema um so mehr annehmen und regelmäßige Nachschulungen betreiben, denn gerade das kann die Akzeptanz und das Ansehen unserer Feuerwehren nachhaltig stärken.

    Gruß Peter

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    AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland841926
    Datum09.08.2018 07:033085 x gelesen
    Geschrieben von Adrian R.Größe ist im Bezug auf EH eine sehr schlechte Ausrede, das Material dafür hat jeder Privat-PKW.

    Ich geh noch einen Schritt weiter: Es reicht ein Satz Handschuhe. Alles weitere ist "nice to have", aber nicht zwingend notwendig für Erste Hilfe

    Gruß
    Frank

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    Autorwern8er 8n., reischach / bayern841927
    Datum09.08.2018 07:263267 x gelesen
    Hallo Adrian,

    Geschrieben von Adrian R.Geschrieben von Florian B.Manch eine Aussage hier wie "EH Auffrischung einmal pro Jahr" halte ich für absolut Realitätsfern! Mag sein, dass es die ein oder andere größere Schwerpunktwehr so praktiziert, aber der Großteil am Land macht das nicht. Manchmal könnte man sich fragen, ob ein Betroffener das wirklich möchte, von seiner Feuerwehr reanimiert zu werden...

    Geschrieben von Adrian R.Bei uns sind die meisten Feuerwehren, groß wie klein, EH-technisch ausreichend ausgebildet.

    Auch wir machen in der Feuerwehr keine jährliche Auffrischung EH.
    Wir ziehen aber im 2-Jahres-Turnus den großen EH-Kurs durch. Wird bei uns vom örtlichen BRK abgehalten, die u.a. auch "Helfer vor Ort" fahren.

    Die Beteiligung am Kurs ist erstaunlicherweise meist deutlich besser als bei allgemeinen Feuerwehrübungen. Gerade auch bei den "Mittfünfzigern". Selbst unser Feuerwehr - Doc (echter Mediziner, der früher Notarztdienst gefahren hat) ist oft mit dabei, und das nicht als Ausbilder.

    Es kann in diesem Zuge auch die normale Bevölkerung am Angebot teilnehmen, weil wir das als Service an derselben sehen und wir und das BRK uns so einfach auch in der Öffentlichkeit präsentieren können.

    Also der Zeitaufwand für die regelmäßige Fortbildung hält sich in Grenzen.

    Wir sind keine größere Schwerpunktwehr, sondern eine Feuerwehr in einer 2500 - Einwohner-Gemeinde. OK, wir haben allerdings 5 Fahrzeuge stehen.
    Und wir sind mit Sicherheit auch keine Wehr, die in allen Dingen über-vorbildlich ist, sondern eher eine ganz normale, gut schlagkräftige Truppe, deren Führung und Mannschaft halt das erforderliche Engagement zeigt.

    mkg

    WErner

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    AutorJörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW841930
    Datum09.08.2018 10:003131 x gelesen
    Geschrieben von werner n.Selbst unser Feuerwehr - Doc (echter Mediziner, der früher Notarztdienst gefahren hat) ist oft mit dabei, und das nicht als Ausbilder.
    Jopp - und das zeigt, dass in diesem Bereich ständig neue Erkenntnisse der Medizin einfließen, die es notwendig machen, dass sich auch Mediziner ständig weiterbilden müssen!
    Eine einfache HLW ist mittlerweile runtergebrochen auf die Herzdruckmassage, solange kein zweiter Helfer zur Verfügung steht. Erst, wenn dies der Fall ist, kann die Beatmung hinzukommen und, wenn verfügbar, ein AED. Alles Weitergehende ist Sache des RD!
    Allein die Tatsache, dass die durch den Disponenten der ILS angeleitete Laien-HDM i. d. V. zu Erfolgen geführt hat, zeigt, dass es hier ausschließlich auf Eines ankommt: Die Verkürzung des therapiefreien Intervalls!

    In den Niederlanden wird hierzu alles alamiert, was sich in der Nähe des Eindatzortes befindet: Private Personen mit HLW-Befähigung, FR-Einheiten, Feuerwehr, Polizei, Notarzt, RTH und mind. zwei RTW. Auch wenn zwei Drittel der alamierten Kräfte den Einsatz abbrechen, ist so die Wahrscheinlichkeit vielfach erhöht, dass die HLW rechtzeitig begonnen werden kann.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass verantwortungsbewusste FF-Angehörige sich einem solchen Einsatz verweigern würden. Daher finde ich Abmeldung von der Alamierungskette, wie sie in diesem Fall von der Gemeinde angestrebt wird, höchst problematisch.

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    AutorKars8ten8 M8., Durmersheim / BaWü841931
    Datum09.08.2018 10:512991 x gelesen
    Geschrieben von ---Florian B.--- Manch eine Aussage hier wie "EH Auffrischung einmal pro Jahr" halte ich für absolut Realitätsfern! Mag sein, dass es die ein oder andere größere Schwerpunktwehr so praktiziert, aber der Großteil am Land macht das nicht. Manchmal könnte man sich fragen, ob ein Betroffener das wirklich möchte, von seiner Feuerwehr reanimiert zu werden...

    Der Betroffene in der Situation, in der gerade sein Herz stehen bleibt und er "das Licht" sieht denkt dann also: "Hm, also bevor jetzt da die Feuerwehr kommt, und mir das Leben rettet... Nö, da sterb ich jetzt lieber. Bye..."???

    Glaubst du dir dein eigenes Geschwafel eigentlich selbst?

    www.drk-hardt.de

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern841940
    Datum09.08.2018 12:423224 x gelesen
    Geschrieben von Christian S.Das stimmt zwar soweit, bleibt aber auch bei erhöhtem Kräftebedarf noch immer eine reine RD-Lage.

    Vor allem sollte man sich da lieber Gedanken um einen Lukas machen, als ständig die Feuerwehr mitzualarmieren.

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    AutorDirk8 S.8, Lindau / Bayern841944
    Datum09.08.2018 16:492991 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Alexander H.Vor allem sollte man sich da lieber Gedanken um einen Lukas machen, als ständig die Feuerwehr mitzualarmieren.
    Verstehe ich nicht!? Was soll der Lukas bringen, wie kommt der Lukas zum Patienten?

    Von ständig kann in diesem Fall auch nicht die Rede sein, dafür ist die Abdeckung mit dem Rettungdienst zu gut.
    Für andere Fälle ist der Einsatz von anderen Organisationen notwendig.

    Gruß
    Dirk

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    AutorThor8ste8n R8., Lilienthal / Niedersachsen841945
    Datum09.08.2018 16:573050 x gelesen
    Wieso? Ist doch eine tolle Idee:

    Jeder betroffene Haushalt kauft sich einen Lukas (so viele Gegenden sind es ja nicht, haben wir gelernt, und das bisserl Geld sollte denen das Leben doch wohl wert sein) und schon braucht die FF nicht mehr mitalarmiert werden.
    Opi kippt um, Omi haut holt den Lukas und der RD nimmt einen perfekt reanimierten Patienten mit. Und alle sind zufrieden.


    So jedenfalls verstehe ich das Posting des Vorschreibers. :-)

    Das Fachforum zum Thema Marine: www.Forum-Marinearchiv.de

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern841946
    Datum09.08.2018 17:422882 x gelesen
    Geschrieben von Thorsten R.So jedenfalls verstehe ich das Posting des Vorschreibers. :-)

    Dann geh doch nochmal tief in dich und überleg nochmal neu.

    Falls du keine Lust zum überlegen hast.
    Achtung Spoiler
    Wenn ein (H)LF zu einer Rea mit 6 Feuerwehrleuten mitalarmiert wird um zu "drücken", dann sollte man doch lieber einen Lukas auf dem RTW vorhalten.
    Spoiler Ende.

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    AutorDirk8 S.8, Lindau / Bayern841961
    Datum09.08.2018 20:302977 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von AlexanderWenn ein (H)LF zu einer Rea mit 6 Feuerwehrleuten mitalarmiert wird um zu "drücken", dann sollte man doch lieber einen Lukas auf dem RTW vorhalten.

    Zurück zur sachlichen Diskussion!

    Zur Erinnerung es ging darum, ob die Feuerwehr für die Reanimation zuständig ist.
    Kann man nach derzeitigen Diskussionsstand in BY ganz klar verneinen. Abgesehen von Ausnahmefällen.

    Im Fall Kutzenhausen reden wir auch nicht von einer hochgerüstet FFW, mit unüberschaubarer Fahrzeugpark und mehr als auskömmlicher Mannschaftsstärke, die sich nach wenigen Sekunden anmelden.
    Wenn diese Kleinstwehr, bei Nichtverfügbarkeit eines RTW, alarmiert wird, und nur für diesen Fall sollten die raus, dann nützt ein Lukas auf dem RTW rein gar nichts! Da der/die RTW gebunden oder auf der Anfahrt ist.
    Auf diesen Umstand wollte Thorsten mit einem Augenzwinkern hinweisen.

    Ich kann mir auch nicht vorstellen, das der Rettungsdienst sofort eine Lukas als erste Wahl einsetzen würde. Vorher wird wahrscheinlicher Manpower verschließen und einiges an Medikamenten gespritzt. In diesem Fall ist die FF, bis auf Tragehilfe, schon lange wieder raus.
    Wir sind einer Meinung, dass der Rettungsdienst aus den Puschen kommen muss und die FF nur im äußersten Notfall herangezogen werden sollte/kann um die Hilfsfrist zu verkürzen.

    Gruß
    Dirk

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern841966
    Datum09.08.2018 21:152928 x gelesen
    Geschrieben von Alexander H.
    Wenn ein (H)LF zu einer Rea mit 6 Feuerwehrleuten mitalarmiert wird um zu "drücken", dann sollte man doch lieber einen Lukas auf dem RTW vorhalten.
    Eintreffen des (H)LF nach 5 Minuten, Eintreffen des RTW mit Lukas (weil ja offensichtlich - Ausnahmefall! - nicht sofort verfügbar) 15 Minuten... da wird der Lukas ohne vorhergehende Rea auch nichts mehr helfen.

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern841973
    Datum09.08.2018 22:122813 x gelesen
    Mein Beitrag bezog sich allein auf Alexander Henzes Beitrag das bei der BF Leipzig bei einer Rea immer ein HLF der BF mitalarmiert wird.

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern841976
    Datum10.08.2018 00:162882 x gelesen
    Geschrieben von Alexander H.
    das bei der BF Leipzig bei einer Rea immer ein HLF der BF mitalarmiert wird.
    Und das wahrscheinlich regelhaft (= als First Responder) und nicht nur in absoluten Ausnahmefällen. Wird in München doch auch so praktiziert, oder?

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    AutorMatt8hia8s K8., Rottenburg / Baden-Württemberg841977
    Datum10.08.2018 08:06   2992 x gelesen
    Bei mir schlägt da der öffentliche Dienstler wieder durch.

    In BaWü hat die Feuerwehr die Aufgabe bei Schadenfeuer und Öffentlichen Notständen zu helfen und zur Rettung von Menschen und Tieren technische Hilfe zu leisten.

    Rettungsdienstliche Aufgaben sind hier explizit nicht die Aufgabe der Feuerwehren.

    Erste Hilfe und lebensrettenden Sofortmaßnahmen sind hier also nur so weit Feuerwehraufgabe, wie es auch einen Normalbürger trifft;

    Wenn die Leitstelle bzw. die verantwortlichen Funktionsträger der Meinung sind, dass man die Feuerwehr braucht, quasi als Helfer vor Ort, dann würde ich mich erstmal an den Träger des Rettungsdienstes wenden und dessen Job neu ausschreiben.

    Irgendwer hat die Aufgaben des Rettungsdienstes für diesen Landkreis übertragen bekommen und wird dafür bezahlt, dass er diese Aufgabe wahrnimmt. Es kann nicht sein, dass ich einen Dienstleister habe, der seine Aufgaben offenbar nicht erfüllen kann und dafür dann die Ehrenamtler einer anderen Organisation einspringen müssen.

    Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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    AutorThom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern841978
    Datum10.08.2018 09:042885 x gelesen
    Geschrieben von Matthias K.Wenn die Leitstelle bzw. die verantwortlichen Funktionsträger der Meinung sind, dass man die Feuerwehr braucht, quasi als Helfer vor Ort, dann würde ich mich erstmal an den Träger des Rettungsdienstes wenden und dessen Job neu ausschreiben.
    und bis das Ergebnis der Ausschreibung, incl. ggf. Widerspruch bei der Vergabestelle duch ist lassen wir den reanimationspflichtigen Patienten erst mal liegen?

    Gruß vom Ammersee,
    Thomas

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    AutorMatt8hia8s K8., Rottenburg / Baden-Württemberg841981
    Datum10.08.2018 09:332754 x gelesen
    Wie war es denn bis jetzt?

    Wer kümmerte sich denn um die Reanimation, bevor die Feuerwehren eingebunden wurden? Lies man den Patienten da auch liegen? Anscheinend schon, es war ja sonst Niemand da.

    Das Problem ist die Denkweise.

    Problem: Ah, wir schaffen es nicht schnell genug, Leute zur Reanimation an den Ort zu bringen.
    Lösung: Wir sourcen dass aus an einer andere HiOrg die in jedem Ort verfügbar ist, dann sind wir ja fein aus allem raus.

    Ich kenn die Vorgaben in anderen Bundesländern nicht, aber die Rettungsdienstaufgaben in einem Landkreis werden ausgeschrieben und wenn ich mich auf die Aufgaben bewerbe und den Zuschlag erhalte, dann ist es mein Job dafür zu sorgen, dass ich meine Aufgaben wahrnehmen kann. Dann muss ich entweder Ortsverbände gründen oder selber Helfer vor Ort, bzw. Retter vor Ort suchen und ausbilden.

    Ich kann als Träger des Rettungsdienstes ja auch direkt auf die Feuerwehr zu gehen und fragen ob Feuerwehrmitglieder bereit sind mitzumachen.

    Aber dann einfach die öffentlich-rechtliche Feuerwehr zwangsverpflichten einem privaten Dienstleister die Arbeit abzunehmen. Das geht nicht und ist auch nicht richtig.

    Zudem, auch wenn es moralisch hart klingt (ich bezieh mich wieder auf das FwG BW): Die Leistung von Erster Hilfe oder die Einleitung lebensrettender Sofortmaßnahmen ist weder Pflicht- noch Kannaufgabe der Feuerwehr. Es ist somit keine hoheitliche Aufgabe der Feuerwehr und die Feuerwehr darf für die Maßnahme keine Sonderrechte in Anspruch nehmen.

    Die Feuerwehren sind keine eierlegenden Wollmilchsäue, die man immer dann heranziehen kann, wenn irgendwer seine eigenen Aufgaben nicht auf die Reihe bekommt.

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    AutorThom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern841982
    Datum10.08.2018 09:502869 x gelesen
    Geschrieben von Matthias K.Wie war es denn bis jetzt?

    Wer kümmerte sich denn um die Reanimation, bevor die Feuerwehren eingebunden wurden? Lies man den Patienten da auch liegen? Anscheinend schon, es war ja sonst Niemand da.

    ja, das ist mal ein Argument.

    Hallo, es geht hier nicht um planbare Lagen sondern um absolute Ausnahmefälle.

    Geschrieben von Matthias K.Aber dann einfach die öffentlich-rechtliche Feuerwehr zwangsverpflichten einem privaten Dienstleister die Arbeit abzunehmen. Das geht nicht und ist auch nicht richtig.

    das wird dem der gerade eine Reanimation braucht relativ egal sein.

    Geschrieben von Matthias K. Es ist somit keine hoheitliche Aufgabe der Feuerwehr und die Feuerwehr darf für die Maßnahme keine Sonderrechte in Anspruch nehmen.


    mal ehrlich? Da würde ich´s drauf ankommen lassen.

    Geschrieben von Matthias K.Die Feuerwehren sind keine eierlegenden Wollmilchsäue, die man immer dann heranziehen kann, wenn irgendwer seine eigenen Aufgaben nicht auf die Reihe bekommt.
    da fallen mir dann aber noch ganz andere Dinge ein als Reanimationen.

    Gruß vom Ammersee,
    Thomas

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    AutorMatt8hia8s K8., Rottenburg / Baden-Württemberg841983
    Datum10.08.2018 09:572852 x gelesen
    Geschrieben von Thomas K.ja, das ist mal ein Argument.

    Hallo, es geht hier nicht um planbare Lagen sondern um absolute Ausnahmefälle.


    Das gibt es in dem Fall nicht. Wenn der Notruf bei der Leitstelle eingeht und die Leitstelle dann die "Retter" alarmiert, dann ist das der Regelfall. Und für den Regelfall gibt es den Rettungsdienst.

    Wenn die Feuerwehr draußen ist und beseitigt Sturmschäden und der Nachbar fällt um, dass wäre dann die nichtplanbare Ausnahme. Aber in dem Fall sind wir ja eh schon da und reanimierten bisher auch.

    Geschrieben von Thomas K.das wird dem der gerade eine Reanimation braucht relativ egal sein.

    Richtig. Jedem der einen Rettungsdienst braucht, dem dürfte es egal sein, wie der Rettungsdienst organisiert ist. Aber warum vergebe ich als Staat die Aufgaben des Rettungsdienstes an einen Dienstleister, wenn der nicht in der Lage ist es hinzubekommen und ich dann mit den "eigenen Leuten" die Lücke schließen muss?

    Geschrieben von Thomas K.mal ehrlich? Da würde ich´s drauf ankommen lassen.

    Ich nach etwas nachdenken auch, denn wenn mir vom Landkreis oder wem auch immer Rettungsdienst aufgaben übertragen werden, dann bin ich Rettungsdienst nach Absatz 5a.

    Geschrieben von Thomas K.da fallen mir dann aber noch ganz andere Dinge ein als Reanimationen.

    Mir definitiv auch, aber gerade ging es ja darum, dass die Feuerwehren Rettungsdienst machen sollen, weil der Rettungsdienst offenbar den Rettungsdienst nicht hinbekommt.

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    AutorJörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW841985
    Datum10.08.2018 11:042777 x gelesen
    Ich verstehe das Problem der Feuerwehren mit den "Eh-Da-Leistungen", wie Katze im Baum oder Ölspuren.

    Die HLW auf heutigem Stand ist meiner Meinung nach jedoch für diese Diskussion nicht geeignet. Ich habe hier eine Chaos-Phase, bei der es um Sekunden geht, denn nach einer Minute sind schon 10% Überlebenschancen dahin - also versuche ich, den Anrufer einzubinden und alarmiere möglichst alles, was Haare am Hintern hat und in der Nähe ist, um das therapiefreie Intervall so gering, wie möglich zu halten. Wenn hierfür sogar Systeme, wie
    Mobile Retter Kreis Unna (Bericht v. Kölner Stadtanzeiger)
    eingerichtet und mit alamiert werden, warum sollten da die Angehörigen der FF außen vor bleiben?

    [...]In 60 Prozent der Fälle seien die Ersthelfer in weniger als fünf Minuten vor Ort gewesen[...]
    Rein rechtlich gesehen müssten die Systeme der verschiedenen Bundesländer und Landkreise natürlich nochmals überprüft werden, denn auch die Mobilen Retter dürfen natürlich keine Sonderrechte in Anspruch nehmen. Sie profitieren einzig und allein von der räumlichen Nähe zum Einsatzort. Dieser Vorteil geht leider verloren, wenn ein Mitglied der FF erst zum Gerätehaus fährt, sich ausrüstet und dann möglicherweise zurück zu seinem Nachbarn fahren muss...
    Das Beispiel zeigt allerdings, dass ein System, wie die Mobilen Retter, auch ohne Inanspruchnahme von Sonderrechten zeitlich effizienter sein kann, als die normale Alarmierungskette.

    Es berücksichtigt im Gegensatz zu institutionell eingerichteten FR/HvO-Systemen einen Schwarm-Effekt, die Zeitvorteile bringt. Denn auch bei der Alarmierung der FR/HvO geht Zeit verloren, bis die Helfer ausrücken...

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    AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern841987
    Datum10.08.2018 11:162790 x gelesen
    Um das Thema mal auf richtige Füße zu stellen.....
    Wir haben doch bestimmt ein paar Juristen unter uns, die dieses Halbwissen mal aufklären können.
    Es wird hier immer mit Halbwissen geglänzt, inkl. meinereiner, weil wir das so gelernt haben oder es bei unserer Wehr so gehandhabt wird.
    Es wäre schön, wenn sich die Fachleute auf diesem Gebiet mal melden könnten und hier "aufräumen" würden....;-)

    Wenn einer Zeit hat, kann er doch mal eine Anfrage an die Regierung/Verband ect. schicken und um Aufklärung bitten......


    my 2cent

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP841988
    Datum10.08.2018 11:302847 x gelesen
    Weitere Berichterstattung der Augsburger Allgemeinen: Können Feuerwehren Reanimations-Einsätze verweigern?
    ...In Kutzenhausen waren es drei Fälle innerhalb kürzester Zeit. Der erste brachte gleich ein Schockerlebnis für die Feuerwehr: Alle Mühen hatten keinen Erfolg. Die Einsätze wurden später diskutiert und dann hinterfragt. Der Tenor: Die Feuerwehrmitglieder fühlten sich zu wenig informiert und nicht ausreichend auf die Ausnahmesituation vorbereitet. Bürgermeisterin Silvia Kugelmann: Es gab viele Ängste, etwas falsch zu machen oder am Ende verantwortlich gemacht zu werden.

    Der Gemeinderat legte deshalb sein Veto ein, nachdem es seitens des Bayerischen Innenministeriums in einem Schreiben hieß, dass die reine Reanimation keine Pflichtaufgabe, sondern eine freiwillige Aufgabe sei. Die Integrierte Leitstelle kündigte daraufhin an, trotzdem die Feuerwehr zu alarmieren, weil sie sich aus strafrechtlicher Sicht dazu verpflichtet sieht.

    Kutzenhausens Bürgermeisterin Kugelmann stellt klar: Es geht nicht darum, dass unsere Feuerwehr nicht helfen will oder den Dienst verweigert. Im Gegenteil. Sie ist sehr verantwortungsbewusst und will es nur richtig machen. Kugelmann hat gehört, dass sich auch andere Feuerwehren überfordert fühlen. Es sei auch nie zur Diskussion gestanden, nicht zu einem Einsatz zu fahren.
    ...
    Auf die Feuerwehr zurückzugreifen, sei für die Disponenten der Leitstelle auch immer eine Einzelfallentscheidung. Sie komme immer dann in Betracht, wenn die Feuerwehr schneller als der Rettungsdienst vor Ort sein kann und ein Zeitgewinn in Aussicht ist. Zeit, die über Leben und Tod entscheidet. Im Durchschnitt gibt es im Landkreis vier bis fünf Fälle im Monat, bei denen die Freiwilligen alarmiert werden, so Würz.


    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg841989
    Datum10.08.2018 11:352819 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben in der Zeitung ... Der erste brachte gleich ein Schockerlebnis für die Feuerwehr: Alle Mühen hatten keinen Erfolg. Die Einsätze wurden später diskutiert und dann hinterfragt. Der Tenor: Die Feuerwehrmitglieder fühlten sich zu wenig informiert und nicht ausreichend auf die Ausnahmesituation vorbereitet. Bürgermeisterin Silvia Kugelmann: Es gab viele Ängste, etwas falsch zu machen oder am Ende verantwortlich gemacht zu werden. ...

    Ich denke das ist der Knackpunkt.

    Ich verstehen die Feuerwehrleute.

    Ein Unterrichtsabend bei dem die Leute auf so was vorbereitet werden im Vorfeld (!) wäre da sicher sinnvoll (gewesen)

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorThom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern841993
    Datum10.08.2018 11:582722 x gelesen
    https://www.lfv-bayern.de/ueber-uns/veroffentlichungen/florian-kommen/

    vom Verband gibt´s zumindestens was.
    In der Ausgabe vom Dezember 2017 von Florian kommen ist das Thema behandelt. ( Seite 15 )

    Gruß vom Ammersee,
    Thomas

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP841994
    Datum10.08.2018 12:022712 x gelesen
    Einerseits ja, andererseits bedeutet die Argumentation aber nun doch wieder Defizite. Es gibt im Feuerwehrleben nunmal auch zig andere mögliche Lagen, bei der man auch mit dem Tod von (bekannten) Mitmenschen konfrontiert werden kann, und in der die Eindrücke wg. der Begleitumstände, evtl. körperlichen Entstellungen oder vorangegangenen, im Ergebnis unvermeidlich erfolglosen Einsatzmaßnahmen sicher auch nicht einfacher sind, als bei einer Reanimation. Darauf sollte jeder FA vorbereitet sein, und die Nachsorgemöglichkeiten wenn es dann trotzdem mal jemandem "zu viel" wird sollten 2018 auch verbreitet und bekannt sein.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW841995
    Datum10.08.2018 12:092802 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Ein Unterrichtsabend bei dem die Leute auf so was vorbereitet werden im Vorfeld (!) wäre da sicher sinnvoll (gewesen)
    Ja, so etwas entsteht, wenn die Alarmierungsstelle das ganze Problem durch die RD-Brille sieht. Der Disponent ist natürlich der Meinung: "Schicke ich dem Ersthelfer (möglicherweise Anghehöriger) weitere Helfer, dann wird er entlastet und gut!".

    Im RD kommen Todesfälle öfter vor. FF-Angehörige, besonders diejenigen einer kleinen Wehr, bei denen es normalerweise nur sehr selten zu solchen Einsätzen kommt, müssen nicht nur geschult, sondern nach einem Einsatz auch psycho-sozial betreut werden, insbesondere, wenn es um den von der Bürgermeisterin angesprochenen Fall des betroffenen Bekannten / Freundes geht.

    Aber dies ist halt ein originäres Problem jeder kleinen Ortswehr - auch bei den typischen FW-Einsätzen. Wenn der Nachbar nur noch tot aus seinem Fahrzeug / Haus geborgen werden kann, haben die Kameraden dasselbe Problem zu verdauen. Auch hier stellen sie sich die Frage: "Habe ich alles getan, um ihn zu retten?"

    Aus diesem Grunde kann ich nicht ganz nachvollziehen, warum die HLW, die nur bis zum Eintreffen des RD durchgeführt werden muss - danach geht die Verantwortung auf diesen über - einen solch nachhaltigen negativen Eindruck hinterlassen hat...

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    AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern841997
    Datum10.08.2018 12:262582 x gelesen
    Das wäre dann der Artikel:

    Erste Hilfe durch die Feuerwehren
    In Bayern kommt es hin und wieder zur Situation, dass eine Integrierte Leitstelle (ILS) zu einem Rettungsdiensteinsatz ergänzend eine Feuerwehr alarmieren muss, da aufgrund einer besonderen Ausnahmesituation absehbar ist, dass das zuständige Rettungsmittel (RTW, Notarzt) nicht rechtzeitig vor Ort eintreffen kann.
    Dies ist zwar nicht die Regel, aber es kann eben einmal zutreffen. Die ILSen dürfen dies auch nicht regelmäßig planen, sondern müssen
    immer im konkreten Einzelfall, wenn es zur Rettung eines Menschenlebens erforderlich ist, entscheiden (vgl. IMS vom 16.02.2011 Az: ID3-2282.10-152). Die Feuerwehren haben deshalb u.a. sicherzustellen bzw. kann man von diesen erwarten, dass alle Feuerwehrdienstleistenden mindestens einen 16-stündigen Erste Hilfe Kurs (i.d.R. in der Modularen Truppausbildung oder früher) und jährlich eine mindestens 2-stündige Fortbildung in Erster Hilfe erhalten haben, um den Kenntnisstand in Erster Hilfe aufrecht zu erhalten. Sofern die Feuerwehr weitere Einsatzmittel (z.B. Defibrillator, Stifnek, Spineboard) zur Ersten Hilfe vorhält, muss der Kommandant sicherstellen, dass Feuerwehrdienstleistende auch an diesen Einsatzmitteln ausgebildet sind bzw. fortgebildet werden.
    Sofern eine Feuerwehr in einer besonderen Ausnahmesituation von der ILS ergänzend zu einem Rettungsdiensteinsatz angefordert wird, wird diese in einer vergleichbaren Funktion wie ein Helfer vor Ort tätig.

    In Treue fest!

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg841998
    Datum10.08.2018 12:292626 x gelesen
    hallo,

    ... Die Feuerwehren haben deshalb u.a. sicherzustellen bzw. kann man von diesen erwarten, dass alle Feuerwehrdienstleistenden mindestens einen 16-stündigen Erste Hilfe Kurs (i.d.R. in der Modularen Truppausbildung oder früher) und jährlich eine mindestens 2-stündige Fortbildung in Erster Hilfe erhalten haben, um den Kenntnisstand in Erster Hilfe aufrecht zu erhalten. ...
    das ist eine klare und gute Ansage

    Ist auch von einer kleiner Feuerwehr machbar.

    Man muss halt was tun. Wobei das was hier gefordert wird eigentlich schon längst Standard sein sollte.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorEike8 R.8, Gomadingen / Baden-Württemberg841999
    Datum10.08.2018 12:312441 x gelesen
    Geschrieben von ---Florian Burkhardt--- <>Manch eine Aussage hier wie "EH Auffrischung einmal pro Jahr" halte ich für absolut Realitätsfern!

    Seltsam, sogar in unserem Kuhkaff steht jedes Jahr ein Übungsabend im Zeichen der Ersten Hilfe... von 2 oder 3 Stationen ist immer eine zum Thema Reanimation. Inklusive des AEDs, der für die Öffentlichkeit draußen am Gerätehaus hängt, im Übungsmodus. Es geht also sehr wohl, auch ohne eine größere Feuerwehr zu sein. Es muss ja nicht gleich ein neuer EH-Kurs mit 9 UE sein.


    Wir sind hier auf dem Land. Zuständig seitens des Rettungsdienstes isf eine kleine Dornröschenwache... Aber die 10min, bis die Kollegen da sind, sind im Fall einer Reanimation schlicht zu lang. Und wenn die leider schon unterwegs sind, dauerts deutlich länger, bis ein anderer RTW da ist. Nun kann leider nicht jeder Anrufer zur Laienreanimation bewegt werden, oder ist schlichtweg nicht dazu fähig. Ist das nun ein Versagen des Rettungsdienstes? Möchtest du lieber die Vorhaltekosten des Rettungsdienstes potenzieren, damit an jeder Milchkanne eine Rettungswache steht, um die Eintreffzeiten auch auf dem Land und auch bei Paralleleinsätzen unter 5min zu halten?

    Da ist es weitaus realistischer, in dem einen Fall im Jahr, wo es wirklich auf die Minute ankommt, die eh-da-Kräfte zu alarmieren, zu deren Grundaufgaben ohnehin die Erste Hilfe am Notfallort gehört, und für die sie sich selbstverständlich in ähnlichem Rahmen fähig halten, wie für den Zimmerbrand oder die technische Rettung. Was übrigens nichts mit der Einhaltung von Hilfsfristen zu tun hat, denn die gilt für den RTW oder den Notarzt, egal wer schon vorher angekommen ist.

    Mir persönlich wäre eine Laienreanimation durch die Kameraden lieber als eine vom Nachbarn. Weil ich nicht weiß, ob der Nachbar das in den 30 Jahren seit Führerscheinerwerb nochmal geübt hat und überhaupt die Situation qualitativ erfasen kann.



    Men lernt nie aus.

    Ich schreibe hier meine Meinung als Privatperson!

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    AutorJörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW842000
    Datum10.08.2018 12:342726 x gelesen
    Geschrieben von Thomas K.https://www.lfv-bayern.de/ueber-uns/veroffentlichungen/florian-kommen/
    Puh, diese Anweisungen sind aber mit der ganz heißen Nadel gestrickt... :-(

    Die anrückenden FFler werden also einem HvO-System gleichgestellt, obwohl die Ausrüstung nicht bekannt ist...
    Sollte Ausrüstung vorhanden sein, muss die Ausbildung hieran sichergestellt sein...

    In diesem Fall muss ich sagen, dass wohl ein System, wie die "Mobile Retter" deutlich effizienter ist, da hier auf
    [...]Krankenschwestern, Pfleger, Sanitäter, Rettungsassistenten, Feuerwehrkräfte, DLRG-Schwimmer oder Ärzte[...] zurückgegriffen wird, die via Smartphone-App "aufgespürt" und zielgerecht alarmiert werden. So entfällt die Schleife über die Wache und es wird wirklich Zeit gewonnen:
    Ergebnis: ksta.de
    [...]In 60 Prozent der Fälle seien die Ersthelfer in weniger als fünf Minuten vor Ort gewesen[...]

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    AutorThom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern842001
    Datum10.08.2018 12:592703 x gelesen
    Geschrieben von Jörg E. J.Die anrückenden FFler werden also einem HvO-System gleichgestellt, obwohl die Ausrüstung nicht bekannt ist...
    Sollte Ausrüstung vorhanden sein, muss die Ausbildung hieran sichergestellt sein...


    Die Ausrüstung ist Bekannt. Drückende Hände und Beatmung.
    Die Gleichstellung mit HVO würde ich jetzt z.B. auf die hier immer wieder in Frage gestellte Nutzung von Sondersignalen sehen.

    Gruß vom Ammersee,
    Thomas

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    AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern842003
    Datum10.08.2018 14:17   2882 x gelesen
    Geschrieben von Matthias K.Problem: Ah, wir schaffen es nicht schnell genug, Leute zur Reanimation an den Ort zu bringen.
    Lösung: Wir sourcen dass aus an einer andere HiOrg die in jedem Ort verfügbar ist, dann sind wir ja fein aus allem raus.

    Ich kenn die Vorgaben in anderen Bundesländern nicht, aber die Rettungsdienstaufgaben in einem Landkreis werden ausgeschrieben und wenn ich mich auf die Aufgaben bewerbe und den Zuschlag erhalte, dann ist es mein Job dafür zu sorgen, dass ich meine Aufgaben wahrnehmen kann


    Grundsätzlich absolut richtig, diese Aussage unterstütze ich voll.


    Ich ergänze sie allerdings um ein wenig Statistik:

    Wie bekannt ist folgen die Einsatzzahlen zwar einem gewissen Tagesrythmus, jedoch gibt es statistische Abweichungen (zufällige Häufungen und Pausen). Das Rettungssystem personell und materiell für eine 100%ige Zielerreichung auszustatten ist praktisch unmöglich. Das würde ja bedeuten, dass selbst ein Zugunglück auf dem platten Land mit 50 Verletzten abgedeckt werden kann.

    Die Rettungsdienstbetreiber brauchen also einen Zielerreichungsgrad. Wenn sie das Ziel in 98% der Fälle erreichen kommen wir schon eher in einen bezahlbaren Bereich.


    Jetzt ist nur noch die Frage was in diesen Ausnahmefällen, bei gleichzeitiger Lebensgefahr, getan werden soll. Hier bietet sich die Feuerwehr einfach an, da sie gut ausgebildet, schnell alarmierbar und klar strukturiert ist.

    Sofern die Einsatzzahlen der Feuerwehren zu hoch ausfallen, müssen die Quoten der ordinären Leistungserbringer angepasst werden. Ich bin mir aber noch nicht einmal sicher ob diese Quoten für jedes Bundesland klar vorgegeben und unabhängig kontrolliert werden...

    Viele Grüße
    Adrian

    Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren.

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    AutorMatt8hia8s K8., Rottenburg / Baden-Württemberg842014
    Datum10.08.2018 22:352631 x gelesen
    Geschrieben von Markus G.Die Feuerwehren haben deshalb u.a. sicherzustellen bzw. kann man von diesen erwarten, dass alle Feuerwehrdienstleistenden mindestens einen 16-stündigen Erste Hilfe Kurs (i.d.R. in der Modularen Truppausbildung oder früher) und jährlich eine mindestens 2-stündige Fortbildung in Erster Hilfe erhalten haben, um den Kenntnisstand in Erster Hilfe aufrecht zu erhalten. Sofern die Feuerwehr weitere Einsatzmittel (z.B. Defibrillator, Stifnek, Spineboard) zur Ersten Hilfe vorhält, muss der Kommandant sicherstellen, dass Feuerwehrdienstleistende auch an diesen Einsatzmitteln ausgebildet sind bzw. fortgebildet werden.

    Das kenn ich, und wurde in den Feuerwehren, in welchen ich bisher war, auch so gehandhabt.

    Geschrieben von Markus G.In Bayern kommt es hin und wieder zur Situation, dass eine Integrierte Leitstelle (ILS) zu einem Rettungsdiensteinsatz ergänzend eine Feuerwehr alarmieren muss, da aufgrund einer besonderen Ausnahmesituation absehbar ist, dass das zuständige Rettungsmittel (RTW, Notarzt) nicht rechtzeitig vor Ort eintreffen kann.

    In Bayern gibt es wohl Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung in welchem Landkreis, Städte und Gemeinden eines Bezirkes Zwangsmitglied sind, und welcher für seinen Bereich den Rettungsdienst organisiert. Die Veröffentlichungen streiten sich, aber wohl sind die Aufgaben zu 80% an Dienstleister wie BRK, Malteser, Johanniter und ASB vergeben.

    Auch in Bayern ist die Aufgabe der Feuerwehren der abwehrende Brandschutz und der technische Hilfsdienst; nicht der Rettungsdienst.

    Hier wird versucht, dass Defizit im Bereich Rettungsdienst dadurch auszugleichen, dass es zufälligerweise noch qualifizierte Ersthelfer gibt, die zufällig über Funkmeldeempfänger erreichbar sind.

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    AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern842015
    Datum11.08.2018 08:002592 x gelesen
    Geschrieben von Matthias K.Hier wird versucht, dass Defizit im Bereich Rettungsdienst dadurch auszugleichen, dass es zufälligerweise noch qualifizierte Ersthelfer gibt, die zufällig über Funkmeldeempfänger erreichbar sind.

    Ein direktes Defizit kann ich nicht erkennen. Bayern führt in regelmäßigen Abständen TRUST-Gutachten durch, bei denen ungeachtet der Konsequenzen die Zahlen verglichen werden. First Responder etc. haben keinen Einfluss auf die Zielerreichung. Das System ist nicht perfekt, aber lange nicht schlecht.
    In den letzten Jahren wurden bei uns im Landkreis erstaunlich viele Rettungswägen erschaffen, interessanterweise genau dort wo die Versorgung bekannterweise schlecht war.

    Wie sieht es bezüglich der Rettungsdienstplanung in deinem Bundesland aus?

    Viele Grüße
    Adrian

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    AutorJörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW842018
    Datum11.08.2018 11:182499 x gelesen
    Geschrieben von Adrian R.Wie sieht es bezüglich der Rettungsdienstplanung in deinem Bundesland aus?
    In BaWü sind die Probleme ja eigentlich hinlänglich bekannt. Die dominante Stellung des DRK verhindert einen gesunden Wettbewerb und die Kontrollinstanz scheint weitestgehend zahnlos zu sein.
    Hätte BaWü eine ähnliche Struktur wie Bayern, also eine Beteiligung von ASB, Johanniter, MHD und privater RD-Anbieter, sowie kommunal verwaltete ILS'en, sähe die Sache anders aus.
    Leider ist aber die Wirtschaftsmacht des DRK in BaWü enorm - und auch der politische Einfluss...

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    AutorSeba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg842019
    Datum11.08.2018 11:552392 x gelesen
    Komisch das es auch Kreise in BW gibt in denen neben dem DRK auch MHD und Private RTWs stellen und im KTW auch die Johanniter arbeiten.
    Und das sogar in guter Zusammenarbeit.

    Gruß Basti

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    AutorJörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW842022
    Datum11.08.2018 12:452455 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian A.Komisch das es auch Kreise in BW gibt in denen neben dem DRK auch MHD und Private RTWs stellen und im KTW auch die Johanniter arbeiten.
    Und das sogar in guter Zusammenarbeit.

    Ausnahmen bestätigen die Regel. Ich kann mir vorstellen, dass es in diesen Regionen besser läuft.

    Gruß,
    Jörg E.

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern842025
    Datum11.08.2018 15:07   2824 x gelesen
    Ich antworte jetzt mal ganz provokant. Unser Motto lautet:
    Retten, Löschen, Bergen, Schützen.

    Retten bedeutet hier in diesem Zusammenhang Menschenleben retten. Und das Retten hat nach dem "Stand der Technik" zu erfolgen. Und Stand der Technik ist HLW...also mindestens "Drücken und Pusten". Zu zu kommt zunehmend auch AED Einsatz und Beatmungsbeutel wahlweise über Maske oder Larynx-Tubus. Das ist Ausrüstung die zunehmend über den SAN-Rucksack in vielen Fahrzeugen mittlerweile vorhanden sind.

    Natürlich gibt es in Deutschland Feuerwehren die am alleruntersten Qualifikationsniveau und Ausbildungsstand herumkrebsen. Das kann aber nicht der Maßstab sein!!!!! Die fachlichen Defizite solcher "Wehren" dürften dann auch auf anderen Gebieten signifikant sein. Rot angestrichenen Maibaum- oder Burschenvereine brauchen wir in Deutschland nicht unter dem dann unzutreffenden Namen "Feuerwehr"

    Die ILS hat das nächstgelegene Rettungsmittel auf jeden Fall (mit)zualarmieren, wenn kein RD in noch akzeptabler Interventionszeit eintreffen kann ist das dann auch die FF. Eine FF die dem nicht nachkommt oder deren Leitung hier sich verweigert könnte m.E. sich im juristischen Dunstkreis der unterlassenen Hilfeleistung bewegen.

    Zudem kommen die HLW Fähigkeiten im Ernstfall auch den eigenen Kameraden bei einem Notfall im Einsatz zu gute.

    Und es ist selbstverständlich, dass jeder der den Grundlehrgang Werkfeuerwehrmann macht , dabei auch den SAN-Lehrgang mitmacht... das mal nur so als Hinweis zum Stand der Technik.

    Für mich stellt sich daher die Ausgangsfrage nicht!!!! Selbstverständlich ist im Notfall im Rahmen der Möglichkeiten und Fähigkeiten zu helfen!!!

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern842028
    Datum11.08.2018 15:482685 x gelesen
    Geschrieben von Volker L.Ich antworte jetzt mal ganz provokant. Unser Motto lautet:
    Retten, Löschen, Bergen, Schützen.

    Ahja, dann müßte auch ganz provokant gesagt werden, jede Feuerwehr braucht einen eigenen RTW auf dem Land um ihrem Motto auch gerecht zu werden?

    Geschrieben von Volker L.Die ILS hat das nächstgelegene Rettungsmittel auf jeden Fall (mit)zualarmieren,
    Die Feuerwehr ist kein Rettungsmittel und ein Feuerwehrauto ist auch kein Rettungsmittel.

    Geschrieben von Volker L.wenn kein RD in noch akzeptabler Interventionszeit eintreffen kann ist das dann auch die FF.
    In Bayern ist die Hilfsfrist nur über die Fahrzeit definiert, normal 12Min und in dünn besiedelten Gegegenden 15 Minuten.
    Auf deutsch, für einen Herzkreislaufstillstand gibt es kaum eine akzeptabel Interventionszeit.

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW842029
    Datum11.08.2018 18:202594 x gelesen
    Geschrieben von Alexander H.In Bayern ist die Hilfsfrist nur über die Fahrzeit definiert, normal 12Min und in dünn besiedelten Gegegenden 15 Minuten.
    Auf deutsch, für einen Herzkreislaufstillstand gibt es kaum eine akzeptabel Interventionszeit.


    Dafür gibt es in Bayern auch Hilfskonstruktionen wie ehrenamtliche RTW's. Aber grundsätzlich ist im Zweifelsfall die Feuerwehr auch in der Lage zu pusten und zu drücken.
    Sollte jemand sich dessen verweigern, dann stellt sich mir die Frage ob er für die Feuerwehr geeignet ist.

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorMatt8hia8s K8., Rottenburg / Baden-Württemberg842031
    Datum11.08.2018 20:072345 x gelesen
    Geschrieben von Jörg E. J.Geschrieben von Sebastian A.
    Komisch das es auch Kreise in BW gibt in denen neben dem DRK auch MHD und Private RTWs stellen und im KTW auch die Johanniter arbeiten.
    Und das sogar in guter Zusammenarbeit.

    Ausnahmen bestätigen die Regel. Ich kann mir vorstellen, dass es in diesen Regionen besser läuft.


    Ich kann der Aussage von Jörg nur zustimmen. Ich hab persönliche Erfahrungen in drei Landkreisen gemacht und wenn die Erste Hilfe Kurse für den Führerschein des DRKs nicht so ausgebucht wären, würdest Du wahrscheinlich gar nie erfahren, dass es außer dem DRK noch andere HiOrgs gibt.

    Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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    AutorMatt8hia8s K8., Rottenburg / Baden-Württemberg842032
    Datum11.08.2018 20:082342 x gelesen
    Geschrieben von Adrian R.Ein direktes Defizit kann ich nicht erkennen. Bayern führt in regelmäßigen Abständen TRUST-Gutachten durch, bei denen ungeachtet der Konsequenzen die Zahlen verglichen werden.

    Diese Gutachten hab ich beim googeln gefunden, und daher wundert es mich, dass die Leitstellen überhaupt auf Feuerwehren zurückgreifen müssen bzw. wollen.

    Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW842033
    Datum11.08.2018 20:142366 x gelesen
    Geschrieben von Matthias K.Diese Gutachten hab ich beim googeln gefunden, und daher wundert es mich, dass die Leitstellen überhaupt auf Feuerwehren zurückgreifen müssen bzw. wollen.

    Das ist reine Mathematik.

    Bei einem Erreichungsgrad von 95 % der Einsätze (der wohl gemeinhin als gut bezeichnet werden kann) kann immer noch jeder 20. Einsatz nicht innerhalb der Hilfsfrist bedient werden.

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern842034
    Datum11.08.2018 21:052452 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Bei einem Erreichungsgrad von 95 % der Einsätze

    Bei einer reinen Fahrtzeit von bis zu 15 Minuten sind 95% eine sehr traurige Quote.

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    AutorAlex8and8er 8H., Leipzig / Sachsen842041
    Datum12.08.2018 14:582236 x gelesen
    Du scheinst das Thema nicht richtig zu erfassen. Es geht hier nicht darum, dass die Feuerwehr zum Einsatz kommt um den RD einzusparen. Es geht einzig darum in zeitkritischen lebensbedrohlichen Lagen die Überlebenswahrscheinlichkeit des Patienten zu erhöhen. Und wenn eine Feuerwehreinheit schneller am Patienten ist als der RTW dann soll sie auch zur REA alarmiert werden. Der Lukas auf dem RTW nützt dir zum Anfang gar nichts. Aber du kannst natürlich gerne ein so dichtes Netz an RTW Standorten aufbauen, dass eine Hilfe anderer Personen als der Rettungsdienstmitarbeiter nicht notwendig wird. Vielleicht kannst du dann auch ein Finanzierungskonzept dafür mit vorstellen.

    Damit das nicht falsch verstanden wird: In Leipzig fährt die Feuerwehr grundsätzlichen nur bei lebensbedrohlichen Krankheitsbild gemeinsam mit dem RD raus. Und das ist gut so! Das Löschfahrzeug ersetzt nicht den Regelrettungsdienst und fährt nicht zum Patienten mit bspw. Bauchschmerz, Kopfschmerz, gebrochenem Zeigefinger etc..

    Gruß
    Alexander

    --------------------------------------------------------------
    Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung.

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    AutorHolg8er 8S., Kirchentellinsfurt / Baden Württemberg842044
    Datum12.08.2018 19:04   2386 x gelesen
    Hallo

    Geschrieben von Matthias K.Zudem, auch wenn es moralisch hart klingt (ich bezieh mich wieder auf das FwG BW): Die Leistung von Erster Hilfe oder die Einleitung lebensrettender Sofortmaßnahmen ist weder Pflicht- noch Kannaufgabe der Feuerwehr. Es ist somit keine hoheitliche Aufgabe der Feuerwehr und die Feuerwehr darf für die Maßnahme keine Sonderrechte in Anspruch nehmen.

    Dann muss es wohl 2 FwG´s BW geben... ich kenne ein anderes.. (selbes Bundesland, selber Landkreis) da steht z.B.

    Geschrieben von ---FwG BW §1 Begriff der Feuerwehr Abs. 1--- Die Feuerwehr ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie ist in ihrer Einrichtung von der Polizei unabhängig.Stichworte: "Feuerwehr", "gemeinnützige", "Nächstenhilfe", "Einrichtung der Gemeinde"
    Somit "Pflicht" zur Hilfeleistung!

    Geschrieben von ---FwG BW §2 Aufgaben der Feuerwehr Abs. 1--- Die Feuerwehr hat
    1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und

    2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten.

    Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmbare Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist und bei dem der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert werden kann.
    Beachte die Definition: "öffentlicher Notstand" Stichworte/Sätze: "Unglücksfall"; "gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen....", "...eine unbestimmte und nicht bestimmbare Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist...","durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert werden kann"

    Somit 100% Pflichtaufgabe der Feuerwehr in BW!

    Geschrieben von ---FwG BW §14 Dienstpflichten Abs. 1 Satz 5--- die Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften für den Feuerwehrdienst zu beachten,Unter Ausbildungsvorschriften versteht man u.a. auch die DV 3 und da ist der Begriff "Retten" sehr deutlich beschrieben! Und wieder ergeht hier in BW die Pflicht zu Hilfe durch die Feuerwehr und jeden FA!

    Man sollte dabei aber das Grundgesetz und das Strafgesetzbuch nicht vergessen!

    1. Grundgesetz
    Artikel 31 GG Bundesrecht bricht Landesrecht.
    Artikel 1 Abs. 1 Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
    Artikel 2 Abs. 2 Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. [...]
    Und wieder eine 100% Pflicht für die Feuerwehr, als Teil der Gemeinde die Teil des Staates ist, zu helfen!

    2. Strafgesetzbuch
    § 13 StGB Begehen durch Unterlassen
    Betrifft die Garantenpflicht die sich aus der Garantenstellung ergibt und diese hat zum einen der Leitstellendisponent zum anderen jeder Feuerwehrangehörige!
    § 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen

    Somit würde ich die Gesamtsituation so einschätzten, dass die Feuerwehr nicht den Rettungsdienst ersetzt, sondern eine unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit eines Menschen abwehrt, bis der Rettungsdienst eintrifft!
    Und das ist es eine Pflichtaufgabe der Feuerwehr!

    viele Grüße
    Holger

    Baden Württemberg, wir können alles außer Hochdeutsch, Euronotruf, Integrierte Leitstelle und Rettungsdienst.

    Hier geschriebenes ist meine private Meinung und keine dienstliche!!!

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern842046
    Datum12.08.2018 20:322156 x gelesen
    Geschrieben von Holger S.Stichworte: "Feuerwehr", "gemeinnützige", "Nächstenhilfe", "Einrichtung der Gemeinde"
    Somit "Pflicht" zur Hilfeleistung!

    Eindeutig nö.

    Geschrieben von Holger S.Beachte die Definition: "öffentlicher Notstand" Stichworte/Sätze: "Unglücksfall"; "gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen....", "...eine unbestimmte und nicht bestimmbare Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist...","durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert werden kann"

    Somit 100% Pflichtaufgabe der Feuerwehr in BW!

    Wieder eindeutig nö.
    Steht doch da, die Gesundheit von Menschen, eine Peron ist nie eine unbestimmte oder nicht bestimmbare Anzahl von Personen.

    Hier mal etwas aus einer Lernunterlage der LFS BW

    Zitat:"Ein öffentlicher Notstand im Sinne des Feuerwehrgesetzes ist ein Ereignis von dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte Anzahl und nicht bestimmbare Anzahl an Personen betroffen ist."

    So hart wie es klingt ein Herzinfarkt einer Person betrifft nicht die Allgemeinheit.

    In dem Schreiben ist auch noch ein schönes Beispiel.

    Der Kommandant der Feuerwehr Schulstadt wird um eine Vermisstensuche gebeten.
    Es handelt sich um einen 86 jährigen dementen Mann der im November aus dem Altenheim entlaufen ist.

    Antwort.
    Die Feuerwehr ist NICHT zuständig.

    Begründung:
    Zwar liegt bei den aktuellen Temperaturen eine konkrete Gefährdung , durchaus sogar von Lebensgefahr, vor. Jedoch sind für die Suche keine speziellen Mittel noch spezielle Fähigkeiten der Feuerwehr erforderlich.
    Somit handelt es sich weder um technische Hilfe bei lebensbedrohlichen Lagen, noch um eine andere Notlage im Sinne des Feuerwehrgesetztes.

    So.
    Herzinfarkt-> lebensbedrohliche Lage -> keine speziellen Mittel oder Fähigkeiten der Feuerwehr erforderlich-> keine Aufgabe der Feuerwehr.

    Somit 100% keine Pflichtaufgabe der Feuerwehr.

    Das Grundgesetz sind Schutzrechte des Bürgers gegenüber dem Staates.
    Das bedeutet der Staat darf dir kein Herzinfarkt zufügen.
    Da es kein Bundesgesetz gibt, welches vorschreibt das die Feuerwehr für Rettungsdiensteinsätze zuständig ist bricht auch kein Bundesrecht das BW Feuerwehrgesetz.

    Und für eine Sache für die man nicht verpflichtet ist, gilt auch keine Garantenstellung.
    Sie oben Vermisste Person.

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    AutorHolg8er 8S., Kirchentellinsfurt / Baden Württemberg842047
    Datum12.08.2018 21:312333 x gelesen
    Geschrieben von Alexander H.Eindeutig nö.
    ???? was ist da "Eindeutig" ohne Begründung...???

    Geschrieben von Alexander H.Wieder eindeutig nö.
    Steht doch da, die Gesundheit von Menschen, eine Peron ist nie eine unbestimmte oder nicht bestimmbare Anzahl von Personen.

    Da solltest Du nicht nur die Definition sondern auch das Gesetz ganz lesen....
    Und wo ist denn definiert, dass "unbestimmte Anzahl", "eine" ausschließt?

    FwG BW §2 Aufgaben der Feuerwehr Abs. 1
    Die Feuerwehr hat
    1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und

    "den Einzelnen"
    steht doch ganz deutlich da!

    Geschrieben von Alexander H.Das Grundgesetz sind Schutzrechte des Bürgers gegenüber dem Staates.
    Nein keine Schutzrechte sondern Grundrechte die der Staat verteidigen muss. Genau deshalb gibt es ja u.a. Feuerwehr- und Rettungsdienstgesetze der Länder.

    Geschrieben von Alexander H.Da es kein Bundesgesetz gibt, welches vorschreibt das die Feuerwehr für Rettungsdiensteinsätze zuständig ist bricht auch kein Bundesrecht das BW Feuerwehrgesetz.
    Es geht hier nicht darum, dass die Feuerwehr die Aufgaben des Rettungsdienste macht, sondern dass die Feuerwehr eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen abwehrt bis der zuständige Rettungsdienst kommt.

    Geschrieben von Alexander H.Und für eine Sache für die man nicht verpflichtet ist, gilt auch keine Garantenstellung.
    Sie oben Vermisste Person.

    Die Garantenpflicht von einem FA ergibt sich aus der "besonderen Amtsstellung" in Verbindung mit seiner Ausbildung, gilt auch für einen Polizist z.B.
    Die Frage wäre dann, seit wann sind Feuerwehrangehärige von der Pflicht zur Hilfeleistung befreit?
    Das Beispiel "Vermisste Person" greift hier nicht, hier geht es um eine festgestelle Gefahr für Leib und Leben, die durch die Kenntnisse der "Ersten Hilfe" abgewehr werden können!

    Baden Württemberg, wir können alles außer Hochdeutsch, Euronotruf, Integrierte Leitstelle und Rettungsdienst.

    Hier geschriebenes ist meine private Meinung und keine dienstliche!!!

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern842048
    Datum13.08.2018 09:06   2175 x gelesen
    Geschrieben von Holger S.1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und

    Ich schreibs nochmal.
    Zitat:"Ein öffentlicher Notstand im Sinne des Feuerwehrgesetzes ist ein Ereignis, das durch ein Naturereignis, ein Unglücksfall oder dergleichen verursacht wurde, das zu einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für die Gesundheit und das Leben von Menschen, Tiere oder für andere wesentlichen Rechtsgüter führt, von dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmbare Anzahl an Personen, unmittelbar betroffen ist und bei dem der Eintritt der Gefahr oder der Schaden nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert werden kann."

    So, jetzt lese dir den Satz ein paar mal durch, lasse ihn tief in dich gehen und überlege nochmal ob dies auf eine Reanimation eines einzelnen zutrifft.

    Du kannst kein Gesetz lesen und nur einzelne Wörter rauspicken.
    Nur wenn die Allgemeinheit betroffen ist, bedeutet es du sollst dem Einzelnen helfen.
    Große Unwetter-> Allgemeinheit betroffen-> Einzelnen Keller auspumpen.

    Geschrieben von Holger S.Nein keine Schutzrechte sondern Grundrechte die der Staat verteidigen muss.
    Auch das ist falsch.
    http://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-demokratie/39294/grundrechte?p=all
    Zitat:" Grundrechte schützen den Freiheitsraum des Einzelnen vor Übergriffen der öffentlichen Gewalt, es sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat."

    Geschrieben von Holger S.
    Es geht hier nicht darum, dass die Feuerwehr die Aufgaben des Rettungsdienste macht, sondern dass die Feuerwehr eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen abwehrt bis der zuständige Rettungsdienst kommt.

    Der Sache geh ich auch mit, solange es um eine außergewöhnliche Situation geht.
    Aber wenn die Feuerwehr pauschal, so wie in dem Artikel zu einer Rea mitalarmiert wird, weil bekannt ist das der nächste Rettungswagen 10 Minuten Fahrzeit hat, ist das keine außergewöhnliche Situation mehr, sondern Standard und das ist NICHT Aufgabe der Feuerwehr.

    Geschrieben von Holger S.Die Frage wäre dann, seit wann sind Feuerwehrangehärige von der Pflicht zur Hilfeleistung befreit?
    Ja, weil wie ich oben geschriebe habe es keine Pflichtaufgabe auch im Sinne eures Feuerwehrgesetzes ist.
    Desweiteren fällt auch die Unterlassene Hilfeleistung aus, denn hier fehlt es zur räumliche Nähe.
    Sonst wäre auch jeder Mobile Retter der einen Einsatz schonmal abglehnt hat wegen unterlassener Hilfeleistung straffällig geworden.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP842049
    Datum13.08.2018 09:252347 x gelesen
    Artikel vom 12.8.:
    Die Integrierte Leitstelle kündigte nach dem Kutzenhauser Veto an, im Notfall trotzdem die Feuerwehr zu alarmieren, weil sie sich aus strafrechtlicher Sicht dazu verpflichtet sieht. Das Bayerische Innenministerium sieht das anders: Nach unserer Auffassung dürfte sich ein Disponent nicht wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen, teilt eine Sprecherin mit.
    Da in der Praxis aber offenbar Unsicherheiten bestehen, werde diese Frage jetzt mit dem für das Strafrecht federführenden Staatsministerium der Justiz abgeklärt. Dessen ungeachtet sagt der Kommandant der Feuerwehr, Matthias Böck: Für die Freiwillige Feuerwehr Kutzenhausen steht fest, dass wir jeden Einsatz fahren, zu dem wir alarmiert werden bis unser Haus zusammenfällt.


    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    Autorwern8er 8n., reischach / bayern842059
    Datum13.08.2018 12:532212 x gelesen
    Servus Sebastian,

    Siehste, das ist doch eine Aussage vom Kommandanten.

    Aus, basta.


    mkg

    WErner

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    AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern842150
    Datum16.08.2018 13:012244 x gelesen
    Geschrieben von Alexander H.In Bayern ist die Hilfsfrist nur über die Fahrzeit definiert, normal 12Min und in dünn besiedelten Gegegenden 15 Minuten.
    Auf deutsch, für einen Herzkreislaufstillstand gibt es kaum eine akzeptabel Interventionszeit.


    Dieses Thema möchte ich noch einmal aufgreifen, da ich diese Fehlannahme oft höre. Ich wurde diese Semester viel mit Statiskik gepeinigt, daher mein etwas tieferer Einblick.

    Die Eintreffzeit der Rettungsmittel ist ebenfalls statistisch verteilt. Die Grafik in Ergebnisse der TRUST-Studie, S. 43 zeigt die Zielerreichung als Warscheinlichkeitsverteilungsfunktion (WVF). Interessant ist die mittlere Fahrzeit von nur 4,9 min. Der RTW hat also durchaus Chancen, nicht nur in Einzelfällen. In 25% der Fälle hat der RTW nur 3 Minuten Fahrzeit, da dürfte er jede FF ausstechen.



    Fazit: Nur weil der RTW eine Hilfstfrist von 12 Minuten hat, kommt er meist weit früher.
    Viele Grüße
    Adrian

    Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren.

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    AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW842159
    Datum16.08.2018 18:412017 x gelesen
    Geschrieben von Alexander H.Bei einer reinen Fahrtzeit von bis zu 15 Minuten sind 95% eine sehr traurige Quote.

    Sind 80 % bei 10 Minuten besser?

    Gruß, Stefan

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern842201
    Datum20.08.2018 06:551940 x gelesen
    Naja, wenn man Städte mit 30 oder 40.000 Einwohner und 2 RTWs im 24/7 Dienst noch als ländliche Gemeinde zählt glaub ich schon das man die Statistik soweit nach unten drückt und eine durchschnittliche Fahrzeit von rund 6 Minuten hinbekommt.

    Schaut man mal die 12 Minutenfrist im ländlichen Raum an, erreichten die RTWs bei rund 20.000 Einsätzen das Ziel nicht.
    Wenn man nun sich noch vorstellt das die Dispo und Ausrückezeit in den 12 Minuten nicht eingerechnet wird, sondern eigentlich nochmal rund 2-3 Minuten dazukommen schauts im ländlichen Raum noch katastrophaler aus.

    Und wenn ich unseren Landkreis anschaue, sind abgesehen von den Gemeinden in direkter Stadtnähe immer Fahrzeiten von 10-15 die Regel und das bei schönem Wetter.

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     05.08.2018 12:40 Jürg7en 7M., Weinstadt
     05.08.2018 13:53 Pete7r I7., Freital
     05.08.2018 14:48 Jörg7 V.7, Breitenbrunn
     05.08.2018 15:04 Thom7as 7H., Ubstadt-Weiher
     05.08.2018 15:50 Jörg7 V.7, Breitenbrunn
     05.08.2018 16:21 Thom7as 7H., Ubstadt-Weiher
     05.08.2018 16:39 Thom7as 7E., Nettetal
     05.08.2018 16:29 Mark7us 7R., Höhenrain
     05.08.2018 16:44 Mark7us 7G., Kochel am See
     05.08.2018 17:03 Jörg7 V.7, Breitenbrunn
     05.08.2018 17:04 Mark7us 7R., Höhenrain
     05.08.2018 17:03 Mark7us 7R., Höhenrain
     05.08.2018 17:23 Mark7us 7G., Kochel am See
     05.08.2018 21:23 Mark7us 7R., Höhenrain
     05.08.2018 16:33 Jörg7 V.7, Breitenbrunn
     05.08.2018 16:46 Thom7as 7H., Ubstadt-Weiher
     05.08.2018 18:07 Alex7and7er 7H., Leipzig
     05.08.2018 15:08 Tors7ten7 D.7, Gaiberg
     05.08.2018 18:03 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     05.08.2018 18:19 Alex7and7er 7H., Leipzig
     05.08.2018 18:38 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     06.08.2018 00:59 Alex7and7er 7H., Leipzig
     08.08.2018 22:59 Chri7sti7an 7S., Fürth
     08.08.2018 23:22 Adri7an 7R., Utting
     09.08.2018 12:42 Alex7and7er 7H., Neuburg
     09.08.2018 16:49 Dirk7 S.7, Lindau
     09.08.2018 16:57 Thor7ste7n R7., Lilienthal
     09.08.2018 17:42 Alex7and7er 7H., Neuburg
     09.08.2018 20:30 Dirk7 S.7, Lindau
     09.08.2018 21:15 Mark7us 7R., Höhenrain
     09.08.2018 22:12 Alex7and7er 7H., Neuburg
     10.08.2018 00:16 Mark7us 7R., Höhenrain
     12.08.2018 14:58 Alex7and7er 7H., Leipzig
     06.08.2018 12:25 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
     05.08.2018 15:29 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     05.08.2018 16:07 Seba7sti7an 7 A.7, Heitersheim
     05.08.2018 17:18 Jörg7 V.7, Breitenbrunn
     05.08.2018 18:01 Alex7and7er 7H., Leipzig
     05.08.2018 21:17 Andr7eas7 W.7, Baden - Baden
     05.08.2018 22:32 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
     06.08.2018 08:45 Manu7el 7W., Forchheim
     06.08.2018 09:52 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     06.08.2018 12:30 Alex7and7er 7H., Neuburg
     06.08.2018 12:53 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     06.08.2018 14:39 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     06.08.2018 15:34 Ingo7 z.7, Handeloh
     06.08.2018 17:52 Mark7us 7R., Höhenrain
     06.08.2018 17:13 Alex7and7er 7H., Neuburg
     06.08.2018 18:39 Udo 7B., Schiltach
     07.08.2018 07:37 wern7er 7n., reischach
     07.08.2018 08:33 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     07.08.2018 21:11 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
     07.08.2018 23:46 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     06.08.2018 12:58 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
     06.08.2018 13:01 Diet7mar7 W.7, Kirchehrenbach
     06.08.2018 13:16 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     06.08.2018 13:26 Diet7mar7 W.7, Kirchehrenbach
     06.08.2018 15:11 Nils7 J.7, Wackersdorf
     06.08.2018 18:00 Mark7us 7R., Höhenrain
     06.08.2018 21:08 Nils7 J.7, Wackersdorf
     06.08.2018 21:14 Alex7and7er 7H., Neuburg
     06.08.2018 21:50 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
     06.08.2018 23:19 Mark7us 7R., Höhenrain
     06.08.2018 23:07 Mark7us 7R., Höhenrain
     08.08.2018 09:26 Mari7o D7., Nettetal
     08.08.2018 17:10 Nils7 J.7, Wackersdorf
     06.08.2018 17:16 Alex7and7er 7H., Neuburg
     06.08.2018 17:59 wern7er 7n., reischach
     06.08.2018 19:43 Stef7fen7 S.7, Großauheim
     06.08.2018 21:39 Dirk7 S.7, Lindau
     06.08.2018 21:55 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
     07.08.2018 08:17 Diet7mar7 W.7, Kirchehrenbach
     07.08.2018 12:56 Alex7and7er 7H., Neuburg
     07.08.2018 13:19 Thor7ben7 G.7, Leese OS
     07.08.2018 13:43 Dirk7 S.7, Lindau
     07.08.2018 22:09 Mark7us 7G., Kochel am See
     08.08.2018 07:18 Alex7and7er 7H., Neuburg
     08.08.2018 07:44 Mark7us 7G., Kochel am See
     08.08.2018 07:51 wern7er 7n., reischach
     08.08.2018 07:31 Flor7ian7 M.7, Ingolstadt
     06.08.2018 13:19 Manu7el 7W., Forchheim
     08.08.2018 17:53 Alex7and7er 7H., Neuburg
     06.08.2018 13:21 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     06.08.2018 15:49 Rolf7 Z.7, Waldshut Tiengen
     06.08.2018 16:02 Alex7and7er 7H., Leipzig
     06.08.2018 17:39 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     07.08.2018 10:13 Fran7k R7., Eppelborn
     06.08.2018 16:41 ., Kleinsendelbach
     06.08.2018 17:08 Andr7eas7 H.7, Neuenhagen
     06.08.2018 17:41 Oliv7er 7S., Overath
     07.08.2018 13:20 Simo7n S7., Gomaringen
     07.08.2018 21:54 Mark7us 7G., Kochel am See
     08.08.2018 23:41 Adri7an 7R., Utting
     09.08.2018 07:03 Fran7k R7., Eppelborn
     09.08.2018 07:26 wern7er 7n., reischach
     09.08.2018 10:00 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
     09.08.2018 10:51 Kars7ten7 M7., Durmersheim
     10.08.2018 12:31 Eike7 R.7, Gomadingen
     07.08.2018 14:00 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     07.08.2018 19:47 Thom7as 7K., Utting a. Ammersee
     08.08.2018 14:54 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     08.08.2018 20:30 Sven7 K.7, Vogtland
     08.08.2018 23:58 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     08.08.2018 22:27 Adri7an 7R., Utting
     08.08.2018 23:26 Jürg7en 7M., Weinstadt
     09.08.2018 06:24 Pete7r F7., Ochsenhausen
     10.08.2018 08:06 Matt7hia7s K7., Rottenburg
     10.08.2018 09:04 Thom7as 7K., Utting a. Ammersee
     10.08.2018 09:33 Matt7hia7s K7., Rottenburg
     10.08.2018 09:50 Thom7as 7K., Utting a. Ammersee
     10.08.2018 09:57 Matt7hia7s K7., Rottenburg
     10.08.2018 11:04 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
     10.08.2018 11:16 Mark7us 7G., Kochel am See
     10.08.2018 11:58 Thom7as 7K., Utting a. Ammersee
     10.08.2018 12:26 Mark7us 7G., Kochel am See
     10.08.2018 12:29 Jürg7en 7M., Weinstadt
     10.08.2018 22:35 Matt7hia7s K7., Rottenburg
     11.08.2018 08:00 Adri7an 7R., Utting
     11.08.2018 11:18 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
     11.08.2018 11:55 Seba7sti7an 7 A.7, Heitersheim
     11.08.2018 12:45 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
     11.08.2018 20:07 Matt7hia7s K7., Rottenburg
     11.08.2018 20:08 Matt7hia7s K7., Rottenburg
     11.08.2018 20:14 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     11.08.2018 21:05 Alex7and7er 7H., Neuburg
     16.08.2018 18:41 Stef7an 7H., Karlsruhe
     10.08.2018 12:34 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
     10.08.2018 12:59 Thom7as 7K., Utting a. Ammersee
     10.08.2018 14:17 Adri7an 7R., Utting
     12.08.2018 19:04 Holg7er 7S., Kirchentellinsfurt
     12.08.2018 20:32 Alex7and7er 7H., Neuburg
     12.08.2018 21:31 Holg7er 7S., Kirchentellinsfurt
     13.08.2018 09:06 Alex7and7er 7H., Neuburg
     10.08.2018 11:30 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     10.08.2018 11:35 Jürg7en 7M., Weinstadt
     10.08.2018 12:02 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     10.08.2018 12:09 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
     11.08.2018 15:07 Volk7er 7L., Erlangen
     11.08.2018 15:48 Alex7and7er 7H., Neuburg
     11.08.2018 18:20 Thom7as 7E., Nettetal
     16.08.2018 13:01 Adri7an 7R., Utting
     20.08.2018 06:55 Alex7and7er 7H., Neuburg
     13.08.2018 09:25 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     13.08.2018 12:53 wern7er 7n., reischach
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