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Thema | Berlin: Ex-Feuerwehr-Chef ist jetzt Chefberater beim Feuerwehr-Chef | 8 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 842182 | |||
Datum | 18.08.2018 14:28 | 6498 x gelesen | |||
hallo, hm .... Vertrag als Senior-Experte vollständiger Artikel auf bz-berlin.de kommt bei einigen Teilen der Berliner Feuerwehr nicht gut an ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 842193 | |||
Datum | 19.08.2018 11:29 | 3123 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.kommt bei einigen Teilen der Berliner Feuerwehr nicht gut an ... Das kann ich mir vorstellen - Erneuerung/Modernisierung geht anders... :-( | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 842197 | |||
Datum | 19.08.2018 18:59 | 2699 x gelesen | |||
Mag sein. Aber wie will der neue Chef verstehen, warum man es damals® genau so gemacht hat? Nur mit diesem Wissen kann er Änderungen anstoßen, die auch im Gesamtsystem funktionieren. Einfach so an einer kleinen Schraube drehen kann an anderer Stelle riesige Probleme verursachen. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 842198 | |||
Datum | 19.08.2018 20:34 | 2476 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben in der Berliner Zeitung: In Kreisen der Berliner Feuerwehrführung sieht man den Berater-Vertrag mit dem Ex weniger kritisch. Die ursprüngliche Stellenausschreibung für den neuen Chef war eigentlich so geschrieben worden, dass beide mehrere Monate zusammen Dienst getan hätten, erklärt ein Beamter. Dies sei ein normaler Vorgang in der Verwaltung. In dieser Zeit hätte der Wissenstransfer auch ohne Beratervertrag stattgefunden. Doch dieser geschmeidige Übergang habe bekanntlich nicht funktioniert. für mich klingt das logisch und nachvollziehbar. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 842199 | |||
Datum | 19.08.2018 21:58 | 2445 x gelesen | |||
Ich halte es grundsätzlich für einen guten Plan, wenn ein Funktionsträger (zumal der Träger einer so herausragenden Funktion) seinen Nachfolger gründlich in die Tätigkeit einweist. Das mag unnötig sein, wenn der Nachfolger langjähriger Stellvertreter war und alles schon aus eigener Erfahrung kennt; aber deshalb ist die Einweisung durch den Stellvertreter nicht unbedingt ein echter Ersatz dafür. Behörden haben ja üblicherweise das Problem, dass sie die Stelle nicht "überlappend" besetzen können, sondern die Stelle oft sogar erst nach einer gewissen Wartezeit neu besetzen können. Dann steht der Nachfolger nicht nur vor der Herausforderung, sich in das neue Tätigkeitsfeld einzufinden sondern auch noch vor einem Haufen unerledigter Aufgaben. Das sind eigentlich schon die besten Voraussetzungen für einen schlechten Start, und da kann ich es durchaus verstehen, wenn man einen Weg sucht, das zu vermeiden. | |||||
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Autor | Sven8 K.8, Vogtland / Sachsen | 842203 | |||
Datum | 20.08.2018 08:21 | 2071 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.für mich klingt das logisch und nachvollziehbar. Logisch wäre die avisierte Übergangszeit gewesen. Wieso war diese nicht möglich? Wie wird denn so ein "Senior Expert" vergütet? Berlin hats ja. MkG Sven -meine Meinung- | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 842211 | |||
Datum | 20.08.2018 12:08 | 1935 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Sven K. Wieso war diese nicht möglich? vermutlich weil der Nachfolger sein bisherige Stelle als Landesbranddirektor von BaWü auch nicht von heute auf morgen verlassen konnte, durfte oder wollte. Da gibt es beamtenrechtliche Regelungen. Ev. kann uns da mal jemand der besser in dieser Thematik drinsteckt informieren wie so was abläuft. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 842220 | |||
Datum | 20.08.2018 20:28 | 1766 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.vermutlich weil der Nachfolger sein bisherige Stelle als Landesbranddirektor von BaWü auch nicht von heute auf morgen verlassen konnte, durfte oder wollte.Angesichts der sonstigen Berliner Nachrichten rund um die Feuerwehr denke ich eher nicht, dass hier Problem auf Seiten des Nachfolgers bzw. dessen vorherigen Dienstherren lag. Eher hat die Hauptstadt wieder arm und sexy gespielt. Geschrieben von Jürgen M. Da gibt es beamtenrechtliche Regelungen. Ev. kann uns da mal jemand der besser in dieser Thematik drinsteckt informieren wie so was abläuft.Grundsätzlich einfacher, als bei jedem anderen Beschäftigungsverhältnis: Als letztes Mittel ist hier die sog. feindliche Übernahme möglich. Da man nicht in zwei Beamtenverhältnissen gleichzeitig sein kann, endet das vorherige direkt, wenn man eine neue Ernennungsurkunde eines anderen Dienstherren bekommt - ob der vorherige damit einverstanden ist oder nicht, ist unerheblich (kann u.U. Folgen bei den Versorgungsansprüchen haben) "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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